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Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 57<br />
Stationäre Pflege<br />
Für die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse in der:<br />
Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 1.023 € voraussichtl. ab 2010 1.023 L<br />
Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.279 € voraussichtl. ab 2010 1.279 L<br />
Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />
Pflegestufe 3+ derzeit in Höhe von 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.825 L<br />
Stand: 06.01.2012<br />
Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz<br />
Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder<br />
psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz oft erheblich eingeschränkt.<br />
Diesem Personenkreis stehen finanzielle Leistungen, das sogenannte „Betreuungsgeld“,<br />
aus ihrer Pflegeversicherung zu.<br />
So können Personen mit einem vergleichsweise niedrigen allgemeinen Betreuungsaufwand<br />
den Grundbetrag von 100 Euro monatlich erhalten, wobei Menschen mit<br />
erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf ein erhöhter Betrag in Höhe von 200 Euro<br />
monatlich zusteht.<br />
Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Betreuungsbedarfes wird im Einzelfall von der<br />
Pflegekasse festgelegt und richtet sich nach den durch den MDK festgestellten dauerhaften<br />
und regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen.<br />
Als Kriterien für die Höhe des Betreuungsgeldes sind folgende Fähigkeitsstörungen<br />
maßgeblich:<br />
• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)<br />
• Verkennen oder Verursachen gefährdeter Situationen<br />
• Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdeten<br />
Substanzen<br />
• Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation<br />
• Im situativen Kontext inadäquates Verhalten<br />
• Unfähigkeit die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse<br />
wahrzunehmen (Hunger, Durst, Verletzungen werden nicht wahrgenommen)<br />
• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />
Maßnahmen<br />
• Störungen der höheren Hirnfunktion (findet seine Wohnung nicht wieder, erkennt<br />
Angehörige nicht)<br />
• Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus