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Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 57<br />

Stationäre Pflege<br />

Für die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung zahlt die Pflegekasse in der:<br />

Pflegestufe 1 derzeit in Höhe von 1.023 € voraussichtl. ab 2010 1.023 L<br />

Pflegestufe 2 derzeit in Höhe von 1.279 € voraussichtl. ab 2010 1.279 L<br />

Pflegestufe 3 derzeit in Höhe von 1.550 € voraussichtl. ab 2010 1.510 L<br />

Pflegestufe 3+ derzeit in Höhe von 1.918 € voraussichtl. ab 2010 1.825 L<br />

Stand: 06.01.2012<br />

Hilfen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz<br />

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder<br />

psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz oft erheblich eingeschränkt.<br />

Diesem Personenkreis stehen finanzielle Leistungen, das sogenannte „Betreuungsgeld“,<br />

aus ihrer Pflegeversicherung zu.<br />

So können Personen mit einem vergleichsweise niedrigen allgemeinen Betreuungsaufwand<br />

den Grundbetrag von 100 Euro monatlich erhalten, wobei Menschen mit<br />

erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf ein erhöhter Betrag in Höhe von 200 Euro<br />

monatlich zusteht.<br />

Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Betreuungsbedarfes wird im Einzelfall von der<br />

Pflegekasse festgelegt und richtet sich nach den durch den MDK festgestellten dauerhaften<br />

und regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen.<br />

Als Kriterien für die Höhe des Betreuungsgeldes sind folgende Fähigkeitsstörungen<br />

maßgeblich:<br />

• Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)<br />

• Verkennen oder Verursachen gefährdeter Situationen<br />

• Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdeten<br />

Substanzen<br />

• Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation<br />

• Im situativen Kontext inadäquates Verhalten<br />

• Unfähigkeit die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse<br />

wahrzunehmen (Hunger, Durst, Verletzungen werden nicht wahrgenommen)<br />

• Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />

Maßnahmen<br />

• Störungen der höheren Hirnfunktion (findet seine Wohnung nicht wieder, erkennt<br />

Angehörige nicht)<br />

• Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus

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