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Wie finanziere ich Pflegeleistungen? 49<br />

Auf Basis dieses Gutachtens erfolgt die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Auf Grundlage<br />

dieser Einstufung erhalten Versicherte Leistungen aus der Pflegeversicherung.<br />

Leistungen aus der Krankenversicherung werden davon nicht berührt.<br />

Als weiteres Kriterium zur Einstufung in eine Pflegestufe geht der Gesetzgeber davon<br />

aus, dass die Notwendigkeit von Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung mindes tens<br />

über einen Zeitraum von sechs Monaten anhalten wird. Ziel des Gesetzes ist es nicht,<br />

dem Pflegebedürftigen alle erforderlichen Leistungen zu vergüten. Mit der Ein stufung in<br />

eine Pflegestufe soll vielmehr nur eine grobe Zuordnung ihrer Unter stützungs beiträge<br />

vorgenommen werden. Eine Abdeckung oder der Ersatz der gesamten erforderlichen<br />

oder sinnvollerweise darüber hinaus zu erbringenden Leistungen war mit dem Gesetz<br />

nicht beabsichtigt.<br />

Einstufungsverfahren und was zu beachten ist!<br />

Wer eine Pflegestufe erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag bei der für ihn<br />

zuständigen Pflegekasse stellen. Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun, damit Sie<br />

für die weitere Beweisführung (z.B. Festsetzung des Leistungsbeginns) ein Dokument<br />

nachweisen können. In der Regel reicht ein formloser Antrag hierbei aus, der entweder<br />

von der pflegebedürftigen Person selbst, oder dessen Bevollmächtigten gestellt werden<br />

kann. Unterlagen, beispielsweise ärztliche Atteste oder eine Begründung, weshalb der<br />

Antrag gestellt wird, sind dem Schriftstück nicht beizufügen.<br />

Mittlerweile verfügen bereits alle Pflegekassen über Antragsvordrucke, die Sie von Ihrer<br />

zuständigen Pflegekasse beziehen können. Diese Form der Antragstellung hat den<br />

Vorteil, dass mit dem Ausfüllen und Absenden des Antrags, die Pflegekasse über alle<br />

Informationen verfügt, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind und so eine<br />

schnellere Entscheidung über den Grad der Pflegebedürftigkeit getroffen werden kann.<br />

Nach Antragstellung wird sich einige Zeit danach ein Gutachter des MDK einen persönlichen<br />

Eindruck von der pflegebedürftigen Person machen und deren Pflegebedürftigkeit<br />

vor Ort einschätzen. Der Besuch gibt dem Gutachter Aufschluss über das Ausmaß<br />

der benötigten Hilfe sowie über die häusliche Situation und persönlichen Lage des<br />

Pflegebedürftigen.<br />

Aus den Eindrücken des MDK-Gutachters, basierend auf der körperlichen und geistigen<br />

Verfassung der pflegebedürftigen Person sowie unter Berücksichtigung des Pflegezeitaufwandes,<br />

wird das Pflegegutachten erstellt. Darin wird Ihnen, schriftlich, bei Feststellung<br />

einer Pflegebedürftigkeit, eine Pflegestufe zugeteilt, die die Voraussetzung für<br />

die Höhe von Pflegegeldzahlung oder Sachleistung darstellt. Die Leistungen werden<br />

dann rückwirkend, ab Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

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