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Brandschutz-Türen

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Spezialtüren aus Holz<br />

Schörghuber<br />

®<br />

Schließmittel<br />

Feststellanlagen<br />

Bestimmungen<br />

14.8<br />

Funktionen<br />

Brand- und Rauchschutztüren erhalten durch den Einsatz geeigneter und zugelassener<br />

Schließmittel die erforderliche selbstschließende Funktion. Die Nutzung von Gebäuden erfordert<br />

es jedoch, daß <strong>Türen</strong> zeitweise offenstehen (z.B. zum Warentransport u.ä.)<br />

Um Brand- und Rauchschutztüren offenzuhalten, sind deshalb geprüfte Feststellanlagen erforderlich.<br />

Dies sind entweder in den Türschließer integrierte Bauteile (Feststellschließer) oder<br />

externe Geräte (Haftmagnete ➥ Kapitel 15.16) die den Schließvorgang aufhalten können. Im<br />

Brandfall über die Rauchmeldezentrale, bei Stromausfall oder manueller Auslösung wird die<br />

Türoffenhaltung aufgehoben und der Schließvorgang freigegeben.<br />

Feststellanlagen sind in der DIN EN 1155 „Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für<br />

Drehflügeltüren“ geregelt.<br />

Auszüge aus den Richtlinien für Feststellanlagen<br />

Feststellanlagen<br />

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von<br />

Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen<br />

Auslösevorrichtung im Falle eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende<br />

Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen.<br />

Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung,<br />

einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.<br />

Brandmelder<br />

Brandmelder sind die Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/oder chemische<br />

Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig<br />

oder in aufeinanderfolgenden Zeitintervallen messen und an die Auslösevorrichtung melden.<br />

Auslösevorrichtungen<br />

Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei<br />

Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene<br />

Feststellvorrichtung aus.<br />

Feststellvorrichtungen<br />

Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem<br />

Zustand halten.<br />

Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete,<br />

Magnetventile und Magnetkupplungen.<br />

Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern (24 Volt), Auslösevorrichtungen,<br />

Feststellvorrichtungen (230 Volt) und ggf. Zusatzeinrichtungen.<br />

Brandmeldeanlagen<br />

Brandmeldeanlagen sind Anlagen, in denen Signale von Brandmeldern selbsttätig ausgewertet<br />

und weitergeleitet werden.<br />

Teile einer Brandmeldeanlage können als Auslösevorrichtung dienen.<br />

Meldergruppe<br />

Meldergruppe (früher: Melderlinie) ist die Zusammenfassung von Brandmeldern, für die an der<br />

Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vorgesehen ist.<br />

Die Meldergruppe kann auch aus nur einem Melder bestehen.<br />

Schließmittel<br />

Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind, bewegliche Abschlüsse gegebenfalls auch<br />

nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen.<br />

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