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Brandschutz-Türen

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2<br />

Spezialtüren aus Holz<br />

Schörghuber<br />

®<br />

Mehrfachfunktion<br />

Das Konformitätszeichen CE<br />

Bestimmungen und Anforderungen<br />

474<br />

2.2<br />

Baurechtliche Grundlage<br />

Um innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes Handelshemmnisse abzubauen und den<br />

freien Warenverkehr zu ermöglichen hat die EU Richtlinien und Verordnungen, wie zum Beispiel<br />

die Bauproduktenrichtlinie (BPR) erlassen. Ein Mittel zur Umsetzung der BPR sind Europäische<br />

Produktnormen, welche materialunabhängig die meisten in Europa bekannten und<br />

erforderlichen Eigenschaften und Leistungsklassen eines Bauproduktes festlegen. Planer, Verbraucher<br />

und Hersteller erhalten damit die Möglichkeit der Bewertung des Produktes und der<br />

Festlegung der für den jeweiligen Einzelfall notwendigen Leistungsklassen unter Beachtung<br />

der nationalen Vorschriften. Die europäischen Mitgliedsstaaten müssen ihre baurechtlichen Anforderungen<br />

entsprechend den in der Norm geregelten Eigenschaften formulieren. In Deutschland<br />

ist die Bauproduktenrichtlinie durch das Bauproduktengesetz (BauPG) und die Landesbauordnungen<br />

(LBO) umgesetzt.<br />

Bauaufsichtlicher Nachweis und Kennzeichnung<br />

Als bauaufsichtlicher Nachweis dient die Kennzeichnung mit dem in der gesamten EU anerkannten<br />

Konformitätszeichen CE einschließlich der Angabe der Leistungsklassen der betreffenden<br />

Eigenschaften auf der CE-Konformitätsbescheinigung. Mit der CE-Kennzeichnung und der<br />

unaufgeforderten Vorlage der CE-Konformitätsbescheinigung bestätigt der Hersteller die Konformität<br />

(Übereinstimmung) des Produktes mit den entsprechenden europäischen Normen und<br />

Richtlinien zum Lieferzeitpunkt.<br />

Das Konformitätszeichen CE kann auf dem Produkt selbst, auf einem am Produkt angebrachten<br />

Schild, auf der Verpackung oder den mitgelieferten Handelspapieren bzw. den veröffentlichten<br />

technischen Spezifikationen des Herstellers aufgebracht sein. Die CE-Konformitätsbescheinigung<br />

kann dem Kunden beispielsweise mit den Lieferpapieren ausgehändigt oder<br />

dem Produkt beigelegt werden.<br />

Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung<br />

Die Konformität (Übereinstimmung) des Produktes mit den deklarierten Leistungseigenschaften<br />

ist für Innen- und Außentüren durch:<br />

• Erstprüfung des Produktes in einer hierfür akkreditiertem Prüfstelle (ITT, Initial Type Testing)<br />

nach den in der Produktnorm genannten EN-Normen und<br />

• werkseitige Produktionskontrolle (FPC, Factory Production Control)<br />

nachzuweisen. Mit einer CE-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller die Erfüllung<br />

dieser Vorgaben.<br />

Feuer- und Rauchschutztüren sowie <strong>Türen</strong> in Rettungswegen bedürfen zusätzlich einer:<br />

• Erstinspektion des Werkes und der werkseitige Produktionskontrolle (FPC) und<br />

• Kontinuierlicher Überwachung des Werkes und der werkseitige Produktionskontrolle (FPC)<br />

von einer externen, unabhängigen und hierfür akkreditierten Überwachungsstelle. Zusätzlich<br />

zur CE-Konformitätserklärung des Herstellers bestätigt hier eine anerkannte Zertifizierungsstelle<br />

durch Vergabe eines CE-Konformitätszertifikates die Erfüllung dieser Vorgaben.<br />

Die CE-Konformitätserklärung und das CE-Konformitätszertifikat berechtigen den Hersteller<br />

zur Anbringung des Konformitätszeichen CE und müssen vom Hersteller aufbewahrt und<br />

auf Verlangen vorgezeigt werden können.<br />

Fenster und Außentüren<br />

Die DIN EN 14351-1 ist die Produktnorm für „Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften<br />

bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“. Für diese Bauteile ist die CE-Kennzeichnung<br />

seit 01.02.2010 zwingend vorgeschrieben. ➥ Kapitel 2.12<br />

Innentüren<br />

Für die Produktnorm DIN EN 14351-2 „Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften“<br />

wird die Veröffentlichung Ende 2011 erwartet. Ab diesem Zeitpunkt ist die<br />

CE-Kennzeichnung möglich und nach einer Übergangsfrist von voraussichtlich zwei Jahren<br />

zwingend vorgeschrieben.

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