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Brandschutz-Türen

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15<br />

Spezialtüren aus Holz<br />

Schörghuber<br />

®<br />

Sonderausstattung<br />

15.10<br />

Anforderungsbedingte Ausstattung<br />

Türverriegelung<br />

Fluchttüröffner mit Fallenschloß<br />

eff eff 331 und 807-10 / DORMA TV 505–508 und TV-Z 510<br />

Lage der Sicherheitseinrichtungen<br />

Fluchttüröffner<br />

Um ein unbefugtes Öffnen von <strong>Türen</strong> in Fluchtwegen zu verhindern, ist eine Sicherung der meist<br />

mit Panikfunktion ausgestatteten Elemente erforderlich. Diese Möglichkeit bietet Schörghuber<br />

durch den Einsatz eines zusätzlichen Fluchttüröffners in Verbindung mit einem Gegenfallenschloß.<br />

Die Elemente müssen in das bestehende Brandmeldesystem eingebunden und in der<br />

Regel über ein neben der Tür befindliches Türterminal freigeschaltet werden.<br />

Da dieses System im Ruhestromprinzip betrieben wird, ist ein Einsatz bei Brand- und<br />

Rauchschutztüren als Zusatz-Verriegelung zu einem vorgeschriebenen Hauptschloß mit Arbeitsstromöffner<br />

zulässig.<br />

Bei zweiflügeligen Türelementen mit Vollpanikfunktion sind an der Oberkante von Gang- und<br />

Standflügel je ein Fluchttüröffner einzusetzen.<br />

Die bandseitige Spiegelbreite einer Stahlzarge muß für die Aufnahme des Fluchttüröffners auf<br />

45 mm erhöht werden.<br />

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