Rechtsprechung 5/03 - Trex
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TREX<br />
5/ <strong>03</strong><br />
§ 25 Abs. 1 lit. d StG ZH: Kosten der HWV-Ausbildung<br />
Die HWV-Ausbildung bewirkt keine Vertiefung oder<br />
Aktualisierung spezifischer Kenntnisse im gelernten<br />
Beruf. Sie vermittelt Allgemeinwissen als betriebswirtschaftlicher<br />
Generalist. Die Aufwendungen erweisen<br />
sich daher als nicht abzugsfähige Lebensunterhaltungs-<br />
und nicht als Weiterbildungskosten. ■<br />
(Verwaltungsgericht Zürich, 23.10.02, StE 20<strong>03</strong> B 22.3 Nr. 75)<br />
§ 26 Abs. 1 lit. b a StG ZH: Berufskosten;<br />
Verpflegungskosten<br />
Der Abzug der vollen Pauschalen von Fr. 2600.– ist nur<br />
für die unselbstständige Erwerbstätigkeit vorgesehen.<br />
Im vorliegenden Fall geht der Pflichtige je zu 50%<br />
einer selbstständigen und einer unselbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit nach. Für die unselbstständige Erwerbstätigkeit<br />
wird ihm die Hälfte des Verpflegungsabzugs<br />
gewährt. Hingegen wird ihm für die selbstständige<br />
Erwerbstätigkeit kein diesbezüglicher Abzug zugestanden,<br />
da weder die Mehrkosten der auswärtigen<br />
Verpflegung noch deren Notwendigkeit nachgewiesen<br />
wurden. Kein Vertrauensschutz für zu Unrecht gewährte<br />
Abzüge in früheren Steuerperioden. ■<br />
(Verwaltungsgericht ZH, 27.2.02, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 129)<br />
§ 34 Abs. 1 lit. a und lit. g StG ZH: Kinderabzug<br />
Die Gewährung des Kinderabzugs setzt voraus, dass die<br />
volljährigen Kinder in Ausbildung stehen und ihr Unterhalt<br />
zu Hauptsache durch den Steuerpflichtigen bestritten<br />
wird. Ein solcher Unterhalt «zur Hauptsache» liegt<br />
dann vor, wenn dieser mehr als 50% der Unterhaltskosten<br />
für das Kind ausmacht, wobei dies zwecks Vereinfachung<br />
de Einschätzungsverfahrens und im Sinn einer<br />
widerlegbaren Vermutung dann als erfüllt gelten kann,<br />
wenn Unterstützungsleistungen zumindest in der Höhe<br />
des Kinderabzugs erbracht worden sind. ■<br />
(Verwaltungsgericht ZH, 18.12.02, ZStB 20<strong>03</strong>, S. 140)<br />
§ 65 Abs. 1 lit. b StG ZH: Zuwendungen<br />
an Arbeitgeberbeitragsreserven<br />
Neben den laufenden Prämien und Beiträgen des Arbeitgebers<br />
an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge<br />
sind – sofern sie in den Statuten vorgesehen sind – auch<br />
einmalige oder ausserordentliche Zuwendungen für<br />
den Ausbau der Versicherungsleistungen (Zuwendungen<br />
an die freien Stiftungsmittel) sowie – unter Beach-<br />
RECHTSPRECHUNG / JURISPRUDENCE<br />
tung bestimmter Höchstwerte – Zuwendungen an die<br />
Arbeitgeberbeitragsreserven als geschäftsmässig begründeter<br />
Aufwand abzugsfähig. Beiträge für die<br />
Arbeitgeberbeitragsreserven sind in den Büchern der<br />
Vorsorgeeinrichtung separat auszuweisen und dürfen<br />
beim Arbeitgeber nicht bilanziert werden. Bei der<br />
Überweisung von freiwilligen Beiträgen des Arbeitgebers<br />
aus seinen Mitteln an die Vorsorgeeinrichtung ist<br />
ein Hinweis, diese seien der Beitragsreserve zuzuordnen,<br />
unerlässlich. ■<br />
(Steuerrekurskommission I ZH, 31.1.<strong>03</strong>, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 147)<br />
§§ 7 lit. a, 13 Abs. 1 ESchG ZH: Erbschafts- und<br />
Schenkungssteuer; Würdigung von Liegenschaftsschätzungen;<br />
Bewertung von Zwei-, Drei- und<br />
Reiheneinfamilienhäusern<br />
Die Schätzung einer Liegenschaft stellt eine Einheit<br />
dar. Das Verwaltungsgericht hat daher nur zu prüfen,<br />
ob die Bewertung eines Gebäudes bzw. eines Gebäudekomplexes<br />
insgesamt vertretbar sei; hingegen<br />
braucht es sich – unter Vorbehalt grober Irrtümer oder<br />
Rechenfehler – mit Einwänden gegen einzelne Faktoren<br />
einer Schätzung grundsätzlich nicht zu befassen.<br />
Fehlen Vergleichspreise in der Standort- wie in dem<br />
Nachbargemeinden, dürfen mit der gebotenen<br />
Zurückhaltung statistisch belegt Durchschnittswerte<br />
aus der Region herangezogen werden. ■<br />
(Verwaltungsgericht ZH, 26.9.01, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 179)<br />
Schuldbetreibungs- und<br />
Konkursrecht<br />
Droit de la poursuite<br />
pour dettes et la faillite<br />
Art. 8a al 3 let. c LP: retrait d’une poursuite par la<br />
créancier<br />
Les poursuites concernant des créances comprises dans<br />
le concordat, et qui tombent avec l’homologation de<br />
celui-ci, peuvent être retirées si la déclaration nécessaire<br />
en est faite par le créancier. ■<br />
(TF, 21.3.<strong>03</strong>, ATF 129 III 284)<br />
(Urteil auf Deutsch: vgl. TREX 4.20<strong>03</strong>, S. 236)