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Rechtsprechung 5/03 - Trex

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TREX<br />

5/ <strong>03</strong><br />

§ 25 Abs. 1 lit. d StG ZH: Kosten der HWV-Ausbildung<br />

Die HWV-Ausbildung bewirkt keine Vertiefung oder<br />

Aktualisierung spezifischer Kenntnisse im gelernten<br />

Beruf. Sie vermittelt Allgemeinwissen als betriebswirtschaftlicher<br />

Generalist. Die Aufwendungen erweisen<br />

sich daher als nicht abzugsfähige Lebensunterhaltungs-<br />

und nicht als Weiterbildungskosten. ■<br />

(Verwaltungsgericht Zürich, 23.10.02, StE 20<strong>03</strong> B 22.3 Nr. 75)<br />

§ 26 Abs. 1 lit. b a StG ZH: Berufskosten;<br />

Verpflegungskosten<br />

Der Abzug der vollen Pauschalen von Fr. 2600.– ist nur<br />

für die unselbstständige Erwerbstätigkeit vorgesehen.<br />

Im vorliegenden Fall geht der Pflichtige je zu 50%<br />

einer selbstständigen und einer unselbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit nach. Für die unselbstständige Erwerbstätigkeit<br />

wird ihm die Hälfte des Verpflegungsabzugs<br />

gewährt. Hingegen wird ihm für die selbstständige<br />

Erwerbstätigkeit kein diesbezüglicher Abzug zugestanden,<br />

da weder die Mehrkosten der auswärtigen<br />

Verpflegung noch deren Notwendigkeit nachgewiesen<br />

wurden. Kein Vertrauensschutz für zu Unrecht gewährte<br />

Abzüge in früheren Steuerperioden. ■<br />

(Verwaltungsgericht ZH, 27.2.02, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 129)<br />

§ 34 Abs. 1 lit. a und lit. g StG ZH: Kinderabzug<br />

Die Gewährung des Kinderabzugs setzt voraus, dass die<br />

volljährigen Kinder in Ausbildung stehen und ihr Unterhalt<br />

zu Hauptsache durch den Steuerpflichtigen bestritten<br />

wird. Ein solcher Unterhalt «zur Hauptsache» liegt<br />

dann vor, wenn dieser mehr als 50% der Unterhaltskosten<br />

für das Kind ausmacht, wobei dies zwecks Vereinfachung<br />

de Einschätzungsverfahrens und im Sinn einer<br />

widerlegbaren Vermutung dann als erfüllt gelten kann,<br />

wenn Unterstützungsleistungen zumindest in der Höhe<br />

des Kinderabzugs erbracht worden sind. ■<br />

(Verwaltungsgericht ZH, 18.12.02, ZStB 20<strong>03</strong>, S. 140)<br />

§ 65 Abs. 1 lit. b StG ZH: Zuwendungen<br />

an Arbeitgeberbeitragsreserven<br />

Neben den laufenden Prämien und Beiträgen des Arbeitgebers<br />

an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge<br />

sind – sofern sie in den Statuten vorgesehen sind – auch<br />

einmalige oder ausserordentliche Zuwendungen für<br />

den Ausbau der Versicherungsleistungen (Zuwendungen<br />

an die freien Stiftungsmittel) sowie – unter Beach-<br />

RECHTSPRECHUNG / JURISPRUDENCE<br />

tung bestimmter Höchstwerte – Zuwendungen an die<br />

Arbeitgeberbeitragsreserven als geschäftsmässig begründeter<br />

Aufwand abzugsfähig. Beiträge für die<br />

Arbeitgeberbeitragsreserven sind in den Büchern der<br />

Vorsorgeeinrichtung separat auszuweisen und dürfen<br />

beim Arbeitgeber nicht bilanziert werden. Bei der<br />

Überweisung von freiwilligen Beiträgen des Arbeitgebers<br />

aus seinen Mitteln an die Vorsorgeeinrichtung ist<br />

ein Hinweis, diese seien der Beitragsreserve zuzuordnen,<br />

unerlässlich. ■<br />

(Steuerrekurskommission I ZH, 31.1.<strong>03</strong>, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 147)<br />

§§ 7 lit. a, 13 Abs. 1 ESchG ZH: Erbschafts- und<br />

Schenkungssteuer; Würdigung von Liegenschaftsschätzungen;<br />

Bewertung von Zwei-, Drei- und<br />

Reiheneinfamilienhäusern<br />

Die Schätzung einer Liegenschaft stellt eine Einheit<br />

dar. Das Verwaltungsgericht hat daher nur zu prüfen,<br />

ob die Bewertung eines Gebäudes bzw. eines Gebäudekomplexes<br />

insgesamt vertretbar sei; hingegen<br />

braucht es sich – unter Vorbehalt grober Irrtümer oder<br />

Rechenfehler – mit Einwänden gegen einzelne Faktoren<br />

einer Schätzung grundsätzlich nicht zu befassen.<br />

Fehlen Vergleichspreise in der Standort- wie in dem<br />

Nachbargemeinden, dürfen mit der gebotenen<br />

Zurückhaltung statistisch belegt Durchschnittswerte<br />

aus der Region herangezogen werden. ■<br />

(Verwaltungsgericht ZH, 26.9.01, ZStP 20<strong>03</strong>, S. 179)<br />

Schuldbetreibungs- und<br />

Konkursrecht<br />

Droit de la poursuite<br />

pour dettes et la faillite<br />

Art. 8a al 3 let. c LP: retrait d’une poursuite par la<br />

créancier<br />

Les poursuites concernant des créances comprises dans<br />

le concordat, et qui tombent avec l’homologation de<br />

celui-ci, peuvent être retirées si la déclaration nécessaire<br />

en est faite par le créancier. ■<br />

(TF, 21.3.<strong>03</strong>, ATF 129 III 284)<br />

(Urteil auf Deutsch: vgl. TREX 4.20<strong>03</strong>, S. 236)

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