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Haushaltsrede von Oberkirchenrätin Karin Kessel - Evangelische ...

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Es gilt das gesprochene Wort!<br />

1. Vorbemerkung<br />

Einführung in den Haushaltsplan 2010<br />

Die Hinweise zur Einführung in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 orientie-<br />

ren sich am Vorbericht, den Seiten A 9 bis A 20.<br />

Gleichzeitig erfolgen im Rahmen der Einführung Hinweise auf die Umsetzung der ziel-<br />

orientierten Finanzplanung, mit der sich die vergangene Landessynode nach Vorbera-<br />

tung durch Kirchenregierung und Finanzausschuss sowie der anderen Ausschüsse ausei-<br />

nandergesetzt hat.<br />

2. Es handelt sich um einen Einjahreshaushalt, da die Einnahmeseite, d.h. die Entwick-<br />

lung der Kirchensteuer, schwer geschätzt werden kann und damit in den Rhythmus<br />

des zweijährigen Haushaltsplanes wieder eingeschwenkt werden soll, d.h. neu gewählte<br />

Synoden werden in der Zukunft nicht auf ihrer ersten regulären Tagung sich mit einem<br />

Haushaltsplan auseinandersetzen müssen.<br />

3. In diesem Haushalt wurde das erste Mal auf eine Trennung des Haushaltsplanes in ei-<br />

nen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verzichtet und die notwendigen Instand-<br />

setzungen im Verwaltungsteil mit veranschlagt.<br />

4. Aufgrund des erheblichen Kirchensteuereinbruchs wurden alle Sparmaßnahmen,<br />

die nur erdenklich möglich sind, durchgeführt. Haushaltsansätze wurden nur erhöht, so-<br />

weit dies zwingend notwendig war, z.B. durch Personalkostenerhöhungen aufgrund<br />

linearer Erhöhungen oder durch gestiegene Fahrtkosten aufgrund Anhebung der km-<br />

Pauschale. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden gestreckt, so-<br />

weit dies vertretbar war.<br />

5. Die veranschlagte Kirchensteuer wurde 2008 um 9,9 Mio. € überschritten. Im Rahmen<br />

des 60 %-Anteils konnte auf die Rücklagenentnahme in Höhe <strong>von</strong> 2,74 Mio. € ver-<br />

zichtet werden, der erwirtschaftete Überschuss wurde der Versorgungsrücklage zuge-<br />

führt. Im Rahmen des 40 %-Anteils war die geplante Entnahme <strong>von</strong> 1,63 Mio. € erfor-<br />

derlich, da Ausgaben für Sonderbaumittel (0,5 Mio. €), Darlehensmittel (0,7 Mio. €)


2<br />

für Kirchengemeinden sowie Darlehenmittel für das Diakonische Werk (1,66 Mio.<br />

€) erforderlich waren. (2,74 Mio. € + 2,6 Mio. € (Versorgungssicherungsrücklage) +<br />

2,86 Mio. € + 1,5 Mio. € (Baurücklage) = 9,7 Mio. €)<br />

Die Kirchensteuerschätzung für das Jahr 2009 wurde <strong>von</strong> 95,48 Mio. € auf 94,88 Mio. €<br />

korrigiert, dies ergibt sich aus einem Minus der Kirchensteuereinnahmen <strong>von</strong> den Fi-<br />

nanzämtern in Höhe <strong>von</strong> minus 7,5 % im Vergleich zum Jahr 2008 sowie Clearing-<br />

rückzahlungen in Höhe <strong>von</strong> ca. 3,95 Mio. €.<br />

6. Kirchensteuerschätzungen für das Jahr 2010.<br />

Für das Jahr 2010 wurde ein Rückgang der Kirchensteuer <strong>von</strong> den Finanzämtern in Hö-<br />

he <strong>von</strong> 9 % gegenüber 2009 gerechnet, dies ergibt Einnahmen in Höhe <strong>von</strong> 68,6 Mio. €<br />

<strong>von</strong> den Finanzämtern, einschließlich der Clearingvorauszahlungen in Höhe <strong>von</strong><br />

23,0 Mio. € ergibt dies geschätzte Kirchensteuereinnahmen für das Jahr 2010 in Höhe<br />

<strong>von</strong> 91,6 Mio. €.<br />

7. Haushaltsvolumen<br />

Das Haushaltsvolumen im Jahr 2010 beträgt 155,18 Mio. €.<br />

8. Haushaltsausgleich<br />

Ein Haushaltsausgleich ist aufgrund der dramatisch sinkenden Kirchensteuereinnahmen<br />

nicht möglich. Zum Ausgleich des 60 %-Anteils ist eine Entnahme aus der Sammel-<br />

rücklage in Höhe <strong>von</strong> 4,124 Mio. € erforderlich, zum Ausgleich des 40 %-Anteils ist<br />

eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden in Höhe <strong>von</strong> 2,122<br />

Mio. € erforderlich. Darüber hinaus wird aus der Baurücklage der Kirchengemeinden<br />

ein Betrag in Höhe <strong>von</strong> 1,5 Mio. € zur Baumittelfinanzierung entnommen.<br />

Insgesamt wird aus Rücklagenmitteln ca. 7,75 Mio. € dem Haushalt zum Ausgleich zu-<br />

geführt.<br />

9. Zu den Personalausgaben und Stellenplan sowie der geplanten Altersteilzeit wird sich<br />

Kollege Dieter Lutz äußern.<br />

10. Versorgungsrücklage für Neueinstellungen ab 01.01.2007<br />

Eine der im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung zu regelnden Punkte ist die Bil-<br />

dung einer Versorgungsrücklage, die dazu dient, für alle Neueinstellungen ab dem


3<br />

01.01.2007 wieder eine Vollabsicherung für die Versorgungsleistungen inklusive der<br />

Beihilfeleistungen zu erreichen. Gegenwärtig sind lediglich 61,4 % der Versorgungs-<br />

leistungen gedeckt, deshalb wird sukzessive eine Rücklage aufgebaut. Diese hat ge-<br />

genwärtig ein Volumen <strong>von</strong> ca. 2,6 Mio. €. Die Zuführung war möglich aufgrund der<br />

Kirchensteuermehreinnahmen im Jahr 2008 im 60 %-Anteil. Verkaufserlöse aus landes-<br />

kirchlichen Immobilien werden künftig ebenfalls dieser Rücklage zugeführt. Dieser Be-<br />

trag ist gegenwärtig auskömmlich. Über unsere Versorgungsverpflichtungen haben wir<br />

uns Rechenschaft gegeben durch die Einholung eines Versorgungsgutachtens. Es wurde<br />

der Kirchenregierung zur Kenntnis gegeben.<br />

11. Diakonisches Werk<br />

Im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung wurde vereinbart, dass die quasi einge-<br />

frorenen Budgetzuweisungen an das Diakonische Werk aufgrund der gestiegenen Per-<br />

sonalkosten um ca. 825.000,-- € angehoben werden müssen. Gleichzeitig wurde verein-<br />

bart, dass spätestens nach dem Jahr 2010 die Budgetzuweisung pro Jahr um 100.000,-<br />

- € reduziert wird. Zudem wurde die Umschichtung des Zuschusses auf den 60 %<br />

und 40 % - Anteil entsprechend dieser Prozentsätze auf den Weg gebracht. Aufgrund<br />

des hohen Kirchensteuerrückganges wurde bereits ab dem Jahr 2010 eine Reduzierung<br />

um 100.000,-- € vereinbart und zusätzlich eine 5 %-ige Kürzung der Ansätze vorge-<br />

nommen. Insgesamt wird dem Diakonischen Werk ca. 5,0 Mio. € zugewiesen.<br />

12. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

In der zielorientierten Finanzplanung war vorgeschlagen, den ursprünglichen Ansatz in<br />

Höhe <strong>von</strong> 135.000,-- € in Schritten auf 30.000,-- € zurückzuführen. Im Rahmen der<br />

synodalen Beratung kristallisierte sich heraus, dass die Mittelzuweisung an die Neue<br />

Arbeit Westpfalz in Höhe <strong>von</strong> ca. 90.000,-- € zunächst beibehalten werden sollte und<br />

in einem weiteren Schritt geprüft wird, ob eine weitere Mittelreduzierung durch Umor-<br />

ganisation bei der Neue Arbeit Westpfalz möglich ist.<br />

13. Eine der Sparmaßnahmen ist die Nichtveranschlagung <strong>von</strong> Kfz-Darlehen für kirchliche<br />

Mitarbeitende, insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie kirchliche Mitarbeitende.<br />

Die Gewährung wird für das Jahr 2010 ausgesetzt. Diese Sparmaßnahme war nicht Ge-<br />

genstand der zielorientierten Finanzplanung und spart 0,3 Mio. €. Pro Fall gewähren wir<br />

maximal 7.500,-- €.


14. Umlage und Finanzausgleich EKD<br />

15. KED<br />

4<br />

Zwischen den Gliedkirchen der EKD gibt es einen Schlüssel, der sich im Prinzip nach<br />

der Höhe der Kirchensteuereinnahmen der jeweiligen Landeskirche orientiert, unser An-<br />

teil bewegt sich danach bei 2,0 % - 2,1 %. Mit der Umlage finanziert sich der EKD-<br />

Haushalt, hierzu tragen wir im Jahr 2010 mit 1,46 Mio. € bei. Gleichzeitig gibt es einen<br />

innerkirchlichen Finanzausgleich, der ein Gesamtvolumen <strong>von</strong> 143,0 Mio. € umfasst.<br />

Hieran sind wir mit 4,04 Mio. € beteiligt.<br />

Im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung wurde vereinbart, 1 % des Kirchen-<br />

steuernettoaufkommens an KED abzuführen. Für 2010 sind somit 0,89 Mio. € veran-<br />

schlagt. Der durchschnittliche Betrag aller Gliedkirchen belief sich 2008 auf 1,11 %.<br />

Die Kirchenkonferenz der EKD hat einstimmig einer verbindlichen Umlagefinanzie-<br />

rung für den Kirchlichen Entwicklungsdienst zugestimmt. Danach sind 1,5 v.H. des<br />

Kirchensteueraufkommens abzüglich 50 v.H. der Zahlungen an Missionswerke als Bei-<br />

trag für KED zu leisten. Für die Jahre 2010 bis 2012 gibt es eine Übergangsregelung,<br />

während dieser Zeit wird unsere Landeskirche bei dem Schlüssel <strong>von</strong> 1,0 % des Kir-<br />

chensteuernettoaufkommens verbleiben, ab 2013 erhöht sich dann unser Beitrag nach<br />

dem genannten Schlüssel auf ca. 1,3 % des Kirchensteuernettoaufkommens.<br />

16. Bauliche Maßnahmen<br />

16.1 Zu der Situation der Tagungshäuser wird sich Kollege Dieter Lutz äußern.<br />

16.2 Trifelsgymnasium Annweiler<br />

Durch eine externe Untersuchung <strong>von</strong> Schule und Internat wurde für einen Zeitraum <strong>von</strong><br />

zehn Jahren ein Investitionsbedarf (Haustechnik und Baukonstruktion) in Höhe <strong>von</strong> 7,0<br />

Mio. € ermittelt. Ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2009 wurden daher jährlich 700.000,--<br />

€ für Sanierungsmaßnahmen eingestellt, 500.000,-- € für das Gymnasium, 200.000,-- €<br />

für das Internat. An der Erforderlichkeit und Notwendigkeit dieser Sanierungsmaßnah-<br />

me hat sich nichts geändert, aufgrund der schwierigen finanziellen Situation haben wir<br />

jedoch im Jahr 2010 auf die Investitionen in Höhe <strong>von</strong> 500.000,-- € für das Gymnasium<br />

und 200.000,-- € für das Internat verzichtet. Lediglich die im Rahmen des Konjunk-


5<br />

turpaketes II durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel (0,49 Mio. €) werden<br />

verausgabt. Für den notwendigen Bauunterhalt sind Mittel eingestellt.<br />

16.3 Photovoltaikanlagen<br />

Im Rahmen der Mai-Synode 2008 - Bewahrung der Schöpfung - wurde dafür plädiert,<br />

sich an der Produktion regenerativer Energie zu beteiligen. Dies soll in Form <strong>von</strong> Pho-<br />

tovoltaikanlagen geschehen. Als ein erstes Objekt im landeskirchlichen Bereich wurde<br />

das Trifelsgymnasium bestimmt. Hierfür sind Investitionen in Höhe <strong>von</strong> ca. 700.000,-- €<br />

erforderlich, durch die Jahresenergieproduktion wird jährlich eine Einnahme erzielt, die<br />

bei einer Laufzeit <strong>von</strong> 25 Jahren zu einer Einnahmesituation (ca. 0,25 Mio. €) führt, d.h.<br />

die Ausgaben werden vollkommen erwirtschaftet.<br />

Zur Finanzierung solcher Anlagen wird im Haushaltsgesetz die Möglichkeit eröffnet,<br />

1,0 Mio. € als Darlehensmittel aufzunehmen.<br />

16.4 Instandhaltungsrücklage<br />

Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen die Höhe der Instandhaltungsrücklage, die ab<br />

dem Jahr 2011 für den landeskirchlichen Gebäudebestand auszuweisen ist, nennen, sie<br />

beträgt nach der in der HVO vorgesehenen Berechnungsmethode ca. 1,5 Mio. €.<br />

17. Innerkirchlicher Finanzausgleich - 40 %-Anteil<br />

Zur Erläuterung sei hier ergänzt, dass die Kirchensteuereinnahmen im Verhältnis 60<br />

%/40 % auf Landeskirche und Kirchengemeinden aufgeteilt werden, dies ist nach § 3<br />

Abs. 2 des Haushaltsgesetzes vorgegeben.<br />

17.1 In der zielorientierten Finanzplanung wurde als Einsparmaßnahme vorgeschlagen, die<br />

Schlüsselzuweisungen für die Sozialstationen in Höhe 210.000,-- € zu streichen. Im<br />

Rahmen der Beratungen durch die Landessynode wurde entschieden, diese Sparmaß-<br />

nahme zunächst auszusetzen. Durch den Einbruch der Kirchensteuereinnahmen ist die-<br />

ser Vorschlag erneut aufgegriffen worden und im Rahmen der Sitzung der Kirchenregie-<br />

rung im April 2009 wurde der Vorschlag erneut eingebracht. Es wird deshalb aus<br />

Konsolidierungsgründen vorgeschlagen, die besonderen Schlüsselzuweisungen für die<br />

Sozialstationen einzustellen.<br />

17.2 Ebenso wurde in der zielorientierten Finanzplanung vorgeschlagen, die Schlüsselzuwei-<br />

sung für die Verbandspfarreien in zwei Schritten zu reduzieren. Es handelt sich hierbei<br />

um ein Ausgabevolumen in Höhe <strong>von</strong> 52.000,-- €. Dieser Vorschlag wird entsprechend<br />

umgesetzt.


17.3 Kindertagesstätten<br />

6<br />

In der zielorientierten Finanzplanung wurde festgehalten, dass eine Ausweitung des<br />

Engagements im Kindertagesstättenbereich nicht mehr möglich ist. Deshalb wird auch<br />

weiterhin bei einer Erweiterung des Angebotes, insbesondere durch Aufnahme <strong>von</strong> Kin-<br />

dern unter drei Jahren, die Verhandlung mit der Maßgabe geführt, dass alle Mehrkos-<br />

ten, d.h. Personal- und Sachkosten, zu 100 % <strong>von</strong> der öffentlichen Hand zu finanzie-<br />

ren sind. Der notwendige Verwaltungskostenanteil verbleibt im kirchlichen Bereich. In-<br />

sofern erfolgt keine 100 %-ige Vollkostenfinanzierung durch öffentliche Träger. In-<br />

vestive Maßnahmen für eine Ausweitung des Angebots für Kinder unter drei Jahren sind<br />

ebenfalls zu 100 % durch die öffentliche Hand zu finanzieren.<br />

Ziel war es ebenso, die Sachkostenzuschüsse nach dem kirchlichen Finanzaus-<br />

gleichsgesetz zu verändern und zwar in der Gestalt, dass ein Festbetrag pro Gruppe ge-<br />

leistet wird und keine Anrechnung kommunaler Zuschüsse mehr erfolgt. Hierfür liegt<br />

der Landessynode eine gesetzliche Regelung zur Änderung des kirchlichen Finanzaus-<br />

gleichsgesetzes vor.<br />

Die genannten Maßnahmen, die schon seit mehreren Jahren konsequent verfolgt wer-<br />

den, sowie die Reduzierung des Personalkostenträgeranteils <strong>von</strong> 12,5 % auf 10 %,<br />

sofern eine Einrichtung mindestens 15 Ganztagsplätze vorhält (im rheinland-<br />

pfälzischen Teil der Landeskirche), haben dazu geführt, dass die Kosten eingegrenzt<br />

werden konnten. 2002 hatten nur 199 Kindertagesstätten Ganztags- und Übermittagsan-<br />

gebote, 2008 waren es bereits 225 Kindertagesstätten (163 ganztags, 62 bis 14.00 Uhr).<br />

So müssen für das Jahr 2010 für die Personal- und Sachkostenzuschüsse trotz Tarifer-<br />

höhungen keine weiteren Steigerungen eingeplant werden. Der Ansatz für das Jahr<br />

2010 beträgt 8,9 Mio. € und entspricht damit dem Ist aus dem Jahr 2008.<br />

17.4 Baumittel<br />

In der zielorientierten Finanzplanung wurde vorgeschlagen, den Baumittelansatz um<br />

1,9 Mio. € zu reduzieren. Im synodalen Beratungsprozess wurde dieser Betrag zunächst<br />

auf 1,0 Mio. € begrenzt und zwar für einen Übergangszeitraum <strong>von</strong> zwei Jahren, da-<br />

nach sollte der Ansatz um 1,9 Mio. € reduziert werden. Im Rahmen der Beratung <strong>von</strong><br />

Einsparvorschlägen in der Aprilsitzung der Kirchenregierung im Jahr 2009 wurde er-<br />

neut der Vorschlag eingebracht, bereits jetzt die Baumittel um 1,9 Mio. € abzusenken.<br />

Dies ist auch der Vorschlag im vorliegenden Haushaltsplan. Die Baumittel werden nicht<br />

mehr aufgeteilt in Baumittelinvestitionen und Härtefonds, sondern insgesamt als Bau-<br />

mittel ausgewiesen in einer Summe <strong>von</strong> 4,5 Mio. €. Da im Jahr 2008 der Baurücklage


7<br />

der Kirchengemeinde aufgrund der gestiegenen Kirchensteuern keine Mittel entnommen<br />

werden mussten, wird zur Schonung der Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden<br />

vorgeschlagen, für die Baumittel 1,5 Mio. € der Baurücklage der Kirchengemeinden zu<br />

entnehmen. Neben den Baumitteln stehen noch Darlehensmittel in Höhe <strong>von</strong> 750.000,-<br />

- € zur Verfügung, die künftig im 40 %-Anteil veranschlagt werden.<br />

Auf eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen haben wir auf diesen Weg verzichten kön-<br />

nen.<br />

17.5 Kosten der Verwaltung<br />

Durch Personalkostensteigerung wurde der Ansatz für die Verwaltungsämter und Ver-<br />

waltungszweckverbände entsprechend angehoben. Es ergeben sich hier Ausgaben <strong>von</strong><br />

insgesamt 5,55 Mio. €.<br />

In der zielorientierten Finanzplanung wurde vorgeschlagen, die Erhöhung der Effizienz<br />

durch Einführung eines Benchmarking unter den Einrichtungen zu steigern. Deshalb<br />

wurde ein Organisationsentwicklungsprozess für die Verwaltungsämter angestoßen,<br />

d.h. es sind gegenwärtig mehrere Arbeitsgruppen dabei, die einzelnen Punkte, die einer<br />

Erklärung zugeführt werden müssen, aufzuarbeiten.<br />

17.6 Pfarramts-PC und Anschluss an das landeskirchliche Informations- und Kommunikati-<br />

onsnetz KikoNetP<br />

Dazu wird sich Kollege Dieter Lutz äußern.<br />

18. Weitere Vorgaben durch die zielorientierte Finanzplanung<br />

18.1 In der zielorientierten Finanzplanung waren noch einige weitere Punkte benannt, die<br />

weitergehend bearbeitet werden müssen. So ist z.B. der Punkt Kostenreduzierung für die<br />

Unterhaltung der Heiliggeistkirche noch nicht erledigt. Ebenso laufen die Verhandlun-<br />

gen mit der Gedächtniskirchengemeinde weiter, sich in einem erhöhten Umfang an<br />

den Unterhaltungskosten der Kirche zu beteiligen. Gleiches gilt für die Kindertages-<br />

stätte in Ludwigshafen - Hartmannstraße - , die sich gegenwärtig noch in der Träger-<br />

schaft des Diakonischen Werkes befindet, hier werden ebenfalls Verhandlungen geführt.<br />

18.2 Erreicht wurde die Reduzierung des Zuschusses für die Tagungsstätte Ebernburg.<br />

Kontinuierlich weiter verfolgt wird das Ziel, Dienstwohnungen in Mietwohnungen der<br />

landeskirchlichen Wohnungen umzuwandeln. Dies geschieht jeweils bei der Verände-<br />

rung einer Besetzung oder Neuaufnahme eines Mietverhältnisses. Ebenso wird schritt-<br />

weise das Ziel verfolgt, den landeskirchlichen Gebäudebestand zu reduzieren durch


8<br />

Verkauf <strong>von</strong> Anwesen. Der Verkaufserlös wird jeweils der Versorgungssicherungs-<br />

rücklage zugeführt.<br />

18.3 Einen Punkt möchte ich noch besonders hervorheben, es ist der Punkt Senkung der<br />

Verwaltungskosten für die Erhebung der Kirchensteuer. Hier war vorgeschlagen,<br />

den Prozentsatz <strong>von</strong> 4 % auf 3 % in Verhandlungen mit den Ländern Rheinland-Pfalz<br />

und Saarland zu senken. Dieser bringt ein Einsparvolumen <strong>von</strong> ca. 700.000,-- €. Dieser<br />

Verhandlungswunsch wurde bereits gegenüber den zuständigen Ministerien geäußert. Es<br />

hat sich jedoch im Laufe des letzten Jahres herauskristallisiert, dass eine weitere Ver-<br />

handlungsoption für uns wichtig ist, nämlich die Frage, wie weitergehend Kosten im<br />

Kindertagesstättenbereich eingespart werden können. Gegenwärtig findet ein Ab-<br />

stimmungsprozess auf der evangelischen und der katholischen Seite mit den anderen<br />

Landeskirchen bzw. Diözesen statt, ob und wie diese Verhandlungsoption weiter ver-<br />

folgt werden soll. Geschieht dies, kann nicht gleichzeitig über die Senkung des Verwal-<br />

tungskostenanteils für die Erhebung der Kirchensteuer verhandelt werden.<br />

18.4 Der Vollständigkeit halber sei hier noch ergänzt, dass auch die Zuschusserhöhung für<br />

das Trifelsgymnasium für die Versorgungsabsicherung erreicht wurde. Dadurch<br />

konnten Mehreinnahmen in Höhe <strong>von</strong> ca. 200.000,-- € ? erzielt werden. Zusätzlich<br />

wurden Mittel für Investitionen aus dem Konjunkturpaket II für das Trifelsgymnasium<br />

zur Verfügung gestellt. Aus dem Konjunkturpaket II fließen uns Mittel in Höhe <strong>von</strong><br />

0,49 Mio. € zu.<br />

18.5 In der zielorientierten Finanzplanung wurde auch über die Personalkosten und Ein-<br />

sparungen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Personals diskutiert. Es wurde damals<br />

die Maßgabe aufgestellt, dass für drei Personen, die aus einem öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstverhältnis ausscheiden, also insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeam-<br />

tinnen und Kirchenbeamte, nur zwei Personen neu eingestellt werden. Sofern dem Mo-<br />

dell über eine Altersteilzeit, wie der Synode vorgeschlagen, zugestimmt wird, wird sich<br />

dieser Schlüssel nochmals deutlich verändern und zu weiteren Einsparungen führen und<br />

die Veränderung der Pfarrbesoldung bei Beibehaltung der Struktur und der Vorgaben<br />

der Landesbesoldung.<br />

19. Änderungen des Haushaltsgesetzes


9<br />

Da verschiedene Änderungen im Haushaltsgesetz 2008/2009 durchzuführen waren,<br />

haben wir neben dem Haushaltsplan ein reguläres Änderungsgesetz vorgelegt.<br />

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 zeigt Ihnen<br />

die einzelnen Änderungen des Haushaltsgesetzes auf. Im Haushaltsplan ist das Haus-<br />

haltsgesetz 2010 nochmals aufgenommen, hier sind die Änderungen bereits eingear-<br />

beitet.<br />

Auf einige wesentliche Änderungen möchte ich hinweisen.<br />

19.1 Wie bereits mehrfach betont, liegt Ihnen kein Doppelhaushalt vor, sondern nur ein<br />

Einjahreshaushalt. Dies führt zu entsprechenden Änderungen im Haushaltsgesetz.<br />

19.2 Die Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt entfällt, deshalb wur-<br />

den Veranschlagungen, die sich üblicherweise im Vermögenshaushalt abbilden, in den<br />

Verwaltungshaushalt integriert und im Haushaltsgesetz die notwendigen Korrekturen<br />

durchgeführt.<br />

19.3 Die Verpflichtungsermächtigung für das Tagungshaus „Mühlberg“ zur Durchführung<br />

<strong>von</strong> Modernisierungsarbeiten wurde gestrichen. Ich bin hierauf bereits eingegangen.<br />

19.4 Ebenso erwähnt habe ich bereits die Ermächtigung für die Kreditaufnahme für Photo-<br />

voltaikanlagen; der Kreditrahmen ist im Haushaltsgesetz mit 1,0 Mio. € ausgewiesen.<br />

19.5 Durch die angespannte Haushaltslage wurden die Baumittel erheblich reduziert, des-<br />

halb wurde die Möglichkeit, sie in erhöhtem Umfange auch für Zwecke des Grunder-<br />

werbs einzusetzen sowie der Umfang der Verpflichtungsermächtigungen gestrichen<br />

bzw. eingegrenzt.<br />

19.6 In dem Gesetzestext wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, wie<br />

z.B. das Streichen der Nennung der Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, da es solche<br />

in unserer Landeskirche nicht mehr gibt. Auf diese Änderungen möchte ich jetzt im<br />

Einzelnen nicht mehr weiter eingehen<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

E:\Leitung\LeitungXIII\<strong>Kessel</strong>\Einführung in den Haushaltsplan 2010.doc

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