Haushaltsrede von Oberkirchenrätin Karin Kessel - Evangelische ...
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Es gilt das gesprochene Wort!<br />
1. Vorbemerkung<br />
Einführung in den Haushaltsplan 2010<br />
Die Hinweise zur Einführung in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 orientie-<br />
ren sich am Vorbericht, den Seiten A 9 bis A 20.<br />
Gleichzeitig erfolgen im Rahmen der Einführung Hinweise auf die Umsetzung der ziel-<br />
orientierten Finanzplanung, mit der sich die vergangene Landessynode nach Vorbera-<br />
tung durch Kirchenregierung und Finanzausschuss sowie der anderen Ausschüsse ausei-<br />
nandergesetzt hat.<br />
2. Es handelt sich um einen Einjahreshaushalt, da die Einnahmeseite, d.h. die Entwick-<br />
lung der Kirchensteuer, schwer geschätzt werden kann und damit in den Rhythmus<br />
des zweijährigen Haushaltsplanes wieder eingeschwenkt werden soll, d.h. neu gewählte<br />
Synoden werden in der Zukunft nicht auf ihrer ersten regulären Tagung sich mit einem<br />
Haushaltsplan auseinandersetzen müssen.<br />
3. In diesem Haushalt wurde das erste Mal auf eine Trennung des Haushaltsplanes in ei-<br />
nen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt verzichtet und die notwendigen Instand-<br />
setzungen im Verwaltungsteil mit veranschlagt.<br />
4. Aufgrund des erheblichen Kirchensteuereinbruchs wurden alle Sparmaßnahmen,<br />
die nur erdenklich möglich sind, durchgeführt. Haushaltsansätze wurden nur erhöht, so-<br />
weit dies zwingend notwendig war, z.B. durch Personalkostenerhöhungen aufgrund<br />
linearer Erhöhungen oder durch gestiegene Fahrtkosten aufgrund Anhebung der km-<br />
Pauschale. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden gestreckt, so-<br />
weit dies vertretbar war.<br />
5. Die veranschlagte Kirchensteuer wurde 2008 um 9,9 Mio. € überschritten. Im Rahmen<br />
des 60 %-Anteils konnte auf die Rücklagenentnahme in Höhe <strong>von</strong> 2,74 Mio. € ver-<br />
zichtet werden, der erwirtschaftete Überschuss wurde der Versorgungsrücklage zuge-<br />
führt. Im Rahmen des 40 %-Anteils war die geplante Entnahme <strong>von</strong> 1,63 Mio. € erfor-<br />
derlich, da Ausgaben für Sonderbaumittel (0,5 Mio. €), Darlehensmittel (0,7 Mio. €)
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für Kirchengemeinden sowie Darlehenmittel für das Diakonische Werk (1,66 Mio.<br />
€) erforderlich waren. (2,74 Mio. € + 2,6 Mio. € (Versorgungssicherungsrücklage) +<br />
2,86 Mio. € + 1,5 Mio. € (Baurücklage) = 9,7 Mio. €)<br />
Die Kirchensteuerschätzung für das Jahr 2009 wurde <strong>von</strong> 95,48 Mio. € auf 94,88 Mio. €<br />
korrigiert, dies ergibt sich aus einem Minus der Kirchensteuereinnahmen <strong>von</strong> den Fi-<br />
nanzämtern in Höhe <strong>von</strong> minus 7,5 % im Vergleich zum Jahr 2008 sowie Clearing-<br />
rückzahlungen in Höhe <strong>von</strong> ca. 3,95 Mio. €.<br />
6. Kirchensteuerschätzungen für das Jahr 2010.<br />
Für das Jahr 2010 wurde ein Rückgang der Kirchensteuer <strong>von</strong> den Finanzämtern in Hö-<br />
he <strong>von</strong> 9 % gegenüber 2009 gerechnet, dies ergibt Einnahmen in Höhe <strong>von</strong> 68,6 Mio. €<br />
<strong>von</strong> den Finanzämtern, einschließlich der Clearingvorauszahlungen in Höhe <strong>von</strong><br />
23,0 Mio. € ergibt dies geschätzte Kirchensteuereinnahmen für das Jahr 2010 in Höhe<br />
<strong>von</strong> 91,6 Mio. €.<br />
7. Haushaltsvolumen<br />
Das Haushaltsvolumen im Jahr 2010 beträgt 155,18 Mio. €.<br />
8. Haushaltsausgleich<br />
Ein Haushaltsausgleich ist aufgrund der dramatisch sinkenden Kirchensteuereinnahmen<br />
nicht möglich. Zum Ausgleich des 60 %-Anteils ist eine Entnahme aus der Sammel-<br />
rücklage in Höhe <strong>von</strong> 4,124 Mio. € erforderlich, zum Ausgleich des 40 %-Anteils ist<br />
eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden in Höhe <strong>von</strong> 2,122<br />
Mio. € erforderlich. Darüber hinaus wird aus der Baurücklage der Kirchengemeinden<br />
ein Betrag in Höhe <strong>von</strong> 1,5 Mio. € zur Baumittelfinanzierung entnommen.<br />
Insgesamt wird aus Rücklagenmitteln ca. 7,75 Mio. € dem Haushalt zum Ausgleich zu-<br />
geführt.<br />
9. Zu den Personalausgaben und Stellenplan sowie der geplanten Altersteilzeit wird sich<br />
Kollege Dieter Lutz äußern.<br />
10. Versorgungsrücklage für Neueinstellungen ab 01.01.2007<br />
Eine der im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung zu regelnden Punkte ist die Bil-<br />
dung einer Versorgungsrücklage, die dazu dient, für alle Neueinstellungen ab dem
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01.01.2007 wieder eine Vollabsicherung für die Versorgungsleistungen inklusive der<br />
Beihilfeleistungen zu erreichen. Gegenwärtig sind lediglich 61,4 % der Versorgungs-<br />
leistungen gedeckt, deshalb wird sukzessive eine Rücklage aufgebaut. Diese hat ge-<br />
genwärtig ein Volumen <strong>von</strong> ca. 2,6 Mio. €. Die Zuführung war möglich aufgrund der<br />
Kirchensteuermehreinnahmen im Jahr 2008 im 60 %-Anteil. Verkaufserlöse aus landes-<br />
kirchlichen Immobilien werden künftig ebenfalls dieser Rücklage zugeführt. Dieser Be-<br />
trag ist gegenwärtig auskömmlich. Über unsere Versorgungsverpflichtungen haben wir<br />
uns Rechenschaft gegeben durch die Einholung eines Versorgungsgutachtens. Es wurde<br />
der Kirchenregierung zur Kenntnis gegeben.<br />
11. Diakonisches Werk<br />
Im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung wurde vereinbart, dass die quasi einge-<br />
frorenen Budgetzuweisungen an das Diakonische Werk aufgrund der gestiegenen Per-<br />
sonalkosten um ca. 825.000,-- € angehoben werden müssen. Gleichzeitig wurde verein-<br />
bart, dass spätestens nach dem Jahr 2010 die Budgetzuweisung pro Jahr um 100.000,-<br />
- € reduziert wird. Zudem wurde die Umschichtung des Zuschusses auf den 60 %<br />
und 40 % - Anteil entsprechend dieser Prozentsätze auf den Weg gebracht. Aufgrund<br />
des hohen Kirchensteuerrückganges wurde bereits ab dem Jahr 2010 eine Reduzierung<br />
um 100.000,-- € vereinbart und zusätzlich eine 5 %-ige Kürzung der Ansätze vorge-<br />
nommen. Insgesamt wird dem Diakonischen Werk ca. 5,0 Mio. € zugewiesen.<br />
12. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />
In der zielorientierten Finanzplanung war vorgeschlagen, den ursprünglichen Ansatz in<br />
Höhe <strong>von</strong> 135.000,-- € in Schritten auf 30.000,-- € zurückzuführen. Im Rahmen der<br />
synodalen Beratung kristallisierte sich heraus, dass die Mittelzuweisung an die Neue<br />
Arbeit Westpfalz in Höhe <strong>von</strong> ca. 90.000,-- € zunächst beibehalten werden sollte und<br />
in einem weiteren Schritt geprüft wird, ob eine weitere Mittelreduzierung durch Umor-<br />
ganisation bei der Neue Arbeit Westpfalz möglich ist.<br />
13. Eine der Sparmaßnahmen ist die Nichtveranschlagung <strong>von</strong> Kfz-Darlehen für kirchliche<br />
Mitarbeitende, insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer sowie kirchliche Mitarbeitende.<br />
Die Gewährung wird für das Jahr 2010 ausgesetzt. Diese Sparmaßnahme war nicht Ge-<br />
genstand der zielorientierten Finanzplanung und spart 0,3 Mio. €. Pro Fall gewähren wir<br />
maximal 7.500,-- €.
14. Umlage und Finanzausgleich EKD<br />
15. KED<br />
4<br />
Zwischen den Gliedkirchen der EKD gibt es einen Schlüssel, der sich im Prinzip nach<br />
der Höhe der Kirchensteuereinnahmen der jeweiligen Landeskirche orientiert, unser An-<br />
teil bewegt sich danach bei 2,0 % - 2,1 %. Mit der Umlage finanziert sich der EKD-<br />
Haushalt, hierzu tragen wir im Jahr 2010 mit 1,46 Mio. € bei. Gleichzeitig gibt es einen<br />
innerkirchlichen Finanzausgleich, der ein Gesamtvolumen <strong>von</strong> 143,0 Mio. € umfasst.<br />
Hieran sind wir mit 4,04 Mio. € beteiligt.<br />
Im Rahmen der zielorientierten Finanzplanung wurde vereinbart, 1 % des Kirchen-<br />
steuernettoaufkommens an KED abzuführen. Für 2010 sind somit 0,89 Mio. € veran-<br />
schlagt. Der durchschnittliche Betrag aller Gliedkirchen belief sich 2008 auf 1,11 %.<br />
Die Kirchenkonferenz der EKD hat einstimmig einer verbindlichen Umlagefinanzie-<br />
rung für den Kirchlichen Entwicklungsdienst zugestimmt. Danach sind 1,5 v.H. des<br />
Kirchensteueraufkommens abzüglich 50 v.H. der Zahlungen an Missionswerke als Bei-<br />
trag für KED zu leisten. Für die Jahre 2010 bis 2012 gibt es eine Übergangsregelung,<br />
während dieser Zeit wird unsere Landeskirche bei dem Schlüssel <strong>von</strong> 1,0 % des Kir-<br />
chensteuernettoaufkommens verbleiben, ab 2013 erhöht sich dann unser Beitrag nach<br />
dem genannten Schlüssel auf ca. 1,3 % des Kirchensteuernettoaufkommens.<br />
16. Bauliche Maßnahmen<br />
16.1 Zu der Situation der Tagungshäuser wird sich Kollege Dieter Lutz äußern.<br />
16.2 Trifelsgymnasium Annweiler<br />
Durch eine externe Untersuchung <strong>von</strong> Schule und Internat wurde für einen Zeitraum <strong>von</strong><br />
zehn Jahren ein Investitionsbedarf (Haustechnik und Baukonstruktion) in Höhe <strong>von</strong> 7,0<br />
Mio. € ermittelt. Ab dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2009 wurden daher jährlich 700.000,--<br />
€ für Sanierungsmaßnahmen eingestellt, 500.000,-- € für das Gymnasium, 200.000,-- €<br />
für das Internat. An der Erforderlichkeit und Notwendigkeit dieser Sanierungsmaßnah-<br />
me hat sich nichts geändert, aufgrund der schwierigen finanziellen Situation haben wir<br />
jedoch im Jahr 2010 auf die Investitionen in Höhe <strong>von</strong> 500.000,-- € für das Gymnasium<br />
und 200.000,-- € für das Internat verzichtet. Lediglich die im Rahmen des Konjunk-
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turpaketes II durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel (0,49 Mio. €) werden<br />
verausgabt. Für den notwendigen Bauunterhalt sind Mittel eingestellt.<br />
16.3 Photovoltaikanlagen<br />
Im Rahmen der Mai-Synode 2008 - Bewahrung der Schöpfung - wurde dafür plädiert,<br />
sich an der Produktion regenerativer Energie zu beteiligen. Dies soll in Form <strong>von</strong> Pho-<br />
tovoltaikanlagen geschehen. Als ein erstes Objekt im landeskirchlichen Bereich wurde<br />
das Trifelsgymnasium bestimmt. Hierfür sind Investitionen in Höhe <strong>von</strong> ca. 700.000,-- €<br />
erforderlich, durch die Jahresenergieproduktion wird jährlich eine Einnahme erzielt, die<br />
bei einer Laufzeit <strong>von</strong> 25 Jahren zu einer Einnahmesituation (ca. 0,25 Mio. €) führt, d.h.<br />
die Ausgaben werden vollkommen erwirtschaftet.<br />
Zur Finanzierung solcher Anlagen wird im Haushaltsgesetz die Möglichkeit eröffnet,<br />
1,0 Mio. € als Darlehensmittel aufzunehmen.<br />
16.4 Instandhaltungsrücklage<br />
Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen die Höhe der Instandhaltungsrücklage, die ab<br />
dem Jahr 2011 für den landeskirchlichen Gebäudebestand auszuweisen ist, nennen, sie<br />
beträgt nach der in der HVO vorgesehenen Berechnungsmethode ca. 1,5 Mio. €.<br />
17. Innerkirchlicher Finanzausgleich - 40 %-Anteil<br />
Zur Erläuterung sei hier ergänzt, dass die Kirchensteuereinnahmen im Verhältnis 60<br />
%/40 % auf Landeskirche und Kirchengemeinden aufgeteilt werden, dies ist nach § 3<br />
Abs. 2 des Haushaltsgesetzes vorgegeben.<br />
17.1 In der zielorientierten Finanzplanung wurde als Einsparmaßnahme vorgeschlagen, die<br />
Schlüsselzuweisungen für die Sozialstationen in Höhe 210.000,-- € zu streichen. Im<br />
Rahmen der Beratungen durch die Landessynode wurde entschieden, diese Sparmaß-<br />
nahme zunächst auszusetzen. Durch den Einbruch der Kirchensteuereinnahmen ist die-<br />
ser Vorschlag erneut aufgegriffen worden und im Rahmen der Sitzung der Kirchenregie-<br />
rung im April 2009 wurde der Vorschlag erneut eingebracht. Es wird deshalb aus<br />
Konsolidierungsgründen vorgeschlagen, die besonderen Schlüsselzuweisungen für die<br />
Sozialstationen einzustellen.<br />
17.2 Ebenso wurde in der zielorientierten Finanzplanung vorgeschlagen, die Schlüsselzuwei-<br />
sung für die Verbandspfarreien in zwei Schritten zu reduzieren. Es handelt sich hierbei<br />
um ein Ausgabevolumen in Höhe <strong>von</strong> 52.000,-- €. Dieser Vorschlag wird entsprechend<br />
umgesetzt.
17.3 Kindertagesstätten<br />
6<br />
In der zielorientierten Finanzplanung wurde festgehalten, dass eine Ausweitung des<br />
Engagements im Kindertagesstättenbereich nicht mehr möglich ist. Deshalb wird auch<br />
weiterhin bei einer Erweiterung des Angebotes, insbesondere durch Aufnahme <strong>von</strong> Kin-<br />
dern unter drei Jahren, die Verhandlung mit der Maßgabe geführt, dass alle Mehrkos-<br />
ten, d.h. Personal- und Sachkosten, zu 100 % <strong>von</strong> der öffentlichen Hand zu finanzie-<br />
ren sind. Der notwendige Verwaltungskostenanteil verbleibt im kirchlichen Bereich. In-<br />
sofern erfolgt keine 100 %-ige Vollkostenfinanzierung durch öffentliche Träger. In-<br />
vestive Maßnahmen für eine Ausweitung des Angebots für Kinder unter drei Jahren sind<br />
ebenfalls zu 100 % durch die öffentliche Hand zu finanzieren.<br />
Ziel war es ebenso, die Sachkostenzuschüsse nach dem kirchlichen Finanzaus-<br />
gleichsgesetz zu verändern und zwar in der Gestalt, dass ein Festbetrag pro Gruppe ge-<br />
leistet wird und keine Anrechnung kommunaler Zuschüsse mehr erfolgt. Hierfür liegt<br />
der Landessynode eine gesetzliche Regelung zur Änderung des kirchlichen Finanzaus-<br />
gleichsgesetzes vor.<br />
Die genannten Maßnahmen, die schon seit mehreren Jahren konsequent verfolgt wer-<br />
den, sowie die Reduzierung des Personalkostenträgeranteils <strong>von</strong> 12,5 % auf 10 %,<br />
sofern eine Einrichtung mindestens 15 Ganztagsplätze vorhält (im rheinland-<br />
pfälzischen Teil der Landeskirche), haben dazu geführt, dass die Kosten eingegrenzt<br />
werden konnten. 2002 hatten nur 199 Kindertagesstätten Ganztags- und Übermittagsan-<br />
gebote, 2008 waren es bereits 225 Kindertagesstätten (163 ganztags, 62 bis 14.00 Uhr).<br />
So müssen für das Jahr 2010 für die Personal- und Sachkostenzuschüsse trotz Tarifer-<br />
höhungen keine weiteren Steigerungen eingeplant werden. Der Ansatz für das Jahr<br />
2010 beträgt 8,9 Mio. € und entspricht damit dem Ist aus dem Jahr 2008.<br />
17.4 Baumittel<br />
In der zielorientierten Finanzplanung wurde vorgeschlagen, den Baumittelansatz um<br />
1,9 Mio. € zu reduzieren. Im synodalen Beratungsprozess wurde dieser Betrag zunächst<br />
auf 1,0 Mio. € begrenzt und zwar für einen Übergangszeitraum <strong>von</strong> zwei Jahren, da-<br />
nach sollte der Ansatz um 1,9 Mio. € reduziert werden. Im Rahmen der Beratung <strong>von</strong><br />
Einsparvorschlägen in der Aprilsitzung der Kirchenregierung im Jahr 2009 wurde er-<br />
neut der Vorschlag eingebracht, bereits jetzt die Baumittel um 1,9 Mio. € abzusenken.<br />
Dies ist auch der Vorschlag im vorliegenden Haushaltsplan. Die Baumittel werden nicht<br />
mehr aufgeteilt in Baumittelinvestitionen und Härtefonds, sondern insgesamt als Bau-<br />
mittel ausgewiesen in einer Summe <strong>von</strong> 4,5 Mio. €. Da im Jahr 2008 der Baurücklage
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der Kirchengemeinde aufgrund der gestiegenen Kirchensteuern keine Mittel entnommen<br />
werden mussten, wird zur Schonung der Ausgleichsrücklage der Kirchengemeinden<br />
vorgeschlagen, für die Baumittel 1,5 Mio. € der Baurücklage der Kirchengemeinden zu<br />
entnehmen. Neben den Baumitteln stehen noch Darlehensmittel in Höhe <strong>von</strong> 750.000,-<br />
- € zur Verfügung, die künftig im 40 %-Anteil veranschlagt werden.<br />
Auf eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen haben wir auf diesen Weg verzichten kön-<br />
nen.<br />
17.5 Kosten der Verwaltung<br />
Durch Personalkostensteigerung wurde der Ansatz für die Verwaltungsämter und Ver-<br />
waltungszweckverbände entsprechend angehoben. Es ergeben sich hier Ausgaben <strong>von</strong><br />
insgesamt 5,55 Mio. €.<br />
In der zielorientierten Finanzplanung wurde vorgeschlagen, die Erhöhung der Effizienz<br />
durch Einführung eines Benchmarking unter den Einrichtungen zu steigern. Deshalb<br />
wurde ein Organisationsentwicklungsprozess für die Verwaltungsämter angestoßen,<br />
d.h. es sind gegenwärtig mehrere Arbeitsgruppen dabei, die einzelnen Punkte, die einer<br />
Erklärung zugeführt werden müssen, aufzuarbeiten.<br />
17.6 Pfarramts-PC und Anschluss an das landeskirchliche Informations- und Kommunikati-<br />
onsnetz KikoNetP<br />
Dazu wird sich Kollege Dieter Lutz äußern.<br />
18. Weitere Vorgaben durch die zielorientierte Finanzplanung<br />
18.1 In der zielorientierten Finanzplanung waren noch einige weitere Punkte benannt, die<br />
weitergehend bearbeitet werden müssen. So ist z.B. der Punkt Kostenreduzierung für die<br />
Unterhaltung der Heiliggeistkirche noch nicht erledigt. Ebenso laufen die Verhandlun-<br />
gen mit der Gedächtniskirchengemeinde weiter, sich in einem erhöhten Umfang an<br />
den Unterhaltungskosten der Kirche zu beteiligen. Gleiches gilt für die Kindertages-<br />
stätte in Ludwigshafen - Hartmannstraße - , die sich gegenwärtig noch in der Träger-<br />
schaft des Diakonischen Werkes befindet, hier werden ebenfalls Verhandlungen geführt.<br />
18.2 Erreicht wurde die Reduzierung des Zuschusses für die Tagungsstätte Ebernburg.<br />
Kontinuierlich weiter verfolgt wird das Ziel, Dienstwohnungen in Mietwohnungen der<br />
landeskirchlichen Wohnungen umzuwandeln. Dies geschieht jeweils bei der Verände-<br />
rung einer Besetzung oder Neuaufnahme eines Mietverhältnisses. Ebenso wird schritt-<br />
weise das Ziel verfolgt, den landeskirchlichen Gebäudebestand zu reduzieren durch
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Verkauf <strong>von</strong> Anwesen. Der Verkaufserlös wird jeweils der Versorgungssicherungs-<br />
rücklage zugeführt.<br />
18.3 Einen Punkt möchte ich noch besonders hervorheben, es ist der Punkt Senkung der<br />
Verwaltungskosten für die Erhebung der Kirchensteuer. Hier war vorgeschlagen,<br />
den Prozentsatz <strong>von</strong> 4 % auf 3 % in Verhandlungen mit den Ländern Rheinland-Pfalz<br />
und Saarland zu senken. Dieser bringt ein Einsparvolumen <strong>von</strong> ca. 700.000,-- €. Dieser<br />
Verhandlungswunsch wurde bereits gegenüber den zuständigen Ministerien geäußert. Es<br />
hat sich jedoch im Laufe des letzten Jahres herauskristallisiert, dass eine weitere Ver-<br />
handlungsoption für uns wichtig ist, nämlich die Frage, wie weitergehend Kosten im<br />
Kindertagesstättenbereich eingespart werden können. Gegenwärtig findet ein Ab-<br />
stimmungsprozess auf der evangelischen und der katholischen Seite mit den anderen<br />
Landeskirchen bzw. Diözesen statt, ob und wie diese Verhandlungsoption weiter ver-<br />
folgt werden soll. Geschieht dies, kann nicht gleichzeitig über die Senkung des Verwal-<br />
tungskostenanteils für die Erhebung der Kirchensteuer verhandelt werden.<br />
18.4 Der Vollständigkeit halber sei hier noch ergänzt, dass auch die Zuschusserhöhung für<br />
das Trifelsgymnasium für die Versorgungsabsicherung erreicht wurde. Dadurch<br />
konnten Mehreinnahmen in Höhe <strong>von</strong> ca. 200.000,-- € ? erzielt werden. Zusätzlich<br />
wurden Mittel für Investitionen aus dem Konjunkturpaket II für das Trifelsgymnasium<br />
zur Verfügung gestellt. Aus dem Konjunkturpaket II fließen uns Mittel in Höhe <strong>von</strong><br />
0,49 Mio. € zu.<br />
18.5 In der zielorientierten Finanzplanung wurde auch über die Personalkosten und Ein-<br />
sparungen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Personals diskutiert. Es wurde damals<br />
die Maßgabe aufgestellt, dass für drei Personen, die aus einem öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis ausscheiden, also insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeam-<br />
tinnen und Kirchenbeamte, nur zwei Personen neu eingestellt werden. Sofern dem Mo-<br />
dell über eine Altersteilzeit, wie der Synode vorgeschlagen, zugestimmt wird, wird sich<br />
dieser Schlüssel nochmals deutlich verändern und zu weiteren Einsparungen führen und<br />
die Veränderung der Pfarrbesoldung bei Beibehaltung der Struktur und der Vorgaben<br />
der Landesbesoldung.<br />
19. Änderungen des Haushaltsgesetzes
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Da verschiedene Änderungen im Haushaltsgesetz 2008/2009 durchzuführen waren,<br />
haben wir neben dem Haushaltsplan ein reguläres Änderungsgesetz vorgelegt.<br />
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008/2009 zeigt Ihnen<br />
die einzelnen Änderungen des Haushaltsgesetzes auf. Im Haushaltsplan ist das Haus-<br />
haltsgesetz 2010 nochmals aufgenommen, hier sind die Änderungen bereits eingear-<br />
beitet.<br />
Auf einige wesentliche Änderungen möchte ich hinweisen.<br />
19.1 Wie bereits mehrfach betont, liegt Ihnen kein Doppelhaushalt vor, sondern nur ein<br />
Einjahreshaushalt. Dies führt zu entsprechenden Änderungen im Haushaltsgesetz.<br />
19.2 Die Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt entfällt, deshalb wur-<br />
den Veranschlagungen, die sich üblicherweise im Vermögenshaushalt abbilden, in den<br />
Verwaltungshaushalt integriert und im Haushaltsgesetz die notwendigen Korrekturen<br />
durchgeführt.<br />
19.3 Die Verpflichtungsermächtigung für das Tagungshaus „Mühlberg“ zur Durchführung<br />
<strong>von</strong> Modernisierungsarbeiten wurde gestrichen. Ich bin hierauf bereits eingegangen.<br />
19.4 Ebenso erwähnt habe ich bereits die Ermächtigung für die Kreditaufnahme für Photo-<br />
voltaikanlagen; der Kreditrahmen ist im Haushaltsgesetz mit 1,0 Mio. € ausgewiesen.<br />
19.5 Durch die angespannte Haushaltslage wurden die Baumittel erheblich reduziert, des-<br />
halb wurde die Möglichkeit, sie in erhöhtem Umfange auch für Zwecke des Grunder-<br />
werbs einzusetzen sowie der Umfang der Verpflichtungsermächtigungen gestrichen<br />
bzw. eingegrenzt.<br />
19.6 In dem Gesetzestext wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, wie<br />
z.B. das Streichen der Nennung der Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, da es solche<br />
in unserer Landeskirche nicht mehr gibt. Auf diese Änderungen möchte ich jetzt im<br />
Einzelnen nicht mehr weiter eingehen<br />
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
E:\Leitung\LeitungXIII\<strong>Kessel</strong>\Einführung in den Haushaltsplan 2010.doc