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Haushaltsrede von Oberkirchenrätin Karin Kessel - Evangelische ...

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17.3 Kindertagesstätten<br />

6<br />

In der zielorientierten Finanzplanung wurde festgehalten, dass eine Ausweitung des<br />

Engagements im Kindertagesstättenbereich nicht mehr möglich ist. Deshalb wird auch<br />

weiterhin bei einer Erweiterung des Angebotes, insbesondere durch Aufnahme <strong>von</strong> Kin-<br />

dern unter drei Jahren, die Verhandlung mit der Maßgabe geführt, dass alle Mehrkos-<br />

ten, d.h. Personal- und Sachkosten, zu 100 % <strong>von</strong> der öffentlichen Hand zu finanzie-<br />

ren sind. Der notwendige Verwaltungskostenanteil verbleibt im kirchlichen Bereich. In-<br />

sofern erfolgt keine 100 %-ige Vollkostenfinanzierung durch öffentliche Träger. In-<br />

vestive Maßnahmen für eine Ausweitung des Angebots für Kinder unter drei Jahren sind<br />

ebenfalls zu 100 % durch die öffentliche Hand zu finanzieren.<br />

Ziel war es ebenso, die Sachkostenzuschüsse nach dem kirchlichen Finanzaus-<br />

gleichsgesetz zu verändern und zwar in der Gestalt, dass ein Festbetrag pro Gruppe ge-<br />

leistet wird und keine Anrechnung kommunaler Zuschüsse mehr erfolgt. Hierfür liegt<br />

der Landessynode eine gesetzliche Regelung zur Änderung des kirchlichen Finanzaus-<br />

gleichsgesetzes vor.<br />

Die genannten Maßnahmen, die schon seit mehreren Jahren konsequent verfolgt wer-<br />

den, sowie die Reduzierung des Personalkostenträgeranteils <strong>von</strong> 12,5 % auf 10 %,<br />

sofern eine Einrichtung mindestens 15 Ganztagsplätze vorhält (im rheinland-<br />

pfälzischen Teil der Landeskirche), haben dazu geführt, dass die Kosten eingegrenzt<br />

werden konnten. 2002 hatten nur 199 Kindertagesstätten Ganztags- und Übermittagsan-<br />

gebote, 2008 waren es bereits 225 Kindertagesstätten (163 ganztags, 62 bis 14.00 Uhr).<br />

So müssen für das Jahr 2010 für die Personal- und Sachkostenzuschüsse trotz Tarifer-<br />

höhungen keine weiteren Steigerungen eingeplant werden. Der Ansatz für das Jahr<br />

2010 beträgt 8,9 Mio. € und entspricht damit dem Ist aus dem Jahr 2008.<br />

17.4 Baumittel<br />

In der zielorientierten Finanzplanung wurde vorgeschlagen, den Baumittelansatz um<br />

1,9 Mio. € zu reduzieren. Im synodalen Beratungsprozess wurde dieser Betrag zunächst<br />

auf 1,0 Mio. € begrenzt und zwar für einen Übergangszeitraum <strong>von</strong> zwei Jahren, da-<br />

nach sollte der Ansatz um 1,9 Mio. € reduziert werden. Im Rahmen der Beratung <strong>von</strong><br />

Einsparvorschlägen in der Aprilsitzung der Kirchenregierung im Jahr 2009 wurde er-<br />

neut der Vorschlag eingebracht, bereits jetzt die Baumittel um 1,9 Mio. € abzusenken.<br />

Dies ist auch der Vorschlag im vorliegenden Haushaltsplan. Die Baumittel werden nicht<br />

mehr aufgeteilt in Baumittelinvestitionen und Härtefonds, sondern insgesamt als Bau-<br />

mittel ausgewiesen in einer Summe <strong>von</strong> 4,5 Mio. €. Da im Jahr 2008 der Baurücklage

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