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Haushaltsrede von Oberkirchenrätin Karin Kessel - Evangelische ...

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Verkauf <strong>von</strong> Anwesen. Der Verkaufserlös wird jeweils der Versorgungssicherungs-<br />

rücklage zugeführt.<br />

18.3 Einen Punkt möchte ich noch besonders hervorheben, es ist der Punkt Senkung der<br />

Verwaltungskosten für die Erhebung der Kirchensteuer. Hier war vorgeschlagen,<br />

den Prozentsatz <strong>von</strong> 4 % auf 3 % in Verhandlungen mit den Ländern Rheinland-Pfalz<br />

und Saarland zu senken. Dieser bringt ein Einsparvolumen <strong>von</strong> ca. 700.000,-- €. Dieser<br />

Verhandlungswunsch wurde bereits gegenüber den zuständigen Ministerien geäußert. Es<br />

hat sich jedoch im Laufe des letzten Jahres herauskristallisiert, dass eine weitere Ver-<br />

handlungsoption für uns wichtig ist, nämlich die Frage, wie weitergehend Kosten im<br />

Kindertagesstättenbereich eingespart werden können. Gegenwärtig findet ein Ab-<br />

stimmungsprozess auf der evangelischen und der katholischen Seite mit den anderen<br />

Landeskirchen bzw. Diözesen statt, ob und wie diese Verhandlungsoption weiter ver-<br />

folgt werden soll. Geschieht dies, kann nicht gleichzeitig über die Senkung des Verwal-<br />

tungskostenanteils für die Erhebung der Kirchensteuer verhandelt werden.<br />

18.4 Der Vollständigkeit halber sei hier noch ergänzt, dass auch die Zuschusserhöhung für<br />

das Trifelsgymnasium für die Versorgungsabsicherung erreicht wurde. Dadurch<br />

konnten Mehreinnahmen in Höhe <strong>von</strong> ca. 200.000,-- € ? erzielt werden. Zusätzlich<br />

wurden Mittel für Investitionen aus dem Konjunkturpaket II für das Trifelsgymnasium<br />

zur Verfügung gestellt. Aus dem Konjunkturpaket II fließen uns Mittel in Höhe <strong>von</strong><br />

0,49 Mio. € zu.<br />

18.5 In der zielorientierten Finanzplanung wurde auch über die Personalkosten und Ein-<br />

sparungen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Personals diskutiert. Es wurde damals<br />

die Maßgabe aufgestellt, dass für drei Personen, die aus einem öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstverhältnis ausscheiden, also insbesondere Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeam-<br />

tinnen und Kirchenbeamte, nur zwei Personen neu eingestellt werden. Sofern dem Mo-<br />

dell über eine Altersteilzeit, wie der Synode vorgeschlagen, zugestimmt wird, wird sich<br />

dieser Schlüssel nochmals deutlich verändern und zu weiteren Einsparungen führen und<br />

die Veränderung der Pfarrbesoldung bei Beibehaltung der Struktur und der Vorgaben<br />

der Landesbesoldung.<br />

19. Änderungen des Haushaltsgesetzes

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