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Abb Jol Santer - Saeul

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Schwangerschaftsabbruchs und macht diesen mehr denn je zu einer Angelegenheit von<br />

Gesundheitsdiensten und –einrichtungen. Damit stehen die zuständigen Ärzte und<br />

Kliniken, an die die Anfrage auf Schwangerschaftsabbruch gestellt wird, vor einer weiteren<br />

Gewissensfrage [3] . Die Mindestbedenkzeit von drei Tagen zwischen der obligatorischen<br />

Beratung und der Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs erhöht den Druck für<br />

rasches Handeln bei den Ärzten und bei den um eine Entscheidung ringenden Müttern.<br />

Die staatliche Anerkennung der Straffreiheit darf niemanden irreleiten, so dass der<br />

Eindruck entstehen könnte, Straffreiheit bedeute, ein bestimmtes Unrecht sei rechtens.<br />

Die vorgeschlagenen Veränderungen machen das bestehende Gesetz nicht besser. Der<br />

gewollte <strong>Abb</strong>ruch einer Schwangerschaft ist und bleibt Unrecht am entstehenden Leben,<br />

an der Gesellschaft sowie im Rechtsstaat, auch wenn dieser unter den aktuellen und den<br />

zur Diskussion stehenden Bedingungen darauf verzichtet das begangene Vergehen als<br />

Straftat zu qualifizieren und entsprechend zu ahnden.<br />

Zeichen der Hoffnung setzen<br />

Gemeinsam mit allen Menschen guten Willens werden wir uns auch weiterhin für eine<br />

“Kultur des Lebens” einsetzen, die unsere Zusammengehörigkeit als Menschen unter<br />

Menschen - ausgestattet mit derselben unveräußerlichen Würde und Gleichheit - ehrt und<br />

adelt.<br />

Das fundamentale Recht auf Leben ist unverfügbar. Diese Grundüberzeugung ist<br />

vernünftig und Quelle aller anderen Rechte. In der aktuellen Debatte, in die sich die<br />

katholische Kirche argumentativ einbringen will, geht es darum, noch mehr Leid zu<br />

verhindern und sich für die einzusetzen, die keine Stimme haben und sich nicht selber<br />

einbringen können. Ihrem Lebens- und Hilferuf wollen wir unsere Stimme verleihen, damit<br />

ihnen die Existenz nicht bestritten und das Leben nicht genommen wird.<br />

Die rechtliche Frage um den Schwangerschaftsabbruchs ist zuerst und zuletzt eine<br />

Gesellschafsfrage: es geht um nichts Geringeres als um die Gleichheit aller Menschen von<br />

Anfang an!<br />

Luxemburg, am 3. November 2012<br />

+ Jean-Claude HOLLERICH<br />

Erzbischof von Luxemburg<br />

[1] “Schutz und Anerkennung für den ungeborenen Menschen” – Erklärung von Erzbischof Fernand Franck<br />

zur Gesetzesnovellierung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs vom 01.02.2010 (in: Kirchlicher<br />

Anzeiger 140/2010, Nr. 18, S. 38-40); “Das Gebot der Stunde: Vorsicht und Umsicht! Für eine<br />

menschenfreundliche Ethik in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft” – Eine kirchliche Stellungnahme zum<br />

Regierungsprogramm 2009 (in: Kirchlicher Anzeiger 139/2009, Nr. 55, S. 201-203, hier. S. 202);<br />

Stellungnahme von Bischof Jean Hengen zum Gesetzprojekt über die Abtreibung vom 25.02.1978 (in:<br />

Kirchlicher Anzeiger 108/1978, Nr. 6, S. 23f) ; Appell von Bischof Jean Hengen zum Problem der Abtreibung<br />

vom 05.07.1978 (in: Kirchlicher Anzeiger 108/1978, Nr. 20, S. 38f) ; Erklärung von Bischof Jean Hengen<br />

zum Schutz des ungeborenen Lebens vom 02.02.1975 (in : Kirchlicher Anzeiger 105/1975, Nr. 15, S. 21-26)<br />

; Erklärung von Bischof Jean Hengen über das Problem des Schwangerschaftsabbruchs vom 04.05.1974<br />

(in: Kirchlicher Anzeiger 104/1974, Nr. 27, S. 33). Vgl. auch Diözesanversammlung 2000 Nr. 17 (in:<br />

Kirchlicher Anzeiger 130/2000, Nr. 62).<br />

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