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Rundschreiben - Fahrlehrer-Verband Berlin eV

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<strong>Rundschreiben</strong><br />

für Mitglieder des<br />

<strong>Fahrlehrer</strong>-<strong>Verband</strong>s <strong>Berlin</strong> e. V.<br />

Betreff: Neues medienbruchfreies Antragsverfahren<br />

<strong>Rundschreiben</strong> 183<br />

Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />

sehr geehrter Herr Kollege,<br />

<strong>Berlin</strong>, 28.06.2010<br />

wie in der letzten Jahreshauptversammlung angekündigt sind die Vorarbeiten<br />

abgeschlossen und es wird am 1.7.2010 in <strong>Berlin</strong> das neue Antragsverfahren gestartet.<br />

Das bedeutet ja zunächst nur, dass alle ab diesem Tag bei den Bürgerämtern<br />

gestellten Fahrerlaubnisanträge unter den Bedingungen des Modellversuchs bearbeitet<br />

und zum Abschluss gebracht werden. Die ersten Prüfaufträge, die zur Aushändigung<br />

eines „Vorläufigen Nachweises einer Fahrberechtigung“ (VNF) führen, werden dann<br />

grundsätzlich sechs Wochen später erteilt werden.<br />

Was ändert sich nun am 1.7.2010 für die Fahrerlaubnisbewerber bei der<br />

Antragstellung:<br />

Das bislang für alle Arten der Fahrerlaubnisbeantragung verwendete<br />

Multifunktionsformular wird durch neue Antragsvordrucke und entsprechende<br />

Antragsbestätigungen für Antragsarten<br />

� Ersterteilung / Erweiterung<br />

� BF 17<br />

� Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis<br />

� Neuerteilung nach Entzug


� Umschreibung ausländische / Dienstfahrerlaubnis<br />

ersetzt.<br />

Die Aufnahme der Anträge wird für den Fahrerlaubnisbewerber in Zusammenarbeit mit<br />

dem Mitarbeiter im Bürgeramt leichter, da die Vordrucke verständlicher und somit<br />

kunden- und mitarbeiterfreundlicher werden (nur noch antragspezifische Fragen).<br />

Ansonsten ist inhaltlich bei den Vordrucken für die Umschreibung, BF 17, Neuerteilung<br />

nach Entzug und Verlängerung keine wesentliche Änderung zu beachten.<br />

Die wesentlichste Änderung betrifft den neuen Vordruck für die Ersterteilung/<br />

Erweiterung. Hier muss auf Seite 1 unten die Erklärung des Fahrerlaubnisbewerbers<br />

aufgenommen werden, in welcher Form der Führerschein nach Bestehen der<br />

praktischen Prüfung übersandt werden soll:<br />

Übersendung des Führerscheins per Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 €<br />

Zusatzkosten) oder Übersendung des Führerscheins per einfacher Post durch das<br />

LABO.<br />

Im Zusammenhang mit dieser Erklärung und der Einführung des neuen Verfahrens<br />

wird dem Fahrerlaubnisbewerber darüber hinaus ein Infoblatt der<br />

Fahrerlaubnisbehörde für dessen Unterlagen ausgehändigt.<br />

Beigefügt ist das Infoblatt zur Kenntnisnahme.<br />

Mit der Einführung dieses neuen Verfahrens wurde uns eine Antragsbearbeitungszeit<br />

von dauerhaft höchstens 6 Wochen zugesichert.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Peter Glowalla<br />

Vorsitzender<br />

Anlage<br />

Infoblatt der Behörde

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