Dorfputzete 2009 - Bermatingen
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Ein Gemeinderat fragte nach der Entwicklung der Schülerzahlen.<br />
Rektor Rammelt erläuterte, dass sie in den letzten Jahren leicht<br />
rückläufig seien und derzeit knapp 160 Schüler die Schule besuchten.<br />
Ein Gemeinderat hält die Erhöhung des Budget für nachvollziehbar,<br />
zumal man eine hohe Qualität der Bildungsarbeit dort erwarte.<br />
Er bat darum, die Energieversorgung der Grundschule in die<br />
Überlegungen zur künftigen Energieversorgung des neuen Kindergartens<br />
und des eventuell dort entstehenden Wohnquartiers<br />
mit einzubeziehen. BM Rupp bestätigte dies.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen<br />
und 1 Enthaltung das Budget für die Grundschule für die Jahre<br />
<strong>2009</strong>-2011 auf 121 T Euro p.a. entsprechend dem Verwaltungsvorschlag<br />
festzusetzen.<br />
7. Änderung der Satzung über die Entschädigung für<br />
ehrenamtliche Tätigkeit<br />
HAL Ulbrich erläuterte die Vorlage. Die Verwaltung halte angesichts<br />
der politischen Forderung, das Ehrenamt zu stärken und der Tatsache,<br />
dass die Entschädigung seit acht Jahren unverändert geblieben<br />
ist, eine Anhebung des Entschädigungssatzes für angebracht. Insbesondere<br />
in der Kinder- und Jugendarbeit seien mittlerweile zahlreiche<br />
Bürgerinnen und Bürger engagiert, die wertvolle Arbeit leisteten.<br />
Ein Gemeinderat fragte nach, ob die Gemeinde Fördermittel für die<br />
Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen erhalte. HAL Ulbrich bestätigte<br />
dies mit dem Hinweis auf das Jugendbegleiterprogramm der Jugendstiftung<br />
Baden-Württemberg.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die der Vorlage im Entwurf<br />
beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />
für Ehrenamtliche Tätigkeit.<br />
8. Bebauungsplan “Nahehard III” - Satzungsbeschluss<br />
BM Rupp fasste die Vorlage zusammen. Es handle sich beim heutigen<br />
Satzungsbeschluss um den Schluss des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Sämtliche planerischen und rechtlichen Teile seien in den vergangenen<br />
Monaten abgearbeitet und immer wieder den entsprechenden<br />
Anforderungen angepasst worden. Der heutige Satzungsbeschluss<br />
sei somit ein rein formaler Beschluss, damit der Bebauungsplan<br />
Gültigkeit erlangen könne. Er begrüßte Herrn Architekten Hornstein<br />
am Sitzungstisch und bat ihn abschließend noch einmal die<br />
Grundzüge der Planung zu erläutern. Herr Hornstein fasste diese<br />
noch einmal zusammen.<br />
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Fußweganbindung in der<br />
südöstlichen Ecke des Plangebiets. Herr Hornstein erklärte, dass der<br />
Wegverlauf im Verfahren mehrfach geändert worden sei, der endgültige<br />
Verlauf aber alle Interessen berücksichtige.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den der Vorlage im Entwurf<br />
beiliegenden Bebauungsplan “Nahehard III” und die örtlichen<br />
Bauvorschriften als Satzung.<br />
9. Verschiedenes, Anfragen und Wünsche<br />
1. Heizungsanlage DGH<br />
Ein Gemeinderat bat darum, die Heizungsanlage im DGH zu prüfen.<br />
Offenbar lasse sie sich nicht mehr steuern. OBM Wilkendorf<br />
werde dies mit dem Hausmeister klären.<br />
2. Alternatives Energiekonzept<br />
Ein Gemeinderat regte an, sich über eine neuartige Wärmerückgewinnung<br />
über einen Wärmetauscher im Kanalnetz zu informieren.<br />
Er habe einen entsprechenden Beitrag gesehen; in der<br />
Schweiz werde dies wohl erfolgreich praktiziert. OBM Wilkendorf<br />
werde sich darüber informieren.<br />
3. Verabschiedung HAL Ulbrich<br />
BM Rupp führte aus, dass dies die letzte Gemeinderatssitzung<br />
von HAL Ulbrich sei. Er werde die Gemeindeverwaltung zum<br />
Ende des Monats verlassen, um am 01.03. seine Stelle als Bürgermeister<br />
der Gemeinde Deißlingen anzutreten. Er bedankte<br />
sich im Namen des Gemeinderates bei HAL Ulbrich für seine Arbeit<br />
in <strong>Bermatingen</strong> und verabschiedete ihn mit einem Geschenkkorb<br />
sowie einer Karte für ein Konzert des Rockmusikers Bruce<br />
Springsteen.<br />
Samstag, den 21 . März <strong>2009</strong> Seite 6<br />
Erste Hilfe am Kind<br />
Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, bietet der Familientreff<br />
<strong>Bermatingen</strong> in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz Markdorf<br />
einen Erste-Hilfe Kurs am Kind an.<br />
Themen:<br />
Sofortmaßnahmen bei Kindernotfällen, Bewusstseins- und Atemstörungen,<br />
Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wundversorgung,<br />
Verbrennungen, Vergiftungen u.a.<br />
Als Referent kommt M. Rotzinger vom DRK Markdorf.<br />
Der Kurs findet an drei Abenden statt.<br />
Ort: Familientreff <strong>Bermatingen</strong><br />
Mesnerhaus, Schulstr. 16<br />
Termine: Mittwoch, den 25.03.09<br />
Mittwoch, den 01.04.09<br />
Montag, den 06. 04.09<br />
jeweils von 19.00 - 22.00 Uhr<br />
Kosten: Pro Person 30,- Euro<br />
Partner gemeinsam 40,- Euro<br />
Teilnehmerzahl: max. 12.<br />
Anmeldung: Sonja Heger, Tel. 72962<br />
Übungen der Bundeswehr:<br />
Das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Pfullendorf übt<br />
vom 24. März bis 1. April <strong>2009</strong> unter anderem im Bodenseekreis.<br />
Das Übungsgebiet erstreckt sich hier auf die Städte und Gemeinden<br />
des Altkreises Überlingen. Eingesetzt werden 50 Soldaten<br />
mit 5 Fahrzeugen.<br />
Vom 30. März bis zum 2. April <strong>2009</strong> übt die Schule für Feldjäger<br />
und Stabsdienst der Bundeswehr, II. Inspektion - Stetten am kalten<br />
Markt.<br />
Im Bodenseekreis erstreckt das Übungsgebiet auf die Gemeinden<br />
des ehemaligen Altkreises Überlingen sowie die Stadt Friedrichshafen<br />
und die Gemeinden Eriskirch, Meckenbeuren und<br />
Oberteuringen. An der Übung nehmen 25 Soldaten mit 12 Fahrzeugen<br />
teil.<br />
Der BLHV bittet um Beachtung!<br />
Betreten der Felder und Wälder, zu Fuß, zu Rad, zu Pferd (Teil I)<br />
Landwirtschaftliche Flächen dürfen weder uneingeschränkt noch<br />
das ganze Jahr betreten werden. Die Ausübung des Rechtes auf<br />
Erholung in der freien Landschaft nach dem Naturschutzgesetz<br />
steht unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der<br />
Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten. Darüber<br />
hinaus gibt es konkrete Verbote:<br />
Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nach §<br />
51 Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nur auf Wegen<br />
betreten werden. Mit Einsetzen der Vegetation im Frühjahr<br />
bis zur Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz<br />
des Betreten der Wiesen und Weiden, egal, ob diese eingezäunt<br />
sind oder nicht.<br />
Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feld außerhalb<br />
von Wegen verboten. Dieses Verbot für Radfahrer gilt während<br />
des ganzen Jahres!<br />
Reiten ist in der freien Landschaft nur “auf geeigneten privaten<br />
und beschränkt öffentlichen Wegen” erlaubt. Ähnlich ist dies im