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Dorfputzete 2009 - Bermatingen

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Ein Gemeinderat fragte nach der Entwicklung der Schülerzahlen.<br />

Rektor Rammelt erläuterte, dass sie in den letzten Jahren leicht<br />

rückläufig seien und derzeit knapp 160 Schüler die Schule besuchten.<br />

Ein Gemeinderat hält die Erhöhung des Budget für nachvollziehbar,<br />

zumal man eine hohe Qualität der Bildungsarbeit dort erwarte.<br />

Er bat darum, die Energieversorgung der Grundschule in die<br />

Überlegungen zur künftigen Energieversorgung des neuen Kindergartens<br />

und des eventuell dort entstehenden Wohnquartiers<br />

mit einzubeziehen. BM Rupp bestätigte dies.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen<br />

und 1 Enthaltung das Budget für die Grundschule für die Jahre<br />

<strong>2009</strong>-2011 auf 121 T Euro p.a. entsprechend dem Verwaltungsvorschlag<br />

festzusetzen.<br />

7. Änderung der Satzung über die Entschädigung für<br />

ehrenamtliche Tätigkeit<br />

HAL Ulbrich erläuterte die Vorlage. Die Verwaltung halte angesichts<br />

der politischen Forderung, das Ehrenamt zu stärken und der Tatsache,<br />

dass die Entschädigung seit acht Jahren unverändert geblieben<br />

ist, eine Anhebung des Entschädigungssatzes für angebracht. Insbesondere<br />

in der Kinder- und Jugendarbeit seien mittlerweile zahlreiche<br />

Bürgerinnen und Bürger engagiert, die wertvolle Arbeit leisteten.<br />

Ein Gemeinderat fragte nach, ob die Gemeinde Fördermittel für die<br />

Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen erhalte. HAL Ulbrich bestätigte<br />

dies mit dem Hinweis auf das Jugendbegleiterprogramm der Jugendstiftung<br />

Baden-Württemberg.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die der Vorlage im Entwurf<br />

beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />

für Ehrenamtliche Tätigkeit.<br />

8. Bebauungsplan “Nahehard III” - Satzungsbeschluss<br />

BM Rupp fasste die Vorlage zusammen. Es handle sich beim heutigen<br />

Satzungsbeschluss um den Schluss des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Sämtliche planerischen und rechtlichen Teile seien in den vergangenen<br />

Monaten abgearbeitet und immer wieder den entsprechenden<br />

Anforderungen angepasst worden. Der heutige Satzungsbeschluss<br />

sei somit ein rein formaler Beschluss, damit der Bebauungsplan<br />

Gültigkeit erlangen könne. Er begrüßte Herrn Architekten Hornstein<br />

am Sitzungstisch und bat ihn abschließend noch einmal die<br />

Grundzüge der Planung zu erläutern. Herr Hornstein fasste diese<br />

noch einmal zusammen.<br />

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Fußweganbindung in der<br />

südöstlichen Ecke des Plangebiets. Herr Hornstein erklärte, dass der<br />

Wegverlauf im Verfahren mehrfach geändert worden sei, der endgültige<br />

Verlauf aber alle Interessen berücksichtige.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den der Vorlage im Entwurf<br />

beiliegenden Bebauungsplan “Nahehard III” und die örtlichen<br />

Bauvorschriften als Satzung.<br />

9. Verschiedenes, Anfragen und Wünsche<br />

1. Heizungsanlage DGH<br />

Ein Gemeinderat bat darum, die Heizungsanlage im DGH zu prüfen.<br />

Offenbar lasse sie sich nicht mehr steuern. OBM Wilkendorf<br />

werde dies mit dem Hausmeister klären.<br />

2. Alternatives Energiekonzept<br />

Ein Gemeinderat regte an, sich über eine neuartige Wärmerückgewinnung<br />

über einen Wärmetauscher im Kanalnetz zu informieren.<br />

Er habe einen entsprechenden Beitrag gesehen; in der<br />

Schweiz werde dies wohl erfolgreich praktiziert. OBM Wilkendorf<br />

werde sich darüber informieren.<br />

3. Verabschiedung HAL Ulbrich<br />

BM Rupp führte aus, dass dies die letzte Gemeinderatssitzung<br />

von HAL Ulbrich sei. Er werde die Gemeindeverwaltung zum<br />

Ende des Monats verlassen, um am 01.03. seine Stelle als Bürgermeister<br />

der Gemeinde Deißlingen anzutreten. Er bedankte<br />

sich im Namen des Gemeinderates bei HAL Ulbrich für seine Arbeit<br />

in <strong>Bermatingen</strong> und verabschiedete ihn mit einem Geschenkkorb<br />

sowie einer Karte für ein Konzert des Rockmusikers Bruce<br />

Springsteen.<br />

Samstag, den 21 . März <strong>2009</strong> Seite 6<br />

Erste Hilfe am Kind<br />

Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, bietet der Familientreff<br />

<strong>Bermatingen</strong> in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz Markdorf<br />

einen Erste-Hilfe Kurs am Kind an.<br />

Themen:<br />

Sofortmaßnahmen bei Kindernotfällen, Bewusstseins- und Atemstörungen,<br />

Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wundversorgung,<br />

Verbrennungen, Vergiftungen u.a.<br />

Als Referent kommt M. Rotzinger vom DRK Markdorf.<br />

Der Kurs findet an drei Abenden statt.<br />

Ort: Familientreff <strong>Bermatingen</strong><br />

Mesnerhaus, Schulstr. 16<br />

Termine: Mittwoch, den 25.03.09<br />

Mittwoch, den 01.04.09<br />

Montag, den 06. 04.09<br />

jeweils von 19.00 - 22.00 Uhr<br />

Kosten: Pro Person 30,- Euro<br />

Partner gemeinsam 40,- Euro<br />

Teilnehmerzahl: max. 12.<br />

Anmeldung: Sonja Heger, Tel. 72962<br />

Übungen der Bundeswehr:<br />

Das Ausbildungszentrum Spezielle Operationen Pfullendorf übt<br />

vom 24. März bis 1. April <strong>2009</strong> unter anderem im Bodenseekreis.<br />

Das Übungsgebiet erstreckt sich hier auf die Städte und Gemeinden<br />

des Altkreises Überlingen. Eingesetzt werden 50 Soldaten<br />

mit 5 Fahrzeugen.<br />

Vom 30. März bis zum 2. April <strong>2009</strong> übt die Schule für Feldjäger<br />

und Stabsdienst der Bundeswehr, II. Inspektion - Stetten am kalten<br />

Markt.<br />

Im Bodenseekreis erstreckt das Übungsgebiet auf die Gemeinden<br />

des ehemaligen Altkreises Überlingen sowie die Stadt Friedrichshafen<br />

und die Gemeinden Eriskirch, Meckenbeuren und<br />

Oberteuringen. An der Übung nehmen 25 Soldaten mit 12 Fahrzeugen<br />

teil.<br />

Der BLHV bittet um Beachtung!<br />

Betreten der Felder und Wälder, zu Fuß, zu Rad, zu Pferd (Teil I)<br />

Landwirtschaftliche Flächen dürfen weder uneingeschränkt noch<br />

das ganze Jahr betreten werden. Die Ausübung des Rechtes auf<br />

Erholung in der freien Landschaft nach dem Naturschutzgesetz<br />

steht unter dem Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der<br />

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten. Darüber<br />

hinaus gibt es konkrete Verbote:<br />

Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nach §<br />

51 Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nur auf Wegen<br />

betreten werden. Mit Einsetzen der Vegetation im Frühjahr<br />

bis zur Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz<br />

des Betreten der Wiesen und Weiden, egal, ob diese eingezäunt<br />

sind oder nicht.<br />

Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feld außerhalb<br />

von Wegen verboten. Dieses Verbot für Radfahrer gilt während<br />

des ganzen Jahres!<br />

Reiten ist in der freien Landschaft nur “auf geeigneten privaten<br />

und beschränkt öffentlichen Wegen” erlaubt. Ähnlich ist dies im

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