1.Wichtige Termine - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis
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Oberösterreichisches<br />
FAMILIENREFERAT<br />
Als Arbeitsschwerpunkt wurde<br />
die Information der Bevölkerung<br />
über Sozialeinrichtungen und<br />
Förderungen festgelegt, um allen<br />
die Möglichkeiten aufzuzeigen,<br />
die es sowohl <strong>im</strong> Land Oberösterreich<br />
als auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> gibt.<br />
Dazu soll in jeder <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />
ein Thema /eine Förderungsart/eine<br />
Sozialeinrichtung<br />
näher vorgestellt werden. Diese<br />
„Sozialratgeber“ können von den<br />
Interessierten oder Betroffenen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>zeitung entnommen<br />
und gesammelt werden,<br />
sodass am Ende der Serie ein<br />
kompletter Überblick gegeben<br />
ist. Natürlich wird der Sozialausschuss<br />
auch über Änderungen<br />
entsprechend informieren.<br />
Teil 1 stellte in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />
vom Juni 2004 die Familienkarte<br />
vor.<br />
Hier nun der zweite Beitrag:<br />
Die<br />
Schulbeginnhilfe<br />
WER kann die Schulbeginnhilfe<br />
bekommen?<br />
Alle Eltern, die ihren Wohnsitz in<br />
Oberösterreich haben und deren<br />
Kind erstmals in eine oberösterreichische<br />
Pflichtschule eintritt.<br />
Auch Alleinerzieher, Geschiedene<br />
oder Personen, von denen das<br />
Kind erzogen wird und bei denen<br />
es <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt<br />
SOZIALRATGEBER<br />
Ein Service des Sozialauschusses 2. Teil<br />
lebt (z. B. Großeltern) können<br />
die Schulbeginnhilfe erhalten,<br />
abhängig von der Höhe des<br />
Einkommens! Die Antragsteller<br />
müssen nicht österreichische<br />
<strong>St</strong>aatsbürger sein. Die Beihilfe<br />
gibt es auch für uneheliche Kinder,<br />
Adoptiv- oder Pflegekinder!<br />
WIE hoch ist die Schulbe-<br />
ginnhilfe?:<br />
Die Schulbeginnhilfe beträgt<br />
80 €.<br />
WIE kommt man zu einer<br />
Schulbeginnhilfe?:<br />
Das Antragsformular erhält man<br />
in der Schule oder auch be<strong>im</strong><br />
Wohnsitzgemeindeamt. Die<br />
Schule bestätigt den Schuleintritt<br />
des Kindes. Einkommensnachweise<br />
werden dem Antrag<br />
beigefügt: Kopie des Jahreslohnzettels<br />
oder des Einkommensteuerbescheides<br />
oder des<br />
Einheitswertbescheides, jeweils<br />
vom Vorjahr. Sollte das aktuelle<br />
Einkommen geringer sein als <strong>im</strong><br />
Vorjahr, so ist ein glaubhafter<br />
Nachweis erforderlich!<br />
Be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt wird der Antrag<br />
gestellt, der die Angaben zur<br />
Familie enthält (Namen, Wohnort,<br />
Geburtsdaten der Kinder,..).<br />
Dieser Antrag ist kostenlos! Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> bestätigt die Angaben<br />
und leitet den Antrag an das Familienreferat<br />
be<strong>im</strong> Amt der oö.<br />
Landesregierung weiter. Von dort<br />
erhält man eine Verständigung,<br />
ob die Schulbeginnhilfe gewährt<br />
wurde. Bei positiver Erledigung<br />
wird das Geld auf das <strong>im</strong> Antrag<br />
angegebene Konto überwiesen.<br />
Berechnung der Einkommensgrenze:<br />
gewichtetes Pro-Kopf-<br />
Einkommen auf Basis eines Sockelbetrages<br />
von derzeit 700 €.<br />
Gewichtungsfaktoren:<br />
1. Elternteil: 1,0; 2. Elternteil:<br />
0,8; Alleinerzieher: 1,4; jedes<br />
Kind: 0,5. Kinder, für die erhöhte<br />
Familienbeihilfe bezogen wird,<br />
zählen mit dem Faktor 1,0.<br />
Die Faktoren werden addiert und<br />
mit dem Sockelbetrag multipliziert.<br />
So ist die Einkommensgrenze<br />
fixiert. Liegt ein Zwölftel<br />
des Jahreseinkommens über<br />
dieser Grenze, gibt es keine<br />
Schulbeginnhilfe!<br />
Beispiel: Ehepaar mit drei Kindern,<br />
ein Kind beginnt mit dem<br />
Schulbesuch.<br />
Faktoren: 1,0 + 0,8 + 0,5 +<br />
0,5 + 0,5 = 3,3. 700 x 3,3 =<br />
2.310 €. Liegt das monatliche<br />
Familieneinkommen (Jahreszwölftel)<br />
darunter, gibt es die<br />
Schulbeginnhilfe.<br />
TERMIN: Um die Schulbeginn-<br />
hilfe muss bis spätestens 31.<br />
Oktober des laufenden Schuljahres<br />
angesucht werden!<br />
Weitere Informationen sind auch<br />
<strong>im</strong> Internet unter www.familienkarte.at<br />
zu bekommen.<br />
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