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1.Wichtige Termine - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

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Oberösterreichisches<br />

FAMILIENREFERAT<br />

Als Arbeitsschwerpunkt wurde<br />

die Information der Bevölkerung<br />

über Sozialeinrichtungen und<br />

Förderungen festgelegt, um allen<br />

die Möglichkeiten aufzuzeigen,<br />

die es sowohl <strong>im</strong> Land Oberösterreich<br />

als auch in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> gibt.<br />

Dazu soll in jeder <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />

ein Thema /eine Förderungsart/eine<br />

Sozialeinrichtung<br />

näher vorgestellt werden. Diese<br />

„Sozialratgeber“ können von den<br />

Interessierten oder Betroffenen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>zeitung entnommen<br />

und gesammelt werden,<br />

sodass am Ende der Serie ein<br />

kompletter Überblick gegeben<br />

ist. Natürlich wird der Sozialausschuss<br />

auch über Änderungen<br />

entsprechend informieren.<br />

Teil 1 stellte in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung<br />

vom Juni 2004 die Familienkarte<br />

vor.<br />

Hier nun der zweite Beitrag:<br />

Die<br />

Schulbeginnhilfe<br />

WER kann die Schulbeginnhilfe<br />

bekommen?<br />

Alle Eltern, die ihren Wohnsitz in<br />

Oberösterreich haben und deren<br />

Kind erstmals in eine oberösterreichische<br />

Pflichtschule eintritt.<br />

Auch Alleinerzieher, Geschiedene<br />

oder Personen, von denen das<br />

Kind erzogen wird und bei denen<br />

es <strong>im</strong> gemeinsamen Haushalt<br />

SOZIALRATGEBER<br />

Ein Service des Sozialauschusses 2. Teil<br />

lebt (z. B. Großeltern) können<br />

die Schulbeginnhilfe erhalten,<br />

abhängig von der Höhe des<br />

Einkommens! Die Antragsteller<br />

müssen nicht österreichische<br />

<strong>St</strong>aatsbürger sein. Die Beihilfe<br />

gibt es auch für uneheliche Kinder,<br />

Adoptiv- oder Pflegekinder!<br />

WIE hoch ist die Schulbe-<br />

ginnhilfe?:<br />

Die Schulbeginnhilfe beträgt<br />

80 €.<br />

WIE kommt man zu einer<br />

Schulbeginnhilfe?:<br />

Das Antragsformular erhält man<br />

in der Schule oder auch be<strong>im</strong><br />

Wohnsitzgemeindeamt. Die<br />

Schule bestätigt den Schuleintritt<br />

des Kindes. Einkommensnachweise<br />

werden dem Antrag<br />

beigefügt: Kopie des Jahreslohnzettels<br />

oder des Einkommensteuerbescheides<br />

oder des<br />

Einheitswertbescheides, jeweils<br />

vom Vorjahr. Sollte das aktuelle<br />

Einkommen geringer sein als <strong>im</strong><br />

Vorjahr, so ist ein glaubhafter<br />

Nachweis erforderlich!<br />

Be<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt wird der Antrag<br />

gestellt, der die Angaben zur<br />

Familie enthält (Namen, Wohnort,<br />

Geburtsdaten der Kinder,..).<br />

Dieser Antrag ist kostenlos! Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> bestätigt die Angaben<br />

und leitet den Antrag an das Familienreferat<br />

be<strong>im</strong> Amt der oö.<br />

Landesregierung weiter. Von dort<br />

erhält man eine Verständigung,<br />

ob die Schulbeginnhilfe gewährt<br />

wurde. Bei positiver Erledigung<br />

wird das Geld auf das <strong>im</strong> Antrag<br />

angegebene Konto überwiesen.<br />

Berechnung der Einkommensgrenze:<br />

gewichtetes Pro-Kopf-<br />

Einkommen auf Basis eines Sockelbetrages<br />

von derzeit 700 €.<br />

Gewichtungsfaktoren:<br />

1. Elternteil: 1,0; 2. Elternteil:<br />

0,8; Alleinerzieher: 1,4; jedes<br />

Kind: 0,5. Kinder, für die erhöhte<br />

Familienbeihilfe bezogen wird,<br />

zählen mit dem Faktor 1,0.<br />

Die Faktoren werden addiert und<br />

mit dem Sockelbetrag multipliziert.<br />

So ist die Einkommensgrenze<br />

fixiert. Liegt ein Zwölftel<br />

des Jahreseinkommens über<br />

dieser Grenze, gibt es keine<br />

Schulbeginnhilfe!<br />

Beispiel: Ehepaar mit drei Kindern,<br />

ein Kind beginnt mit dem<br />

Schulbesuch.<br />

Faktoren: 1,0 + 0,8 + 0,5 +<br />

0,5 + 0,5 = 3,3. 700 x 3,3 =<br />

2.310 €. Liegt das monatliche<br />

Familieneinkommen (Jahreszwölftel)<br />

darunter, gibt es die<br />

Schulbeginnhilfe.<br />

TERMIN: Um die Schulbeginn-<br />

hilfe muss bis spätestens 31.<br />

Oktober des laufenden Schuljahres<br />

angesucht werden!<br />

Weitere Informationen sind auch<br />

<strong>im</strong> Internet unter www.familienkarte.at<br />

zu bekommen.<br />

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