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Amtsblatt Dezember 2005 (0 bytes) - Garsten

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Aus der letzten Gemeinderatsitzung<br />

Mag. Silber folgt Franz Danzberger als<br />

1. Vizebürgermeister<br />

Vzbgm. Franz Danzberger hat mit Wirkung vom<br />

14. <strong>Dezember</strong> <strong>2005</strong> sein Mandat als Gemeinderat<br />

und Gemeindevorstand sowie seine Funktion als<br />

erster Vizebürgermeister zurückgelegt.<br />

In der von der ÖVP-Fraktion durchgeführten<br />

Wahl wurde GVM Mag. Anton Silber als sein<br />

Nachfolger gewählt.<br />

Franz Danzberger war seit 1973<br />

Gemeinderatsmitglied und seit<br />

1996 im Gemeindevorstand tätig.<br />

Das Amt des Vizebürgermeisters<br />

übernahm er am 13.3.1996 von<br />

Franz Huemer. Darüber hinaus<br />

übte er während seiner Amtszeit Funktionen in<br />

fast allen Unterausschüssen aus und vertrat Bgm.<br />

Steininger in diversen Bezirksgremien.<br />

Mag. Anton Silber trat 1985 in<br />

den Gemeinderat ein und wurde<br />

sechs Jahre später in den Gemeindevorstand<br />

gewählt. Seit 1985 ist er<br />

als Mitglied im Finanzausschuss<br />

wesentlich an der Gestaltung des<br />

Budgets in der Marktgemeinde<br />

<strong>Garsten</strong> mitverantwortlich. Als langjähriger Motor<br />

der Garstner Wirtschaftstreibenden organisiert er<br />

seit Anfang an die Garstner Messe.<br />

Auch das Kulturreferat fällt in seinen politischen<br />

Aufgabenbereich. Auf seine Initiative fanden bereits<br />

zahlreiche kulturelle Veranstaltungen wie Kabaretts,<br />

Lesungen und dgl. im Mehrzwecksaal der<br />

HS <strong>Garsten</strong> statt.<br />

Als neues Mitglied in den Gemeindevorstand<br />

wurde seitens der ÖVP-Fraktion Gemeinderat<br />

Holger Linzmeier entsandt.<br />

Als Listen-Nächster der ÖVP-Fraktion ist Herr<br />

Dr. Erich Mayrhofer in den Gemeinderat nachgerückt.<br />

Zum neuen Obmann des Sozialausschusses wurde<br />

GVM Holger Linzmeier gewählt, der gleichzeitig<br />

das Sozial-Ressort vom Vzbgm. Danzberger übernehmen<br />

wird.<br />

Einführung einer Mindestverbrauchsgebühr<br />

für Grundstücke, die an das<br />

Wasser/Kanalnetz angeschlossen sind<br />

Gemäß den Bestimmungen des OÖ Raumordnungsgesetzes<br />

besteht für Eigentümer von unbebauten<br />

Bauparzellen, welche durch eine gemeindeeigene<br />

Wasserversorgungs– oder Abwasserversorgungsanlage<br />

aufgeschlossen sind, die Verpflichtung,<br />

Aufschließungsbeiträge (aufgeteilt auf 5 Jahre) zu<br />

entrichten. Darüber hinaus müssen danach sogenannte<br />

Erhaltungsbeiträge bezahlt werden. Wird<br />

auf dem Baugrundstück der Anschluss an das öffentliche<br />

Wasserleitungs– oder Kanalnetz hergestellt,<br />

endet die Vorschreibung zur Entrichtung der<br />

Erhaltungsbeiträge.<br />

Da der jährliche Betrieb der Wasserversorgung sowie<br />

der Abwasserentsorgung unabhängig vom Wasserverbrauch<br />

Kosten verursacht, wurde der Gemeinde<br />

von der Aufsichtsbehörde bereits im Jahre<br />

2001, aber insbesondere bei der jüngsten Gebarungsprüfung<br />

nahe gelegt, in der Wasser- u. Kanalgebührenordnung<br />

eine<br />

Mindestverbrauchs–<br />

bzw. Bereitstellungsgebühr<br />

vor zu sehen.<br />

Aus diesem Grund wurde für die Abgeltung der<br />

vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen<br />

Kosten eine Bereitstellungsgebühr mit 40 m³/<br />

verbrauchtem Wasser als Mindestverrechnungssatz<br />

je Grundstück vom Gemeinderat fest gesetzt.<br />

Bei Überschreitung der Bereitstellungsgebühr wird<br />

die Wasserbezugsgebühr nach dem tatsächlichen<br />

Wasserverbrauch verrechnet. Auch beim Kanal<br />

wird die Mindest-Bereitstellungsgebühr mit 40 m³/<br />

Jahr fest gesetzt.<br />

Für nähere Informationen stehen Ihnen<br />

Hr. Schmidthaler (Zi. 3 DW 29) und Hr. Rosensteiner<br />

(Zi. 14 DW 19) zur Verfügung.<br />

Neue Straßenbenennung<br />

Die Siedlungsstraße der „Finner/Pristner“ Gründe<br />

in der Saaß erhält den Straßennamen “Obere<br />

Saaßstraße“.<br />

Fischereirecht verpachtet<br />

Das Fischereirecht am Fischerbach wurde auf 5<br />

Jahre verpachtet. Neuer Pächter: Dr. Franz Anton<br />

König aus <strong>Garsten</strong>.<br />

Seite 4 Folge 5/<strong>2005</strong>

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