Amtsblatt Dezember 2005 (0 bytes) - Garsten
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Biomüllentsorgung NEU<br />
Wie im <strong>Amtsblatt</strong>, Folge 3, bereits hingewiesen,<br />
gibt es bei der Entsorgung<br />
der biogenen Abfälle ab<br />
1. Jänner 2006 eine Neuregelung.<br />
Die Firma Kerbl aus St. Pankraz wird die Sammlung<br />
und Abfuhr für das kommende Jahr durch-<br />
führen und das Material in der genehmigten Speiserestbiogasanlage<br />
verarbeiten.<br />
UNVERÄNDERT bleiben die Abfuhrtermine<br />
und die Biotonnen werden so wie bisher von Oktober<br />
bis März 2-wöchentlich und von April bis September<br />
wöchentlich jeweils an einem MITTWOCH<br />
entleert und abtransportiert.<br />
NEU ist, dass von der Fa. Kerbl künftig Biotonnen<br />
mit einem Inhalt von 70 und 120 Liter in<br />
ausreichender Anzahl und in gereinigtem Zustand<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt werden und die<br />
derzeitigen Behälter nicht verwendet werden können.<br />
Heben Sie aber die bisherigen Biotonnen<br />
jedenfalls auf.<br />
Sollte bei einem Haushalt lediglich eine geringe<br />
Menge Biomüll anfallen, so ist das Abfuhrunternehmen<br />
berechtigt, Maisstärkesäcke ein zu legen.<br />
NEU ist auch, dass künftig nicht nur pflanzliche<br />
Abfälle, sondern auch SPEISERESTE entsorgt<br />
werden. Mit dieser Maßnahme verbessert die<br />
Gemeinde das Service der Biomüllentsorgung.<br />
Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen<br />
haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Hammerl,<br />
Marktgemeindeamt <strong>Garsten</strong>, EG., Zi. 4 bzw.<br />
telefonisch unter 53307-20.<br />
Senkgruben - neues Entsorgungsmodell<br />
geplant!<br />
Die Mitgliedsgemeinden des Reinhaltungsverbandes<br />
Steyr und Umgebung beabsichtigen, in Zukunft<br />
auch Haushalte mit Senkgruben in das Entsorgungskonzept<br />
zu integrieren. Die Entleerung der<br />
Senkgruben soll durch ein zentrales Sammelsystem<br />
erfolgen.<br />
Wenn Sie eine Senkgrube mit einer Speicherkapazität<br />
für 2 Monate, mindestens jedoch im Ausmaß<br />
von 25 m³ haben, können Sie unter folgenden Bedingungen<br />
an diesem Entsorgungsmodell teilnehmen:<br />
• Ihre Senkgrube ist mit einem LKW erreichbar<br />
• In Ihrer Senkgrube ist ständig ein Saugrohr mit<br />
Anschlussstutzen installiert<br />
• Sie bezahlen eine einmalige Gebühr (in der<br />
Höhe einer Kanalanschlussgebühr)<br />
Die jährliche Entsorgungsgebühr wird wie bei allen<br />
anderen Haushalten verrechnet (zur Zeit € 3,08<br />
pro m³ Verrechnungseinheit)<br />
Da eine wirtschaftliche Führung gewährleistet sein<br />
muss, ist die Umsetzung dieser zentralen Entsorgung<br />
letztendlich von der Anzahl der interessierten<br />
Senkgrubenbesitzer abhängig,<br />
Bei Interesse ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme<br />
mit dem Marktgemeindeamt <strong>Garsten</strong>, Herr<br />
Schmidthaler, Tel. 53307-29.<br />
Tarifordnung für die Entsorgung von<br />
Fremdschlamm<br />
Die Tarife für die Übernahme von Senkgrubeninhalten<br />
bzw. von Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen<br />
wurden vom Reinhalteverbandes Steyr geringfügig<br />
angehoben und wie folgt festgesetzt:<br />
Senkgrubeninhalte, die dem<br />
häuslichen Abwasser entsprechen € 3,08/m³<br />
Bis zu einer Menge von 7 m³<br />
Pauschale € 21,56<br />
Schlamm aus häuslichen<br />
Kleinkläranlagen (Ö-Norm B 2502) € 10,34/m³<br />
Die Fremdschlammübernahmegebühr wird vom<br />
RHV direkt den jeweiligen Senkgrubenbesitzern in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Die Transportkosten (Fa. Bachleitner, Tel.Nr.<br />
07252/77761) zu den Übernahmestellen auf den<br />
zentralen Kläranlagen Steyr und Sierning bleiben<br />
für 2006 unverändert.<br />
Seite 6 Folge 5/<strong>2005</strong>