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Amtsblatt Dezember 2005 (0 bytes) - Garsten

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Biomüllentsorgung NEU<br />

Wie im <strong>Amtsblatt</strong>, Folge 3, bereits hingewiesen,<br />

gibt es bei der Entsorgung<br />

der biogenen Abfälle ab<br />

1. Jänner 2006 eine Neuregelung.<br />

Die Firma Kerbl aus St. Pankraz wird die Sammlung<br />

und Abfuhr für das kommende Jahr durch-<br />

führen und das Material in der genehmigten Speiserestbiogasanlage<br />

verarbeiten.<br />

UNVERÄNDERT bleiben die Abfuhrtermine<br />

und die Biotonnen werden so wie bisher von Oktober<br />

bis März 2-wöchentlich und von April bis September<br />

wöchentlich jeweils an einem MITTWOCH<br />

entleert und abtransportiert.<br />

NEU ist, dass von der Fa. Kerbl künftig Biotonnen<br />

mit einem Inhalt von 70 und 120 Liter in<br />

ausreichender Anzahl und in gereinigtem Zustand<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt werden und die<br />

derzeitigen Behälter nicht verwendet werden können.<br />

Heben Sie aber die bisherigen Biotonnen<br />

jedenfalls auf.<br />

Sollte bei einem Haushalt lediglich eine geringe<br />

Menge Biomüll anfallen, so ist das Abfuhrunternehmen<br />

berechtigt, Maisstärkesäcke ein zu legen.<br />

NEU ist auch, dass künftig nicht nur pflanzliche<br />

Abfälle, sondern auch SPEISERESTE entsorgt<br />

werden. Mit dieser Maßnahme verbessert die<br />

Gemeinde das Service der Biomüllentsorgung.<br />

Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen<br />

haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Hammerl,<br />

Marktgemeindeamt <strong>Garsten</strong>, EG., Zi. 4 bzw.<br />

telefonisch unter 53307-20.<br />

Senkgruben - neues Entsorgungsmodell<br />

geplant!<br />

Die Mitgliedsgemeinden des Reinhaltungsverbandes<br />

Steyr und Umgebung beabsichtigen, in Zukunft<br />

auch Haushalte mit Senkgruben in das Entsorgungskonzept<br />

zu integrieren. Die Entleerung der<br />

Senkgruben soll durch ein zentrales Sammelsystem<br />

erfolgen.<br />

Wenn Sie eine Senkgrube mit einer Speicherkapazität<br />

für 2 Monate, mindestens jedoch im Ausmaß<br />

von 25 m³ haben, können Sie unter folgenden Bedingungen<br />

an diesem Entsorgungsmodell teilnehmen:<br />

• Ihre Senkgrube ist mit einem LKW erreichbar<br />

• In Ihrer Senkgrube ist ständig ein Saugrohr mit<br />

Anschlussstutzen installiert<br />

• Sie bezahlen eine einmalige Gebühr (in der<br />

Höhe einer Kanalanschlussgebühr)<br />

Die jährliche Entsorgungsgebühr wird wie bei allen<br />

anderen Haushalten verrechnet (zur Zeit € 3,08<br />

pro m³ Verrechnungseinheit)<br />

Da eine wirtschaftliche Führung gewährleistet sein<br />

muss, ist die Umsetzung dieser zentralen Entsorgung<br />

letztendlich von der Anzahl der interessierten<br />

Senkgrubenbesitzer abhängig,<br />

Bei Interesse ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme<br />

mit dem Marktgemeindeamt <strong>Garsten</strong>, Herr<br />

Schmidthaler, Tel. 53307-29.<br />

Tarifordnung für die Entsorgung von<br />

Fremdschlamm<br />

Die Tarife für die Übernahme von Senkgrubeninhalten<br />

bzw. von Schlamm aus häuslichen Kleinkläranlagen<br />

wurden vom Reinhalteverbandes Steyr geringfügig<br />

angehoben und wie folgt festgesetzt:<br />

Senkgrubeninhalte, die dem<br />

häuslichen Abwasser entsprechen € 3,08/m³<br />

Bis zu einer Menge von 7 m³<br />

Pauschale € 21,56<br />

Schlamm aus häuslichen<br />

Kleinkläranlagen (Ö-Norm B 2502) € 10,34/m³<br />

Die Fremdschlammübernahmegebühr wird vom<br />

RHV direkt den jeweiligen Senkgrubenbesitzern in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Die Transportkosten (Fa. Bachleitner, Tel.Nr.<br />

07252/77761) zu den Übernahmestellen auf den<br />

zentralen Kläranlagen Steyr und Sierning bleiben<br />

für 2006 unverändert.<br />

Seite 6 Folge 5/<strong>2005</strong>

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