Wasserseitiges Leitsystem
Wasserseitiges Leitsystem
Wasserseitiges Leitsystem
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Wasserleitsystem<br />
muskelbetriebene Boote zugelassen, ohne Fahrwasserkennzeichnungen oder Kilometerangaben, auf<br />
einigen Gewässern Angabe von Pegelständen z.B. Uckermärkische Seen.<br />
Fazit:<br />
Der Handlungsbedarf für eine Lenkung der Bootsurlauber ist abhängig von der Gewässerstruktur. Bei<br />
Gewässern mit vielen Abzweigungen besteht eine höhere Notwendigkeit für eine Ausschilderung als<br />
auf reinen Fließgewässern ohne weitere Abzweigungen und damit einer nur geringer<br />
Orientierungsproblematik. Hoher Handlungsbedarf besteht vor allem auf Neben- und<br />
Parallelstrecken, aber auch auf Hauptstrecken gibt es Orientierungsproblematik bei Abzweigungen<br />
und Kreuzungspunkten, v.a. in innerörtlichen Bereichen. Allen Gewässern gemein ist, dass es keine<br />
wassertouristischen Informationen über Anlegemöglichkeiten usw. gibt.<br />
3.3 Rechtliche Anforderungen<br />
Bei Bundes- und Landeswasserstraßen ist standortunabhängig für das Aufstellen von Schildern<br />
entlang des Gewässers eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Erste<br />
Gespräche mit dem WSA Brandenburg haben ergeben, dass ein wassertouristisches<br />
Beschilderungssystem grundsätzlich begrüßt wird, da damit zum einen die Entwicklung des<br />
Wassertourismus unterstützt und zum anderen den Verkehr sicherer würde ( Orientierung wird<br />
erleichtert). Eine touristische Beschilderung auf Fahrwassertonnen wird nicht möglich sein, da diese<br />
mit Reflektoren ausgestattet sind, damit Schiffe mit Radar auch bei Nebel die richtige Fahrrinne<br />
finden. Zusätzlich angebrachte Tafeln würden reflektieren und ein anderes Streufeld abgeben.<br />
Außerdem werden die Schifffahrtszeichen vom WSA regelmäßig gewartet und gepflegt bzw. die<br />
Betonnung im Winter teilweise entfernt. Der Bund bzw. das Land hätten somit Arbeit (Kosten) mit<br />
„fremden“ Schildern.<br />
Beschilderung im Wasser ist in Ufernähe z.B. bei Abzweigen standortabhängig möglich, nicht aber auf<br />
dem Fahrwasser. Da Boote auch außerhalb der Fahrrinne fahren dürfen, wäre dies eine Behinderung,<br />
außerdem könnten Boote daran festmachen. Insgesamt wäre ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> eine<br />
sinnvolle und vom WSA auch gewollte Ergänzung zur offiziellen Ausschilderung, sollte jedoch nicht zu<br />
einem am Ende unübersichtlichen Schilderwald führen und die amtliche Beschilderung überdecken.<br />
Neben eigentumsrechtlichen Anforderungen (Bundes- und Landeswasserstraßen) ergeben sich<br />
strecken- und standortbezogen weitere Rahmenbedingungen z.B. durch Hochwasserschutz und vor<br />
allen durch naturschutzrechtliche Aspekte.<br />
Außerdem ist für jeden Standort einzeln zu prüfen, ob das Schild am Standort der Leistungserstellung<br />
installiert wird (Definition ist mit den Genehmigungsbehörden zu prüfen, beispielsweise sollte ein<br />
Ortsnamenschild<br />
Anforderung gilt:<br />
am Ortseingang diesem Kriterium entsprechen). In Abhängigkeit dieser<br />
� Schilder am Ort der Leistungserbringung sind bis zu einer Gesamtgröße von 2,5 qm<br />
genehmigungsfrei<br />
© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />
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