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Wasserseitiges Leitsystem

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Wasserleitsystem<br />

muskelbetriebene Boote zugelassen, ohne Fahrwasserkennzeichnungen oder Kilometerangaben, auf<br />

einigen Gewässern Angabe von Pegelständen z.B. Uckermärkische Seen.<br />

Fazit:<br />

Der Handlungsbedarf für eine Lenkung der Bootsurlauber ist abhängig von der Gewässerstruktur. Bei<br />

Gewässern mit vielen Abzweigungen besteht eine höhere Notwendigkeit für eine Ausschilderung als<br />

auf reinen Fließgewässern ohne weitere Abzweigungen und damit einer nur geringer<br />

Orientierungsproblematik. Hoher Handlungsbedarf besteht vor allem auf Neben- und<br />

Parallelstrecken, aber auch auf Hauptstrecken gibt es Orientierungsproblematik bei Abzweigungen<br />

und Kreuzungspunkten, v.a. in innerörtlichen Bereichen. Allen Gewässern gemein ist, dass es keine<br />

wassertouristischen Informationen über Anlegemöglichkeiten usw. gibt.<br />

3.3 Rechtliche Anforderungen<br />

Bei Bundes- und Landeswasserstraßen ist standortunabhängig für das Aufstellen von Schildern<br />

entlang des Gewässers eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Erste<br />

Gespräche mit dem WSA Brandenburg haben ergeben, dass ein wassertouristisches<br />

Beschilderungssystem grundsätzlich begrüßt wird, da damit zum einen die Entwicklung des<br />

Wassertourismus unterstützt und zum anderen den Verkehr sicherer würde ( Orientierung wird<br />

erleichtert). Eine touristische Beschilderung auf Fahrwassertonnen wird nicht möglich sein, da diese<br />

mit Reflektoren ausgestattet sind, damit Schiffe mit Radar auch bei Nebel die richtige Fahrrinne<br />

finden. Zusätzlich angebrachte Tafeln würden reflektieren und ein anderes Streufeld abgeben.<br />

Außerdem werden die Schifffahrtszeichen vom WSA regelmäßig gewartet und gepflegt bzw. die<br />

Betonnung im Winter teilweise entfernt. Der Bund bzw. das Land hätten somit Arbeit (Kosten) mit<br />

„fremden“ Schildern.<br />

Beschilderung im Wasser ist in Ufernähe z.B. bei Abzweigen standortabhängig möglich, nicht aber auf<br />

dem Fahrwasser. Da Boote auch außerhalb der Fahrrinne fahren dürfen, wäre dies eine Behinderung,<br />

außerdem könnten Boote daran festmachen. Insgesamt wäre ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> eine<br />

sinnvolle und vom WSA auch gewollte Ergänzung zur offiziellen Ausschilderung, sollte jedoch nicht zu<br />

einem am Ende unübersichtlichen Schilderwald führen und die amtliche Beschilderung überdecken.<br />

Neben eigentumsrechtlichen Anforderungen (Bundes- und Landeswasserstraßen) ergeben sich<br />

strecken- und standortbezogen weitere Rahmenbedingungen z.B. durch Hochwasserschutz und vor<br />

allen durch naturschutzrechtliche Aspekte.<br />

Außerdem ist für jeden Standort einzeln zu prüfen, ob das Schild am Standort der Leistungserstellung<br />

installiert wird (Definition ist mit den Genehmigungsbehörden zu prüfen, beispielsweise sollte ein<br />

Ortsnamenschild<br />

Anforderung gilt:<br />

am Ortseingang diesem Kriterium entsprechen). In Abhängigkeit dieser<br />

� Schilder am Ort der Leistungserbringung sind bis zu einer Gesamtgröße von 2,5 qm<br />

genehmigungsfrei<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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