Wasserseitiges Leitsystem
Wasserseitiges Leitsystem
Wasserseitiges Leitsystem
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Berlin, den 16.02.2010<br />
<strong>Wasserseitiges</strong><br />
<strong>Leitsystem</strong><br />
- Grundlagenkonzept -<br />
PROJECT M GmbH<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Kfm. Cornelius Obier<br />
Dipl.-Volksw. Andreas Lorenz<br />
Büro Berlin<br />
Tempelhofer Ufer 23/24<br />
D-10963 Berlin<br />
Tel. 030 – 2145 87 - 0<br />
Fax 030 – 2145 87 - 11<br />
E-Mail: lorenz@projectm.de<br />
http://www.projectm.de<br />
Büro Lüneburg<br />
Vor dem Roten Tore 1<br />
D - 21335 Lüneburg<br />
Tel. 04131 – 78 96 2 - 0<br />
Fax 04131 – 78 96 2 - 29<br />
E-Mail: lueneburg@projectm.de<br />
http://www.projectm.de<br />
Büro Stuttgart<br />
Falkertstraße 82<br />
D - 70193 Stuttgart<br />
Tel. 0711 – 72 23 54 - 0<br />
Fax 0711 – 72 23 54 - 29<br />
E-Mail: stuttgart@projectm.de<br />
http://www.projectm.de<br />
Kontakt:<br />
Betriebswirt<br />
Matthias Wedepohl<br />
E-Mail:<br />
Matthias.Wedepohl@projectm.de
Inhaltsverzeichnis<br />
Wasserleitsystem<br />
1 PROJEKTHINTERGRUND UND -ZIELE..............................................................2<br />
2 DARSTELLUNG DER AUSGANGSSITUATION....................................................2<br />
2.1 Gesamtsystem wasserseitige Besucherinformation und –lenkung........................... 2<br />
2.2 Vorhandene wasserseitiger <strong>Leitsystem</strong>e....................................................................... 4<br />
2.2.1 Amtliche Wasserstraßenbeschilderung................................................................ 4<br />
2.2.2 Wassertouristische Beschilderung in Berlin........................................................... 6<br />
2.2.3 Gelbe Welle Stadt Brandenburg an der Havel .................................................. 7<br />
2.2.4 Blaues Band Sachsen Anhalt................................................................................. 7<br />
2.2.5 Kanutouristische <strong>Leitsystem</strong>e ................................................................................. 9<br />
2.2.6 Europäische Beispiele ............................................................................................. 9<br />
2.3 Handlungsbedarf und Ziele ............................................................................................ 9<br />
3 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR EIN WASSERSEITIGES LEITSYSTEM........................11<br />
3.1 Nutzeranforderungen.................................................................................................... 11<br />
3.2 Gewässerspezifische Anforderungen ......................................................................... 12<br />
3.3 Rechtliche Anforderungen........................................................................................... 13<br />
3.4 Standortkriterien ............................................................................................................. 14<br />
3.5 Gestalterische Anforderungen .................................................................................... 14<br />
3.6 Technische Anforderungen.......................................................................................... 14<br />
3.7 Sonstige Anforderungen ............................................................................................... 15<br />
4 INHALTE UND SYSTEMATIK DES LEITSYSTEMS ................................................15<br />
4.1 Gewässerwege .............................................................................................................. 15<br />
4.2 Systematik wasserseitiges Beschilderungssystem ...................................................... 16<br />
4.2.1 Zielwegweisung ..................................................................................................... 16<br />
4.2.2 Hinweistafeln .......................................................................................................... 17<br />
4.3 Gestaltung Zielwegweisung und Hinweistafeln......................................................... 19<br />
1<br />
© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />
1
Wasserleitsystem<br />
1. Projekthintergrund und -ziele<br />
Die Orientierung auf den Brandenburger Wasserstraßen ist für viele Bootsurlauber ein wichtiges<br />
Qualitätsmerkmal, wie auch die aktuelle Befragung der Bootsurlauber in Brandenburg bestätigt . So<br />
haben sich nach erster, vorläufiger Grobauswertung der Ergebnisse rund 10% der Befragten<br />
unzufrieden über die verschiedensten Aspekte der Beschilderung geäußert. Darüber hinaus nimmt das<br />
Merkmal „Information auf und am Wasser“ auf der Zufriedenheitsskala den drittletzten Rang unter<br />
insgesamt 15 abgefragten Merkmalen ein. Wie Urlauber mit dem Rad oder mit Pkw wünschen auch<br />
Bootsurlauber während ihrer Tour Informationen über die Strecke. Dies betrifft nicht nur nautische<br />
Aspekte und die Streckenführung, sondern auch touristische Informationen über Infra- und<br />
Angebotsstruktur am Wegesrand. Trotz vieler grundsätzlicher Parallelen ist das Gewässernetz nur<br />
bedingt mit Radwege- und Straßenverkehrsnetz vergleichbar. Anders als auf Radwegen und Straßen<br />
sind die Gewässer nicht überall und auch nicht für alle Bootstypen gleichermaßen befahrbar.<br />
Außerdem weist ein beträchtlicher Anteil der Gewässer einen Sackgassencharakter auf, d.h.<br />
Bootsurlauber sind häufiger gezwungen, Abschnitte in beide Richtungen zurückzulegen. Während<br />
Radwege und Straßen Orte mindestens im Randbereich durchqueren, führen Wasserwege an den<br />
vielen kleineren Anrainerorten vorbei. Erschwerend wirkt sich auch aus, dass Informationen auf<br />
Karten und in Wassertourismusbroschüren häufig veraltet sind, sich damit zum Teil widersprechen<br />
und in der Folge bei Bootsurlaubern Irritationen auslösen. Vor diesem Hintergrund besteht aus<br />
Nutzersicht ein hoher Bedarf für ein wasserseitiges touristisches <strong>Leitsystem</strong>.<br />
Das vorliegende Grundlagenkonzept soll für den dafür erforderlichen Diskussions- und<br />
Entscheidungsprozess erste konzeptionelle Weichen stellen ohne bereits eine in allen Punkten<br />
endgültige Lösung bieten zu wollen und zu können. Erstmals wurden alle wichtigen Aspekte für eine<br />
solches <strong>Leitsystem</strong> zusammenhängend untersucht und daraus grundlegende Schlussfolgerungen für<br />
die Systematik, Inhalte und Gestaltung abgeleitet. Die inhaltliche Konkretisierung muss dann<br />
gewässerbezogen in einer weiteren Phase erfolgen.<br />
2 Darstellung der Ausgangssituation<br />
2.1 Gesamtsystem wasserseitige Besucherinformation und –<br />
lenkung<br />
Ausgehend von dem Bedürfnis des Gastes, sich in einer fremden Umgebung schnell, einfach und<br />
zielgerichtet zurechtzufinden, ergeben sich für den Wassertourismus zahlreiche Anforderungen an den<br />
Aufbau und die Erweiterung wassertouristischer Informations- und <strong>Leitsystem</strong>e. Die wesentlichen<br />
Fragestellungen sind dabei:<br />
• Die Orientierung des Bootsfahrers auf dem Wasser: Bin ich auf dem richtigen Weg? Welche<br />
Abzweigung ist die Richtige? Wie weit ist es bis … ?<br />
• Das Auffinden geeigneter Anlegemöglichkeiten: Wo kann ich anlegen? Wo finde ich<br />
Gastliegeplätze? Welcher Service erwartet mich am Anleger?<br />
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Wasserleitsystem<br />
• Der Landgang: Wie komme ich ins Zentrum, zum Museum oder zum nächsten Bäcker?<br />
Welche Landgang-Angebote gibt es? Wie weit ist es bis dorthin?<br />
• Der Weg vom Land zum Wasser: Wie finde ich vom Landgang wieder zurück zum Boot? Bei<br />
Anreise auf dem Landweg: Wie finde ich die Kanu-Einsatzstelle, den<br />
Fahrgastschifffahrtsanleger oder die Charterbasis?<br />
Aus diesen Anforderungen ergeben sich die vier Module eines wassertouristischen Leit- und<br />
Informationssystemst:<br />
<strong>Wasserseitiges</strong><br />
<strong>Leitsystem</strong><br />
•Orientierung und<br />
Wegweiser auf dem<br />
Wasser<br />
•„Standort: Am Ufer<br />
•vom Boot gut sichtbar und<br />
lesbar<br />
•Für motorisierten<br />
Bootsverkehr landesweit<br />
einheitlich<br />
Wasserseitige<br />
Informationstafeln<br />
•Erkennen von<br />
Gastliegeplätzen<br />
•„Herzlich Willkommen“<br />
•Standort: Am Gastanleger<br />
•vom Boot gut sichtbar<br />
•Gelbe Welle landes- und<br />
bundesweit<br />
Modul 1: Das wasserseitige <strong>Leitsystem</strong> lenkt und informiert die Bootsfahrer auf dem Wasser.<br />
Modul 2: Die wasserseitigen Informationstafeln weisen die Bootsfahrer von der Wasserseite<br />
auf Anlegemöglichkeiten hin.<br />
Modul 3: Die landseitigen Informationstafeln versorgen die Bootsurlauber an der Schnittstelle<br />
Wasser-Land mit Erstinformationen, um diese zum Landgang zu motivieren und sich dort zu Recht zu<br />
finden.<br />
Modul 4: Das landseitige <strong>Leitsystem</strong> hilft Bootsurlaubern einerseits beim Landgang den Weg<br />
zurück zum Boot zu finden und andererseits mit dem Pkw oder Rad anreisende Bootsurlauber die<br />
Einstiegspunkte in das Gewässersystem zu finden.<br />
Fazit: Die wasserseitige Beschilderung ist ein Element des integrierten wassertouristischen<br />
Informations- und <strong>Leitsystem</strong>s und muss daher im Zusammenspiel mit der standortbezogenen<br />
Informationsvermittlung über Gelbe Welle und landseitige Infotafeln betrachtet werden.<br />
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Landseitige<br />
Informationstafeln<br />
•Orientierung an Land<br />
•Landgang-Empfehlungen<br />
•Standort: Auf dem<br />
Gelände des Anlegers<br />
• möglichst vom<br />
Anlegeplatz gut sichtbar<br />
•Identische Gestaltung<br />
innerhalb des Reviers<br />
Landseitiges<br />
<strong>Leitsystem</strong><br />
•Weist den Weg vom Land<br />
zum Wasser<br />
•Standort: integriert im<br />
örtlichen Fußwege-<br />
/Fahrrad- /Pkw-<strong>Leitsystem</strong><br />
•Gestaltung entsprechend<br />
der Landes-Vorgaben für<br />
touristische<br />
Beschilderungen<br />
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Wasserleitsystem<br />
2.2 Vorhandene wasserseitiger <strong>Leitsystem</strong>e<br />
2.2.1 Amtliche Wasserstraßenbeschilderung<br />
1. Fahrwasserkennzeichnung:<br />
� Betonnung: Der komplette Bereich zwischen Ufer und Ufer ist das Fahrwasser, welches für<br />
den Sportbootverkehr frei befahrbar ist. Hier gibt es keine Garantien für die Wassertiefe.<br />
Innerhalb des Fahrwassers ist die Fahrrinne ausgetonnt. In dem Bereich zwischen den Tonnen<br />
wird eine Wassertiefe von mindestens 2,50 m garantiert.<br />
2. Kilometrierung<br />
� Die Gewässer werden nach ihrer wasserrechtlichen Bedeutung eingeteilt in Gewässer I.<br />
Ordnung und Gewässer II. Ordnung. Gewässer I. Ordnung sind die Bundeswasserstraßen<br />
sowie die von der Landesregierung als Gewässer I. Ordnung festgelegten Gewässer. Bundes-<br />
und Landeswasserstraßen der I. Ordnung unterliegen einer Kilometrierung. Die<br />
Kilometrierung bezieht sich immer auf die jeweilige Wasserstraße. Alle anderen Gewässer<br />
gelten als Nebenstrecken und sind Gewässer II. Ordnung. Diese sind jedoch zum Großteil<br />
nicht kilometriert.<br />
3. Beschilderung:<br />
• Beschildert sind grundsätzlich alle Verkehrsregeln, wie Gebote und Verbote, z.B.<br />
o Durchfahrtsverbote<br />
o eingeschränkte Fahrverbote<br />
o Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
• Ausgetonnt werden auch<br />
o Unterwasser-Bauwerke bzw. Hindernisse mit sogenannten Spierentonnen<br />
o oder gesperrte Wasserflächen<br />
• Auch Naturschutzgebiete werden ausgetonnt, allerdings von der Naturschutzbehörde<br />
4. Kreuzungen<br />
• Auf Wasserstraßen mit Betonnung werden abzweigende Fahrwasser immer mit zweifarbigen<br />
Tonnen markiert:<br />
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Wasserleitsystem<br />
• Darüber hinaus gibt es am rechten Ufer Einmündungschilder, die eine Gewässerkreuzung<br />
anzeigen. Durch die Breite der jeweils dargestellten Wasserstraßen als Linien werden die<br />
Haupt- und Nebenwasserstraßen unterschieden.<br />
• Die Fahrwassereinfahrt, z.B. von größeren Seen in einen engeren Gewässerabschnitt ist mit<br />
einem grau schraffierten Schild in Rautenform gekennzeichnet.<br />
• Über diese Schifffahrtszeichen hinaus gibt es jedoch keine einheitliche Regelung zur<br />
Beschilderung von Kreuzungen mit den jeweiligen Wasserstraßennamen bzw. Zielorten.<br />
Mitunter werden dort, wo es z.B. viel Schiffsverkehr gibt oder größere Häfen in der Nähe sind,<br />
die Gewässernamen ausgeschildert. Die Entscheidung, ob eine Kreuzung in dieser Art<br />
beschildert wird, liegt im Ermessen des WSA und ist nicht zwingend vorgeschrieben.<br />
Fazit: Die amtliche Beschilderung enthält keine touristischen Informationen und dient<br />
damit lediglich der sicheren Orientierung auf dem Wasser. Ob und was über die<br />
Schifffahrtszeichen und Betonnung hinaus ausgeschildert ist, hängt ganz entscheidend davon<br />
ab, wer dafür zuständig ist und welche Beschilderung individuell jeweils als notwendig<br />
erachtet wird. Die Wahrnehmung der Schilder ist aber an vielen Standorten schwierig (v.a.<br />
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Wasserleitsystem<br />
Gewässereinfahrten) und nicht immer durchgängig auf allen Gewässerabschnitten<br />
vorzufinden (nur Hauptstrecken, keine Neben-Seitenarme). Außerdem muss davon<br />
ausgegangen werden, dass viele Schifffahrtszeichen bei Bootsfahrern nicht bekannt sind.<br />
2.2.2 Wassertouristische Beschilderung in Berlin<br />
Das <strong>Leitsystem</strong> ist angelehnt an das touristische Fußgängerleitsystem. Ingesamt gibt es 108 Schilder<br />
in Berlin. Die Festlegung der Schilderstandorte erfolgte nach mehrmaliger Befahrung. Dabei waren<br />
alle zuständigen Bezirke und das WSA beteiligt. Als Standorte wurde vor allem Kreuzungen,<br />
Einmündungen, Marinas und öffentlichen Sportbootliegestellen sowie Sehenswürdigkeiten<br />
ausgesucht. Die Schilder haben unterschiedliche Größen, dürfen aber nicht größer sein, als die<br />
amtlichen Gebotsschilder. Die Bezirke pflegen ihre jeweiligen Schilder eigenständig. Die<br />
Beschilderung erfolgt differenziert nach landseitigen Sehenswürdigkeiten (blaue Grundfarbe mit<br />
weißer Schrift und Entfernungsangaben) und Gewässerzielen (weiße Grundfarbe mit blauer Schrift).<br />
Wassersporteinrichtungen z.B. Sportboothäfen sind nicht ausgeschildert.<br />
Genehmigungsverfahren und Umsetzungsplanung dauerten insgesamt 3 Jahre. Zunächst musste ein<br />
Antrag in 3-facher Ausfertigung an das WSA und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie<br />
und Frauen gestellt werden, anschließend wurden dann Bauplanungsunterlagen erstellt. Nach Ende<br />
der Abstimmungen wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, und die Schilder aufgestellt<br />
(dafür verantwortlich waren wieder die Bezirke).<br />
Fazit: Insgesamt war der Umsetzungsprozess durch sehr schwierige Abstimmungen zwischen den<br />
Bezirken und auch mit dem WSA gekennzeichnet. Das Ergebnis ist auf die Brandenburger Gewässer<br />
aufgrund der unterschiedlichen Gewässerstruktur nur sehr bedingt übertragbar. Eine inhaltliche<br />
Orientierung an ein touristisches Fußgängerleitsystem ist für die Brandenburger Gewässer nicht<br />
sinnvoll. Ein Schwachpunkt des Berliner Systems ist die geringe Schilder- und Schriftgröße, die selbst<br />
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Wasserleitsystem<br />
auf den vgl. schmalen Berliner Innenstadtgewässern zu einer schlechten Lesbarkeit führt. Dies wurde<br />
auch mehrfach im Rahmen der Bootsurlauberbefragung moniert.<br />
2.2.3 Gelbe Welle Stadt Brandenburg an der Havel<br />
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Lizenz für die Gelbe Welle seinerzeit direkt vom TV<br />
Köpenick erworben, der das System der Gelben Welle entwickelt hat. Die Verwendung der Gelben<br />
Welle wird von der Stadt abweichend zur bundesweit allgemein üblichen Handhabung als<br />
Informations- und Klassifizierungssystem für Standorte auch als wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> verwendet.<br />
Die Zuständigkeit in der Stadt lag bei der Wirtschaftsförderung, die gemeinsam mit dem WSA die<br />
relevanten Gewässer abgefahren und zusammen festgelegt haben, an welchen Standorten das<br />
Aufstellen einer Gelbe Welle sinnvoll ist. In der Folge musste jeder Standort einzeln beantragt und<br />
genehmigt werden. Wichtig bei der Beantragung waren eine genaue Kartierung und die Angabe des<br />
Stromkilometer. Für die Installation war noch ein statischer Nachweis erforderlich.<br />
Fazit: Das System ist nicht auf die anderen Gewässerbereiche in Brandenburg übertragbar, da der<br />
Deutsche Tourismusverband als Lizenzierungsstelle die Gelbe Welle nur als standortbezogenes<br />
Informationssystem zulässt. Vorbildcharakter hat aber die bereits in der konzeptionellen Phase enge<br />
Abstimmung mit dem WSA, die dafür gesorgt hat, dass die Genehmigung für die einzelnen Standorte<br />
nachher nur noch Formsache war.<br />
2.2.4 Blaues Band Sachsen Anhalt<br />
Zurückzuführen ist das System auf eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des<br />
Landes zur Entwicklung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt. Das Blaue Band bietet an den<br />
Anlegestellen dem Wassertouristen die Möglichkeit der genauen Information für einen Landgang.<br />
Das System orientiert sich am Standard der PIANC, ein auf europäischer Ebene abgestimmtes<br />
<strong>Leitsystem</strong> für die touristische Beschilderung von Wasserwegen. Beim System PIANC ist das Layout<br />
nicht im Detail festgelegt, es werden verschiedene Empfehlungen gegeben, um eine gute Sichtbarkeit<br />
zu garantieren. Diese reicht u.a. von der Größe der Schilder und Schrift je nach Gewässerbreite über<br />
Farbempfehlungen bis zur Bereitstellung der Piktogramme. Ein wesentliches Merkmal des Systems<br />
nach PIANC ist die Vereinheitlichung der verwendeten Piktogramme. Die Nutzung der Symbole ist frei<br />
von Markenrechten und Lizenzen möglich.<br />
Das Beschilderungssystem "Blaues Band" gliedert sich in drei Komponenten:<br />
1. die wasserseitige Beschilderung mit 158 Standorten,<br />
2. die landseitige Beschilderung mit 195 Standorten und<br />
3. die Objektbeschilderung mit 101 Standorten.<br />
Die wasserseitige Beschilderung erfüllt die Aufgabe dem Wassertouristen die Angebote am Blauen<br />
Band deutlich zu kennzeichnen, Hinweise zu Service, Ausstattung und Sehenswürdigkeiten zu geben<br />
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Wasserleitsystem<br />
und damit eine Lenkung der Besucher zu erreichen. An diesen Standorten wird Gästen signalisiert,<br />
dass sie hier willkommen sind. Je nach Umfang des Angebotes sind die wasserseitigen<br />
Hinweisschilder an den einzelnen Standorten in drei verschiedenen Größen realisiert. Das Blaue Band<br />
nutzt drei verschiedene Größen, alle 1,60 breit. Je wichtiger der Ort bzw. Anbieter, desto größer ist das<br />
Schild. Auf der größten der drei Tafeln an den Hauptorten wird zusätzlich die Entfernung zum<br />
nächsten größeren Anbieter je Richtung in Kilometern angegeben (siehe Fotobeispiel Magdeburg)<br />
2006 wurde das <strong>Leitsystem</strong> ergänzt um die landseitige Ausschilderung der wassertouristischen<br />
Standorte.<br />
Die Angebotsstandorte selbst werden mit einer Objekttafel gekennzeichnet. Eine Tafel hat die Maße<br />
800x1000 mm und ist in Sichthöhe aufgestellt. Sie enthält Angaben zum Standort, zu den<br />
Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und eine Übersichtskarte mit Standortkennzeichnung.<br />
Fazit:<br />
Das Blaue Band ist primär ein wassertouristisches Informationssystem, aber kein wassertouristisches<br />
<strong>Leitsystem</strong> vergleichbar mit dem Berliner System für die Orientierung auf dem Wasser. Die<br />
wasserseitige Ausweisung der Standorte ist im Grundkonzept vergleichbar mit der Gelben Welle.<br />
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Wasserleitsystem<br />
Abweichend dazu werden auf den größeren Schildern aber an den zentralen Standorten die<br />
nächstgelegenen größeren Anlegemöglichkeiten mit Entfernung ausgeschildert. Damit erhalten<br />
Bootsurlauber auch eine Informations- und Entscheidungshilfe für die Weiterfahrt. Hilfreich für<br />
Bootsurlauber ist auch die Kennzeichnung der Anrainerorte. Da Besucher anders als im<br />
Straßenverkehr an den Gewässern nicht über ein amtliches Ortsschild auf den Ort hingewiesen<br />
werden, verschafft ein solches Schild den Bootsfahrern Klarheit über den Standort und zusätzlich<br />
durch die am Schild angebrachten Piktogramme auch Kenntnis über die vor Ort vorhandenen<br />
Serviceeinrichtungen.<br />
2.2.5 Kanutouristische <strong>Leitsystem</strong>e<br />
Mittlerweile wurden in vielen bundesdeutschen Kanurevieren kanutouristische Informationssysteme<br />
installiert. Vorreiter war die kanutouristisch stark frequentierte Lahn. Dort wurden an den<br />
kanutouristisch relevanten Standorten Tafeln mit Informationen zum Gewässer, zur Umgebung und<br />
zum umweltgerechten Verhalten aufgestellt. In einigen Revieren gibt es zusätzliche Informationen<br />
zum Pegelstand (z.B. Uckermärkische Seen). An der Oberweser und an der Mosel wurde die Gelbe<br />
Welle in reduzierter Form (ohne Piktorgramme für Servicemerkmale) für das Kanuwandern<br />
eingeführt. Dazu wurden an den kanutouristisch erschlossenen Standorten Gelbe Welleschilder nur<br />
mit einem Kanupiktogramm aufgestellt, die dem Kanuten signalisieren, dass er hier willkommen ist<br />
und eine nutzergerechte Anlegesituation vorfindet.<br />
Ein wasserseitiges Beschilderungssystem ist aber auch nach Aussagen der Bundesvereinigung<br />
Kanutouristik noch in keinem Kanurevier realisiert. Entsprechende Pläne für die Lahn konnten<br />
bislang aufgrund von Widerständen durch den Naturschutz nicht weiter verfolgt werden. Auch im<br />
Spreewald und an einigen Flüssen in SH gibt es Bestrebungen für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong>, ohne<br />
dass es dazu bereits ausgearbeitete Pläne gibt.<br />
Fazit: Die vorhandenen kanutouristischen Systeme sind vergleichbar mit dem Modul Infotafeln aus<br />
dem integrierten wassertouristischen Informations- und <strong>Leitsystem</strong> (siehe Gliederungspunkt 1). Der<br />
Bedarf für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> wurde aber bereits mehrfach formuliert und ist besonders<br />
auch in Revieren mit vielen Gewässerverzweigungen wie dem Spreewald notwendig.<br />
2.2.6 Europäische Beispiele<br />
Die bisherigen Recherchen und auch Befragungen der Bootsurlauber haben ergeben, dass es in den<br />
etablierten Wassersportrevieren Europas wie den Niederlanden, Irland und Frankreich keine<br />
wassertouristischen Beschilderungssysteme gibt.<br />
2.3 Handlungsbedarf und Ziele<br />
Handlungsbedarf besteht sowohl aus Nutzer- als auch Reviersicht.<br />
Aus Nutzersicht:<br />
Für Bootsurlauber ist eine möglichst einfache Orientierung und (wasser)touristische Information auf<br />
und entlang der Gewässer ein wichtiges Qualitätsmerkmal, wie auch die Befragung von Bootsurlauber<br />
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Wasserleitsystem<br />
in Brandenburg bestätigt. Die amtliche Beschilderung ermöglicht zwar eine Groborientierung,<br />
vermittelt aber keine touristische Informationen und Hinweise auf die Anrainerorte. Problematisch ist<br />
auch das häufig schlechte (wenig aktuelle) Kartenmaterial und die teilweise lückenhafte<br />
Fahrwasserkennzeichnung, insbesondere auf Nebenstrecken und Altarmen.<br />
Aus regionaler Sicht:<br />
Eine gezielte Lenkung ist auch unter tourismus- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sinnvoll,<br />
um Bootsurlaubern einerseits ein möglichst einzigartiges wassertouristisches Erlebnis zu vermitteln,<br />
auf der anderen Seite aber gleichzeitig sensible Bereich zu schützen.<br />
Insgesamt lassen sich folgende Ziele eines wassertouristischen <strong>Leitsystem</strong>s definieren:<br />
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Wasserleitsystem<br />
3 Rahmenbedingungen für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong><br />
Rahmenbedingen ergeben sich aus:<br />
� Nutzeranforderungen<br />
� Gewässerspezifischen Anforderungen<br />
� Rechtlichen Anforderungen<br />
� Standortanforderungen<br />
� Gestalterischen Anforderungen<br />
� Technischen und sonstigen Anforderungen<br />
3.1 Nutzeranforderungen<br />
Ein wassertouristisches <strong>Leitsystem</strong> richtet sich an Ortsfremde und nicht an einheimische<br />
Bootsbesitzer (Naherholer), die ihr Revier im Regelfall gut kennen. Entscheidend für das <strong>Leitsystem</strong><br />
ist deshalb der Blick des Ortsfremden. Für die große Mehrheit aller Wasserwanderer gilt, der „Weg ist<br />
das Ziel“. Der kürzeste Weg ist daher aus wassertouristischer Sicht nicht notwendigerweise immer<br />
auch der bevorzugte Weg. Das Informationsbedürfnis ist zunächst unabhängig vom Bootstyp. Bei allen<br />
Wasserwanderern besteht der Anspruch, sich auf dem Gewässer zu Recht zu finden. Dies beinhaltet<br />
folgende Fragestellungen:<br />
� Wie weit ist es bis zum nächsten Etappenziel oder zum Zielort?<br />
� Wo muss ich ggf. abbiegen?<br />
� Ist der Abzweig befahrbar und wenn ja unter welchen Bedingungen z.B. Tiefgang bei<br />
Nebenstecken?<br />
� Wann kommt die nächste Anlegemöglichkeit?<br />
� Kann ich dort mit meinem Boot (Kanu oder Motorboot) anlegen?<br />
� Wo kann ich übernachten/zelten?<br />
� Wo kann tanken, einkaufen, wo findet ich eine Tourismusinformation?<br />
� Welche Befahrenseinschränkungen (Hindernisse – Gefahrenpunkte) gilt es zu beachten?<br />
� Welchen Anrainerort passiere ich gerade, was finde ich dort?<br />
� Welche Sehenswürdigkeit sieht man am Ufer?<br />
Unterschiede zwischen Kanuten und motorisierten Wasserwanderern (auch Segelboote unter Motor)<br />
liegen zum einen in einem unterschiedlichen Distanzverhalten (Tagesetappen bei Kanuten in der<br />
Regel nicht mehr als 20 km, bei motorisierten Wasserwanderern zum Teil mehr als 50 km). Dies hat<br />
aber in erster Linie Einfluss auf die Infrastrukturausstattung und weniger auf das Informations-<br />
© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />
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Wasserleitsystem<br />
verhalten. Unterschiede ergeben sich vor allem aus bootspezifischen Eigenheiten. So interessiert sich<br />
ein Kanute nicht für die nächste Tankstelle, dafür benötigt er anders als motorisierte Wasserwanderer,<br />
die in der Regel auf dem Boot übernachten, bei mehrtägigen Touren eine Information über<br />
Zeltmöglichkeiten. Auch bei der Aussage über eine Anlegemöglichkeit bedarf es einer Konkretisierung,<br />
für welche Nutzergruppe eine Eignung vorliegt. So sind in der Regel Steganlagen für Motoryachten in<br />
der Regel für Kanuten zu hoch. Auch hinsichtlich nautischer Informationen gibt es unterschiedliche<br />
Informationsbedürfnisse. Bei Kanuten sind das Informationen über Wehre bzw. andere Hindernisse<br />
die umtragen werden müssen, bei motorisierten Wasserwanderern steht die Information über<br />
ausreichenden Tiefgang im Mittelpunkt.<br />
Fazit:<br />
Die Inhalte eines <strong>Leitsystem</strong>s müssen bei Gewässersystemen, die sowohl kanutouristisch als auch für<br />
das motorisierte Wassererwandern relevant sind (z.B. Gewässer um Fürstenberg/Havel) die Belange<br />
beider Nutzergruppen berücksichtigen.<br />
3.2 Gewässerspezifische Anforderungen<br />
Das vernetzte Gewässersystem Brandenburgs lässt sich in drei unterschiedliche Kategorien einordnen:<br />
1. Hauptstecken<br />
Befahrbar für alle Bootstypen, durchgängige Fahrwassermarkierung (Betonnung) und<br />
Kilometerangaben. Dadurch zumindest im Bereich des Fahrwassers gesicherte Orientierung. An<br />
Kreuzungspunkten/Gewässerabzweigen v.a. in innerörtlichen Bereichen häufig unübersichtliche<br />
Situationen. Bei Passieren von Anrainerorten oftmals keine Informationen zum Ort.<br />
2. Nebenstrecken (Abzweigungen von Hauptstrecken mit Sackcharakter, z.B. Templiner<br />
Gewässer)<br />
Aus rechtlicher Sicht in der Regel ebenfalls befahrbar für alle Sportboote. Auf einigen Strecken<br />
nautische Beschränkungen für bestimmte Boote (Tiefgang), zeitliche Beschränkungen für<br />
motorisierten Sportbootverkehr (Landeswasserstraßen) sowie Fahrverbote für den motorisierten<br />
Sportbootverkehr. Die Abzweigungen von den Hauptstrecken sind nur selten durch amtliche<br />
Beschilderung gekennzeichnet. Häufig fehlen Fahrwasserkennzeichnung und Kilometerangaben.<br />
3. Parallelstrecken (Alt- und Nebenarme von Haupt- und Nebenstrecken, z.B. Seitenarme Untere<br />
Havel)<br />
Nur zum kleinen Teil Hinweise auf Befahrungseinschränkungen (amtliche Verbotsschilder).<br />
Keine Fahrwassermarkierung oder sonstige Informationen zur Befahrbarkeit. Häufig unklar, ob<br />
und wer diese Strecken befahren darf bzw. kann.<br />
Eine Besonderheit ist der Spreewald, der zwar über die Spree mit dem Wasserstraßennetz verbunden<br />
ist, aber nur eine kanutouristische Nutzung zulässt. Die o.g. Differenzierung lässt sich daher auf den<br />
Spreewald nicht eins zu eins übertragen.<br />
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Solitärgewässer ohne Verbindung zum Wasserstraßennetz,<br />
gleichwohl häufig aber mit einer wassertouristischen Nutzung. Mehrheitlich sind die Gewässer nur für<br />
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Wasserleitsystem<br />
muskelbetriebene Boote zugelassen, ohne Fahrwasserkennzeichnungen oder Kilometerangaben, auf<br />
einigen Gewässern Angabe von Pegelständen z.B. Uckermärkische Seen.<br />
Fazit:<br />
Der Handlungsbedarf für eine Lenkung der Bootsurlauber ist abhängig von der Gewässerstruktur. Bei<br />
Gewässern mit vielen Abzweigungen besteht eine höhere Notwendigkeit für eine Ausschilderung als<br />
auf reinen Fließgewässern ohne weitere Abzweigungen und damit einer nur geringer<br />
Orientierungsproblematik. Hoher Handlungsbedarf besteht vor allem auf Neben- und<br />
Parallelstrecken, aber auch auf Hauptstrecken gibt es Orientierungsproblematik bei Abzweigungen<br />
und Kreuzungspunkten, v.a. in innerörtlichen Bereichen. Allen Gewässern gemein ist, dass es keine<br />
wassertouristischen Informationen über Anlegemöglichkeiten usw. gibt.<br />
3.3 Rechtliche Anforderungen<br />
Bei Bundes- und Landeswasserstraßen ist standortunabhängig für das Aufstellen von Schildern<br />
entlang des Gewässers eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Erste<br />
Gespräche mit dem WSA Brandenburg haben ergeben, dass ein wassertouristisches<br />
Beschilderungssystem grundsätzlich begrüßt wird, da damit zum einen die Entwicklung des<br />
Wassertourismus unterstützt und zum anderen den Verkehr sicherer würde ( Orientierung wird<br />
erleichtert). Eine touristische Beschilderung auf Fahrwassertonnen wird nicht möglich sein, da diese<br />
mit Reflektoren ausgestattet sind, damit Schiffe mit Radar auch bei Nebel die richtige Fahrrinne<br />
finden. Zusätzlich angebrachte Tafeln würden reflektieren und ein anderes Streufeld abgeben.<br />
Außerdem werden die Schifffahrtszeichen vom WSA regelmäßig gewartet und gepflegt bzw. die<br />
Betonnung im Winter teilweise entfernt. Der Bund bzw. das Land hätten somit Arbeit (Kosten) mit<br />
„fremden“ Schildern.<br />
Beschilderung im Wasser ist in Ufernähe z.B. bei Abzweigen standortabhängig möglich, nicht aber auf<br />
dem Fahrwasser. Da Boote auch außerhalb der Fahrrinne fahren dürfen, wäre dies eine Behinderung,<br />
außerdem könnten Boote daran festmachen. Insgesamt wäre ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> eine<br />
sinnvolle und vom WSA auch gewollte Ergänzung zur offiziellen Ausschilderung, sollte jedoch nicht zu<br />
einem am Ende unübersichtlichen Schilderwald führen und die amtliche Beschilderung überdecken.<br />
Neben eigentumsrechtlichen Anforderungen (Bundes- und Landeswasserstraßen) ergeben sich<br />
strecken- und standortbezogen weitere Rahmenbedingungen z.B. durch Hochwasserschutz und vor<br />
allen durch naturschutzrechtliche Aspekte.<br />
Außerdem ist für jeden Standort einzeln zu prüfen, ob das Schild am Standort der Leistungserstellung<br />
installiert wird (Definition ist mit den Genehmigungsbehörden zu prüfen, beispielsweise sollte ein<br />
Ortsnamenschild<br />
Anforderung gilt:<br />
am Ortseingang diesem Kriterium entsprechen). In Abhängigkeit dieser<br />
� Schilder am Ort der Leistungserbringung sind bis zu einer Gesamtgröße von 2,5 qm<br />
genehmigungsfrei<br />
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Wasserleitsystem<br />
� Schilder, die nicht am Ort der Leistungserbringung stehen, sind nur bis zu einer Gesamtgröße von<br />
1 qm genehmigungsfrei<br />
Fazit:<br />
Bei der weiteren Entwicklung des <strong>Leitsystem</strong>s ist eine enge Einbindung des WSA erforderlich.<br />
Naturschutzrechtliche Bedingungen sind im Regelfall standortabhängig.<br />
3.4 Standortkriterien<br />
Bei der Auswahl der Standorte gilt es folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
� Gute Einsehbarkeit der Beschilderung. In der Regel unmittelbar an der Gewässerkante ohne<br />
Sichtbeeinträchtigung durch Baumbewuchs oder andere Hindernisse z.B. Gebäude.<br />
� Die Festlegung des genauen Standortes ist letztendlich immer von den konkreten<br />
Standortbedingungen abhängig. Bei Kreuzungen/Abzweigungen ist es deutlicher, wenn die<br />
Schilder möglichst nahe am Abzweig platziert werden (ansonsten Entfernungsangabe<br />
erforderlich).<br />
� Die Schildergröße steht in Abhängigkeit von der Gewässerstruktur bzw. vor allem der –breite. An<br />
Flussläufen und Kanälen ist dies in der Regel unproblematisch, schwieriger an größeren Seen, da<br />
weite Entfernung vom Fahrwasser zum Ufer (Beispiel Plauer See Abzweig Untere Havel )<br />
� Die Schilderausrichtung sollte quer zum Ufer erfolgen, um bessere Einsehbarkeit zu gewährleisten<br />
(analog Berlin). Eine Beschilderung parallel zum Ufer ist sowohl im Hinblick auf die<br />
Wahrnehmung des Schildes (schmale Seite) als auch der Inhalte deutlich schlechter.<br />
3.5 Gestalterische Anforderungen<br />
� Selbsterklärend auch für internationale Gäste<br />
� Wenig Text und Verwendung verständlicher Zeichen/Piktogramme zur schnellen Erfassbarkeit<br />
� Schildergröße angepasst an Gewässerbreite und Höchstgeschwindigkeit<br />
� Lesbarkeit bei allen Wetterbedingungen (Sonnewetter und Regenwetter)<br />
� Gut lesbarer Schrifttyp und Schriftgröße<br />
� Guter Kontrast – Farbigkeit<br />
3.6 Technische Anforderungen<br />
� Stabiles Material - hohe Haltbarkeit (Witterungsbeständigkeit und Vandalismus)<br />
� Farbbeständigkeit<br />
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Wasserleitsystem<br />
� Veränderbarkeit (modularer Aufbau) wenn inhaltliche Änderungen z.B. neuer Hafen<br />
3.7 Sonstige Anforderungen<br />
� Brandenburg, Berlin und MV sind gerade für den motorisierten Wassertourismus eine<br />
Wassersportregion. Wünschenswert wäre im Bereich des Blauen Paradies deshalb möglichst ein<br />
System mit Wiedererkennungseffekten (z.B . Farbgestaltung). Ein gemeinsames identisches<br />
System ist vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen Berliner Systems mit nur bedingter<br />
Übertragbarkeit auf Brandenburg wenig realistisch.<br />
� Verwendung einheitlicher Piktogramme vor allem mit Gelber Welle als standortbezogenes<br />
Element des integrierten wassertouristischen Info- und <strong>Leitsystem</strong>. Für spezielle<br />
Kanuinformationen möglichst Berücksichtigung der von der BKT empfohlenen Piktogramme.<br />
� Sicherstellung Verantwortlichkeiten für Pflege – Wartung<br />
4 Inhalte und Systematik des <strong>Leitsystem</strong>s<br />
4.1 Gewässerwege<br />
Das wassertouristische <strong>Leitsystem</strong> sollte in erster Linie auf das vernetzte Wasserstraßennetz<br />
angewendet werden Als Streckengrundlage für die Wegweisung empfiehlt es sich, die im WEP 3<br />
definierten Wasserwege zu nehmen. Dies sind:<br />
Hauptwasserwanderrouten mit Nebengewässern<br />
� Spree-Oder-Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />
� Dahme – Untere Spree (Bundes- und Landeswasserstraße)<br />
� Untere Havel Wasserstraße – Elbe (Bundeswasserstraße)<br />
� Havel-Oder-Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />
� Obere Havel Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />
� Ruppiner Gewässer (Landeswasserstraße)<br />
� Oder (Bundeswasserstraße)<br />
Sinnvoll ist eine möglichst einheitliche Ausschilderung aller Hauptwasserwanderrouten. Vor dem<br />
Hintergrund eigener Beschilderungssysteme in Sachsen Anhalt und Berlin ist dies vermutlich nicht<br />
überall realisierbar. Davon betroffene Strecken sind neben allen Wasserstraßen in Berlin die Untere<br />
Havel (Sachsen Anhalt) und die Elbe (Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und MV). Mit Blick auf eine<br />
möglichst lückenlose Beschilderung auf den Hauptwasserwanderrouten ist eine einheitliche<br />
Beschilderung der Oberen Havel im mecklenburgischen Bereich zwischen Fürstenberg und Abzweig<br />
Rheinsberger Gewässer sowie Länder übergreifend mit Polen auf der Oder anzustreben.<br />
In den Solitärrevieren und im Spreewald ist in erster Linie eine einheitliche revierbezogene<br />
Beschilderung zu achten. Da in diese Revieren der Fokus auf dem Kanutourismus liegt, sind bei<br />
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Wasserleitsystem<br />
Systematik und Inhalten die Anforderungen der Kanuten zu berücksichtigen (genaue<br />
Entfernungsangaben usw.) Eine gestalterische Orientierung an die Wegweisung (<strong>Leitsystem</strong>) entlang<br />
der Wasserwanderrouten ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Voraussetzung für eine<br />
wassertouristische Ausschilderung sollte aber ein noch zu definierender Mindeststandard an<br />
infrastruktureller Ausstattung sein (gute Befahrbarkeit, Anlegemöglichkeiten usw.) .<br />
4.2 Systematik wasserseitiges Beschilderungssystem<br />
Das <strong>Leitsystem</strong> sollte vor dem Hintergrund des festgestellten Handlungsbedarfs eine Kombination aus<br />
zwei Grundelementen sein:<br />
1. Zielwegweisung (Orts- und Objektausschilderung, bei Nebenstrecken immer auch<br />
Gewässerbezeichnung) im Rahmen von Tabellenwegweisern<br />
2. Wassertouristische Hinweistafeln an Orteingängen und Parallelstrecken<br />
4.2.1 Zielwegweisung<br />
Bei der Zielwegweisung ist eine Systematik analog der Beschilderung Radverkehr eine Differenzierung<br />
zwischen Fernzielen und Nahzielen sinnvoll (nur Hauptstrecken und deren Nebenstrecken, nicht<br />
Parallelstrecken). Abweichend zur Radausschilderung lassen sich Fernziele aber nicht anhand einer<br />
Mindestentfernung definieren. Die Definition von Fernzielen ist abhängig von den räumlichen<br />
Gegebenheiten der einzelnen Strecken sowie der (wasser)touristischen Attraktivität und Funktion von<br />
Anrainerorten (erster Diskussionsvorschlag siehe Anlage 1).<br />
Auf Gewässern mit wassertouristischen Potenzialen sowohl für Kanuten als auch motorisierte<br />
Bootsurlauber, muss die Zielwegweisung für beide Zielgruppen nutzbar sein. Zur Vermeindung eines<br />
Schilderwaldes, sollte es Ziel sein, die Hauptbelange beider Zielgruppen möglichst in einer<br />
gemeinsamen Zielwegweisung zu vereinen (keine getrennte Beschilderung). Da die Hauptwasserrouten<br />
in ihrer Gesamtlänge und Vernetzung untereinander in erster Linie durch motorisierte<br />
Wasserwanderer genutzt werden, wird empfohlen, für die Ausweisung von Fernzielen das<br />
Distanzverhalten motorisierter Wasserwanderer zugrunde zu legen und die kanuspezifischen Belange<br />
über die Nahziele abzudecken.<br />
� Fernziele (Tabellenwegweiser oben): Orte mit hoher (wasser)touristischer Bedeutung<br />
(touristische Attraktivität, Versorgungsfunktion wie z.B. Fürstenberg Havel) oder Endpunkte von<br />
Haupt- und Nebenstrecken wie z.B. Bad Saarow/ Scharmützelsee . Das bedeutet, dass bei<br />
Gewässerverzweigungen auf mehrere Hauptstrecken (z.B. von Brandenburg an der Havel<br />
Hauptziele Havelberg und Magdeburg) sowie bei wassertouristisch bedeutenden Nebenstrecken<br />
(z.B. Templin) mehrere Fernziele ausgeschildert werden müssen.<br />
� Nahziele (Tabellenwegweiser unten): immer der nächste Anrainerort (Voraussetzung<br />
wasserseitige Erschließung) auf der Strecken. An Kreuzungspunkten ist zusätzlich auch der<br />
Anrainerort auf der abzweigenden Strecke als Nahziel auszuweisen. Befindet sich vor dem<br />
nächsten Nahzielort ein wassertouristisch relevantes Ziel wie Marina, Wasserwanderrastplatz,<br />
Campingplatz oder Gaststätte mit wasserseitiger Erschließung, sollten diese ebenfalls als Nahziel<br />
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Wasserleitsystem<br />
ausgeschildert werden. In diesem Fall müssten auch ohne Streckenabzweigung zwei Nahziele<br />
ausgeschildert werden.<br />
Standorte für die Zielwegweisung<br />
� Vor bzw. an Gewässerkreuzungen und –abzweigungen<br />
� Nach Ortsdurchfahrten bzw. Passieren von Anrainerorten (innerstädtisch nur weitere<br />
Ausschilderung bei Abzweigungen, d.h. keine separate Ausschilderung einzelnen Anlegestellen zur<br />
Vermeidung Schilderwald. Wichtig wäre Zusammenspiel mit der Gelben Welle.<br />
� Zur Vermeidung eines Schilderwaldes kann bei Zielen außerhalb von Ortschaften im Regefall auf<br />
eine Beschilderung vor und nach dem Standort verzichtet werden, da diese zumeist gut einsehbar<br />
sind. Eine Ausschilderung vor dem Ziel ist nur dann notwendig, wenn das Ziel schwer einsehbar<br />
ist. Nach Passieren des Zieles ist grundsätzlich von einer Ausschilderung abzusehen.<br />
Inhalte –Informationen der Zielwegweisung<br />
Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, muss die Anzahl der Schilder begrenzt werden<br />
(möglichst nicht mehr als sechs Schilder) und nicht mehr als ein Zielobjekt je Schildermodul<br />
ausgewiesen werden. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass die Inhalte auf die wichtigsten<br />
Informationen begrenzt werden:<br />
� Auf Haupt- und Nebenstrecken bei Fernzielen Ortsname, Entfernungsangabe und Iso-Pfeil. Als<br />
Zusatzinformation evtl. Piktogramm für Tankstelle (dann Klärung ob nur Wasser- oder auch<br />
Landtankstellen) . An Gewässerkreuzungen bzw. Abzweigungen auf Nebenstrecken auch Nennung<br />
der offiziellen Gewässerbezeichnung.<br />
� Bei Nahezielen Ortsnamen oder bei Zielen außerhalb von Orten die Objektbezeichnung (ohne<br />
Namenszusatz) wie Hafen, Campingplatz. Zwingend erforderlich über eine Kennzeichnung in<br />
Form eines Piktogramms ist die Information, ob eine nutzergerechte Anlegesituation für Kanu<br />
und/oder Motorboot (wichtig Mindestkriterien wie ausgewiesene Gastliegeplätze, nutzergerechte<br />
Anlegesituation usw.) vorliegt. Weitere Informationen sind über die Hinweistafeln an den<br />
Ortseingängen (siehe nächster Gliederungspunkt) zu kommunizieren bzw. darüber hinaus an den<br />
einzelnen Standorten über die Gelbe Welle.<br />
4.2.2 Hinweistafeln<br />
1. An Ortseingängen:<br />
� Ortseingangsschild mit Ortsnamen und Begrüßung Herzlich Willkommen<br />
� Insbesondere bei den vielen kleineren Anrainerorten ist für Bootsurlauber unklar, welche<br />
Angebote dort vorhanden sind (häufig auch keine Infos in Broschüren). Dies betrifft vor allem<br />
Einkaufsmöglichkeiten, Tankmöglichkeiten, Tourismusinformation, Übernachtungsmöglichkeiten<br />
(Zelten und feste Unterkunft) und Gastronomie. Sinnvoll aber nicht unbedingt notwendig sind<br />
Radverleih, Bank-Geldautomat. Die Ausweisung von Sehenswürdigkeiten ist vor dem<br />
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Wasserleitsystem<br />
Hintergrund des begrenzten Flächenangebots auf den Tafeln (Übersichtlichkeit) und der hohen<br />
Anzahl von Sehenswürdigkeiten gerade in den größeren Anrainerorten und der damit<br />
verbundenen schwierigen Auswahl eher schwierig zu handhaben.<br />
� Bei mittelgroßen (z.B. Werder, Fürstenberg) und großen Städten wie Brandenburg und Potsdam<br />
können Bootsurlauber von einer gut ausgebauten Angebotsstruktur ausgehen. Hier sollten die<br />
Bootsurlauber in das jeweiligen Zentrum bzw. den Stadtkern gelenkt werden (vorzugweise<br />
öffentlicher Wasserwanderrastplatz), da von dort die landseitigen Ziele in der Regel gut erreichbar<br />
sind. Auf der Hinweistafel ist deshalb der Stadtkern mit Entfernungsangabe besonders<br />
hervorzuheben (ggf. ist der Stadtkern als Nahziel über die Zielwegweisung zusätzlich<br />
auszuweisen).<br />
� Für die Darstellung der einzelnen Hafenstandorte auf den Hinweistafeln besteht keine zwingende<br />
Notwendigkeit. Zum einen dürfen auch die Hinweistafeln nicht mit zu vielen Informationen<br />
überfrachtet werden (Unübersichtlichkeit). Zum anderen machen idealerweise die einzelnen<br />
Standorte über die Gelbe Welle auf sich aufmerksam. Im Einzelfall zu prüfen ist ein gesonderter<br />
Hinweis für Kanuten, da erfahrungsgemäß viele Marinas für diese Zielgruppe nicht in Frage<br />
kommen.<br />
2. Bei Seiten- und Altarmen<br />
� In Anlehnung an die Zwischenwegweiser der Radwegeausschilderung Darstellung des<br />
Streckenverlaufs mit Pfeil und deutlicher Kennzeichnung ob Sackgasse.<br />
� Bei Parallelstrecken Längeangabe bis Zusammenfluss mit Hauptstrecke.<br />
� Bei Sackgasse Kennzeichnung mit Längenangabe zur befahrbaren Strecke<br />
� Eignung Bootstyp (nur Kanu oder wenn keine Beschränkung für motorisierte Boote Angabe zum<br />
Tiefgang, am besten Mittelwasser)<br />
� Wenn Anlegestelle Piktorgramm Kanu, Motorboot<br />
� Ggf. Hinweise auf Hindernisse<br />
Standorte für Hinweistafeln<br />
� Ortseingängen an geeigneten Standorten z.B. Brückendurchfahrten<br />
� Bei Seitenarmen gut sichtbar vor Einfahrten/Abzweigungen<br />
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Wasserleitsystem<br />
4.3 Gestaltung Zielwegweisung und Hinweistafeln<br />
� Piktogramm Motorboot mit PIANC<br />
� Piktogramm Kanu mit BKT<br />
� Grundfarbe blau (sinnvoll identischer Farbton mit Berlin)<br />
� Farbtondifferenzierung zwischen Kanuten und Motorbooten nicht notwendig<br />
Das Grafikbüro PowerDesignThing hat auf Grundlage der formulierten konzeptionellen<br />
Vorstellungen folgenden Gestaltungsvorschlag ausgearbeitet:<br />
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