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Wasserseitiges Leitsystem

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Berlin, den 16.02.2010<br />

<strong>Wasserseitiges</strong><br />

<strong>Leitsystem</strong><br />

- Grundlagenkonzept -<br />

PROJECT M GmbH<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Kfm. Cornelius Obier<br />

Dipl.-Volksw. Andreas Lorenz<br />

Büro Berlin<br />

Tempelhofer Ufer 23/24<br />

D-10963 Berlin<br />

Tel. 030 – 2145 87 - 0<br />

Fax 030 – 2145 87 - 11<br />

E-Mail: lorenz@projectm.de<br />

http://www.projectm.de<br />

Büro Lüneburg<br />

Vor dem Roten Tore 1<br />

D - 21335 Lüneburg<br />

Tel. 04131 – 78 96 2 - 0<br />

Fax 04131 – 78 96 2 - 29<br />

E-Mail: lueneburg@projectm.de<br />

http://www.projectm.de<br />

Büro Stuttgart<br />

Falkertstraße 82<br />

D - 70193 Stuttgart<br />

Tel. 0711 – 72 23 54 - 0<br />

Fax 0711 – 72 23 54 - 29<br />

E-Mail: stuttgart@projectm.de<br />

http://www.projectm.de<br />

Kontakt:<br />

Betriebswirt<br />

Matthias Wedepohl<br />

E-Mail:<br />

Matthias.Wedepohl@projectm.de


Inhaltsverzeichnis<br />

Wasserleitsystem<br />

1 PROJEKTHINTERGRUND UND -ZIELE..............................................................2<br />

2 DARSTELLUNG DER AUSGANGSSITUATION....................................................2<br />

2.1 Gesamtsystem wasserseitige Besucherinformation und –lenkung........................... 2<br />

2.2 Vorhandene wasserseitiger <strong>Leitsystem</strong>e....................................................................... 4<br />

2.2.1 Amtliche Wasserstraßenbeschilderung................................................................ 4<br />

2.2.2 Wassertouristische Beschilderung in Berlin........................................................... 6<br />

2.2.3 Gelbe Welle Stadt Brandenburg an der Havel .................................................. 7<br />

2.2.4 Blaues Band Sachsen Anhalt................................................................................. 7<br />

2.2.5 Kanutouristische <strong>Leitsystem</strong>e ................................................................................. 9<br />

2.2.6 Europäische Beispiele ............................................................................................. 9<br />

2.3 Handlungsbedarf und Ziele ............................................................................................ 9<br />

3 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR EIN WASSERSEITIGES LEITSYSTEM........................11<br />

3.1 Nutzeranforderungen.................................................................................................... 11<br />

3.2 Gewässerspezifische Anforderungen ......................................................................... 12<br />

3.3 Rechtliche Anforderungen........................................................................................... 13<br />

3.4 Standortkriterien ............................................................................................................. 14<br />

3.5 Gestalterische Anforderungen .................................................................................... 14<br />

3.6 Technische Anforderungen.......................................................................................... 14<br />

3.7 Sonstige Anforderungen ............................................................................................... 15<br />

4 INHALTE UND SYSTEMATIK DES LEITSYSTEMS ................................................15<br />

4.1 Gewässerwege .............................................................................................................. 15<br />

4.2 Systematik wasserseitiges Beschilderungssystem ...................................................... 16<br />

4.2.1 Zielwegweisung ..................................................................................................... 16<br />

4.2.2 Hinweistafeln .......................................................................................................... 17<br />

4.3 Gestaltung Zielwegweisung und Hinweistafeln......................................................... 19<br />

1<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

1


Wasserleitsystem<br />

1. Projekthintergrund und -ziele<br />

Die Orientierung auf den Brandenburger Wasserstraßen ist für viele Bootsurlauber ein wichtiges<br />

Qualitätsmerkmal, wie auch die aktuelle Befragung der Bootsurlauber in Brandenburg bestätigt . So<br />

haben sich nach erster, vorläufiger Grobauswertung der Ergebnisse rund 10% der Befragten<br />

unzufrieden über die verschiedensten Aspekte der Beschilderung geäußert. Darüber hinaus nimmt das<br />

Merkmal „Information auf und am Wasser“ auf der Zufriedenheitsskala den drittletzten Rang unter<br />

insgesamt 15 abgefragten Merkmalen ein. Wie Urlauber mit dem Rad oder mit Pkw wünschen auch<br />

Bootsurlauber während ihrer Tour Informationen über die Strecke. Dies betrifft nicht nur nautische<br />

Aspekte und die Streckenführung, sondern auch touristische Informationen über Infra- und<br />

Angebotsstruktur am Wegesrand. Trotz vieler grundsätzlicher Parallelen ist das Gewässernetz nur<br />

bedingt mit Radwege- und Straßenverkehrsnetz vergleichbar. Anders als auf Radwegen und Straßen<br />

sind die Gewässer nicht überall und auch nicht für alle Bootstypen gleichermaßen befahrbar.<br />

Außerdem weist ein beträchtlicher Anteil der Gewässer einen Sackgassencharakter auf, d.h.<br />

Bootsurlauber sind häufiger gezwungen, Abschnitte in beide Richtungen zurückzulegen. Während<br />

Radwege und Straßen Orte mindestens im Randbereich durchqueren, führen Wasserwege an den<br />

vielen kleineren Anrainerorten vorbei. Erschwerend wirkt sich auch aus, dass Informationen auf<br />

Karten und in Wassertourismusbroschüren häufig veraltet sind, sich damit zum Teil widersprechen<br />

und in der Folge bei Bootsurlaubern Irritationen auslösen. Vor diesem Hintergrund besteht aus<br />

Nutzersicht ein hoher Bedarf für ein wasserseitiges touristisches <strong>Leitsystem</strong>.<br />

Das vorliegende Grundlagenkonzept soll für den dafür erforderlichen Diskussions- und<br />

Entscheidungsprozess erste konzeptionelle Weichen stellen ohne bereits eine in allen Punkten<br />

endgültige Lösung bieten zu wollen und zu können. Erstmals wurden alle wichtigen Aspekte für eine<br />

solches <strong>Leitsystem</strong> zusammenhängend untersucht und daraus grundlegende Schlussfolgerungen für<br />

die Systematik, Inhalte und Gestaltung abgeleitet. Die inhaltliche Konkretisierung muss dann<br />

gewässerbezogen in einer weiteren Phase erfolgen.<br />

2 Darstellung der Ausgangssituation<br />

2.1 Gesamtsystem wasserseitige Besucherinformation und –<br />

lenkung<br />

Ausgehend von dem Bedürfnis des Gastes, sich in einer fremden Umgebung schnell, einfach und<br />

zielgerichtet zurechtzufinden, ergeben sich für den Wassertourismus zahlreiche Anforderungen an den<br />

Aufbau und die Erweiterung wassertouristischer Informations- und <strong>Leitsystem</strong>e. Die wesentlichen<br />

Fragestellungen sind dabei:<br />

• Die Orientierung des Bootsfahrers auf dem Wasser: Bin ich auf dem richtigen Weg? Welche<br />

Abzweigung ist die Richtige? Wie weit ist es bis … ?<br />

• Das Auffinden geeigneter Anlegemöglichkeiten: Wo kann ich anlegen? Wo finde ich<br />

Gastliegeplätze? Welcher Service erwartet mich am Anleger?<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

2


Wasserleitsystem<br />

• Der Landgang: Wie komme ich ins Zentrum, zum Museum oder zum nächsten Bäcker?<br />

Welche Landgang-Angebote gibt es? Wie weit ist es bis dorthin?<br />

• Der Weg vom Land zum Wasser: Wie finde ich vom Landgang wieder zurück zum Boot? Bei<br />

Anreise auf dem Landweg: Wie finde ich die Kanu-Einsatzstelle, den<br />

Fahrgastschifffahrtsanleger oder die Charterbasis?<br />

Aus diesen Anforderungen ergeben sich die vier Module eines wassertouristischen Leit- und<br />

Informationssystemst:<br />

<strong>Wasserseitiges</strong><br />

<strong>Leitsystem</strong><br />

•Orientierung und<br />

Wegweiser auf dem<br />

Wasser<br />

•„Standort: Am Ufer<br />

•vom Boot gut sichtbar und<br />

lesbar<br />

•Für motorisierten<br />

Bootsverkehr landesweit<br />

einheitlich<br />

Wasserseitige<br />

Informationstafeln<br />

•Erkennen von<br />

Gastliegeplätzen<br />

•„Herzlich Willkommen“<br />

•Standort: Am Gastanleger<br />

•vom Boot gut sichtbar<br />

•Gelbe Welle landes- und<br />

bundesweit<br />

Modul 1: Das wasserseitige <strong>Leitsystem</strong> lenkt und informiert die Bootsfahrer auf dem Wasser.<br />

Modul 2: Die wasserseitigen Informationstafeln weisen die Bootsfahrer von der Wasserseite<br />

auf Anlegemöglichkeiten hin.<br />

Modul 3: Die landseitigen Informationstafeln versorgen die Bootsurlauber an der Schnittstelle<br />

Wasser-Land mit Erstinformationen, um diese zum Landgang zu motivieren und sich dort zu Recht zu<br />

finden.<br />

Modul 4: Das landseitige <strong>Leitsystem</strong> hilft Bootsurlaubern einerseits beim Landgang den Weg<br />

zurück zum Boot zu finden und andererseits mit dem Pkw oder Rad anreisende Bootsurlauber die<br />

Einstiegspunkte in das Gewässersystem zu finden.<br />

Fazit: Die wasserseitige Beschilderung ist ein Element des integrierten wassertouristischen<br />

Informations- und <strong>Leitsystem</strong>s und muss daher im Zusammenspiel mit der standortbezogenen<br />

Informationsvermittlung über Gelbe Welle und landseitige Infotafeln betrachtet werden.<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

Landseitige<br />

Informationstafeln<br />

•Orientierung an Land<br />

•Landgang-Empfehlungen<br />

•Standort: Auf dem<br />

Gelände des Anlegers<br />

• möglichst vom<br />

Anlegeplatz gut sichtbar<br />

•Identische Gestaltung<br />

innerhalb des Reviers<br />

Landseitiges<br />

<strong>Leitsystem</strong><br />

•Weist den Weg vom Land<br />

zum Wasser<br />

•Standort: integriert im<br />

örtlichen Fußwege-<br />

/Fahrrad- /Pkw-<strong>Leitsystem</strong><br />

•Gestaltung entsprechend<br />

der Landes-Vorgaben für<br />

touristische<br />

Beschilderungen<br />

3


Wasserleitsystem<br />

2.2 Vorhandene wasserseitiger <strong>Leitsystem</strong>e<br />

2.2.1 Amtliche Wasserstraßenbeschilderung<br />

1. Fahrwasserkennzeichnung:<br />

� Betonnung: Der komplette Bereich zwischen Ufer und Ufer ist das Fahrwasser, welches für<br />

den Sportbootverkehr frei befahrbar ist. Hier gibt es keine Garantien für die Wassertiefe.<br />

Innerhalb des Fahrwassers ist die Fahrrinne ausgetonnt. In dem Bereich zwischen den Tonnen<br />

wird eine Wassertiefe von mindestens 2,50 m garantiert.<br />

2. Kilometrierung<br />

� Die Gewässer werden nach ihrer wasserrechtlichen Bedeutung eingeteilt in Gewässer I.<br />

Ordnung und Gewässer II. Ordnung. Gewässer I. Ordnung sind die Bundeswasserstraßen<br />

sowie die von der Landesregierung als Gewässer I. Ordnung festgelegten Gewässer. Bundes-<br />

und Landeswasserstraßen der I. Ordnung unterliegen einer Kilometrierung. Die<br />

Kilometrierung bezieht sich immer auf die jeweilige Wasserstraße. Alle anderen Gewässer<br />

gelten als Nebenstrecken und sind Gewässer II. Ordnung. Diese sind jedoch zum Großteil<br />

nicht kilometriert.<br />

3. Beschilderung:<br />

• Beschildert sind grundsätzlich alle Verkehrsregeln, wie Gebote und Verbote, z.B.<br />

o Durchfahrtsverbote<br />

o eingeschränkte Fahrverbote<br />

o Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

• Ausgetonnt werden auch<br />

o Unterwasser-Bauwerke bzw. Hindernisse mit sogenannten Spierentonnen<br />

o oder gesperrte Wasserflächen<br />

• Auch Naturschutzgebiete werden ausgetonnt, allerdings von der Naturschutzbehörde<br />

4. Kreuzungen<br />

• Auf Wasserstraßen mit Betonnung werden abzweigende Fahrwasser immer mit zweifarbigen<br />

Tonnen markiert:<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

• Darüber hinaus gibt es am rechten Ufer Einmündungschilder, die eine Gewässerkreuzung<br />

anzeigen. Durch die Breite der jeweils dargestellten Wasserstraßen als Linien werden die<br />

Haupt- und Nebenwasserstraßen unterschieden.<br />

• Die Fahrwassereinfahrt, z.B. von größeren Seen in einen engeren Gewässerabschnitt ist mit<br />

einem grau schraffierten Schild in Rautenform gekennzeichnet.<br />

• Über diese Schifffahrtszeichen hinaus gibt es jedoch keine einheitliche Regelung zur<br />

Beschilderung von Kreuzungen mit den jeweiligen Wasserstraßennamen bzw. Zielorten.<br />

Mitunter werden dort, wo es z.B. viel Schiffsverkehr gibt oder größere Häfen in der Nähe sind,<br />

die Gewässernamen ausgeschildert. Die Entscheidung, ob eine Kreuzung in dieser Art<br />

beschildert wird, liegt im Ermessen des WSA und ist nicht zwingend vorgeschrieben.<br />

Fazit: Die amtliche Beschilderung enthält keine touristischen Informationen und dient<br />

damit lediglich der sicheren Orientierung auf dem Wasser. Ob und was über die<br />

Schifffahrtszeichen und Betonnung hinaus ausgeschildert ist, hängt ganz entscheidend davon<br />

ab, wer dafür zuständig ist und welche Beschilderung individuell jeweils als notwendig<br />

erachtet wird. Die Wahrnehmung der Schilder ist aber an vielen Standorten schwierig (v.a.<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

Gewässereinfahrten) und nicht immer durchgängig auf allen Gewässerabschnitten<br />

vorzufinden (nur Hauptstrecken, keine Neben-Seitenarme). Außerdem muss davon<br />

ausgegangen werden, dass viele Schifffahrtszeichen bei Bootsfahrern nicht bekannt sind.<br />

2.2.2 Wassertouristische Beschilderung in Berlin<br />

Das <strong>Leitsystem</strong> ist angelehnt an das touristische Fußgängerleitsystem. Ingesamt gibt es 108 Schilder<br />

in Berlin. Die Festlegung der Schilderstandorte erfolgte nach mehrmaliger Befahrung. Dabei waren<br />

alle zuständigen Bezirke und das WSA beteiligt. Als Standorte wurde vor allem Kreuzungen,<br />

Einmündungen, Marinas und öffentlichen Sportbootliegestellen sowie Sehenswürdigkeiten<br />

ausgesucht. Die Schilder haben unterschiedliche Größen, dürfen aber nicht größer sein, als die<br />

amtlichen Gebotsschilder. Die Bezirke pflegen ihre jeweiligen Schilder eigenständig. Die<br />

Beschilderung erfolgt differenziert nach landseitigen Sehenswürdigkeiten (blaue Grundfarbe mit<br />

weißer Schrift und Entfernungsangaben) und Gewässerzielen (weiße Grundfarbe mit blauer Schrift).<br />

Wassersporteinrichtungen z.B. Sportboothäfen sind nicht ausgeschildert.<br />

Genehmigungsverfahren und Umsetzungsplanung dauerten insgesamt 3 Jahre. Zunächst musste ein<br />

Antrag in 3-facher Ausfertigung an das WSA und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie<br />

und Frauen gestellt werden, anschließend wurden dann Bauplanungsunterlagen erstellt. Nach Ende<br />

der Abstimmungen wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, und die Schilder aufgestellt<br />

(dafür verantwortlich waren wieder die Bezirke).<br />

Fazit: Insgesamt war der Umsetzungsprozess durch sehr schwierige Abstimmungen zwischen den<br />

Bezirken und auch mit dem WSA gekennzeichnet. Das Ergebnis ist auf die Brandenburger Gewässer<br />

aufgrund der unterschiedlichen Gewässerstruktur nur sehr bedingt übertragbar. Eine inhaltliche<br />

Orientierung an ein touristisches Fußgängerleitsystem ist für die Brandenburger Gewässer nicht<br />

sinnvoll. Ein Schwachpunkt des Berliner Systems ist die geringe Schilder- und Schriftgröße, die selbst<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

auf den vgl. schmalen Berliner Innenstadtgewässern zu einer schlechten Lesbarkeit führt. Dies wurde<br />

auch mehrfach im Rahmen der Bootsurlauberbefragung moniert.<br />

2.2.3 Gelbe Welle Stadt Brandenburg an der Havel<br />

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Lizenz für die Gelbe Welle seinerzeit direkt vom TV<br />

Köpenick erworben, der das System der Gelben Welle entwickelt hat. Die Verwendung der Gelben<br />

Welle wird von der Stadt abweichend zur bundesweit allgemein üblichen Handhabung als<br />

Informations- und Klassifizierungssystem für Standorte auch als wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> verwendet.<br />

Die Zuständigkeit in der Stadt lag bei der Wirtschaftsförderung, die gemeinsam mit dem WSA die<br />

relevanten Gewässer abgefahren und zusammen festgelegt haben, an welchen Standorten das<br />

Aufstellen einer Gelbe Welle sinnvoll ist. In der Folge musste jeder Standort einzeln beantragt und<br />

genehmigt werden. Wichtig bei der Beantragung waren eine genaue Kartierung und die Angabe des<br />

Stromkilometer. Für die Installation war noch ein statischer Nachweis erforderlich.<br />

Fazit: Das System ist nicht auf die anderen Gewässerbereiche in Brandenburg übertragbar, da der<br />

Deutsche Tourismusverband als Lizenzierungsstelle die Gelbe Welle nur als standortbezogenes<br />

Informationssystem zulässt. Vorbildcharakter hat aber die bereits in der konzeptionellen Phase enge<br />

Abstimmung mit dem WSA, die dafür gesorgt hat, dass die Genehmigung für die einzelnen Standorte<br />

nachher nur noch Formsache war.<br />

2.2.4 Blaues Band Sachsen Anhalt<br />

Zurückzuführen ist das System auf eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des<br />

Landes zur Entwicklung des Wassertourismus in Sachsen-Anhalt. Das Blaue Band bietet an den<br />

Anlegestellen dem Wassertouristen die Möglichkeit der genauen Information für einen Landgang.<br />

Das System orientiert sich am Standard der PIANC, ein auf europäischer Ebene abgestimmtes<br />

<strong>Leitsystem</strong> für die touristische Beschilderung von Wasserwegen. Beim System PIANC ist das Layout<br />

nicht im Detail festgelegt, es werden verschiedene Empfehlungen gegeben, um eine gute Sichtbarkeit<br />

zu garantieren. Diese reicht u.a. von der Größe der Schilder und Schrift je nach Gewässerbreite über<br />

Farbempfehlungen bis zur Bereitstellung der Piktogramme. Ein wesentliches Merkmal des Systems<br />

nach PIANC ist die Vereinheitlichung der verwendeten Piktogramme. Die Nutzung der Symbole ist frei<br />

von Markenrechten und Lizenzen möglich.<br />

Das Beschilderungssystem "Blaues Band" gliedert sich in drei Komponenten:<br />

1. die wasserseitige Beschilderung mit 158 Standorten,<br />

2. die landseitige Beschilderung mit 195 Standorten und<br />

3. die Objektbeschilderung mit 101 Standorten.<br />

Die wasserseitige Beschilderung erfüllt die Aufgabe dem Wassertouristen die Angebote am Blauen<br />

Band deutlich zu kennzeichnen, Hinweise zu Service, Ausstattung und Sehenswürdigkeiten zu geben<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

und damit eine Lenkung der Besucher zu erreichen. An diesen Standorten wird Gästen signalisiert,<br />

dass sie hier willkommen sind. Je nach Umfang des Angebotes sind die wasserseitigen<br />

Hinweisschilder an den einzelnen Standorten in drei verschiedenen Größen realisiert. Das Blaue Band<br />

nutzt drei verschiedene Größen, alle 1,60 breit. Je wichtiger der Ort bzw. Anbieter, desto größer ist das<br />

Schild. Auf der größten der drei Tafeln an den Hauptorten wird zusätzlich die Entfernung zum<br />

nächsten größeren Anbieter je Richtung in Kilometern angegeben (siehe Fotobeispiel Magdeburg)<br />

2006 wurde das <strong>Leitsystem</strong> ergänzt um die landseitige Ausschilderung der wassertouristischen<br />

Standorte.<br />

Die Angebotsstandorte selbst werden mit einer Objekttafel gekennzeichnet. Eine Tafel hat die Maße<br />

800x1000 mm und ist in Sichthöhe aufgestellt. Sie enthält Angaben zum Standort, zu den<br />

Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und eine Übersichtskarte mit Standortkennzeichnung.<br />

Fazit:<br />

Das Blaue Band ist primär ein wassertouristisches Informationssystem, aber kein wassertouristisches<br />

<strong>Leitsystem</strong> vergleichbar mit dem Berliner System für die Orientierung auf dem Wasser. Die<br />

wasserseitige Ausweisung der Standorte ist im Grundkonzept vergleichbar mit der Gelben Welle.<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

Abweichend dazu werden auf den größeren Schildern aber an den zentralen Standorten die<br />

nächstgelegenen größeren Anlegemöglichkeiten mit Entfernung ausgeschildert. Damit erhalten<br />

Bootsurlauber auch eine Informations- und Entscheidungshilfe für die Weiterfahrt. Hilfreich für<br />

Bootsurlauber ist auch die Kennzeichnung der Anrainerorte. Da Besucher anders als im<br />

Straßenverkehr an den Gewässern nicht über ein amtliches Ortsschild auf den Ort hingewiesen<br />

werden, verschafft ein solches Schild den Bootsfahrern Klarheit über den Standort und zusätzlich<br />

durch die am Schild angebrachten Piktogramme auch Kenntnis über die vor Ort vorhandenen<br />

Serviceeinrichtungen.<br />

2.2.5 Kanutouristische <strong>Leitsystem</strong>e<br />

Mittlerweile wurden in vielen bundesdeutschen Kanurevieren kanutouristische Informationssysteme<br />

installiert. Vorreiter war die kanutouristisch stark frequentierte Lahn. Dort wurden an den<br />

kanutouristisch relevanten Standorten Tafeln mit Informationen zum Gewässer, zur Umgebung und<br />

zum umweltgerechten Verhalten aufgestellt. In einigen Revieren gibt es zusätzliche Informationen<br />

zum Pegelstand (z.B. Uckermärkische Seen). An der Oberweser und an der Mosel wurde die Gelbe<br />

Welle in reduzierter Form (ohne Piktorgramme für Servicemerkmale) für das Kanuwandern<br />

eingeführt. Dazu wurden an den kanutouristisch erschlossenen Standorten Gelbe Welleschilder nur<br />

mit einem Kanupiktogramm aufgestellt, die dem Kanuten signalisieren, dass er hier willkommen ist<br />

und eine nutzergerechte Anlegesituation vorfindet.<br />

Ein wasserseitiges Beschilderungssystem ist aber auch nach Aussagen der Bundesvereinigung<br />

Kanutouristik noch in keinem Kanurevier realisiert. Entsprechende Pläne für die Lahn konnten<br />

bislang aufgrund von Widerständen durch den Naturschutz nicht weiter verfolgt werden. Auch im<br />

Spreewald und an einigen Flüssen in SH gibt es Bestrebungen für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong>, ohne<br />

dass es dazu bereits ausgearbeitete Pläne gibt.<br />

Fazit: Die vorhandenen kanutouristischen Systeme sind vergleichbar mit dem Modul Infotafeln aus<br />

dem integrierten wassertouristischen Informations- und <strong>Leitsystem</strong> (siehe Gliederungspunkt 1). Der<br />

Bedarf für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> wurde aber bereits mehrfach formuliert und ist besonders<br />

auch in Revieren mit vielen Gewässerverzweigungen wie dem Spreewald notwendig.<br />

2.2.6 Europäische Beispiele<br />

Die bisherigen Recherchen und auch Befragungen der Bootsurlauber haben ergeben, dass es in den<br />

etablierten Wassersportrevieren Europas wie den Niederlanden, Irland und Frankreich keine<br />

wassertouristischen Beschilderungssysteme gibt.<br />

2.3 Handlungsbedarf und Ziele<br />

Handlungsbedarf besteht sowohl aus Nutzer- als auch Reviersicht.<br />

Aus Nutzersicht:<br />

Für Bootsurlauber ist eine möglichst einfache Orientierung und (wasser)touristische Information auf<br />

und entlang der Gewässer ein wichtiges Qualitätsmerkmal, wie auch die Befragung von Bootsurlauber<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

in Brandenburg bestätigt. Die amtliche Beschilderung ermöglicht zwar eine Groborientierung,<br />

vermittelt aber keine touristische Informationen und Hinweise auf die Anrainerorte. Problematisch ist<br />

auch das häufig schlechte (wenig aktuelle) Kartenmaterial und die teilweise lückenhafte<br />

Fahrwasserkennzeichnung, insbesondere auf Nebenstrecken und Altarmen.<br />

Aus regionaler Sicht:<br />

Eine gezielte Lenkung ist auch unter tourismus- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sinnvoll,<br />

um Bootsurlaubern einerseits ein möglichst einzigartiges wassertouristisches Erlebnis zu vermitteln,<br />

auf der anderen Seite aber gleichzeitig sensible Bereich zu schützen.<br />

Insgesamt lassen sich folgende Ziele eines wassertouristischen <strong>Leitsystem</strong>s definieren:<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

3 Rahmenbedingungen für ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong><br />

Rahmenbedingen ergeben sich aus:<br />

� Nutzeranforderungen<br />

� Gewässerspezifischen Anforderungen<br />

� Rechtlichen Anforderungen<br />

� Standortanforderungen<br />

� Gestalterischen Anforderungen<br />

� Technischen und sonstigen Anforderungen<br />

3.1 Nutzeranforderungen<br />

Ein wassertouristisches <strong>Leitsystem</strong> richtet sich an Ortsfremde und nicht an einheimische<br />

Bootsbesitzer (Naherholer), die ihr Revier im Regelfall gut kennen. Entscheidend für das <strong>Leitsystem</strong><br />

ist deshalb der Blick des Ortsfremden. Für die große Mehrheit aller Wasserwanderer gilt, der „Weg ist<br />

das Ziel“. Der kürzeste Weg ist daher aus wassertouristischer Sicht nicht notwendigerweise immer<br />

auch der bevorzugte Weg. Das Informationsbedürfnis ist zunächst unabhängig vom Bootstyp. Bei allen<br />

Wasserwanderern besteht der Anspruch, sich auf dem Gewässer zu Recht zu finden. Dies beinhaltet<br />

folgende Fragestellungen:<br />

� Wie weit ist es bis zum nächsten Etappenziel oder zum Zielort?<br />

� Wo muss ich ggf. abbiegen?<br />

� Ist der Abzweig befahrbar und wenn ja unter welchen Bedingungen z.B. Tiefgang bei<br />

Nebenstecken?<br />

� Wann kommt die nächste Anlegemöglichkeit?<br />

� Kann ich dort mit meinem Boot (Kanu oder Motorboot) anlegen?<br />

� Wo kann ich übernachten/zelten?<br />

� Wo kann tanken, einkaufen, wo findet ich eine Tourismusinformation?<br />

� Welche Befahrenseinschränkungen (Hindernisse – Gefahrenpunkte) gilt es zu beachten?<br />

� Welchen Anrainerort passiere ich gerade, was finde ich dort?<br />

� Welche Sehenswürdigkeit sieht man am Ufer?<br />

Unterschiede zwischen Kanuten und motorisierten Wasserwanderern (auch Segelboote unter Motor)<br />

liegen zum einen in einem unterschiedlichen Distanzverhalten (Tagesetappen bei Kanuten in der<br />

Regel nicht mehr als 20 km, bei motorisierten Wasserwanderern zum Teil mehr als 50 km). Dies hat<br />

aber in erster Linie Einfluss auf die Infrastrukturausstattung und weniger auf das Informations-<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

verhalten. Unterschiede ergeben sich vor allem aus bootspezifischen Eigenheiten. So interessiert sich<br />

ein Kanute nicht für die nächste Tankstelle, dafür benötigt er anders als motorisierte Wasserwanderer,<br />

die in der Regel auf dem Boot übernachten, bei mehrtägigen Touren eine Information über<br />

Zeltmöglichkeiten. Auch bei der Aussage über eine Anlegemöglichkeit bedarf es einer Konkretisierung,<br />

für welche Nutzergruppe eine Eignung vorliegt. So sind in der Regel Steganlagen für Motoryachten in<br />

der Regel für Kanuten zu hoch. Auch hinsichtlich nautischer Informationen gibt es unterschiedliche<br />

Informationsbedürfnisse. Bei Kanuten sind das Informationen über Wehre bzw. andere Hindernisse<br />

die umtragen werden müssen, bei motorisierten Wasserwanderern steht die Information über<br />

ausreichenden Tiefgang im Mittelpunkt.<br />

Fazit:<br />

Die Inhalte eines <strong>Leitsystem</strong>s müssen bei Gewässersystemen, die sowohl kanutouristisch als auch für<br />

das motorisierte Wassererwandern relevant sind (z.B. Gewässer um Fürstenberg/Havel) die Belange<br />

beider Nutzergruppen berücksichtigen.<br />

3.2 Gewässerspezifische Anforderungen<br />

Das vernetzte Gewässersystem Brandenburgs lässt sich in drei unterschiedliche Kategorien einordnen:<br />

1. Hauptstecken<br />

Befahrbar für alle Bootstypen, durchgängige Fahrwassermarkierung (Betonnung) und<br />

Kilometerangaben. Dadurch zumindest im Bereich des Fahrwassers gesicherte Orientierung. An<br />

Kreuzungspunkten/Gewässerabzweigen v.a. in innerörtlichen Bereichen häufig unübersichtliche<br />

Situationen. Bei Passieren von Anrainerorten oftmals keine Informationen zum Ort.<br />

2. Nebenstrecken (Abzweigungen von Hauptstrecken mit Sackcharakter, z.B. Templiner<br />

Gewässer)<br />

Aus rechtlicher Sicht in der Regel ebenfalls befahrbar für alle Sportboote. Auf einigen Strecken<br />

nautische Beschränkungen für bestimmte Boote (Tiefgang), zeitliche Beschränkungen für<br />

motorisierten Sportbootverkehr (Landeswasserstraßen) sowie Fahrverbote für den motorisierten<br />

Sportbootverkehr. Die Abzweigungen von den Hauptstrecken sind nur selten durch amtliche<br />

Beschilderung gekennzeichnet. Häufig fehlen Fahrwasserkennzeichnung und Kilometerangaben.<br />

3. Parallelstrecken (Alt- und Nebenarme von Haupt- und Nebenstrecken, z.B. Seitenarme Untere<br />

Havel)<br />

Nur zum kleinen Teil Hinweise auf Befahrungseinschränkungen (amtliche Verbotsschilder).<br />

Keine Fahrwassermarkierung oder sonstige Informationen zur Befahrbarkeit. Häufig unklar, ob<br />

und wer diese Strecken befahren darf bzw. kann.<br />

Eine Besonderheit ist der Spreewald, der zwar über die Spree mit dem Wasserstraßennetz verbunden<br />

ist, aber nur eine kanutouristische Nutzung zulässt. Die o.g. Differenzierung lässt sich daher auf den<br />

Spreewald nicht eins zu eins übertragen.<br />

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Solitärgewässer ohne Verbindung zum Wasserstraßennetz,<br />

gleichwohl häufig aber mit einer wassertouristischen Nutzung. Mehrheitlich sind die Gewässer nur für<br />

© 2010 PROJECT M GmbH + Tourismuskontor Heike Helmers<br />

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Wasserleitsystem<br />

muskelbetriebene Boote zugelassen, ohne Fahrwasserkennzeichnungen oder Kilometerangaben, auf<br />

einigen Gewässern Angabe von Pegelständen z.B. Uckermärkische Seen.<br />

Fazit:<br />

Der Handlungsbedarf für eine Lenkung der Bootsurlauber ist abhängig von der Gewässerstruktur. Bei<br />

Gewässern mit vielen Abzweigungen besteht eine höhere Notwendigkeit für eine Ausschilderung als<br />

auf reinen Fließgewässern ohne weitere Abzweigungen und damit einer nur geringer<br />

Orientierungsproblematik. Hoher Handlungsbedarf besteht vor allem auf Neben- und<br />

Parallelstrecken, aber auch auf Hauptstrecken gibt es Orientierungsproblematik bei Abzweigungen<br />

und Kreuzungspunkten, v.a. in innerörtlichen Bereichen. Allen Gewässern gemein ist, dass es keine<br />

wassertouristischen Informationen über Anlegemöglichkeiten usw. gibt.<br />

3.3 Rechtliche Anforderungen<br />

Bei Bundes- und Landeswasserstraßen ist standortunabhängig für das Aufstellen von Schildern<br />

entlang des Gewässers eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Erste<br />

Gespräche mit dem WSA Brandenburg haben ergeben, dass ein wassertouristisches<br />

Beschilderungssystem grundsätzlich begrüßt wird, da damit zum einen die Entwicklung des<br />

Wassertourismus unterstützt und zum anderen den Verkehr sicherer würde ( Orientierung wird<br />

erleichtert). Eine touristische Beschilderung auf Fahrwassertonnen wird nicht möglich sein, da diese<br />

mit Reflektoren ausgestattet sind, damit Schiffe mit Radar auch bei Nebel die richtige Fahrrinne<br />

finden. Zusätzlich angebrachte Tafeln würden reflektieren und ein anderes Streufeld abgeben.<br />

Außerdem werden die Schifffahrtszeichen vom WSA regelmäßig gewartet und gepflegt bzw. die<br />

Betonnung im Winter teilweise entfernt. Der Bund bzw. das Land hätten somit Arbeit (Kosten) mit<br />

„fremden“ Schildern.<br />

Beschilderung im Wasser ist in Ufernähe z.B. bei Abzweigen standortabhängig möglich, nicht aber auf<br />

dem Fahrwasser. Da Boote auch außerhalb der Fahrrinne fahren dürfen, wäre dies eine Behinderung,<br />

außerdem könnten Boote daran festmachen. Insgesamt wäre ein wasserseitiges <strong>Leitsystem</strong> eine<br />

sinnvolle und vom WSA auch gewollte Ergänzung zur offiziellen Ausschilderung, sollte jedoch nicht zu<br />

einem am Ende unübersichtlichen Schilderwald führen und die amtliche Beschilderung überdecken.<br />

Neben eigentumsrechtlichen Anforderungen (Bundes- und Landeswasserstraßen) ergeben sich<br />

strecken- und standortbezogen weitere Rahmenbedingungen z.B. durch Hochwasserschutz und vor<br />

allen durch naturschutzrechtliche Aspekte.<br />

Außerdem ist für jeden Standort einzeln zu prüfen, ob das Schild am Standort der Leistungserstellung<br />

installiert wird (Definition ist mit den Genehmigungsbehörden zu prüfen, beispielsweise sollte ein<br />

Ortsnamenschild<br />

Anforderung gilt:<br />

am Ortseingang diesem Kriterium entsprechen). In Abhängigkeit dieser<br />

� Schilder am Ort der Leistungserbringung sind bis zu einer Gesamtgröße von 2,5 qm<br />

genehmigungsfrei<br />

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Wasserleitsystem<br />

� Schilder, die nicht am Ort der Leistungserbringung stehen, sind nur bis zu einer Gesamtgröße von<br />

1 qm genehmigungsfrei<br />

Fazit:<br />

Bei der weiteren Entwicklung des <strong>Leitsystem</strong>s ist eine enge Einbindung des WSA erforderlich.<br />

Naturschutzrechtliche Bedingungen sind im Regelfall standortabhängig.<br />

3.4 Standortkriterien<br />

Bei der Auswahl der Standorte gilt es folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />

� Gute Einsehbarkeit der Beschilderung. In der Regel unmittelbar an der Gewässerkante ohne<br />

Sichtbeeinträchtigung durch Baumbewuchs oder andere Hindernisse z.B. Gebäude.<br />

� Die Festlegung des genauen Standortes ist letztendlich immer von den konkreten<br />

Standortbedingungen abhängig. Bei Kreuzungen/Abzweigungen ist es deutlicher, wenn die<br />

Schilder möglichst nahe am Abzweig platziert werden (ansonsten Entfernungsangabe<br />

erforderlich).<br />

� Die Schildergröße steht in Abhängigkeit von der Gewässerstruktur bzw. vor allem der –breite. An<br />

Flussläufen und Kanälen ist dies in der Regel unproblematisch, schwieriger an größeren Seen, da<br />

weite Entfernung vom Fahrwasser zum Ufer (Beispiel Plauer See Abzweig Untere Havel )<br />

� Die Schilderausrichtung sollte quer zum Ufer erfolgen, um bessere Einsehbarkeit zu gewährleisten<br />

(analog Berlin). Eine Beschilderung parallel zum Ufer ist sowohl im Hinblick auf die<br />

Wahrnehmung des Schildes (schmale Seite) als auch der Inhalte deutlich schlechter.<br />

3.5 Gestalterische Anforderungen<br />

� Selbsterklärend auch für internationale Gäste<br />

� Wenig Text und Verwendung verständlicher Zeichen/Piktogramme zur schnellen Erfassbarkeit<br />

� Schildergröße angepasst an Gewässerbreite und Höchstgeschwindigkeit<br />

� Lesbarkeit bei allen Wetterbedingungen (Sonnewetter und Regenwetter)<br />

� Gut lesbarer Schrifttyp und Schriftgröße<br />

� Guter Kontrast – Farbigkeit<br />

3.6 Technische Anforderungen<br />

� Stabiles Material - hohe Haltbarkeit (Witterungsbeständigkeit und Vandalismus)<br />

� Farbbeständigkeit<br />

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Wasserleitsystem<br />

� Veränderbarkeit (modularer Aufbau) wenn inhaltliche Änderungen z.B. neuer Hafen<br />

3.7 Sonstige Anforderungen<br />

� Brandenburg, Berlin und MV sind gerade für den motorisierten Wassertourismus eine<br />

Wassersportregion. Wünschenswert wäre im Bereich des Blauen Paradies deshalb möglichst ein<br />

System mit Wiedererkennungseffekten (z.B . Farbgestaltung). Ein gemeinsames identisches<br />

System ist vor dem Hintergrund des bereits vorhandenen Berliner Systems mit nur bedingter<br />

Übertragbarkeit auf Brandenburg wenig realistisch.<br />

� Verwendung einheitlicher Piktogramme vor allem mit Gelber Welle als standortbezogenes<br />

Element des integrierten wassertouristischen Info- und <strong>Leitsystem</strong>. Für spezielle<br />

Kanuinformationen möglichst Berücksichtigung der von der BKT empfohlenen Piktogramme.<br />

� Sicherstellung Verantwortlichkeiten für Pflege – Wartung<br />

4 Inhalte und Systematik des <strong>Leitsystem</strong>s<br />

4.1 Gewässerwege<br />

Das wassertouristische <strong>Leitsystem</strong> sollte in erster Linie auf das vernetzte Wasserstraßennetz<br />

angewendet werden Als Streckengrundlage für die Wegweisung empfiehlt es sich, die im WEP 3<br />

definierten Wasserwege zu nehmen. Dies sind:<br />

Hauptwasserwanderrouten mit Nebengewässern<br />

� Spree-Oder-Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />

� Dahme – Untere Spree (Bundes- und Landeswasserstraße)<br />

� Untere Havel Wasserstraße – Elbe (Bundeswasserstraße)<br />

� Havel-Oder-Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />

� Obere Havel Wasserstraße (Bundeswasserstraße)<br />

� Ruppiner Gewässer (Landeswasserstraße)<br />

� Oder (Bundeswasserstraße)<br />

Sinnvoll ist eine möglichst einheitliche Ausschilderung aller Hauptwasserwanderrouten. Vor dem<br />

Hintergrund eigener Beschilderungssysteme in Sachsen Anhalt und Berlin ist dies vermutlich nicht<br />

überall realisierbar. Davon betroffene Strecken sind neben allen Wasserstraßen in Berlin die Untere<br />

Havel (Sachsen Anhalt) und die Elbe (Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und MV). Mit Blick auf eine<br />

möglichst lückenlose Beschilderung auf den Hauptwasserwanderrouten ist eine einheitliche<br />

Beschilderung der Oberen Havel im mecklenburgischen Bereich zwischen Fürstenberg und Abzweig<br />

Rheinsberger Gewässer sowie Länder übergreifend mit Polen auf der Oder anzustreben.<br />

In den Solitärrevieren und im Spreewald ist in erster Linie eine einheitliche revierbezogene<br />

Beschilderung zu achten. Da in diese Revieren der Fokus auf dem Kanutourismus liegt, sind bei<br />

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Wasserleitsystem<br />

Systematik und Inhalten die Anforderungen der Kanuten zu berücksichtigen (genaue<br />

Entfernungsangaben usw.) Eine gestalterische Orientierung an die Wegweisung (<strong>Leitsystem</strong>) entlang<br />

der Wasserwanderrouten ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Voraussetzung für eine<br />

wassertouristische Ausschilderung sollte aber ein noch zu definierender Mindeststandard an<br />

infrastruktureller Ausstattung sein (gute Befahrbarkeit, Anlegemöglichkeiten usw.) .<br />

4.2 Systematik wasserseitiges Beschilderungssystem<br />

Das <strong>Leitsystem</strong> sollte vor dem Hintergrund des festgestellten Handlungsbedarfs eine Kombination aus<br />

zwei Grundelementen sein:<br />

1. Zielwegweisung (Orts- und Objektausschilderung, bei Nebenstrecken immer auch<br />

Gewässerbezeichnung) im Rahmen von Tabellenwegweisern<br />

2. Wassertouristische Hinweistafeln an Orteingängen und Parallelstrecken<br />

4.2.1 Zielwegweisung<br />

Bei der Zielwegweisung ist eine Systematik analog der Beschilderung Radverkehr eine Differenzierung<br />

zwischen Fernzielen und Nahzielen sinnvoll (nur Hauptstrecken und deren Nebenstrecken, nicht<br />

Parallelstrecken). Abweichend zur Radausschilderung lassen sich Fernziele aber nicht anhand einer<br />

Mindestentfernung definieren. Die Definition von Fernzielen ist abhängig von den räumlichen<br />

Gegebenheiten der einzelnen Strecken sowie der (wasser)touristischen Attraktivität und Funktion von<br />

Anrainerorten (erster Diskussionsvorschlag siehe Anlage 1).<br />

Auf Gewässern mit wassertouristischen Potenzialen sowohl für Kanuten als auch motorisierte<br />

Bootsurlauber, muss die Zielwegweisung für beide Zielgruppen nutzbar sein. Zur Vermeindung eines<br />

Schilderwaldes, sollte es Ziel sein, die Hauptbelange beider Zielgruppen möglichst in einer<br />

gemeinsamen Zielwegweisung zu vereinen (keine getrennte Beschilderung). Da die Hauptwasserrouten<br />

in ihrer Gesamtlänge und Vernetzung untereinander in erster Linie durch motorisierte<br />

Wasserwanderer genutzt werden, wird empfohlen, für die Ausweisung von Fernzielen das<br />

Distanzverhalten motorisierter Wasserwanderer zugrunde zu legen und die kanuspezifischen Belange<br />

über die Nahziele abzudecken.<br />

� Fernziele (Tabellenwegweiser oben): Orte mit hoher (wasser)touristischer Bedeutung<br />

(touristische Attraktivität, Versorgungsfunktion wie z.B. Fürstenberg Havel) oder Endpunkte von<br />

Haupt- und Nebenstrecken wie z.B. Bad Saarow/ Scharmützelsee . Das bedeutet, dass bei<br />

Gewässerverzweigungen auf mehrere Hauptstrecken (z.B. von Brandenburg an der Havel<br />

Hauptziele Havelberg und Magdeburg) sowie bei wassertouristisch bedeutenden Nebenstrecken<br />

(z.B. Templin) mehrere Fernziele ausgeschildert werden müssen.<br />

� Nahziele (Tabellenwegweiser unten): immer der nächste Anrainerort (Voraussetzung<br />

wasserseitige Erschließung) auf der Strecken. An Kreuzungspunkten ist zusätzlich auch der<br />

Anrainerort auf der abzweigenden Strecke als Nahziel auszuweisen. Befindet sich vor dem<br />

nächsten Nahzielort ein wassertouristisch relevantes Ziel wie Marina, Wasserwanderrastplatz,<br />

Campingplatz oder Gaststätte mit wasserseitiger Erschließung, sollten diese ebenfalls als Nahziel<br />

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Wasserleitsystem<br />

ausgeschildert werden. In diesem Fall müssten auch ohne Streckenabzweigung zwei Nahziele<br />

ausgeschildert werden.<br />

Standorte für die Zielwegweisung<br />

� Vor bzw. an Gewässerkreuzungen und –abzweigungen<br />

� Nach Ortsdurchfahrten bzw. Passieren von Anrainerorten (innerstädtisch nur weitere<br />

Ausschilderung bei Abzweigungen, d.h. keine separate Ausschilderung einzelnen Anlegestellen zur<br />

Vermeidung Schilderwald. Wichtig wäre Zusammenspiel mit der Gelben Welle.<br />

� Zur Vermeidung eines Schilderwaldes kann bei Zielen außerhalb von Ortschaften im Regefall auf<br />

eine Beschilderung vor und nach dem Standort verzichtet werden, da diese zumeist gut einsehbar<br />

sind. Eine Ausschilderung vor dem Ziel ist nur dann notwendig, wenn das Ziel schwer einsehbar<br />

ist. Nach Passieren des Zieles ist grundsätzlich von einer Ausschilderung abzusehen.<br />

Inhalte –Informationen der Zielwegweisung<br />

Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, muss die Anzahl der Schilder begrenzt werden<br />

(möglichst nicht mehr als sechs Schilder) und nicht mehr als ein Zielobjekt je Schildermodul<br />

ausgewiesen werden. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass die Inhalte auf die wichtigsten<br />

Informationen begrenzt werden:<br />

� Auf Haupt- und Nebenstrecken bei Fernzielen Ortsname, Entfernungsangabe und Iso-Pfeil. Als<br />

Zusatzinformation evtl. Piktogramm für Tankstelle (dann Klärung ob nur Wasser- oder auch<br />

Landtankstellen) . An Gewässerkreuzungen bzw. Abzweigungen auf Nebenstrecken auch Nennung<br />

der offiziellen Gewässerbezeichnung.<br />

� Bei Nahezielen Ortsnamen oder bei Zielen außerhalb von Orten die Objektbezeichnung (ohne<br />

Namenszusatz) wie Hafen, Campingplatz. Zwingend erforderlich über eine Kennzeichnung in<br />

Form eines Piktogramms ist die Information, ob eine nutzergerechte Anlegesituation für Kanu<br />

und/oder Motorboot (wichtig Mindestkriterien wie ausgewiesene Gastliegeplätze, nutzergerechte<br />

Anlegesituation usw.) vorliegt. Weitere Informationen sind über die Hinweistafeln an den<br />

Ortseingängen (siehe nächster Gliederungspunkt) zu kommunizieren bzw. darüber hinaus an den<br />

einzelnen Standorten über die Gelbe Welle.<br />

4.2.2 Hinweistafeln<br />

1. An Ortseingängen:<br />

� Ortseingangsschild mit Ortsnamen und Begrüßung Herzlich Willkommen<br />

� Insbesondere bei den vielen kleineren Anrainerorten ist für Bootsurlauber unklar, welche<br />

Angebote dort vorhanden sind (häufig auch keine Infos in Broschüren). Dies betrifft vor allem<br />

Einkaufsmöglichkeiten, Tankmöglichkeiten, Tourismusinformation, Übernachtungsmöglichkeiten<br />

(Zelten und feste Unterkunft) und Gastronomie. Sinnvoll aber nicht unbedingt notwendig sind<br />

Radverleih, Bank-Geldautomat. Die Ausweisung von Sehenswürdigkeiten ist vor dem<br />

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Wasserleitsystem<br />

Hintergrund des begrenzten Flächenangebots auf den Tafeln (Übersichtlichkeit) und der hohen<br />

Anzahl von Sehenswürdigkeiten gerade in den größeren Anrainerorten und der damit<br />

verbundenen schwierigen Auswahl eher schwierig zu handhaben.<br />

� Bei mittelgroßen (z.B. Werder, Fürstenberg) und großen Städten wie Brandenburg und Potsdam<br />

können Bootsurlauber von einer gut ausgebauten Angebotsstruktur ausgehen. Hier sollten die<br />

Bootsurlauber in das jeweiligen Zentrum bzw. den Stadtkern gelenkt werden (vorzugweise<br />

öffentlicher Wasserwanderrastplatz), da von dort die landseitigen Ziele in der Regel gut erreichbar<br />

sind. Auf der Hinweistafel ist deshalb der Stadtkern mit Entfernungsangabe besonders<br />

hervorzuheben (ggf. ist der Stadtkern als Nahziel über die Zielwegweisung zusätzlich<br />

auszuweisen).<br />

� Für die Darstellung der einzelnen Hafenstandorte auf den Hinweistafeln besteht keine zwingende<br />

Notwendigkeit. Zum einen dürfen auch die Hinweistafeln nicht mit zu vielen Informationen<br />

überfrachtet werden (Unübersichtlichkeit). Zum anderen machen idealerweise die einzelnen<br />

Standorte über die Gelbe Welle auf sich aufmerksam. Im Einzelfall zu prüfen ist ein gesonderter<br />

Hinweis für Kanuten, da erfahrungsgemäß viele Marinas für diese Zielgruppe nicht in Frage<br />

kommen.<br />

2. Bei Seiten- und Altarmen<br />

� In Anlehnung an die Zwischenwegweiser der Radwegeausschilderung Darstellung des<br />

Streckenverlaufs mit Pfeil und deutlicher Kennzeichnung ob Sackgasse.<br />

� Bei Parallelstrecken Längeangabe bis Zusammenfluss mit Hauptstrecke.<br />

� Bei Sackgasse Kennzeichnung mit Längenangabe zur befahrbaren Strecke<br />

� Eignung Bootstyp (nur Kanu oder wenn keine Beschränkung für motorisierte Boote Angabe zum<br />

Tiefgang, am besten Mittelwasser)<br />

� Wenn Anlegestelle Piktorgramm Kanu, Motorboot<br />

� Ggf. Hinweise auf Hindernisse<br />

Standorte für Hinweistafeln<br />

� Ortseingängen an geeigneten Standorten z.B. Brückendurchfahrten<br />

� Bei Seitenarmen gut sichtbar vor Einfahrten/Abzweigungen<br />

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Wasserleitsystem<br />

4.3 Gestaltung Zielwegweisung und Hinweistafeln<br />

� Piktogramm Motorboot mit PIANC<br />

� Piktogramm Kanu mit BKT<br />

� Grundfarbe blau (sinnvoll identischer Farbton mit Berlin)<br />

� Farbtondifferenzierung zwischen Kanuten und Motorbooten nicht notwendig<br />

Das Grafikbüro PowerDesignThing hat auf Grundlage der formulierten konzeptionellen<br />

Vorstellungen folgenden Gestaltungsvorschlag ausgearbeitet:<br />

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