Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte
Sozial- und Schulausschusses - Stadt Erwitte
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Anwesende:<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
über die Sitzung des <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schulausschusses</strong><br />
des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(19. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)<br />
Sitzungsdatum : 03.11.2008<br />
Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende : 19:35 Uhr<br />
Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />
Vorsitzende<br />
Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />
Mitglieder der CDU-Fraktion<br />
Franz Blöming Ratsmitglied CDU<br />
Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU<br />
Karlheinz Kleeberg Ratsmitglied CDU<br />
Thomas Büse Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn CDU<br />
Egbert Gudermann Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn CDU<br />
Horst Stiller Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn CDU<br />
Mitglieder der SPD-Fraktion<br />
Bernd Kirchhoff Ratsmitglied SPD<br />
Martin Niehaus Ratsmitglied SPD<br />
Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />
Gerhard Reinold Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn SPD<br />
Kurt Wittmann Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn SPD<br />
Mitglieder der FDP-Fraktion<br />
Werner Bielawa Ratsmitglied FDP<br />
Rudolf Jaschke Ratsmitglied FDP<br />
Thomas Aßmann Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn FDP<br />
Mitglieder der BG-Fraktion<br />
Brigitte Strauch Sachk<strong>und</strong>iger BürgerIn BG<br />
Es fehlten entschuldigt<br />
Diakon Harald Männlich Mitglied mit beratender Stimme<br />
Vikar Henner Ulrich Pohlschmidt Mitglied mit beratender Stimme<br />
Pfarrer Rainer Schetschok Mitglied mit beratender Stimme<br />
Seitens der Verwaltung<br />
Bettina Marbeck FBL 2<br />
Heike Fretter AB 203<br />
Elke Jacob Schriftführerin
- 2 -<br />
In der heutigen Sitzung des <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Schulausschusses</strong> des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu<br />
der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen <strong>und</strong> in beschlussfähiger<br />
Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt <strong>und</strong> beschlossen:<br />
TAGESORDNUNG<br />
TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
2. Mitteilungen der Verwaltung<br />
2.a. Familienzentrum Städtischer Kindergarten<br />
2.b. Ganztägige Förder- u. Betreuungsangebote an Schulen<br />
2.c. Schulkomplex Gymnasium/Hauptschule<br />
2.d. Schulhofumgestaltung<br />
2.e. Projekt Jugendhilfe Olsberg<br />
2.f. Wohnanlage für Behinderte<br />
2.g. Lokales Bündnis für Familie<br />
2.h. Projekt Willkommen<br />
2.i. Schulleitungsstellen<br />
2.j. Sportlerball<br />
3. Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
3.a. Hausmeisterwohnung Laurentiusschule
- 3 -<br />
4. 211/2008 Kinderbildungsgesetz - KiBiz<br />
Betriebskostenzuschüsse an die Träger der Tageseinrichtungen für<br />
Kinder<br />
5. 209/2008 Familienpass<br />
6. 207/2008 Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Musikschule <strong>Erwitte</strong><br />
7. 212/2008 Anträge des Vereins Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V. auf Aufstockung des<br />
Betriebskostenzuschusses<br />
8. 205/2008 Erlass einer neuen Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung<br />
<strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft, der<br />
Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische<br />
Flüchtlinge sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren
- 4 -<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1<br />
Fragest<strong>und</strong>e für Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />
Es wurden keine Anfragen vorgebracht.<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Familienzentrum Städtischer Kindergarten<br />
Punkt 2<br />
Punkt 2.a<br />
Frau Marbeck teilte mit, dass das Familienzentrum Städt. Kindergarten <strong>Erwitte</strong> mit einem<br />
sehr guten Ergebnis zertifiziert wurde <strong>und</strong> das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erhalten<br />
hat. Sie wies darauf hin, dass für voraussichtlich Januar 2009 ein Tag der offenen Tür geplant<br />
ist.<br />
Punkt 2.b<br />
Ganztägige Förder- u. Betreuungsangebote an Schulen<br />
Frau Marbeck berichtete über den aktuellen Stand im Bereich ganztägiger Förder- <strong>und</strong><br />
Betreuungsangebote an Schulen. Sie teilte mit, dass im Rahmen der Ganztagsoffensive der<br />
Landesregierung zum 01.08.2009 <strong>und</strong> 01.08.2010 insgesamt 108 Gymnasien <strong>und</strong> 108 Realschulen<br />
in geb<strong>und</strong>ene Ganztagsschulen umgewandelt werden (je ein Gymnasium <strong>und</strong> eine<br />
Realschule je Kreis <strong>und</strong> kreisfreie <strong>Stadt</strong>). Die Antragsfrist für die Einrichtung zum 01.08.2009<br />
<strong>und</strong> 01.08.2010 ist der 30.11.2008.<br />
Zudem teilte Frau Marbeck mit, dass sich der <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> Schulausschuss am 05.12.2007<br />
dafür ausgesprochen hat, eine Bedarfsabfrage zum geb<strong>und</strong>enen Ganztag in der Laurentiusschule<br />
zu initiieren. Aus Sicht der Verwaltung sei diese Abfrage, insbesondere aufgr<strong>und</strong> der<br />
Diskussionen um die Einführung der INI-Gesamtschule in Lippstadt, zum Schuljahr<br />
2009/2010 verwirrend.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Anröchte soll eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung<br />
von <strong>Erwitte</strong> <strong>und</strong> Anröchte erfolgen. Es besteht Einigkeit darüber, dass Anröchte<br />
für die Realschule <strong>und</strong> <strong>Erwitte</strong> für die Hauptschule <strong>und</strong> das Gymnasium, um nichts zu<br />
versäumen, gegenüber der Landesregierung Interesse an der Umwandlung in geb<strong>und</strong>ene<br />
Ganztagsschulen zum 01.08.2010 in Form eines formlosen Antrages bek<strong>und</strong>en.
- 5 -<br />
Rechtzeitig für das Schuljahr 2010/2011 soll für die Anröchter <strong>und</strong> <strong>Erwitte</strong>r Eltern eine Bedarfsabfrage<br />
für alle weiterführenden Schulen durchgeführt werden, um dann das weitere<br />
Vorgehen festlegen zu können.<br />
Desweiteren informierte Frau Marbeck über weitere Erlasse zum Thema Ganztag <strong>und</strong><br />
Betreuung, die zum 31.07.2008 novelliert worden sind. So entfällt ab dem 2. Halbjahr des<br />
laufenden Schuljahres das Betreuungsprogramm „Dreizehn Plus“ an den weiterführenden<br />
Schulen. Mit dem neuen Programm „Geld oder Stelle“ stellt das Land ab dem 01.02.2009<br />
den Schulen Lehrerstellenanteile <strong>und</strong>/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung <strong>und</strong> Aufsicht<br />
in der Mittagspause für alle Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der Sek<strong>und</strong>arstufe I mit Nachmittagsunterricht<br />
sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- <strong>und</strong><br />
Förderangebote im Rahmen von Ganztags- <strong>und</strong> Betreuungsangeboten zur Verfügung.<br />
Hierbei hat sich die Hauptschule zur Weiterführung ihrer Angebote im Rahmen von „Dreizehn<br />
Plus“ für die Beantragung des Geldes entschieden. Das Gymnasium steigt im Rahmen<br />
dieses Programms erstmals auch in die Nachmittagsbetreuung ein <strong>und</strong> hat sich für eine anteilige<br />
Beantragung von Geld <strong>und</strong> Stelle entschieden. Die Anträge für das kommende Halbjahr<br />
wurden bei der Bezirksregierung bereits gestellt.<br />
Schulkomplex Gymnasium/Hauptschule<br />
Punkt 2.c<br />
Frau Marbeck informierte den Ausschuss über den Stand des Bauvorhabens, die Planungen<br />
zur Einrichtung <strong>und</strong> die differenzierten Recherchen <strong>und</strong> Gespräche zum Thema Catering.<br />
Sie wies hierzu auf die Informationsveranstaltung für Vertreter der Schülerschaft, der Eltern,<br />
der Lehrer <strong>und</strong> der Politik am 01.12.2008 ab 18.00 Uhr, hin.<br />
Schulhofumgestaltung<br />
Punkt 2.d<br />
Es wurde über die geplanten Maßnahmen zur Schulhofumgestaltung an den Gr<strong>und</strong>schulen<br />
in Stirpe <strong>und</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>und</strong> über die finanzielle Beteiligung der Fördervereine informiert.<br />
Projekt Jugendhilfe Olsberg<br />
Punkt 2.e<br />
Die Verwaltung gab einen Sachstandsbericht zu dem geplanten Vorhaben der Jugendhilfe<br />
Olsberg an der Löns-/Schillerstraße.
Wohnanlage für Behinderte<br />
- 6 -<br />
Punkt 2.f<br />
Über den aktuellen Stand der Angelegenheit wurde informiert.<br />
Lokales Bündnis für Familie<br />
Punkt 2.g<br />
Frau Marbeck gab einen Sachstandsbericht zur Gründung des kreisweiten Bündnisses für<br />
Familie.<br />
Projekt Willkommen<br />
Punkt 2.h<br />
Frau Fretter informierte den Ausschuss über das Kreisprojekt „Willkommen“, insbesondere<br />
über die Ziele des Projektes <strong>und</strong> die Kooperation mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />
Schulleitungsstellen<br />
Punkt 2.i<br />
Frau Fretter informierte den Ausschuss wie folgt:<br />
Die neue Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Gr<strong>und</strong>schule Bad Westernkotten, Frau Jutta<br />
Brüggeshemke, hat am 01.08.2008 ihre Tätigkeit aufgenommen.<br />
Für die Stelle der stellv. Schulleitung liegt eine Bewerbung vor. Die Bewerberin stellt sich am<br />
06.11.2008 in der erweiterten Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Gr<strong>und</strong>schule Bad<br />
Westernkotten vor. Die Stelle soll zum 01.02.2009 besetzt werden.
- 7 -<br />
Die Schulleiterin der Erich Kästner-Gr<strong>und</strong>schule <strong>Erwitte</strong>, Frau Gisela Meinel, wechselt aus<br />
privaten Gründen ihren Wohnort <strong>und</strong> hat sich daher um eine andere Stelle in ihrem neuen<br />
Wohnort beworben.<br />
Die Stelle der stellvertretenden Schulleitung ist hier zurzeit erneut ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist<br />
endet am 27.11.2008.<br />
Sportlerball<br />
Punkt 2.j<br />
Die Ausschussmitglieder wurden zum Sportlerball am Samstag, 22.11.2008, eingeladen.<br />
Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Hausmeisterwohnung Laurentiusschule<br />
Punkt 3<br />
Punkt 3.a<br />
Auf ihre Anfrage hin, wurde Frau Strauch eine Information über die geplante weitere Verwendung<br />
der Hausmeisterwohnung an der Hauptschule zugesagt.<br />
Punkt 4<br />
Kinderbildungsgesetz - KiBiz<br />
Betriebskostenzuschüsse an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Nach der Beantwortung einiger Fragen wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
1. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> gewährt den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder für<br />
die wahrzunehmenden Aufgaben ihrer Einrichtungen <strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage der genehmigten<br />
Plätze nach dem Kinderbildungsgesetz freiwillige Betriebskostenzuschüsse<br />
ab 1. August 2008 jährlich in folgender Höhe:<br />
- den kirchlichen Trägern 5 % der vom Kreis Soest nach den Bestimmungen<br />
des KiBiz anerkannten Kindpauschalen<br />
- den finanzschwachen Trägern 9 % der vom Kreis Soest nach den Bestimmungen<br />
des KiBiz anerkannten Kindpauschen<br />
- dem Kreis Soest als Träger des Kindergartens Abenteuerland 9 % der vom<br />
Kreis Soest nach den Bestimmungen des KiBiz anerkannten Kindpauschalen<br />
maximal 10.000 Euro jährlich
- 8 -<br />
2. Die Gewährung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt unter der Voraussetzung, dass<br />
- die Mindestpersonalausstattung nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes<br />
eingehalten wird,<br />
- eine angemessene Freistellung der Einrichtungsleitung erfolgt;<br />
- die Aufnahme von Kindern über die Gruppenstärke hinaus nach § 18 Abs. 4<br />
Satz 2 KiBiz sichergestellt wird;<br />
- keine Gruppenschließungen allein aus finanziellen Gründen erfolgen;<br />
- eine Beteiligung am bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder unter 3<br />
Jahren im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt;<br />
- die Mittel nicht für Verwaltungskosten der Träger verwandt werden;<br />
- der <strong>Stadt</strong> bei Bedarf ein Nachweis über die Verwendung der Mittel vorgelegt<br />
wird.<br />
3. Die Träger der Tageseinrichtung Regenbogen <strong>und</strong> des Marienkindergartens sind verpflichtet,<br />
folgende Beträge des Betriebskostenzuschusses als Erhaltungspauschale<br />
für das Gebäude, wie bisher in der Betriebskostenverordnung zum GTK geregelt, einzusetzen:<br />
für die 1. Gruppe 4.200 Euro<br />
<strong>und</strong> für jede weitere Gruppe je 2.600 Euro.<br />
Mittel dieser Pauschale, die nicht für Zwecke der Gebäudeunterhaltung benötigt werden,<br />
sind einer Rücklage zuzuführen. Die Erhaltungspauschalen werden künftig in<br />
gleicher Höhe wie die Kindpauschalen prozentual angepasst.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Anschließend wurden das Produkt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ <strong>und</strong> die<br />
Gr<strong>und</strong>züge des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, insbesondere die geplante Zielsetzung,<br />
Kennzahlen <strong>und</strong> die differenzierte Haushaltsveranschlagung für 2009 nach Sachkonten,<br />
erläutert.<br />
Dabei erhielten die Ausschussmitglieder auch Mitteilung über die geplanten Umbaumaßnahmen<br />
im Städt. Kindergarten <strong>und</strong> die entsprechende Finanzierung im Haushalt.<br />
Die Ausschussmitglieder einigten sich darauf, dass die vorgestellten Produktveranschlagungen<br />
für 2009 als Excel-Datei bei der Verwaltung angefordert werden können.<br />
Familienpass<br />
Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
Punkt 5
- 9 -<br />
Der Familienpass der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird in folgender Neufassung beschlossen.<br />
E R W I T T E R F A M I L I E N P A S S<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hat zur Unterstützung der Familie als F<strong>und</strong>ament unserer Gesellschaft<br />
<strong>und</strong> zum Abbau von Benachteiligungen Alleinerziehender <strong>und</strong> hilfebedürftiger Menschen<br />
die Herausgabe eines Familienpasses beschlossen.<br />
Dieser Familienpass bietet Vergünstigungen bei verschiedenen Einrichtungen oder Veranstaltungen.<br />
A. Anspruchsberechtigter Personenkreis<br />
Der nachstehend aufgeführte Personenkreis ist, soweit er bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> melderechtlich<br />
erfasst ist, berechtigt, den <strong>Erwitte</strong>r Familienpass in Anspruch zu nehmen:<br />
1.<br />
a) Familien (auch eheähnliche Gemeinschaften) mit einem Kind, soweit ein Bruttojahreseinkommen<br />
von 28.000 € nicht überschritten wird; für jedes weitere Kind<br />
wird der angegebene Betrag um 5.000 € erhöht.<br />
b) Alleinerziehende mit einem Kind, soweit ein Bruttojahreseinkommen von 25.000 €<br />
nicht überschritten wird; für jedes weitere Kind wird der angegebene Betrag um<br />
5.000 € erhöht.<br />
c) Familien, die mit einem behinderten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, soweit<br />
der Grad der Behinderung mind. 80 v. H. beträgt.<br />
2.<br />
Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB II (Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitssuchende;<br />
Hartz IV), sowie der nicht getrennt lebende Ehegatte, Partner <strong>und</strong> die im<br />
Haushalt lebenden Kinder.<br />
3.<br />
Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB XII (<strong>Sozial</strong>hilfe, Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung) oder dem B<strong>und</strong>esversorgungsgesetz in<br />
Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge, sowie der<br />
nicht getrennt lebende Ehegatte, Partner <strong>und</strong> die im Haushalt lebenden Kinder.<br />
4.<br />
Personen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht sind <strong>und</strong> finanzielle<br />
Leistungen nach dem <strong>Sozial</strong>gesetzbuch VIII (Kinder- u. Jugendhilfe) oder dem <strong>Sozial</strong>gesetzbuch<br />
XII (<strong>Sozial</strong>hilfe) erhalten.<br />
5.<br />
Schwerbehinderte, soweit der Grad der Behinderung 100 v.H. beträgt.<br />
Als Kinder gelten alle anspruchsberechtigten Kinder nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz sowie<br />
Gr<strong>und</strong>wehrdienst- u. Zivildienstleistende.
- 10 -<br />
Adoptiv-, Pflege- <strong>und</strong> Stiefkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.<br />
Für die Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Bruttojahreseinkommen des vorletzten<br />
Kalenderjahres maßgebend, soweit für das Jahr der Antragstellung <strong>und</strong> das vorhergehende<br />
Kalenderjahr keine geeigneten Nachweise für die Betragsermittlung vorgelegt werden.<br />
B) Ausstellung des Familienpasses<br />
Der Familienpass wird auf Antrag als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen<br />
Daten aller Familienmitglieder ausgestellt. Zusätzlich erhält jedes Familienmitglied einen<br />
Einzelpass, damit die eingeräumten Vergünstigungen individuell in Anspruch genommen<br />
werden können.<br />
Zur Prüfung der Voraussetzungen sind je nach Anspruchsberechtigung einkommensrelevante<br />
Unterlagen vorzulegen (Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung,<br />
Kindergeldnachweis, Bescheide über die Gewährung von laufenden Leistungen<br />
nach dem <strong>Sozial</strong>gesetzbuch) bzw. der Schwerbehindertenausweis oder ein sonstiger<br />
Nachweis über den Grad der Behinderung.<br />
Der Familienpass sowie der Einzelpass sind nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis,<br />
Kinderausweis, Reisepass, Schülerausweis, Studentenausweis, Truppenausweis<br />
oder Dienstausweis für Zivildienstleistende. Bei Kindern bis zur Vollendung des 6.<br />
Lebensjahres wird auf die Vorlage eines Kinderausweises für Einrichtungen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> verzichtet.<br />
Der Familienpass <strong>und</strong> der Einzelpass sind nicht übertragbar. Veränderungen an den Eintragungen<br />
haben die Ungültigkeit zur Folge. Bei Missbrauch wird der Pass eingezogen.<br />
Der Familienpass wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> für 2 Jahre ausgestellt. Er behält für den gesamten<br />
Zeitraum seine Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung im<br />
Laufe der Gültigkeitsdauer wegfallen.<br />
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Verlängerung ebenfalls bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> zu<br />
beantragen; diese erfolgt in der Regel für 2 Jahre.<br />
Die Ausstellung <strong>und</strong> Verlängerung des Familienpasses einschließlich der Teilausweise<br />
erfolgt gebührenfrei.<br />
C) Vergünstigungen<br />
Der <strong>Erwitte</strong>r Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Veranstaltungen der <strong>Stadt</strong>, des Kreises, benachbarter Städte/Gemeinden<br />
<strong>und</strong> anderer Träger. Die einzelnen Berechtigungen <strong>und</strong> Vergünstigungen umfassen:<br />
1. Musikschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Die Musikschule <strong>Erwitte</strong> gewährt gr<strong>und</strong>sätzlich Vergünstigungen (Unterricht, Ausleihe<br />
Instrumente, Veranstaltungen) von 50 v. H..<br />
2. Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V.
- 11 -<br />
Für den Besuch des Schlossbades wird auf die Saisonkarten eine Ermäßigung von<br />
50 v. H. gewährt.<br />
3. Vereine, Verbände <strong>und</strong> Gruppen der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Bei den einmaligen Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
werden von einigen <strong>Erwitte</strong>r Vereinen, Verbänden <strong>und</strong> Gruppen Vergünstigungen<br />
gewährt. Über die Einzelheiten geben die Vorstände nähere Auskunft.<br />
4. Vergünstigungen benachbarter Städte <strong>und</strong> Gemeinden<br />
Die benachbarten Städte <strong>und</strong> Gemeinden gewähren in der Regel den Familienpassinhabern<br />
aus <strong>Erwitte</strong> ebenfalls Vergünstigungen für die Benutzung ihrer Einrichtungen<br />
bzw. den Besuch von Veranstaltungen.<br />
Auskünfte sind bei der jeweiligen <strong>Stadt</strong>- bzw. Gemeindeverwaltung oder an der Veranstaltungskasse<br />
zu erhalten.<br />
5. Benutzung von Einrichtungen des Kreises Soest<br />
a) Volkshochschule Möhne-Lippe<br />
Für die Kurse <strong>und</strong> sonstigen Veranstaltungen der Volkshochschule Möhne-Lippe<br />
werden auf die zu zahlenden Hörergebühren Ermäßigungen von 30 v. H. eingeräumt.<br />
Von dieser Regelung sind Studienfahrten ausgenommen.<br />
6. Veranstaltungen des Kulturrings Lippstadt <strong>und</strong> des Musikvereins Lippstadt<br />
Diese Vereine gewähren den Familienpassinhabern aus <strong>Erwitte</strong> Vergünstigungen bei<br />
den Eintrittspreisen (Einzelkarte, Abonnement) in Höhe von 50 v. H.. Diese Vergünstigungen<br />
beziehen sich auf die jeweils angebotenen preisgünstigsten Kartenarten.<br />
7. Jakob-Koenen-Bad (Hallenbad) in Lippstadt<br />
Es wird eine Ermäßigung von 50 v. H. auf den Eintrittspreis gewährt.<br />
Vergünstigungen für den Besuch des Freibades am Jahnplatz in Lippstadt werden<br />
nicht gewährt.<br />
8. Familienbildungsstätte Lippstadt<br />
Die Familienbildungsstätte Lippstadt gewährt auf die Seminargebühren eine Ermäßigung<br />
von 50 v. H..<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Anschließend wurden zu den Produkten „Förderung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen“ <strong>und</strong><br />
„Musikschule“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die wichtigsten Änderungen in den Haushaltsplanungen<br />
für das Jahr 2009 erläutert.
- 12 -<br />
Punkt 6<br />
Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Musikschule <strong>Erwitte</strong><br />
Folgende Neufassung der Gebührenordnung für die Musikschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wurde<br />
beschlossen:<br />
G E B Ü H R E N O R D N U N G<br />
für die Musikschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
vom .. . .. .2009<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 7 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur<br />
Zeit gültigen Fassung <strong>und</strong> der §§ 2, 4 <strong>und</strong> 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW S. 610) in der zur<br />
Zeit gültigen Fassung, sowie § 7 der Satzung für die Musikschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> vom<br />
01.08.1997 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> am ………… nachstehende Neufassung der Gebührenordnung<br />
für die Musikschule der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
(1) Für den Besuch der Musikschule ist für jeden Schüler/ jede Schülerin eine Unterrichtsgebühr<br />
in folgender Höhe zu entrichten:<br />
Art des Unterrichtes Anzahl der<br />
Schüler Monatsgebühr<br />
Gr<strong>und</strong>fächer<br />
- Musikalische Früherziehung 60 Min. ca. 8 – 12 22,00 €<br />
- Musisches Jahr 75 Min. ca. 8 – 12 27,00 €<br />
- Musikgarten 45 Min. ca. 6 – 10 18,00 €<br />
- Klanggarten 45 Min. ca. 20 – 30 3,33 €<br />
Instrumentale <strong>und</strong> vokale Hauptfächer<br />
- Gruppenunterricht 30 Min. 5 – 7 15,00 €
- 13 -<br />
4 18,00 €<br />
3 20,00 €<br />
2 27,00 €<br />
- Gruppenunterricht 45 Min. 5 - 7 22,00 €<br />
4 27,00 €<br />
3 30,00 €<br />
2 38,00 €<br />
- Einzelunterricht 30 Min. 52,00 €<br />
- Einzelunterricht 45 Min. 73,00 €<br />
- Studienvorbereitende Ausbildung (SvA) 90 Min. 87,00 €<br />
- Klassenunterricht 90 Min. 128,00 €<br />
Ensemble- <strong>und</strong> Ergänzungsfächer<br />
- Ensembleunterricht ohne Teilnahme am instrumentalen<br />
oder vokalen Hauptfach 11,00 €<br />
- Musik <strong>und</strong> Bewegung 60 Min. ca. 10 – 20 16,00 €<br />
(Tanz, Rhytmik) ohne Teilnahme an den<br />
Gr<strong>und</strong>fächern<br />
(2) Für den Unterricht mit Erwachsenen (18 Jahre <strong>und</strong> älter) wird eine um 30 % erhöhte<br />
Gebühr erhoben. Davon ausgenommen sind junge Erwachsene, für die ein Anspruch<br />
auf Kindergeld nach dem B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz besteht (z.B. Schüler,<br />
Auszubildende <strong>und</strong> Studenten).<br />
(3) Weitere Angebote<br />
Flexibler Unterricht: Die Unterrichtszeiten können in den Gr<strong>und</strong>fächern, im Einzelunterricht<br />
45 Min. <strong>und</strong> im Gruppenunterricht ab 3 Schüler um jeweils 15 Minuten verlängert<br />
werden. Die Gebühr ändert sich entsprechend.<br />
(4) Besondere Dienstleistungen<br />
Für die Überlassung schuleigener Instrumente werden im ersten Jahr je Instrument<br />
jährlich 108,00 € (monatlich 9,00 €) berechnet. Ab dem zweiten Jahr beträgt die Gebühr<br />
jährlich 192,00 € (monatlich 16,00 €) je Instrument. Ausgenommen von der Anhebung<br />
der Gebühr im zweiten Jahr sind Instrumente, die in kindgerechter Größe übergangsweise<br />
gespielt werden.<br />
Für die kurzfristige Überlassung von Instrumenten <strong>und</strong> Gegenständen wird eine Gebühr<br />
von 1 % des Wertes pro Tag erhoben.<br />
(1) Gebührenpflichtig<br />
a) sind bei Kindern unter 18 Jahren die Eltern als Gesamtschuldner<br />
§ 2
- 14 -<br />
b) sind bei Erwachsenen diese selbst<br />
c) ist bei der Anmeldung von Gruppen derjenige, der sich gegenüber der<br />
Musikschule zur Übernahme der Kosten verpflichtet.<br />
(2) Die zu zahlende Unterrichtsgebühr (Höhe <strong>und</strong> Fälligkeit) wird durch gesonderten Bescheid<br />
(mit Rechtsbehelfsbelehrung) je Rechnungsjahr festgesetzt <strong>und</strong> in vierteljährlichen<br />
Teilbeträgen durch die <strong>Stadt</strong>kasse erhoben. Zahlungstermine sind der 15. Februar,<br />
15. Mai, 15. August <strong>und</strong> 15. November.<br />
Abweichend von der Jahresgebühr können von der Schulleitung für zeitlich begrenzte<br />
Projekte oder im lfd. Jahr angemeldete Schüler anteilige Gebühren erhoben werden (s.<br />
Ziff. 4.2 Schulordnung).<br />
§ 3<br />
(1) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Unterrichtsgebühr gest<strong>und</strong>et, ermäßigt oder<br />
erlassen werden. Eine Ermäßigung für Erwachsene, die nicht erwerbsunfähig <strong>und</strong> nicht<br />
behindert sind, ist nur im Rahmen von § 3 Abs. 2 möglich.<br />
(2) Die Richtlinien des <strong>Erwitte</strong>r Familienpasses finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.<br />
(3) Familien, die keinen Anspruch auf Ermäßigung nach Abs. 2 (Familienpass) haben,<br />
erhalten auf Antrag eine Familienermäßigung von 10 %, wenn zwei Familienmitglieder<br />
an der Musikschule gleichzeitig Unterricht erhalten <strong>und</strong> von 20 %, wenn<br />
mindestens 3 Familienmitglieder an der Musikschule gleichzeitig Unterricht erhalten.<br />
(4) Ermäßigungen werden nur auf Antrag <strong>und</strong> bei Vorlage entsprechender Unterlagen<br />
(z.B. Familienpass) gewährt <strong>und</strong> können nicht rückwirkend berücksichtigt werden. Eine<br />
Ermäßigung im Rahmen der Unterrichtsgebühr für den Klassenunterricht ist nicht möglich.<br />
§ 4<br />
Die Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Gebührenordnung vom 14.04.2006 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Punkt 7<br />
Anträge des Vereins Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V. auf Aufstockung des<br />
Betriebskostenzuschusses
Es wurde folgender Beschluss gefasst:<br />
- 15 -<br />
Dem Verein Schlossbad <strong>Erwitte</strong> e.V. wird ab 2009 ein laufender Jahreszuschuss zu den<br />
Personal- <strong>und</strong> Betriebskosten in Höhe von 60.000 € gewährt.<br />
In den Jahren 2009 bis 2012 wird dem Verein zusätzlich ein zweckgeb<strong>und</strong>ener Zuschuss in<br />
Höhe von jährlich 12.500 € für die Sanierung der Dächer des gesamten Gebäudekomplexes<br />
des Freibades gewährt.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Das Ratsmitglied Werner Bielawa nahm wegen Vorliegens eines Ausschließungsgr<strong>und</strong>es<br />
gemäß § 31 GO NRW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu diesem<br />
Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />
Anschließend wurden zu dem Produkt „Freibad“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die<br />
wichtigsten Änderungen in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2009 erläutert.<br />
Punkt 8<br />
Erlass einer neuen Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der<br />
Obdachlosenunterkunft, der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische<br />
Flüchtlinge sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
Folgende Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />
der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />
über die Erhebung von Benutzungsgebühren wird erlassen:<br />
S A T Z U N G<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Unterhaltung <strong>und</strong> Benutzung der Obdachlosenunterkunft,<br />
der Übergangswohnheime für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge sowie<br />
über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 7 u. 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW S. 666) sowie der §§ 2,4 u. 6 des<br />
Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969<br />
(GV. NW S. 712) jeweils in der z.Z. gültigen Fassung hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner<br />
Sitzung am 11.11.2008 folgende Satzung beschlossen:
- 16 -<br />
§ 1<br />
Rechtsform <strong>und</strong> Zweckbestimmung<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> unterhält folgende Übergangsheime <strong>und</strong> Obdachlosenunterkunft zur<br />
vorläufigen <strong>und</strong> vorübergehenden Unterbringung von:<br />
1. Aussiedlern <strong>und</strong> Zuwanderern<br />
� An der Kirche 9<br />
2. ausländischen Flüchtlingen<br />
� Osterbachstr. 22<br />
� Schmerlecker Dorf 31<br />
� Kutscherstr. 7<br />
� Brockhofer Str. 1<br />
� Eikeloher Str. 11<br />
3. Obdachlosen<br />
� Steinstr. 33<br />
als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.<br />
(2) Das Benutzungsverhältnis zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>und</strong> den Benutzern ist öffentlichrechtlich.<br />
§ 2<br />
Aufsicht, Verwaltung <strong>und</strong> Ordnung<br />
(1) Die Übergangsheime <strong>und</strong> die Obdachlosenunterkunft unterstehen der Aufsicht <strong>und</strong> der<br />
Verwaltung des Bürgermeisters.<br />
(2) Der Bürgermeister erlässt für die Unterkünfte eine Benutzungsordnung, die das Zusammenleben<br />
der Benutzer, das Ausmaß der Benutzung <strong>und</strong> die Ordnung in den jeweiligen<br />
Unterkünften regelt.<br />
§ 3<br />
Einweisung<br />
(1) Unterzubringende Personen (§ 1 Abs. 1) werden durch schriftliche Einweisungsverfügung<br />
des Bürgermeisters unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs in ein Übergangsheim<br />
oder die Obdachlosenunterkunft eingewiesen. Es ist unzulässig, andere<br />
Personen in dem zugewiesenen Raum aufzunehmen.<br />
Bei der erstmaligen Aufnahme erhält der Benutzer gegen schriftliche Bestätigung:<br />
� die Einweisungsverfügung, in der die unterzubringende Person, die Unterkunft<br />
<strong>und</strong> die Höhe der Benutzungsgebühren bezeichnet sind,
� die Benutzungsordnung,<br />
� Unterkunftsschlüssel.<br />
- 17 -<br />
(2) Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Unterkunft besteht nicht. Der Benutzer<br />
kann nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von zwei Tagen sowohl innerhalb einer<br />
Unterkunft als auch von einer Unterkunft in eine andere verlegt werden.<br />
In Fällen äußerster Dringlichkeit kann dem Benutzer sofort eine neue Unterkunft zugewiesen<br />
werden.<br />
(3) Durch Einweisung <strong>und</strong> Aufnahme in eine Unterkunft ist jeder Benutzer verpflichtet,<br />
1. die Bestimmungen dieser Satzung <strong>und</strong> der Benutzungsordnung zu beachten <strong>und</strong><br />
2. den mündlichen oder schriftlichen Weisungen der mit der Aufsicht <strong>und</strong> der Verwaltung<br />
der Unterkunft beauftragten Bediensteten der <strong>Stadt</strong> zu folgen.<br />
(4) Die Einweisung kann widerrufen werden, wenn der Benutzer<br />
1. anderweitig ausreichenden Wohnraum zur Verfügung hat,<br />
2. eine ihm angebotene Unterbringung in einer öffentlich geförderten oder sonstigen<br />
Wohnung, welche von der Mietpreisgestaltung her einer solchen Wohnung entspricht,<br />
dreimal nicht angenommen hat, bzw. die endgültige wohnungsmäßige Unterbringung<br />
aus von ihm zu vertretenen Gründen verhindert,<br />
3. schwerwiegend oder mehrfach gegen diese Satzung, die Benutzungsordnung der<br />
jeweiligen Unterkunft oder die Weisungen (Abs. 3 Nr. 2) verstoßen hat, oder<br />
4. wenn das Übergangsheim seine Zweckbestimmung nach § 1 verliert,<br />
5. der Gr<strong>und</strong> für die Unterbringung wegfällt.<br />
(5) Der Benutzer hat die Unterkunft unverzüglich zu räumen, wenn die Einweisung widerrufen<br />
wird. Die Räumung einer Unterkunft kann nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen zwangsweise durchgesetzt<br />
werden. Der betroffene Benutzer ist verpflichtet, die Kosten einer Zwangsräumung<br />
zu tragen.<br />
(6) Das Benutzungsverhältnis endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft<br />
<strong>und</strong> der dem Benutzer überlassenen Gegenstände an einen mit der Aufsicht <strong>und</strong> der<br />
Verwaltung des Übergangsheimes beauftragten Bediensteten der <strong>Stadt</strong>.<br />
§ 4<br />
Gebührenpflicht
- 18 -<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> erhebt für die Benutzung ihrer Übergangsheime <strong>und</strong> der Obdachlosenunterkunft<br />
Benutzungsgebühren.<br />
(2) Gebührenpflichtig sind die Benutzer der Unterkünfte. Werden mehrere Personen in dieselbe<br />
Wohneinheit eingewiesen, so haften diese als Gesamtschuldner, sofern sie einem<br />
Familienverband oder einer Lebensgemeinschaft angehören.<br />
(3) Die Gebührenpflicht entsteht von dem Tage an, von dem der Gebührenpflichtige die<br />
Unterkunft benutzt oder aufgr<strong>und</strong> der Einweisungsverfügung nutzen kann. Sie endet mit<br />
dem Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der Unterkunft an einen mit der Aufsicht <strong>und</strong><br />
der Verwaltung des Übergangsheimes beauftragten Bediensteten der <strong>Stadt</strong>.<br />
(4) Die Benutzungsgebühr ist jeweils monatlich im voraus, <strong>und</strong> zwar spätestens am 3.<br />
Werktag nach Erhalt des Gebührenbescheides <strong>und</strong> in der Folgezeit bis zum 3. Werktag<br />
eines jeden Monats für den laufenden Monat an die <strong>Stadt</strong>kasse <strong>Erwitte</strong> zu entrichten.<br />
(5) Besteht die Gebührenpflicht nicht während des gesamten Monats, wird der einzelne<br />
gebührenpflichtige Tag mit 1/30 der Monatsgebühr berechnet. Einzugs- <strong>und</strong> Auszugstag<br />
werden jeweils als voller Tag berechnet. Am Tage der Verlegung von einer Unterkunft in<br />
eine andere ist nur die Tagesgebühr für die neue Unterkunft zu entrichten. Zuviel entrichtete<br />
Gebühren werden unverzüglich erstattet.<br />
§ 5<br />
Gebühren/Verbrauchskosten<br />
(1) Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Gr<strong>und</strong>gebühr <strong>und</strong> einer Verbrauchsgebühr<br />
zusammen. Die Gr<strong>und</strong>gebühr wird nach der Gr<strong>und</strong>fläche der benutzten Räume<br />
berechnet, die auf volle Quadratmeter aufger<strong>und</strong>et wird. Gemeinschaftsflächen werden<br />
anteilig berücksichtigt. Jeder untergebrachten Person wird der Anteil der Gr<strong>und</strong>fläche<br />
<strong>und</strong> der Gemeinschaftsfläche berechnet, der auf sie bei voller Belegung entfallen<br />
würde.<br />
(2) Die monatliche Gr<strong>und</strong>gebühr beträgt pro Person in<br />
�den Übergangsheimen für Spätaussiedler 4,45 €/ qm<br />
�den Übergangsheimen für ausländische Flüchtlinge 6,95 €/ qm<br />
�der Obdachlosenunterkunft 2,26 €/ qm<br />
(3) Die Verbrauchskosten für Wasser, Abwasser, Müll, Strom <strong>und</strong> Heizung werden auf<br />
Basis der letzten Jahresrechnung ermittelt <strong>und</strong> als Pauschalen pro Person <strong>und</strong><br />
Monat erhoben. Bei der Berechnung der Pauschalen wird die durchschnittliche Belegung<br />
der letzten zwei Jahre zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Es sind pro Person monatlich folgende Verbrauchskosten zu entrichten:<br />
Verbrauchskosten Spätaussiedler Ausländische<br />
Flüchtlinge<br />
Obdachlose<br />
Strom 50,17 € 31,66 € 23,01 €
- 19 -<br />
Wasser 2,78 € 7,30 € 3,61 €<br />
Kanalgebühren 5,33 € 22,69 € 6,67 €<br />
Heizung 40,29 € 40,80 € -<br />
Müll 4,56 € 9,40 € 6,98 €<br />
Gesamt 103,13 € 111,85 € 40,27 €<br />
Von den Benutzern der Obdachlosenunterkunft werden die Kosten für die Stromversorgung/<br />
Heizung unmittelbar an das Versorgungsunternehmen gezahlt. Lediglich<br />
für den in den Gemeinschaftsräumen verbrauchten Strom wird eine Pauschale<br />
erhoben.<br />
(4) Für die Entrichtung der Verbrauchskosten gilt § 4 Abs. 4 u. 5 entsprechend.<br />
(5) Die Anpassung der Gebühren erfolgt zum Ende des Jahres. Bei geringfügigen Abweichungen<br />
gegenüber dem Vorjahr kann von einer Anpassung abgesehen werden.<br />
(6) Alle nach der bisher gültigen Satzung erteilten Gebührenbescheide bleiben bis<br />
zum Erlass eines Gebührenbescheides nach dieser Satzung wirksam.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung<br />
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> vom 06.09.1989 sowie die Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Nutzung sowie<br />
über die Erhebung von Gebühren <strong>und</strong> Verbrauchskosten für die Benutzung der Übergangsheime<br />
für Spätaussiedler <strong>und</strong> ausländische Flüchtlinge vom 29.06.2001 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Vorschlag an den Rat<br />
Anschließend wurde zu den Produkten „Hilfen nach dem AsylBG“, „Verwaltung <strong>und</strong> Betrieb<br />
von Unterkünften <strong>und</strong> Einrichtungen für Aussiedler, Flüchtlinge <strong>und</strong> Asylbewerber“ <strong>und</strong> „Hilfen<br />
bei Wohnproblemen“ die Zielsetzungen, Kennzahlen <strong>und</strong> die wichtigsten Änderungen in<br />
den Haushaltsplanungen für das Jahr 2009 erläutert.<br />
Die Vorsitzende: Die Schriftführerin:<br />
gez. Roemer gez. Jacob