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Ratssitzung vom 11.12.2003 - Stadt Erwitte

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Anwesende:<br />

Vorsitzender:<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die Sitzung des Rates<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

(37. Sitzung der Wahlperiode 1999/2004)<br />

Sitzungsdatum<br />

:<br />

<strong>11.12.2003</strong><br />

Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende : 19:35 Uhr<br />

Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />

Wolfgang Fahle Bürgermeister<br />

Mitglieder der CDU-Fraktion<br />

Martina Aust-Nonnemann Ratsmitglied CDU<br />

Alfred Beste Ratsmitglied CDU<br />

Franz Blöming Ratsmitglied CDU<br />

Rainer du Mont Ratsmitglied CDU<br />

Alexander Dumrauf Ratsmitglied CDU<br />

Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU<br />

Elmar Käuper Ratsmitglied CDU<br />

Stephan Kober Ratsmitglied CDU<br />

Rudolf Kroll Ratsmitglied CDU<br />

Maria-Rita Lange Ratsmitglied CDU<br />

Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />

Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />

Barbara Lüning Ratsmitglied CDU<br />

Franz Meier Ratsmitglied CDU<br />

Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />

Ivo Seelig Ratsmitglied CDU<br />

Franz Wieneke Ratsmitglied CDU<br />

Mitglieder der SPD-Fraktion<br />

Johannes Fink Ratsmitglied SPD<br />

Ulrich Gockel Ratsmitglied SPD<br />

Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />

Heinrich-Jürgen Mendelin Ratsmitglied SPD ab TOP 3<br />

Klaus Metzner Ratsmitglied SPD<br />

Martin Niehaus Ratsmitglied SPD<br />

Robert Plattfaut-Schumacher Ratsmitglied SPD<br />

Rainer Preller Ratsmitglied SPD<br />

Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />

Mitglieder der FDP-Fraktion<br />

Ludwig Deimel Ratsmitglied FDP ab TOP 12<br />

Rudolf Jaschke Ratsmitglied FDP ab TOP 11<br />

Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />

Christoph Wilmes Ratsmitglied FDP bis TOP 9<br />

Gerd Zaßenhaus Ratsmitglied FDP


- 2 -<br />

Es fehlten entschuldigt<br />

Renate Conrad Ratsmitglied SPD<br />

Holger Schild Ratsmitglied SPD<br />

Josef Linnemann Ratsmitglied FDP<br />

Seitens der Verwaltung<br />

Manfred Blumenröhr<br />

Wilfried Balke<br />

Bettina Marbeck<br />

Jörg Blöming Schriftführer


- 3 -<br />

In der heutigen Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu der die Mitglieder unter Mitteilung der<br />

Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren,<br />

wurde folgendes verhandelt und beschlossen:<br />

TAGESORDNUNG<br />

TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1.<br />

2.<br />

2.a<br />

2.b<br />

3.<br />

3.a<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

192/2003<br />

215/2003<br />

142/2003<br />

165/2003<br />

202/2003<br />

197/2003<br />

Fragestunde für Einwohner<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Neujahrsempfang<br />

Sitzungskalender 2004<br />

Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Alter Berger Pfad<br />

6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 "Gewerbegebiet<br />

Nord"<br />

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Erwitte</strong><br />

Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Erwitte</strong> über die Hundesteuer <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

Vorlage des Entwurfes zur 5. Fortschreibung des<br />

Abwasserbeseitigungskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung der Grundstücke und den<br />

Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -<br />

Entwässerungssatzung - <strong>vom</strong> 18.12.2001<br />

Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>


10.<br />

11.<br />

12.<br />

213/2003<br />

191/2003<br />

217/2003<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

209/2003<br />

- 4 -<br />

Antrag der CDU-Fraktion auf Verabschiedung einer Resolution zum<br />

Thema "Gemeindefinanzen"<br />

Erlass einer neuen Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Haushaltsplan 2004<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Auszeichnung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Rahmen des<br />

Neujahrsempfanges


Fragestunde für Einwohner<br />

Es wurden keine Fragen gestellt.<br />

Mitteilungen der Verwaltung<br />

Neujahrsempfang<br />

- 5 -<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1<br />

Punkt 2<br />

Punkt 2 a<br />

Bürgermeister Fahle lud alle Ratsmitglieder zum Neujahrsempfang am Sonntag, dem<br />

11.01.2004 in die Festhalle auf dem Schlossgelände ein.<br />

Sitzungskalender 2004<br />

Punkt 2 b<br />

Der Sitzungskalender 2004 wurde allen Ratsmitgliedern ausgehändigt. Bürgermeister Fahle<br />

wies darauf hin, dass die Sitzung des Sozial- und Schulausschusses wegen des Handwerker-Schützenfestes<br />

<strong>vom</strong> 12.07. auf den 14.07.2004 verlegt wird.<br />

Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Alter Berger Pfad<br />

Punkt 3<br />

Punkt 3 a<br />

Herr Rasche bat den Bürgermeister um Stellungnahme zur Äußerung des Kreistagsabgeordneten<br />

Dieter Schnelle <strong>vom</strong> <strong>11.12.2003</strong> in der Tageszeitung „Der Patriot“.<br />

Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt<br />

12 „Haushaltsplan 2004“ beantwortet wird.


- 6 -<br />

Punkt 4<br />

6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 "Gewerbegebiet Nord"<br />

hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

und der öffentlichen Auslegung der vorgenannten Bebauungsplanänderung Anregungen<br />

und Bedenken nicht vorgetragen wurden.<br />

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 „Gewerbegebiet Nord“ wird in der vorliegenden<br />

Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; die Begründung<br />

wird anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 5<br />

Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Satzung<br />

über die Gebühren für die Abfallentsorgung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

<strong>vom</strong> --.12.2003<br />

Aufgrund § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 21. Juni 1988<br />

(GV.NW. Nr. 26, S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001, (GV. NRW, S. 708.<br />

731) i.V. mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>vom</strong> 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert<br />

durch Art. 74 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro <strong>vom</strong> 25.09.2001<br />

(GV. NRW. 2001 S. 708 ff.), den §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994<br />

(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV.<br />

NRW. S. 254), sowie § 7 der Gewerbeabfallverordnung <strong>vom</strong> 19.06.2002 (BGBl. I 2002, S.<br />

1938 ff) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 18.11.2003 hat der<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Benutzungsgebühren<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren<br />

auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes. In den Gebühren enthalten sind die<br />

Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufge-


- 7 -<br />

führten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten, sofern sie nicht bereits durch<br />

Entgelte gedeckt sind.<br />

§ 2<br />

Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />

(1) Die jährliche Gebühr für die Benutzung der Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird wie<br />

folgt berechnet:<br />

a) Für jedes an die Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> angeschlossene Grundstück<br />

wird eine Grundstücksgebühr von 14,40 € pro Jahr erhoben.<br />

b) Nach der Zahl und der Größe der angemeldeten Abfallbehälter werden für die unterschiedlichen<br />

Abfallbehälter folgende Gebühren erhoben:<br />

60-Liter Restabfallbehälter 78,00 €/Jahr<br />

80-Liter Restabfallbehälter 92,40 €/Jahr<br />

120-Liter Restabfallbehälter 121,20 €/Jahr<br />

240-Liter Restabfallbehälter 190,20 €/Jahr<br />

1,1-cbm Restabfallcontainer 896,40 €/Jahr<br />

Die Gebühr für die Benutzung eines 60-Liter-Restabfallbehälters ermäßigt sich auf<br />

Antrag um die Hälfte, wenn nur eine Person auf dem Hausgrundstück wohnt.<br />

60-Liter Bioabfallbehälter 44,40 €/Jahr<br />

80-Liter Bioabfallbehälter 53,40 €/Jahr<br />

120-Liter Bioabfallbehälter 65,40 €/Jahr<br />

240-Liter Bioabfallbehälter 103,20 €/Jahr<br />

(2) Die Gebühr für einen von der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> zugelassenen Restabfallsack (ca. 60 Liter)<br />

gem. § 10 Abs. 2a der Abfallentsorgungssatzung beträgt 3,59 €.<br />

(3) Die Gebühr für die Sammlung und Entsorgung von Elektrogroßgeräten aus Haushaltungen<br />

wie Kühl- und Gefriergeräte und Weiße Ware (z. B. Kochherde, Trockner,<br />

Waschmaschinen) beträgt 12,00 € je Gerät.<br />

(4) Für die Sperrmüllabfuhr beträgt die Gebühr 20,00 € je Karte bzw. Abfuhr. Die zur<br />

Abholung bereitgestellte Sperrmüllmenge darf pro Abholung 3 cbm nicht überschreiten.<br />

§ 3<br />

Entstehung, Änderung und Beendigung der Gebührenpflicht<br />

(1) Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt. Sie können zusammen mit anderen<br />

Abgaben in einem Bescheid angefordert werden.<br />

(2) Die Gebührenpflicht<br />

a) entsteht mit Beginn des Monats, der dem Anschluss an die städtische Abfallentsorgung<br />

folgt,<br />

b) endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung<br />

beendet wurde.<br />

(3) Änderungen, z. B. beim Behältervolumen im Rahmen eines Abfallbehälterwechsels,


- 8 -<br />

sind jeweils halbjährlich zum 01. Juli oder zum 01. Januar eines jeden Jahres möglich.<br />

Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag<br />

schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> im Aufgabenbereich 103 “Finanzen“ vorliegen. In begründeten<br />

Ausnahmefällen entscheidet die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> auf Antrag im Einzelfall.<br />

§ 4<br />

Gebührenpflichtige<br />

(1) Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen von Grundstücken, die an die Abfallentsorgung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> angeschlossenen sind, und die anderen Berichtigten und<br />

Verpflichteten im Sinne des § 22 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>. Mehrere<br />

Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />

(2) Im Falle eines Eigentumswechsels ist der/die neue Eigentümer/in <strong>vom</strong> Beginn des<br />

Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung folgt. Der/die bisherige<br />

Eigentümer/in haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren, die bis<br />

zu dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> Kenntnis von dem Eigentumswechsel<br />

erhält. Für sonstige Gebührenpflichtige gilt dies entsprechend. Einen Eigentums-<br />

oder Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 5<br />

Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren<br />

(1) Die Gebühren nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 werden durch Gebührenbescheid, der auch<br />

mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden sein kann, festgesetzt und angefordert.<br />

Sie sind einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig, sofern<br />

im Gebührenbescheid kein anderer Zeitpunkt angegeben ist.<br />

(2) Für einen Restabfallsack ist die Gebühr nach § 2 Abs. 2 beim Erwerb zu entrichten.<br />

(3) Die Gebühren nach § 2 Abs. 4 sind mit Anmeldung der beantragten Leistung fällig und<br />

gesondert zu entrichten.<br />

(4) Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen der<br />

Abfallbeseitigung infolge höherer Gewalt wie Betriebsstörungen, Streiks, betriebsnotwendigen<br />

Arbeiten, behördlichen Verfügungen oder bei Verlegung des Zeitpunktes der<br />

Abfallbeseitigung besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren.<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 16.12.2002 für die Abfallentsorgung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt


- 9 -<br />

Punkt 6<br />

Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Hundesteuer<br />

<strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

wird wie folgt beschlossen:<br />

1. Satzung<br />

zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />

Vom ..........<br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV.NW. S. 254), und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des<br />

Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) <strong>vom</strong> 21. Oktober 1969<br />

(GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001 (GV NW S.<br />

708) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende 1. Satzung zur<br />

Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001 wird um den § 3 Absatz 4 ergänzt:<br />

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter <strong>vom</strong> Tierheim Lippstadt<br />

übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 3 Jahre, beginnend mit dem Tag der Übernahme<br />

des Hundes.<br />

Die Satzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

29<br />

1<br />

0<br />

§ 2<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltungen


- 10 -<br />

Punkt 7<br />

Vorlage des Entwurfes zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Erwitte</strong><br />

Herr Beste beantragte für die CDU-Faktion, dass die Grundstücke Einhoff u.a. in Böckum bei<br />

Übernahme der Investitionskosten durch die Grundstückseigentümer an die städtische Kanalisation<br />

angeschlossen werden und das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend<br />

geändert wird. Da ein Vergleich mit anderen Außenbereichsgrundstücken nicht möglich<br />

ist, ergeben sich laut Herrn Beste keine Berufungsfälle.<br />

Herr Marcus teilte mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da ansonsten<br />

eine Gleichbehandlung der Bürger nicht mehr gegeben ist. Sowohl der Rat als auch der<br />

Werksausschuss haben in der Vergangenheit einen Anschluss an die städt. Kanalisation<br />

abgelehnt. Die hierzu <strong>vom</strong> Werksausschuss vorgebrachten Argumente seien überzeugend.<br />

Auf dieser Grundlage wurde auch ein entsprechendes Anschlussbegehren in Millinghausen<br />

abgelehnt. Im Falle einer Zustimmung entstehen dem Abwasserwerk zukünftig auch Kosten<br />

durch die Unterhaltung der Anschlussleitung.<br />

Herr Gockel teilte mit, dass im Werksausschuss die Vertreter aller 3 Fraktionen die Auffassung<br />

vertreten haben, dass im Falle einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird.<br />

Herr Rasche wies darauf hin, dass es keine Notwendigkeit gibt, den bisherigen Ratsbeschluss<br />

in dieser Angelegenheit zu ändern. Der Rat sollte den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen,<br />

um auch dem Abwasserwerk „den Rücken“ zu stärken und um Präzedenzfälle zu<br />

vermeiden, da der Bürger eine Gleichbehandlung erwarte.<br />

Herr Meier teilte mit, dass er dem Antrag im Hinblick auf die für Millinghausen getroffene<br />

Entscheidung nicht zustimmen werden.<br />

Anschliessend wurde über den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt abgestimmt:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14<br />

13<br />

3<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltungen<br />

Danach liess Bürgermeister Fahle über den Entwurf der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> unter Einbeziehung des zuvor gefassten Beschlusses<br />

abstimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

14<br />

12<br />

4<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltungen


- 11 -<br />

Punkt 8<br />

Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung<br />

der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -<br />

Entwässerungssatzung - <strong>vom</strong> 18.12.2001<br />

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung der<br />

Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung<br />

– <strong>vom</strong> 18.12.2001 wird wie folgt beschlossen:<br />

2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß<br />

an die öffentliche Abwasseranlage<br />

- Entwässerungssatzung -<br />

<strong>vom</strong> .............<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />

der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz<br />

<strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV. NRW. S. 259), des § 18 a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />

(Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />

12.11.1996 (BGBl. I S. 1695), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten<br />

von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) <strong>vom</strong> 03.11.1994 (BGBl. I S.<br />

3370), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 21.03.1997 (BGBl. I S. 566); der §§ 51 ff. und des<br />

§ 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) zuletzt geändert<br />

durch Gesetz <strong>vom</strong> 09.05.2000 (GV. NRW. S. 718); der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708)<br />

hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende 2. Satzung zur Änderung<br />

der Entwässerungssatzung <strong>vom</strong> 18.12.2001 beschlossen:<br />

Der Absatz 10 des § 18 "Gebühren und Tarife" erhält folgende Neufassung:<br />

§ 1<br />

(10) Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:<br />

Tarifstelle 1) Vollanschluß 3,20 € /cbm<br />

Tarifstelle 2 a) Teilanschluß und Grubenentleerung,<br />

Schlammabfuhr und -behandlung bei<br />

Ausfaulgruben gemäß DIN 4261 Teil 3 3,11 €/cbm<br />

Tarifstelle 2 b) Teilanschluß, wie 2 a, jedoch ohne<br />

Schlammabfuhr 2,57 €/cbm<br />

Tarifstelle 3 a) Teilanschluß und Grubenentleerung,<br />

Schlammabfuhr und -behandlung bei<br />

Absetzgruben 3,93 €/cbm<br />

Tarifstelle 3 b) Teilanschluß, wie 3 a, jedoch ohne<br />

Schlammabfuhr 2,84 €/cbm


- 12 -<br />

Tarifstelle 4 a) Grubenentleerung, Schlammabfuhr und<br />

-behandlung bei Ausfaulgruben nach<br />

DIN 4261 Teil 3 1,21 €/cbm<br />

Tarifstelle 4 b) Grubenentleerung, wie 4 a, jedoch ohne<br />

Schlammabfuhr 0,68 €/cbm<br />

Tarifstelle 5 a) Grubenentleerung, Schlammabfuhr und<br />

-behandlung bei Absetzgruben 2,04 €/cbm<br />

Tarifstelle 5 b) Grubenentleerung, wie 5 a, jedoch ohne<br />

Schlammabfuhr 0,97 €/cbm<br />

Tarifstelle 6) Teilanschluß ohne Grubenentleerung,<br />

(Nur Schmutzwasser oder nur Regenwasser) 1,60 €/cbm<br />

Tarifstelle 7) für eine fruchtlose Anfuhr zur<br />

Grubenentleerung 30,68 €<br />

Tarifstelle 8) Kleineinleiterabgabe pro Einwohner/-in 19,68 €<br />

Tarifstelle 9) Befreit nach § 53 Abs. 4 LWG 0,00 €<br />

Tarifstelle 10) jährliche Grubenentleerung, Schlammab-<br />

fuhr- und -behandlung bei Entwässerungs-<br />

anlagen wie 4, jedoch auf Wunsch des/der<br />

Eigentümers/Eigentümerin 1,75 €/cbm<br />

Tarifstelle 11) Grubenentleerung und Abwassertransport<br />

bei einer abflußlosen Grube:<br />

a) 0 - 4 cbm (pauschal) 82,32 €<br />

b) 5 - 6 cbm 18,92 €/cbm<br />

c) 7 - 8 cbm 16,87 €/cbm<br />

d) 9 - 15 cbm 15,34 €/cbm<br />

e) ab 16 cbm 12,27 €/cbm<br />

Tarifstelle 12) Abwasser- und Schlammbehandlung aus<br />

abflußlosen Gruben 0,97 €/cbm<br />

Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

§ 2<br />

Einstimmig zugestimmt


Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

- 13 -<br />

Punkt 9<br />

Die Ratsmitglieder nahmen Kenntnis <strong>vom</strong> Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />

Punkt 10<br />

Antrag der CDU-Fraktion auf Verabschiedung einer Resolution zum Thema<br />

"Gemeindefinanzen"<br />

Herr Marcus teilte mit, dass die SPD-Fraktion der Resolution nicht zustimmen werde, da sich<br />

diese gegen die SPD-geführte Bundes- und Landesregierung richtet. Die Entscheidungen<br />

werden in den nächsten Tagen sowieso ohne die vorgeschlagene Resolution in Berlin<br />

getroffen.<br />

Herr Rasche beurteilte die Resolution als eine gute Initiative, die die schlimme Situation der<br />

Städte und Gemeinden beschreibt.<br />

Frau Lange teilte mit, dass die Städte und Gemeinden auf ihre Finanznot aufmerksam<br />

machen sollten.<br />

Bürgermeister Fahle teilte mit, dass auch die Landtagsfraktion der SPD eine Resolution zur<br />

“Gemeindefinanzreform” gefasst habe.<br />

Sodann wurde folgende Resolution beschlossen:<br />

Resolution des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

zum Thema Gemeindefinanzen<br />

Hilfe jetzt!<br />

Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform<br />

1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten<br />

finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach<br />

Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo<br />

des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von<br />

10 Mrd. € (10.000.000.000,- €) belaufen.<br />

2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau,<br />

auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen<br />

in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist<br />

deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller<br />

Menschen.<br />

3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit<br />

weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kindergärten, Sportanla-


- 14 -<br />

gen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt.<br />

Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk<br />

und mittelständischen Betrieben zu Gute kommt, setzt zwingend<br />

die Rückgewinnung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.<br />

4. Eine dringend notwendige und ausreichende Verbesserung der kommunalen<br />

Finanzsituation wird durch die Beschlüsse des Deutschen<br />

Bundestages <strong>vom</strong> 17. Oktober 2003 nicht erreicht. Die finanzielle Entlastungswirkung<br />

durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt bleibt hinter den Erwartungen der Kommunen<br />

zurück.<br />

5. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben<br />

Beteiligten - insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses<br />

- auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu<br />

werden: Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit und bereits für das Jahr 2004 eine langfristig<br />

tragfähige Gemeindefinanzreform.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

21<br />

8<br />

1<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltung<br />

Punkt 11<br />

Erlass einer neuen Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

Zunächst erklärte Herr Rasche, dass eine Steuererhöhung bei der jetzigen wirtschaftlichen<br />

Situation das völlig falsche Zeichen sei. Deshalb werde die FDP-Fraktion gegen die Erhöhung<br />

der Hebesätze stimmen.<br />

Frau Lange teilte mit, dass Steuererhöhungen für die Wirtschaft „tödlich sind“. Trotzdem<br />

werde die CDU-Fraktion der Hebesatzsatzung „unter Protest“ zustimmen, da die <strong>Stadt</strong> letztlich<br />

im Hinblick auf die Vorgaben zur Haushaltsführung hierzu gezwungen ist.<br />

Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Marcus, dass der vorgelegten Hebesatz-Satzung zugestimmt<br />

wird. Es sei zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes durch eine Koaltion<br />

der Vernunft bei der anstehenden Steuerreform entlastet werden.<br />

Bürgermeister Fahle verwies auf den Handlungsrahmen zur Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

des Innenministeriums NRW, wonach die Hebesätze für die Gewerbe-<br />

und die Grundsteuer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen müssen. Eine Erhöhung<br />

der Hebesätze ist daher zwingend erforderlich.<br />

Folgende Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird erlassen:


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S a t z u n g<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Festsetzung der Steuersätze<br />

für die Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2004<br />

-Hebesatzsatzung-<br />

<strong>vom</strong> __.12.2003<br />

Aufgrund der §§ 7 und 41 (1) f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />

der Fassung der Bekanntgabe <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV. NRW. 2003, S. 254) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes<br />

<strong>vom</strong> 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 19.12.2000<br />

(BGBl. I S. 1790), und § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />

<strong>vom</strong> 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 15.08.2003<br />

(BGBl. I S. 1657) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende<br />

Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />

(Grundsteuer -A-) 229 v.H.<br />

2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer -B-) 388 v.H.<br />

3. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 413 v.H.<br />

Die Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

24<br />

5<br />

1<br />

§ 2<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltung


Haushaltsplan 2004<br />

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Punkt 12<br />

Zunächst nahm Bürgermeister Fahle Stellung zur Anfrage von Herrn Rasche:<br />

Bürgermeister Fahle teilte mit, dass der Alte Berger Pfad seitens des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

aus dem Investitionsprogramm herausgenommen wurde.<br />

Seitens der Bezirksregierung wurde lediglich anerkannt, dass die Massnahme förderfähig ist.<br />

Hierzu hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> Anfang 2001 eine Einplanungsmitteilung erhalten. Herr Beste<br />

stellte klar, dass die von ihm zitierten Äusserungen im Patriot von ihm nicht so getätigt wurden.<br />

Frau Roemer erläuterte, dass sie nie daran gedacht habe, den Alten Berger Pfad in das Investitionsprogramm<br />

aufzunehmen. Es sollten lediglich 100 m ausgebaut werden.<br />

Alsdann kritisierte Bürgermeister Fahle einen Antrag der SPD, mit dem die weitere Öffnung<br />

des Osterbaches vorangetrieben werden soll. Ein „scheibchenweiser Ausbau“, wie von Herrn<br />

Marcus beantragt, sei jedoch nicht möglich. Es würden Hoffnungen in der Bevölkerung geweckt,<br />

die aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sind.<br />

Herr Marcus entgegnete, dass es einen Konsenz in der Bevölkerung gibt, weiter Maßnahmen<br />

durch bürgerschaftliches Engagement am Osterbach durchzuführen, ohne dass die<br />

<strong>Stadt</strong> finanziell gefordert wird. Auf diese Grundlage baut der Antrag auf.<br />

Alsdann brachte Bürgermeister Fahle den Haushaltsplanentwurf mit Haushaltssicherungskonzept<br />

für das Jahr 2004 ein. Die wesentlichen Eckdaten erläuterte der Vorgenannte anhand<br />

einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).<br />

Abschliessend berichtete Frau Marbeck über ein Gespräch mit Vertretern der Sportvereine,<br />

des <strong>Stadt</strong>sportverbandes und der Fraktionen betreffend der Einführung der <strong>vom</strong> Rat am<br />

13.02.2003 auf Basis eines Kompromissvorschlages des <strong>Stadt</strong>sportverbandes beschlossenen<br />

Hallenbenutzungsentgelte ab 01.01.2004.


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Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />

gez. Fahle gez. Blöming


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