Ratssitzung vom 11.12.2003 - Stadt Erwitte
Ratssitzung vom 11.12.2003 - Stadt Erwitte
Ratssitzung vom 11.12.2003 - Stadt Erwitte
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Anwesende:<br />
Vorsitzender:<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die Sitzung des Rates<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(37. Sitzung der Wahlperiode 1999/2004)<br />
Sitzungsdatum<br />
:<br />
<strong>11.12.2003</strong><br />
Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende : 19:35 Uhr<br />
Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />
Wolfgang Fahle Bürgermeister<br />
Mitglieder der CDU-Fraktion<br />
Martina Aust-Nonnemann Ratsmitglied CDU<br />
Alfred Beste Ratsmitglied CDU<br />
Franz Blöming Ratsmitglied CDU<br />
Rainer du Mont Ratsmitglied CDU<br />
Alexander Dumrauf Ratsmitglied CDU<br />
Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU<br />
Elmar Käuper Ratsmitglied CDU<br />
Stephan Kober Ratsmitglied CDU<br />
Rudolf Kroll Ratsmitglied CDU<br />
Maria-Rita Lange Ratsmitglied CDU<br />
Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />
Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />
Barbara Lüning Ratsmitglied CDU<br />
Franz Meier Ratsmitglied CDU<br />
Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />
Ivo Seelig Ratsmitglied CDU<br />
Franz Wieneke Ratsmitglied CDU<br />
Mitglieder der SPD-Fraktion<br />
Johannes Fink Ratsmitglied SPD<br />
Ulrich Gockel Ratsmitglied SPD<br />
Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />
Heinrich-Jürgen Mendelin Ratsmitglied SPD ab TOP 3<br />
Klaus Metzner Ratsmitglied SPD<br />
Martin Niehaus Ratsmitglied SPD<br />
Robert Plattfaut-Schumacher Ratsmitglied SPD<br />
Rainer Preller Ratsmitglied SPD<br />
Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />
Mitglieder der FDP-Fraktion<br />
Ludwig Deimel Ratsmitglied FDP ab TOP 12<br />
Rudolf Jaschke Ratsmitglied FDP ab TOP 11<br />
Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />
Christoph Wilmes Ratsmitglied FDP bis TOP 9<br />
Gerd Zaßenhaus Ratsmitglied FDP
- 2 -<br />
Es fehlten entschuldigt<br />
Renate Conrad Ratsmitglied SPD<br />
Holger Schild Ratsmitglied SPD<br />
Josef Linnemann Ratsmitglied FDP<br />
Seitens der Verwaltung<br />
Manfred Blumenröhr<br />
Wilfried Balke<br />
Bettina Marbeck<br />
Jörg Blöming Schriftführer
- 3 -<br />
In der heutigen Sitzung des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu der die Mitglieder unter Mitteilung der<br />
Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren,<br />
wurde folgendes verhandelt und beschlossen:<br />
TAGESORDNUNG<br />
TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1.<br />
2.<br />
2.a<br />
2.b<br />
3.<br />
3.a<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
192/2003<br />
215/2003<br />
142/2003<br />
165/2003<br />
202/2003<br />
197/2003<br />
Fragestunde für Einwohner<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Neujahrsempfang<br />
Sitzungskalender 2004<br />
Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Alter Berger Pfad<br />
6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 "Gewerbegebiet<br />
Nord"<br />
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Erwitte</strong><br />
Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Erwitte</strong> über die Hundesteuer <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />
Vorlage des Entwurfes zur 5. Fortschreibung des<br />
Abwasserbeseitigungskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung der Grundstücke und den<br />
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -<br />
Entwässerungssatzung - <strong>vom</strong> 18.12.2001<br />
Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>
10.<br />
11.<br />
12.<br />
213/2003<br />
191/2003<br />
217/2003<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
209/2003<br />
- 4 -<br />
Antrag der CDU-Fraktion auf Verabschiedung einer Resolution zum<br />
Thema "Gemeindefinanzen"<br />
Erlass einer neuen Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Haushaltsplan 2004<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Auszeichnung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Rahmen des<br />
Neujahrsempfanges
Fragestunde für Einwohner<br />
Es wurden keine Fragen gestellt.<br />
Mitteilungen der Verwaltung<br />
Neujahrsempfang<br />
- 5 -<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1<br />
Punkt 2<br />
Punkt 2 a<br />
Bürgermeister Fahle lud alle Ratsmitglieder zum Neujahrsempfang am Sonntag, dem<br />
11.01.2004 in die Festhalle auf dem Schlossgelände ein.<br />
Sitzungskalender 2004<br />
Punkt 2 b<br />
Der Sitzungskalender 2004 wurde allen Ratsmitgliedern ausgehändigt. Bürgermeister Fahle<br />
wies darauf hin, dass die Sitzung des Sozial- und Schulausschusses wegen des Handwerker-Schützenfestes<br />
<strong>vom</strong> 12.07. auf den 14.07.2004 verlegt wird.<br />
Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Alter Berger Pfad<br />
Punkt 3<br />
Punkt 3 a<br />
Herr Rasche bat den Bürgermeister um Stellungnahme zur Äußerung des Kreistagsabgeordneten<br />
Dieter Schnelle <strong>vom</strong> <strong>11.12.2003</strong> in der Tageszeitung „Der Patriot“.<br />
Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Anfrage unter dem Tagesordnungspunkt<br />
12 „Haushaltsplan 2004“ beantwortet wird.
- 6 -<br />
Punkt 4<br />
6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 "Gewerbegebiet Nord"<br />
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
und der öffentlichen Auslegung der vorgenannten Bebauungsplanänderung Anregungen<br />
und Bedenken nicht vorgetragen wurden.<br />
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 8 „Gewerbegebiet Nord“ wird in der vorliegenden<br />
Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; die Begründung<br />
wird anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 5<br />
Satzung über die Gebühren für die Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Satzung<br />
über die Gebühren für die Abfallentsorgung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
<strong>vom</strong> --.12.2003<br />
Aufgrund § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 21. Juni 1988<br />
(GV.NW. Nr. 26, S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001, (GV. NRW, S. 708.<br />
731) i.V. mit den §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>vom</strong> 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert<br />
durch Art. 74 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro <strong>vom</strong> 25.09.2001<br />
(GV. NRW. 2001 S. 708 ff.), den §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994<br />
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV.<br />
NRW. S. 254), sowie § 7 der Gewerbeabfallverordnung <strong>vom</strong> 19.06.2002 (BGBl. I 2002, S.<br />
1938 ff) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 18.11.2003 hat der<br />
Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Benutzungsgebühren<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung Benutzungsgebühren<br />
auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes. In den Gebühren enthalten sind die<br />
Kosten für die Abfallentsorgung der in der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufge-
- 7 -<br />
führten Abfälle und die dafür erforderlichen Vorhaltekosten, sofern sie nicht bereits durch<br />
Entgelte gedeckt sind.<br />
§ 2<br />
Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />
(1) Die jährliche Gebühr für die Benutzung der Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird wie<br />
folgt berechnet:<br />
a) Für jedes an die Abfallentsorgung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> angeschlossene Grundstück<br />
wird eine Grundstücksgebühr von 14,40 € pro Jahr erhoben.<br />
b) Nach der Zahl und der Größe der angemeldeten Abfallbehälter werden für die unterschiedlichen<br />
Abfallbehälter folgende Gebühren erhoben:<br />
60-Liter Restabfallbehälter 78,00 €/Jahr<br />
80-Liter Restabfallbehälter 92,40 €/Jahr<br />
120-Liter Restabfallbehälter 121,20 €/Jahr<br />
240-Liter Restabfallbehälter 190,20 €/Jahr<br />
1,1-cbm Restabfallcontainer 896,40 €/Jahr<br />
Die Gebühr für die Benutzung eines 60-Liter-Restabfallbehälters ermäßigt sich auf<br />
Antrag um die Hälfte, wenn nur eine Person auf dem Hausgrundstück wohnt.<br />
60-Liter Bioabfallbehälter 44,40 €/Jahr<br />
80-Liter Bioabfallbehälter 53,40 €/Jahr<br />
120-Liter Bioabfallbehälter 65,40 €/Jahr<br />
240-Liter Bioabfallbehälter 103,20 €/Jahr<br />
(2) Die Gebühr für einen von der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> zugelassenen Restabfallsack (ca. 60 Liter)<br />
gem. § 10 Abs. 2a der Abfallentsorgungssatzung beträgt 3,59 €.<br />
(3) Die Gebühr für die Sammlung und Entsorgung von Elektrogroßgeräten aus Haushaltungen<br />
wie Kühl- und Gefriergeräte und Weiße Ware (z. B. Kochherde, Trockner,<br />
Waschmaschinen) beträgt 12,00 € je Gerät.<br />
(4) Für die Sperrmüllabfuhr beträgt die Gebühr 20,00 € je Karte bzw. Abfuhr. Die zur<br />
Abholung bereitgestellte Sperrmüllmenge darf pro Abholung 3 cbm nicht überschreiten.<br />
§ 3<br />
Entstehung, Änderung und Beendigung der Gebührenpflicht<br />
(1) Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt. Sie können zusammen mit anderen<br />
Abgaben in einem Bescheid angefordert werden.<br />
(2) Die Gebührenpflicht<br />
a) entsteht mit Beginn des Monats, der dem Anschluss an die städtische Abfallentsorgung<br />
folgt,<br />
b) endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung<br />
beendet wurde.<br />
(3) Änderungen, z. B. beim Behältervolumen im Rahmen eines Abfallbehälterwechsels,
- 8 -<br />
sind jeweils halbjährlich zum 01. Juli oder zum 01. Januar eines jeden Jahres möglich.<br />
Der entsprechende Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag<br />
schriftlich bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> im Aufgabenbereich 103 “Finanzen“ vorliegen. In begründeten<br />
Ausnahmefällen entscheidet die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> auf Antrag im Einzelfall.<br />
§ 4<br />
Gebührenpflichtige<br />
(1) Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen von Grundstücken, die an die Abfallentsorgung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> angeschlossenen sind, und die anderen Berichtigten und<br />
Verpflichteten im Sinne des § 22 der Abfallentsorgungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>. Mehrere<br />
Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.<br />
(2) Im Falle eines Eigentumswechsels ist der/die neue Eigentümer/in <strong>vom</strong> Beginn des<br />
Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat der Rechtsänderung folgt. Der/die bisherige<br />
Eigentümer/in haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Gebühren, die bis<br />
zu dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> Kenntnis von dem Eigentumswechsel<br />
erhält. Für sonstige Gebührenpflichtige gilt dies entsprechend. Einen Eigentums-<br />
oder Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 5<br />
Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren<br />
(1) Die Gebühren nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 werden durch Gebührenbescheid, der auch<br />
mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden sein kann, festgesetzt und angefordert.<br />
Sie sind einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig, sofern<br />
im Gebührenbescheid kein anderer Zeitpunkt angegeben ist.<br />
(2) Für einen Restabfallsack ist die Gebühr nach § 2 Abs. 2 beim Erwerb zu entrichten.<br />
(3) Die Gebühren nach § 2 Abs. 4 sind mit Anmeldung der beantragten Leistung fällig und<br />
gesondert zu entrichten.<br />
(4) Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen der<br />
Abfallbeseitigung infolge höherer Gewalt wie Betriebsstörungen, Streiks, betriebsnotwendigen<br />
Arbeiten, behördlichen Verfügungen oder bei Verlegung des Zeitpunktes der<br />
Abfallbeseitigung besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren.<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 16.12.2002 für die Abfallentsorgung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt
- 9 -<br />
Punkt 6<br />
Erlass einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Hundesteuer<br />
<strong>vom</strong> 28.11.2001<br />
Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />
wird wie folgt beschlossen:<br />
1. Satzung<br />
zur Änderung der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001<br />
Vom ..........<br />
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV.NW. S. 254), und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des<br />
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) <strong>vom</strong> 21. Oktober 1969<br />
(GV NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001 (GV NW S.<br />
708) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende 1. Satzung zur<br />
Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> <strong>vom</strong> 28.11.2001 wird um den § 3 Absatz 4 ergänzt:<br />
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter <strong>vom</strong> Tierheim Lippstadt<br />
übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 3 Jahre, beginnend mit dem Tag der Übernahme<br />
des Hundes.<br />
Die Satzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
29<br />
1<br />
0<br />
§ 2<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltungen
- 10 -<br />
Punkt 7<br />
Vorlage des Entwurfes zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Erwitte</strong><br />
Herr Beste beantragte für die CDU-Faktion, dass die Grundstücke Einhoff u.a. in Böckum bei<br />
Übernahme der Investitionskosten durch die Grundstückseigentümer an die städtische Kanalisation<br />
angeschlossen werden und das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept entsprechend<br />
geändert wird. Da ein Vergleich mit anderen Außenbereichsgrundstücken nicht möglich<br />
ist, ergeben sich laut Herrn Beste keine Berufungsfälle.<br />
Herr Marcus teilte mit, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da ansonsten<br />
eine Gleichbehandlung der Bürger nicht mehr gegeben ist. Sowohl der Rat als auch der<br />
Werksausschuss haben in der Vergangenheit einen Anschluss an die städt. Kanalisation<br />
abgelehnt. Die hierzu <strong>vom</strong> Werksausschuss vorgebrachten Argumente seien überzeugend.<br />
Auf dieser Grundlage wurde auch ein entsprechendes Anschlussbegehren in Millinghausen<br />
abgelehnt. Im Falle einer Zustimmung entstehen dem Abwasserwerk zukünftig auch Kosten<br />
durch die Unterhaltung der Anschlussleitung.<br />
Herr Gockel teilte mit, dass im Werksausschuss die Vertreter aller 3 Fraktionen die Auffassung<br />
vertreten haben, dass im Falle einer Zustimmung ein Präzedenzfall geschaffen wird.<br />
Herr Rasche wies darauf hin, dass es keine Notwendigkeit gibt, den bisherigen Ratsbeschluss<br />
in dieser Angelegenheit zu ändern. Der Rat sollte den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen,<br />
um auch dem Abwasserwerk „den Rücken“ zu stärken und um Präzedenzfälle zu<br />
vermeiden, da der Bürger eine Gleichbehandlung erwarte.<br />
Herr Meier teilte mit, dass er dem Antrag im Hinblick auf die für Millinghausen getroffene<br />
Entscheidung nicht zustimmen werden.<br />
Anschliessend wurde über den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt abgestimmt:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14<br />
13<br />
3<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltungen<br />
Danach liess Bürgermeister Fahle über den Entwurf der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> unter Einbeziehung des zuvor gefassten Beschlusses<br />
abstimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14<br />
12<br />
4<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltungen
- 11 -<br />
Punkt 8<br />
Erlass einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung<br />
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -<br />
Entwässerungssatzung - <strong>vom</strong> 18.12.2001<br />
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Entwässerung der<br />
Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung<br />
– <strong>vom</strong> 18.12.2001 wird wie folgt beschlossen:<br />
2. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß<br />
an die öffentliche Abwasseranlage<br />
- Entwässerungssatzung -<br />
<strong>vom</strong> .............<br />
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung<br />
der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz<br />
<strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV. NRW. S. 259), des § 18 a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />
(Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />
12.11.1996 (BGBl. I S. 1695), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten<br />
von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) <strong>vom</strong> 03.11.1994 (BGBl. I S.<br />
3370), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 21.03.1997 (BGBl. I S. 566); der §§ 51 ff. und des<br />
§ 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) zuletzt geändert<br />
durch Gesetz <strong>vom</strong> 09.05.2000 (GV. NRW. S. 718); der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen <strong>vom</strong> 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708)<br />
hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende 2. Satzung zur Änderung<br />
der Entwässerungssatzung <strong>vom</strong> 18.12.2001 beschlossen:<br />
Der Absatz 10 des § 18 "Gebühren und Tarife" erhält folgende Neufassung:<br />
§ 1<br />
(10) Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:<br />
Tarifstelle 1) Vollanschluß 3,20 € /cbm<br />
Tarifstelle 2 a) Teilanschluß und Grubenentleerung,<br />
Schlammabfuhr und -behandlung bei<br />
Ausfaulgruben gemäß DIN 4261 Teil 3 3,11 €/cbm<br />
Tarifstelle 2 b) Teilanschluß, wie 2 a, jedoch ohne<br />
Schlammabfuhr 2,57 €/cbm<br />
Tarifstelle 3 a) Teilanschluß und Grubenentleerung,<br />
Schlammabfuhr und -behandlung bei<br />
Absetzgruben 3,93 €/cbm<br />
Tarifstelle 3 b) Teilanschluß, wie 3 a, jedoch ohne<br />
Schlammabfuhr 2,84 €/cbm
- 12 -<br />
Tarifstelle 4 a) Grubenentleerung, Schlammabfuhr und<br />
-behandlung bei Ausfaulgruben nach<br />
DIN 4261 Teil 3 1,21 €/cbm<br />
Tarifstelle 4 b) Grubenentleerung, wie 4 a, jedoch ohne<br />
Schlammabfuhr 0,68 €/cbm<br />
Tarifstelle 5 a) Grubenentleerung, Schlammabfuhr und<br />
-behandlung bei Absetzgruben 2,04 €/cbm<br />
Tarifstelle 5 b) Grubenentleerung, wie 5 a, jedoch ohne<br />
Schlammabfuhr 0,97 €/cbm<br />
Tarifstelle 6) Teilanschluß ohne Grubenentleerung,<br />
(Nur Schmutzwasser oder nur Regenwasser) 1,60 €/cbm<br />
Tarifstelle 7) für eine fruchtlose Anfuhr zur<br />
Grubenentleerung 30,68 €<br />
Tarifstelle 8) Kleineinleiterabgabe pro Einwohner/-in 19,68 €<br />
Tarifstelle 9) Befreit nach § 53 Abs. 4 LWG 0,00 €<br />
Tarifstelle 10) jährliche Grubenentleerung, Schlammab-<br />
fuhr- und -behandlung bei Entwässerungs-<br />
anlagen wie 4, jedoch auf Wunsch des/der<br />
Eigentümers/Eigentümerin 1,75 €/cbm<br />
Tarifstelle 11) Grubenentleerung und Abwassertransport<br />
bei einer abflußlosen Grube:<br />
a) 0 - 4 cbm (pauschal) 82,32 €<br />
b) 5 - 6 cbm 18,92 €/cbm<br />
c) 7 - 8 cbm 16,87 €/cbm<br />
d) 9 - 15 cbm 15,34 €/cbm<br />
e) ab 16 cbm 12,27 €/cbm<br />
Tarifstelle 12) Abwasser- und Schlammbehandlung aus<br />
abflußlosen Gruben 0,97 €/cbm<br />
Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
§ 2<br />
Einstimmig zugestimmt
Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
- 13 -<br />
Punkt 9<br />
Die Ratsmitglieder nahmen Kenntnis <strong>vom</strong> Beteiligungsbericht 2003 der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>.<br />
Punkt 10<br />
Antrag der CDU-Fraktion auf Verabschiedung einer Resolution zum Thema<br />
"Gemeindefinanzen"<br />
Herr Marcus teilte mit, dass die SPD-Fraktion der Resolution nicht zustimmen werde, da sich<br />
diese gegen die SPD-geführte Bundes- und Landesregierung richtet. Die Entscheidungen<br />
werden in den nächsten Tagen sowieso ohne die vorgeschlagene Resolution in Berlin<br />
getroffen.<br />
Herr Rasche beurteilte die Resolution als eine gute Initiative, die die schlimme Situation der<br />
Städte und Gemeinden beschreibt.<br />
Frau Lange teilte mit, dass die Städte und Gemeinden auf ihre Finanznot aufmerksam<br />
machen sollten.<br />
Bürgermeister Fahle teilte mit, dass auch die Landtagsfraktion der SPD eine Resolution zur<br />
“Gemeindefinanzreform” gefasst habe.<br />
Sodann wurde folgende Resolution beschlossen:<br />
Resolution des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
zum Thema Gemeindefinanzen<br />
Hilfe jetzt!<br />
Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform<br />
1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten<br />
finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach<br />
Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo<br />
des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von<br />
10 Mrd. € (10.000.000.000,- €) belaufen.<br />
2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau,<br />
auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen<br />
in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist<br />
deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller<br />
Menschen.<br />
3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit<br />
weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kindergärten, Sportanla-
- 14 -<br />
gen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt.<br />
Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk<br />
und mittelständischen Betrieben zu Gute kommt, setzt zwingend<br />
die Rückgewinnung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.<br />
4. Eine dringend notwendige und ausreichende Verbesserung der kommunalen<br />
Finanzsituation wird durch die Beschlüsse des Deutschen<br />
Bundestages <strong>vom</strong> 17. Oktober 2003 nicht erreicht. Die finanzielle Entlastungswirkung<br />
durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen<br />
am Arbeitsmarkt bleibt hinter den Erwartungen der Kommunen<br />
zurück.<br />
5. Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben<br />
Beteiligten - insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses<br />
- auf, ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen gerecht zu<br />
werden: Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen<br />
Leistungsfähigkeit und bereits für das Jahr 2004 eine langfristig<br />
tragfähige Gemeindefinanzreform.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
21<br />
8<br />
1<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltung<br />
Punkt 11<br />
Erlass einer neuen Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
Zunächst erklärte Herr Rasche, dass eine Steuererhöhung bei der jetzigen wirtschaftlichen<br />
Situation das völlig falsche Zeichen sei. Deshalb werde die FDP-Fraktion gegen die Erhöhung<br />
der Hebesätze stimmen.<br />
Frau Lange teilte mit, dass Steuererhöhungen für die Wirtschaft „tödlich sind“. Trotzdem<br />
werde die CDU-Fraktion der Hebesatzsatzung „unter Protest“ zustimmen, da die <strong>Stadt</strong> letztlich<br />
im Hinblick auf die Vorgaben zur Haushaltsführung hierzu gezwungen ist.<br />
Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Marcus, dass der vorgelegten Hebesatz-Satzung zugestimmt<br />
wird. Es sei zu hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes durch eine Koaltion<br />
der Vernunft bei der anstehenden Steuerreform entlastet werden.<br />
Bürgermeister Fahle verwies auf den Handlungsrahmen zur Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />
des Innenministeriums NRW, wonach die Hebesätze für die Gewerbe-<br />
und die Grundsteuer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen müssen. Eine Erhöhung<br />
der Hebesätze ist daher zwingend erforderlich.<br />
Folgende Hebesatzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> wird erlassen:
- 15 -<br />
S a t z u n g<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Festsetzung der Steuersätze<br />
für die Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2004<br />
-Hebesatzsatzung-<br />
<strong>vom</strong> __.12.2003<br />
Aufgrund der §§ 7 und 41 (1) f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />
der Fassung der Bekanntgabe <strong>vom</strong> 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz <strong>vom</strong> 29.04.2003 (GV. NRW. 2003, S. 254) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes<br />
<strong>vom</strong> 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 19.12.2000<br />
(BGBl. I S. 1790), und § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 15.08.2003<br />
(BGBl. I S. 1657) hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am <strong>11.12.2003</strong> folgende<br />
Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe<br />
(Grundsteuer -A-) 229 v.H.<br />
2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer -B-) 388 v.H.<br />
3. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 413 v.H.<br />
Die Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
24<br />
5<br />
1<br />
§ 2<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltung
Haushaltsplan 2004<br />
- 16 -<br />
Punkt 12<br />
Zunächst nahm Bürgermeister Fahle Stellung zur Anfrage von Herrn Rasche:<br />
Bürgermeister Fahle teilte mit, dass der Alte Berger Pfad seitens des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
aus dem Investitionsprogramm herausgenommen wurde.<br />
Seitens der Bezirksregierung wurde lediglich anerkannt, dass die Massnahme förderfähig ist.<br />
Hierzu hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> Anfang 2001 eine Einplanungsmitteilung erhalten. Herr Beste<br />
stellte klar, dass die von ihm zitierten Äusserungen im Patriot von ihm nicht so getätigt wurden.<br />
Frau Roemer erläuterte, dass sie nie daran gedacht habe, den Alten Berger Pfad in das Investitionsprogramm<br />
aufzunehmen. Es sollten lediglich 100 m ausgebaut werden.<br />
Alsdann kritisierte Bürgermeister Fahle einen Antrag der SPD, mit dem die weitere Öffnung<br />
des Osterbaches vorangetrieben werden soll. Ein „scheibchenweiser Ausbau“, wie von Herrn<br />
Marcus beantragt, sei jedoch nicht möglich. Es würden Hoffnungen in der Bevölkerung geweckt,<br />
die aus finanziellen Gründen nicht realisierbar sind.<br />
Herr Marcus entgegnete, dass es einen Konsenz in der Bevölkerung gibt, weiter Maßnahmen<br />
durch bürgerschaftliches Engagement am Osterbach durchzuführen, ohne dass die<br />
<strong>Stadt</strong> finanziell gefordert wird. Auf diese Grundlage baut der Antrag auf.<br />
Alsdann brachte Bürgermeister Fahle den Haushaltsplanentwurf mit Haushaltssicherungskonzept<br />
für das Jahr 2004 ein. Die wesentlichen Eckdaten erläuterte der Vorgenannte anhand<br />
einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).<br />
Abschliessend berichtete Frau Marbeck über ein Gespräch mit Vertretern der Sportvereine,<br />
des <strong>Stadt</strong>sportverbandes und der Fraktionen betreffend der Einführung der <strong>vom</strong> Rat am<br />
13.02.2003 auf Basis eines Kompromissvorschlages des <strong>Stadt</strong>sportverbandes beschlossenen<br />
Hallenbenutzungsentgelte ab 01.01.2004.
- 17 -<br />
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />
gez. Fahle gez. Blöming
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