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Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

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Anwesende:<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die Sitzung des Rates<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />

(34. Sitzung <strong>der</strong> Wahlperiode 1999/2004)<br />

Sitzungsdatum<br />

:<br />

25.09.2003<br />

Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende : 19:40 Uhr<br />

Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Wolfgang Fahle Bürgermeister<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> CDU-Fraktion<br />

Martina Aust-Nonnemann Ratsmitglied CDU<br />

Alfred Beste Ratsmitglied CDU<br />

Franz Blöming Ratsmitglied CDU<br />

Rainer du Mont Ratsmitglied CDU<br />

Alexan<strong>der</strong> Dumrauf Ratsmitglied CDU<br />

Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU<br />

Elmar Käuper Ratsmitglied CDU<br />

Stephan Kober Ratsmitglied CDU<br />

Rudolf Kroll Ratsmitglied CDU<br />

Maria-Rita Lange Ratsmitglied CDU<br />

Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />

Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />

Barbara Lüning Ratsmitglied CDU<br />

Franz Meier Ratsmitglied CDU<br />

Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />

Ivo Seelig Ratsmitglied CDU<br />

Franz Wieneke Ratsmitglied CDU<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPD-Fraktion<br />

Renate Conrad Ratsmitglied SPD<br />

Johannes Fink Ratsmitglied SPD<br />

Ulrich Gockel Ratsmitglied SPD<br />

Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />

Heinrich-Jürgen Mendelin Ratsmitglied SPD ab TOP 9<br />

Klaus Metzner Ratsmitglied SPD<br />

Martin Niehaus Ratsmitglied SPD<br />

Robert Plattfaut-Schumacher Ratsmitglied SPD<br />

Holger Schild Ratsmitglied SPD<br />

Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FDP-Fraktion<br />

Ludwig Deimel Ratsmitglied FDP ab TOP 7<br />

Rudolf Jaschke Ratsmitglied FDP<br />

Josef Linnemann Ratsmitglied FDP<br />

Christoph Wilmes Ratsmitglied FDP bis TOP 14<br />

Gerd Zaßenhaus Ratsmitglied FDP


- 2 -<br />

Es fehlten entschuldigt<br />

Rainer Preller Ratsmitglied SPD<br />

Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />

Seitens <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Bettina Marbeck<br />

Hans-Jürgen Köchling<br />

Jörg Blöming Schriftführer


- 3 -<br />

In <strong>der</strong> heutigen Sitzung des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong> unter Mitteilung <strong>der</strong><br />

Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren,<br />

wurde folgendes verhandelt und beschlossen:<br />

TAGESORDNUNG<br />

TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1.<br />

2.<br />

2.a<br />

2.b<br />

2.c<br />

3.<br />

3.a<br />

3.b<br />

3.c<br />

3.d<br />

3.e<br />

3.f<br />

3.g<br />

4.<br />

119/2003<br />

Fragestunde für Einwohner<br />

Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2003<br />

Skateanlage<br />

Spätaussiedlerprojekt<br />

Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

Ältestenrat<br />

Fußweg im Baugebiet "Alter Berger Pfad" in <strong>der</strong> Nähe des<br />

Spielplatzes<br />

Anlegung eines Wan<strong>der</strong>weges entlang des Trotzbaches<br />

Briefkasten vor den Hellweg-Sole-Thermen<br />

110-KV-Stromfreileitung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke Lippstadt<br />

Laufbahnen am Sportplatz an <strong>der</strong> Hellweghalle<br />

Containersiedlung im Bereich des Völlinghauser Weges<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch


5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

120/2003<br />

134/2003<br />

147/2003<br />

133/2003<br />

130/2003<br />

144/2003<br />

149/2003<br />

148/2003<br />

146/2003<br />

132/2003<br />

- 4 -<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger<br />

Straße/Wemberweg"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Erlass einer Satzung über die Erhebung von<br />

Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den<br />

Erweiterungsbereich <strong>der</strong> Satzung über den im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteil Völlinghausen an <strong>der</strong> Kliever Straße<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des<br />

Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> und den Bürgermeister / die<br />

Bürgermeisterin<br />

Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd<br />

Reinold, auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz<br />

des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />

Solbad Westernkotten GmbH<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe per<br />

Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in<br />

<strong>der</strong> Erich-Kästner-Grundschule in <strong>Erwitte</strong><br />

Abriss des städt. Wohnhauses Hellweg 38 in <strong>Erwitte</strong><br />

Stellenplan 2004<br />

Investitionsprogramm 2004 für den Planungszeitraum 2003 - 2007


Nichtöffentliche Sitzung<br />

15.<br />

16.<br />

17.<br />

18.<br />

150/2003<br />

143/2003<br />

- 5 -<br />

Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

Genehmigung einer Vergabeangelegenheit per<br />

Dringlichkeitsentscheidung;<br />

Auftrag über Heizungsinstallationsarbeiten an <strong>der</strong> Grundschule<br />

<strong>Erwitte</strong><br />

Grundstücksangelegenheit;<br />

Erwerb <strong>der</strong> Flächen im Gebiet des Bebauungsplanes Stirpe Nr. 10<br />

"Kampfeld" und Veräußerung <strong>der</strong> Baugrundstücke


Fragestunde für Einwohner<br />

Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />

Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />

- 6 -<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1<br />

Punkt 2<br />

Punkt 2 a<br />

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2003<br />

Bürgermeister Fahle teilte mit, dass die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am<br />

07.10.2003 stattfindet.<br />

Skateanlage<br />

Punkt 2 b<br />

Frau Marbeck teilte mit, dass die Anlage im August 2003 eröffnet bzw. eingeweiht wurde. Es<br />

liegen Beschwerden aus <strong>der</strong> Nachbarschaft betreffend <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung und des<br />

laufenden Betriebes vor.<br />

Frau Marbeck erklärte, dass von <strong>der</strong> Verwaltung die Nutzungszeiten festgelegt wurden. Die<br />

Verwaltung hat bereits Gespräche mit den Anwohnern und dem 1. stellv. Bürgermeister<br />

Herrn Franz Meier geführt und versucht, einen Konsens zwischen Anwohnern und Skatern<br />

zu finden.<br />

Spätaussiedlerprojekt<br />

Punkt 2 c<br />

Frau Marbeck erklärte, dass das Integrationsprojekt für Spätaussiedler, das die <strong>Stadt</strong> in Kooperation<br />

mit dem Jugendgemeinschaftswerk <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt durchführt, mit Ablauf<br />

des 31.12. aufgrund <strong>der</strong> desolaten Haushaltssituation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hätte beendet werden<br />

müssen.<br />

<strong>Stadt</strong>, Arbeiterwohlfahrt und Kreis haben sich intensiv um Finanzierungsalternativen zur Weiterführung<br />

des Projektes bemüht.<br />

Ein Antrag <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt an das Bundesverwaltungsamt auf Bewilligung von Zuwendungen<br />

für Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integration von Spätaussiedlern wurde im Juli<br />

2003 gestellt und positiv beschieden. Der För<strong>der</strong>zeitraum wurde auf 3 Jahre vom 01.10.2003<br />

bis 30.09.2006 festgelegt. Durch die Zuwendung des Bundesverwaltungsamtes werden 2<br />

Stellen mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von jeweils 20 Stunden finanziert<br />

werden.


- 7 -<br />

Das Neuprojekt wird aufbauend auf das bisherige Kooperationsprojekt „Handreichungen“ für<br />

eine gelungene Integration junger Migranten entwickelt und wird weiterhin in enger Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendpflege durchgeführt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> stellt für das Projekt<br />

auch künftig die Räumlichkeiten im Böllhoffhaus <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt kostenfrei zur Verfügung.<br />

Die praktische Tätigkeit mit den jugendlichen Spätaussiedlern in <strong>Erwitte</strong> wird kontinuierlich<br />

durch die bisherige Fachkraft weitergeführt.<br />

Durch die Mittel des Bundesverwaltungsamtes kann nach den För<strong>der</strong>richtlinien nicht die Beratungsarbeit<br />

durchgeführt werden. Es soll jedoch versucht werden, die Beratungsarbeit mit<br />

den eingesparten Mitteln aus 2003 aufrecht zu erhalten.<br />

Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

Ältestenrat<br />

Punkt 3<br />

Punkt 3 a<br />

Auf Anfrage von Herrn Marcus erklärte Bürgemeister Fahle, dass die Fraktionsvorsitzenden<br />

bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses festlegen sollen, ob eine Ältestenratsitzung<br />

stattfindet.<br />

Punkt 3 b<br />

Fußweg im Baugebiet "Alter Berger Pfad" in <strong>der</strong> Nähe des Spielplatzes<br />

Herr Jaschke berichtete, dass sich Fugenmaterial in dem Fußweg gelöst hat, und dort Stolperfallen<br />

entstanden sind.<br />

Herr Köchling antwortete, dass die Mängel anlässlich <strong>der</strong> Bauabnahme bereits beanstandet<br />

wurden. Die Firma wurde zur Mängelbeseitigung bereits in Verzug gesetzt und will die Mängel<br />

bis zum 30.09.2003 beseitigen.


- 8 -<br />

Punkt 3 c<br />

Anlegung eines Wan<strong>der</strong>weges entlang des Trotzbaches<br />

Herr Wilmes erkundigte sich nach dem aktuellen Stand.<br />

Herr Meier antwortete, dass bereits Grundstücksverhandlungen geführt worden sind und<br />

man eine Einigung erzielt habe.<br />

Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass auf <strong>der</strong> erworbenen Fläche <strong>der</strong> geplante<br />

Wan<strong>der</strong>weg nicht angelegt werden kann, da <strong>der</strong> Kreis Soest aufgrund des Landschaftsgesetzes<br />

NRW einen Schutzabstand von mindestens 15 Metern zur Böschungsoberkante des<br />

Trotzbaches for<strong>der</strong>t. Der Ankauf eines Streifens dieser Breite ist für die <strong>Stadt</strong> jedoch nicht<br />

finanzierbar. Deshalb wurden Verhandlungen mit dem Wasserverband Obere Lippe geführt<br />

mit dem Ziel, dass von dort ein entsprechen<strong>der</strong> Uferrandstreifen erworben wird. Unter Berücksichtigung<br />

des <strong>Entwicklung</strong>skonzeptes für den Trotzbach wird nunmehr in Abstimmung<br />

zwischen dem Wasserverband Obere Lippe, dem Kreis Soest und <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Arnsberg eine Verlegung des Bachlaufes und damit eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wegeführung favorisiert.<br />

Da stadtseitig für die östlich des Trotzbaches gelegenen Flächen nun keine Verwendungsmöglichkeit<br />

mehr besteht, sollen die Kaufverträge aufgehoben werden.<br />

Briefkasten vor den Hellweg-Sole-Thermen<br />

Punkt 3 d<br />

Auf Anfrage von Herrn Beste teilte Bürgermeister Fahle mit, dass kurzfristig ein Gespräch mit<br />

<strong>der</strong> Deutschen Post AG hinsichtlich <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufstellung des weggenommenen Briefkastens<br />

verwaltungsseitig geführt wird.<br />

Punkt 3 e<br />

110-KV-Stromfreileitung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke Lippstadt<br />

Herr Plattfaut-Schumacher erkundigte sich nach dem aktuellen Stand.<br />

Bürgermeister Fahle teilte mit, dass Herr Plattfaut-Schumacher seitens <strong>der</strong> Verwaltung über<br />

den aktuellen Stand informiert wird.<br />

Punkt 3 f<br />

Laufbahnen am Sportplatz an <strong>der</strong> Hellweghalle<br />

Herr Blöming regte an, die einzelnen Laufbahnen und die Streckenlängen zu markieren.<br />

Bürgermeister Fahle sicherte eine Überprüfung zu.


- 9 -<br />

Punkt 3 g<br />

Asylantenunterkunft im Bereich des Völlinghauser Weges<br />

Auf Anfrage von Herrn Sellmann erklärte Frau Marbeck, dass die Asylantenunterkunft am<br />

Völlinghauser Weg genutzt wird. Da <strong>der</strong>zeit mehrere Übergangswohnheime im Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufgrund von vorhandenen Bau- und Brandschutzmängeln nicht für die Unterbringung<br />

von Asylbewerbern genutzt werden können, ist auch weiterhin eine Nutzung <strong>der</strong><br />

Containersiedlung am Völlinghauser Weg unverzichtbar. Das Grundstück, auf dem die Containeranlage<br />

errichtet ist, befindet sich in städtischem Eigentum. Langfristig wird eine Erneuerung<br />

des og. Objektes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Punkt 4<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass während <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

und <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung <strong>der</strong> vorgenannten Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung Anregungen<br />

nicht vorgetragen wurden.<br />

Die 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 „In <strong>der</strong> Appelte“ wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung wird<br />

anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 5<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger Straße/Wemberweg"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Zu <strong>der</strong> von einem Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregung wird wie folgt Stellung<br />

genommen:<br />

Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt vom 05.06.2003<br />

Der Anregung des Staatlichen Umweltamtes wird im Bebauungsplanentwurf entsprochen.


- 10 -<br />

Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 „Berger Straße/Wemberweg“ wird in<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung<br />

wird anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 6<br />

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis<br />

135 c BauGB<br />

Herr Beste regte an, klarzustellen, wer für die Ausgleichsflächen unterhaltungspflichtig ist.<br />

Ausserdem bat er darum, die geübte Praxis mit den Ablösungsverträgen auf jeden Fall weiterzuführen.<br />

Danach wurde folgende Satzung beschlossen:<br />

Satzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Erhebung<br />

von Kostenerstattungsbeträgen<br />

nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />

vom .........<br />

Aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch OLG-Vertretungsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2850, 2852), und des § 7 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S.<br />

666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160)<br />

hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am 25.09.2003 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen<br />

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen<br />

werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.<br />

§ 2<br />

Umfang <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichsmaßnah-<br />

men, die nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet sind.


- 11 -<br />

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für<br />

1. den Erwerb und die Freilegung <strong>der</strong> Flächen für Ausgleichsmaßnahmen,<br />

2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege.<br />

Dazu gehört auch <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen<br />

im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung.<br />

(3) Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen einschließlich <strong>der</strong>en Durchführungsdauer<br />

ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan<br />

in Verbindung mit den in <strong>der</strong> Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan<br />

kann im Einzelfall von den in <strong>der</strong> Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen<br />

vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />

3 BauGB.<br />

§ 3<br />

Ermittlung <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.<br />

§ 4<br />

Verteilung <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />

Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten<br />

Grundstücke nach Maßgabe <strong>der</strong> zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO)<br />

verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche<br />

zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche<br />

als überbaubare Grundstücksfläche.<br />

§ 5<br />

Anfor<strong>der</strong>ung von Vorauszahlungen<br />

Die <strong>Stadt</strong> kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht o<strong>der</strong> nicht in<br />

vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages<br />

anfor<strong>der</strong>n, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten<br />

sind, baulich o<strong>der</strong> gewerblich genutzt werden dürfen.<br />

§ 6<br />

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages<br />

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung fällig.


- 12 -<br />

§ 7<br />

Kostenerstattungspflichtige<br />

Kostenerstattungspflichtig ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im Zeitpunkt des Entstehens <strong>der</strong> Kostenerstattungspflicht<br />

Träger des auf dem Grundstück verwirklichten Vorhabens ist. Ist im Zeitpunkt<br />

des Entstehens <strong>der</strong> Kostenerstattungspflicht kein Vorhabenträger vorhanden, ist <strong>der</strong> Eigentümer<br />

des Grundstückes kostenerstattungspflichtig. Mehrere Kostenerstattungspflichtige sind<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 8<br />

Ablösung<br />

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst<br />

sich nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.<br />

§ 9<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


- 13 -<br />

Anlage zu § 2 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung<br />

zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern<br />

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen<br />

� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen <strong>der</strong> Vegetationstragschicht<br />

nach DIN 18915 und <strong>der</strong> Pflanzgrube gemäß DIN 18916<br />

� Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung<br />

18/20<br />

� Verankerung <strong>der</strong> Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung <strong>der</strong><br />

Baumscheibe<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 4 Jahre<br />

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln<br />

� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />

18915<br />

� Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung<br />

18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung 16/18,<br />

Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in <strong>der</strong><br />

Sortierung 60/80, 80/100 o<strong>der</strong> 100/150 hoch<br />

� Je 100 m² je ein Baum I. Ordnung, zwei Bäume II. Ordnung, fünf Heister und 40<br />

Sträucher<br />

� Verankerung <strong>der</strong> Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />

1.3 Anlage standortgerechter Wäl<strong>der</strong><br />

� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />

18915<br />

� Aufforstung mit standortgerechten Arten<br />

� 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5jährig, Höhe 80 - 120 cm<br />

� Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />

� Fertigstellung und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre


1.4 Schaffung von Streuobstwiesen<br />

- 14 -<br />

� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />

18915<br />

� Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung <strong>der</strong> Bäume<br />

� je 100 m² ein Obstbaum <strong>der</strong> Sortierung 10/12<br />

� Einsaat Gras-/Kräutermischung<br />

� Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen<br />

� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung<br />

� Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen<br />

2.1 Herstellung von Stillgewässern<br />

� Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens<br />

� ggf. Abdichtung des Untergrundes<br />

� Anpflanzung standortheimischer Pflanzen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern<br />

� Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen<br />

� Gestaltung <strong>der</strong> Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer<br />

Vorgaben<br />

� Anpflanzung standortheimischer Pflanzen<br />

� Entschlammung<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />

3. Begrünung von baulichen Anlagen<br />

3.1 Fassadenbegrünung<br />

� Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen<br />

� Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen<br />

� eine Pflanze je 2 lfdm.


- 15 -<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 2 Jahre<br />

3.2 Dachbegrünung<br />

� intensive Begrünung von Dachflächen<br />

� extensive Begrünung von Dachflächen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung<br />

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen<br />

� Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge<br />

� Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten<br />

� Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung<br />

� Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung<br />

� Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />

5. Maßnahmen zur Extensivierung<br />

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Gründlandbrache<br />

� Nutzungsaufgabe<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />

5.2 Umwandlung von Acker in Ru<strong>der</strong>alflur<br />

� ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland<br />

� Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens<br />

� Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland<br />

� Nutzungsreduzierung<br />

� Aushagerung durch Mahd und Verwertung o<strong>der</strong> Abtransport des Mähguts


- 16 -<br />

� bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 7<br />

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Erweiterungsbereich <strong>der</strong> Satzung über den<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteil Völlinghausen an <strong>der</strong> Kliever Straße<br />

Herr Marcus wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass diese den Beschlußvorschlag nicht<br />

zustimmen werde, da keine städt. Vermarktung <strong>der</strong> Grundstücke erfolgt.<br />

Sodann beschloss <strong>der</strong> Rat, dem Abschluß des Erschließungsvertrages mit <strong>der</strong> Firma Reddeker<br />

(Völlinghausen) zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

23<br />

8<br />

1<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltung<br />

Punkt 8<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> und<br />

den Bürgermeister / die Bürgermeisterin<br />

Folgende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung wurde beschlossen:<br />

Der § 3 Abs. 2 a) wird wie folgt ergänzt:<br />

§ 3<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

(2) Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten,<br />

die nach § 41 GO <strong>der</strong> Entscheidung des Rates vorbehalten sind, sofern nicht ein an<strong>der</strong>er<br />

Ausschuss für die Beratung zuständig ist, bzw., wenn im Rat erstmalig eine Entscheidung<br />

getroffen werden soll, die vorher nicht in einem Fachausschuss beraten<br />

worden ist.<br />

Außerdem berät <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss über


- 17 -<br />

a) die Aufstellung von Bauprogrammen, soweit nicht nach § 5 Abs. 3 i) <strong>der</strong> Planungs-<br />

und Gestaltungsausschuss zuständig ist,<br />

Der folgende § 5 Abs. 1 h) wird gestrichen:<br />

§ 5<br />

Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />

(1) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss ist zuständig für die Beratung<br />

h) von Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />

Der § 5 Abs. 3 wird um den Buchstaben i) mit folgendem Wortlaut erweitert:<br />

§ 5<br />

Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />

(3) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss entscheidet über<br />

i) die Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 9<br />

Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung von<br />

Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />

Der Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung<br />

von Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen wird<br />

abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Solbad Westernkotten GmbH<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 10<br />

Die Ratsmitglie<strong>der</strong> nahmen Kenntnis von <strong>der</strong> Mitteilungsvorlage Nr. 144/2003.


- 18 -<br />

Punkt 11<br />

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe per Dringlichkeitsentscheidung zur<br />

Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Erich-Kästner-Grundschule in <strong>Erwitte</strong><br />

Frau Lange teilte für die CDU-Fraktion mit, dass es bei <strong>der</strong> CDU „sauer aufgestossen“ sei,<br />

dass die Heizkessel bereits nach 6 Jahren erneuert werden müssen und fragte nach, ob jemand<br />

in Regress genommen werden kann. Bürgermeister Fahle teilte mit, dass es keine<br />

gesetzliche Möglichkeit gibt Regressansprüche geltend zu machen.<br />

Herr Marcus fragte nach, ob in an<strong>der</strong>en städtischen Objekten, z. B. Feuerwehrgerätehaus<br />

<strong>Erwitte</strong> mit dem Auftreten ähnlicher Probleme zu rechnen ist.<br />

Bürgermeister Fahle erklärte, dass seitens <strong>der</strong> Verwaltung sämtliche Feuerungsanlagen daraufhin<br />

geprüft werden.<br />

Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.03 mit folgendem<br />

Wortlaut:<br />

Entscheidung:<br />

Für die Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> wird bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle<br />

1.211.9400.7 „Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ eine überplanmäßige Ausgabe<br />

in Höhe von 55.000 € genehmigt. Die Finanzierung <strong>der</strong> überplanmäßigen Ausgabe<br />

erfolgt durch einen Teilbetrag eines Haushaltsrestes aus Vorjahren in Höhe von 78.102,03 €<br />

bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet <strong>Erwitte</strong>-Nord“.<br />

Diese Entscheidung erfolgt im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit (Beginn <strong>der</strong> Schulzeit und <strong>der</strong><br />

Heizperiode) als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW.<br />

Problembeschreibung/Begründung:<br />

In den Sommerferien 1997 wurde in die Grundschule <strong>Erwitte</strong> eine neue Heizungsanlage eingebaut.<br />

Die Planung und Bauleitung <strong>der</strong> Maßnahme wurde damals Dipl.-Ing. Franz, Lippstadt,<br />

übertragen. Die Maßnahme beinhaltete die Demontage <strong>der</strong> vorhandenen Heizkessel<br />

(2 Stck.), den Einbau neuer Heizkessel einschließlich Anschluss an die bereits vorhandene<br />

Gasleitung sowie den Einbau von Edelstahl-Rauchrohren in den vorhandenen Schornstein.<br />

Im Zuge von Wartungsarbeiten wurde nunmehr festgestellt, dass die beiden Heizkessel <strong>der</strong><br />

Marke Viessmann Paromat Simplex bereits nach 6 Jahren verkalkt und durchgebrannt sind.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Mängel wurde verwaltungsseitig die Fa. Viessmann gebeten, die<br />

Heizkessel zu überprüfen. Der technische Außendienst <strong>der</strong> Fa. Viessmann stellte bei <strong>der</strong><br />

Überprüfung fest, dass ein Riss an <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Rohrplatte <strong>der</strong> Heizkessel vorhanden ist.<br />

Des Weiteren wurden Kalkablagerungen bis zu 25 mm Stärke festgestellt. Durch diese Kalkablagerungen<br />

auf den Heizflächen wurde <strong>der</strong> Wärmeübergang von den Heizgasen zum Kesselwasser<br />

erheblich gestört. Dadurch bedingt ist es zu unkontrollierbaren Spannungen gekommen,<br />

die zu Materialschäden durch örtlich bedingte Überhitzung und somit zu Rissbildungen<br />

geführt haben. Diese Kalkablagerungen hätten durch den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />

im Zuge <strong>der</strong> im Jahre 1997 errichteten Heizkesselanlage vermieden werden<br />

können. Da eine solche Anlage damals jedoch nicht eingebaut wurde, sind die Kalkablagerungen<br />

auf den Heizflächen eindeutig betriebsbedingt, so dass die Fa. Viessmann eine<br />

Beteiligung an den entstehenden Kosten ablehnt. Eine Reparatur <strong>der</strong> Heizkesselanlage ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Schäden nicht möglich, so dass zwei neue Kesselanlagen zur<br />

Beheizung <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> aufgestellt werden müssen.


- 19 -<br />

Verwaltungsseitig wurde aufgrund <strong>der</strong> Feststellungen <strong>der</strong> Fa. Viessmann eine Untersuchung<br />

des Heizungswassers in Auftrag gegeben. Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Wasserprobe wurde festgestellt,<br />

dass die Werte völlig außerhalb aller Normen liegen und somit eine extrem stark ablaufende<br />

Korrosion im System belegen. Das Untersuchungsinstitut BWT empfiehlt daher dringend<br />

den Einsatz einer kompakten Heizungswasseraufbereitung in Form einer Enthärtungs-<br />

und einer Dosieranlage.<br />

Aufgrund des umfangreichen Schadensbildes im Bereich <strong>der</strong> Heizungsanlage <strong>der</strong> Grundschule<br />

<strong>Erwitte</strong> wurde die Ingenieurgesellschaft IBS mbH, Arnsberg, gebeten, die Kosten für<br />

eine Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen sowie den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />

zu ermitteln. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von<br />

55.000 € inklusive Mehrwertsteuer und Nebenarbeiten. Die Maßnahme muss unverzüglich<br />

durchgeführt werden, da aufgrund <strong>der</strong> defekten Kessel we<strong>der</strong> eine Beheizung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />

noch eine Warmwasseraufbereitung erfolgt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit<br />

<strong>der</strong> Maßnahme ist somit im Hinblick auf den Beginn <strong>der</strong> Schulzeit gegeben. Mit <strong>der</strong> Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> neuen Anlage wird wegen <strong>der</strong> Lieferzeiten <strong>der</strong> Kessel nicht vor Anfang Oktober<br />

gerechnet. Aufgrund <strong>der</strong> dargelegten zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit wird die<br />

Maßnahme nicht öffentlich son<strong>der</strong>n entsprechend den Vorschriften <strong>der</strong> VOB beschränkt<br />

ausgeschrieben. Die Submission <strong>der</strong> Angebote erfolgt am 08.09.03, 10.00 Uhr, im Rathaus.<br />

Die anschließende Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund <strong>der</strong> dargelegten Eilbedürftigkeit<br />

ebenfalls per Dringlichkeitsentscheidung.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000 € bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.211.9400.7<br />

„Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ wird in gleicher Höhe refinanziert aus einem<br />

Haushaltsrest aus Vorjahren bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet<br />

<strong>Erwitte</strong>-Nord“. Die Mittel bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von 78.102,03 €<br />

waren ursprünglich vorgesehen für die Erschließung von Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet<br />

<strong>Erwitte</strong>-Nord. Da jedoch <strong>der</strong>zeit keine Interessenten für den Kauf von Gewerbegrundstücken<br />

vorhanden sind, wird eine Erschließung von Grundstücken im lfd. Haushaltsjahr<br />

nicht mehr erfolgen. Der Haushaltsrest bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von<br />

78.102,03 € ist somit im Rahmen <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung zur Deckung des vorhandenen<br />

Fehlbetrages einzusetzen. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, einen<br />

Teilbetrag in Höhe von 55.000 € zur Deckung <strong>der</strong> dargelegten Mehrausgaben zu verwenden.<br />

Die vom Rat am 24.03.2003 beschlossene und von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am 15.04.2003<br />

genehmigte Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im<br />

Jahr 2003 muss aufgrund <strong>der</strong> Refinanzierung über den Haushaltsrest nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong>Erwitte</strong>, den 03.09.03<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gez. Fahle gez. Lange<br />

gez. Rasche gez. Marcus<br />

Einstimmig zugestimmt


- 20 -<br />

Punkt 12<br />

Abriss des städt. Wohnhauses Hellweg 38 in <strong>Erwitte</strong><br />

Herr Marcus erklärte, dass sich die SPD-Fraktion gegen den Erwerb ausgesprochen habe,<br />

da es sich aber bei dem Objekt nun um einen „Schandfleck“ für <strong>Erwitte</strong> handelt, wird die SPD<br />

sich bei <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Stimme enthalten.<br />

Sodann wurde beschlossen:<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erfor<strong>der</strong>lichen Schritte für den Abriss des städt. Wohnhauses<br />

Hellweg 38 zu veranlassen. Eine Abbruchgenehmigung des Kreises Soest für das<br />

Objekt liegt bereits vor. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf einen<br />

Betrag in Höhe von ca. 23.000 € inklusive Verfüllung <strong>der</strong> Fläche bis Oberkante Gelände.<br />

Zur Realisierung <strong>der</strong> Abbruchmaßnahme steht bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.880.9400.7 „Bauliche<br />

Maßnahmen an städt. Wohngebäuden“ noch ein Haushaltsrest aus Vorjahren in Höhe<br />

von 10.442,52 € zur Verfügung. Des Weiteren wird bei <strong>der</strong> vorgenannten Haushaltsstelle<br />

eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.782,30 € genehmigt. Die Refinanzierung <strong>der</strong><br />

überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über einen Haushaltsausgaberest aus Vorjahren bei <strong>der</strong><br />

Haushaltsstelle 1.790.9500.9 „Errichtung einer Trafostation auf dem Schlossgelände“ in gleicher<br />

Höhe.<br />

Die vom Rat am 24.03.2003 beschlossene und von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am 15.04.2003<br />

genehmigte Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im<br />

Jahr 2003 muss aufgrund <strong>der</strong> Refinanzierung über den Haushaltsrest nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Stellenplan 2004<br />

24<br />

0<br />

9<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltungen<br />

Punkt 13<br />

Auf Anfrage von Herrn Marcus betreffend eines Personalentwicklungskonzeptes erklärte<br />

Bürgermeister Fahle, dass eine langfristige Personalplanung nicht möglich ist, da die<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Kommunen immer mehr fremdbestimmt durch Bund und Län<strong>der</strong> (z. B. offene<br />

Ganztagsschule, Aufnahme von Aussiedlern, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und<br />

Sozialhilfe) sind.<br />

Ausserdem schreibe das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen des<br />

Personalkostenreduzierungskonzeptes genau vor, was zu tun ist.<br />

Der Stellenplan 2004 wurde zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.<br />

Punkt 14<br />

Investitionsprogramm 2004 für den Planungszeitraum 2003 - 2007<br />

Bürgermeister Fahle brachte den Entwurf des Investitionsprogrammes anhand einer Power-<br />

Point-Präsentation (Anlage 1) sowie den Entwurf <strong>der</strong> Prioritätenliste ein.<br />

Die Angelegenheit wurde zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Abstimmungsergebnis:<br />

- 21 -<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />

gez. Fahle gez. Blöming


Straßenbau<br />

431.000 €<br />

Baumaßnahmen Schulen<br />

320.000 €<br />

Sonst. Investitionen<br />

506.167 €<br />

Investitionszuschüsse<br />

494.130 €<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

427.000 €<br />

Erschließung von Baugebieten<br />

362.802 €<br />

Erwerb von bewegl. Vermögen<br />

52.100 €<br />

Zuführungen zum Verwaltungshaushalt /<br />

Rücklage Feuerschutz<br />

517.000 €<br />

Summe 3.110.199 €<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Investitionsausgaben 2004<br />

Erwerb von<br />

bewegl. Vermögen<br />

1,58%<br />

Erschließung<br />

von Baugebieten<br />

11,66%<br />

Zuführungen zum<br />

Verwaltungshaushalt /<br />

Rücklage Feuerschutz<br />

16,62%<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

13,73%<br />

Straßenbau<br />

13,86%<br />

Investitionszuschüsse<br />

15,89%<br />

Baumaßnahmen<br />

Schulen<br />

10,29%<br />

Sonst. Investitionen<br />

16,37%


Entnahme aus <strong>der</strong> Allg. Rücklage<br />

0 €<br />

Erschließungsbeiträge / KAG-Beiträge<br />

360.677 €<br />

Kreditaufnahme<br />

937.670 €<br />

Vermögensveräußerung<br />

1.286.852 €<br />

Zuweisungen / Zuschüsse<br />

525.000 €<br />

Summe 3.110.199 €<br />

- 24 -<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Investitionen 2004<br />

Kreditaufnahme<br />

30,15%<br />

Erschließungsbeiträge<br />

/ KAG-Beiträge<br />

11,60%<br />

Entnahme aus<br />

<strong>der</strong> Allg. Rücklage<br />

0,00%<br />

Vermögensveräußerung<br />

41,38%<br />

Zuweisungen /<br />

Zuschüsse<br />

16,88%


7.000 T€<br />

6.000 T€<br />

5.000 T€<br />

4.000 T€<br />

3.000 T€<br />

2.000 T€<br />

1.000 T€<br />

0T€<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

6.234<br />

2000<br />

-77 T€<br />

Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

dem Jahr 2000 in %<br />

2001<br />

4.620<br />

-1.613 T€<br />

-25,88 %<br />

- 25 -<br />

Summe <strong>der</strong> Investitionen<br />

und Investitionszuschüsse<br />

(in T€)<br />

ohne Abwasserwerk <strong>Erwitte</strong><br />

lt. Haushaltsplan<br />

2002<br />

5.156<br />

+535 T€<br />

-17,29 %<br />

2003<br />

4.196<br />

-960 T€<br />

-32,69 %<br />

2004*<br />

3.110<br />

-1.085 T€<br />

-50,11 %<br />

Investitionen * lt. Entwurf Investitionsprogramm


350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

2000<br />

0 T€<br />

345<br />

Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />

dem Jahr 2000 in %<br />

2001<br />

320<br />

-25 T€<br />

-7,23 %<br />

- 26 -<br />

<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> "<strong>Allgemeinen</strong> Investitionspauschale"<br />

(in T€)<br />

ohne Abwasserwerk <strong>Erwitte</strong><br />

lt. Haushaltsplan<br />

2002<br />

-70 T€<br />

250<br />

-27,56 %<br />

2003<br />

-244 T€<br />

-98,26 %<br />

6 6<br />

2004*<br />

0 T€<br />

-98,26 %<br />

Investitionspauschale * lt. Entwurf Investitionsprogramm


in Tausend Euro<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

-200<br />

1.584<br />

660<br />

924<br />

938<br />

690<br />

248<br />

- 27 -<br />

Übersicht über die Kreditaufnahme / Neuverschuldung<br />

647<br />

585<br />

62<br />

697<br />

615<br />

82<br />

623 630<br />

2003 2004 2005 2006 2007<br />

Haushaltsjahr<br />

Darlehnsaufnahme Tilgung Nettoneuverschuldung<br />

-7


Straßenbau<br />

431.000 €<br />

Baumaßnahmen Schulen<br />

320.000 €<br />

Sonst. Investitionen<br />

506.167 €<br />

Investitionszuschüsse<br />

494.130 €<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

427.000 €<br />

Erschließung von Baugebieten<br />

362.802 €<br />

Erwerb von bewegl. Vermögen<br />

52.100 €<br />

Zuführungen zum Verwaltungshaushalt /<br />

Rücklage Feuerschutz<br />

517.000 €<br />

Summe 3.110.199 €<br />

- 28 -<br />

Aufteilung <strong>der</strong> Investitionsausgaben 2004<br />

Erwerb von<br />

bewegl. Vermögen<br />

1,58%<br />

Erschließung<br />

von Baugebieten<br />

11,66%<br />

Zuführungen zum<br />

Verwaltungshaushalt /<br />

Rücklage Feuerschutz<br />

16,62%<br />

Grun<strong>der</strong>werb<br />

13,73%<br />

Straßenbau<br />

13,86%<br />

Investitionszuschüsse<br />

15,89%<br />

Baumaßnahmen<br />

Schulen<br />

10,29%<br />

Sonst. Investitionen<br />

16,37%

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