Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
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Anwesende:<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die Sitzung des Rates<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong><br />
(34. Sitzung <strong>der</strong> Wahlperiode 1999/2004)<br />
Sitzungsdatum<br />
:<br />
25.09.2003<br />
Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende : 19:40 Uhr<br />
Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13<br />
Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Wolfgang Fahle Bürgermeister<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> CDU-Fraktion<br />
Martina Aust-Nonnemann Ratsmitglied CDU<br />
Alfred Beste Ratsmitglied CDU<br />
Franz Blöming Ratsmitglied CDU<br />
Rainer du Mont Ratsmitglied CDU<br />
Alexan<strong>der</strong> Dumrauf Ratsmitglied CDU<br />
Werner Henkenmeier Ratsmitglied CDU<br />
Elmar Käuper Ratsmitglied CDU<br />
Stephan Kober Ratsmitglied CDU<br />
Rudolf Kroll Ratsmitglied CDU<br />
Maria-Rita Lange Ratsmitglied CDU<br />
Karl-Josef Lentz Ratsmitglied CDU<br />
Rüdiger Lohoff Ratsmitglied CDU<br />
Barbara Lüning Ratsmitglied CDU<br />
Franz Meier Ratsmitglied CDU<br />
Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU<br />
Ivo Seelig Ratsmitglied CDU<br />
Franz Wieneke Ratsmitglied CDU<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPD-Fraktion<br />
Renate Conrad Ratsmitglied SPD<br />
Johannes Fink Ratsmitglied SPD<br />
Ulrich Gockel Ratsmitglied SPD<br />
Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD<br />
Heinrich-Jürgen Mendelin Ratsmitglied SPD ab TOP 9<br />
Klaus Metzner Ratsmitglied SPD<br />
Martin Niehaus Ratsmitglied SPD<br />
Robert Plattfaut-Schumacher Ratsmitglied SPD<br />
Holger Schild Ratsmitglied SPD<br />
Hans-Jürgen Sellmann Ratsmitglied SPD<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FDP-Fraktion<br />
Ludwig Deimel Ratsmitglied FDP ab TOP 7<br />
Rudolf Jaschke Ratsmitglied FDP<br />
Josef Linnemann Ratsmitglied FDP<br />
Christoph Wilmes Ratsmitglied FDP bis TOP 14<br />
Gerd Zaßenhaus Ratsmitglied FDP
- 2 -<br />
Es fehlten entschuldigt<br />
Rainer Preller Ratsmitglied SPD<br />
Christof Rasche Ratsmitglied FDP<br />
Seitens <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Bettina Marbeck<br />
Hans-Jürgen Köchling<br />
Jörg Blöming Schriftführer
- 3 -<br />
In <strong>der</strong> heutigen Sitzung des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong>, zu <strong>der</strong> die Mitglie<strong>der</strong> unter Mitteilung <strong>der</strong><br />
Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlußfähiger Anzahl erschienen waren,<br />
wurde folgendes verhandelt und beschlossen:<br />
TAGESORDNUNG<br />
TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1.<br />
2.<br />
2.a<br />
2.b<br />
2.c<br />
3.<br />
3.a<br />
3.b<br />
3.c<br />
3.d<br />
3.e<br />
3.f<br />
3.g<br />
4.<br />
119/2003<br />
Fragestunde für Einwohner<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2003<br />
Skateanlage<br />
Spätaussiedlerprojekt<br />
Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />
Ältestenrat<br />
Fußweg im Baugebiet "Alter Berger Pfad" in <strong>der</strong> Nähe des<br />
Spielplatzes<br />
Anlegung eines Wan<strong>der</strong>weges entlang des Trotzbaches<br />
Briefkasten vor den Hellweg-Sole-Thermen<br />
110-KV-Stromfreileitung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke Lippstadt<br />
Laufbahnen am Sportplatz an <strong>der</strong> Hellweghalle<br />
Containersiedlung im Bereich des Völlinghauser Weges<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />
und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
120/2003<br />
134/2003<br />
147/2003<br />
133/2003<br />
130/2003<br />
144/2003<br />
149/2003<br />
148/2003<br />
146/2003<br />
132/2003<br />
- 4 -<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger<br />
Straße/Wemberweg"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />
und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Erlass einer Satzung über die Erhebung von<br />
Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />
Abschluss eines Erschließungsvertrages für den<br />
Erweiterungsbereich <strong>der</strong> Satzung über den im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteil Völlinghausen an <strong>der</strong> Kliever Straße<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des<br />
Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> und den Bürgermeister / die<br />
Bürgermeisterin<br />
Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd<br />
Reinold, auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Einsatz<br />
des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />
Solbad Westernkotten GmbH<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe per<br />
Dringlichkeitsentscheidung zur Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in<br />
<strong>der</strong> Erich-Kästner-Grundschule in <strong>Erwitte</strong><br />
Abriss des städt. Wohnhauses Hellweg 38 in <strong>Erwitte</strong><br />
Stellenplan 2004<br />
Investitionsprogramm 2004 für den Planungszeitraum 2003 - 2007
Nichtöffentliche Sitzung<br />
15.<br />
16.<br />
17.<br />
18.<br />
150/2003<br />
143/2003<br />
- 5 -<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />
Genehmigung einer Vergabeangelegenheit per<br />
Dringlichkeitsentscheidung;<br />
Auftrag über Heizungsinstallationsarbeiten an <strong>der</strong> Grundschule<br />
<strong>Erwitte</strong><br />
Grundstücksangelegenheit;<br />
Erwerb <strong>der</strong> Flächen im Gebiet des Bebauungsplanes Stirpe Nr. 10<br />
"Kampfeld" und Veräußerung <strong>der</strong> Baugrundstücke
Fragestunde für Einwohner<br />
Es wurden keine Anfragen gestellt.<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung<br />
- 6 -<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1<br />
Punkt 2<br />
Punkt 2 a<br />
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2003<br />
Bürgermeister Fahle teilte mit, dass die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am<br />
07.10.2003 stattfindet.<br />
Skateanlage<br />
Punkt 2 b<br />
Frau Marbeck teilte mit, dass die Anlage im August 2003 eröffnet bzw. eingeweiht wurde. Es<br />
liegen Beschwerden aus <strong>der</strong> Nachbarschaft betreffend <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung und des<br />
laufenden Betriebes vor.<br />
Frau Marbeck erklärte, dass von <strong>der</strong> Verwaltung die Nutzungszeiten festgelegt wurden. Die<br />
Verwaltung hat bereits Gespräche mit den Anwohnern und dem 1. stellv. Bürgermeister<br />
Herrn Franz Meier geführt und versucht, einen Konsens zwischen Anwohnern und Skatern<br />
zu finden.<br />
Spätaussiedlerprojekt<br />
Punkt 2 c<br />
Frau Marbeck erklärte, dass das Integrationsprojekt für Spätaussiedler, das die <strong>Stadt</strong> in Kooperation<br />
mit dem Jugendgemeinschaftswerk <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt durchführt, mit Ablauf<br />
des 31.12. aufgrund <strong>der</strong> desolaten Haushaltssituation <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> hätte beendet werden<br />
müssen.<br />
<strong>Stadt</strong>, Arbeiterwohlfahrt und Kreis haben sich intensiv um Finanzierungsalternativen zur Weiterführung<br />
des Projektes bemüht.<br />
Ein Antrag <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt an das Bundesverwaltungsamt auf Bewilligung von Zuwendungen<br />
für Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integration von Spätaussiedlern wurde im Juli<br />
2003 gestellt und positiv beschieden. Der För<strong>der</strong>zeitraum wurde auf 3 Jahre vom 01.10.2003<br />
bis 30.09.2006 festgelegt. Durch die Zuwendung des Bundesverwaltungsamtes werden 2<br />
Stellen mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von jeweils 20 Stunden finanziert<br />
werden.
- 7 -<br />
Das Neuprojekt wird aufbauend auf das bisherige Kooperationsprojekt „Handreichungen“ für<br />
eine gelungene Integration junger Migranten entwickelt und wird weiterhin in enger Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendpflege durchgeführt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> stellt für das Projekt<br />
auch künftig die Räumlichkeiten im Böllhoffhaus <strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt kostenfrei zur Verfügung.<br />
Die praktische Tätigkeit mit den jugendlichen Spätaussiedlern in <strong>Erwitte</strong> wird kontinuierlich<br />
durch die bisherige Fachkraft weitergeführt.<br />
Durch die Mittel des Bundesverwaltungsamtes kann nach den För<strong>der</strong>richtlinien nicht die Beratungsarbeit<br />
durchgeführt werden. Es soll jedoch versucht werden, die Beratungsarbeit mit<br />
den eingesparten Mitteln aus 2003 aufrecht zu erhalten.<br />
Anfragen von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />
Ältestenrat<br />
Punkt 3<br />
Punkt 3 a<br />
Auf Anfrage von Herrn Marcus erklärte Bürgemeister Fahle, dass die Fraktionsvorsitzenden<br />
bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses festlegen sollen, ob eine Ältestenratsitzung<br />
stattfindet.<br />
Punkt 3 b<br />
Fußweg im Baugebiet "Alter Berger Pfad" in <strong>der</strong> Nähe des Spielplatzes<br />
Herr Jaschke berichtete, dass sich Fugenmaterial in dem Fußweg gelöst hat, und dort Stolperfallen<br />
entstanden sind.<br />
Herr Köchling antwortete, dass die Mängel anlässlich <strong>der</strong> Bauabnahme bereits beanstandet<br />
wurden. Die Firma wurde zur Mängelbeseitigung bereits in Verzug gesetzt und will die Mängel<br />
bis zum 30.09.2003 beseitigen.
- 8 -<br />
Punkt 3 c<br />
Anlegung eines Wan<strong>der</strong>weges entlang des Trotzbaches<br />
Herr Wilmes erkundigte sich nach dem aktuellen Stand.<br />
Herr Meier antwortete, dass bereits Grundstücksverhandlungen geführt worden sind und<br />
man eine Einigung erzielt habe.<br />
Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass auf <strong>der</strong> erworbenen Fläche <strong>der</strong> geplante<br />
Wan<strong>der</strong>weg nicht angelegt werden kann, da <strong>der</strong> Kreis Soest aufgrund des Landschaftsgesetzes<br />
NRW einen Schutzabstand von mindestens 15 Metern zur Böschungsoberkante des<br />
Trotzbaches for<strong>der</strong>t. Der Ankauf eines Streifens dieser Breite ist für die <strong>Stadt</strong> jedoch nicht<br />
finanzierbar. Deshalb wurden Verhandlungen mit dem Wasserverband Obere Lippe geführt<br />
mit dem Ziel, dass von dort ein entsprechen<strong>der</strong> Uferrandstreifen erworben wird. Unter Berücksichtigung<br />
des <strong>Entwicklung</strong>skonzeptes für den Trotzbach wird nunmehr in Abstimmung<br />
zwischen dem Wasserverband Obere Lippe, dem Kreis Soest und <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />
Arnsberg eine Verlegung des Bachlaufes und damit eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wegeführung favorisiert.<br />
Da stadtseitig für die östlich des Trotzbaches gelegenen Flächen nun keine Verwendungsmöglichkeit<br />
mehr besteht, sollen die Kaufverträge aufgehoben werden.<br />
Briefkasten vor den Hellweg-Sole-Thermen<br />
Punkt 3 d<br />
Auf Anfrage von Herrn Beste teilte Bürgermeister Fahle mit, dass kurzfristig ein Gespräch mit<br />
<strong>der</strong> Deutschen Post AG hinsichtlich <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufstellung des weggenommenen Briefkastens<br />
verwaltungsseitig geführt wird.<br />
Punkt 3 e<br />
110-KV-Stromfreileitung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke Lippstadt<br />
Herr Plattfaut-Schumacher erkundigte sich nach dem aktuellen Stand.<br />
Bürgermeister Fahle teilte mit, dass Herr Plattfaut-Schumacher seitens <strong>der</strong> Verwaltung über<br />
den aktuellen Stand informiert wird.<br />
Punkt 3 f<br />
Laufbahnen am Sportplatz an <strong>der</strong> Hellweghalle<br />
Herr Blöming regte an, die einzelnen Laufbahnen und die Streckenlängen zu markieren.<br />
Bürgermeister Fahle sicherte eine Überprüfung zu.
- 9 -<br />
Punkt 3 g<br />
Asylantenunterkunft im Bereich des Völlinghauser Weges<br />
Auf Anfrage von Herrn Sellmann erklärte Frau Marbeck, dass die Asylantenunterkunft am<br />
Völlinghauser Weg genutzt wird. Da <strong>der</strong>zeit mehrere Übergangswohnheime im Gebiet <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufgrund von vorhandenen Bau- und Brandschutzmängeln nicht für die Unterbringung<br />
von Asylbewerbern genutzt werden können, ist auch weiterhin eine Nutzung <strong>der</strong><br />
Containersiedlung am Völlinghauser Weg unverzichtbar. Das Grundstück, auf dem die Containeranlage<br />
errichtet ist, befindet sich in städtischem Eigentum. Langfristig wird eine Erneuerung<br />
des og. Objektes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Punkt 4<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />
und <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung <strong>der</strong> vorgenannten Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung Anregungen<br />
nicht vorgetragen wurden.<br />
Die 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 „In <strong>der</strong> Appelte“ wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung wird<br />
anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 5<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger Straße/Wemberweg"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Zu <strong>der</strong> von einem Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregung wird wie folgt Stellung<br />
genommen:<br />
Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt vom 05.06.2003<br />
Der Anregung des Staatlichen Umweltamtes wird im Bebauungsplanentwurf entsprochen.
- 10 -<br />
Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 „Berger Straße/Wemberweg“ wird in<br />
<strong>der</strong> vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung<br />
wird anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 6<br />
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis<br />
135 c BauGB<br />
Herr Beste regte an, klarzustellen, wer für die Ausgleichsflächen unterhaltungspflichtig ist.<br />
Ausserdem bat er darum, die geübte Praxis mit den Ablösungsverträgen auf jeden Fall weiterzuführen.<br />
Danach wurde folgende Satzung beschlossen:<br />
Satzung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> über die Erhebung<br />
von Kostenerstattungsbeträgen<br />
nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />
vom .........<br />
Aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch OLG-Vertretungsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
vom 23.07.2002 (BGBl I S. 2850, 2852), und des § 7 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S.<br />
666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160)<br />
hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> in seiner Sitzung am 25.09.2003 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen<br />
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen<br />
werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.<br />
§ 2<br />
Umfang <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichsmaßnah-<br />
men, die nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet sind.
- 11 -<br />
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für<br />
1. den Erwerb und die Freilegung <strong>der</strong> Flächen für Ausgleichsmaßnahmen,<br />
2. die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege.<br />
Dazu gehört auch <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen<br />
im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung.<br />
(3) Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen einschließlich <strong>der</strong>en Durchführungsdauer<br />
ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan<br />
in Verbindung mit den in <strong>der</strong> Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan<br />
kann im Einzelfall von den in <strong>der</strong> Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen<br />
vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.<br />
3 BauGB.<br />
§ 3<br />
Ermittlung <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.<br />
§ 4<br />
Verteilung <strong>der</strong> erstattungsfähigen Kosten<br />
Die nach §§ 2 und 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordneten<br />
Grundstücke nach Maßgabe <strong>der</strong> zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO)<br />
verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche<br />
zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche<br />
als überbaubare Grundstücksfläche.<br />
§ 5<br />
Anfor<strong>der</strong>ung von Vorauszahlungen<br />
Die <strong>Stadt</strong> kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht o<strong>der</strong> nicht in<br />
vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages<br />
anfor<strong>der</strong>n, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten<br />
sind, baulich o<strong>der</strong> gewerblich genutzt werden dürfen.<br />
§ 6<br />
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages<br />
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung fällig.
- 12 -<br />
§ 7<br />
Kostenerstattungspflichtige<br />
Kostenerstattungspflichtig ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im Zeitpunkt des Entstehens <strong>der</strong> Kostenerstattungspflicht<br />
Träger des auf dem Grundstück verwirklichten Vorhabens ist. Ist im Zeitpunkt<br />
des Entstehens <strong>der</strong> Kostenerstattungspflicht kein Vorhabenträger vorhanden, ist <strong>der</strong> Eigentümer<br />
des Grundstückes kostenerstattungspflichtig. Mehrere Kostenerstattungspflichtige sind<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 8<br />
Ablösung<br />
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst<br />
sich nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.<br />
§ 9<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- 13 -<br />
Anlage zu § 2 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung<br />
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB<br />
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern<br />
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen<br />
� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen <strong>der</strong> Vegetationstragschicht<br />
nach DIN 18915 und <strong>der</strong> Pflanzgrube gemäß DIN 18916<br />
� Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung<br />
18/20<br />
� Verankerung <strong>der</strong> Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung <strong>der</strong><br />
Baumscheibe<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 4 Jahre<br />
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln<br />
� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />
18915<br />
� Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung<br />
18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang <strong>der</strong> Sortierung 16/18,<br />
Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in <strong>der</strong><br />
Sortierung 60/80, 80/100 o<strong>der</strong> 100/150 hoch<br />
� Je 100 m² je ein Baum I. Ordnung, zwei Bäume II. Ordnung, fünf Heister und 40<br />
Sträucher<br />
� Verankerung <strong>der</strong> Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />
1.3 Anlage standortgerechter Wäl<strong>der</strong><br />
� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />
18915<br />
� Aufforstung mit standortgerechten Arten<br />
� 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5jährig, Höhe 80 - 120 cm<br />
� Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />
� Fertigstellung und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen<br />
- 14 -<br />
� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN<br />
18915<br />
� Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung <strong>der</strong> Bäume<br />
� je 100 m² ein Obstbaum <strong>der</strong> Sortierung 10/12<br />
� Einsaat Gras-/Kräutermischung<br />
� Erstellung von Schutzeinrichtungen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen<br />
� Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung<br />
� Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen<br />
2.1 Herstellung von Stillgewässern<br />
� Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens<br />
� ggf. Abdichtung des Untergrundes<br />
� Anpflanzung standortheimischer Pflanzen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern<br />
� Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen<br />
� Gestaltung <strong>der</strong> Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer<br />
Vorgaben<br />
� Anpflanzung standortheimischer Pflanzen<br />
� Entschlammung<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />
3. Begrünung von baulichen Anlagen<br />
3.1 Fassadenbegrünung<br />
� Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen<br />
� Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen<br />
� eine Pflanze je 2 lfdm.
- 15 -<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 2 Jahre<br />
3.2 Dachbegrünung<br />
� intensive Begrünung von Dachflächen<br />
� extensive Begrünung von Dachflächen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 3 Jahre<br />
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung<br />
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen<br />
� Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge<br />
� Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten<br />
� Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung<br />
� Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung<br />
� Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />
5. Maßnahmen zur Extensivierung<br />
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Gründlandbrache<br />
� Nutzungsaufgabe<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />
5.2 Umwandlung von Acker in Ru<strong>der</strong>alflur<br />
� ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 1 Jahr<br />
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland<br />
� Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens<br />
� Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland<br />
� Nutzungsreduzierung<br />
� Aushagerung durch Mahd und Verwertung o<strong>der</strong> Abtransport des Mähguts
- 16 -<br />
� bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen<br />
� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 7<br />
Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Erweiterungsbereich <strong>der</strong> Satzung über den<br />
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Völlinghausen an <strong>der</strong> Kliever Straße<br />
Herr Marcus wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass diese den Beschlußvorschlag nicht<br />
zustimmen werde, da keine städt. Vermarktung <strong>der</strong> Grundstücke erfolgt.<br />
Sodann beschloss <strong>der</strong> Rat, dem Abschluß des Erschließungsvertrages mit <strong>der</strong> Firma Reddeker<br />
(Völlinghausen) zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
23<br />
8<br />
1<br />
Mit Mehrheit beschlossen<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltung<br />
Punkt 8<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> und<br />
den Bürgermeister / die Bürgermeisterin<br />
Folgende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung wurde beschlossen:<br />
Der § 3 Abs. 2 a) wird wie folgt ergänzt:<br />
§ 3<br />
Haupt- und Finanzausschuss<br />
(2) Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten,<br />
die nach § 41 GO <strong>der</strong> Entscheidung des Rates vorbehalten sind, sofern nicht ein an<strong>der</strong>er<br />
Ausschuss für die Beratung zuständig ist, bzw., wenn im Rat erstmalig eine Entscheidung<br />
getroffen werden soll, die vorher nicht in einem Fachausschuss beraten<br />
worden ist.<br />
Außerdem berät <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss über
- 17 -<br />
a) die Aufstellung von Bauprogrammen, soweit nicht nach § 5 Abs. 3 i) <strong>der</strong> Planungs-<br />
und Gestaltungsausschuss zuständig ist,<br />
Der folgende § 5 Abs. 1 h) wird gestrichen:<br />
§ 5<br />
Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />
(1) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss ist zuständig für die Beratung<br />
h) von Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />
Der § 5 Abs. 3 wird um den Buchstaben i) mit folgendem Wortlaut erweitert:<br />
§ 5<br />
Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />
(3) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss entscheidet über<br />
i) die Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 9<br />
Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung von<br />
Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />
Der Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung<br />
von Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen wird<br />
abgelehnt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Solbad Westernkotten GmbH<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 10<br />
Die Ratsmitglie<strong>der</strong> nahmen Kenntnis von <strong>der</strong> Mitteilungsvorlage Nr. 144/2003.
- 18 -<br />
Punkt 11<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe per Dringlichkeitsentscheidung zur<br />
Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Erich-Kästner-Grundschule in <strong>Erwitte</strong><br />
Frau Lange teilte für die CDU-Fraktion mit, dass es bei <strong>der</strong> CDU „sauer aufgestossen“ sei,<br />
dass die Heizkessel bereits nach 6 Jahren erneuert werden müssen und fragte nach, ob jemand<br />
in Regress genommen werden kann. Bürgermeister Fahle teilte mit, dass es keine<br />
gesetzliche Möglichkeit gibt Regressansprüche geltend zu machen.<br />
Herr Marcus fragte nach, ob in an<strong>der</strong>en städtischen Objekten, z. B. Feuerwehrgerätehaus<br />
<strong>Erwitte</strong> mit dem Auftreten ähnlicher Probleme zu rechnen ist.<br />
Bürgermeister Fahle erklärte, dass seitens <strong>der</strong> Verwaltung sämtliche Feuerungsanlagen daraufhin<br />
geprüft werden.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.03 mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
Entscheidung:<br />
Für die Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> wird bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle<br />
1.211.9400.7 „Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ eine überplanmäßige Ausgabe<br />
in Höhe von 55.000 € genehmigt. Die Finanzierung <strong>der</strong> überplanmäßigen Ausgabe<br />
erfolgt durch einen Teilbetrag eines Haushaltsrestes aus Vorjahren in Höhe von 78.102,03 €<br />
bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet <strong>Erwitte</strong>-Nord“.<br />
Diese Entscheidung erfolgt im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit (Beginn <strong>der</strong> Schulzeit und <strong>der</strong><br />
Heizperiode) als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW.<br />
Problembeschreibung/Begründung:<br />
In den Sommerferien 1997 wurde in die Grundschule <strong>Erwitte</strong> eine neue Heizungsanlage eingebaut.<br />
Die Planung und Bauleitung <strong>der</strong> Maßnahme wurde damals Dipl.-Ing. Franz, Lippstadt,<br />
übertragen. Die Maßnahme beinhaltete die Demontage <strong>der</strong> vorhandenen Heizkessel<br />
(2 Stck.), den Einbau neuer Heizkessel einschließlich Anschluss an die bereits vorhandene<br />
Gasleitung sowie den Einbau von Edelstahl-Rauchrohren in den vorhandenen Schornstein.<br />
Im Zuge von Wartungsarbeiten wurde nunmehr festgestellt, dass die beiden Heizkessel <strong>der</strong><br />
Marke Viessmann Paromat Simplex bereits nach 6 Jahren verkalkt und durchgebrannt sind.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Mängel wurde verwaltungsseitig die Fa. Viessmann gebeten, die<br />
Heizkessel zu überprüfen. Der technische Außendienst <strong>der</strong> Fa. Viessmann stellte bei <strong>der</strong><br />
Überprüfung fest, dass ein Riss an <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Rohrplatte <strong>der</strong> Heizkessel vorhanden ist.<br />
Des Weiteren wurden Kalkablagerungen bis zu 25 mm Stärke festgestellt. Durch diese Kalkablagerungen<br />
auf den Heizflächen wurde <strong>der</strong> Wärmeübergang von den Heizgasen zum Kesselwasser<br />
erheblich gestört. Dadurch bedingt ist es zu unkontrollierbaren Spannungen gekommen,<br />
die zu Materialschäden durch örtlich bedingte Überhitzung und somit zu Rissbildungen<br />
geführt haben. Diese Kalkablagerungen hätten durch den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />
im Zuge <strong>der</strong> im Jahre 1997 errichteten Heizkesselanlage vermieden werden<br />
können. Da eine solche Anlage damals jedoch nicht eingebaut wurde, sind die Kalkablagerungen<br />
auf den Heizflächen eindeutig betriebsbedingt, so dass die Fa. Viessmann eine<br />
Beteiligung an den entstehenden Kosten ablehnt. Eine Reparatur <strong>der</strong> Heizkesselanlage ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Schäden nicht möglich, so dass zwei neue Kesselanlagen zur<br />
Beheizung <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> aufgestellt werden müssen.
- 19 -<br />
Verwaltungsseitig wurde aufgrund <strong>der</strong> Feststellungen <strong>der</strong> Fa. Viessmann eine Untersuchung<br />
des Heizungswassers in Auftrag gegeben. Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Wasserprobe wurde festgestellt,<br />
dass die Werte völlig außerhalb aller Normen liegen und somit eine extrem stark ablaufende<br />
Korrosion im System belegen. Das Untersuchungsinstitut BWT empfiehlt daher dringend<br />
den Einsatz einer kompakten Heizungswasseraufbereitung in Form einer Enthärtungs-<br />
und einer Dosieranlage.<br />
Aufgrund des umfangreichen Schadensbildes im Bereich <strong>der</strong> Heizungsanlage <strong>der</strong> Grundschule<br />
<strong>Erwitte</strong> wurde die Ingenieurgesellschaft IBS mbH, Arnsberg, gebeten, die Kosten für<br />
eine Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen sowie den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />
zu ermitteln. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von<br />
55.000 € inklusive Mehrwertsteuer und Nebenarbeiten. Die Maßnahme muss unverzüglich<br />
durchgeführt werden, da aufgrund <strong>der</strong> defekten Kessel we<strong>der</strong> eine Beheizung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />
noch eine Warmwasseraufbereitung erfolgt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit<br />
<strong>der</strong> Maßnahme ist somit im Hinblick auf den Beginn <strong>der</strong> Schulzeit gegeben. Mit <strong>der</strong> Fertigstellung<br />
<strong>der</strong> neuen Anlage wird wegen <strong>der</strong> Lieferzeiten <strong>der</strong> Kessel nicht vor Anfang Oktober<br />
gerechnet. Aufgrund <strong>der</strong> dargelegten zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit wird die<br />
Maßnahme nicht öffentlich son<strong>der</strong>n entsprechend den Vorschriften <strong>der</strong> VOB beschränkt<br />
ausgeschrieben. Die Submission <strong>der</strong> Angebote erfolgt am 08.09.03, 10.00 Uhr, im Rathaus.<br />
Die anschließende Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund <strong>der</strong> dargelegten Eilbedürftigkeit<br />
ebenfalls per Dringlichkeitsentscheidung.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000 € bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.211.9400.7<br />
„Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ wird in gleicher Höhe refinanziert aus einem<br />
Haushaltsrest aus Vorjahren bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet<br />
<strong>Erwitte</strong>-Nord“. Die Mittel bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von 78.102,03 €<br />
waren ursprünglich vorgesehen für die Erschließung von Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet<br />
<strong>Erwitte</strong>-Nord. Da jedoch <strong>der</strong>zeit keine Interessenten für den Kauf von Gewerbegrundstücken<br />
vorhanden sind, wird eine Erschließung von Grundstücken im lfd. Haushaltsjahr<br />
nicht mehr erfolgen. Der Haushaltsrest bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von<br />
78.102,03 € ist somit im Rahmen <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung zur Deckung des vorhandenen<br />
Fehlbetrages einzusetzen. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, einen<br />
Teilbetrag in Höhe von 55.000 € zur Deckung <strong>der</strong> dargelegten Mehrausgaben zu verwenden.<br />
Die vom Rat am 24.03.2003 beschlossene und von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am 15.04.2003<br />
genehmigte Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im<br />
Jahr 2003 muss aufgrund <strong>der</strong> Refinanzierung über den Haushaltsrest nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />
<strong>Erwitte</strong>, den 03.09.03<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
gez. Fahle gez. Lange<br />
gez. Rasche gez. Marcus<br />
Einstimmig zugestimmt
- 20 -<br />
Punkt 12<br />
Abriss des städt. Wohnhauses Hellweg 38 in <strong>Erwitte</strong><br />
Herr Marcus erklärte, dass sich die SPD-Fraktion gegen den Erwerb ausgesprochen habe,<br />
da es sich aber bei dem Objekt nun um einen „Schandfleck“ für <strong>Erwitte</strong> handelt, wird die SPD<br />
sich bei <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Stimme enthalten.<br />
Sodann wurde beschlossen:<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erfor<strong>der</strong>lichen Schritte für den Abriss des städt. Wohnhauses<br />
Hellweg 38 zu veranlassen. Eine Abbruchgenehmigung des Kreises Soest für das<br />
Objekt liegt bereits vor. Die voraussichtlichen Kosten für den Abriss belaufen sich auf einen<br />
Betrag in Höhe von ca. 23.000 € inklusive Verfüllung <strong>der</strong> Fläche bis Oberkante Gelände.<br />
Zur Realisierung <strong>der</strong> Abbruchmaßnahme steht bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.880.9400.7 „Bauliche<br />
Maßnahmen an städt. Wohngebäuden“ noch ein Haushaltsrest aus Vorjahren in Höhe<br />
von 10.442,52 € zur Verfügung. Des Weiteren wird bei <strong>der</strong> vorgenannten Haushaltsstelle<br />
eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.782,30 € genehmigt. Die Refinanzierung <strong>der</strong><br />
überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über einen Haushaltsausgaberest aus Vorjahren bei <strong>der</strong><br />
Haushaltsstelle 1.790.9500.9 „Errichtung einer Trafostation auf dem Schlossgelände“ in gleicher<br />
Höhe.<br />
Die vom Rat am 24.03.2003 beschlossene und von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am 15.04.2003<br />
genehmigte Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im<br />
Jahr 2003 muss aufgrund <strong>der</strong> Refinanzierung über den Haushaltsrest nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stellenplan 2004<br />
24<br />
0<br />
9<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Ja<br />
Nein<br />
Enthaltungen<br />
Punkt 13<br />
Auf Anfrage von Herrn Marcus betreffend eines Personalentwicklungskonzeptes erklärte<br />
Bürgermeister Fahle, dass eine langfristige Personalplanung nicht möglich ist, da die<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Kommunen immer mehr fremdbestimmt durch Bund und Län<strong>der</strong> (z. B. offene<br />
Ganztagsschule, Aufnahme von Aussiedlern, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und<br />
Sozialhilfe) sind.<br />
Ausserdem schreibe das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen des<br />
Personalkostenreduzierungskonzeptes genau vor, was zu tun ist.<br />
Der Stellenplan 2004 wurde zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.<br />
Punkt 14<br />
Investitionsprogramm 2004 für den Planungszeitraum 2003 - 2007<br />
Bürgermeister Fahle brachte den Entwurf des Investitionsprogrammes anhand einer Power-<br />
Point-Präsentation (Anlage 1) sowie den Entwurf <strong>der</strong> Prioritätenliste ein.<br />
Die Angelegenheit wurde zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:<br />
- 21 -<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:<br />
gez. Fahle gez. Blöming
Straßenbau<br />
431.000 €<br />
Baumaßnahmen Schulen<br />
320.000 €<br />
Sonst. Investitionen<br />
506.167 €<br />
Investitionszuschüsse<br />
494.130 €<br />
Grun<strong>der</strong>werb<br />
427.000 €<br />
Erschließung von Baugebieten<br />
362.802 €<br />
Erwerb von bewegl. Vermögen<br />
52.100 €<br />
Zuführungen zum Verwaltungshaushalt /<br />
Rücklage Feuerschutz<br />
517.000 €<br />
Summe 3.110.199 €<br />
Aufteilung <strong>der</strong> Investitionsausgaben 2004<br />
Erwerb von<br />
bewegl. Vermögen<br />
1,58%<br />
Erschließung<br />
von Baugebieten<br />
11,66%<br />
Zuführungen zum<br />
Verwaltungshaushalt /<br />
Rücklage Feuerschutz<br />
16,62%<br />
Grun<strong>der</strong>werb<br />
13,73%<br />
Straßenbau<br />
13,86%<br />
Investitionszuschüsse<br />
15,89%<br />
Baumaßnahmen<br />
Schulen<br />
10,29%<br />
Sonst. Investitionen<br />
16,37%
Entnahme aus <strong>der</strong> Allg. Rücklage<br />
0 €<br />
Erschließungsbeiträge / KAG-Beiträge<br />
360.677 €<br />
Kreditaufnahme<br />
937.670 €<br />
Vermögensveräußerung<br />
1.286.852 €<br />
Zuweisungen / Zuschüsse<br />
525.000 €<br />
Summe 3.110.199 €<br />
- 24 -<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Investitionen 2004<br />
Kreditaufnahme<br />
30,15%<br />
Erschließungsbeiträge<br />
/ KAG-Beiträge<br />
11,60%<br />
Entnahme aus<br />
<strong>der</strong> Allg. Rücklage<br />
0,00%<br />
Vermögensveräußerung<br />
41,38%<br />
Zuweisungen /<br />
Zuschüsse<br />
16,88%
7.000 T€<br />
6.000 T€<br />
5.000 T€<br />
4.000 T€<br />
3.000 T€<br />
2.000 T€<br />
1.000 T€<br />
0T€<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
zum Vorjahr<br />
6.234<br />
2000<br />
-77 T€<br />
Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />
dem Jahr 2000 in %<br />
2001<br />
4.620<br />
-1.613 T€<br />
-25,88 %<br />
- 25 -<br />
Summe <strong>der</strong> Investitionen<br />
und Investitionszuschüsse<br />
(in T€)<br />
ohne Abwasserwerk <strong>Erwitte</strong><br />
lt. Haushaltsplan<br />
2002<br />
5.156<br />
+535 T€<br />
-17,29 %<br />
2003<br />
4.196<br />
-960 T€<br />
-32,69 %<br />
2004*<br />
3.110<br />
-1.085 T€<br />
-50,11 %<br />
Investitionen * lt. Entwurf Investitionsprogramm
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
zum Vorjahr<br />
2000<br />
0 T€<br />
345<br />
Verän<strong>der</strong>ungen gegenüber<br />
dem Jahr 2000 in %<br />
2001<br />
320<br />
-25 T€<br />
-7,23 %<br />
- 26 -<br />
<strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> "<strong>Allgemeinen</strong> Investitionspauschale"<br />
(in T€)<br />
ohne Abwasserwerk <strong>Erwitte</strong><br />
lt. Haushaltsplan<br />
2002<br />
-70 T€<br />
250<br />
-27,56 %<br />
2003<br />
-244 T€<br />
-98,26 %<br />
6 6<br />
2004*<br />
0 T€<br />
-98,26 %<br />
Investitionspauschale * lt. Entwurf Investitionsprogramm
in Tausend Euro<br />
1.600<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
-200<br />
1.584<br />
660<br />
924<br />
938<br />
690<br />
248<br />
- 27 -<br />
Übersicht über die Kreditaufnahme / Neuverschuldung<br />
647<br />
585<br />
62<br />
697<br />
615<br />
82<br />
623 630<br />
2003 2004 2005 2006 2007<br />
Haushaltsjahr<br />
Darlehnsaufnahme Tilgung Nettoneuverschuldung<br />
-7
Straßenbau<br />
431.000 €<br />
Baumaßnahmen Schulen<br />
320.000 €<br />
Sonst. Investitionen<br />
506.167 €<br />
Investitionszuschüsse<br />
494.130 €<br />
Grun<strong>der</strong>werb<br />
427.000 €<br />
Erschließung von Baugebieten<br />
362.802 €<br />
Erwerb von bewegl. Vermögen<br />
52.100 €<br />
Zuführungen zum Verwaltungshaushalt /<br />
Rücklage Feuerschutz<br />
517.000 €<br />
Summe 3.110.199 €<br />
- 28 -<br />
Aufteilung <strong>der</strong> Investitionsausgaben 2004<br />
Erwerb von<br />
bewegl. Vermögen<br />
1,58%<br />
Erschließung<br />
von Baugebieten<br />
11,66%<br />
Zuführungen zum<br />
Verwaltungshaushalt /<br />
Rücklage Feuerschutz<br />
16,62%<br />
Grun<strong>der</strong>werb<br />
13,73%<br />
Straßenbau<br />
13,86%<br />
Investitionszuschüsse<br />
15,89%<br />
Baumaßnahmen<br />
Schulen<br />
10,29%<br />
Sonst. Investitionen<br />
16,37%