Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
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Punkt 11<br />
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe per Dringlichkeitsentscheidung zur<br />
Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Erich-Kästner-Grundschule in <strong>Erwitte</strong><br />
Frau Lange teilte für die CDU-Fraktion mit, dass es bei <strong>der</strong> CDU „sauer aufgestossen“ sei,<br />
dass die Heizkessel bereits nach 6 Jahren erneuert werden müssen und fragte nach, ob jemand<br />
in Regress genommen werden kann. Bürgermeister Fahle teilte mit, dass es keine<br />
gesetzliche Möglichkeit gibt Regressansprüche geltend zu machen.<br />
Herr Marcus fragte nach, ob in an<strong>der</strong>en städtischen Objekten, z. B. Feuerwehrgerätehaus<br />
<strong>Erwitte</strong> mit dem Auftreten ähnlicher Probleme zu rechnen ist.<br />
Bürgermeister Fahle erklärte, dass seitens <strong>der</strong> Verwaltung sämtliche Feuerungsanlagen daraufhin<br />
geprüft werden.<br />
Der Rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.03 mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
Entscheidung:<br />
Für die Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen in <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> wird bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle<br />
1.211.9400.7 „Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ eine überplanmäßige Ausgabe<br />
in Höhe von 55.000 € genehmigt. Die Finanzierung <strong>der</strong> überplanmäßigen Ausgabe<br />
erfolgt durch einen Teilbetrag eines Haushaltsrestes aus Vorjahren in Höhe von 78.102,03 €<br />
bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet <strong>Erwitte</strong>-Nord“.<br />
Diese Entscheidung erfolgt im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit (Beginn <strong>der</strong> Schulzeit und <strong>der</strong><br />
Heizperiode) als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW.<br />
Problembeschreibung/Begründung:<br />
In den Sommerferien 1997 wurde in die Grundschule <strong>Erwitte</strong> eine neue Heizungsanlage eingebaut.<br />
Die Planung und Bauleitung <strong>der</strong> Maßnahme wurde damals Dipl.-Ing. Franz, Lippstadt,<br />
übertragen. Die Maßnahme beinhaltete die Demontage <strong>der</strong> vorhandenen Heizkessel<br />
(2 Stck.), den Einbau neuer Heizkessel einschließlich Anschluss an die bereits vorhandene<br />
Gasleitung sowie den Einbau von Edelstahl-Rauchrohren in den vorhandenen Schornstein.<br />
Im Zuge von Wartungsarbeiten wurde nunmehr festgestellt, dass die beiden Heizkessel <strong>der</strong><br />
Marke Viessmann Paromat Simplex bereits nach 6 Jahren verkalkt und durchgebrannt sind.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Mängel wurde verwaltungsseitig die Fa. Viessmann gebeten, die<br />
Heizkessel zu überprüfen. Der technische Außendienst <strong>der</strong> Fa. Viessmann stellte bei <strong>der</strong><br />
Überprüfung fest, dass ein Riss an <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Rohrplatte <strong>der</strong> Heizkessel vorhanden ist.<br />
Des Weiteren wurden Kalkablagerungen bis zu 25 mm Stärke festgestellt. Durch diese Kalkablagerungen<br />
auf den Heizflächen wurde <strong>der</strong> Wärmeübergang von den Heizgasen zum Kesselwasser<br />
erheblich gestört. Dadurch bedingt ist es zu unkontrollierbaren Spannungen gekommen,<br />
die zu Materialschäden durch örtlich bedingte Überhitzung und somit zu Rissbildungen<br />
geführt haben. Diese Kalkablagerungen hätten durch den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />
im Zuge <strong>der</strong> im Jahre 1997 errichteten Heizkesselanlage vermieden werden<br />
können. Da eine solche Anlage damals jedoch nicht eingebaut wurde, sind die Kalkablagerungen<br />
auf den Heizflächen eindeutig betriebsbedingt, so dass die Fa. Viessmann eine<br />
Beteiligung an den entstehenden Kosten ablehnt. Eine Reparatur <strong>der</strong> Heizkesselanlage ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> festgestellten Schäden nicht möglich, so dass zwei neue Kesselanlagen zur<br />
Beheizung <strong>der</strong> Grundschule <strong>Erwitte</strong> aufgestellt werden müssen.