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Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

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Verwaltungsseitig wurde aufgrund <strong>der</strong> Feststellungen <strong>der</strong> Fa. Viessmann eine Untersuchung<br />

des Heizungswassers in Auftrag gegeben. Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Wasserprobe wurde festgestellt,<br />

dass die Werte völlig außerhalb aller Normen liegen und somit eine extrem stark ablaufende<br />

Korrosion im System belegen. Das Untersuchungsinstitut BWT empfiehlt daher dringend<br />

den Einsatz einer kompakten Heizungswasseraufbereitung in Form einer Enthärtungs-<br />

und einer Dosieranlage.<br />

Aufgrund des umfangreichen Schadensbildes im Bereich <strong>der</strong> Heizungsanlage <strong>der</strong> Grundschule<br />

<strong>Erwitte</strong> wurde die Ingenieurgesellschaft IBS mbH, Arnsberg, gebeten, die Kosten für<br />

eine Sanierung <strong>der</strong> Heizkesselanlagen sowie den Einbau einer Wasseraufbereitungsanlage<br />

zu ermitteln. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von<br />

55.000 € inklusive Mehrwertsteuer und Nebenarbeiten. Die Maßnahme muss unverzüglich<br />

durchgeführt werden, da aufgrund <strong>der</strong> defekten Kessel we<strong>der</strong> eine Beheizung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />

noch eine Warmwasseraufbereitung erfolgt. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit<br />

<strong>der</strong> Maßnahme ist somit im Hinblick auf den Beginn <strong>der</strong> Schulzeit gegeben. Mit <strong>der</strong> Fertigstellung<br />

<strong>der</strong> neuen Anlage wird wegen <strong>der</strong> Lieferzeiten <strong>der</strong> Kessel nicht vor Anfang Oktober<br />

gerechnet. Aufgrund <strong>der</strong> dargelegten zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit wird die<br />

Maßnahme nicht öffentlich son<strong>der</strong>n entsprechend den Vorschriften <strong>der</strong> VOB beschränkt<br />

ausgeschrieben. Die Submission <strong>der</strong> Angebote erfolgt am 08.09.03, 10.00 Uhr, im Rathaus.<br />

Die anschließende Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund <strong>der</strong> dargelegten Eilbedürftigkeit<br />

ebenfalls per Dringlichkeitsentscheidung.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000 € bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.211.9400.7<br />

„Bauliche Maßnahmen Grundschule <strong>Erwitte</strong>“ wird in gleicher Höhe refinanziert aus einem<br />

Haushaltsrest aus Vorjahren bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 „Straßenbau Gewerbegebiet<br />

<strong>Erwitte</strong>-Nord“. Die Mittel bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von 78.102,03 €<br />

waren ursprünglich vorgesehen für die Erschließung von Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet<br />

<strong>Erwitte</strong>-Nord. Da jedoch <strong>der</strong>zeit keine Interessenten für den Kauf von Gewerbegrundstücken<br />

vorhanden sind, wird eine Erschließung von Grundstücken im lfd. Haushaltsjahr<br />

nicht mehr erfolgen. Der Haushaltsrest bei <strong>der</strong> Haushaltsstelle 1.630.9507.6 in Höhe von<br />

78.102,03 € ist somit im Rahmen <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung zur Deckung des vorhandenen<br />

Fehlbetrages einzusetzen. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen, einen<br />

Teilbetrag in Höhe von 55.000 € zur Deckung <strong>der</strong> dargelegten Mehrausgaben zu verwenden.<br />

Die vom Rat am 24.03.2003 beschlossene und von <strong>der</strong> Kommunalaufsicht am 15.04.2003<br />

genehmigte Dringlichkeitsliste für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im<br />

Jahr 2003 muss aufgrund <strong>der</strong> Refinanzierung über den Haushaltsrest nicht geän<strong>der</strong>t werden.<br />

<strong>Erwitte</strong>, den 03.09.03<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

gez. Fahle gez. Lange<br />

gez. Rasche gez. Marcus<br />

Einstimmig zugestimmt

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