Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 9 -<br />
Punkt 3 g<br />
Asylantenunterkunft im Bereich des Völlinghauser Weges<br />
Auf Anfrage von Herrn Sellmann erklärte Frau Marbeck, dass die Asylantenunterkunft am<br />
Völlinghauser Weg genutzt wird. Da <strong>der</strong>zeit mehrere Übergangswohnheime im Gebiet <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufgrund von vorhandenen Bau- und Brandschutzmängeln nicht für die Unterbringung<br />
von Asylbewerbern genutzt werden können, ist auch weiterhin eine Nutzung <strong>der</strong><br />
Containersiedlung am Völlinghauser Weg unverzichtbar. Das Grundstück, auf dem die Containeranlage<br />
errichtet ist, befindet sich in städtischem Eigentum. Langfristig wird eine Erneuerung<br />
des og. Objektes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Punkt 4<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />
und <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung <strong>der</strong> vorgenannten Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung Anregungen<br />
nicht vorgetragen wurden.<br />
Die 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 „In <strong>der</strong> Appelte“ wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung wird<br />
anerkannt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 5<br />
Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />
6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger Straße/Wemberweg"<br />
hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
Zu <strong>der</strong> von einem Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregung wird wie folgt Stellung<br />
genommen:<br />
Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt vom 05.06.2003<br />
Der Anregung des Staatlichen Umweltamtes wird im Bebauungsplanentwurf entsprochen.