17.01.2013 Aufrufe

Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 9 -<br />

Punkt 3 g<br />

Asylantenunterkunft im Bereich des Völlinghauser Weges<br />

Auf Anfrage von Herrn Sellmann erklärte Frau Marbeck, dass die Asylantenunterkunft am<br />

Völlinghauser Weg genutzt wird. Da <strong>der</strong>zeit mehrere Übergangswohnheime im Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> aufgrund von vorhandenen Bau- und Brandschutzmängeln nicht für die Unterbringung<br />

von Asylbewerbern genutzt werden können, ist auch weiterhin eine Nutzung <strong>der</strong><br />

Containersiedlung am Völlinghauser Weg unverzichtbar. Das Grundstück, auf dem die Containeranlage<br />

errichtet ist, befindet sich in städtischem Eigentum. Langfristig wird eine Erneuerung<br />

des og. Objektes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Punkt 4<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 "In <strong>der</strong> Appelte"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und<br />

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass während <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange<br />

und <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung <strong>der</strong> vorgenannten Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung Anregungen<br />

nicht vorgetragen wurden.<br />

Die 3. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 10 „In <strong>der</strong> Appelte“ wird in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die Begründung wird<br />

anerkannt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 5<br />

Bauleitplanung in <strong>Erwitte</strong><br />

6. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>Erwitte</strong> Nr. 11 "Berger Straße/Wemberweg"<br />

hier: Ergebnisse <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Offenlegung gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

Zu <strong>der</strong> von einem Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregung wird wie folgt Stellung<br />

genommen:<br />

Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Lippstadt vom 05.06.2003<br />

Der Anregung des Staatlichen Umweltamtes wird im Bebauungsplanentwurf entsprochen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!