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Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

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- 16 -<br />

� bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen<br />

� Fertigstellungs- und <strong>Entwicklung</strong>spflege: 5 Jahre<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 7<br />

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Erweiterungsbereich <strong>der</strong> Satzung über den<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteil Völlinghausen an <strong>der</strong> Kliever Straße<br />

Herr Marcus wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass diese den Beschlußvorschlag nicht<br />

zustimmen werde, da keine städt. Vermarktung <strong>der</strong> Grundstücke erfolgt.<br />

Sodann beschloss <strong>der</strong> Rat, dem Abschluß des Erschließungsvertrages mit <strong>der</strong> Firma Reddeker<br />

(Völlinghausen) zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

23<br />

8<br />

1<br />

Mit Mehrheit beschlossen<br />

Ja<br />

Nein<br />

Enthaltung<br />

Punkt 8<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Erwitte</strong> und<br />

den Bürgermeister / die Bürgermeisterin<br />

Folgende Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zuständigkeitsordnung wurde beschlossen:<br />

Der § 3 Abs. 2 a) wird wie folgt ergänzt:<br />

§ 3<br />

Haupt- und Finanzausschuss<br />

(2) Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten,<br />

die nach § 41 GO <strong>der</strong> Entscheidung des Rates vorbehalten sind, sofern nicht ein an<strong>der</strong>er<br />

Ausschuss für die Beratung zuständig ist, bzw., wenn im Rat erstmalig eine Entscheidung<br />

getroffen werden soll, die vorher nicht in einem Fachausschuss beraten<br />

worden ist.<br />

Außerdem berät <strong>der</strong> Haupt- und Finanzausschuss über

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