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Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte

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a) die Aufstellung von Bauprogrammen, soweit nicht nach § 5 Abs. 3 i) <strong>der</strong> Planungs-<br />

und Gestaltungsausschuss zuständig ist,<br />

Der folgende § 5 Abs. 1 h) wird gestrichen:<br />

§ 5<br />

Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />

(1) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss ist zuständig für die Beratung<br />

h) von Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />

Der § 5 Abs. 3 wird um den Buchstaben i) mit folgendem Wortlaut erweitert:<br />

§ 5<br />

Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />

(3) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss entscheidet über<br />

i) die Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 9<br />

Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung von<br />

Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />

Der Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung<br />

von Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen wird<br />

abgelehnt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Solbad Westernkotten GmbH<br />

Einstimmig zugestimmt<br />

Punkt 10<br />

Die Ratsmitglie<strong>der</strong> nahmen Kenntnis von <strong>der</strong> Mitteilungsvorlage Nr. 144/2003.

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