Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Entwicklung der "Allgemeinen Investitionspauschale" - Stadt Erwitte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 17 -<br />
a) die Aufstellung von Bauprogrammen, soweit nicht nach § 5 Abs. 3 i) <strong>der</strong> Planungs-<br />
und Gestaltungsausschuss zuständig ist,<br />
Der folgende § 5 Abs. 1 h) wird gestrichen:<br />
§ 5<br />
Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />
(1) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss ist zuständig für die Beratung<br />
h) von Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />
Der § 5 Abs. 3 wird um den Buchstaben i) mit folgendem Wortlaut erweitert:<br />
§ 5<br />
Planungs- und Gestaltungsausschuss<br />
(3) Der Planungs- und Gestaltungsausschuss entscheidet über<br />
i) die Planungen für die Neuanlage, Erweiterung und Umgestaltung von <strong>Stadt</strong>straßen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 9<br />
Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung von<br />
Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen<br />
Der Antrag des Vorsitzenden des Kulturrings <strong>Erwitte</strong>, Herrn Gerd Reinold, auf Bereitstellung<br />
von Haushaltsmitteln für den Einsatz des Baubetriebshofes bei Kulturveranstaltungen wird<br />
abgelehnt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Solbad Westernkotten GmbH<br />
Einstimmig zugestimmt<br />
Punkt 10<br />
Die Ratsmitglie<strong>der</strong> nahmen Kenntnis von <strong>der</strong> Mitteilungsvorlage Nr. 144/2003.