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Gemeinde Kusterdingen

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Kopien für BM gefertigt<br />

geschrieben von Herrn Breisch<br />

Anwesend: Bürgermeister Dr. Soltau<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

________________________<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

über die öffentliche Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 24.06.2009<br />

Beginn: 20:00 Uhr<br />

Ende: 22:20 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder: 16 Normalzahl: 23<br />

Beurlaubt:<br />

Andreas Bauer Friedrich Braun<br />

Thomas Bechtle Jürgen Holoch<br />

Michael Gassler Monika Holzinger<br />

Albrecht Hoß Siegfried Maier<br />

Margrit Kämpfe Dr. Ingrid Mikosch<br />

Hans Kern Jürgen Ott<br />

Armin Knoblich Volker Schall<br />

Hannes Kurz ab 20:25 (§ 4)<br />

Hans-Joachim Kuttler<br />

Alfred Lumpp Außerdem anwesend:<br />

Gerhard Mayer Herr Weigel (Nachtrieb & Weigel) zu § 5<br />

Bernd Ott<br />

Wilhelm Riehle Frau Durst-Nerz<br />

Brigitte Volkmer Frau Falkenberg<br />

Günter Walker Herr Leicht<br />

Gudrun Witte-Borst Herr Gaebele bis 22:05 (§ 15)<br />

Zur Beurkundung:<br />

Schriftführer Herr Breisch<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

Schriftführer


Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats am 24. Juni 2009<br />

TAGESORDNUNG für den öffentlichen Teil Vorlage Nr.<br />

1. Bekanntgabe der Niederschrift aus der Sitzung vom 20.05.2009<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />

4. Jugend- und Bürgerfragestunde<br />

5. Bebauungsplan „Lieberwasen“ in <strong>Kusterdingen</strong>-Mähringen<br />

� Auslegungsbeschluss<br />

6. Bebauungsplan „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />

� Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im<br />

beschleunigten Verfahren<br />

7. Umlegung „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />

� Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB<br />

� Bildung des Umlegungsausschusses nach §§ 3 und 4<br />

BauGB-DVO<br />

8. Änderung bzw. Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-<br />

verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

für die Kindergärten<br />

� Erhöhung der Elternbeiträge<br />

10. Kindergarten Mähringen/Immenhausen<br />

� Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung<br />

(Kleinkindbetreuung)<br />

11. Kindergarten Wankheim<br />

� Planungs- und Baubeschluss<br />

12. Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />

� Vergabe Flachdacharbeiten<br />

13. Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />

� Vergabe Flaschnerarbeiten<br />

080/09 *<br />

075/09 *<br />

076/09 *<br />

083/09<br />

035/09 *<br />

086/09<br />

- Tischvorlage -<br />

084/09 *<br />

073/09<br />

074/09


TAGESORDNUNG für den öffentlichen Teil Vorlage Nr.<br />

14. Gewerbegebiet Braike in <strong>Kusterdingen</strong><br />

� Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe der<br />

Bauleistungen<br />

085/09<br />

15. Vergabe EDV August-Lämmle-Schule 089/09 *<br />

16. Vertrag mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V.<br />

gemäß § 8 KiTaG<br />

17.<br />

Wünsche, Verschiedenes, Anträge<br />

* liegt Ihnen vor!<br />

- Tischvorlage -<br />

088/09 *


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und die<br />

Beschlussfähigkeit gegeben ist. Er dankt allen Kolleginnen und Kollegen die sich zur<br />

Wiederwahl gestellt haben.<br />

§ 1<br />

Bekanntgabe der Niederschrift aus der Sitzung vom 20.05.2009<br />

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 20.05.2009 wird im<br />

Umlaufverfahren bekannt gegeben. Einwendungen gegen die Niederschrift werden aus der<br />

Mitte des Gremiums nicht erhoben.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Mitteilungen<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 2<br />

Frau Durst-Nerz teilt mit, dass sich nach der Mai-Steuerschätzung gegenüber den bisher für<br />

das Jahr 2009 mitgeteilten Orientierungswerten für die kommunale Haushaltsplanung<br />

Veränderungen ergeben haben. Beim <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer wird ein<br />

Aufkommen von 4,1 Mrd. € (bisher 4,4 Mrd. €) erwartet. Dies ergibt ein Minus für<br />

<strong>Kusterdingen</strong> von 270.000 €. Bei den Schlüsselzuweisungen an die <strong>Gemeinde</strong>n ist von<br />

einem Grundkopfbetrag von 942 € auszugehen (bisher 957 €). Dies ergibt ein Minus von<br />

130.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Die kommunale Investitionspauschale wird auf 33,50 € je<br />

Einwohner geschätzt (bisher 37 €). Dies ergibt ein Minus von 52.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Die<br />

Zuweisungen nach § 29 a FAG betragen beim Familienleistungsausgleich voraussichtlich<br />

333 Mio. € (bisher 338 Mio. €). Dies ergibt ein Minus von 6.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Bei den<br />

Gewerbesteuereinnahmen wurde mit 3.000.000 € gerechnet. Der Sollwert beträgt jedoch nur<br />

2.635.000 €. Es fehlen also rund 365.000 €. Frau Durst-Nerz berichtet auch von den<br />

verteilten Ausgleichstockmitteln. Für den Anbau der Mensa an die August-Lämmle-Schule<br />

erhält die <strong>Gemeinde</strong> 100.000 € (geplant waren 300.000 €). Für die energetische Sanierung<br />

des Rathauses <strong>Kusterdingen</strong> im Rahmen des Konjunkturpaketes II erhält die <strong>Gemeinde</strong><br />

200.000 € (geplant waren 100.000 €).<br />

GR Lumpp erklärt, dass der <strong>Gemeinde</strong> im Jahr 2009 dann insgesamt über 800.000 € fehlen<br />

werden. In den letzten Monaten hat man vieles beschlossen, das nicht im Haushalt stand. Er<br />

meint, dass vielleicht ein zweiter Nachtragshaushaltsplan nötig wäre, oder dass man Dinge<br />

aus dem Haushalt nochmals aufschiebt.


Blatt 2 zu § 2<br />

Der Vorsitzende sagt, dass man im Moment wohl nur die Spitze des Eisberges sieht. Es<br />

stellt sich die Frage, ob man bei einigen Dingen wohl auf die Bremse treten sollte.<br />

GR Lumpp meint, dass man kleinere Posten schieben könnte.<br />

Der Vorsitzende sagt zu, eine Liste der Projekte zu erstellen, die man eventuell schieben<br />

kann. Man braucht eben eine politische Entscheidung vom <strong>Gemeinde</strong>rat, um Projekte aus<br />

dem Haushalt zu schieben.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 3<br />

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am<br />

20.05.2009 beschlossen hat, den Bauplatz Flst.-Nr. 758/77, -/78 und -/79 in <strong>Kusterdingen</strong>, an<br />

eine Familie aus <strong>Kusterdingen</strong> zu verkaufen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Jugend- und Bürgerfragestunde<br />

§ 4<br />

Herr Gesualdo Giampiccolo meldet sich zu Wort. Er fragt nach, wann die Jugendlichen mit<br />

dem Aufbau des Bauwagens beginnen können und wann das Material von der <strong>Gemeinde</strong><br />

angeliefert wird.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass der Bauwagen bereits da ist. Jedoch ist das Dach undicht.<br />

Er nennt Herrn Boll vom Bauhof als Ansprechpartner für die Jugendlichen. Dieser wird bei<br />

der Reparatur des Daches behilflich sein.<br />

Herr Giampiccolo entgegnet, dass man ein komplett neues Dach anbringen sollte.<br />

Der Vorsitzende sagt, dass der Bauhof den Jugendlichen bei technischen Dingen zur Seite<br />

steht und Herr Idahl bei organisatorischen Dingen, wie z. B. einer Hausordnung.<br />

Herr Odendahl meldet sich zu Wort, er möchte wissen, wie mit dem Bauwagen weiter<br />

verfahren werden soll. Es macht den Anschein, als ob nur der Bauwagen hingestellt wird und<br />

die Sache dann für die <strong>Gemeinde</strong> erledigt ist. Des Weiteren regt er eine Versetzung des<br />

Bauwagens an, da dieser direkt unter einer Hochspannungsleitung steht. Er möchte<br />

ebenfalls wissen, wie es mit sanitären Einrichtungen aussieht. Herr Odendahl erklärt, dass<br />

man aus Sicht der Eltern kein Vorankommen sieht. Er hofft auf eine Regelung in der<br />

nichtöffentlichen Sitzung, da bei den Heranwachsenden das gleiche Problem entstehen wird.


Blatt 2 zu § 4<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass der Stillstand nur der äußere Eindruck ist. Herr Idahl hat<br />

bereits mit einer Hausordnung erste Strukturen geschaffen und das Dach wird repariert.<br />

Wegen dem Elektrosmog hat er keine Bedenken, da die 26. Bundesimmissionsverordnung<br />

eingehalten ist. Man kann den Bauwagen aber auch ein wenig abrücken.<br />

GR Knoblich war gegen eine Hütte aber für den Bauwagen. Dieser ist jetzt aber nicht dicht.<br />

Er fragt nach, wie es mit einer DIXI-Toilette und einem Stromanschluss aussieht.<br />

Der Vorsitzende sagt zu, dass beides kommen wird.<br />

GR Knoblich ist der Meinung, dass es billiger gekommen wäre, wenn man einen Bauwagen<br />

gekauft hätte und nicht einen kostenlosen angeschafft hätte, da dieser jetzt Schäden hat.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass man nicht wusste, dass der Bauwagen undicht ist.<br />

GR Walker möchte wissen, warum der Bauwagen so weit hinten steht.<br />

Der Vorsitzende erwidert, dass die Wegbefestigung in Ordnung ist. Man kann gut zum<br />

Bauwagen laufen. Wenn man einen Schotterweg anlegen würde, könnte dieser mit Mofas<br />

befahren werden, dies soll aber nicht möglich sein.<br />

GR Walker ist der Auffassung, dass die Hilfe des Bauhofs beim Bau des Daches nicht<br />

ausreicht. Man benötigt dazu eine Fachkraft.<br />

Herr Gaebele meint, dass keine Flaschnerarbeiten nötig sind. Deshalb schafft es Herr Boll<br />

allein.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 5<br />

Bebauungsplan „Lieberwasen“ in <strong>Kusterdingen</strong>-Mähringen<br />

- Auslegungsbeschluss<br />

Die Beratungsvorlage 080/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Weigel vom Büro Nachtrieb<br />

und Weigel und erteilt ihm das Wort.<br />

Herr Weigel führt aus, dass für den Bebauungsplan „Lieberwasen“ das verkürzte Verfahren<br />

angewandt werden kann, da hierfür alle Bedingungen erfüllt sind. Es wird eine geringfügig<br />

dichtere Bebauung im Gebiet möglich sein. Ein Problem ist der vorhandene Kanal in der<br />

Roiäckerstraße. Dieser hat ein geringes Gefälle. Es muss geprüft werden, ob er<br />

ausgetauscht werden kann. Herr Weigel erklärt, dass im Bereich des „U“ die Untergeschosse<br />

nicht entwässert werden können. Bei diesen vier Häusern müssten die Käufer eine<br />

Hebeanlage einbauen. Im Gebiet wird es zwei Kanäle geben. Einen Kanal für das<br />

Regenwasser und einen Kanal für das häusliche Schmutzwasser. Die Bebauung im Bereich<br />

des „U“ wird durch einen Privatweg erschlossen. Als wichtigen Punkt hebt Herr Weigel die<br />

Gebäudehöhen hervor. Manche Gebäude im Bereich des Bebauungsplans „Lieberwasen“<br />

haben drei Geschosse, künftige Gebäude dürfen nur noch über zwei Geschosse verfügen.<br />

Im gesamten Bereich des Bebauungsplans wird versucht werden, so wenig Fläche wie<br />

möglich zur Erschließung zu verwenden.<br />

Der Vorsitzende dankt Herrn Weigel für seine Ausführungen. Er fügt hinzu, dass der BUA<br />

bereits einstimmig zugestimmt hat.


Ohne Aussprache<br />

Blatt 2 zu § 5<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Lieberwasen“ in der Fassung vom 20.05.2009 wird<br />

gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />

2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen<br />

Bauvorschriften i. d. F. vom 20.05.2009 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

öffentlich ausgelegt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 6<br />

Bebauungsplan „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />

- Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten<br />

Verfahren<br />

GR Bauer und GR Bernd Ott sind befangen und setzen sich in den Zuschauerbereich.<br />

Die Beratungsvorlage 075/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />

einige Grundstückseigentümer im Gewann „Kehre“ an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten sind und<br />

ihr Interesse an einer Weiterentwicklung dieses Gebiets bekundet haben. Nach Auskunft<br />

dieser Eigentümer besteht bei allen Grundstückseigentümern die grundsätzliche<br />

Mitwirkungsbereitschaft an einer Baugebietsentwicklung. Die Anwendungsvoraussetzungen<br />

für das beschleunigte Verfahren liegen vor. Der Vorsitzende hält die Innenentwicklung<br />

grundsätzlich für wünschenswert. Der BUA hat bereits einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Bebauungsplan „Kehre“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />

aufgestellt.


Blatt 2 zu § 6<br />

2. Der Lageplan i. d. F. vom 19.05.2009 wird gebilligt.<br />

3. Der beauftragte Maßnahmenträger für das Gebiet wird bevollmächtigt, die<br />

Planungsleistungen (Bebauungsplan, Erschließungsplanung) sowie die Vermessung in<br />

eigener Regie in Abstimmung mit der Verwaltung zu beauftragen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 7<br />

Umlegung „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />

- Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB<br />

- Bildung des Umlegungsausschusses nach §§ 3 und 4 BauGB-DVO<br />

Die Beratungsvorlage 076/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />

zur Bebauung des Gewanns „Kehre“ die Durchführung einer Umlegung erforderlich ist.<br />

Hierzu ist gem. § 46 Abs. 1 BauGB vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Anordnungsbeschluss zu fassen.<br />

Ebenfalls ist ein Umlegungsausschuss zu bilden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der<br />

letzte Absatz des Beschlussvorschlags gestrichen werden soll. Der BUA hat bereits<br />

einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig ohne den letzten Absatz des Beschlussvorschlags:<br />

Auf Grund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit für das Gebiet des<br />

Bebauungsplans „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong> die Umlegung von Grundstücken nach den<br />

Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 BauGB) angeordnet. Sie trägt die<br />

Bezeichnung „Kehre“.


Blatt 2 zu § 7<br />

In die Umlegung werden nur diejenigen Flächen miteinbezogen, die durch die Neuordnung<br />

einen Vorteil erfahren. Die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt beim<br />

Umlegungsbeschluss durch den Umlegungsausschuss.<br />

Zur Durchführung dieser Umlegung wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß<br />

§§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur<br />

Durchführung des Baugesetzbuches vom 02.03.1998 (GBl. S. 185) gebildet.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 8<br />

Änderung bzw. Neufassung der polizeilichen Umweltschutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kusterdingen</strong><br />

GR Bauer und GR Bernd Ott kehren an den Sitzungstisch zurück.<br />

Die Beratungsvorlage 083/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Herr Leicht erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass die<br />

gemeindliche Polizeiverordnung in Bezug auf die Rasenmäherverordnung an das<br />

Bundesrecht angepasst werden musste. In diesem Zusammenhang wurde die polizeiliche<br />

Umweltschutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich weiterer notwendiger und sinnvoller<br />

Ergänzungen oder Änderungen einem Vergleich mit der Musterverordnung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>tages Baden-Württemberg unterzogen. Sowohl etliche textliche Anpassungen als<br />

auch zusätzliche neue Regelungen wurden in die Verordnung übernommen bzw.<br />

aufgenommen. Als wichtigste neue Regelung wurde die Geräte- und<br />

Maschinenlärmschutzverordnung übernommen. Mit § 6 wurde eine Regelung über den<br />

Schutz der Nachtruhe getroffen. Mit § 12 Abs. 2 und 3 ist zukünftig für die Haltung von<br />

Hunden im innerörtlichen Bereich ein genereller Leinenzwang vorgesehen und mit § 16<br />

„Belästigung der Allgemeinheit“ ist eine neue Regelung bezüglich der Verhaltensweisen vor<br />

allem in Bereichen wie Kinderspielplätzen und dem Schulgelände aufgenommen worden.<br />

GR Gassler erklärt, dass die neue Polizeiverordnung im Großen und Ganzen gut ist, er wird<br />

sich zukünftig aber ordnungswidrig verhalten, da er seinen Hund nicht für 100 m anleinen<br />

wird. Er stellt die Frage, wer die Polizeiverordnung kontrolliert.


Blatt 2 zu § 8<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass es sich mit der Polizeiverordnung um eine Handlungsnorm<br />

handelt. Man kann nicht alles kontrollieren. Es ist wie bei einer roten Ampel, die auch nicht<br />

überall kontrolliert werden kann.<br />

Herr Leicht sagt, dass wenn Verstöße begangen werden, man etwas dagegen unternehmen<br />

kann. Er fügt hinzu, dass es in der <strong>Gemeinde</strong> viele Beschwerden wegen frei laufenden<br />

Hunden gibt.<br />

GR Lumpp schlägt vor, in die Polizeiordnung noch aufzunehmen, dass Hunde nicht auf<br />

Spielplätze mitgenommen werden dürfen.<br />

GRin Volkmer sagt, dass dies schon in § 17 aufgenommen wurde.<br />

GR Hoß möchte wissen, was getan wird, wenn der Fall eintritt, dass ein Hund auf einem<br />

Spielplatz herumläuft.<br />

Herr Leicht antwortet, dass man in diesem Fall das Ordnungsamt anrufen kann, oder gleich<br />

die Polizei.<br />

GR Hoß erklärt, dass Gespräche mit Hundehaltern leider oft zu nichts führen.<br />

Herr Leicht erwidert, dass viele Hundehalter sagen, dass sie ja Hundesteuer bezahlen. Auch<br />

Hundekotbeutel haben nichts gebracht.<br />

GR Gassler stellt fest, dass auch der Hundetourismus ein Problem der <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />

Sodann<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung, vorbehaltlich der Entscheidungen in den<br />

Ortschaftsräten, gemäß dem Beschlussvorschlag:


Blatt 3 zu § 8<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der<br />

Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gegen<br />

umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über<br />

das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung).<br />

2. Diese Polizeiverordnung tritt zum 01.08.2009 in Kraft.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 9<br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die<br />

Kindergärten<br />

- Erhöhung der Elternbeiträge<br />

Die Beratungsvorlage 035/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Verwaltung ermächtigt hat, die<br />

Kindergartengebühren auf der Grundlage der gemeindlichen Systematik<br />

einkommensabhängiger Gebühren stets nach den gemeinsamen Empfehlungen der<br />

Kommunalen Spitzenverbände und der Landeskirchen anzupassen. Die Sätze der<br />

Elternbeiträge in der Stufe 2 sollen hierbei jeweils mit den von den<br />

Kindergartenträgerverbänden vorgeschlagenen Einheitssätzen identisch sein. Die von den<br />

Trägerverbänden gegebenen Empfehlungen für den Krippenbereich werden künftig analog<br />

der Kusterdinger Systematik angewandt, um die einkommensabhängigen Elternbeiträge zu<br />

errechnen. Die Einkommensgrenzen sollen in diesem Zusammenhang um 3 % angehoben<br />

werden. Frau Falkenberg fügt hinzu, dass sie bereits mit den Elternbeiratsvorsitzenden<br />

gesprochen hat. Diese haben den Vorschlag mitgetragen.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass der AFSV bereits bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen<br />

zugestimmt hat. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich den Entscheidungen in den<br />

Ortschaftsräten.


Blatt 2 zu § 9<br />

GR Bechtle sagt, dass eine Enthaltung von ihm kam, da in den unteren Einkommensgruppen<br />

ein Betrag von 200 € für das 1. Kind in der Kinderkrippe nicht zu leisten ist. Man muss nach<br />

der gesellschaftlichen Entwicklung schauen. Wenn es Bedarf an einer Betreuung in dieser<br />

Einkommensgruppe gibt, muss es für diese Eltern eine Entlastung geben.<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass auch nach den Kosten geschaut werden muss. In der<br />

Kindergrippe sind zwei Erzieherinnen für zehn Kinder zuständig. Im normalen Kindergarten<br />

eine Erzieherin für 23 Kinder. Es stimmt, dass es im Einzelfall schwer sein kann. Das<br />

Angebot muss auf jeden Fall erhalten bleiben.<br />

GR Walker erklärt, dass man in der untersten Einkommensgruppe unter dem Sozialhilfesatz<br />

liegt. Man sollte in den unteren Gruppen auch zwischen Beamtenlohn und Angestelltenlohn<br />

differenzieren. Er stellt den Antrag, dass man in den unteren zwei oder drei Gruppen so<br />

verfährt.<br />

GRin Witte-Borst weist auf einen Fehler bei den Beträgen auf Seite vier der Vorlage hin. Sie<br />

bemerkt auch, dass in der untersten Einkommensstufe ein Betrag von mehr als 10 % des<br />

Monatslohns für die Kinderkrippe bezahlt werden muss. Die <strong>Gemeinde</strong> Ammerbuch nimmt<br />

hier nur den Kindergartensatz plus 100 €.<br />

Der Vorsitzende erwidert, dass viele <strong>Gemeinde</strong>n altersgemischte Gruppen haben. Dies ist<br />

aber keine Kinderkrippe. Es ist ihm klar, dass es viel Geld für die unteren<br />

Einkommensgruppen ist. Aber wenn man diese Beträge senkt, kommen die besser<br />

Verdienenden und fragen sich, warum sie doppelt so viel bezahlen müssen.<br />

GR Bauer liefert Argumente für die Lösung der <strong>Gemeinde</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> hat<br />

schon eine Sozialstaffelung. Für die unteren Einkommensgruppen gibt es Zusatzhilfen, wie<br />

z. B. die Jugendhilfe. Eine Sozialstaffelung des Kindergartenbeitrags ist nicht primär eine<br />

<strong>Gemeinde</strong>aufgabe. Die Kostendeckung beträgt nur 14 %. GR Bauer weiß im Hinblick auf<br />

den Antrag von GR Walker auch nicht, ob Beamte oder Angestellte einen Vorteil haben.<br />

GR Hoß sagt, dass es Leute gibt, die für 1.600 € in Lohn und Brot stehen. Er hält die<br />

unterste Stufe nicht für passend.


Blatt 3 zu § 9<br />

GR Mayer schlägt vor, dass man bei Härtefällen eine individuelle Regelung treffen könnte.<br />

Es könnte für viele sonst sehr knapp werden.<br />

Der Vorsitzende teilt mit, dass es schon Härtefalllösungen gibt. Wie z. B. bei der<br />

Kindermensa. Eltern bekommen Hilfe vom Landkreis, wenn diese die Kinderkrippe nicht<br />

bezahlen können. Er möchte am System nichts ändern. In Bezug auf den Antrag von GR<br />

Walker schlägt er vor, es diesmal noch so zu belassen. In zwei Jahren kann dann nochmals<br />

genau darüber diskutiert werden.<br />

GR Mayer ist eine Härtefalllösung sehr wichtig, da es nicht viele sein werden, die davon<br />

betroffen sind.<br />

GR Bauer ist der Auffassung, dass wirkliche Notlagen bereits jetzt abgefedert werden<br />

können.<br />

GR Bechtle erklärt, dass man zur Hilfe zur Erziehung einen Bedarf anmelden muss. Andere<br />

Sicherungssysteme greifen also nicht immer.<br />

Der Vorsitzende meint, man könnte mit aufnehmen, dass „die <strong>Gemeinde</strong> in begründeten<br />

Notfällen die Möglichkeit hat, von der Regelung abzuweichen“.<br />

GR Hoß fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> bedürftigen Familien denn auch den Tipp gibt, aufs<br />

Landratsamt zu gehen, um dort Hilfen zu erhalten.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass man jedem Kind einen Brief mitgegeben hat, mit der<br />

Information, dass es einen Zuschuss für das Mensaessen gibt. Bei der Gewerbesteuer<br />

stundet man einen Betrag in der Regel auch, wenn ein Betrieb in Schwierigkeiten ist.<br />

Frau Durst-Nerz ergänzt, dass beim Elternbeitrag oft von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> auf das<br />

Landratsamt zugegangen wird.<br />

GRin Kämpfe möchte wissen, ob man denn weiß, wie viele Kinder es sein werden, die einen<br />

Zuschuss benötigen würden.


Blatt 4 zu § 9<br />

Frau Falkenberg entgegnet, dass man die Kinderkrippengebühren jetzt raus gibt, dann wird<br />

man sehen.<br />

Der Vorsitzende fragt nach, ob man noch über einen der Anträge abstimmen soll.<br />

GR Mayer verneint dies. Die Verwaltung ist jetzt sensibilisiert.<br />

Sodann<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat bei 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen gemäß dem<br />

Beschlussvorschlag, vorbehaltlich den Entscheidungen in den Ortschaftsräten:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />

Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindergärten und Kinderkrippen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 10<br />

Kindergarten Mähringen/Immenhausen<br />

- Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung (Kleinkindbetreuung)<br />

Die Beratungsvorlage 086/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Herr Gaebele erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass im<br />

Zuge der beschränkten Ausschreibung zwei Angebote eingegangen sind. Das<br />

Nebenangebot der Firma Syndikat aus Reutlingen stellte sich als das wirtschaftlichste<br />

Angebot heraus. Positiv hervorzuheben ist bei der Firma Syndikat auch die hauptsächliche<br />

Nutzung von biologischen Baustoffen.<br />

GR Bechtle fragt nach, ob die biologischen Baustoffe auch im Nebenangebot mit inbegriffen<br />

sind.<br />

Herr Gaebele bejaht dies. Es werden chemisch unbehandelte Hölzer eingesetzt.<br />

GR Kern weist darauf hin, dass im WC des Alten Rathauses vier Lampen sind. Dies ist<br />

unnötig, man muss darauf achten, dass so etwas nicht mehr passiert.<br />

Daraufhin<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:


Blatt 2 zu § 10<br />

Die Firma Syndikat, Täleswiesenstraße 16, 72770 Reutlingen erhält den Auftrag für die<br />

Bauleistungen für den Anbau der Kleinkindergruppe am Kindergarten<br />

Mähringen/Immenhausen.<br />

Die Auftragssumme beträgt incl. MwSt. € 158.448,50 €.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Kindergarten Wankheim<br />

- Planungs- und Baubeschluss<br />

§ 11<br />

Die Beratungsvorlage 084/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />

es im Kindergarten Wankheim drei Aufgaben zu bewältigen gibt. Zum einen die energetische<br />

Sanierung, dann die Einführung einer Kinderkrippe und schlussendlich die Anbringung eines<br />

Schallschutzes. Herr Buck vom Büro Domino hat hierzu drei Varianten ausgearbeitet. Der<br />

BUA und der Ortschaftsrat Wankheim haben der Variante 3 jeweils einstimmig zugestimmt.<br />

Herr Gaebele erläutert die Variante 3. Bei dieser Variante fällt zwar der Kostenrahmen höher<br />

aus, die Raumaufteilung kann aber besser genutzt werden. Ein Unterschied dieser Variante<br />

zu den anderen beiden Varianten ist der, dass der Eingangsbereich zu der Kleinkindgruppe<br />

in die Nebenraumspange verlegt wird. Teilweise kann auf die Dachsanierung verzichtet<br />

werden, dies spart ca. 55.000 €.<br />

GR Mayer fragt nach, ob die Fördermittel genauso hoch ausfallen wie ursprünglich geplant,<br />

wenn die <strong>Gemeinde</strong> nun Geld einsparen kann.<br />

Der Vorsitzende erklärt, dass die 70.000 € aus dem Krippeninvestitionsprogramm bestehen<br />

bleiben. Die Fördermittel aus dem Sanierungsprogramm betragen ca. 40 % der Kosten der<br />

Maßnahme.


Blatt 2 zu § 11<br />

Frau Durst-Nerz ergänzt, dass die <strong>Gemeinde</strong> einen Zusatzantrag gestellt hat, um den<br />

Sanierungsrahmen aufzustocken, da die Maßnahme ein Teil des Konjunkturpakets II werden<br />

soll.<br />

Der Vorsitzende sagt, dass wenn die Kosten für eine Maßnahme geringer werden, man auch<br />

weniger Zuschussmittel erhält.<br />

GR Bauer führt aus, dass man vorhin die Diskussion geführt hat, ob 200 € pro Kind zuviel<br />

sind für die Kinderkrippe. Mit dieser Maßnahme bezahlt die <strong>Gemeinde</strong> 180.000 € für die<br />

Kleinkindbetreuung. Man bietet den Bürgern etwas, man zieht ihnen nicht nur Geld aus der<br />

Tasche.<br />

Sodann<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

1. Die Planung gemäß Variante 3 (siehe Anlage) für die Kleinkindbetreuung und die<br />

energetische Sanierung im Kindergarten Wankheim wird bestätigt.<br />

2. Die Bauausführung wird beschlossen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 12 und § 13<br />

Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />

- Vergabe der Flachdacharbeiten<br />

Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses <strong>Kusterdingen</strong><br />

- Vergabe Flaschnerarbeiten<br />

Die Beratungsvorlagen 073/2009 und 074/2009 werden Bestandteil der Niederschrift.<br />

Diese beiden Tagesordnungspunkte werden zusammen behandelt. Herr Gaebele erläutert<br />

den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlagen. Er führt aus, dass das Flachdach des<br />

Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong> nach 37 Jahren undicht geworden ist. Die<br />

Sanierungsarbeiten wurden ausgeschrieben.<br />

GR Kern sagt, dass die Sanierung auf jeden Fall durchgeführt werden muss. Er fragt nach,<br />

ob man die Maßnahme nicht in den Haushaltsplan hätte aufnehmen können.<br />

Herr Gaebele antwortet, dass die Undichtigkeit des Daches erst kurzfristig bekannt wurde.<br />

Sodann<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß den Beschlussvorschlägen:


Blatt 2 zu § 12 und § 13<br />

Den Auftrag über die Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong> erhält die<br />

Fa. Walter Bedachungen GmbH aus Metzingen.<br />

Angebotsumme Brutto 20.338,71 €<br />

Den Auftrag Flaschnerarbeiten bei der Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in<br />

<strong>Kusterdingen</strong> erhält die Fa. Marx aus <strong>Kusterdingen</strong>.<br />

Angebotsumme Brutto 5.237,19 €


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

Beschlüsse<br />

Beurlaubt: 7<br />

des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />

Herr Gaebele<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 14<br />

Gewerbegebiet „Braike“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />

- Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Bauleistungen<br />

Die Beratungsvorlage 085/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Herr Gaebele erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass die<br />

Submission der Bauleistungen für den 30. Juli 2009 vorgesehen ist. Die Vergabe der<br />

Bauleistungen an den entsprechenden Bieter im <strong>Gemeinde</strong>rat könnte somit erst nach der<br />

Sommerpause erfolgen. Der Baubeginn würde sich dadurch um ca. 6 Wochen verzögern.<br />

Deshalb wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Beauftragung der Bauleistungen zu<br />

bevollmächtigen, um mit den Arbeiten bereits in der KW 36 beginnen zu können.<br />

Ohne Aussprache<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> wird bevollmächtigt die Vergabe der Bauleistungen für die Erschließung des<br />

Gewerbegebiets „Braike“ in <strong>Kusterdingen</strong> zu tätigen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und<br />

Beschlüsse<br />

und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

des<br />

Beurlaubt: 7<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Vergabe EDV August-Lämmle-Schule<br />

§ 15<br />

Die Beratungsvorlage 089/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />

nach über vier Jahren Nutzung eine Neuausstattung des Computerraums der August-<br />

Lämmle-Schule notwendig wird. An der EDV-Ausschreibung nahmen vier von sechs<br />

angeschriebenen Firmen teil. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Nebenangebote von<br />

allen Anbietern zugelassen. Die Ausschreibungsinhalte wurden mit dem zuständigen Lehrer<br />

der August-Lämmle-Schule abgestimmt. Die Firma Lunter Unternehmensberatung E.K. aus<br />

Wannweil hat das günstigste Angebot zum Preis von 15.095,70 € netto abgegeben. Der<br />

AFSV hat bereits einstimmig einer Vergabe an die Firma Lunter zugestimmt.<br />

GRin Witte-Borst ist der Meinung, dass das Nachfolgeprogramm von Windows Vista,<br />

Windows 7, mindestens noch ein Jahr nach der Veröffentlichung problematisch sein wird.<br />

Frau Falkenberg antwortet, dass Herr Langhammer, der zuständige Lehrer in der August-<br />

Lämmle-Schule, ausdrücklich Windows 7 wünscht.<br />

GRin Witte-Borst findet es nicht sinnvoll, ein unerprobtes Programm zu erwerben. Sie fragt<br />

sich, warum die Schule jetzt neue PCs benötigt. Der Einsatzbereich der PCs ist in der Schule<br />

doch sehr begrenzt.


Blatt 2 zu § 15<br />

Frau Falkenberg entgegnet, dass der Leasingvertrag bereits um ein halbes Jahr verlängert<br />

wurde. Er läuft aber jetzt aus. Bisher hat man die Geräte immer zurückgegeben. Sie ergänzt,<br />

dass die Schüler am PC Unterricht haben und u. a. den Umgang mit Word und Excel lernen.<br />

Der Vorsitzende meint, dass die Frage ist, wie lange das Leasing noch laufen soll. Die<br />

Schüler lernen neue Programme eben nicht kennen, wenn sie nicht daran unterrichtet<br />

werden.<br />

GRin Witte-Borst fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> einen neuen Leasingvertrag bekommt.<br />

Frau Falkenberg erklärt, dass es sich bei den PCs für die August-Lämmle-Schule um die<br />

PCs aus dem Computerraum handelt. In der nächsten Sitzung geht es dann um die PCs der<br />

Verwaltung. Diese sind sehr langsam, auch die Drucker sind veraltet. Wenn man beide<br />

Summen hat, erfolgt eine Ausschreibung mit welcher Firma man einen Leasingvertrag<br />

abschließt.<br />

GR Hoß kann sich nicht vorstellen, dass die Schüler PCs nach vier Jahren so sehr veraltet<br />

sind. Neue Software funktioniert auch auf alten PCs.<br />

Der Vorsitzende erwidert, dass man nicht 15.000 € auf den Tisch legen muss. Man bezahlt<br />

bisher eine Leasingrate, die künftige Leasingrate wird sogar billiger, weil PCs grundsätzlich<br />

günstiger wurden.<br />

GR Bauer interessiert sich für den Restwert der PCs. Er sagt, dass auch auf alten PCs Word<br />

und Excel lauffähig ist.<br />

GR Hoß denkt, dass die PCs nach nur vier Jahren nicht zu alt sind.<br />

Frau Falkenberg entgegnet, dass das Leasing bereits verlängert wurde. Sie fragt sich, was<br />

man tun soll, wenn PCs kaputt gehen, ob man dann neue kaufen soll.<br />

GR Bauer ist der Auffassung, dass im Vertrag mit den Verwaltungs-PCs die Wartung für die<br />

alten Schul-PCs vereinbart werden kann.


Blatt 3 zu § 15<br />

GRin Witte-Borst sagt, dass geschaut werden muss, in welchem Rahmen gearbeitet wird,<br />

was man mit den PCs machen will und was mit dem Elektroschrott passiert.<br />

Der Vorsitzende vertagt die Diskussion auf die nächste Sitzung.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und<br />

Beschlüsse<br />

und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

des<br />

Beurlaubt: 7<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

§ 16<br />

Vertrag mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V. gemäß § 8 KiTaG<br />

Die Beratungsvorlage 088/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />

Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />

der Vertag mit der Kindergruppe von Rechtsanwalt Bettin juristisch überprüft wurde.<br />

Daraufhin wurden einige kleine Änderungen im Vertrag vorgenommen, auf die Frau<br />

Falkenberg jeweils hinweist. Sie geht auch auf die beiden Änderungswünsche des AFSV in<br />

§ 5 (2), wo statt dem Wort „nur“ das Wort „höchstens“ gewünscht wurde und auf § 6 (1) ein,<br />

wo angefügt wurde „…und andere Einnahmen, soweit sie vom Verein für die<br />

Kleinkindbetreuung vorgesehen sind, gedeckt werden können.“ Der AFSV hat dem<br />

Beschlussvorschlag mit den von ihm gewünschten Änderungen einstimmig zugestimmt.<br />

Ohne Aussprache<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag mit den Änderungen des<br />

AFSV:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Vertragsentwurf mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V. zu.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />

Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />

Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />

Verhandlungen und<br />

Beschlüsse<br />

und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />

des<br />

Beurlaubt: 7<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />

- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />

Wünsche, Verschiedenes, Anträge<br />

§ 17<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

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