Gemeinde Kusterdingen
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Kopien für BM gefertigt<br />
geschrieben von Herrn Breisch<br />
Anwesend: Bürgermeister Dr. Soltau<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
________________________<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 24.06.2009<br />
Beginn: 20:00 Uhr<br />
Ende: 22:20 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder: 16 Normalzahl: 23<br />
Beurlaubt:<br />
Andreas Bauer Friedrich Braun<br />
Thomas Bechtle Jürgen Holoch<br />
Michael Gassler Monika Holzinger<br />
Albrecht Hoß Siegfried Maier<br />
Margrit Kämpfe Dr. Ingrid Mikosch<br />
Hans Kern Jürgen Ott<br />
Armin Knoblich Volker Schall<br />
Hannes Kurz ab 20:25 (§ 4)<br />
Hans-Joachim Kuttler<br />
Alfred Lumpp Außerdem anwesend:<br />
Gerhard Mayer Herr Weigel (Nachtrieb & Weigel) zu § 5<br />
Bernd Ott<br />
Wilhelm Riehle Frau Durst-Nerz<br />
Brigitte Volkmer Frau Falkenberg<br />
Günter Walker Herr Leicht<br />
Gudrun Witte-Borst Herr Gaebele bis 22:05 (§ 15)<br />
Zur Beurkundung:<br />
Schriftführer Herr Breisch<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Schriftführer
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats am 24. Juni 2009<br />
TAGESORDNUNG für den öffentlichen Teil Vorlage Nr.<br />
1. Bekanntgabe der Niederschrift aus der Sitzung vom 20.05.2009<br />
2. Mitteilungen<br />
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />
4. Jugend- und Bürgerfragestunde<br />
5. Bebauungsplan „Lieberwasen“ in <strong>Kusterdingen</strong>-Mähringen<br />
� Auslegungsbeschluss<br />
6. Bebauungsplan „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />
� Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im<br />
beschleunigten Verfahren<br />
7. Umlegung „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />
� Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB<br />
� Bildung des Umlegungsausschusses nach §§ 3 und 4<br />
BauGB-DVO<br />
8. Änderung bzw. Neufassung der polizeilichen Umweltschutz-<br />
verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
für die Kindergärten<br />
� Erhöhung der Elternbeiträge<br />
10. Kindergarten Mähringen/Immenhausen<br />
� Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung<br />
(Kleinkindbetreuung)<br />
11. Kindergarten Wankheim<br />
� Planungs- und Baubeschluss<br />
12. Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />
� Vergabe Flachdacharbeiten<br />
13. Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />
� Vergabe Flaschnerarbeiten<br />
080/09 *<br />
075/09 *<br />
076/09 *<br />
083/09<br />
035/09 *<br />
086/09<br />
- Tischvorlage -<br />
084/09 *<br />
073/09<br />
074/09
TAGESORDNUNG für den öffentlichen Teil Vorlage Nr.<br />
14. Gewerbegebiet Braike in <strong>Kusterdingen</strong><br />
� Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe der<br />
Bauleistungen<br />
085/09<br />
15. Vergabe EDV August-Lämmle-Schule 089/09 *<br />
16. Vertrag mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V.<br />
gemäß § 8 KiTaG<br />
17.<br />
Wünsche, Verschiedenes, Anträge<br />
* liegt Ihnen vor!<br />
- Tischvorlage -<br />
088/09 *
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und die<br />
Beschlussfähigkeit gegeben ist. Er dankt allen Kolleginnen und Kollegen die sich zur<br />
Wiederwahl gestellt haben.<br />
§ 1<br />
Bekanntgabe der Niederschrift aus der Sitzung vom 20.05.2009<br />
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 20.05.2009 wird im<br />
Umlaufverfahren bekannt gegeben. Einwendungen gegen die Niederschrift werden aus der<br />
Mitte des Gremiums nicht erhoben.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Mitteilungen<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 2<br />
Frau Durst-Nerz teilt mit, dass sich nach der Mai-Steuerschätzung gegenüber den bisher für<br />
das Jahr 2009 mitgeteilten Orientierungswerten für die kommunale Haushaltsplanung<br />
Veränderungen ergeben haben. Beim <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer wird ein<br />
Aufkommen von 4,1 Mrd. € (bisher 4,4 Mrd. €) erwartet. Dies ergibt ein Minus für<br />
<strong>Kusterdingen</strong> von 270.000 €. Bei den Schlüsselzuweisungen an die <strong>Gemeinde</strong>n ist von<br />
einem Grundkopfbetrag von 942 € auszugehen (bisher 957 €). Dies ergibt ein Minus von<br />
130.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Die kommunale Investitionspauschale wird auf 33,50 € je<br />
Einwohner geschätzt (bisher 37 €). Dies ergibt ein Minus von 52.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Die<br />
Zuweisungen nach § 29 a FAG betragen beim Familienleistungsausgleich voraussichtlich<br />
333 Mio. € (bisher 338 Mio. €). Dies ergibt ein Minus von 6.000 € für <strong>Kusterdingen</strong>. Bei den<br />
Gewerbesteuereinnahmen wurde mit 3.000.000 € gerechnet. Der Sollwert beträgt jedoch nur<br />
2.635.000 €. Es fehlen also rund 365.000 €. Frau Durst-Nerz berichtet auch von den<br />
verteilten Ausgleichstockmitteln. Für den Anbau der Mensa an die August-Lämmle-Schule<br />
erhält die <strong>Gemeinde</strong> 100.000 € (geplant waren 300.000 €). Für die energetische Sanierung<br />
des Rathauses <strong>Kusterdingen</strong> im Rahmen des Konjunkturpaketes II erhält die <strong>Gemeinde</strong><br />
200.000 € (geplant waren 100.000 €).<br />
GR Lumpp erklärt, dass der <strong>Gemeinde</strong> im Jahr 2009 dann insgesamt über 800.000 € fehlen<br />
werden. In den letzten Monaten hat man vieles beschlossen, das nicht im Haushalt stand. Er<br />
meint, dass vielleicht ein zweiter Nachtragshaushaltsplan nötig wäre, oder dass man Dinge<br />
aus dem Haushalt nochmals aufschiebt.
Blatt 2 zu § 2<br />
Der Vorsitzende sagt, dass man im Moment wohl nur die Spitze des Eisberges sieht. Es<br />
stellt sich die Frage, ob man bei einigen Dingen wohl auf die Bremse treten sollte.<br />
GR Lumpp meint, dass man kleinere Posten schieben könnte.<br />
Der Vorsitzende sagt zu, eine Liste der Projekte zu erstellen, die man eventuell schieben<br />
kann. Man braucht eben eine politische Entscheidung vom <strong>Gemeinde</strong>rat, um Projekte aus<br />
dem Haushalt zu schieben.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 3<br />
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am<br />
20.05.2009 beschlossen hat, den Bauplatz Flst.-Nr. 758/77, -/78 und -/79 in <strong>Kusterdingen</strong>, an<br />
eine Familie aus <strong>Kusterdingen</strong> zu verkaufen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Jugend- und Bürgerfragestunde<br />
§ 4<br />
Herr Gesualdo Giampiccolo meldet sich zu Wort. Er fragt nach, wann die Jugendlichen mit<br />
dem Aufbau des Bauwagens beginnen können und wann das Material von der <strong>Gemeinde</strong><br />
angeliefert wird.<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass der Bauwagen bereits da ist. Jedoch ist das Dach undicht.<br />
Er nennt Herrn Boll vom Bauhof als Ansprechpartner für die Jugendlichen. Dieser wird bei<br />
der Reparatur des Daches behilflich sein.<br />
Herr Giampiccolo entgegnet, dass man ein komplett neues Dach anbringen sollte.<br />
Der Vorsitzende sagt, dass der Bauhof den Jugendlichen bei technischen Dingen zur Seite<br />
steht und Herr Idahl bei organisatorischen Dingen, wie z. B. einer Hausordnung.<br />
Herr Odendahl meldet sich zu Wort, er möchte wissen, wie mit dem Bauwagen weiter<br />
verfahren werden soll. Es macht den Anschein, als ob nur der Bauwagen hingestellt wird und<br />
die Sache dann für die <strong>Gemeinde</strong> erledigt ist. Des Weiteren regt er eine Versetzung des<br />
Bauwagens an, da dieser direkt unter einer Hochspannungsleitung steht. Er möchte<br />
ebenfalls wissen, wie es mit sanitären Einrichtungen aussieht. Herr Odendahl erklärt, dass<br />
man aus Sicht der Eltern kein Vorankommen sieht. Er hofft auf eine Regelung in der<br />
nichtöffentlichen Sitzung, da bei den Heranwachsenden das gleiche Problem entstehen wird.
Blatt 2 zu § 4<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass der Stillstand nur der äußere Eindruck ist. Herr Idahl hat<br />
bereits mit einer Hausordnung erste Strukturen geschaffen und das Dach wird repariert.<br />
Wegen dem Elektrosmog hat er keine Bedenken, da die 26. Bundesimmissionsverordnung<br />
eingehalten ist. Man kann den Bauwagen aber auch ein wenig abrücken.<br />
GR Knoblich war gegen eine Hütte aber für den Bauwagen. Dieser ist jetzt aber nicht dicht.<br />
Er fragt nach, wie es mit einer DIXI-Toilette und einem Stromanschluss aussieht.<br />
Der Vorsitzende sagt zu, dass beides kommen wird.<br />
GR Knoblich ist der Meinung, dass es billiger gekommen wäre, wenn man einen Bauwagen<br />
gekauft hätte und nicht einen kostenlosen angeschafft hätte, da dieser jetzt Schäden hat.<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass man nicht wusste, dass der Bauwagen undicht ist.<br />
GR Walker möchte wissen, warum der Bauwagen so weit hinten steht.<br />
Der Vorsitzende erwidert, dass die Wegbefestigung in Ordnung ist. Man kann gut zum<br />
Bauwagen laufen. Wenn man einen Schotterweg anlegen würde, könnte dieser mit Mofas<br />
befahren werden, dies soll aber nicht möglich sein.<br />
GR Walker ist der Auffassung, dass die Hilfe des Bauhofs beim Bau des Daches nicht<br />
ausreicht. Man benötigt dazu eine Fachkraft.<br />
Herr Gaebele meint, dass keine Flaschnerarbeiten nötig sind. Deshalb schafft es Herr Boll<br />
allein.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 5<br />
Bebauungsplan „Lieberwasen“ in <strong>Kusterdingen</strong>-Mähringen<br />
- Auslegungsbeschluss<br />
Die Beratungsvorlage 080/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Weigel vom Büro Nachtrieb<br />
und Weigel und erteilt ihm das Wort.<br />
Herr Weigel führt aus, dass für den Bebauungsplan „Lieberwasen“ das verkürzte Verfahren<br />
angewandt werden kann, da hierfür alle Bedingungen erfüllt sind. Es wird eine geringfügig<br />
dichtere Bebauung im Gebiet möglich sein. Ein Problem ist der vorhandene Kanal in der<br />
Roiäckerstraße. Dieser hat ein geringes Gefälle. Es muss geprüft werden, ob er<br />
ausgetauscht werden kann. Herr Weigel erklärt, dass im Bereich des „U“ die Untergeschosse<br />
nicht entwässert werden können. Bei diesen vier Häusern müssten die Käufer eine<br />
Hebeanlage einbauen. Im Gebiet wird es zwei Kanäle geben. Einen Kanal für das<br />
Regenwasser und einen Kanal für das häusliche Schmutzwasser. Die Bebauung im Bereich<br />
des „U“ wird durch einen Privatweg erschlossen. Als wichtigen Punkt hebt Herr Weigel die<br />
Gebäudehöhen hervor. Manche Gebäude im Bereich des Bebauungsplans „Lieberwasen“<br />
haben drei Geschosse, künftige Gebäude dürfen nur noch über zwei Geschosse verfügen.<br />
Im gesamten Bereich des Bebauungsplans wird versucht werden, so wenig Fläche wie<br />
möglich zur Erschließung zu verwenden.<br />
Der Vorsitzende dankt Herrn Weigel für seine Ausführungen. Er fügt hinzu, dass der BUA<br />
bereits einstimmig zugestimmt hat.
Ohne Aussprache<br />
Blatt 2 zu § 5<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Lieberwasen“ in der Fassung vom 20.05.2009 wird<br />
gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen<br />
Bauvorschriften i. d. F. vom 20.05.2009 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
öffentlich ausgelegt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 6<br />
Bebauungsplan „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten<br />
Verfahren<br />
GR Bauer und GR Bernd Ott sind befangen und setzen sich in den Zuschauerbereich.<br />
Die Beratungsvorlage 075/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />
einige Grundstückseigentümer im Gewann „Kehre“ an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten sind und<br />
ihr Interesse an einer Weiterentwicklung dieses Gebiets bekundet haben. Nach Auskunft<br />
dieser Eigentümer besteht bei allen Grundstückseigentümern die grundsätzliche<br />
Mitwirkungsbereitschaft an einer Baugebietsentwicklung. Die Anwendungsvoraussetzungen<br />
für das beschleunigte Verfahren liegen vor. Der Vorsitzende hält die Innenentwicklung<br />
grundsätzlich für wünschenswert. Der BUA hat bereits einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Bebauungsplan „Kehre“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />
aufgestellt.
Blatt 2 zu § 6<br />
2. Der Lageplan i. d. F. vom 19.05.2009 wird gebilligt.<br />
3. Der beauftragte Maßnahmenträger für das Gebiet wird bevollmächtigt, die<br />
Planungsleistungen (Bebauungsplan, Erschließungsplanung) sowie die Vermessung in<br />
eigener Regie in Abstimmung mit der Verwaltung zu beauftragen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 7<br />
Umlegung „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB<br />
- Bildung des Umlegungsausschusses nach §§ 3 und 4 BauGB-DVO<br />
Die Beratungsvorlage 076/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />
zur Bebauung des Gewanns „Kehre“ die Durchführung einer Umlegung erforderlich ist.<br />
Hierzu ist gem. § 46 Abs. 1 BauGB vom <strong>Gemeinde</strong>rat der Anordnungsbeschluss zu fassen.<br />
Ebenfalls ist ein Umlegungsausschuss zu bilden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der<br />
letzte Absatz des Beschlussvorschlags gestrichen werden soll. Der BUA hat bereits<br />
einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig ohne den letzten Absatz des Beschlussvorschlags:<br />
Auf Grund von § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) wird hiermit für das Gebiet des<br />
Bebauungsplans „Kehre“ in <strong>Kusterdingen</strong> die Umlegung von Grundstücken nach den<br />
Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45 bis 79 BauGB) angeordnet. Sie trägt die<br />
Bezeichnung „Kehre“.
Blatt 2 zu § 7<br />
In die Umlegung werden nur diejenigen Flächen miteinbezogen, die durch die Neuordnung<br />
einen Vorteil erfahren. Die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt beim<br />
Umlegungsbeschluss durch den Umlegungsausschuss.<br />
Zur Durchführung dieser Umlegung wird ein nichtständiger Umlegungsausschuss gemäß<br />
§§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur<br />
Durchführung des Baugesetzbuches vom 02.03.1998 (GBl. S. 185) gebildet.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 8<br />
Änderung bzw. Neufassung der polizeilichen Umweltschutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kusterdingen</strong><br />
GR Bauer und GR Bernd Ott kehren an den Sitzungstisch zurück.<br />
Die Beratungsvorlage 083/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Herr Leicht erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass die<br />
gemeindliche Polizeiverordnung in Bezug auf die Rasenmäherverordnung an das<br />
Bundesrecht angepasst werden musste. In diesem Zusammenhang wurde die polizeiliche<br />
Umweltschutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong> hinsichtlich weiterer notwendiger und sinnvoller<br />
Ergänzungen oder Änderungen einem Vergleich mit der Musterverordnung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>tages Baden-Württemberg unterzogen. Sowohl etliche textliche Anpassungen als<br />
auch zusätzliche neue Regelungen wurden in die Verordnung übernommen bzw.<br />
aufgenommen. Als wichtigste neue Regelung wurde die Geräte- und<br />
Maschinenlärmschutzverordnung übernommen. Mit § 6 wurde eine Regelung über den<br />
Schutz der Nachtruhe getroffen. Mit § 12 Abs. 2 und 3 ist zukünftig für die Haltung von<br />
Hunden im innerörtlichen Bereich ein genereller Leinenzwang vorgesehen und mit § 16<br />
„Belästigung der Allgemeinheit“ ist eine neue Regelung bezüglich der Verhaltensweisen vor<br />
allem in Bereichen wie Kinderspielplätzen und dem Schulgelände aufgenommen worden.<br />
GR Gassler erklärt, dass die neue Polizeiverordnung im Großen und Ganzen gut ist, er wird<br />
sich zukünftig aber ordnungswidrig verhalten, da er seinen Hund nicht für 100 m anleinen<br />
wird. Er stellt die Frage, wer die Polizeiverordnung kontrolliert.
Blatt 2 zu § 8<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass es sich mit der Polizeiverordnung um eine Handlungsnorm<br />
handelt. Man kann nicht alles kontrollieren. Es ist wie bei einer roten Ampel, die auch nicht<br />
überall kontrolliert werden kann.<br />
Herr Leicht sagt, dass wenn Verstöße begangen werden, man etwas dagegen unternehmen<br />
kann. Er fügt hinzu, dass es in der <strong>Gemeinde</strong> viele Beschwerden wegen frei laufenden<br />
Hunden gibt.<br />
GR Lumpp schlägt vor, in die Polizeiordnung noch aufzunehmen, dass Hunde nicht auf<br />
Spielplätze mitgenommen werden dürfen.<br />
GRin Volkmer sagt, dass dies schon in § 17 aufgenommen wurde.<br />
GR Hoß möchte wissen, was getan wird, wenn der Fall eintritt, dass ein Hund auf einem<br />
Spielplatz herumläuft.<br />
Herr Leicht antwortet, dass man in diesem Fall das Ordnungsamt anrufen kann, oder gleich<br />
die Polizei.<br />
GR Hoß erklärt, dass Gespräche mit Hundehaltern leider oft zu nichts führen.<br />
Herr Leicht erwidert, dass viele Hundehalter sagen, dass sie ja Hundesteuer bezahlen. Auch<br />
Hundekotbeutel haben nichts gebracht.<br />
GR Gassler stellt fest, dass auch der Hundetourismus ein Problem der <strong>Gemeinde</strong> ist.<br />
Sodann<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung, vorbehaltlich der Entscheidungen in den<br />
Ortschaftsräten, gemäß dem Beschlussvorschlag:
Blatt 3 zu § 8<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der<br />
Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, gegen<br />
umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über<br />
das Anbringen von Hausnummern (polizeiliche Umweltschutzverordnung).<br />
2. Diese Polizeiverordnung tritt zum 01.08.2009 in Kraft.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 9<br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die<br />
Kindergärten<br />
- Erhöhung der Elternbeiträge<br />
Die Beratungsvorlage 035/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner Sitzung am 25.03.2009 die Verwaltung ermächtigt hat, die<br />
Kindergartengebühren auf der Grundlage der gemeindlichen Systematik<br />
einkommensabhängiger Gebühren stets nach den gemeinsamen Empfehlungen der<br />
Kommunalen Spitzenverbände und der Landeskirchen anzupassen. Die Sätze der<br />
Elternbeiträge in der Stufe 2 sollen hierbei jeweils mit den von den<br />
Kindergartenträgerverbänden vorgeschlagenen Einheitssätzen identisch sein. Die von den<br />
Trägerverbänden gegebenen Empfehlungen für den Krippenbereich werden künftig analog<br />
der Kusterdinger Systematik angewandt, um die einkommensabhängigen Elternbeiträge zu<br />
errechnen. Die Einkommensgrenzen sollen in diesem Zusammenhang um 3 % angehoben<br />
werden. Frau Falkenberg fügt hinzu, dass sie bereits mit den Elternbeiratsvorsitzenden<br />
gesprochen hat. Diese haben den Vorschlag mitgetragen.<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass der AFSV bereits bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen<br />
zugestimmt hat. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich den Entscheidungen in den<br />
Ortschaftsräten.
Blatt 2 zu § 9<br />
GR Bechtle sagt, dass eine Enthaltung von ihm kam, da in den unteren Einkommensgruppen<br />
ein Betrag von 200 € für das 1. Kind in der Kinderkrippe nicht zu leisten ist. Man muss nach<br />
der gesellschaftlichen Entwicklung schauen. Wenn es Bedarf an einer Betreuung in dieser<br />
Einkommensgruppe gibt, muss es für diese Eltern eine Entlastung geben.<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass auch nach den Kosten geschaut werden muss. In der<br />
Kindergrippe sind zwei Erzieherinnen für zehn Kinder zuständig. Im normalen Kindergarten<br />
eine Erzieherin für 23 Kinder. Es stimmt, dass es im Einzelfall schwer sein kann. Das<br />
Angebot muss auf jeden Fall erhalten bleiben.<br />
GR Walker erklärt, dass man in der untersten Einkommensgruppe unter dem Sozialhilfesatz<br />
liegt. Man sollte in den unteren Gruppen auch zwischen Beamtenlohn und Angestelltenlohn<br />
differenzieren. Er stellt den Antrag, dass man in den unteren zwei oder drei Gruppen so<br />
verfährt.<br />
GRin Witte-Borst weist auf einen Fehler bei den Beträgen auf Seite vier der Vorlage hin. Sie<br />
bemerkt auch, dass in der untersten Einkommensstufe ein Betrag von mehr als 10 % des<br />
Monatslohns für die Kinderkrippe bezahlt werden muss. Die <strong>Gemeinde</strong> Ammerbuch nimmt<br />
hier nur den Kindergartensatz plus 100 €.<br />
Der Vorsitzende erwidert, dass viele <strong>Gemeinde</strong>n altersgemischte Gruppen haben. Dies ist<br />
aber keine Kinderkrippe. Es ist ihm klar, dass es viel Geld für die unteren<br />
Einkommensgruppen ist. Aber wenn man diese Beträge senkt, kommen die besser<br />
Verdienenden und fragen sich, warum sie doppelt so viel bezahlen müssen.<br />
GR Bauer liefert Argumente für die Lösung der <strong>Gemeinde</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong> hat<br />
schon eine Sozialstaffelung. Für die unteren Einkommensgruppen gibt es Zusatzhilfen, wie<br />
z. B. die Jugendhilfe. Eine Sozialstaffelung des Kindergartenbeitrags ist nicht primär eine<br />
<strong>Gemeinde</strong>aufgabe. Die Kostendeckung beträgt nur 14 %. GR Bauer weiß im Hinblick auf<br />
den Antrag von GR Walker auch nicht, ob Beamte oder Angestellte einen Vorteil haben.<br />
GR Hoß sagt, dass es Leute gibt, die für 1.600 € in Lohn und Brot stehen. Er hält die<br />
unterste Stufe nicht für passend.
Blatt 3 zu § 9<br />
GR Mayer schlägt vor, dass man bei Härtefällen eine individuelle Regelung treffen könnte.<br />
Es könnte für viele sonst sehr knapp werden.<br />
Der Vorsitzende teilt mit, dass es schon Härtefalllösungen gibt. Wie z. B. bei der<br />
Kindermensa. Eltern bekommen Hilfe vom Landkreis, wenn diese die Kinderkrippe nicht<br />
bezahlen können. Er möchte am System nichts ändern. In Bezug auf den Antrag von GR<br />
Walker schlägt er vor, es diesmal noch so zu belassen. In zwei Jahren kann dann nochmals<br />
genau darüber diskutiert werden.<br />
GR Mayer ist eine Härtefalllösung sehr wichtig, da es nicht viele sein werden, die davon<br />
betroffen sind.<br />
GR Bauer ist der Auffassung, dass wirkliche Notlagen bereits jetzt abgefedert werden<br />
können.<br />
GR Bechtle erklärt, dass man zur Hilfe zur Erziehung einen Bedarf anmelden muss. Andere<br />
Sicherungssysteme greifen also nicht immer.<br />
Der Vorsitzende meint, man könnte mit aufnehmen, dass „die <strong>Gemeinde</strong> in begründeten<br />
Notfällen die Möglichkeit hat, von der Regelung abzuweichen“.<br />
GR Hoß fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> bedürftigen Familien denn auch den Tipp gibt, aufs<br />
Landratsamt zu gehen, um dort Hilfen zu erhalten.<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass man jedem Kind einen Brief mitgegeben hat, mit der<br />
Information, dass es einen Zuschuss für das Mensaessen gibt. Bei der Gewerbesteuer<br />
stundet man einen Betrag in der Regel auch, wenn ein Betrieb in Schwierigkeiten ist.<br />
Frau Durst-Nerz ergänzt, dass beim Elternbeitrag oft von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> auf das<br />
Landratsamt zugegangen wird.<br />
GRin Kämpfe möchte wissen, ob man denn weiß, wie viele Kinder es sein werden, die einen<br />
Zuschuss benötigen würden.
Blatt 4 zu § 9<br />
Frau Falkenberg entgegnet, dass man die Kinderkrippengebühren jetzt raus gibt, dann wird<br />
man sehen.<br />
Der Vorsitzende fragt nach, ob man noch über einen der Anträge abstimmen soll.<br />
GR Mayer verneint dies. Die Verwaltung ist jetzt sensibilisiert.<br />
Sodann<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat bei 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen gemäß dem<br />
Beschlussvorschlag, vorbehaltlich den Entscheidungen in den Ortschaftsräten:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />
Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindergärten und Kinderkrippen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 10<br />
Kindergarten Mähringen/Immenhausen<br />
- Vergabe der Bauleistungen für die Erweiterung (Kleinkindbetreuung)<br />
Die Beratungsvorlage 086/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Herr Gaebele erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass im<br />
Zuge der beschränkten Ausschreibung zwei Angebote eingegangen sind. Das<br />
Nebenangebot der Firma Syndikat aus Reutlingen stellte sich als das wirtschaftlichste<br />
Angebot heraus. Positiv hervorzuheben ist bei der Firma Syndikat auch die hauptsächliche<br />
Nutzung von biologischen Baustoffen.<br />
GR Bechtle fragt nach, ob die biologischen Baustoffe auch im Nebenangebot mit inbegriffen<br />
sind.<br />
Herr Gaebele bejaht dies. Es werden chemisch unbehandelte Hölzer eingesetzt.<br />
GR Kern weist darauf hin, dass im WC des Alten Rathauses vier Lampen sind. Dies ist<br />
unnötig, man muss darauf achten, dass so etwas nicht mehr passiert.<br />
Daraufhin<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:
Blatt 2 zu § 10<br />
Die Firma Syndikat, Täleswiesenstraße 16, 72770 Reutlingen erhält den Auftrag für die<br />
Bauleistungen für den Anbau der Kleinkindergruppe am Kindergarten<br />
Mähringen/Immenhausen.<br />
Die Auftragssumme beträgt incl. MwSt. € 158.448,50 €.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Kindergarten Wankheim<br />
- Planungs- und Baubeschluss<br />
§ 11<br />
Die Beratungsvorlage 084/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass<br />
es im Kindergarten Wankheim drei Aufgaben zu bewältigen gibt. Zum einen die energetische<br />
Sanierung, dann die Einführung einer Kinderkrippe und schlussendlich die Anbringung eines<br />
Schallschutzes. Herr Buck vom Büro Domino hat hierzu drei Varianten ausgearbeitet. Der<br />
BUA und der Ortschaftsrat Wankheim haben der Variante 3 jeweils einstimmig zugestimmt.<br />
Herr Gaebele erläutert die Variante 3. Bei dieser Variante fällt zwar der Kostenrahmen höher<br />
aus, die Raumaufteilung kann aber besser genutzt werden. Ein Unterschied dieser Variante<br />
zu den anderen beiden Varianten ist der, dass der Eingangsbereich zu der Kleinkindgruppe<br />
in die Nebenraumspange verlegt wird. Teilweise kann auf die Dachsanierung verzichtet<br />
werden, dies spart ca. 55.000 €.<br />
GR Mayer fragt nach, ob die Fördermittel genauso hoch ausfallen wie ursprünglich geplant,<br />
wenn die <strong>Gemeinde</strong> nun Geld einsparen kann.<br />
Der Vorsitzende erklärt, dass die 70.000 € aus dem Krippeninvestitionsprogramm bestehen<br />
bleiben. Die Fördermittel aus dem Sanierungsprogramm betragen ca. 40 % der Kosten der<br />
Maßnahme.
Blatt 2 zu § 11<br />
Frau Durst-Nerz ergänzt, dass die <strong>Gemeinde</strong> einen Zusatzantrag gestellt hat, um den<br />
Sanierungsrahmen aufzustocken, da die Maßnahme ein Teil des Konjunkturpakets II werden<br />
soll.<br />
Der Vorsitzende sagt, dass wenn die Kosten für eine Maßnahme geringer werden, man auch<br />
weniger Zuschussmittel erhält.<br />
GR Bauer führt aus, dass man vorhin die Diskussion geführt hat, ob 200 € pro Kind zuviel<br />
sind für die Kinderkrippe. Mit dieser Maßnahme bezahlt die <strong>Gemeinde</strong> 180.000 € für die<br />
Kleinkindbetreuung. Man bietet den Bürgern etwas, man zieht ihnen nicht nur Geld aus der<br />
Tasche.<br />
Sodann<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
1. Die Planung gemäß Variante 3 (siehe Anlage) für die Kleinkindbetreuung und die<br />
energetische Sanierung im Kindergarten Wankheim wird bestätigt.<br />
2. Die Bauausführung wird beschlossen.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 12 und § 13<br />
Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Vergabe der Flachdacharbeiten<br />
Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Vergabe Flaschnerarbeiten<br />
Die Beratungsvorlagen 073/2009 und 074/2009 werden Bestandteil der Niederschrift.<br />
Diese beiden Tagesordnungspunkte werden zusammen behandelt. Herr Gaebele erläutert<br />
den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlagen. Er führt aus, dass das Flachdach des<br />
Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong> nach 37 Jahren undicht geworden ist. Die<br />
Sanierungsarbeiten wurden ausgeschrieben.<br />
GR Kern sagt, dass die Sanierung auf jeden Fall durchgeführt werden muss. Er fragt nach,<br />
ob man die Maßnahme nicht in den Haushaltsplan hätte aufnehmen können.<br />
Herr Gaebele antwortet, dass die Undichtigkeit des Daches erst kurzfristig bekannt wurde.<br />
Sodann<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß den Beschlussvorschlägen:
Blatt 2 zu § 12 und § 13<br />
Den Auftrag über die Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in <strong>Kusterdingen</strong> erhält die<br />
Fa. Walter Bedachungen GmbH aus Metzingen.<br />
Angebotsumme Brutto 20.338,71 €<br />
Den Auftrag Flaschnerarbeiten bei der Flachdachsanierung des Feuerwehrhauses in<br />
<strong>Kusterdingen</strong> erhält die Fa. Marx aus <strong>Kusterdingen</strong>.<br />
Angebotsumme Brutto 5.237,19 €
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
Beschlüsse<br />
Beurlaubt: 7<br />
des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht,<br />
Herr Gaebele<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 14<br />
Gewerbegebiet „Braike“ in <strong>Kusterdingen</strong><br />
- Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Bauleistungen<br />
Die Beratungsvorlage 085/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Herr Gaebele erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er führt aus, dass die<br />
Submission der Bauleistungen für den 30. Juli 2009 vorgesehen ist. Die Vergabe der<br />
Bauleistungen an den entsprechenden Bieter im <strong>Gemeinde</strong>rat könnte somit erst nach der<br />
Sommerpause erfolgen. Der Baubeginn würde sich dadurch um ca. 6 Wochen verzögern.<br />
Deshalb wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Beauftragung der Bauleistungen zu<br />
bevollmächtigen, um mit den Arbeiten bereits in der KW 36 beginnen zu können.<br />
Ohne Aussprache<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird bevollmächtigt die Vergabe der Bauleistungen für die Erschließung des<br />
Gewerbegebiets „Braike“ in <strong>Kusterdingen</strong> zu tätigen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und<br />
Beschlüsse<br />
und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
des<br />
Beurlaubt: 7<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Vergabe EDV August-Lämmle-Schule<br />
§ 15<br />
Die Beratungsvorlage 089/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />
nach über vier Jahren Nutzung eine Neuausstattung des Computerraums der August-<br />
Lämmle-Schule notwendig wird. An der EDV-Ausschreibung nahmen vier von sechs<br />
angeschriebenen Firmen teil. Im Rahmen der Ausschreibung wurden Nebenangebote von<br />
allen Anbietern zugelassen. Die Ausschreibungsinhalte wurden mit dem zuständigen Lehrer<br />
der August-Lämmle-Schule abgestimmt. Die Firma Lunter Unternehmensberatung E.K. aus<br />
Wannweil hat das günstigste Angebot zum Preis von 15.095,70 € netto abgegeben. Der<br />
AFSV hat bereits einstimmig einer Vergabe an die Firma Lunter zugestimmt.<br />
GRin Witte-Borst ist der Meinung, dass das Nachfolgeprogramm von Windows Vista,<br />
Windows 7, mindestens noch ein Jahr nach der Veröffentlichung problematisch sein wird.<br />
Frau Falkenberg antwortet, dass Herr Langhammer, der zuständige Lehrer in der August-<br />
Lämmle-Schule, ausdrücklich Windows 7 wünscht.<br />
GRin Witte-Borst findet es nicht sinnvoll, ein unerprobtes Programm zu erwerben. Sie fragt<br />
sich, warum die Schule jetzt neue PCs benötigt. Der Einsatzbereich der PCs ist in der Schule<br />
doch sehr begrenzt.
Blatt 2 zu § 15<br />
Frau Falkenberg entgegnet, dass der Leasingvertrag bereits um ein halbes Jahr verlängert<br />
wurde. Er läuft aber jetzt aus. Bisher hat man die Geräte immer zurückgegeben. Sie ergänzt,<br />
dass die Schüler am PC Unterricht haben und u. a. den Umgang mit Word und Excel lernen.<br />
Der Vorsitzende meint, dass die Frage ist, wie lange das Leasing noch laufen soll. Die<br />
Schüler lernen neue Programme eben nicht kennen, wenn sie nicht daran unterrichtet<br />
werden.<br />
GRin Witte-Borst fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> einen neuen Leasingvertrag bekommt.<br />
Frau Falkenberg erklärt, dass es sich bei den PCs für die August-Lämmle-Schule um die<br />
PCs aus dem Computerraum handelt. In der nächsten Sitzung geht es dann um die PCs der<br />
Verwaltung. Diese sind sehr langsam, auch die Drucker sind veraltet. Wenn man beide<br />
Summen hat, erfolgt eine Ausschreibung mit welcher Firma man einen Leasingvertrag<br />
abschließt.<br />
GR Hoß kann sich nicht vorstellen, dass die Schüler PCs nach vier Jahren so sehr veraltet<br />
sind. Neue Software funktioniert auch auf alten PCs.<br />
Der Vorsitzende erwidert, dass man nicht 15.000 € auf den Tisch legen muss. Man bezahlt<br />
bisher eine Leasingrate, die künftige Leasingrate wird sogar billiger, weil PCs grundsätzlich<br />
günstiger wurden.<br />
GR Bauer interessiert sich für den Restwert der PCs. Er sagt, dass auch auf alten PCs Word<br />
und Excel lauffähig ist.<br />
GR Hoß denkt, dass die PCs nach nur vier Jahren nicht zu alt sind.<br />
Frau Falkenberg entgegnet, dass das Leasing bereits verlängert wurde. Sie fragt sich, was<br />
man tun soll, wenn PCs kaputt gehen, ob man dann neue kaufen soll.<br />
GR Bauer ist der Auffassung, dass im Vertrag mit den Verwaltungs-PCs die Wartung für die<br />
alten Schul-PCs vereinbart werden kann.
Blatt 3 zu § 15<br />
GRin Witte-Borst sagt, dass geschaut werden muss, in welchem Rahmen gearbeitet wird,<br />
was man mit den PCs machen will und was mit dem Elektroschrott passiert.<br />
Der Vorsitzende vertagt die Diskussion auf die nächste Sitzung.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und<br />
Beschlüsse<br />
und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
des<br />
Beurlaubt: 7<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
§ 16<br />
Vertrag mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V. gemäß § 8 KiTaG<br />
Die Beratungsvorlage 088/2009 wird Bestandteil der Niederschrift.<br />
Frau Falkenberg erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Sie führt aus, dass<br />
der Vertag mit der Kindergruppe von Rechtsanwalt Bettin juristisch überprüft wurde.<br />
Daraufhin wurden einige kleine Änderungen im Vertrag vorgenommen, auf die Frau<br />
Falkenberg jeweils hinweist. Sie geht auch auf die beiden Änderungswünsche des AFSV in<br />
§ 5 (2), wo statt dem Wort „nur“ das Wort „höchstens“ gewünscht wurde und auf § 6 (1) ein,<br />
wo angefügt wurde „…und andere Einnahmen, soweit sie vom Verein für die<br />
Kleinkindbetreuung vorgesehen sind, gedeckt werden können.“ Der AFSV hat dem<br />
Beschlussvorschlag mit den von ihm gewünschten Änderungen einstimmig zugestimmt.<br />
Ohne Aussprache<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag mit den Änderungen des<br />
AFSV:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Vertragsentwurf mit der Kusterdinger Kindergruppe e. V. zu.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kusterdingen</strong><br />
Verhandelt mit dem GR am 24.06.2009<br />
Niederschrift über die Anwesend: Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Soltau<br />
Verhandlungen und<br />
Beschlüsse<br />
und 16 <strong>Gemeinde</strong>räte; Normalzahl 23<br />
des<br />
Beurlaubt: 7<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates Außerdem anwesend: Frau Durst-Nerz, Frau Falkenberg, Herr Leicht<br />
- öffentlich - Schriftführer Breisch<br />
Wünsche, Verschiedenes, Anträge<br />
§ 17<br />
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