Italien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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Mietvereinbarungen<br />
Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, muss der Vermieter oder die<br />
Mietagentur dem Mieter ein Schreiben mit folgenden Informationen<br />
zukommen lassen:<br />
- geographische Lage der Wohnung und die Entfernung bis zur<br />
nächsten Stadt<br />
- Anzahl der Zimmer<br />
- Ausstattung<br />
- Leistungen, die im Mietpreis inbegriffen sind<br />
- Fotografien vom Mietobjekt<br />
♦ Unabhängig davon, ob der Mietvertrag von einem Reisebüro oder dem<br />
Eigentümer aufgesetzt wird, muss der Vertrag in jedem Fall in schriftlicher<br />
Form vorliegen und folgende Informationen enthalten:<br />
- Name des Eigentümers<br />
- Anreise- und Abreisetag (jeweils mit genauer Uhrzeit)<br />
- Höhe der Miete und Auflistung der einzelnen Kosten<br />
- Höhe der Anzahlung<br />
♦ Geben sie als Mieter auf unfaire Mietbedingungen Acht wie:<br />
- die Angabe des Vermieters, dass die Wohnung in einem<br />
einwandfreien Zustand ist, ohne dass der Mieter sie sich genauer<br />
angesehen oder die Einrichtung inspizieren konnte<br />
- die geforderte Einwilligung des Mieters, die von ihm bezahlte Kaution<br />
erst 60 Tage nach seiner Abreise zurückzuerhalten – auch wenn die<br />
Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen wurde<br />
- die vom Vermieter verweigerte Wohnungsabnahme am Abreisetag<br />
♦ Auch wenn das Mietverhältnis zwischen zwei Privatpersonen besteht, ist<br />
ein schriftlicher Vertrag erforderlich, andernfalls ist das Mietverhältnis<br />
ungültig. Wenn das Mietverhältnis über einen Zeitraum länger als 30 Tage<br />
geht, muss der Vertrag bei der „Agenzia delle Entrate”, der dafür<br />
zuständigen Behörde, registriert werden.<br />
♦ Im italienischen Gesetz ist eine Mietanzahlung nicht vorgesehen, der<br />
Vermieter verlangt diese aber in der Regel. Beachten Sie: Wenn der<br />
Mietvertrag aufgehoben wird, richten sich die Konsequenzen danach, ob Sie<br />
eine „caparra penitenziale” oder eine „caparra confirmatoria” als Anzahlung<br />
geleistet haben. In beiden Fällen erhalten Sie (wenn Sie den Aufenthalt<br />
abgesagt haben) die Anzahlung nicht zurück; bei der „caparra confirmatoria”<br />
kann der Vermieter aber zusätzlich auch noch Schadensersatz von Ihnen<br />
verlangen.<br />
♦ Die Höhe der Anzahlung ist nicht festgelegt, die Vertragsparteien können<br />
diese selbst bestimmen (in der Regel 10 % des Gesamtbetrags oder auch<br />
weniger). In anderen Fällen richtet sich die Höhe der Anzahlung nach den<br />
sogenannten „usi locali“, den Handelsbräuchen, nach denen Sie sich bei der<br />
örtlichen Handelskammer erkundigen können.<br />
♦ Nebenkosten zu Lasten des Mieters können beispielsweise für Strom,<br />
Wasser, Benutzung des Telefons und der Waschmaschine anfallen.<br />
Eine Versicherung ist für das Mieten von Ferienwohnungen nicht vorgeschrieben<br />
♦ Einige Vermieter fügen dem Mietvertrag jedoch eine bestimmte Klausel<br />
hinzu, die besagt, dass der Mieter einen Versicherungsschutz nachweisen<br />
muss.<br />
♦ Der Eigentümer hat die Wohnung in der Regel gegen Brand-, Wasser-,<br />
Eis- und Sturmschäden versichert, nicht jedoch gegen Schäden an der<br />
Inneneinrichtung. Informieren Sie sich vor Vertragsschluss über die<br />
bestehenden Versicherungen.<br />
Inspektion und Inventarliste<br />
♦ Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Ferienwohnung inspizieren<br />
und ein Übernahmeprotokoll anfertigen. Es ist wichtig, dass Schäden<br />
(Schimmel, lockerer Duschkopf usw.) schriftlich festgehalten werden.<br />
Außerdem sollte eine Inventarliste angefertigt werden, um fehlende