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Italien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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Mietvereinbarungen<br />

Bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird, muss der Vermieter oder die<br />

Mietagentur dem Mieter ein Schreiben mit folgenden Informationen<br />

zukommen lassen:<br />

- geographische Lage der Wohnung und die Entfernung bis zur<br />

nächsten Stadt<br />

- Anzahl der Zimmer<br />

- Ausstattung<br />

- Leistungen, die im Mietpreis inbegriffen sind<br />

- Fotografien vom Mietobjekt<br />

♦ Unabhängig davon, ob der Mietvertrag von einem Reisebüro oder dem<br />

Eigentümer aufgesetzt wird, muss der Vertrag in jedem Fall in schriftlicher<br />

Form vorliegen und folgende Informationen enthalten:<br />

- Name des Eigentümers<br />

- Anreise- und Abreisetag (jeweils mit genauer Uhrzeit)<br />

- Höhe der Miete und Auflistung der einzelnen Kosten<br />

- Höhe der Anzahlung<br />

♦ Geben sie als Mieter auf unfaire Mietbedingungen Acht wie:<br />

- die Angabe des Vermieters, dass die Wohnung in einem<br />

einwandfreien Zustand ist, ohne dass der Mieter sie sich genauer<br />

angesehen oder die Einrichtung inspizieren konnte<br />

- die geforderte Einwilligung des Mieters, die von ihm bezahlte Kaution<br />

erst 60 Tage nach seiner Abreise zurückzuerhalten – auch wenn die<br />

Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen wurde<br />

- die vom Vermieter verweigerte Wohnungsabnahme am Abreisetag<br />

♦ Auch wenn das Mietverhältnis zwischen zwei Privatpersonen besteht, ist<br />

ein schriftlicher Vertrag erforderlich, andernfalls ist das Mietverhältnis<br />

ungültig. Wenn das Mietverhältnis über einen Zeitraum länger als 30 Tage<br />

geht, muss der Vertrag bei der „Agenzia delle Entrate”, der dafür<br />

zuständigen Behörde, registriert werden.<br />

♦ Im italienischen Gesetz ist eine Mietanzahlung nicht vorgesehen, der<br />

Vermieter verlangt diese aber in der Regel. Beachten Sie: Wenn der<br />

Mietvertrag aufgehoben wird, richten sich die Konsequenzen danach, ob Sie<br />

eine „caparra penitenziale” oder eine „caparra confirmatoria” als Anzahlung<br />

geleistet haben. In beiden Fällen erhalten Sie (wenn Sie den Aufenthalt<br />

abgesagt haben) die Anzahlung nicht zurück; bei der „caparra confirmatoria”<br />

kann der Vermieter aber zusätzlich auch noch Schadensersatz von Ihnen<br />

verlangen.<br />

♦ Die Höhe der Anzahlung ist nicht festgelegt, die Vertragsparteien können<br />

diese selbst bestimmen (in der Regel 10 % des Gesamtbetrags oder auch<br />

weniger). In anderen Fällen richtet sich die Höhe der Anzahlung nach den<br />

sogenannten „usi locali“, den Handelsbräuchen, nach denen Sie sich bei der<br />

örtlichen Handelskammer erkundigen können.<br />

♦ Nebenkosten zu Lasten des Mieters können beispielsweise für Strom,<br />

Wasser, Benutzung des Telefons und der Waschmaschine anfallen.<br />

Eine Versicherung ist für das Mieten von Ferienwohnungen nicht vorgeschrieben<br />

♦ Einige Vermieter fügen dem Mietvertrag jedoch eine bestimmte Klausel<br />

hinzu, die besagt, dass der Mieter einen Versicherungsschutz nachweisen<br />

muss.<br />

♦ Der Eigentümer hat die Wohnung in der Regel gegen Brand-, Wasser-,<br />

Eis- und Sturmschäden versichert, nicht jedoch gegen Schäden an der<br />

Inneneinrichtung. Informieren Sie sich vor Vertragsschluss über die<br />

bestehenden Versicherungen.<br />

Inspektion und Inventarliste<br />

♦ Mieter und Vermieter sollten gemeinsam die Ferienwohnung inspizieren<br />

und ein Übernahmeprotokoll anfertigen. Es ist wichtig, dass Schäden<br />

(Schimmel, lockerer Duschkopf usw.) schriftlich festgehalten werden.<br />

Außerdem sollte eine Inventarliste angefertigt werden, um fehlende

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