Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer
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vorlage für die Projektgruppe „eArztausweis“, die Ständige Konferenz der Vertreter der<br />
Geschäftsführungen der Landesärztekammern und den Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Finanzierung von Weiterbildung (Drucksache V - 02) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />
Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer<br />
Sitzung am 08.10.2008 sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />
28.08.2008 und 25.11.2008 haben das Anliegen des Antrags, ähnlich der Förderung der<br />
Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, ein Konzept zur Sicherung<br />
der Finanzierung der Weiterbildung für alle Fachgebiete zu entwickeln, eingehend<br />
beraten. Die Krankenhausgremien erachten ein derartiges Konzept zur Sicherung und<br />
Finanzierung der Weiterbildung jedoch nicht für sinnvoll und weiter verfolgenswert, da<br />
insbesondere im Hinblick auf Gefahren der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung<br />
durch Dritte eine inhaltliche Einflussnahme auf die Weiterbildung durch die Finanzierenden<br />
befürchtet wird.<br />
Förderung der Weiterbildung in Praxis und Klinik (Drucksache V - 03) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands<br />
der <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />
Ergebnis: Die vorgeschlagene Art der Finanzierung der Weiterbildung wird aus<br />
grundsätzlichen Erwägungen von den Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />
28.08.2008 sowie am 25.11.2008 nicht befürwortet, aber es sollen die Möglichkeiten der<br />
Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich im Rahmen der Überarbeitung<br />
der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 erörtert werden.<br />
Änderungsantrag zu VI-6 (Drucksache VI - 06a) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt das Anliegen des<br />
Antrags ab, da der Textbaustein nicht in den Kontext der Drucksache VI - 06 passt.<br />
Sicherung der psychosomatischen Gespräche in der hausärztlichen und fachgebundenen<br />
psychotherapeutischen Praxis (Drucksache VI - 15) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />
der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Schreiben des Präsidenten an die KBV und den Spitzenverband Bund der<br />
Krankenkassen. Ergebnis: Die Notwendigkeit, ein Schreiben an die KBV und den Spitzenverband<br />
Bund der Krankenkassen zu richten, besteht nicht mehr, da der Bewertungsausschuss<br />
in seiner 162. Sitzung am 17.09.2008 beschlossen hat, zum 01.01.2009<br />
Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.1 wieder in die Präambeln 3.1 (hausärztlicher<br />
Versorgungsbereich) und 4.1 (Kinder- und Jugendmedizin) aufzunehmen.<br />
Zeitgleich entfallen jeweils die Qualifikationszuschläge für die Qualifikation „Psychosomatik“<br />
(Gebührenordnungspositionen 03235 im Abschnitt 3.2.2 und 04235 in Abschnitt<br />
4.2.2).<br />
Sicherung ambulanter ärztlicher Psychotherapie (Drucksache VI - 17) (Beschluss) Beratung<br />
im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Die in dem Beschluss bestimmten Positionen wurden<br />
im Rahmen der Stellungnahme der <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.2008 zum<br />
GKV-OrgWG vertreten (vgl. Drs. BT-Ausschuss für Gesundheit 16(14)0410(21)). Der<br />
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