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Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer

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vorlage für die Projektgruppe „eArztausweis“, die Ständige Konferenz der Vertreter der<br />

Geschäftsführungen der Landesärztekammern und den Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Finanzierung von Weiterbildung (Drucksache V - 02) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />

Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer<br />

Sitzung am 08.10.2008 sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />

28.08.2008 und 25.11.2008 haben das Anliegen des Antrags, ähnlich der Förderung der<br />

Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, ein Konzept zur Sicherung<br />

der Finanzierung der Weiterbildung für alle Fachgebiete zu entwickeln, eingehend<br />

beraten. Die Krankenhausgremien erachten ein derartiges Konzept zur Sicherung und<br />

Finanzierung der Weiterbildung jedoch nicht für sinnvoll und weiter verfolgenswert, da<br />

insbesondere im Hinblick auf Gefahren der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung<br />

durch Dritte eine inhaltliche Einflussnahme auf die Weiterbildung durch die Finanzierenden<br />

befürchtet wird.<br />

Förderung der Weiterbildung in Praxis und Klinik (Drucksache V - 03) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />

Ergebnis: Die vorgeschlagene Art der Finanzierung der Weiterbildung wird aus<br />

grundsätzlichen Erwägungen von den Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />

28.08.2008 sowie am 25.11.2008 nicht befürwortet, aber es sollen die Möglichkeiten der<br />

Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich im Rahmen der Überarbeitung<br />

der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 erörtert werden.<br />

Änderungsantrag zu VI-6 (Drucksache VI - 06a) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt das Anliegen des<br />

Antrags ab, da der Textbaustein nicht in den Kontext der Drucksache VI - 06 passt.<br />

Sicherung der psychosomatischen Gespräche in der hausärztlichen und fachgebundenen<br />

psychotherapeutischen Praxis (Drucksache VI - 15) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Schreiben des Präsidenten an die KBV und den Spitzenverband Bund der<br />

Krankenkassen. Ergebnis: Die Notwendigkeit, ein Schreiben an die KBV und den Spitzenverband<br />

Bund der Krankenkassen zu richten, besteht nicht mehr, da der Bewertungsausschuss<br />

in seiner 162. Sitzung am 17.09.2008 beschlossen hat, zum 01.01.2009<br />

Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.1 wieder in die Präambeln 3.1 (hausärztlicher<br />

Versorgungsbereich) und 4.1 (Kinder- und Jugendmedizin) aufzunehmen.<br />

Zeitgleich entfallen jeweils die Qualifikationszuschläge für die Qualifikation „Psychosomatik“<br />

(Gebührenordnungspositionen 03235 im Abschnitt 3.2.2 und 04235 in Abschnitt<br />

4.2.2).<br />

Sicherung ambulanter ärztlicher Psychotherapie (Drucksache VI - 17) (Beschluss) Beratung<br />

im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Die in dem Beschluss bestimmten Positionen wurden<br />

im Rahmen der Stellungnahme der <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.2008 zum<br />

GKV-OrgWG vertreten (vgl. Drs. BT-Ausschuss für Gesundheit 16(14)0410(21)). Der<br />

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