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Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer

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Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

der Ethikkommission der Landesärztekammern und Mitberatung durch die Zentrale<br />

Ethikkommission. Ergebnis: Die Thematik soll im Frühjahr 2009 von der Zentralen<br />

Ethikkommission und der Ständigen Konferenz der Geschäftsführungen und der Vorsitzenden<br />

der Ethikkommissionen der Landesärztekammern beraten werden.<br />

Heilpraktikerwesen (Drucksache VI - 67) (Überweisung) Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“. Ergebnis: Keine<br />

Anregung zur Novellierung des Heilpraktikergesetzes an den Gesetzgeber.<br />

Änderung der Geschäftsordnung (Drucksache VI - 68) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Änderung des § 3 der<br />

Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetags“ auf den 112. Deutschen Ärztetag 2009.<br />

Datentransparenz für ärztliche Körperschaften (Drucksache VI - 71) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ und der<br />

Ständigen Koordinierungsgruppe Versorgungsforschung. Ergebnis: Es ist vorgesehen,<br />

das Anliegen in der nächsten Sitzung der Ständigen Koordinationsgruppe zur Versorgungsforschung<br />

(SKV) grundsätzlich zu erörtern.<br />

Todesfälle durch Arzneimittelunverträglichkeit – Öffentliche Positionierung der Arzneimittelkommission<br />

der deutschen Ärzteschaft (Drucksache VI - 74) (Beschluss) Beratung<br />

im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.2008, Beschluss des Vorstands der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung des Sachverhalts in der Arzneimittelkommission der<br />

deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ergebnis: Das Gutachten des Sachverständigenrates<br />

(SVR) zu Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) stellt unter dem<br />

Punkt Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung fest, dass in den vergangenen<br />

Jahren in vielen Indikationen neue Behandlungsmöglichkeiten erschlossen wurden, die<br />

mit einer Neuzulassung von Arzneimitteln einhergehen. Hierbei ist bei der Bewertung<br />

der Effektivität und Effizienz der Arzneimitteltherapie eine angemessene Nutzen- und<br />

Schadensabwägung zu treffen. In den letzten Jahren kam es jedoch aufgrund von nach<br />

der Zulassung festgestellten unvertretbaren Risiken auch immer wieder zu Marktrücknahmen<br />

von Arzneimitteln. Die daraus resultierende öffentliche Diskussion hat das<br />

Thema Arzneimittelsicherheit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gestellt. Diese<br />

Diskussion hat nach dem Gutachten des SVR deutlich gemacht, dass die Überwachung<br />

der Arzneimittelsicherheit, die Bereitstellung von Risikoinformationen und<br />

Maßnahmen zur Entdeckung von Arzneimittelrisiken verbessert werden müssen. In<br />

dieser Diskussion haben Zahlen zur Häufigkeit arzneimittelbedingter Todesfälle eine<br />

herausragende Rolle gespielt. Der 110. Deutsche Ärztetag hatte die AkdÄ aufgefordert,<br />

zu publizierten Zahlen von Todesfällen durch Arzneimittel Stellung zu nehmen und<br />

anhand von Studien die Situation für Deutschland abzuleiten.<br />

Nachfolgende Fragestellungen sollen geklärt werden:<br />

1. Wie viele Todesfälle werden durch die Einnahme von Arzneimitteln verursacht?<br />

2. Weiterhin soll in der Diskussion der Daten überprüft werden, ob aus den Ergebnissen<br />

der vorliegenden validen Studien zum Thema „Mortalität durch Arzneimittel“<br />

Aussagen zum gegenwärtigen Stand für Deutschland getroffen werden können.<br />

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