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Geschäftsbericht der Stadtwerke Olpe und Olper Bäderbetriebe

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22<br />

Anhang:<br />

Das Geschäftsjahr 2010<br />

Anwendung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Bewertungsvorschriften<br />

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (§ 264 ff.) <strong>und</strong> des GmbH-Gesetzes<br />

aufgestellt. Die Gesellschaft wendet die Vorschriften<br />

für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuch<br />

(HGB) an. Für die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewinn-<br />

<strong>und</strong> Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt.<br />

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf<br />

Ansatz- <strong>und</strong> Bewertungsvorschriften erstmals auf den<br />

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

anzuwenden. Von <strong>der</strong> Möglichkeit einer vorzeitigen<br />

Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Vorjahreszahlen<br />

wurden nicht angepasst.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

werden erstmalig die Erträge aus <strong>der</strong> Abzinsung<br />

von Rückstellungen unter dem Posten „Sonstige<br />

Zinsen <strong>und</strong> ähnliche Erträge“ als sogenannter „Davon-<br />

Vermerk“ ausgewiesen.<br />

Bewertungsän<strong>der</strong>ungen, die sich aus <strong>der</strong> Anwendung<br />

des BilMoG für die zum 1. Januar 2010 bestehenden<br />

Sachverhalte ergeben, sind in den außerordentlichen Erträgen<br />

bzw. Aufwendungen ausgewiesen.<br />

Bilanzierungs- <strong>und</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände<br />

sind zu Anschaffungskosten aktiviert <strong>und</strong> werden<br />

linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen wurde zu fortgeschriebenen<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten<br />

umfassen neben den zurechenbaren<br />

Einzelkos ten auch anteilige Gemeinkosten. Auf das abnutzbare<br />

Sachanlagevermögen wurden die nach § 253 Abs. 2<br />

HGB planmäßigen, nutzungsbedingten Abschreibungen<br />

vorgenommen. Zugänge wurden bis einschließlich 2009<br />

(Ausnahme 2008) überwiegend degressiv <strong>und</strong> später linear<br />

abgeschrieben. Zugänge im Berichtsjahr wurden linear<br />

abgeschrieben. Im Zugangsjahr wurden Wirtschaftsgüter<br />

mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 € voll<br />

abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten zwischen 150 € <strong>und</strong> 1.000 € wurden<br />

Sammelposten gebildet, die über eine Nutzungsdauer von<br />

5 Jahren linear abgeschrieben werden.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung des strengen Nie<strong>der</strong>stwertprinzips<br />

bewertet.<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />

wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt, erkennbare<br />

Risiken durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt.<br />

Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung<br />

gebildet, zweifelhafte For<strong>der</strong>ungen werden<br />

einzelwertberichtigt.<br />

Eine Darstellung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Bilanzposten „Immaterielle<br />

Vermögensgegenstände“, „Sachanlagen“ <strong>und</strong> „Finanzanlagen“<br />

zeigt <strong>der</strong> Anlagenspiegel.<br />

Die übrigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung gebildet.<br />

Für die zwischen Beantragung <strong>der</strong> Netznutzungsentgelte<br />

<strong>und</strong> Genehmigungszeitpunkt erzielten Mehrerlöse wurde<br />

eine Rückstellung gebildet, da diese Mehrerlöse im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Anreizregulierung die Erlösobergrenzen reduzieren<br />

sollen. Rückstellungen von mehr als einem Jahr werden<br />

mit dem sich nach <strong>der</strong> Abzinsungsverordnung ergebenden<br />

amtlichen Zinssatz diskontiert.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen<br />

bilanziert. Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.<br />

Bewertungseinheiten wurden gebildet, soweit nach <strong>der</strong><br />

Definition des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände<br />

als Deckungsvermögen vorhanden sind, die dem<br />

Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind <strong>und</strong> ausschließlich<br />

<strong>der</strong> Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen<br />

o<strong>der</strong> vergleichbaren langfristig fälligen<br />

Verpflichtungen dienen. Die Bewertung des Deckungsvermögens<br />

erfolgt zum Zeitwert.<br />

Personalaufwand 2010 2009 Verän<strong>der</strong>ungen<br />

T€ % T€ % T€ %<br />

Löhne <strong>und</strong> Gehälter 1.547 8,1 1.507 7,8 42 2,8<br />

Soziale Abgaben <strong>und</strong> Aufwendungen für Altersversorgung 430 2,2 419 2,2 11 2,6<br />

- davon für Altersversorgung (122) (119) (3)<br />

1.977 10,3 1.926 10,0 53 2,7

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