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Abstracts - kfvbl

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5 > Beurteilung der Datenlage, Identifikation von Kenntnislücken und Charakterisierung des Handlungsbedarfs 79<br />

Die Massnahmen bei möglichen Situationen nach einer Grobanalyse sind in Tab. 18<br />

dargestellt.<br />

> Liegt der arithmetische Mittelwert der untersuchten Fische unter der HK und besteht<br />

kein Verdacht auf erhöhte Werte bei ausgewählten Fischarten oder bestimmten Teilen<br />

des Fanggebiets und liegen keine Einzelwerte über der HK, so kann das Gewässer<br />

ohne weitere Abklärungen als für den Fischfang geeignet betrachtet werden.<br />

Liegen nur wenige Einzelproben geringfügig über der HK, ist fallweise zu entscheiden<br />

(in Abhängigkeit von Probenahmestrategie: «worst case», Einzelfisch-/ Mischproben,<br />

Grösse der Gewässerabschnitts, usw.), ob Massnahmen und weitere Abklärungen<br />

notwendig sind.<br />

> Liegt der arithmetische Mittelwert der untersuchten Fische (ohne spezielle Differenzierung<br />

des Fangs bezüglich Fischart, Grösse/Stückgewicht, Grössen-/Altersverteilung<br />

für verschiedene Fischarten, Fangort) über der HK, ist zu entscheiden, ob aufgrund<br />

der Fangmenge und der wirtschaftlichen Bedeutung des Fanggebietes weitere<br />

Abklärungen in Anbetracht der hohen Analysenkosten sinnvoll sind. Ist dies bei<br />

kleinen Fangmengen und geringer wirtschaftlicher Bedeutung eines Fanggebiets<br />

nicht der Fall, so sind Massnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch<br />

dann als verhältnismässig zu betrachten, wenn ein Teil der Fische die HK nicht<br />

überschreitet.<br />

Tab. 18 > Situationen nach der Grobanalyse eines Gewässers anhand der PCB-Belastung von Fischen<br />

Situation<br />

arithmetischer Mittelwert der<br />

Gehalte unter der HK<br />

arithmetischer Mittelwert der<br />

Gehalte über der HK<br />

5.3.2 Detailuntersuchung bei Überschreitung der HK<br />

Massnahmen bei Inverkehrbringen Massnahmen bei Privatkonsum<br />

keine Einschränkung keine Einschränkung<br />

Verbot oder weitere Abklärungen nötig Verzehrsempfehlung, Fangverbot bei<br />

hohen Konzentrationswerten<br />

Ergibt die Grobanalyse die Notwendigkeit einer Detailuntersuchung oder wird aus<br />

anderen Gründen direkt eine Detailanalyse in die Wege geleitet, so sind die Proben<br />

bezüglich Fischarten, Grösse/Stückgewicht und Zusammensetzung des Fangs so zu<br />

wählen, dass sie für das Fanggebiet typisch sind. Die Streuung der Resultate für Einzelfische<br />

dürfte nun wesentlich grösser sein als bei der teilweise oder vollständig mit<br />

Mischproben durchgeführten Grobanalyse.<br />

Aufgrund einer Detailuntersuchung können sich in Bezug auf die Konzentrationsverteilung<br />

der gemessenen Proben und der Lage des arithmetischen Mittelwertes zur HK<br />

unterschiedliche Situationen ergeben, die in Tab. 19 schematisch dargestellt und im<br />

Folgenden mit den empfohlenen Massnahmen erläutert werden.<br />

Der arithmetische Mittelwert kann unter der HK liegen oder diese überschreiten<br />

(Tab. 18). Für die Auswertung und Interpretation der Resultate sind die untersuchten

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