für junge Leute - IAG Gelsenkirchen
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Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag<br />
Im Ausbildungsvertrag sind Ihre Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung<br />
festgelegt. Er muss mindestens enthalten:<br />
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,<br />
insbesondere die Berufstätigkeit, <strong>für</strong> die ausgebildet werden soll<br />
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Ausbildungsmaßnahmen<br />
außerhalb der Ausbildungsstätte<br />
3. Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit<br />
4. Dauer der Probezeit<br />
5. Zahlung und Höhe der Vergütung<br />
6. Dauer des Urlaubs<br />
7. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag<br />
gekündigt werden kann<br />
Wichtig! Achten Sie darauf, dass Sie zügig Ihren Arbeits- oder Ausbildungsvertag<br />
erhalten, damit Ihr Beschäftigungsverhältnis recht lich abgesichert ist.<br />
Berufsausbildung in außerbetrieblichen<br />
Einrichtungen (BaE)<br />
Eine Ausbildung kann in einer außerbetrieblichen Einrichtung stattfinden,<br />
wenn sich trotz intensiver Bewerbung keine Ausbildungsstelle in einem<br />
Betrieb finden lässt. Solche Einrichtungen gibt es meist in der Nähe des<br />
Wohnortes, z. B. bei der Jugendberufshilfe (siehe Seite 29).<br />
Ausbildung: Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen in<br />
den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Der Berufsschulunterricht<br />
findet gemeinsam mit den Auszubildenden aus Betrieben an den entsprechenden<br />
Berufskollegs statt. Für eine berufliche Erstausbildung schließt man<br />
einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger ab. Während der Ausbildung finden<br />
mehrwöchige Betriebspraktika statt. Ziel ist es, die Ausbildung in einem<br />
Kap. 1 – Bewerbung