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für junge Leute - IAG Gelsenkirchen

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Auch Alg II-Kundinnen und -kunden müssen den BAB-Antrag in der<br />

Eingangszone der Agentur <strong>für</strong> Arbeit abholen. Adressen:<br />

• Agentur <strong>für</strong> Arbeit GE-Zentrum, Vattmannstr. 12<br />

• Agentur <strong>für</strong> Arbeit GE-Buer, Kurt-Schumacher-Str. 381<br />

Telefon <strong>für</strong> alle Bereiche: 01801 - 555 111* (Mo. - Fr. 8:00 - 18:00 Uhr)<br />

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min<br />

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Agentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe …<br />

• <strong>für</strong> eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem<br />

anerkannten Ausbildungsberuf, wenn der Auszubildende nicht im<br />

Haushalt der Eltern wohnt, weil die Ausbildungsstätte von dort aus nicht<br />

in angemessener Zeit erreicht werden kann. Diese Voraussetzung muss nicht<br />

erfüllt sein, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr vollendet hat, verheiratet<br />

ist oder war, mit mindestens einem Kind zusammen lebt oder es <strong>für</strong><br />

ihn aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist, bei seinen Eltern<br />

zu wohnen. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt. Dabei<br />

wird ein entsprechender Bedarf <strong>für</strong> den Lebensunterhalt des Auszubildenden<br />

und <strong>für</strong> seinen Ausbildungsaufwand berücksichtigt. Das Einkommen des<br />

Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet – das seines Ehe- bzw.<br />

Lebenspartners und seiner Eltern nur, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt.<br />

• <strong>für</strong> die Teilnahme an berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.<br />

Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird grundsätzlich<br />

kein Einkommen angerechnet. Hier werden auch die Lehrgangskosten<br />

übernommen.<br />

Weitere Informationen: Merkblatt 11 „Angebote der Berufsberatung“,<br />

Faltblatt „Berufsausbildungsbeihilfe“ oder unter www.arbeitsagentur.de<br />

Kap. 1 – Bewerbung

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