für junge Leute - IAG Gelsenkirchen
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• Desweiteren bietet das Team Familienförderung spezielle Angebote <strong>für</strong><br />
Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund, Väter usw. an.<br />
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des<br />
Teams Familienförderung/ Familienbildung gerne zur Verfügung:<br />
Elternbriefe<br />
Zum Service-Angebot des Referats Erziehung und Bildung <strong>Gelsenkirchen</strong><br />
zählen die Elternbriefe – ein pädagogischer Ratgeber mit Tipps und Hilfen zur<br />
Erziehung und Betreuung des Kindes. Bei Fragen steht Ihnen Herr Westphal,<br />
Telefon 169-94 34, zur Ver fügung.<br />
Adoptiv- und Pflegekinderdienst<br />
Es gibt Kinder, die nicht in der eigenen Familie aufwachsen können. Kinder<br />
brauchen aber möglichst die Sicherheit und Geborgenheit einer Familie, um<br />
sich gut entwickeln zu können. Aber auch Jugend liche wünschen sich, in einer<br />
Familie zu leben. Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Kind in Pflege zu<br />
nehmen oder zu adoptieren, sollte sich in jedem Fall mit den Vermittlern des<br />
Fachbereichs Erziehung und Bildung GE in Verbindung setzen. Auskünfte erteilt<br />
Frau Echterhoff, Tel. 169-93 89, 1. Etage, Zimmer 114.<br />
Stadtbezirk Nord (Buer/Hassel/Scholven)<br />
Frau Lendl-May, Tel. 0209/169 9435<br />
beate.lendl-may@gelsenkirchen.de<br />
und Frau Kahyaoglu, Tel. 0209/169 3026<br />
elif.kahyaoglu@gelsenkirchen.de<br />
Stadtbezirk Ost<br />
(Erle, Resse, Resser Mark)<br />
Frau Frings-Baranowski,<br />
Tel. 0209/169 9433<br />
ute.frings-baranowski@gelsenkirchen.de<br />
Stadtbezirk Ost/West (Horst/Beckhausen)<br />
Frau Kleinau, Tel. 0209/169 9436<br />
eva.kleinau@gelsenkirchen.de<br />
Stadtbezirk Mitte (Altstadt/Bulmke-<br />
Hüllen/Bismarck/Schalke/Feldmark/Heßler)<br />
Herr Westphal, Tel. 0209/169 9434<br />
sebastian.westphal@gelsenkirchen.de<br />
Stadtbezirk Süd (Neustadt/Rotthausen/<br />
Ückendorf) Tel. 0209/169 9433<br />
Unterhaltsvorschuss<br />
Sind Sie allein erziehend und haben ein Kind unter 12 Jahren, <strong>für</strong> das der andere<br />
Elternteil des Kindes, mit dem Sie NICHT zusammenleben, keinen oder nicht<br />
ausreichenden Unterhalt (<strong>für</strong> Kinder bis 6 Jahre wenigstens 133,00 Euro, <strong>für</strong><br />
Kap. 8 – Weitere Angebote der Stadt <strong>Gelsenkirchen</strong><br />
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