für junge Leute - IAG Gelsenkirchen
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Arbeitslosengeld I (Alg I) bekommt,<br />
• wer in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens<br />
360 Kalendertage (also fast ein Jahr) sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt gewesen ist;<br />
• wer arbeitslos ist;<br />
• wer sich bei der Arbeitsagentur meldet und Alg I beantragt;<br />
• wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht (d. h. Sie müssen ständig<br />
erreichbar sein, also einen festen Wohnsitz angeben und Sie<br />
dürfen nicht unangemeldet in den Urlaub fahren).<br />
Wichtig: Arbeitslosengeld I bekommt man erst ab dem Tag der Meldung.<br />
Eine telefonische Meldung ist nicht ausreichend. Sprechen Sie bei der Agentur<br />
<strong>für</strong> Arbeit persönlich vor, auch wenn sie noch nicht alle Papiere beisammen<br />
haben. Hierdurch wahren Sie die Fristen. Auch wenn eine Arbeitslosigkeit<br />
droht sollte dies der Agentur <strong>für</strong> Arbeit sofort gemeldet werden, um keine<br />
Verzögerungen der Geldauszahlung zu riskieren. Wenn Ihnen das Ende<br />
Ihres Arbeitsvertrages bekannt ist (z. B. bei einem Zeitvertrag), sind<br />
Sie verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
zu melden.<br />
Die Agentur <strong>für</strong> Arbeit (Arbeitsamt) braucht zur Bearbeitung des<br />
Antrages folgende Unterlagen:<br />
• Personalausweis<br />
• Lohnsteuerkarte<br />
• Sozialversicherungsausweis<br />
• Arbeitsbescheinigung(en) der letzten 2 Jahren<br />
• Arbeitspapiere<br />
• ggf. Erklärung zur Arbeitsaufgabe<br />
• ggf. Bescheinigung über Bezug von Krankengeld<br />
• Kündigungsschreiben<br />
• möglichst eine Kontoangabe<br />
Kap. 5 – Ausbildung