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Schutzauftrag<br />

bei<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

Formen der Kindeswohlgefährdung –<br />

Risikoeinschätzung – Verfahrenswege<br />

Juli 2007


I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

2<br />

Seite<br />

1. Gesetzestext § 8 a SGB VIII 3<br />

2. Wesentliche Formen einer Kindeswohlgefährdung 4<br />

3. Risikoeinschätzung und Verfahrenswege 5<br />

4. Raster <strong>zur</strong> Fallbesprechung beim Verdacht auf eine 6-8<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

5. Gliederung Bericht § 8 a SGB VIII 9-10<br />

6. Datenschutzbestimmungen 11-12<br />

7. Anhang<br />

Entscheidungshilfen im Prozess der Einschätzung bzw.<br />

Feststellung einer ggf. vorliegenden Kindeswohlgefährdung<br />

- Gewichtige Anhaltspunkte ( Stadt Hamburg / ISA Münster ) 13-15<br />

- Beispielhafte Indikatoren <strong>zur</strong> Kindeswohlgefährdung 16-21<br />

( Stadt Hamburg )<br />

- Risikoanalyse ( Stadt Recklinghausen ) 22-27<br />

- Arbeitshilfen des Jugendamtes Dormagen 28-32<br />

- Gewichtige Anhaltspunkte ( Deutscher Verein Frankfurt ) 33-34<br />

- Vereinbarung gemäß § 8 a Abs. 2 SGB VIII 35-44<br />

- Verfahrensschema für die Diakonie <strong>Wuppertal</strong> 45


1. Gesetzestext § 8a SGB VIII<br />

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls<br />

eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im<br />

Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die<br />

Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen,<br />

soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage<br />

gestellt wird. Hält das Jugendamt <strong>zur</strong> Abwendung der Gefährdung die Gewährung von<br />

Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder<br />

den Erziehungsberechtigten anzubieten.<br />

(2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem<br />

Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach<br />

Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die<br />

Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten<br />

oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn<br />

sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die<br />

angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.<br />

(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es<br />

das Gericht an<strong>zur</strong>ufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die<br />

Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die<br />

Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet,<br />

das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.<br />

(4) Soweit <strong>zur</strong> Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger,<br />

der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das<br />

Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die<br />

Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und<br />

wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so<br />

schaltet das Jugendamt die anderen <strong>zur</strong> Abwendung der Gefährdung zuständigen<br />

Stellen selbst ein.<br />

3


2. Wesentliche Formen einer Kindeswohlgefährdung<br />

� Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen<br />

Handelns durch sorge- oder erziehungsverantwortliche Personen, welche <strong>zur</strong><br />

Sicherstellung der seelischen und körperlichen Versorgung des Kindes notwendig<br />

wäre.<br />

� Körperliche Gewalt ist eine nicht zufällige Zufügung körperlicher Schmerzen. Dabei<br />

muss eine bewusste physische oder psychische Schädigung des Kindes nicht das<br />

Ziel der Handlung sein.<br />

� Körperliche Misshandlung ist die Zufügung körperlicher Schmerzen. Merkmal ist,<br />

dass sie mit Absicht oder unter Inkaufnahme der Verursachung ernsthafter<br />

physischer Verletzungen oder psychischer Schäden begangen wird.<br />

� Psychische und seelische Misshandlung ist eine beabsichtigte Einflussnahme,<br />

die Kinder durch kontinuierliche Herabsetzung, Ausgrenzung oder andere Formen<br />

der Demütigung bedeutend in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder schädigt.<br />

Es handelt sich also um „wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder<br />

Muster extremer Vorfälle, die Kinder zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller<br />

Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse<br />

eines anderen Menschen zu erfüllen (Kindler 2006 )“.<br />

� Sexueller Missbrauch „ist die sexuelle Handlung einer erwachsenen oder in<br />

Relation zum Opfer bedeutend älteren Person mit, vor oder an einem Kind, bei<br />

welcher der Täter seine entwicklungs- und sozial bedingte Überlegenheit – unter<br />

Missachtung des Willens und der Verständnisfähigkeit eines Kindes – dazu<br />

ausnutzt, seine persönlichen sexuellen Bedürfnisse nach Erregung, Intimität oder<br />

Macht zu befriedigen (Wetzels 1997)“.<br />

4


3. Risikoeinschätzung und Verfahrenswege<br />

1. Erste Risikoeinschätzung der fallverantwortlichen Fachkraft unter Beachtung der<br />

in der Anlage beigefügten Entscheidungshilfen<br />

2. Sofortige Risikoabwägung im Dialog mehrerer Fachkräfte und sofortige Mitteilung<br />

an die zuständige Leitungskraft<br />

3. Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte<br />

im Rahmen einer kollegialen Fallberatung oder Supervision unter Hinzuziehung<br />

einer insoweit erfahrenen Fachkraft ( Mindestanforderungen an die Qualifikation:<br />

eine geeignete fachliche Ausbildung, mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit<br />

Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen, einschlägige Kenntnisse<br />

im Bereich der Kindeswohlgefährdung ) und ggf. Erstellung eines<br />

Schutzkonzeptes und eines notwendigen inhaltlichen und zeitlichen Controllings.<br />

Bei der verpflichtenden Risikoabschätzung im Fachteam ist das unter Punkt 4<br />

aufgeführte Raster <strong>zur</strong> Fallbesprechung beim Verdacht auf<br />

Kindeswohlgefährdung anzuwenden.<br />

4. Beteiligung der Sorge- und Erziehungsberechtigten und der Kinder /<br />

Jugendlichen<br />

Auch bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind die<br />

Sorge- und Erziehungsberechtigten grundsätzlich in die Abschätzung des Risikos<br />

und die Abwendung einer Gefährdung einzubeziehen. Sie sind zu beraten und zu<br />

unterstützen, damit sie kompetent und eigenverantwortlich Entscheidungen zum<br />

Wohl des Kindes treffen können.<br />

Eine Ausnahme von der Einbeziehung der Sorge- und Erziehungsberechtigten<br />

oder Kinder und Jugendlichen ist gegeben, wenn hierdurch der wirksame Schutz<br />

des Kindes oder Jugendlichen in Frage gestellt oder nicht gewährleistet ist.<br />

5. Ggf. Information des Jugendamtes auf der Grundlage der Vereinbarung zum<br />

Verfahren nach § 8 a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung<br />

5


4. Raster <strong>zur</strong> Fallbesprechung beim Verdacht auf eine<br />

Kindeswohlgefährdung<br />

� Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes / der Kinder<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

� Wahrgenommene Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

� Risikomindernde Schutzfaktoren<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

6


� Ergebnisse der kollegialen Beratung am ........................................<br />

Kinderschutzfachkraft eingeschaltet ja / nein<br />

( Gewährleistung des Kindeswohls: Inwieweit ist das Wohl des Kindes durch<br />

die Sorge- oder Erziehungsberechtigten gewährleistet oder ist dies nur zum<br />

Teil oder überhaupt nicht der Fall?)<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

� Falls Ergebnis: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung liegen<br />

vor, dann folgende Überprüfung:<br />

- Problemakzeptanz: Sehen die Sorge- oder Erziehungsberechtigten und die<br />

Kinder selbst ein Problem oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall?<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

- Problemkongruenz: Stimmen die Sorge- oder Erziehungsberechtigten und<br />

die beteiligten Fachkräfte in der Problemkonstruktion überein?<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

7


________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

- Hilfeakzeptanz: Sind die betroffenen Sorge- oder Erziehungsberechtigten<br />

und Kinder bereit, die ihnen gemachten Hilfeangebote anzunehmen und zu<br />

nutzen oder ist dies nur zum Teil oder gar nicht der Fall?<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

� Welche Ziele sollen mit welchen Maßnahmen in welcher Zeit erreicht werden?<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

� Wann sind die Ergebnisse wieder im Team und / oder der zuständigen<br />

Leitungskraft vorzustellen?<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________<br />

8


5. Gliederung Bericht § 8 a SGB VIII<br />

Diakonie <strong>Wuppertal</strong> Postfach 13 23 08 . 42050 <strong>Wuppertal</strong><br />

Unser Zeichen: Ansprechpartnerin: Durchwahl: Datum:<br />

0202/97444-<br />

Einschätzung <strong>zur</strong> Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII<br />

festgestellt im Rahmen der<br />

ambulanten erzieherischen Hilfe für:<br />

Geburtsdatum:<br />

Adresse:<br />

aktueller Aufenthalt:<br />

Hilfe gem. § SGB VIII/ Punkt(e):<br />

Beginn der Hilfe: aktueller Befristungszeitraum: von bis<br />

Aktueller Berichtszeitraum: von bis<br />

1. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />

2. Aktuelle Lebens- u Familiensituation<br />

(Einschätzung und Bewertung der Lebensbedingungen der Familie und der<br />

Entwicklung des Kindes)<br />

3. Informationsgrundlage<br />

(Quellen und Einschätzung anderer Personen und Institutionen)<br />

4. Bisherige Hilfegestaltung/ qualitativ und quantitativ<br />

(Zusammenarbeit mit z.B. Schule, KiTa, BSD; Vernetzung, veränderter Arbeits-<br />

einsatz )<br />

Kontaktdokumentation:<br />

a. Einzelgespräche; b. Familiengespräche; c. Hausbesuche; d. persönliche<br />

Kontakte mit dem gefährdeten Kind; e. Fehlkontakte; f. Kontakte mit dem BSD;<br />

g. Kontakte zu anderen beteiligten Instutionen; h. Sonstige<br />

9<br />

Diakoniezentrum<br />

Sternstraße 40<br />

D-42275 <strong>Wuppertal</strong><br />

Tel: 0202 / 97444-500<br />

Fax: 0202 /97444-549<br />

www.diakonie-wuppertal.de<br />

gbunk@diakonie-wuppertal.de<br />

Träger Kirchenkreis <strong>Wuppertal</strong><br />

Geschäftsführer Pfr. Dr. Martin Hamburger<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse <strong>Wuppertal</strong><br />

BLZ 33050000 . Konto 441709<br />

KD-Bank eG Duisburg<br />

BLZ 35060190 . Konto 1010436016


5. Risikoeinschätzung <strong>zur</strong> konkreten Gefährdung des Kindes<br />

a.) Gewährleistung des Kindeswohls: In wieweit ist das Wohl des Kindes durch<br />

die Sorgeberechtigten gewährleistet oder ist dies nur zum Teil oder überhaupt<br />

nicht der Fall<br />

b.) Problemakzeptanz: Sehen die Sorgeberechtigten und die Kinder selbst ein<br />

Problem oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall?<br />

c.) Problemeinschätzung: Stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten<br />

Fachkräfte in der Problemkonstruktion überein, oder ist dies weniger oder gar<br />

nicht der Fall?<br />

d.) Hilfeakzeptanz: Sind die betroffenen Sorgeberechtigten und die Kinder bereit<br />

und in der Lage, die ihnen gemachten Hilfeangebote anzunehmen und zu<br />

nutzen, oder ist dies nur zum Teil, oder gar nicht der Fall?<br />

6. Ergebnisse der kollegialen Beratung, Fachberatung und ggf. zusätzlicher<br />

Fallsupervision<br />

(Teilnehmer und deren Funktion / wann hat die Beratung stattgefunden)<br />

7. Hilfeperspektiven/ Vorschläge für ein Schutzkonzept<br />

(bei Verbleib des Kindes in der Familie Hinweise auf die konkreten und präzisen<br />

Vereinbarungen mit den Eltern bezüglich notwendiger Handlungsanforderungen,<br />

Zeiträume für die Umsetzung und Art der Überprüfung / Kontrolle)<br />

Unterschrift des Leistungsanbieters: ________________________<br />

10


§ 62 SGB VIII Datenerhebung<br />

6. Datenschutzbestimmungen<br />

(3) Ohne Mitwirkung des Betroffenen dürfen Sozialdaten nur erhoben werden, wenn<br />

1. eine gesetzliche Bestimmung dies vorschreibt oder erlaubt oder<br />

2. ihre Erhebung beim Betroffenen nicht möglich ist oder die jeweilige Aufgabe ihrer<br />

Art nach eine Erhebung bei anderen erfordert, die Kenntnis der Daten aber<br />

erforderlich ist für<br />

a) die Feststellung der Voraussetzungen oder für die Erfüllung einer Leistung nach<br />

diesem Buch oder<br />

b) die Feststellung der Voraussetzung für die Erstattung einer Leistung nach § 50<br />

des Zehnten Buches oder<br />

c) die Wahrnehmung einer Aufgaben nach den §§ 42 bis 48a und nach §52 oder<br />

d) die Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a<br />

oder<br />

3. die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern<br />

würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen des<br />

Betroffenen beeinträchtigt werden oder<br />

4. die Erhebung bei dem Betroffenen den Zugang <strong>zur</strong> Hilfe ernsthaft gefährden<br />

würde.<br />

(4) Ist der Betroffene nicht zugleich Leistungsberechtigter oder sonst an der Leistung<br />

beteiligt, so dürfen die Daten auch beim Leistungsberechtigten oder einer anderen<br />

Person, die sonst an der Leistung beteiligt ist, erhoben werden, wenn die Kenntnis der<br />

Daten für die Gewährung einer Leistung nach diesem Buch notwendig ist. Satz 1 gilt bei<br />

der Erfüllung anderer Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 3 entsprechend.<br />

Neu eingefügt wurden im Absatz 3 Nr. 2 der Buchstabe d) und Absatz 4. Durch diese<br />

Änderungen können bei einer Gefährdung des Kindeswohls auch Daten bei Dritten<br />

erhoben werden. Absatz 3 Nr. 2 d) gilt insbesondere für Fälle, in denen die<br />

Personensorgeberechtigten bei der Risikoabschätzung bei Anhaltspunkten für eine<br />

Kindeswohlgefährdung nicht mitwirken. Absatz 3 Nr. 4 gilt vor allem <strong>zur</strong><br />

Informationsgewinnung im Rahmen von Anhaltspunkten für einen sexuellen<br />

Missbrauch.<br />

11


§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und<br />

erzieherischen Hilfe<br />

(1) Sozialdaten die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum<br />

Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem<br />

nur weitergegeben werden<br />

1. mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder<br />

2. dem Vormundschafts- oder dem Familiengericht <strong>zur</strong> Erfüllung der<br />

Aufgaben nach § 8a Abs. 3, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls<br />

eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die<br />

Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht<br />

ermöglicht werden könnte,<br />

oder<br />

3. dem Mitarbeiter, der auf Grund eines Wechsels der Fallzuständigkeit im Jugendamt<br />

oder eines Wechsels der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung oder Erbringung<br />

der Leistung, verantwortlich ist, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung<br />

des Kindeswohls gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos notwendig sind, oder<br />

4. an die Fachkräfte, die zum Zwecke der Abschätzung des<br />

5.<br />

Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt<br />

unberührt, oder<br />

unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in § 203 Abs. 1 oder 3 des<br />

Strafgesetzbuches genannten Personen dazu befugt wäre.<br />

Gibt der Mitarbeiter anvertraute Sozialdaten weiter, so dürfen sie vom Empfänger nur<br />

zu dem Zweck weitergegeben werden, zu dem er diese befugt erhalten hat.<br />

Die Übermittlungsbefugnis geschützter Daten ist auch auf die Träger der freien<br />

Jugendhilfe zu übertragen. Die Übermittlung geschützter Daten ist daher zulässig, wenn<br />

bei einer Kindeswohlgefährdung Hilfen nicht ausreichen oder nicht angenommen<br />

werden und daher die Einbeziehung des Jugendamtes erforderlich wird.<br />

12


7. Anhang<br />

Im Folgenden sind Arbeitshilfen zusammengestellt, die bei der Einschätzung<br />

einer ggf. vorliegenden Kindeswohlgefährdung hilfreich sein können. Es handelt<br />

sich um verschiedene Instrumente <strong>zur</strong> Risikoeinschätzung mit unterschiedlichen<br />

Zugängen zu dem Thema. Sie sind als Orientierungshilfen gedacht, die keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit haben. Durch ihre unterschiedlichen Schwerpunkte<br />

ermöglicht die Vielfalt eine umfassende Beleuchtung des Sachverhaltes, um in<br />

deren Folge eine jeweils individuelle Einschätzung zu treffen.<br />

Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />

(Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung der Stadt Hamburg und Institut für Soziale<br />

Arbeit Münster )<br />

Erscheinungsbild des Kindes / Jugendlichen<br />

• Massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen ( Blutergüsse, Striemen,<br />

unklare Hautveränderungen, Knochenbrüche, Verbrennungen )<br />

• Starkes Unter- oder Übergewicht<br />

• Un<strong>zur</strong>eichende Körperhygiene ( Schmutz- und Kotreste auf der Haut des Kindes,<br />

faulende Zähne )<br />

• Wiederholt völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Bekleidung<br />

Verhalten des Kindes / Jugendlichen<br />

• Kind / Jugendlicher wirkt berauscht und / oder benommen, matt, apathisch oder<br />

stark verängstigt<br />

• Kind / Jugendlicher wirkt sprunghaft, orientierungslos oder distanzlos<br />

• Deutliche erkennbare Verzögerungen in der körperlichen, motorischen,<br />

sprachlichen, geistigen, sozialen und seelischen Entwicklung<br />

• Häufige Schulversäumnisse oder häufiges Fernbleiben vom Kindergarten oder der<br />

Tageseinrichtung<br />

• Häufige Delikte oder Straftaten<br />

• Wiederholte oder schwere gewalttätige und / oder sexuelle Übergriffe gegen andere<br />

Personen<br />

13


• Wiederholt stark sexualisiertes Verhalten<br />

• Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten oder wiederholt zu altersunangemessenen<br />

Zeiten in der Öffentlichkeit ohne Begleitung einer Erziehungsperson<br />

• Äußerungen die auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung<br />

hinweisen<br />

Erscheinungsbild der Erziehungspersonen<br />

• Fehlende oder erschwerte Ansprechbarkeit<br />

• Stark verwirrtes Erscheinungsbild oder Übererregbarkeit<br />

• Häufige berauschte und / oder benommene bzw. eingeschränkt steuerungsfähige<br />

Erscheinung, die auf massiven, verfestigten Drogen-, Alkohol- bzw.<br />

Medikamentenmissbrauch hindeutet<br />

Verhalten der Erziehungsperson<br />

• Nicht ausreichende oder völlig unzuverlässige Bereitstellung von Flüssigkeits- und<br />

Nahrungszufuhr<br />

• Massives oder häufiges Schlagen, Schütteln oder Einsperren<br />

• Häufige oder massive Beschimpfungen, Bedrohungen oder erniedrigende und / oder<br />

ängstigende Behandlung<br />

• Isolierung des Kindes / Jugendlichen<br />

• Wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen<br />

• Kind wird häufig oder über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt oder in Obhut<br />

offenkundig ungeeigneter Personen gelassen<br />

• Fehlende Ansprache und Förderung<br />

• Verweigerung der ärztlichen Vorsorge und Krankheitsbehandlung<br />

Familiäre Situation<br />

• Ausgeprägte Bindungsstörungen<br />

• Familiäre Überforderungssituation durch traumatisierende Lebensereignisse,<br />

finanzieller Notlage und / oder desorientierendes soziales Milieu bzw.<br />

desorientierende soziale Abhängigkeiten<br />

• Soziale Isolierung der Familie<br />

14


• Psychische Erkrankungen, Suchtproblem, körperliche oder geistige<br />

Beeinträchtigung<br />

• Obdachlosigkeit oder extrem kleine und / oder gesundheitgefährdende Unterkunft<br />

Wohnsituation<br />

• Wohnung ist stark vermüllt, völlig verdreckt oder weist Spuren äußerer<br />

Gewaltanwendung auf<br />

• Nichtbeseitigung von erheblichen Gefahren im Haushalt<br />

• Das Fehlen von eigenem Schlafplatz bzw. von jeglichem Spielzeug des Kindes<br />

15


Beispielhafte Indikatoren <strong>zur</strong> Kindeswohlgefährdung<br />

(aus: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales und Familie:„ Handlungsempfehlungen<br />

zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung”<br />

2004)<br />

Grundversorgung und Schutz des Kindes (Indikatoren)<br />

Altersangemessene Ernährungssituation<br />

zu geringe Gewichtszunahme beim Säugling, überalterte oder verdorbene Nahrung,<br />

nicht altersgemäße Nahrung, zu wenig Nahrung, mangelnder Vorrat an Nahrung,<br />

unsaubere Nahrung, mangelnde Hygiene des Ess- und Kochgeschirrs, kein Abwechslung<br />

bei der Nahrung, unregelmäßiges und nicht zuverlässiges Essen und<br />

Trinken Zeichen von Über- und Fehlernährung, u.a.m.<br />

Angemessene Schlafmöglichkeiten<br />

Kein eigener Schlafplatz, beengter Schlafplatz, fehlendes Bett, fehlende Matratze,<br />

nasser muffiger Schlafplatz, ungeregelter Tag-Nacht-Rhythmus , fehlende Decken zum<br />

Schutz vor Kälte, fehlende Abschirmung des Schlafplatzes (z.B. in Einraumwohnungen),<br />

u.a.m.<br />

Ausreichende Körperpflege<br />

unregelmäßiges oder zu seltenes Wickeln, langes Belassen in durchnässten und eingekoteten<br />

Windeln, unregelmäßiges oder sehr seltenes Waschen und Baden, Schmutzund<br />

Kotreste auf der Haut des Kindes, fehlende Zahnhygiene, erkrankte oder<br />

verdorbene Milchzähne, unbehandelte entzündete Hautoberflächen, u. a.m.<br />

Witterungsangemessene Kleidung<br />

mangelnder Schutz vor Hitze oder Kälte, Sonne oder Nässe, witterungsunangemessene<br />

Kleidung mit der Folge des übermäßigen Schwitzens oder Frierens, zu enge<br />

Kleidung, zu kleine Schuhe, u.a.m.<br />

Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren<br />

Nichtbeseitigung von Gefahren im Haushalt (defekte Stromkabel oder Steckdosen,<br />

Zugänglichkeit des Kindes zu Medikamenten/Alkohol, nicht gesichertes Herumliegen<br />

16


von „Spritzbesteck"), aktive körperliche Bedrohung des Kindes durch Erwachsenen<br />

oder andere Kinder, Zeichen von Verletzungen (Hämatome, Striemen, Narben,<br />

Knochenbrüche, Verbrennungen), fehlender Schutz der Intimsphäre des Kindes<br />

(Schutz vor sexueller Ausbeutung), u.a.m.<br />

Gesicherte Betreuung und Aufsicht<br />

Ohne altersentsprechende Aufsicht lassen (z. B. auf dem Wickeltisch, in der Badewanne,<br />

beim Spiel im Freien), Überlassung der Aufsicht an fremde Personen, Kleinkind<br />

allein in der Wohnung lassen, Kinder nachts (ohne Ansprechpartner) allein<br />

lassen, u.a.m.<br />

Sicherung von gesundheitlicher Vor- und Fürsorge<br />

Nicht Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen (U1-U8), Nicht-Erkennen und Nicht-<br />

Behandeln von Krankheiten, Verweigerung von Krankheitsbehandlung, Fehlen einer<br />

hausärztlichen Anlaufstelle, unbehandelte chronische Krankheiten, häufige Krankenhausaufenthalte<br />

aus Unfällen, fehlende Sicherung der Zahngesundheit (faulende<br />

Zähne), u.a.m.<br />

Anregung/Spielmöglichkeiten des Kindes<br />

Karge und nicht ausgestattete (Spiel-) Räume für das Kind, Fehlen von Spielzeug,<br />

Fernsehen als einziges Angebot, keine altersgemäße motorische und sensomotorische<br />

Entwicklung, Sprachstörungen, u.a.m.<br />

Sachgemäße Behandlung von Entwicklungsstörungen<br />

Nicht-Erkennen und Nicht-Behandeln von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen,<br />

u.a.m.<br />

Emotionale Zuwendung durch Bezugsperson/en<br />

Keine oder grobe Ansprache des Kindes, häufige körperliche und verbale Züchtigung<br />

des Kindes (Drohen, Erniedrigen, Schütteln, Schlagen), herab setzender Umgang mit<br />

dem Kind, Verweigerung von Trost und Schutz, Verweigerung von Körperkontakt,<br />

Verweigerung von Zuneigung und Zärtlichkeit, ständig wechselnde Bezugspersonen,<br />

häufiges Überlassen unterschiedlichster Betreuungspersonen, Jaktationen (Schaukelbewegungen)<br />

des Kindes, Einnässen/Einkoten älterer Kinder, u.a.m.<br />

17


Gewährung altersangemessener Freiräume<br />

Einsperren, Kontaktverbot zu Gleichaltrigen (z.B. aus dem Kindergarten), keine<br />

altersentsprechenden Freunde/Freundinnen, Klammerung und Überbehütung,<br />

Überforderung durch zu große Verantwortungsbelastung, u.a.m.<br />

Familiäre Situation / Sicherung von familiären Erziehungsleistungen (Indikatoren)<br />

Finanziell / materielle Situation<br />

Einkommen deckt Basis-Bedürfnisse der Familie nicht ab, Einkommen wird für<br />

spezifische Ausgaben verbraucht (z.B. Alkohol, Drogen), so dass materiell die Basis-<br />

Bedürfnisse des Kindes nicht abgedeckt werden (können), u.a.m.<br />

Häusliche / räumliche Situation<br />

Keine eigene Wohnung/Obdachlosigkeit, zu geringer Wohnraum (z.B.<br />

Einraumwohnung), gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen (z.B. keine<br />

Heizmöglichkeiten, nasse, schimmlige Wände, erhebliche Dauerlärmbelastung),<br />

desorganisierte Wohnraumnutzung (z.B. Vermüllung), u.a.m.<br />

Familiäre Beziehungssituation<br />

Aggressiver Umgangston in der Familie, depressive Grundstruktur in der Familie,<br />

Gewalt in der Familie/zwischen den Eltern, Belastung der Familie durch Krankheit und<br />

Sucht, offensichtliche Überforderung von Eltern (z.B. durch Alleinerziehen), eigene<br />

Deprivationserfahrungen von Eltern, Instrumentalisierung der Kinder bei Beziehungs-,<br />

Trennungs- und Scheidungsproblemen, u.a.m.<br />

Soziale Situation der Familie<br />

Desintegration im sozialen Umfeld, keine familialen Einbindungen (Verwandtschaft),<br />

Schwellenängste gegenüber Institutionen (z.B. Kindergärten, Ärzten, Ämtern), Nicht-<br />

Inanspruchnahme von Leistungen aufgrund von Schwellenängsten, u.a.m.<br />

Kommunikation mit dem Kind<br />

Nicht-Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen, Isolation des Kindes, ständiges<br />

Ignorieren des Kindes, unstrukturierter Tagesablauf mit dem Kind (fehlende<br />

18


Alltagsregeln), Unfähigkeit dem Kind Grenzen zu setzen, inkonsequenter Umgang mit<br />

dem Kind, Wechselbäder zwischen Zuneigung und Abstoßung, Auseinandersetzungen<br />

der Eltern um das Kind, Gewalt gegen das Kind (Hämatome, Striemen, Narben,<br />

Knochenbrüche, Verbrennungen), u.a.m.<br />

Gesundheitliche Situation - der Erziehungspersonen<br />

Körperliche Erkrankungen, psychische Erkrankungen, körperliche, geistige oder<br />

seelische Behinderung, Suchtmittelgebrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen),<br />

selbstzerstörendes Verhalten (Schnippeln), Suicidalität, u.a.m.<br />

Indikatoren für Risiken und Ressourcen der Familien / Familienmitglieder<br />

Risiken, z.B.:<br />

Finanzielle / materielle Situation<br />

Armut, Arbeitslosigkeit, Schulden, schlechte Wohnverhältnisse, u.a.m.<br />

Soziale Situation<br />

Soziale Isolation der Familie, Schwellenängste gegenüber externen Institutionen und<br />

Personen (z.B. Ärztinnen), Behördenangst, u.a.m.<br />

Familiäre Situation<br />

Desintegration in der eigenen Familie/Verwandtschaft, Tod eines Elternteils, allein<br />

erziehend, nicht gelingende Stiefelternsituation, Familienkonflikte, Trennungs- und<br />

Scheidungskonflikte, u.a.m.<br />

Persönliche Situation der Erziehungsperson/en<br />

Eigene Deprivationserfahrungen von Eltern (eigene negative Erfahrungen mit<br />

Erziehungshilfen), unerwünschte Schwangerschaft, mangelnde Leistungsfähigkeit von<br />

Eltern aufgrund von Krankheit (körperlich, psychisch) oder Behinderung (körperlich,<br />

geistig, seelisch), Suchtverhalten (Medikamente, Drogen Alkohol, Spiel), u.a.m.<br />

19


Situation des Kindes<br />

Krankheit des Kindes, körperliche, geistige oder seelische Behinderung des Kindes,<br />

„Schreikind", schwieriges Sozialverhalten aufgrund früher Erfahrung von<br />

Mangelversorgung, u.a.m.<br />

Ressourcen, z.B. :<br />

Finanzielle/materielle Situation<br />

Gesichertes Einkommen, befriedigende Wohnverhältnisse, u.a.m.<br />

Soziale Situation<br />

Soziale Integration und Einbindung der Familie in Nachbarschaften oder<br />

Freundeskreise, Souveränität und Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit externen<br />

Institutionen und Personen, u.a.m.<br />

Familiäre Situation<br />

Funktionierende Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen, positive<br />

Partnerbeziehungen, produktive Be- und Verarbeitung von ggf. erfolgten Trennungen<br />

und Scheidungen, u.a.m.<br />

Persönliche Situation der Erziehungsperson/en<br />

Kommunikative Kompetenz, alltägliche Strukturierungsfähigkeit, Artikulationsfähigkeit,<br />

positive Verfolgung eigener Interessen und Ziele, Fähigkeit <strong>zur</strong> Stressbewältigung, ggf.<br />

positive Verarbeitung eigener Krisen (z.B. eigene positive Erfahrungen mit<br />

Erziehungshilfen), u.a.m.<br />

Situation des Kindes<br />

„Pflegeleichtes" Kind, gesundes Kind, u.a.m.<br />

20


Auf der Ebene der Risiko- und Ressourcenanalyse lassen sich folgende beiden<br />

miteinander korrespondierende Hypothesen formulieren:<br />

Hypothese 1:<br />

- Je geringer die finanziellen und materiellen Ressourcen (materielle Dimension) und -<br />

je schwieriger die Einbindung in das soziale Umfeld (soziale Dimension) und -je<br />

desorganisierter die Familiensituation (familiäre Dimension) und - je belasteter und<br />

defizitärer die persönliche Situation der Erziehungspersonen (Eltern) (persönliche<br />

Dimension der Erziehungspersonen) und - je herausfordernder die (gesundheitliche)<br />

Situation und das Verhalten des Kindes (Dimension des Kindes), um so stärker steigt<br />

das Risiko, dass es zu Kindeswohlgefährdungen kommen kann, und umso geringer ist<br />

die Chance einzuschätzen (Prognose), dass die Erziehungspersonen eine festgestellte<br />

Kindeswohlgefährdung aus eigenen Ressourcen ohne intensive Hilfe (<strong>zur</strong> Erziehung)<br />

nachhaltig beenden und aufheben können.<br />

Hypothese 2:<br />

- Je gesicherter die finanziellen und materiellen Ressourcen (materielle Dimension)<br />

und - je zufriedenstellender die Einbindung in das soziale Umfeld (soziale Dimension)<br />

und - je stabiler die Familienbeziehungen und je organisierter das Familiensystem<br />

(familiäre Dimension) und - je ausgeglichener und belastbarer die persönliche<br />

Situation der Erziehungspersonen (Eltern) (persönliche Dimension der<br />

Erziehungspersonen) und - je zufriedenstellender die (gesundheitliche) Situation und<br />

das Verhalten des Kindes (Dimension des Kindes), umso geringer ist das Risiko, dass<br />

es zu Kindeswohlgefährdungen kommt, und umso höher ist die Chance einzuschätzen<br />

(Prognose), dass die Erziehungspersonen eine festgestellte Kindeswohlgefährdung aus<br />

eigenen Ressourcen allein oder mit sporadischer Hilfe nachhaltig beenden und<br />

aufheben können.<br />

21


Risikonanalyse durch Einsatz eines Diagnosebogen <strong>zur</strong> Risikoabwägung<br />

(Stadt Recklinghausen – Fachbereich Kinder, Jugend und Familienhilfe - 2006)<br />

Risikoanalyse für Kinder ( 0 – 12 Jahre )<br />

Besondere Risikofaktoren in der frühkindlichen Phase<br />

Unerwünschte Schwangerschaft<br />

Essprobleme beim Säugling<br />

„Schreibaby"<br />

Bindungsprobleme<br />

Einschätzung <strong>zur</strong> Sicherung der Grundbedürfnisse des Kindes<br />

Recht auf ausreichende Körperpflege<br />

Recht auf geeigneten Wach- und Schlafplatz<br />

Recht auf schützende Kleidung Recht auf altersgemäße Ernährung<br />

Recht auf sachgemäße Behandlung von Krankheit und Entwicklungsstörungen<br />

Recht auf Schutz vor Gefahren<br />

Recht auf Zärtlichkeit, Anerkennung und Bestätigung<br />

Recht auf Sicherheit und Geborgenheit Recht auf Individualität und Selbstbestimmung<br />

Recht auf Ansprache<br />

Recht auf langandauernde Bindung<br />

Wahrnehmbare Risikofaktoren in der Familie<br />

Un<strong>zur</strong>eichendes Einkommen<br />

Wohnsituation<br />

Arbeitssituation<br />

Körperbehinderungen/gesundheitliche Probleme<br />

Suchtmittelmissbrauch<br />

Schwere psychische Störungen (Psychosen)<br />

Mutter/Eltern sehr jung (minderjährig)<br />

Alleinerziehender Elternteil<br />

Religiöse oder ideologische Überzeugungen<br />

Eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten<br />

22


Elterliche Kompetenzen<br />

Aggressionen und Wut kontrollieren können<br />

Depressiven Stimmungen etwas entgegensetzen können<br />

Ängste überwinden können<br />

Destruktive Selbstkritik reduzieren und das eigene Selbstwertgefühl<br />

stärken können<br />

Enttäuschungen verkraften können<br />

Eigene Bedürfnisse und Gefühle wahrnehmen können<br />

Eigene Bedürfnisse, Gefühle, Interessen und Meinungen ausdrücken<br />

und angemessen vertreten können<br />

Aufmerksam sein, sich einem anderen zuwenden und zuhören können<br />

Mit anderen nach Problemlösungsmöglichkeiten suchen und aushandeln können<br />

Anderen sagen können, wie man ihr Verhalten wahrnimmt und dies auch von<br />

anderen ertragen können<br />

Sexualverhalten: Sich partnerschaftlich und rollengemäß verhalten können<br />

Den Willen und die Grenzen anderer respektieren können<br />

Zeit und Tätigkeiten planen und Planungen ausführen können<br />

Früh aufstehen, pünktlich sein und Verabredungen einhalten können<br />

Ausdauer haben, genau sein<br />

Sich regelmäßig waschen, saubere Kleidung tragen<br />

Sich ausreichend ernähren<br />

Einnahmen und Ausgaben bilanzieren und ökonomisch wirtschaften können<br />

Sich allein beschäftigen und das Zusammensein mit anderen gestalten können (z. B.<br />

Spielen, Basteln, Sport)<br />

Lesen, Schreiben, rechnen können<br />

Kochen, Waschen, putzen und Wohnung gestalten können<br />

23


Risikoanalyse für Jugendliche ( 12-18 Jahre )<br />

Der nachfolgende Diagnosebogen dient <strong>zur</strong> Risikoabwägung h Gefährdungen im<br />

Jugendalter gern. § 8a SGB VIII. Gefährdungen im Jugendalter zeigen sich oft durch<br />

Signale wie Straffälligkeit, Schulverweigerung, suizidale Tendenzen, Auffälligkeiten im<br />

sexuellen Bereich Essstörungen und vieles mehr.<br />

Der nachfolgende Diagnosebogen soll helfen, Wahrnehmungen zu schärfen,<br />

Gefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen und die Vorbereitung für ein<br />

Fachgespräch <strong>zur</strong> Risikoabwägung erleichtern.<br />

Festgestellte Auffälligkeiten:<br />

Verdacht auf Misshandlung / sexuellen Missbrauch<br />

Verdacht auf Vernachlässigung<br />

Eigengefährdendes Verhalten<br />

Fremdgefährdendes Verhalten<br />

Psychische Auffälligkeiten<br />

Bagatelldelikte<br />

Diebstahl<br />

Raub<br />

Körperverletzung<br />

gefährliche Körperverletzung<br />

Verstöße gegen das BTMG<br />

Nötigung<br />

Schule schwänzen<br />

24


Wahrnehmbare Risikofaktoren in der Familie<br />

Alleinerziehender Elternteil (Überforderung erkennbar)<br />

Un<strong>zur</strong>eichendes Einkommen<br />

Wohnsituation<br />

Arbeitssituation<br />

Körperbehinderungen/gesundheitliche Probleme<br />

Suchtmittelmissbrauch<br />

Schwere psychische Störungen (Psychosen)<br />

Migrationshintergrund/Integrationsprobleme<br />

Schulden<br />

Religiöse oder ideologische Überzeugungen, die Anlass <strong>zur</strong> Besorgnis geben<br />

Eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten<br />

Familienklima<br />

Einschätzung <strong>zur</strong> Situation des/der Jugendlichen<br />

Gesundheitliche Entwicklung<br />

körperliche Beeinträchtigungen<br />

Hinweise auf Verletzungen<br />

Jugendliche/r wirkt kränklich, ist häufig krank<br />

Ernährungszustand/ Essverhalten<br />

Hygieneverhalten<br />

Jugendliche/r achtet selbst auf seine Gesundheit<br />

Geistige Entwicklung<br />

Psychische Situation<br />

Selbstwertgefühl des Jugendlichen<br />

Unrechtsbewusstsein des/der Jugendlichen<br />

Frustrations- / Agressionsbewältigung<br />

Hinweise auf psychische Belastungen / Misshandlungen<br />

Soziale Situation<br />

Ausstattung mit Kleidung<br />

Wohnbereich des Jugendlichen<br />

25


Angemessenes Taschengeld<br />

Erzieherische Situation<br />

Gewährleistung der Aufsicht<br />

Zuwendung / Aufmerksamkeit durch die Kindeseltern<br />

Erziehungskompetenz der Eltern / der Erziehenden<br />

Es gibt einen akzeptablen Regelkatalog durch die Erziehungsperson<br />

Jugendliche/r kann Regeln akzeptieren und damit umgehen<br />

Schutz vor Gefährdungen<br />

Hinweise auf körperliche oder sexuelle Misshandlunqen<br />

Jugendliche/ r hat eine Vertrauensperson<br />

Kontakt zu problematischen Gruppen<br />

Einzelgänger<br />

seIbstgefährdendes Verhalten<br />

fremdgefährdendes Verhalten<br />

Schulische Probleme<br />

Schule schwänzen/Schulmüdigkeit<br />

Schulverweigerung<br />

Lernschwächen (Lesen, Rechnen, Schreiben etc.)<br />

Integrationsprobleme des Kindes im Klassenverband (Außenseiter)<br />

Freizeitverhalten<br />

Kontaktverhalten zu Gleichaltrigen<br />

Art der Anbindung an peer groups<br />

Kein strukturiertes Freizeitverhalten wie z.B. Vereine<br />

Keine ausreichenden Spielmöglichkeiten<br />

( Spielplatz, Jugendzentrum, kirchl. Gruppen)<br />

Nicht kontrolliertes Freizeitverhalten des/der Jugendlichen<br />

Autonomieverhalten<br />

Selbstständigkeit/Eigeninitiativen<br />

Lebenspraktische Kompetenz<br />

26


Höhe des Taschengeldes<br />

Sexualität<br />

Die sexuelle Selbstbestimmung anderer wird gewahrt<br />

Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung anderer werden überschritten<br />

Einstellung des Jugendlichen zum strafbaren Verhalten/ zu den schulischen<br />

Problemen<br />

Unrechtsbewusstsein<br />

Einsichtigkeit<br />

Gesprächsbereitschaft<br />

Bereitschaft, Hilfe anzunehmen<br />

Leitfaden <strong>zur</strong> Handhabung der Risikoanalyse<br />

Die Anwendung des Melde- und Prüfbogens erfolgt durch die jeweilige Einschätzung<br />

bei den aufgeführten Faktoren mit den bekannten Ampelmerkmalen.<br />

Die vorstehende Risikoanalyse ist ein Teil im Entscheidungsprozess, ob es sich im<br />

vorliegenden Fall um eine Kindeswohlgefährdung handelt oder nicht. Sie soll der<br />

besseren Wahrnehmung dienen, die Entscheidung im Fachgespräch erleichtern und die<br />

Dokumentation erleichtern. Sie ist keineswegs mathematisch anzuwenden und ersetzt<br />

schon gar nicht das professionell geführte Fachgespräch.<br />

Die aufgeführten Merkmale - sind nur soweit möglich - auszufüllen und ggf. im<br />

Fachgespräch zu erläutern.<br />

Analog <strong>zur</strong> Ampel bedeutet<br />

Grün = die Bedürfnisse des/der Kindes und Jugendlichen werden sicher befriedigt, die<br />

Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass <strong>zur</strong> Besorgnis oder<br />

weist auf Ressourcen hin,<br />

Gelb = die Einschätzung ist nicht sicher, es fehlen Wahrnehmungen,<br />

Rot = signalisiert den Gefahrenbereich: Risiken sind erkennbar, Grundbedürfnisse<br />

sind bedroht, die Einschätzung gibt Anlass <strong>zur</strong> Besorgnis.<br />

27


Arbeitshilfen des Jugendamtes Dormagen<br />

1. Was sind die körperlichen Bedürfnisse:<br />

• Essen, Trinken, Kleidung, Schlaf, Wach-Ruhe-Rhythmus, Zärtlichkeit,<br />

Körperkontakt,<br />

• Schutz vor Gefahren, Schutz vor Krankheiten, Schutz vor gefährdenden<br />

• Wettereinflüssen, Schutz vor materiellen Unsicherheiten<br />

Mögliche Fragen:<br />

• Gibt es chronische Krankheiten und / oder Behinderungen?<br />

• Ist das Kind chronisch müde ?<br />

• Hat es eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige<br />

Krankenhausaufenthalte?<br />

• Gibt es Anzeichen von Unter- oder Überernährung?<br />

• Ist die motorische und sensormotorische Entwicklung altersgemäß?<br />

• Hämatome? Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien?<br />

• Striemen? Narben? Spuren von Gegenständen?<br />

• Knochenbrüche? Mehrfachbrüche in verschiedenen Heilungsstadien?<br />

• Verbrennungen? Verbrühungen?<br />

• Auffällige Rötungen? Entzündungen im Anal- und Genitalbereich?<br />

• Einnässen? Einkoten?<br />

• Bauchschmerzen? Kopfschmerzen? Atemstörungen?<br />

• Gibt es deutliche Entwicklungsverzögerungen?<br />

Zusätzliche Fragen für Säuglinge und unter 2 Jährige<br />

• Gibt es Anzeichen für eine Gedeihstörung /Fütterungsstörung (mangelnde<br />

Nahrungsaufnahme, Flüssigkeitsaufnahme unerklärliches Untergewicht)?<br />

• Steifheit, Verspannung, Schlaffheit?<br />

• Schüttelsymptome?<br />

• Schreikind? Unruhig?<br />

• Traurig? Apathisch?<br />

• Trifft man das Kind ständig in durchnässten Windeln an?<br />

• Sind größere Teile der Hautoberfläche entzündet?<br />

28


• Finden sich regelmäßig Dreck und Stuhlreste in den Hautfalten?<br />

• Liegt das Kind tagsüber stundenlang in einem abgedunkelten Raum?<br />

• Sind Matratzen und Kissen ständig nass und muffig?<br />

• Liegt das Kind immer in der Wippe, der Tragetasche oder im Bett?<br />

• Gibt es eine stete Gewichtszunahme?<br />

• Sind hygienische Mindeststandards gewahrt (Reinigung Flasche, Schnuller, etc.)<br />

• Ist das Recht auf Vorsorge (z.B. U-Untersuchung, Impfungen) gewährleistet?<br />

• Wird das Kind ohne Aufsicht auf den Wickeltisch oder in die Badewanne gesetzt?<br />

• Wird das Kind für sein Alter zu lange allein gelassen?<br />

• Werden Gefahren im Haushalt übersehen (Steckdosen, Medikamente<br />

• Putzmittel, Treppen etc.)<br />

• Sind Eltern durch psychische Krankheiten, Suchtabhängigkeiten oder ähnliches in<br />

ihrer Wahrnehmung getrübt oder in ihrer Verantwortungsfähigkeit eingeschränkt?<br />

2. Was sind die emotionalen, beziehungsmäßigen Bedürfnisse:<br />

• Liebe, Annahme und Zuwendung, tragfähige Beziehungsmuster,<br />

• Bedürfnis nach sozialer Bindung und einfühlendem Verständnis<br />

• Dialog und Verständigung (verbal und nonverbal)<br />

• Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, Familie<br />

• Soziale Anbindung an Kindergarten und andere Kinder<br />

• Wertschätzung, d. h. bedingungslose Anerkennung als seelisch und körperlich<br />

wertvoller Mensch, seelische Zärtlichkeit<br />

Mögliche Fragen<br />

• Hyperaktivität, motorische Unruhe?<br />

• Ist das Kind ängstlich? Scheu? Zurückgezogen? Schreckhaft? Traurig?<br />

Verschlossen? Apathisch?<br />

• Aggressiv? Selbstverletzend?<br />

• Orientierungslos? Unkonzentriert?<br />

• Distanzlos? Grenzenlos?<br />

• Besonders anhänglich?<br />

• Geringes Selbstvertrauen im Umgang mit Menschen?<br />

• Deutliche Verunsicherung?<br />

29


• Wie ist die Beziehung zu den Pädagogen?<br />

• Wie ist die Beziehung zu Gleichaltrigen?<br />

• Ist das Kind sozial isoliert, kommt es nie mit anderen Kindern/<br />

• Erwachsenen in Kontakt?<br />

• Sexualisiertes Verhalten?<br />

• Schlafstörungen?<br />

• Essstörungen?<br />

• Gibt es deutliche Entwicklungsverzögerungen?<br />

Zusätzliche Fragen für Säuglinge und Kinder unter 2 Jahren<br />

• Wird das Kind beim Füttern in den Arm genommen oder bekommt es eine Flasche<br />

die es allein trinken muss?<br />

• Erfolgt das Wickeln grob und ohne Ansprache?<br />

• Wird dem Kind bei Krankheit oder Verletzung, Trost verweigert?<br />

• Bleibt das Kind trotz anhaltendem Schreien unbeachtet?<br />

• Ist das Kind einer gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt, auch Elternstreit?<br />

• Machen die Eltern dem Säugling durch anschreien, grobes anfassen, schütteln oder<br />

schlagen Angst?<br />

• Wird dem Kind ausreichender Körperkontakt angeboten?<br />

• Wird das Kind ständig verschiedenen Personen <strong>zur</strong> Betreuung überlassen?<br />

• Hat das Kind eine verantwortungsfähige Bezugsperson, die beabsichtigt, langfristig<br />

für das Kind zu sorgen?<br />

3. Intellektuelle Bedürfnisse<br />

• Das Kind muss gefördert werden, seine geistigen Kräfte zu entfalten und seine<br />

Kompetenzen zu entwickeln<br />

• Förderung der Neugierde<br />

• Anregungen und Anforderungen<br />

• Unterstützung beim erleben und erforschen der Umwelt<br />

Mögliche Fragen<br />

• Wird nicht oder kaum mit dem Kind gesprochen?<br />

• Wird nicht oder kaum mit dem Kind gespielt?<br />

30


• Steht altersentsprechendes Beschäftigungsmaterial <strong>zur</strong> Verfügung?<br />

• Ist die Sprache des Kindes altersgerecht entwickelt?<br />

• Nimmt das Kind seine Umwelt neugierig wahr?<br />

• Gibt es Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwäche?<br />

• Regelmäßiger Besuch der Tageseinrichtung (Kita, OGS)?<br />

• Regelmäßiger Schulbesuch? Schulschwänzen? Regelmäßige Erledigung der<br />

Hausaufgaben?<br />

• Freizeitangebote (Sportverein, Kulturveranstaltungen, Musikschule etc.)<br />

• Angemessner TV- und Medienkonsum?<br />

• Angemessener Umgang mit dem Computer /Internet<br />

4. Moralische Bedürfnisse und Bedürfnis nach Selbstverwirklichung:<br />

• Unterstützung bei der Bewältigung von Lebensängsten<br />

• Unterstützung der eigenständigen Durchsetzung von Zielen<br />

• Entwicklung eines Selbstkonzeptes <strong>zur</strong> eigenständigen, autonomen Persönlichkeit<br />

• Vermittlung von gesellschaftlichen Werten und sozialen Grenzen<br />

• Förderung des Rechts/ Unrechtsbewusstsein<br />

• Anregung von Spiel und Leistung<br />

• Förderung von Motivation<br />

Mögliche Fragen<br />

• Positive Vorbilder?<br />

• Ansprechpartner, Gesprächspartner, Vertrauensperson?<br />

• Gibt es beim Kind ein Unrechtsbewusstsein?<br />

• Klare Generationengrenzen?<br />

• Rollenverständnis des Kindes (Familie, Einrichtung, Gleichaltrige)?<br />

• Frustrationstoleranz?<br />

• Akzeptanz von gesellschaftlichen Werten und Normen?<br />

• Akzeptanz der eigenen Persönlichkeit?<br />

31


Faktoren, die bei der Einschätzung der Gewährleistung des Kindeswohls eine<br />

Rolle spielen:<br />

• Das Ausmaß / die Schwere der Beeinträchtigung, Schädigung (Misshandlung,<br />

Vernachlässigung)<br />

• Die Häufigkeit/Chronizität der Schädigung (Misshandlung und Vernachlässigung)<br />

• Die Verlässlichkeit der Versorgung durch die Sorgeberechtigten<br />

• Das Ausmaß und die Qualität der Zuwendung der Sorgeberechtigten zum Kind und<br />

dessen Annahme<br />

• Die Qualität der Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten<br />

• Dies Selbsthilfekompetenz des Kindes (entsprechend seinem Alter und<br />

Entwicklungsstand), seine Widerstandsfähigkeit ("Resilience ") und die Fähigkeit,<br />

Hilfe zu holen.<br />

Nach dieser Risikoeinschätzung ist es möglich zu beurteilen, ob Kinderschutz<br />

notwendig ist oder nicht.<br />

32


Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />

(nach Empfehlungen des Deutschen Vereins <strong>zur</strong> Umsetzung des § 8a SGB VIII)<br />

Anhaltspunkte beim Kind oder Jugendlichen<br />

1. Nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen (auch Selbstverletzungen)?<br />

2. Körperliche oder seelische Krankheitssymptome (z.B. Einnässen, Ängste, Zwänge)?<br />

3. Un<strong>zur</strong>eichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr?<br />

4. Fehlende, aber notwendige ärztliche Vorsorge und Behandlung?<br />

5. Zuführung die Gesundheit gefährdende Substanzen?<br />

6. Für das Lebensalter mangelnde Aufsicht?<br />

7. Hygienemängel (z.B. Körperpflege, Kleidung...)?<br />

8. Unbekannter Aufenthalt (z.B. Weglaufen, Streunen...)?<br />

9. Fortgesetzte unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes<br />

unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung?<br />

10. Gesetzesverstöße?<br />

Anhaltspunkte in Familie und Lebensumfeld<br />

11. Gewalttätigkeiten in der Familie?<br />

12. Sexuelle oder kriminelle Ausbeutung des Kindes oder Jugendlichen?<br />

13. Eltern psychisch oder suchtkrank, körperlich oder geistig beeinträchtigt?<br />

14. Familie in finanzieller bzw. materieller Notlage?<br />

15. Desolate Wohnsituation (z.B. Vermüllung, Wohnfläche, Obdachlosigkeit...)?<br />

16. Traumatisierende Lebensereignisse (z.B. Verlust eines Angehörigen, Unglück...)?<br />

17. Erziehungsverhalten und Entwicklungsförderung durch Eltern schädigend?<br />

18. Soziale Isolierung der Familie?<br />

19. Desorientierendes soziales Milieu bzw. desorientierende soziale Abhängigkeit<br />

Anhaltspunkte <strong>zur</strong> Mitwirkungsbereitschaft und –fähigkeit<br />

20. Kindeswohlgefährdung durch Erziehungs- oder Personensorgeberechtigte nicht<br />

abwendbar?<br />

33


21. Fehlende Problemeinsicht?<br />

22. Un<strong>zur</strong>eichende Kooperationsbereitschaft?<br />

23. Mangelnde Bereitschaft, Hilfe anzunehmen?<br />

24. Bisherige Unterstützungsversuche un<strong>zur</strong>eichend?<br />

25. Frühere Sorgerechtsvorfälle?<br />

34


Vereinbarung gemäß § 8 a Abs. 2 SGB VIII<br />

Zwischen<br />

der Stadt <strong>Wuppertal</strong>, Ressort 208, Kinder, Jugend und Familie –<br />

Jugendamt (JA)<br />

und<br />

dem freien Träger der Jugendhilfe, Diakonie <strong>Wuppertal</strong><br />

wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen:<br />

Vorbemerkung:<br />

Diese Vereinbarung gilt für alle von der Diakonie in ihren Einrichtungen und Diensten<br />

angebotenen Leistungen und Aufgaben nach dem SGB VIII. Darüber hinausgehende<br />

hilfespezifische, arbeitsfeldbezogene Vereinbarungen sind im Rahmen bestehender<br />

Verträge (z.B. NOSD II) zu treffen oder werden im Rahmen der<br />

Leistungsvereinbarungen gem. § 78 SGB VIII abgeschlossen. Dem JA werden hierfür<br />

von der Diakonie zu den jeweiligen Leistungsbeschreibungen/ Leistungsvereinbarungen<br />

entsprechende Handlungsanweisungen zum fachlichen Umgang mit Hinweisen auf<br />

Kindeswohlgefährdungen vorgelegt.<br />

Grundlage dieser Vereinbarung sind die „Empfehlungen des Deutschen Vereins <strong>zur</strong><br />

Umsetzung des § 8a SGB VIII“ (Anlage 1). Sie sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung<br />

für den Fall einer Auslegungsbedürftigkeit oder Regelungslücke dieser Vereinbarung<br />

hinzuzuziehen.<br />

§ 1 Aufgaben des Jugendamts und des Trägers<br />

(1) Das JA hat die Gesamtverantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und<br />

Aufgaben des SGB VIII. Dazu gehören die Wahrnehmung des staatlichen<br />

Wächteramtes und die Realisierung des Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche bei<br />

der Gefährdung ihres Wohls. Diese Aufgabe des JA wird von den Bezirkssozialdiensten<br />

wahrgenommen. Sofern Kinder und Jugendliche Leistungen in Einrichtungen und<br />

Diensten der Diakonie erhalten, wird diese Aufgabe des JA u. a. durch den Abschluss<br />

dieser Vereinbarung wahrgenommen.<br />

(2) Der besondere Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegt allerdings nicht<br />

dem Jugendamt allein, sondern auch allen Einrichtungen und Diensten der Diakonie,<br />

die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen oder andere Aufgaben in diesem<br />

Bereich wahrnehmen.<br />

Der freie Träger erbringt Leistungen gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen<br />

selbstständig auf der Basis entsprechender Vereinbarungen mit diesen oder nach<br />

Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII. Die Leistungserbringung dient der Förderung der<br />

35


Entwicklung und der Erziehung <strong>zur</strong> eigenverantwort-lichen und gemeinschaftsfähigen<br />

Persönlichkeit des jungen Menschen. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor<br />

Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Diese Aufgabe wird vom Träger u. a. durch den<br />

Abschluss dieser Vereinbarung wahrgenommen.<br />

(3) Die Diakonie trägt dafür Sorge, dass ihre Dienste und Einrichtungen, die Leistungen<br />

nach dem SGB VIII erbringen, über den Abschluss dieser Generalvereinbarung<br />

informiert sind. Sie entwickelt mit ihnen intern einen Verfahrensvorschlag zum Umgang<br />

mit Kindeswohlgefährdungen. Dieser Vorschlag wird dann durch die Diakonie dem JA<br />

mitgeteilt. Das JA würdigt diesen Vorschlag im Rahmen seiner Gesamtverantwortung.<br />

Mittels Dienstanweisung setzt die Diakonie das Verfahren anschließend in Kraft.<br />

(4) Die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese<br />

Leistungen in Einrichtungen und Diensten von der Diakonie erhalten, kann nur auf der<br />

Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen dem JA und der Diakonie<br />

gelingen. Die dafür notwendige Basis liefert diese Vereinbarung.<br />

§ 2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung und Risikoeinschätzung<br />

(1) Die in § 8a SGB VIII angesprochenen gewichtigen Anhaltspunkte für eine<br />

Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen sind aufgrund der verschiedenen<br />

Arbeitsfelder des Trägers, der entsprechenden Kenntnisse der Mitarbeiter und der<br />

fachlichen Erkenntnisse unterschiedlich zugänglich und erkennbar. Grundlage für die<br />

Einschätzung, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, sind die Kriterien der<br />

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (Anlage 2). Die Risikoeinschätzung kann<br />

um weitere arbeitsfeldbezogene Anhaltspunkte ergänzt werden.<br />

(2) Unabhängig von diesen ggf. notwendigen arbeitsfeldbezogenen Differenzierungen<br />

findet bei der Diakonie, wenn ein/e Mitarbeiter/in gewichtige Anhaltspunkte für eine<br />

Gefährdung des Wohls des Minderjährigen erkennt, folgendes Verfahren Anwendung:<br />

• Der/die entsprechende Mitarbeiter/in informiert unverzüglich die Leitungskraft<br />

des Dienstes oder der Einrichtung.<br />

• Gemeinsam findet auf der Basis der von dem/der Mitarbeiter/in genannten<br />

Anhaltspunkte mit der Leitungskraft eine Einschätzung statt, ob ggf.<br />

gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Minderjährigen<br />

vorliegen.<br />

• Kommen die Fachkräfte hierbei zu dem Ergebnis, dass gewichtige<br />

Anhaltspunkte vorliegen können, wird eine hinsichtlich der<br />

Kindeswohlgefährdung erfahrene Fachkraft hinzugezogen.<br />

(3) Erfahrene Fachkraft ist eine Person, die eine spezifische Qualifikation (insbesondere<br />

eine geeignete fachliche Ausbildung oder /und entsprechende Fortbildung) oder<br />

besondere Erfahrungen in der Arbeit mit Kindeswohlgefährdungssituationen aufweist.<br />

Verfügt die Diakonie nicht selber über derartige Fachkräfte, erfolgt die<br />

Risikoeinschätzung unter Hinzuziehung der zuständigen Fachkraft des<br />

JA/Bezirkssozialdienstes und in Ausnahmefällen Fachkräfte des Fachreferates.<br />

36


(4) Gemeinsam mit der erfahrenen Fachkraft nehmen der/die betroffene Mitarbeiter/in<br />

und die Leitungskraft eine Risikoeinschätzung vor und erarbeiten Vorschläge, welche<br />

erforderlichen und geeigneten Hilfen angezeigt sind, um das Gefährdungsrisiko<br />

abzuwenden (Aufstellung eines Schutzplanes).<br />

§ 3 Einbeziehung von Personensorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen –<br />

Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen durch Mitarbeiter und<br />

Mitarbeiterinnen der Diakonie<br />

(1) Auf der Basis und bezogen auf den nach § 2 Abs. 4 erarbeiteten Schutzplan erfolgt<br />

eine Einbe- ziehung der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der wirksame<br />

Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Die<br />

Kontaktaufnahme erfolgt durch die Diakonie.<br />

(2) Grundsätzlich ab Vollendung des 3. Lebensjahres erfolgt eine Einbeziehung des<br />

Kindes, wenn dadurch sein wirksamer Schutz nicht in Frage gestellt wird.<br />

(3) Ergibt sich aus den Kontakten zu diesen Personen die Notwendigkeit, dass <strong>zur</strong><br />

Sicherung des Kindeswohls Hilfen in Anspruch genommen werden, so werden den<br />

Personensorgeberechtigten Wege und Möglichkeiten für die Inanspruchnahme solcher<br />

Hilfen aufgezeigt und angeboten. Nehmen die Personensorgeberechtigten<br />

entsprechende geeignete und notwendige Hilfe in An- spruch, so soll dies auf der Basis<br />

nachvollziehbarer Absprachen der Diakonie mit den Personen- sorgeberechtigten<br />

insbesondere zu dem Inhalt der Hilfen, zum Umfang und zu den zeitlichen Perspektiven<br />

geschehen.<br />

(4) Die Diakonie vergewissert sich, dass die vereinbarten Hilfen in Anspruch genommen<br />

werden und dass dadurch der Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet werden kann.<br />

(5) Der freie Träger weist die Personensorge-/Erziehungsberechtigten darauf hin, dass<br />

die Kosten für eine selbst beschaffte, nicht kostenneutrale Hilfe durch das JA nur<br />

getragen werden, wenn die Hilfe dort vorher beantragt und bewilligt wurde.<br />

§ 4 Information des Jugendamts<br />

(1) Erscheinen dem freien Träger die von den Personensorgeberechtigten<br />

angenommenen Hilfen als nicht ausreichend, wird von den Personensorgeberechtigten<br />

keine Hilfe angenommen oder kann sich der freie Träger nicht Gewissheit darüber<br />

verschaffen, ob durch die mit den Personensorgeberechtigten vereinbarten Hilfen der<br />

Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann, so informiert er die Personensorgeberechtigten<br />

darüber, dass eine Information des JA erfolgt. Dies gilt im<br />

Einzelfall ausnahmsweise nicht, wenn und solange dies mit dem Kindeswohl nicht zu<br />

vereinbaren ist.<br />

(2) Ist wegen der in Abs. 1 genannten Gründe eine Information des JA erforderlich, so<br />

erfolgt diese Information durch die von der Leitungskraft des freien Trägers bestimmte<br />

Fachkraft. Die Information an das JA enthält neben den Personalien des<br />

37


Kindes/Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten die Aussagen zu den<br />

gewichtigen Anhaltspunkten für die Kindeswohlgefährdung, zu der mit einer erfahrenen<br />

Fachkraft vorgenommenen Risikoeinschätzung, zu den den Personensorgeberechtigten<br />

benannten Hilfen und dazu, inwiefern die erforderlichen Hilfen nicht bzw. nicht<br />

ausreichend angenommen wurden.<br />

(3) Soweit die Gefährdungssituation es noch zeitlich zulässt, erfolgt die Information<br />

schriftlich als Bericht. Konnte das JA wegen dringender Gefahr vom freien Träger nicht<br />

rechtzeitig schriftlich informiert werden, wird der Bericht vom freien Träger kurzfristig,<br />

spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen, nachgereicht.<br />

(4) Die Information des JA beinhaltet Name und Adresse des Kindes oder Jugendlichen<br />

sowie der Personensorgeberechtigten, Art der Gefährdung, Belege für die Gefährdung,<br />

Angaben <strong>zur</strong> gefährdende(n) Person(en), beteiligte andere Dienste sowie über von der<br />

Diakonie bereits veranlasste weitere Schritte .Dafür ist der Meldebogen ( Anlage 4) zu<br />

verwenden.<br />

§ 5 Dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen<br />

(1) Ist die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen so aktuell, dass bei<br />

Durchführung der in §§ 2 und 3 vereinbarten Abläufe mit großer Wahrscheinlichkeit das<br />

Wohl des Kindes oder des Jugendlichen nicht gesichert werden kann, so liegt ein Fall<br />

der dringenden Gefährdung des Wohls des Kindes vor. Dies gilt auch für die Fälle, in<br />

denen die Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in<br />

der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungs- risikos mitzuwirken. In diesen<br />

Fällen erfolgt eine unmittelbare Information des JA durch den freien Träger.<br />

(2) Bei Gefahr in Verzug wird der Schutz des Kindes unmittelbar durch geeignete<br />

Maßnahmen (ggf. unter Hinzuziehung der Polizei) durch die Diakonie sichergestellt und<br />

das JA umgehend informiert. Zur Erreichbarkeit des JA – Bezirkssozialdienst – siehe<br />

Anlage 3.<br />

(3) Beim JA besteht eine „Rufbereitschaft <strong>zur</strong> Sicherung des Kindeswohls“, die<br />

außerhalb der Kernarbeitszeit zwischen 15.00 und 9.00 Uhr und an Sonn- und<br />

Feiertagen über die Polizei erreichbar ist. Fachkräfte des JA und Polizeibehörden<br />

ergänzen sich.<br />

(4) Weitere Handlungsschritte werden im jeweiligen Einzelfall zwischen den<br />

fallzuständigen Fachkräften des JA und des freien Trägers abgestimmt und<br />

dokumentiert.<br />

§ 6 Eignung der Mitarbeiter/ innen (§ 72a SGB VIII)<br />

Die Diakonie stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sie keine Personen<br />

beschäftigt oder vermittelt, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174<br />

bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt<br />

worden sind. Welche geeigneten Maßnahmen die Diakonie trifft, teilt diese dem<br />

38


Jugendamt mit. Das JA würdigt die Maßnahmen im Rahmen seiner<br />

Gesamtverantwortung.<br />

§ 7 Fortbildung der Mitarbeiter/innen<br />

Soweit die eigenen Ressourcen des Trägers nicht ausreichen, bietet das JA je nach<br />

Bedarf Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen der Diakonie an, die <strong>zur</strong> sachgerechten<br />

Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII als sinnvoll und notwendig<br />

erachtet werden.<br />

§ 8 Datenschutz<br />

(1) Der Träger ist <strong>zur</strong> Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Hierzu gehören<br />

insbesondere §§ 61 ff. SGB VIII, kirchliches Datenschutzrecht, Landes- und<br />

Bundesdatenschutzrecht.<br />

(2) Die Übermittlung der Informationen an das JA enthält regelmäßig<br />

personenbezogene Daten, ggf. auch Informationen die den besonderen<br />

Vertrauensschutz des § 65 SGB VIII unterliegen. Deswegen ist eine Weitergabe der<br />

Informationen an das JA grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich.<br />

Aufgrund der nach dieser Vereinbarung vorgenommenen sorgfältigen Risikoabschätzung<br />

hinsichtlich gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des<br />

Kindes oder Jugendlichen ist eine Informationsweitergabe an das JA ohne Einwilligung<br />

der Betroffenen entsprechend § 65 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII zulässig und ggf. erforderlich.<br />

§ 9 Kooperation und Evaluation<br />

(1) Da eine dauerhafte fallunabhängige Sicherung des Wohls von Kindern und<br />

Jugendlichen nur möglich ist, wenn funktionierende Kooperationsbeziehungen bestehen<br />

und die Verfahrensabläufe für alle Beteiligten klar sind, erfolgt durch das JA eine<br />

Information des Trägers über den weiteren Verlauf in den Fällen der<br />

Kindeswohlgefährdung. Hierbei sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.<br />

(2) Zwischen JA und der Diakonie erfolgt eine gemeinsame Auswertung der Fälle von<br />

Kindeswohlgefährdung, um eine Verbesserung der Risikoeinschätzung und<br />

Verfahrensabläufe zu erreichen.<br />

(3) Aufgrund der in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse erfolgt ggf. eine<br />

Überarbeitung dieser Vereinbarung.<br />

(4) Soweit zwischen dem JA und der Diakonie ein Qualitätsdialog geführt wird, werden<br />

Problemlagen und Erkenntnisse unter dem Fokus der Kindeswohlgefährdung in diesem<br />

Dialog erörtert.<br />

(5) Die Thematik der Kindeswohlgefährdung wird in den gemäß § 78 SGB VIII<br />

eingerichteten Arbeitsgemeinschaften regelmäßig behandelt.<br />

39


§ 10 Inkrafttreten<br />

Diese Vereinbarung tritt am Tage ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für unbestimmte<br />

Zeit.<br />

<strong>Wuppertal</strong>, den 26.06.07<br />

Stadt <strong>Wuppertal</strong> Diakonie <strong>Wuppertal</strong><br />

Ressort Kinder- Jugend und Familie- Jugendamt<br />

40


Anlage 2<br />

Katalog gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des<br />

Kindeswohls<br />

(aus: Empfehlungen <strong>zur</strong> Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII der<br />

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – BKE)<br />

Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen<br />

• massive oder sich wiederholende Verletzungen (Blutergüsse, Striemen, unklare<br />

Hautveränderungen)<br />

• sehr mager oder sehr dick<br />

• wiederholt Schmutzreste auf der Haut, faulende Zähne, un<strong>zur</strong>eichende<br />

Bekleidung<br />

Verhalten des Kindes/Jugendlichen<br />

• benommen, matt, apathisch oder stark verängstigt<br />

• sprunghaft, orientierungslos oder distanzlos<br />

• deutlich alters unangemessener körperlicher oder seelischer Entwicklungsstand<br />

• Jaktationen (Schaukelbewegungen)<br />

• häufiges Fehlen in der Schule<br />

• häufige Delikte oder Straftaten<br />

• wiederholt stark sexualisiertes Verhalten<br />

• wiederholte schwere Gewalttätigkeit gegen andere Personen<br />

• Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten oder wiederholt zu alters<br />

unangemessenen Zeiten in der Öffentlichkeit<br />

• Äußerungen, die sich auf Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung<br />

beziehen<br />

Erscheinungsbild der Erziehungspersonen<br />

• fehlende oder erschwerte Ansprechbarkeit<br />

• Übererregtheit, Verwirrtheit<br />

• häufige Benommenheit<br />

Verhalten der Erziehungspersonen<br />

• häufiges oder massives Schlagen, Schütteln oder Einsperren<br />

• häufige oder massive Beschimpfung, Bedrohung oder herabsetzende<br />

Behandlung<br />

• Isolation des Kindes<br />

• deutlich mangelnde Betreuung und Aufsicht, fehlende Ansprache<br />

• wiederholte oder schwere Gewalt zwischen den Erziehungspersonen<br />

Familiäre Situation<br />

• familiäre Überforderungssituationen<br />

• ausgeprägte Bindungsstörungen<br />

• Suchtprobleme<br />

• Obdachlosigkeit oder extrem kleine bzw. gesundheitsgefährdende Unterkunft<br />

• Fehlen basaler familiärer Organisation (z.B. Nahrungsmitteleinkauf,<br />

Müllentsorgung).<br />

41


Anlage 3<br />

Infoblatt <strong>zur</strong> Sicherung des Kindeswohls für Anbieter der Jugendhilfe in <strong>Wuppertal</strong><br />

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass<br />

sie in ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden<br />

erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Gewichtige Anhaltspunkte<br />

für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und<br />

Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder<br />

Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen<br />

Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der<br />

Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen.<br />

Der Schutzauftrag des Jugendamtes wird von den Bezirkssozialdiensten wahrgenommen. Die stadtteil-<br />

bezogene Zuständigkeit und Erreichbarkeit der Bezirkssozialdienste ist wie folgt geregelt:<br />

Montag: 11.00 - 15.00 Uhr<br />

Dienstag - Freitag 10.00 - 15.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr<br />

Vohwinkel/ Zoo/ Sonnborn/ Varresbeck<br />

Bezirkssozialdienst 1<br />

Dienstgebäude: Corneliusstraße 2, 42329 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563 - 7325<br />

Fax: 563 – 8165<br />

Uellendahl / Katernberg / Dönberg / Ostersbaum<br />

Bezirkssozialdienst 2<br />

Dienstgebäude: Uellendahler Str. 72, 42107 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563- 2145<br />

Fax: 563- 8162<br />

Elberfeld-Mitte / Nordstadt / Nützenberg<br />

Bezirkssozialdienstes 3<br />

Dienstgebäude: Neumarktstraße 40, 42103 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563 - 3056<br />

Fax: 563 - 8166<br />

Elberfeld-Südstadt / Arrenberg / Küllenhahn / Hahnerberg / Cronenberg / Sudberg / Kohlfurth<br />

Bezirkssozialdienst 4<br />

Dienstgebäude: Weidenstr. 25, 42117 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563- 4900<br />

Fax: 563 - 8161<br />

Außenstelle Cronenberg: Rathausplatz 4, 42349 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563 - 4900<br />

Telefax: 563 - 8022<br />

Wichlinghausen/ Hatzfeld/ Barmen-Mitte/ Sedanberg<br />

Bezirkssozialdienst 5<br />

Dienstgebäude: Bachstraße 2 , 42275 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563- 3050<br />

Fax: 563- 8172<br />

Unterbarmen / Lichtenplatz / Clausen / Rott / Ronsdorf<br />

Bezirkssozialdienstes 6<br />

Dienstgebäude: Winklerstraße 1-3, 42283 <strong>Wuppertal</strong><br />

Außenstelle: Ronsdorf Marktstraße 21, 42369 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563- 5711<br />

Fax: 563- 8094<br />

Oberbarmen/Langerfeld/ Nächstebreck/ Heckinghausen/ Beyenburg<br />

Bezirkssozialdienst 7<br />

Dienstgebäude: Berliner Str. 153 a, 42 277 <strong>Wuppertal</strong><br />

Aussenstelle: Stadtbüro Langerfeld, Schwelmer Str. 15, 42389 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 563- 6353<br />

Fax: 563- 8168<br />

Ab Sommer 07 finden Sie die genauen Sprechzeiten und die Straßenzuordnung unter www.<strong>Wuppertal</strong>.de<br />

42


Einrichtung/Schule/Stempel der Einrichtung<br />

Meldebogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung<br />

an das Jugendamt, dort Bezirkssozialdienst 208.<br />

43<br />

<strong>Wuppertal</strong>, .200<br />

Bei unten genanntem Kind/jungen Menschen liegen nach hiesiger Einschätzung Anhaltspunkte für eine<br />

Kindeswohlgefährdung vor.<br />

Kind, Jugendlicher:<br />

Name Vorname<br />

Geb.-Dat: wohnhaft bei Mutter Vater sonstiges:<br />

besucht bei uns: die Übermittagbetreuung die Gruppe ohne Betr. die Klasse<br />

Ansprechpartner ist Frau/Herr bestens erreichbar am<br />

Mo Di Mi Do Fr in der Zeit von bis Uhr über<br />

Tel. Mobil Fax e-Mail<br />

Eltern / Personensorgeberechtigte:<br />

elterl. Sorge Mutter Vater Sonstiger<br />

Name:<br />

Anschrift:<br />

42 <strong>Wuppertal</strong> 42 <strong>Wuppertal</strong> 42 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon:<br />

Mit der Kontaktaufnahme der o. g. Einrichtung zum Jugendamt/Bezirksozialdienst sind die/der<br />

Inhaber der elterlichen Sorge<br />

einverstanden (s. beigefügte Erklärung) nicht einverstanden nicht mit einbezogen<br />

Folgende Handlungsschritte wurden unsererseits bereits unternommen:<br />

Gespräch mit: Mutter Vater Eltern in der Einrichtung<br />

Hausbesuch: ohne Gespräch mit Gespräch vor Ort Fehlkontakte<br />

Anfrage an: die schulpsychologische Beratung die Familienberatung<br />

Fachberatung interne Fallbesprechung im Team Konferenz oder ähnlich<br />

am: sonstiges:<br />

Kurze Problembeschreibung:


Bei o. g. Kind/Jugendlichen/r sind folgende Auffälligkeiten und Anhaltspunkte erkennbar, die eine<br />

Gefährdung des Kindeswohls vermuten lassen (siehe Kriterienkatalog):<br />

Fortsetzung in der Anlage<br />

Unterschrift: Ansprechperson der Einrichtung Unterschrift: Leitung (Träger)<br />

44


Verfahrensschema für die Diakonie <strong>Wuppertal</strong><br />

(nach Schone)<br />

Anhaltspunkte<br />

unbegründet<br />

Ende<br />

Risikoeinschätzung<br />

durch fallverantwortliche Fachkraft<br />

Gewichtige<br />

Anhaltspunkte<br />

Abschätzung des Gefährdungsrisikos<br />

durch zusätzliche Information der/des<br />

Fachkraft, Teams, Leitung, erfahrene<br />

Fachkraft<br />

Ergebnis:<br />

Kindeswohlgefährdung <br />

Krisenintervention<br />

Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />

ja<br />

Ergebnis:<br />

Keine Kindeswohlgefährdung<br />

Gespräch mit Eltern und ggf. Kind<br />

über Risikoeinschätzung/Angebot<br />

von Hilfen und ggf. Aufforderung<br />

zum Kontakt mit BSD<br />

Eltern<br />

nehmen<br />

Kontakt auf<br />

nein<br />

Eigene<br />

<strong>Meldung</strong><br />

an BSD<br />

Bei<br />

Verschärfung<br />

der Situation<br />

des Kindes<br />

Keine Gefährdung<br />

erkennbar, aber<br />

Mit eigenen Mitteln<br />

lösbar?<br />

nein ja<br />

Motivierung und Hinwirkung auf<br />

Inanspruchnahme einer Hilfe<br />

nein<br />

Familie nimmt<br />

Hilfe an oder will<br />

keine Hilfe<br />

ja<br />

Ende<br />

Ggf. Klärung des eigenen Beitrags der<br />

freien Träger <strong>zur</strong> Gefährdungsabwehr<br />

Überführung des Falles in das Handlungsmuster des Jugendamtes / BSD<br />

Ende

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