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Die Energie-Experten - Nord-Handwerk

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<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

REACH – 17.9.<br />

Neue Chemiekalien-<br />

Chemische Produkte wie Farben, Lacke,<br />

Klebstoffe, Pasten werden durch die<br />

europäische Chemikalienverordnung<br />

REACH geregelt. Seit dem 1. Juni gilt<br />

eine neue Regelung, die u. a. die Erhöhung<br />

von Umwelt-, Gesundheitsschutz<br />

und Arbeitssicherheit bezweckt.<br />

<strong>Die</strong> neue Gesetzgebung betrifft vor<br />

allem Hersteller und Importeure von<br />

Chemikalien – aber auch <strong>Handwerk</strong>sbetriebe.<br />

Wichtig ist nun, dass Sie als<br />

Betriebsinhaber eine Inventarliste über<br />

die chemischen Stoffe und Zubereitungen,<br />

die Sie verarbeiten, aufstellen. Es<br />

kann auch notwendig werden, Hersteller<br />

oder Lieferanten über spezielle Verwendungen<br />

oder Anwendungsbedingungen<br />

zu informieren, damit dies zukünftig unter<br />

REACH registriert wird. Schwieriger kann<br />

es werden, wenn Produkte aus dem Nicht-<br />

EU-Ausland bezogen werden. Nur bis zum<br />

30. November 2008 können im Bedarfsfall<br />

Vorregistrierungen vorgenommen werden.<br />

Für nicht vorregistrierte chemische Stoffe<br />

und Stoffe in Produkten drohen ab dem<br />

1. Dezember 2008 strafbewehrte Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsverbote.<br />

<strong>Experten</strong> erläutern das Thema umfassend<br />

auf dieser kostenlosen Veranstaltung.

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