Die Energie-Experten - Nord-Handwerk
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<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
AMtlicHEs<br />
Satzung des Vereins Versorgungswerk<br />
der Innungen und Fachverbände<br />
im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Hamburg e.V.<br />
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />
Der Verein führt den Namen „Versorgungswerk der Innungen<br />
und Fachverbände im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Hamburg e. V.“. Er hat seinen Sitz in Hamburg<br />
und ist in das Vereinsregister einzutragen. Geschäftsjahr<br />
ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Zweck<br />
Ziel des Vereins ist die Unterstützung des <strong>Handwerk</strong>s<br />
insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der<br />
Rahmenbedingungen für die Altersversorgung der im<br />
<strong>Handwerk</strong> tätigen Unternehmer und ihrer Mitarbeiter.<br />
Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:<br />
a) Vertretung der Standpunkte des selbständigen <strong>Handwerk</strong>s<br />
zu Vorhaben und Entwicklungen im politischen<br />
Bereich,<br />
b) Kontaktpflege zu Anbietern privater Vorsorgeleistungen,<br />
c) Mitwirkung und Einflussnahme auf die Entwicklung<br />
für das <strong>Handwerk</strong> geeigneter Vorsorgeprodukte der<br />
Versicherungswirtschaft,<br />
d) Beratung der Mitglieder im Bereich der betrieblichen<br />
Altersversorgung sowie der Berufsunfähigkeitsvorsorge,<br />
Hinterbliebenenvorsorge und anderer Versicherungen,<br />
e) Beratung der Mitglieder im Bereich der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung,<br />
f) Förderung des <strong>Handwerk</strong>snachwuchses.<br />
Der Verein ist Fördermitglied im Gesamtverband des<br />
Hamburger <strong>Handwerk</strong>s e. V. und unterstützt diesen bei<br />
der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben.<br />
§ 3 Mitgliedschaft<br />
Mitglieder des Vereins können die Mitgliedsbetriebe der<br />
im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg zusammengeschlossenen<br />
Innungen und Fachverbände sowie<br />
die <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg werden.<br />
<strong>Die</strong> Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den<br />
Verein, über den der Vorstand entscheidet.<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedschaft ist freiwillig.<br />
§ 4 Rechte und Pflichten<br />
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.<br />
Insbesondere sind sie berechtigt, sich an dem vom Verein<br />
mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen<br />
Gruppenversicherungsvertrag zu beteiligen. Sie sind<br />
aber auch verpflichtet, etwaige Beiträge nach Maßgabe<br />
einer von der Jahreshauptversammlung beschlossenen<br />
Beitragsordnung zu zahlen.<br />
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedschaft erlischt nur durch Kündigung, durch<br />
Ausschluss aus dem Verein, durch vollständige Aufgabe<br />
30 <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> September 2008<br />
des Betriebes (Stilllegung).<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedschaft kann gekündigt werden zum jeweiligen<br />
Schluss eines Geschäftsjahres (31. Dezember) durch<br />
eingeschriebenen Brief, der spätestens am vorhergehenden<br />
30. Juni bei der Geschäftsstelle des Vereins<br />
eingehen muss und mit Gründen versehen sein soll.<br />
Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden,<br />
wenn sie ihre durch Satzung und Organbeschlüsse<br />
übernommenen Pflichten verletzen oder die Interessen<br />
der Mitglieder oder das Ansehen des Vereins in erheblicher<br />
Weise schädigen. Der Ausschluss erfolgt im Wege<br />
des Vorstandsbeschlusses nach schriftlicher Anhörung<br />
des Mitgliedes, gegen diesen Beschluss kann binnen<br />
zwei Wochen nach Zugang Einspruch erhoben werden,<br />
über den die Mitgliederversammlung entscheidet.<br />
<strong>Die</strong> Mitgliedschaft endet nicht durch Verlegung des Betriebssitzes<br />
außerhalb des Bezirkes, durch Übergang des<br />
Betriebes in den Bereich der zuständigen Industrie- und<br />
Handelskammer oder durch Wechsel des Betriebsinhabers.<br />
§ 6 Organe des Vereins<br />
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und<br />
der Vorstand.<br />
§ 7 Mitgliederversammlung<br />
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder<br />
durch Veröffentlichung in einem offiziellen Organ der<br />
<strong>Handwerk</strong>skammern Flensburg, Hamburg, Lübeck<br />
und Schwerin (z. B. „<strong>Nord</strong>handwerk“) einberufen.<br />
<strong>Die</strong> Einladung ist mindestens zwei Wochen vor Beginn<br />
der Mitgliederversammlung zur Post zu geben bzw. im<br />
„<strong>Nord</strong>handwerk“ zu veröffentlichen. <strong>Die</strong> Frist beginnt<br />
mit der Aufgabe der Einladung zur Post bzw. dem<br />
Erscheinungstag des „ <strong>Nord</strong>handwerks“. Maßgebend<br />
bei schriftlicher Einladung ist der Poststempel. Eine<br />
ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal<br />
jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br />
werden einberufen, wenn es das Interesse des<br />
Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der<br />
Mitglieder die Einberufung unter Aufgabe der Gründe<br />
schriftlich verlangt.<br />
<strong>Die</strong> Mitgliederversammlung beschließt insbesondere<br />
über die Bestellung des Vorstandes, die Jahresrechnung<br />
und den Geschäftsbericht für die seit der letzen<br />
Mitgliederversammlung abgelaufenen Geschäftsjahre,<br />
die Entlastung des Vorstandes für abgelaufene<br />
Geschäftsjahre, die Beitragsordnung, den Haushaltsplan<br />
des folgenden Jahres sowie Satzungsänderungen und<br />
Auflösung des Vereins.<br />
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung<br />
ist beschlussfähig. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung<br />
wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder von<br />
seinem Vertreter geleitet. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung<br />
entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei<br />
Satzungsänderungen mit dreiviertel der Mehrheit der<br />
anwesenden Mitglieder. Jedes ordentliche in der Mit-<br />
gliederversammlung anwesende Mitglied hat nur ein<br />
Stimme.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />
ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden<br />
zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied<br />
gegenzuzeichnen ist.<br />
§ 8 Beschlüsse außerhalb der Mitgliederversammlung<br />
Der Vorstand kann außerhalb der Mitgliederversammlung<br />
Beschlüsse der Mitglieder auf schriftlichem Wege<br />
herbeiführen. Maßgebend für die Beschlussfassung<br />
ist die Mehrheit der innerhalb von vier Wochen nach<br />
Versendung der Beschlussvorlage abgegebenen und<br />
bis zu diesem Zeitpunkt beim Verband eingegangenen<br />
Stimmen. Ein schriftlicher Beschluss ist wirksam, wenn<br />
nicht mehr als 10 Prozent der Mitglieder dem schriftlichen<br />
Verfahren binnen 4 Wochen nach Aufgabe der<br />
Beschlussvorlage zur Post (vgl. § 7 Abs. 1) widersprechen.<br />
Das Zustandekommen eines schriftlichen Beschlusses<br />
ist allen Mitgliedern unverzüglich schriftlich oder<br />
durch Veröffentlichung in einem offiziellen Organ der<br />
<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg (z. B. „<strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong>“)<br />
bekannt zu geben.<br />
§ 9 Vorstand<br />
Der Vorstand leitet den Verein verantwortlich entsprechend<br />
dem Vereinszweck und dem Gemeinwohl. Er<br />
vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />
Insbesondere obliegt ihm: die Führung der laufenden<br />
Geschäfte, die Erstattung des Geschäftsberichtes sowie<br />
die Erstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung.<br />
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 bis zu maximal<br />
7 Personen. Er wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte<br />
und verteilt die übrigen Ämter unter sich. Der Vorstandsvorsitzende<br />
und die übrigen Vorstandsmitglieder<br />
erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung,<br />
die vom Vorstand festgelegt wird. Vorstandsmitglieder<br />
werden für 6 Jahre gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt<br />
der bisherige Vorstand im Amt. Wiederholte Wahl des<br />
Vorstandes ist zulässig. Der Verein wird vertreten durch<br />
den Vorsitzenden bzw. durch den 1. Stellvertreter<br />
zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. <strong>Die</strong><br />
Letzteren sollen jedoch nur handeln, wenn der Vorsitzende<br />
verhindert ist. Der Vorstand ist berechtigt, zur<br />
Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben eine<br />
Geschäftsstelle unter der Leitung eines/r Geschäftsführers/in<br />
einzurichten.<br />
§ 10 Beiträge<br />
<strong>Die</strong> Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung,<br />
die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.<br />
§ 11 Rechnungsprüfung<br />
Für die regelmäßige Überprüfung des Haushalts-,<br />
Kassen- und Rechnungswesens bestellt die Mitgliederversammlung<br />
jeweils für drei Geschäftsjahre einen oder<br />
mehrere Rechnungsprüfer, die in der Mitgliederversammlung<br />
Bericht erstatten.<br />
AMtlicHEs<br />
§ 12 Auflösung<br />
<strong>Die</strong> Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem<br />
besonderen Zweck einzuberufenden außerordentlichen<br />
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur<br />
Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von dreiviertel<br />
der Vereinsmitglieder erforderlich. <strong>Die</strong> Beschlussfassung<br />
erfolgt sodann mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden<br />
Mitglieder. Sollte die erste Versammlung nicht<br />
beschlussfähig sein, so ist frühestens nach 4 Wochen<br />
eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, welche<br />
ohne weiteres beschlussfähig ist. <strong>Die</strong> Beschlussfassung<br />
in dieser Versammlung erfolgt ebenfalls mit Dreiviertelmehrheit<br />
der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung<br />
des Vereins ist das Vereinsvermögen nach Abzug<br />
der Schulden nach Ablauf eines Jahres gemeinnützigen<br />
oder mildtätigen Zwecken nach Maßgabe eines vom<br />
Vorstand beschlossenen Liquidationsplanes zuzuführen.<br />
Vorstehende Satzung wird hiermit beschlossen.<br />
Hamburg, den 01. Februar 2008<br />
<strong>Die</strong> Vorstandsmitglieder<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung des<br />
Versorgungswerkes der Innungen und<br />
Fachverbände im Bereich der <strong>Handwerk</strong>s-<br />
kammer e.V.<br />
am <strong>Die</strong>nstag, 14. Oktober 2008, um 17.oo Uhr,<br />
Konferenzraum der Geschäftsstelle der Landesinnung<br />
der Gebäudereiniger Hamburg, Bei Schuldts Stift 3,<br />
20355 Hamburg.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht des Vorsitzenden<br />
2. Gespräch mit Vertretern der Signal Iduna<br />
3. Jahresrechnung 2007 (Bericht der Rechnungsprüfer,<br />
Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung)<br />
4. Haushaltsverlauf 2008<br />
5. Haushaltsplanung 2009/Tischvorlage<br />
6. Verschiedenes<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Josef Katzer f.d.R Volker Okun<br />
- Vorsitzender - - Geschäftsführer -<br />
Vollversammlung der<br />
<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
<strong>Die</strong> nächste Sitzung der Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Hamburg findet statt am Donnerstag,<br />
dem 11. September 2008, um 17 Uhr im Plenarsaal der<br />
<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355<br />
Hamburg.<br />
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:<br />
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<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
1. Begrüßung<br />
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung der<br />
Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg am<br />
25. Juni 2008<br />
3. Bericht des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder und<br />
des Hauptgeschäftsführers<br />
4. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung des<br />
EAP in der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
5. Beschlussfassung zum Arbeitsprogramm der Umweltpartnerschaft<br />
2008–2013<br />
6. Informationen über den aktuellen Stand des<br />
ELBCAMPUS, Kompetenzzentrum der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />
Hamburg<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung<br />
der Satzung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
8. Beratung und Beschlussfassung über die Wahlen zur<br />
Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg im<br />
Jahr 2009<br />
9. Beschlussvorlage zur Einrichtung überbetrieblicher<br />
Unterweisungskurse im Ausbildungsberuf Metallbauer/in<br />
10. Beschlussvorlage zur Einrichtung überbetrieblicher<br />
Unterweisungskurse im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in<br />
11. Verschiedenes<br />
<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />
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September 2008 <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> 31