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Die Energie-Experten - Nord-Handwerk

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<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

AMtlicHEs<br />

Satzung des Vereins Versorgungswerk<br />

der Innungen und Fachverbände<br />

im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />

Hamburg e.V.<br />

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr<br />

Der Verein führt den Namen „Versorgungswerk der Innungen<br />

und Fachverbände im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />

Hamburg e. V.“. Er hat seinen Sitz in Hamburg<br />

und ist in das Vereinsregister einzutragen. Geschäftsjahr<br />

ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Zweck<br />

Ziel des Vereins ist die Unterstützung des <strong>Handwerk</strong>s<br />

insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der<br />

Rahmenbedingungen für die Altersversorgung der im<br />

<strong>Handwerk</strong> tätigen Unternehmer und ihrer Mitarbeiter.<br />

Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:<br />

a) Vertretung der Standpunkte des selbständigen <strong>Handwerk</strong>s<br />

zu Vorhaben und Entwicklungen im politischen<br />

Bereich,<br />

b) Kontaktpflege zu Anbietern privater Vorsorgeleistungen,<br />

c) Mitwirkung und Einflussnahme auf die Entwicklung<br />

für das <strong>Handwerk</strong> geeigneter Vorsorgeprodukte der<br />

Versicherungswirtschaft,<br />

d) Beratung der Mitglieder im Bereich der betrieblichen<br />

Altersversorgung sowie der Berufsunfähigkeitsvorsorge,<br />

Hinterbliebenenvorsorge und anderer Versicherungen,<br />

e) Beratung der Mitglieder im Bereich der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung,<br />

f) Förderung des <strong>Handwerk</strong>snachwuchses.<br />

Der Verein ist Fördermitglied im Gesamtverband des<br />

Hamburger <strong>Handwerk</strong>s e. V. und unterstützt diesen bei<br />

der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben.<br />

§ 3 Mitgliedschaft<br />

Mitglieder des Vereins können die Mitgliedsbetriebe der<br />

im Bereich der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg zusammengeschlossenen<br />

Innungen und Fachverbände sowie<br />

die <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg werden.<br />

<strong>Die</strong> Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den<br />

Verein, über den der Vorstand entscheidet.<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedschaft ist freiwillig.<br />

§ 4 Rechte und Pflichten<br />

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.<br />

Insbesondere sind sie berechtigt, sich an dem vom Verein<br />

mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen<br />

Gruppenversicherungsvertrag zu beteiligen. Sie sind<br />

aber auch verpflichtet, etwaige Beiträge nach Maßgabe<br />

einer von der Jahreshauptversammlung beschlossenen<br />

Beitragsordnung zu zahlen.<br />

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedschaft erlischt nur durch Kündigung, durch<br />

Ausschluss aus dem Verein, durch vollständige Aufgabe<br />

30 <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> September 2008<br />

des Betriebes (Stilllegung).<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedschaft kann gekündigt werden zum jeweiligen<br />

Schluss eines Geschäftsjahres (31. Dezember) durch<br />

eingeschriebenen Brief, der spätestens am vorhergehenden<br />

30. Juni bei der Geschäftsstelle des Vereins<br />

eingehen muss und mit Gründen versehen sein soll.<br />

Mitglieder können aus dem Verein ausgeschlossen werden,<br />

wenn sie ihre durch Satzung und Organbeschlüsse<br />

übernommenen Pflichten verletzen oder die Interessen<br />

der Mitglieder oder das Ansehen des Vereins in erheblicher<br />

Weise schädigen. Der Ausschluss erfolgt im Wege<br />

des Vorstandsbeschlusses nach schriftlicher Anhörung<br />

des Mitgliedes, gegen diesen Beschluss kann binnen<br />

zwei Wochen nach Zugang Einspruch erhoben werden,<br />

über den die Mitgliederversammlung entscheidet.<br />

<strong>Die</strong> Mitgliedschaft endet nicht durch Verlegung des Betriebssitzes<br />

außerhalb des Bezirkes, durch Übergang des<br />

Betriebes in den Bereich der zuständigen Industrie- und<br />

Handelskammer oder durch Wechsel des Betriebsinhabers.<br />

§ 6 Organe des Vereins<br />

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und<br />

der Vorstand.<br />

§ 7 Mitgliederversammlung<br />

Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder<br />

durch Veröffentlichung in einem offiziellen Organ der<br />

<strong>Handwerk</strong>skammern Flensburg, Hamburg, Lübeck<br />

und Schwerin (z. B. „<strong>Nord</strong>handwerk“) einberufen.<br />

<strong>Die</strong> Einladung ist mindestens zwei Wochen vor Beginn<br />

der Mitgliederversammlung zur Post zu geben bzw. im<br />

„<strong>Nord</strong>handwerk“ zu veröffentlichen. <strong>Die</strong> Frist beginnt<br />

mit der Aufgabe der Einladung zur Post bzw. dem<br />

Erscheinungstag des „ <strong>Nord</strong>handwerks“. Maßgebend<br />

bei schriftlicher Einladung ist der Poststempel. Eine<br />

ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal<br />

jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen<br />

werden einberufen, wenn es das Interesse des<br />

Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der<br />

Mitglieder die Einberufung unter Aufgabe der Gründe<br />

schriftlich verlangt.<br />

<strong>Die</strong> Mitgliederversammlung beschließt insbesondere<br />

über die Bestellung des Vorstandes, die Jahresrechnung<br />

und den Geschäftsbericht für die seit der letzen<br />

Mitgliederversammlung abgelaufenen Geschäftsjahre,<br />

die Entlastung des Vorstandes für abgelaufene<br />

Geschäftsjahre, die Beitragsordnung, den Haushaltsplan<br />

des folgenden Jahres sowie Satzungsänderungen und<br />

Auflösung des Vereins.<br />

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung<br />

ist beschlussfähig. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung<br />

wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder von<br />

seinem Vertreter geleitet. <strong>Die</strong> Mitgliederversammlung<br />

entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei<br />

Satzungsänderungen mit dreiviertel der Mehrheit der<br />

anwesenden Mitglieder. Jedes ordentliche in der Mit-<br />

gliederversammlung anwesende Mitglied hat nur ein<br />

Stimme.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung<br />

ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden<br />

zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied<br />

gegenzuzeichnen ist.<br />

§ 8 Beschlüsse außerhalb der Mitgliederversammlung<br />

Der Vorstand kann außerhalb der Mitgliederversammlung<br />

Beschlüsse der Mitglieder auf schriftlichem Wege<br />

herbeiführen. Maßgebend für die Beschlussfassung<br />

ist die Mehrheit der innerhalb von vier Wochen nach<br />

Versendung der Beschlussvorlage abgegebenen und<br />

bis zu diesem Zeitpunkt beim Verband eingegangenen<br />

Stimmen. Ein schriftlicher Beschluss ist wirksam, wenn<br />

nicht mehr als 10 Prozent der Mitglieder dem schriftlichen<br />

Verfahren binnen 4 Wochen nach Aufgabe der<br />

Beschlussvorlage zur Post (vgl. § 7 Abs. 1) widersprechen.<br />

Das Zustandekommen eines schriftlichen Beschlusses<br />

ist allen Mitgliedern unverzüglich schriftlich oder<br />

durch Veröffentlichung in einem offiziellen Organ der<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg (z. B. „<strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong>“)<br />

bekannt zu geben.<br />

§ 9 Vorstand<br />

Der Vorstand leitet den Verein verantwortlich entsprechend<br />

dem Vereinszweck und dem Gemeinwohl. Er<br />

vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Insbesondere obliegt ihm: die Führung der laufenden<br />

Geschäfte, die Erstattung des Geschäftsberichtes sowie<br />

die Erstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung.<br />

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 bis zu maximal<br />

7 Personen. Er wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte<br />

und verteilt die übrigen Ämter unter sich. Der Vorstandsvorsitzende<br />

und die übrigen Vorstandsmitglieder<br />

erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung,<br />

die vom Vorstand festgelegt wird. Vorstandsmitglieder<br />

werden für 6 Jahre gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt<br />

der bisherige Vorstand im Amt. Wiederholte Wahl des<br />

Vorstandes ist zulässig. Der Verein wird vertreten durch<br />

den Vorsitzenden bzw. durch den 1. Stellvertreter<br />

zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. <strong>Die</strong><br />

Letzteren sollen jedoch nur handeln, wenn der Vorsitzende<br />

verhindert ist. Der Vorstand ist berechtigt, zur<br />

Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben eine<br />

Geschäftsstelle unter der Leitung eines/r Geschäftsführers/in<br />

einzurichten.<br />

§ 10 Beiträge<br />

<strong>Die</strong> Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung,<br />

die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.<br />

§ 11 Rechnungsprüfung<br />

Für die regelmäßige Überprüfung des Haushalts-,<br />

Kassen- und Rechnungswesens bestellt die Mitgliederversammlung<br />

jeweils für drei Geschäftsjahre einen oder<br />

mehrere Rechnungsprüfer, die in der Mitgliederversammlung<br />

Bericht erstatten.<br />

AMtlicHEs<br />

§ 12 Auflösung<br />

<strong>Die</strong> Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem<br />

besonderen Zweck einzuberufenden außerordentlichen<br />

Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur<br />

Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von dreiviertel<br />

der Vereinsmitglieder erforderlich. <strong>Die</strong> Beschlussfassung<br />

erfolgt sodann mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden<br />

Mitglieder. Sollte die erste Versammlung nicht<br />

beschlussfähig sein, so ist frühestens nach 4 Wochen<br />

eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen, welche<br />

ohne weiteres beschlussfähig ist. <strong>Die</strong> Beschlussfassung<br />

in dieser Versammlung erfolgt ebenfalls mit Dreiviertelmehrheit<br />

der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Auflösung<br />

des Vereins ist das Vereinsvermögen nach Abzug<br />

der Schulden nach Ablauf eines Jahres gemeinnützigen<br />

oder mildtätigen Zwecken nach Maßgabe eines vom<br />

Vorstand beschlossenen Liquidationsplanes zuzuführen.<br />

Vorstehende Satzung wird hiermit beschlossen.<br />

Hamburg, den 01. Februar 2008<br />

<strong>Die</strong> Vorstandsmitglieder<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung des<br />

Versorgungswerkes der Innungen und<br />

Fachverbände im Bereich der <strong>Handwerk</strong>s-<br />

kammer e.V.<br />

am <strong>Die</strong>nstag, 14. Oktober 2008, um 17.oo Uhr,<br />

Konferenzraum der Geschäftsstelle der Landesinnung<br />

der Gebäudereiniger Hamburg, Bei Schuldts Stift 3,<br />

20355 Hamburg.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bericht des Vorsitzenden<br />

2. Gespräch mit Vertretern der Signal Iduna<br />

3. Jahresrechnung 2007 (Bericht der Rechnungsprüfer,<br />

Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung)<br />

4. Haushaltsverlauf 2008<br />

5. Haushaltsplanung 2009/Tischvorlage<br />

6. Verschiedenes<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Josef Katzer f.d.R Volker Okun<br />

- Vorsitzender - - Geschäftsführer -<br />

Vollversammlung der<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

<strong>Die</strong> nächste Sitzung der Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />

Hamburg findet statt am Donnerstag,<br />

dem 11. September 2008, um 17 Uhr im Plenarsaal der<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355<br />

Hamburg.<br />

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:<br />

Kein Wort zuviel.<br />

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<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

1. Begrüßung<br />

2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung der<br />

Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg am<br />

25. Juni 2008<br />

3. Bericht des Präsidenten, der Vorstandsmitglieder und<br />

des Hauptgeschäftsführers<br />

4. Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung des<br />

EAP in der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

5. Beschlussfassung zum Arbeitsprogramm der Umweltpartnerschaft<br />

2008–2013<br />

6. Informationen über den aktuellen Stand des<br />

ELBCAMPUS, Kompetenzzentrum der <strong>Handwerk</strong>skammer<br />

Hamburg<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung<br />

der Satzung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über die Wahlen zur<br />

Vollversammlung der <strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg im<br />

Jahr 2009<br />

9. Beschlussvorlage zur Einrichtung überbetrieblicher<br />

Unterweisungskurse im Ausbildungsberuf Metallbauer/in<br />

10. Beschlussvorlage zur Einrichtung überbetrieblicher<br />

Unterweisungskurse im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in<br />

11. Verschiedenes<br />

<strong>Handwerk</strong>skammer Hamburg<br />

Kein_Wort_zuviel.indd 1 15.02.2008 11:51:37 Uhr<br />

September 2008 <strong>Nord</strong><strong>Handwerk</strong> 31

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