Petrus Juni 2011 - August 2011 - Kirche Börßum
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Namibischer Chor zu Gast in Winnigstedt<br />
Bereits vor zwei Jahren war der<br />
Chor Thlokomela zu Gast in unserer<br />
Region und in diesem Jahr<br />
kommt er auch nach Winnigstedt.<br />
Wir erwarten ihn zu einem mitreißenden<br />
Konzert am Donnerstag,<br />
23. <strong>Juni</strong>, um 19:30 Uhr, in<br />
der Winnigstedter Apostelkirche.<br />
Der Eintritt ist frei, um Spenden<br />
für dieses großartige Projekt wird<br />
gebeten. Wer sich genauer informieren<br />
möchte, findet auf der<br />
Gemeindeversammlung<br />
Im Anschluss an den Festgottesdienst am Pfingstsonntag<br />
um 10:45 Uhr in der Winnigstedter Apostelkirche gibt es<br />
ein gemeinsames Mittagessen mit Gemeindeversammlung<br />
im Jugendheim, zu dem alle Gemeindeglieder ganz<br />
herzlich eingeladen sind.<br />
Neue Gottesdienstzeiten<br />
Wie sich in den vergangenen Monaten gezeigt hat, ist der<br />
Abstand zwischen den Gottesdiensten zu knapp bemessen,<br />
so dass es häufig eng wurde oder der Gottesdienst<br />
mit einiger Verspätung begann. Daher wird es ab dem 5.<br />
<strong>Juni</strong> eine sechsmonatige Probephase geben. Der erste<br />
Gottesdienst beginnt weiter um 9:30 Uhr, der zweite Gottesdienst<br />
um 10:45 Uhr. Ausnahmen sind die Feiertage.<br />
Ebenfalls konfirmiert<br />
Durch ein technisches Versehen wurden drei Konfirmanden<br />
aus Remlingen in der Auflistung vergessen: Christoph<br />
Borwik, Tim Fehse und Gina Dittrich wurden ebenfalls<br />
konfirmiert. Wir bitten um Entschuldigung.<br />
Neue Gebührenordnung<br />
Für Roklum gilt seit Ostermontag, 25. April, eine neue<br />
Friedhofsgebührenordnung. Sie ist im örtlichen Schaukasten<br />
ausgehängt und kann dort eingesehen werden.<br />
Homepage www.elcnam.org alle<br />
wichtigen Details.<br />
Die 13 Mitglieder von Thlokomela<br />
leben in den Armutsvierteln<br />
der namibischen Landeshauptstadt<br />
Windhoek. Aber sie lassen<br />
sich nicht unterkriegen. Statt dessen<br />
richten sie sich immer wieder<br />
auf mit ihrer Musik, im Aufleben<br />
lassen von traditionellen, afrikanischen<br />
Werten und verbinden<br />
dies mit ihrem christlichen Glauben.<br />
Friedhofsregelungen<br />
Die <strong>Kirche</strong>ngemeinde Winnigstedt gibt folgende Regelungen<br />
für die Friedhöfe in Klein und Groß Winnigstedt<br />
bekannt:<br />
��Ein für 30 Jahre gekauftes Grab kann bis einen Tag vor<br />
Ablauf dieser Zeit nach geltender Ordnung weiter belegt<br />
werden, womit sich die Nutzungszeit wiederum um 30<br />
Jahre (nach geltender Gebührensatzung) verlängert, selbst<br />
wenn das Grab vorzeitig „eingeebnet“ worden ist.<br />
��Statt von vorzeitiger Einebnung wird zukünftig von<br />
Gestaltungsveränderung gesprochen.<br />
��Alle Gestaltungsveränderungen vor Ablauf der 30 Jahre<br />
bedürfen eines schriftlichen Antrages an den <strong>Kirche</strong>nvorstand<br />
der <strong>Kirche</strong>ngemeinde Winnigstedt.<br />
��Der <strong>Kirche</strong>nvorstand wird alle Anträge auf seiner<br />
nächsten Sitzung wohlwollend prüfen.<br />
��Seit 1984 ist die Einebnungsgebühr bereits in der<br />
Gesamtsumme beim Gräberkauf enthalten. Somit entfallen<br />
für die Angehörigen in der Regel weitere Kosten<br />
bei vorzeitiger Gestaltungsveränderung.<br />
��Der <strong>Kirche</strong>nvorstand hat beschlossen, alle Grabsteine in<br />
Absprache mit den Angehörigen bis zum Ablauf der<br />
Ruhefrist (in der Regel 30 Jahre) stehen zu lassen. Darüber<br />
hinaus behält sich der <strong>Kirche</strong>nvorstand vor, Grabsteine<br />
auf eigene Verantwortung länger stehen zu lassen,<br />
wenn es dem Bild des Friedhofs dient.<br />
Seite 9 Gesamtpfarrverband Asse