21.01.2013 Aufrufe

zum Handout

zum Handout

zum Handout

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

) Sonderproblem:<br />

Dürfen GKVen gemeinsam beschaffen?<br />

• Danach gilt ab 2011:<br />

• GKVen auch nach Ansicht des Gesetzgebers keine Unternehmen<br />

• aber: § 1 GWB wird analog auf GKVen und deren Beschaffungsverhalten<br />

angewendet<br />

• daneben gelten weiter die §§ 19-21 GWB<br />

• Zuständig zur Prüfung/Verfolgung werden die Kartellbehörden und die<br />

Zivilgerichte sein<br />

• Ergebnis: Ab 20111 werden sich die Kartellbehörden/Gerichte nicht mehr<br />

darauf beziehen können, dass sie Kartellrecht gerne prüfen würden, aber nicht<br />

können (§69 SGB V)<br />

Es werden insbesondere die Fragen zu klären sein, ob<br />

~ durch vergaberechtliches Mittel der Losaufteilung<br />

Verstoß gegen § 1 GWB ausscheidet<br />

~ § 19-21 allein deshalb ausscheiden, weil gerade ein Vergabeverfahren<br />

durchgeführt wird (so bisher LSG)<br />

© Bird & Bird LLP 2010<br />

Seite 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!