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Dr. Christine Maimann

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Beschwerdeverfahren<br />

(§§<br />

63 ff. GWB)<br />

� Beschwerdeinstanz = Tatsacheninstanz<br />

vor allem die Abgrenzung des relevanten Marktes (§§ 36 Abs. 1, 19 GWB)<br />

ist Sache des Tatrichters, da sie wesentlich von den tatrichterlich<br />

festzustellenden Gegebenheiten des Marktes abhängt<br />

� Untersuchungsgrundsatz (§ 70 Abs. 1 GWB)<br />

=<br />

Amtsermittlungsprinzip<br />

� Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 71 Abs. 1<br />

GWB)<br />

Auswertung und Würdigung des gesamten Streitund Tatsachenstoffes ohne Bindung an feste Beweisregeln<br />

Richterin am OLG <strong>Dr</strong>. <strong>Christine</strong> <strong>Maimann</strong> -<br />

FIW Seminar 24.11.2011

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