Die elektronische Bilanz und Steuer-Taxonomie
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VII. Ausblick<br />
In einem ersten Schritt ist zunächst der bestehende Kontenrahmen im Hinblick auf die endgültige <strong>Taxonomie</strong> vom<br />
5.10.2011 so früh wie möglich zu analysieren <strong>und</strong> anzupassen. Dadurch wird sich in den meisten Fällen die Anzahl<br />
der Konten, die in der Buchhaltung eingerichtet <strong>und</strong> gepflegt werden müssen, erhöhen. Im Fall eines gesamten<br />
Konzerns, kann dies zur Notwendigkeit von ein bis zwei zusätzlichen Mitarbeitern führen (Geberth/Burlein, DB<br />
2011 Heft 31, M11). Allerdings gibt es in der Literatur auch Stimmen, die in dem Projekt E-<strong>Bilanz</strong> Möglichkeiten<br />
zur Kostensenkung <strong>und</strong> Effizienzverbesserung für die betroffenen Unternehmen sehen. So können Arbeitskreise<br />
mit Mitarbeitern der <strong>Steuer</strong>abteilung, des Rechnungswesens, IT-<strong>Die</strong>nstleistern <strong>und</strong> steuerlichen Beratern auch<br />
dazu genutzt werden, neben der Implementierung der E-<strong>Bilanz</strong> interne Prozesse zu hinterfragen bzw. die Einführung<br />
einer Tax Compliance Strategie zu erörtern. Ziel einer solchen Strategie ist eine effiziente <strong>und</strong> vorausschauende<br />
<strong>Steuer</strong>planung nach den Bedürfnissen des Unternehmens, die dazu dient steuerliche Risiken rechtzeitig zu<br />
erkennen <strong>und</strong> zu kontrollieren. Risiken werden dabei vor allem durch Mitarbeiter in der <strong>Steuer</strong>abteilung begründet<br />
(Streck/Mack/Schwedhelm, Tax Compliance, 359 ff.). Um einen hohen Tax Compliance Faktor zu erreichen, sind<br />
daher die Qualifikationen <strong>und</strong> Kenntnisse dieser Mitarbeiter durch regelmäßige Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen zu fördern.<br />
Denn ein hoher Faktor kann zu einem besseren Vertrauensverhältnis für den <strong>Steuer</strong>pflichtigen führen (Seer,<br />
DStR 2008, 1555).<br />
VIII. Fazit<br />
Bei einem Vergleich des endgültigen BMF-Schreibens vom 28.9.2011 mit dem ersten Entwurf aus dem Jahr 2010<br />
zeigt sich, dass die Verwaltung den <strong>Steuer</strong>pflichtigen deutlich entgegen gekommen ist. Ausdrücklich zu begrüßen<br />
sind die Ausführungen hinsichtlich der Verwendbarkeit von Auffangpositionen <strong>und</strong> die Erhöhung derselben. Auch<br />
die deutliche Reduzierung der Mussfelder ist aus Sicht der <strong>Steuer</strong>pflichtigen positiv zu werten. Dabei scheint das<br />
BMF merklich von dem Ziel geleitet worden zu sein, die E-<strong>Bilanz</strong> als Ganzes nicht zu gefährden. Insbesondere<br />
aus den Reihen der anschlussgeprüften Unternehmen wäre mit starkem Widerstand zu rechnen gewesen, sofern<br />
die Verwaltung an ihrer bisherigen Auffassung hinsichtlich der Mussfelder <strong>und</strong> Auffangpositionen festgehalten<br />
hätte. Allerdings müssen bilanzierende Unternehmen auch künftig mit möglichen Anpassungen aufgr<strong>und</strong> jährlicher<br />
<strong>Taxonomie</strong>-Updates rechnen.<br />
Zusammen mit der Verpflichtung zur <strong>elektronische</strong>n Übermittlung sämtlicher Ertragsteuererklärungen ab dem<br />
Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2011, stellt die E-<strong>Bilanz</strong> einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer<br />
papierlosen <strong>Steuer</strong>erhebung dar. Im Hinblick auf eine medienbruchfreie <strong>Steuer</strong>verwaltung <strong>und</strong> einer Modernisierung<br />
des Besteuerungsverfahrens sind diese Umstellungen folgerichtig. Allerdings wäre eine offene Adressierung<br />
der bekannten Zielsetzung „Einführung eines Risikomanagementsystems“ durch die Verwaltung wünschenswert<br />
gewesen. Schließlich kann ein solches für die ehrlichen <strong>und</strong> fürsorglichen Unternehmen Vorteile bringen.<br />
Durch die Nichtbeanstandungsregelungen <strong>und</strong> geplanten Aktualisierungen der <strong>Taxonomie</strong> wird klar, dass es im<br />
Ergebnis zu einer stufenweisen Einführung der E-<strong>Bilanz</strong> kommt. Daher ist in der Anfangsphase der verpflichtenden<br />
Übermittlung der E-<strong>Bilanz</strong> mit einer hohen Kompromissbereitschaft der Finanzverwaltung zu rechnen. <strong>Die</strong>ses<br />
Entgegenkommen sollte jedoch von den betroffenen <strong>Steuer</strong>pflichtigen nicht falsch gedeutet, sondern als Möglichkeit<br />
für eine korrekte Implementierung der E-<strong>Bilanz</strong> genutzt werden.