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Amtsblatt Ausgabe 2011-06 - Bad Sulza

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<strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> - 4 - Nr. 6/<strong>2011</strong><br />

5. Durch das Unternehmen entstehende Schäden an Grundstücken<br />

und gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen<br />

sollen frühzeitig im möglichen Umfang abgewendet werden<br />

und die landeskulturellen Nachteile in der Feldmark unter<br />

Beachtung der vorliegenden Landschaftskultur umgehend<br />

behoben werden.<br />

Somit überwiegen das öffentliche und das gemeinschaftliche Interesse<br />

aller Beteiligten an der sofortigen Durchführung des<br />

Flurbereinigungsverfahrens gegenüber dem möglichen privaten<br />

Interesse einzelner Beteiligter.<br />

Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung<br />

dieses Flurbereinigungsbeschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr.<br />

4 VwGO sind somit gegeben.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß §<br />

80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes<br />

Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-2<strong>06</strong>, 39104 Magdeburg, Antrag<br />

auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs<br />

gestellt werden.<br />

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden.<br />

In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer<br />

qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz<br />

zu versehen.<br />

2. Ausfertigung<br />

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und<br />

Forsten Süd<br />

- Flurneuordnungsbehörde -<br />

Müllnerstr. 59<br />

<strong>06</strong>667 Weißenfels<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Flurbereinigungsverfahren <strong>Bad</strong> Kösen (OU) Verf. Nr. 611/47<br />

BLK 005<br />

Ladung<br />

zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (TG)<br />

Flurbereinigung <strong>Bad</strong> Kösen (OU)<br />

1. Das Landesverwaltungsamt, hat mit Beschluss vom<br />

01.11.2010 die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens<br />

<strong>Bad</strong> Kösen (OU) angeordnet.<br />

Diese wurde im Nachgang, mit Anordnung des Landesverwaltungsamtes<br />

vom 19.04.<strong>2011</strong>, gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4<br />

der Verwaltungsgerichtsordnung für sofort vollziehbar erklärt.<br />

2. Nach §§ 21 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I S 546) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150), ist nunmehr ein<br />

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wählen.<br />

statt.<br />

Dieser Termin zur Wahl des Vorstandes findet am<br />

Donnerstag, den 07.07.<strong>2011</strong>, um 18.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus in <strong>06</strong>618 Prießnitz<br />

3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen<br />

Es liegt im Interesse der Teilnehmer, sich an der Wahl zu beteiligen.<br />

4. Wahlberechtigt sind gemäß § 21 Abs. 3 und § 10 Nr. 1<br />

FlurbG die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden<br />

Grundstücke und Erbbauberechtigte ( Teilnehmer)<br />

oder deren Bevollmächtigte.<br />

Der Bevollmächtigte hat sich durch schriftliche Vollmacht<br />

auszuweisen.<br />

Soweit sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben<br />

oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den<br />

gesetzlichen Vertretern zu.<br />

Soweit juristische Personen Teilnehmer sind, werden sie<br />

durch die gesetzlich vorgesehenen Organe vertreten.<br />

5. Wählbar ist jeder Volljährige und in seiner Geschäftsfähigkeit<br />

unbeschränkte Staatsbürger, auch wenn er nicht Teilnehmer<br />

am Verfahren ist.<br />

Wahlvorschläge und Bewerbungen können vorab im Amt für<br />

Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr.<br />

59 in <strong>06</strong>667 Weißenfels oder im Wahltermin vorgebracht<br />

werden.<br />

6. Einzelheiten des Wahlmodus regelt die Wahlsatzung, die im<br />

Wahltermin bekannt gegeben wird.<br />

7. Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein<br />

neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurneuordnungsbehörde<br />

gemäß § 21 Abs. 4 FlurbG Mitglieder<br />

des Vorstands und Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen<br />

Berufsvertretung bestellen.<br />

Die Wahlberechtigten werden hiermit zu Wahl geladen.<br />

Weißenfels, d. 04.05.<strong>2011</strong><br />

Ronneburg<br />

Sachgebietsleiterin - DS -<br />

Auslegung<br />

Die hier veröffentlichte<br />

- Anordnung der sofortigen Vollziehung des Flurbereinigungsbeschlusses<br />

vom 01.11.2010<br />

und<br />

- die Ladung zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />

(TG) Flurbereinigung <strong>Bad</strong> Kösen (OU)<br />

werden vom 24.<strong>06</strong>. bis 08.07.<strong>2011</strong> in der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong><br />

<strong>Sulza</strong>, SG Liegenschaften, und in der Gemeinde Großheringen<br />

zur Einsicht ausgelegt.<br />

Gemeinde Ködderitzsch<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO - vom 16.08.1993, in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3<br />

des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung -<br />

ThürBekVO wird die<br />

bekannt gemacht.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Ködderitzsch<br />

(Kreis Weimarer Land)<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong>

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