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Amtsblatt Ausgabe 2011-06 - Bad Sulza

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<strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> - 6 - Nr. 6/<strong>2011</strong><br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

<strong>Ausgabe</strong>n mit 246.160,00 EUR<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

<strong>Ausgabe</strong>n mit 35.310,00 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 0 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

wird auf 0 EUR festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 300 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von <strong>Ausgabe</strong>n nach dem Haushaltsplan wird auf 41.020,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2011</strong> in Kraft.<br />

Obertrebra, den 5. Mai <strong>2011</strong><br />

Dieter Feldrappe Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Rannstedt<br />

Beschlüsse der 10. Sitzung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Rannstedt<br />

vom 3. Mai <strong>2011</strong><br />

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der<br />

Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung durch den Gemeinderat.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Beschlussnummer 37 - 10 / <strong>2011</strong><br />

Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der<br />

letzten Gemeinderatssitzung vom 01.02.<strong>2011</strong><br />

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.<br />

Beschlussnummer 38 - 10 / <strong>2011</strong><br />

Beschluss über die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer<br />

A und die Gewerbesteuer<br />

Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen.<br />

Beschlussnummer 39 - 10 / <strong>2011</strong><br />

Beschluss über die Haushaltssatzung der Gemeinde Rannstedt<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.<br />

Beschlussnummer 40 - 10 / <strong>2011</strong><br />

Beschluss über den Finanzplan der Gemeinde Rannstedt<br />

für den Zeitraum 2010<br />

bis 2014<br />

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.<br />

Die Beschlüsse können im vollen Wortlaut zu den Sprechzeiten<br />

im Gemeindeamt eingesehen werden.<br />

Horst Krocker<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß § 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO - vom 16.08.1993, in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3<br />

des Gesetzes vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung -<br />

ThürBekVO wird die<br />

bekannt gemacht.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Rannstedt<br />

(Kreis Weimarer Land)<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Beschluss - und Genehmigungsvermerk<br />

Mit Beschluss vom 03.05.<strong>2011</strong>, Beschluss-Nr. 39 - 10 / <strong>2011</strong>,<br />

hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung <strong>2011</strong> mit Haushaltsplan<br />

und Anlagen beschlossen.<br />

Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit<br />

Schreiben vom 26.05.<strong>2011</strong>, Faxeingang am 26.05.<strong>2011</strong>, bestätigt.<br />

Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt.<br />

Gemäß § 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan<br />

in der Zeit vom<br />

24.<strong>06</strong>.<strong>2011</strong> bis zum 08.07.<strong>2011</strong> in der Stadtkasse der Stadtverwaltung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong>,<br />

Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung<br />

und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres<br />

nach § 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Sulza</strong> zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.<br />

Belehrung gemäß § 21 Absatz (4) ThürKO:<br />

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht<br />

die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung<br />

betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes<br />

innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung<br />

geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden<br />

sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann<br />

sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich.<br />

Horst Krocker<br />

Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Rannstedt<br />

(Kreis Weimarer Land)<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und des § 55 der Thüringer<br />

Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Gemeinde Rannstedt<br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2011</strong> wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und<br />

<strong>Ausgabe</strong>n mit 148.450,00 EUR

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