Sitzung vom 26.10.2009 Antrag von Gemeinderat ... - Frammersbach
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Zeitpunkt die neue Fußwegeverbindung zwischen Gewerbestraße und Radweg, entlang der<br />
Grundstücksgrenze Rhön-Montage-Fernmeldebau GmbH/Baustoff Mill noch nicht realisiert<br />
war. Außerdem stand der Verkauf der gemeindlichen Flnr. 3400/36 (Wertstoffhof)noch nicht<br />
im Raum.<br />
In der Zwischenzeit wurde der Ersatz-Fußweg zwischen den Grundstücken der Rhön-<br />
Montage-Fernmeldebau GmbH und <strong>von</strong> Baustoff Mill (Flrn. 3400/42) auf Kosten der Rhön-<br />
Montage-Fernmeldebau GmbH hergestellt. Außerdem hat die Rhön-Montage-Fernmeldebau<br />
GmbH das gemeindliche Grundstück Flnr. 3400/36 erworben. Über die Stichstraße mit<br />
Wendehammer werden damit nur noch die Grundstücke Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5,<br />
alle im Eigentum der Rhön-Montage-Fernmeldebau GmbH und das Grundstück Flnr. 3400/35<br />
im Eigentum der Wolfgang Büdel GmbH und Co. KG erschlossen. Hierdurch ergibt sich eine<br />
neue Sachlage zur Beurteilung zur beantragten Auflösung des Wendehammers, der eine<br />
gemeinsame gewerbliche Nutzung der Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5 erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Die Wolfgang Büdel GmbH u. Co.KG hat bereits im Zusammenhang mit der <strong>Antrag</strong>stellung<br />
im Jahre 2001 mit Schreiben <strong>vom</strong> 11.12.2001 erklärt, dass sie mit einer Auflösung des<br />
Wendehammers in der Verlängerung der gemeinsamen Grenze der Grundstücke Flnr. 3400/35<br />
und 3900/5 einverstanden ist. Durch die hierdurch entstehende Halbierung der<br />
Wendehammerfläche verliert dieser seine Funktion. Die nun vorgesehene zusätzliche<br />
Auflösung einer Wendehammerteilfläche in der Verlängerung der südlichen Grenze der Flnr.<br />
3400/36 hat damit keine besonders relevanten Auswirkungen auf das Nachbargrundstück<br />
Flnr. 3400/35.<br />
Die Flnr. 3400/7 ist als Ortsstraße nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz gewidmet.<br />
Nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG kann eine Straße oder Straßenteilfläche, die jede<br />
Verkehrsbedeutung verloren hat, durch Verfügung der Gemeinde eingezogen werden.<br />
Dadurch, dass die Grundstücke Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5 durch einen Eigentümer<br />
genutzt werden, kann man <strong>von</strong> einem Wegfall der Verkehrsbedeutung ausgehen. Um spätere<br />
Probleme auszuscheiden, sollten die Grundstücke Flnr. 3900/4 und 3900/5 verschmolzen<br />
werden.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einer Auflösung des Wendehammers der Gemeindestraße Flnr.<br />
3400/7 zuzustimmen. Die Stichstraße Flnr. 3400/7 bleibt als Verkehrsfläche in der<br />
Verlängerung der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Flnr. 3400/35 und 3900/5 und in der<br />
Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze der Flnr. 3400/36 als Ortsstraße bestehen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Vergabe <strong>von</strong> Leistungen für den Bauhofneubau<br />
A) Bodenbelagsarbeiten<br />
Sachverhalt:<br />
Die beschränkte Ausschreibung für die Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des<br />
gemeindlichen Bauhofes wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:<br />
1. Sybotec, <strong>Frammersbach</strong> 4.153,99 €<br />
2. Aull, <strong>Frammersbach</strong> 4.669,56 €<br />
3. Rief, Laufach 4.716,57 €<br />
4. Nonnenmacher, Lohr 5.364,52 €<br />
5. Charwat, Lohr 5.450,91 €<br />
6. Uhl, <strong>Frammersbach</strong> 5.648,34 €<br />
7. Heimbach, Lohr 5.779,47 €