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Sitzung vom 26.10.2009 Antrag von Gemeinderat ... - Frammersbach

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Zeitpunkt die neue Fußwegeverbindung zwischen Gewerbestraße und Radweg, entlang der<br />

Grundstücksgrenze Rhön-Montage-Fernmeldebau GmbH/Baustoff Mill noch nicht realisiert<br />

war. Außerdem stand der Verkauf der gemeindlichen Flnr. 3400/36 (Wertstoffhof)noch nicht<br />

im Raum.<br />

In der Zwischenzeit wurde der Ersatz-Fußweg zwischen den Grundstücken der Rhön-<br />

Montage-Fernmeldebau GmbH und <strong>von</strong> Baustoff Mill (Flrn. 3400/42) auf Kosten der Rhön-<br />

Montage-Fernmeldebau GmbH hergestellt. Außerdem hat die Rhön-Montage-Fernmeldebau<br />

GmbH das gemeindliche Grundstück Flnr. 3400/36 erworben. Über die Stichstraße mit<br />

Wendehammer werden damit nur noch die Grundstücke Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5,<br />

alle im Eigentum der Rhön-Montage-Fernmeldebau GmbH und das Grundstück Flnr. 3400/35<br />

im Eigentum der Wolfgang Büdel GmbH und Co. KG erschlossen. Hierdurch ergibt sich eine<br />

neue Sachlage zur Beurteilung zur beantragten Auflösung des Wendehammers, der eine<br />

gemeinsame gewerbliche Nutzung der Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5 erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Die Wolfgang Büdel GmbH u. Co.KG hat bereits im Zusammenhang mit der <strong>Antrag</strong>stellung<br />

im Jahre 2001 mit Schreiben <strong>vom</strong> 11.12.2001 erklärt, dass sie mit einer Auflösung des<br />

Wendehammers in der Verlängerung der gemeinsamen Grenze der Grundstücke Flnr. 3400/35<br />

und 3900/5 einverstanden ist. Durch die hierdurch entstehende Halbierung der<br />

Wendehammerfläche verliert dieser seine Funktion. Die nun vorgesehene zusätzliche<br />

Auflösung einer Wendehammerteilfläche in der Verlängerung der südlichen Grenze der Flnr.<br />

3400/36 hat damit keine besonders relevanten Auswirkungen auf das Nachbargrundstück<br />

Flnr. 3400/35.<br />

Die Flnr. 3400/7 ist als Ortsstraße nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz gewidmet.<br />

Nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG kann eine Straße oder Straßenteilfläche, die jede<br />

Verkehrsbedeutung verloren hat, durch Verfügung der Gemeinde eingezogen werden.<br />

Dadurch, dass die Grundstücke Flnr. 3400/36, 3900/4 und 3900/5 durch einen Eigentümer<br />

genutzt werden, kann man <strong>von</strong> einem Wegfall der Verkehrsbedeutung ausgehen. Um spätere<br />

Probleme auszuscheiden, sollten die Grundstücke Flnr. 3900/4 und 3900/5 verschmolzen<br />

werden.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einer Auflösung des Wendehammers der Gemeindestraße Flnr.<br />

3400/7 zuzustimmen. Die Stichstraße Flnr. 3400/7 bleibt als Verkehrsfläche in der<br />

Verlängerung der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Flnr. 3400/35 und 3900/5 und in der<br />

Verlängerung der südlichen Grundstücksgrenze der Flnr. 3400/36 als Ortsstraße bestehen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Vergabe <strong>von</strong> Leistungen für den Bauhofneubau<br />

A) Bodenbelagsarbeiten<br />

Sachverhalt:<br />

Die beschränkte Ausschreibung für die Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des<br />

gemeindlichen Bauhofes wurde mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:<br />

1. Sybotec, <strong>Frammersbach</strong> 4.153,99 €<br />

2. Aull, <strong>Frammersbach</strong> 4.669,56 €<br />

3. Rief, Laufach 4.716,57 €<br />

4. Nonnenmacher, Lohr 5.364,52 €<br />

5. Charwat, Lohr 5.450,91 €<br />

6. Uhl, <strong>Frammersbach</strong> 5.648,34 €<br />

7. Heimbach, Lohr 5.779,47 €

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