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Gemeinderat vom 14.12.2009 Beschluss zum ... - Frammersbach

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<strong>Gemeinderat</strong> <strong>vom</strong> <strong>14.12.2009</strong><br />

<strong>Beschluss</strong> <strong>zum</strong> Antrag der SPD-Fraktion auf Umbesetzung der <strong>Gemeinderat</strong>sausschüsse<br />

Sachverhalt:<br />

Norbert Friedel, der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, schlägt aufgrund des<br />

nachrückens von Silvia Häuser für Peter Blatz folgende Umbesetzungen in den Ausschüssen<br />

des Marktgemeinderates vor:<br />

Ferien- und Sofortausschuss:<br />

Silvia Häuser 2. Vertreter für Norbert Friedel<br />

Verbandsräte für den Schulverband:<br />

Silvia Häuser Verbandsrat anstelle von Christian Holzemer<br />

Vertreter für den Kindergartenbauausschuss:<br />

Silvia Häuser Mitglied anstelle von Peter Blatz<br />

Delegierte <strong>zum</strong> Verkehrsverein:<br />

Silvia Häuser Delegierte anstelle von Christian Holzemer<br />

<strong>Beschluss</strong>:<br />

Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, die Besetzung des Ferien- und<br />

Sofortausschusses, des Kindergartenbauausschusses, der Verbandsräte für den Schulverband<br />

und der Delegierten für den Verkehrsverein, entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion zu<br />

ändern.<br />

<strong>Beschluss</strong> zur Erweiterung der Förderrichtlinien für die Ortsvereine<br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeinderäte Elisabeth Keßler und Theo Anderlohr haben mit Schreiben <strong>vom</strong><br />

08.05.2009 einen Antrag auf Erweiterung der Förderrichtlinien für Ortsvereine gestellt. Auf<br />

der Grundlage dieses Antrages und einer Anregung aus dem Workshop <strong>vom</strong> 07./08.11.2009<br />

hat der Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur am 19.11.2009 dem <strong>Gemeinderat</strong> empfohlen,<br />

die Vereinsförderrichtlinien wie folgt zu erweitern:<br />

Förderung von Freizeitmaßnahmen<br />

Um die aktive Jugendarbeit in <strong>Frammersbach</strong> zu unterstützen, fördert die Gemeinde<br />

Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Aufenthalten sowie in Selbstverpflegungshäusern.<br />

- Mindestdauer:<br />

2 Tage, wobei An- und Abreisetag zusammen als 1 Tag gelten<br />

- Höchstdauer: 7 Tage<br />

- Höchstalter: 21 Jahre<br />

- Mindestteilnehmer: 7 Jugendliche und 1 Betreuer<br />

- Höhe des Zuschusses: € 5,00 je Teilnehmer und Tag.<br />

- Je angefangene 7 Kinder und Jugendliche wird ein Betreuer in gleicher Weise gefördert.<br />

- Erforderliche Unterlagen:<br />

Ausschreibung, Teilnehmerliste mit eigenhändiger Unterschrift, Altersangabe und<br />

Wohnort und kurzer Programmablauf<br />

Jugendleiterausbildung und -fortbildung, Jugendbildungsmaßnahmen<br />

Für Jugendleiterausbildung und -fortbildung wird ein Zuschuss an die Vereine gewährt.


- Höhe des Zuschusses:<br />

Bis zu 50 % der Teilnehmerkosten und Fahrtkosten der DB II. Klasse oder km-Geld<br />

(entspr. des Bayer. Reisekostengesetzes) , maximal 100,00 € pro Person und Jahr<br />

- Antragsberechtigung und Antragsverfahren:<br />

Teilnehmer mit Wohnsitz in <strong>Frammersbach</strong> von Vereinen, Verbänden und Organisationen<br />

der Marktgemeinde <strong>Frammersbach</strong><br />

- Mindestalter: 16 Jahre<br />

- Erforderliche Unterlagen:<br />

Ausschreibung des Kurses, Bestätigung der durchführenden Organisation über die<br />

Teilnahme und Lehrgangsthematik, Programm, Belege (Fahrtkosten, Kursgebühren, etc.)<br />

Besondere Maßnahmen<br />

Besondere Unternehmungen können im Rahmen der Haushaltsmittel in Absprache mit dem<br />

Ausschuss Sport/Jugend/Kultur bezuschusst werden. Über die Zuschusshöhe wird im<br />

Einzelfall in Verbindung mit dem Ausschuss Sport/Jugend/Kultur entschieden. Hierzu ist<br />

mindestens vier Wochen vor der Maßnahme eine Voranmeldung mit Beschreibung<br />

vorzulegen.<br />

Förderung von Veranstaltungen in der TuS-Halle<br />

Nach dem <strong>Beschluss</strong> <strong>vom</strong> 10.10.1994 übernimmt der Markt <strong>Frammersbach</strong> die Hallenmiete<br />

für die TuS-Halle für eine kulturelle Veranstaltung pro Jahr. Dies gilt vor allem für den<br />

Spielmanns- und Fanfarenzug, den Arbeitergesangverein Sängerlust, den Heimat- und<br />

Wanderverein, die Trachten- und Volkstanzgruppe, den Musikverein, die Aubachmusikanten<br />

und die Faschingsvereinigung.<br />

Voraussetzung für die Förderung ist eine aktive Jugendarbeit in den entsprechenden Vereinen.<br />

Als kulturelle Veranstaltungen zählen hierbei nur Veranstaltungen, in der die<br />

Vereinsmitglieder selbst ihre Leistungen im Rahmen einer allgemeinen öffentlichen<br />

Veranstaltung darstellen. Die Förderung soll von einer auf zwei Veranstaltungen pro<br />

Kalenderjahr erhöht werden.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt auf Empfehlung des Ausschuss für Jugend, Sport und<br />

Kultur die Förderkriterien für Ortsvereine in der Fassung <strong>vom</strong> 05.11.2007 ab dem<br />

Kalenderjahr 2010 zu erweitern.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung und <strong>Beschluss</strong>fassung zu der 4. Fassung des überarbeiteten Gemeindeleitbilds<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen des Workshops des Marktgemeinderates am 07./08.11. 2009 wurden das<br />

Gemeindeleitbild, soweit noch nicht erfolgt um die wesentlichen Ziele des integrierten<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzepts ergänzt und an die Zielsetzungen aus dem Projekt<br />

„Ortsmarketing“ angepasst. In der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss <strong>vom</strong> 23.11.2009<br />

erfolgte eine weitere Ergänzung. Dem <strong>Gemeinderat</strong> wird das aktuelle Leitbild in der Fassung<br />

<strong>vom</strong> 23.11.2009 im Detail vorgestellt.<br />

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses <strong>vom</strong> 23.11.2009 beschließt der<br />

Marktgemeinderat die Genehmigung des Leitbilds in der Fassung <strong>vom</strong> 23.11.2009. Das<br />

Gemeindeleitbild ist im 1. Halbjahr 2010 den Bürgern in einer Bürgerversammlung zur<br />

abschließenden Beratung durch die Bürger vorzustellen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig


<strong>Beschluss</strong> zur 1. Änderung der Friedhofssatzung<br />

Sachverhalt:<br />

Im Rahmen der Prüfung des Ortsrechts auf Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

ergibt sich für die Friedhofssatzung Änderungsbedarf. Auf der Grundlage der Leitfassung des<br />

Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung erfolgte die Überarbeitung des § 34 der<br />

Friedhofssatzung. Weiter ergeben sich Änderungen für den § 10 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 der<br />

Friedhofssatzung. Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung wurde dem<br />

Marktgemeinderat vor der Sitzung zugestellt. Aufgrund eines Schreibens des Bayer.<br />

Staatsministeriums des Innern <strong>vom</strong> 07.12.2009 war noch eine Überarbeitung der<br />

Änderungssatzung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Änderungen werden dem<br />

<strong>Gemeinderat</strong> im Detail erläutert.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die<br />

Bestattungseinrichtungen des Marktes <strong>Frammersbach</strong> (Friedhofssatzung) zu genehmigen. Die<br />

Änderungssatzung liegt dem Protokoll in der Anlage bei und wird <strong>zum</strong> Bestandteil dieses<br />

<strong>Beschluss</strong>es erklärt.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung und <strong>Beschluss</strong> zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für<br />

Wasserhausanschlüsse<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> Bundesministerium für Finanzen <strong>vom</strong> 04.07.2000 wurde bestimmt, dass<br />

das Legen von Wasserleitungen einschließlich der Wasserhausanschlüsse als selbstständige<br />

Hauptleistung anzusehen ist, die dem allgemeinen vollen Umsatzsteuersatz unterliegt. Noch<br />

mit <strong>Beschluss</strong> des BayVGH <strong>vom</strong> 13.11.2006 wurde die Richtigkeit des vollen<br />

Umsatzsteuersatzes bei der Veranlagung der Herstellungsbeiträge bestätigt.<br />

Mit BFH-Urteil <strong>vom</strong> 08.10.2008 wurde klargestellt, dass die Verbindung des<br />

Wasserverteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers, das sogenannte Legen<br />

eines Hausanschlusses, durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert<br />

berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und deshalb mit dem<br />

ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist. Unter den ermäßigten Steuersatz fallen auch die<br />

Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge.<br />

Eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Umsatzsteuer ist rückwirkend bis 12.08.2000<br />

möglich. Die <strong>vom</strong> Bayerischen Staatsministerium des Innern und <strong>vom</strong> Bayerisches<br />

Landesamt für Steuern vorgeschlagene Vorgehensweise wird auch <strong>vom</strong> Bayerischen<br />

Gemeindetag unterstützt. Die Berichtigung soll hiernach nur auf Antrag erfolgen. Dies hat<br />

folgende Gründe:<br />

- Wer vorsteuerabzugsberechtig ist, erhält nichts zurück. Im Antrag wird Vorsteuerabzug<br />

abgefragt.<br />

- Berechtigt ist nur der ursprünglich Leistende, das ist häufig der Bauträger.<br />

- Bei Eigentümerwechsel helfen Anträge, den ursprünglich Leistenden herauszufinden.<br />

- Die Berichtigung muss dem Berechtigten zugehen. Fehler bei der Zustellung gehen zu<br />

Lasten der Gemeinde.<br />

- Bei Todesfällen sollen sich die Erben melden.<br />

Ein Muster eines Antragformulars wurde <strong>vom</strong> Bayerischen Gemeindetag bereits erstellt.


Die <strong>Beschluss</strong>fassung ist erforderlich, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung<br />

gibt. Es ist also eine „Grundtenorentscheidung“ im <strong>Gemeinderat</strong> zu treffen. Der Bayerische<br />

Gemeindetag empfiehlt hier dringend eine Rückerstattung nur auf Antrag und die Festlegung<br />

einer Antragsfrist bis zu einem Stichtag. Gut vertretbar wäre hier beispielsweise der<br />

30.06.2010.<br />

Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann eine Kleinbetragsregelung getroffen werden.<br />

Sie sollte sich an dem Gesamtrückzahlungsbetrag, nicht auf den Betrag pro Bescheid<br />

beziehen. Beispielsweise wären hier 5,00 € oder 10 € eine geeignete Grenze, unter der keine<br />

Rückzahlung mehr gewährt wird, da der Verwaltungsaufwand weit außer Verhältnis zur<br />

Rückzahlung steht. Sollte es zu einer Rückerstattung auf Grund eines Antrages kommen,<br />

muss eine „Rechnungskorrektur“ erfolgen und dem ursprünglich Leistendem zugestellt<br />

werden. Darauf hin kann über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt die<br />

Umsatzsteuer durch die Gemeinde zurückgeholt werden.<br />

Insgesamt wurden örtlich in 221 Fällen 16.795,23 EUR zuviel Umsatzsteuer verrechnet.<br />

Davon sind 19 Fälle unter 5 € und 9 Fälle zwischen 5 € und 10 €. Der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

ist selbst mit 20 Bescheiden – für Baugrundstücke und das Dorfgemeinschaftshaus - und<br />

einem Rückerstattungsbetrag in Höhe von 2.335,69 EUR betroffen.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bei der Wasserversorgung<br />

zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt nur nach Antrag der Berechtigten. Die Frist für<br />

die Antragstellung wird auf den 30.06.2010 festgelegt. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn<br />

der Gesamtrückzahlungsbetrag eines Berechtigten mehr als 5 € beträgt. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, die von einer Rückerstattung betroffenen Personen zu informieren und diese auf<br />

ihr Recht auf Rückerstattung hinzuweisen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung von Baugesuchen<br />

Sachverhalt:<br />

Tanja und Karl-Hermann Hummel, Am Forellenhof 10, 97816 Lohr a. Main beabsichtigen am<br />

Anwesen Frühlingsweg 6 (Flnr. 10463, 10470) drei Stellplätze mit Abstellraum zu errichten.<br />

Die Planung berücksichtigt bereits den geplanten Ausbau des Frühlingsweges.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt der Planung für drei Stellplätze mit einem Abstellraum das<br />

Einvernehmen zu erteilen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung zur Realisierung des Einbahnrings B 276/St 2305<br />

Sachverhalt:<br />

Bürgermeister Peter Franz teilt dem <strong>Gemeinderat</strong> mit, das von den privaten Anliegern des<br />

geplanten Einbahnrings bis auf Inge Linder nun Alle die Bauerlaubnis unterschrieben haben.<br />

Grundlage der vorliegenden Planungen sind nicht die Vorgaben der Gemeinde oder des Büro<br />

Dr. Holl, sondern die Planungen des <strong>vom</strong> Straßenbauamt vorgeschlagenen Straßenplaners<br />

Dipl.-Ing. Wedel. Auf der Basis dieser Planungsgrundlagen haben bereits mehrere Gespräche<br />

mit Inge Linder stattgefunden. Zuletzt gab es ein Gespräch mit Inge und Christine Linder,<br />

Wolfgang Weber <strong>vom</strong> Staatl Bauamt und dem Straßenplaner Dipl.-Ing. Wedel. Dabei wurde<br />

abschließend vereinbart, dass sich Inge Linder mit ihrem technischen Berater in Verbindung<br />

setzt, damit sich dieser fachlich mit Dipl.-Ing. Wedel auseinandersetzt, ob es noch vertretbare


Möglichkeiten gibt, die Fahrbahn <strong>vom</strong> Anwesen Orber Straße 7 wegzurücken. Obwohl nun<br />

schon drei Wochen vergangen sind, ist dies noch nicht passiert. Inge Linder hat allerdings<br />

eine schriftliche Aussage des Ingenieurbüro Plan D (Wiesbaden) über ihre Rechtsanwältin per<br />

e-mail vorgelegt. Bürgermeister Peter Franz stellt fest, dass die Gemeinde nach wie vor stark<br />

daran interessiert ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden.<br />

Vergabe der statischen Untersuchungen für die Lauberbachverrohrung im Bereich des<br />

Einbahnrings<br />

Sachverhalt:<br />

Das Planungsbüro Dr. Hartmut Holl hat Angebote für die statischen Untersuchungen zur<br />

bestehenden Lauberbachverrohrung mit Maßgaben zur eventuellen statischen Ertüchtigung<br />

des Verschneidungsbereichs mit der Fahrbahn mit 35 m Länge auf 2,75 m Breite eingeholt.<br />

Günstigster Anbieter ist das Ing.-Büro Härth (Karlstadt) mit 1.828,74 €. Unter<br />

Berücksichtigung der ausgeschriebenen Eventualpositionen und der Nebenkosten ergibt sich<br />

in der Reihenfolge der Anbieter keine Verschiebung. Das Büro für Städtebau und Architektur<br />

Dr. Hartmut Holl empfiehlt den Auftrag an das Ing.-Büro Härth (Karlstadt) zu vergeben.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag für die statischen Untersuchungen zur<br />

bestehenden Lauberbachverrohrung im Bereich des Einbahnrings an das Ing.-Büro Härth<br />

(Karlstadt) <strong>zum</strong> Angebotspreis von 1.828,74 €, zuzüglich 3 % Nebenkosten zu vergeben.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung und <strong>Beschluss</strong> über die Einstellung eines technischen Werkleiters für die<br />

Gemeindewerke – Energieversorgung-<br />

Sachverhalt<br />

Die Stelle wurde im Amtsblatt, dem Main-Echo (Gesamtausgabe) und der Main-Post<br />

(Ausgabe Main-Spessart) öffentlich ausgeschrieben. Auf die Stellenausschreibung sind<br />

insgesamt 11 Bewerbungen eingegangen.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig, Oliver Anderlohr (<strong>Frammersbach</strong>) mit<br />

frühestmöglicher Wirkung einzustellen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig

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