Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
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<strong>Gemein<strong>der</strong>at</strong> <strong>vom</strong> <strong>23.01.2012</strong><br />
<strong>Vorstellung</strong> <strong>der</strong> Bergwacht <strong>Frammersbach</strong><br />
Sachverhalt:<br />
Frank Dildey stellt dem Marktgemein<strong>der</strong>at anhand einer Power-Point-Präsentation in <strong>der</strong><br />
provisorischen Unterkunft im ehemaligen Bauhof auf dem Wiedekindgelände die Glie<strong>der</strong>ung<br />
und die Aufgaben <strong>der</strong> Bergwacht Bayern im Allgemeinen vor. Weiter geht er auf Details zu<br />
<strong>der</strong> Gruppe <strong>Frammersbach</strong> ein und informiert den Marktgemein<strong>der</strong>at über die Ausstattung <strong>der</strong><br />
<strong>Frammersbach</strong>er Ortsgruppe.<br />
Zur Zeit ist die Bergwacht vorübergehend in den leerstehenden früheren<br />
Bauhofräumlichkeiten auf dem Wiedekind-Areal untergebracht. Im Rahmen einer<br />
Ortsbegehung verweist Frank Dildey darauf, dass für die Fahrzeuge und die Ausrüstung für<br />
die Zukunft eine Unterstellmöglichkeit geschaffen werden muss, da ja die Gebäude auf dem<br />
Wiedekind-Gelände abgebrochen werden sollen.<br />
Umbesetzung von Ausschüssen und Verän<strong>der</strong>ung im Fraktionsvorsitz<br />
Sachverhalt:<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion soll folgende Umbesetzung <strong>der</strong> Ausschüsse erfolgen.<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Haupt- und Finanzaus- Holzemer Christian Friedel Norbert<br />
schuss Häuser Silvia An<strong>der</strong>lohr Norbert<br />
Bau- und Umweltaus- Friedel Norbert Holzemer Christian<br />
schuss Mill Tino Häuser Silvia<br />
Jugend, Sport und Kultur Holzemer Christian Häuser Silvia<br />
Mill Tino An<strong>der</strong>lohr Norbert<br />
Ferien- und Sofortaus- Holzemer Christian 1.Stv. Friedel Norbert<br />
schuss 2. Stv. Häuser Silvia<br />
Rechnungsprüfungsaus- Mill Tino Häuser Silvia<br />
schuss<br />
Kin<strong>der</strong>gartenbauausschuss Häuser Silvia Friedel Norbert<br />
Verbandsräte Schulverband Häuser Silvia Mill Tino<br />
Fraktionsvorsitz Holzemer Christian Friedel Norbert<br />
Der <strong>Gemein<strong>der</strong>at</strong> genehmigt die Umbesetzung <strong>der</strong> Ausschüsse.<br />
Beschluss: einstimmig.
Auflösung des Arbeitskreises Leitsystem und <strong>der</strong> Delegiertenbestellungen für den<br />
Verkehrsverein<br />
Sachverhalt:<br />
Durch die Verän<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> örtlichen Marketingstruktur und den Abschluss von Projekten<br />
wird vorgeschlagen die entsprechenden Arbeitskreise, bzw. Delegiertenbestellungen<br />
aufzulösen. Es handelt sich hierbei um die Delegierten zum Verkehrsverein und die<br />
Arbeitskreise für die Entwicklung des Leitsystems<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at beschließt den Arbeitskreis für die Entwicklung eines Leitsystems und<br />
die Delegiertenbestellung für den Verkehrsverein aufzuheben.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Beratung und Beschluss zu den Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 10.<br />
Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde hat das Verfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erweiterung des Gewerbegebietes „Herbertshainer Talgrund“ vorerst<br />
nicht weiter vorangetrieben. Nachdem in dem Gewerbegebiet „Herbertshainer Talgrund“<br />
bereits nach kurzer Zeit keine Flächen mehr frei sind hat <strong>der</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>at</strong> am 12.12.2011<br />
beschlossen, das Än<strong>der</strong>ungsverfahren wie<strong>der</strong> voranzutreiben.<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB die Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.<br />
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit<br />
bis zum 13.03.2007 Aufschluss über die von Ihnen beabsichtigten o<strong>der</strong> bereits eingeleiteten<br />
Planungen und sonstigen Maßnahmen zu geben. Am Verfahren wurden 19 Behörden bzw.<br />
sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />
Im Zeitraum <strong>vom</strong> 12.02.2007 bis einschließlich 13.03.2007 wurde die frühzeitige Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:<br />
Vermessungsamt Lohr,<br />
Bund Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Lohrtal <strong>Frammersbach</strong>,<br />
Staatliches Bauamt Würzburg –Straßenbauamt- Würzburg,<br />
Landesverband Vogelschutz Kreisgruppe Main Spessart.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt,<br />
dass keine Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan vorgebracht werden:<br />
Regionaler Planungsverband, Würzburg,<br />
Handwerkskammer für Unterfranken, Würzburg,<br />
Industrie– und Handelskammer Würzburg – Schweinfurt,<br />
Stadt Lohr a. Main,<br />
Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg,<br />
Verwaltungsgemeinschaft Partenstein.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange haben in Ihrer Stellungnahme<br />
Anregungen und Hinweise vorgebracht, zu welchen nach eingehen<strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong><br />
Gemeinde mit dem Planungsbüro ein Beschlussvorschlag erarbeitet wurde.
Stellungnahme Regierung von Unterfranken <strong>vom</strong> 01.03.2007<br />
als Höhere Landesplanungsbehörde –<br />
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer<br />
Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem im Betreff genannten Bauleitplanentwurf<br />
wie folgt Stellung:<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung soll die bereits im Planungsbereich<br />
bestehende Flächennutzungsplanung an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan für<br />
das Industriegebiet „Aspenwurzel" angepasst werden. Zu dem genannten<br />
Bebauungsplanenwurf hatten wir mit Schreiben <strong>vom</strong> 09.02.06 Nr. 24-8291,05-2/06 Stellung<br />
genommen; danach sollte insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Insellage des Planungsgebiets <strong>der</strong><br />
örtliche Flächenbedarf nochmals sorgfältig hinterfragt werden und vor <strong>der</strong> Erschließung des<br />
Industriegebiets bestehendes Innenentwicklungspotential einschließlich Baulandreserven<br />
mobilisiert werden. Auf diese Stellungnahme wird weiterhin verwiesen. Diese Stellungnahme<br />
ergeht ausschließlich aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und<br />
Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden.<br />
Stellungnahme Landratsamt Main-Spessart <strong>vom</strong> 08.03.2007<br />
- Planungsrecht und Städtebau -<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, erfolgt als Träger öffentlicher Belange<br />
folgende Stellungnahmen:<br />
1. Naturschutz<br />
Gegen die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Industriegebiet bestehen keine Bedenken.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Flurlage „Aspenwurzel" wurde <strong>der</strong> Grenzverlauf des<br />
Landschaftsschutzgebietes "Spessart" geän<strong>der</strong>t. Die neue Abgrenzung muss in den Plan<br />
übernommen werden. Dementsprechend muss <strong>der</strong> Text im Umweltbericht unter Punkt 2.1.2<br />
(Seite 8 oben) geän<strong>der</strong>t werden.<br />
2. Immissionsschutz:<br />
Gegen die geplanten Än<strong>der</strong>ungen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird jedoch<br />
angeregt, spätestens bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bebauungsplänen zu prüfen, inwieweit eine<br />
Ausweisung von GI-Flächen für den gesamten Bereich sinnvoll ist. So ist damit zu rechnen,<br />
dass ein Teil <strong>der</strong> Inhaber von sich ansiedelnden Gewerbebetrieben eine Wohnnutzung (per<br />
Ausnahmegenehmigung) auf dem Betriebsgrundstück vorsieht. Industriegebiete unterscheiden<br />
sich gegenüber Gewerbegebieten u. a. durch einen um 20 dB(A) (!) höheren Lärm-<br />
Nachtimmissionsrichtwert. Anwohner müssen somit zur Tages- und Nachtzeit sehr hohe<br />
Immissionspegel hinnehmen. In <strong>der</strong> Folge muss mit verschärften Nutzungs- bzw.<br />
Nachbarschaftskonflikten gerechnet werden.<br />
„Industriegebiete dienen" gemäß § 9 BauNVO „ausschließlich <strong>der</strong> Unterbringung von<br />
Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in an<strong>der</strong>en Baugebieten<br />
unzulässig sind". Dieses Kriterium würden beispielsweise sämtliche im Gewerbegebiet<br />
„Herbertshainer Talgrund" angesiedelten Betriebe nicht erfüllen.<br />
3. Verfahren<br />
In den Verfahrensvermerken ist <strong>der</strong> überholte Begriff „Erläuterungsbericht" durch die Begriffe<br />
„Begründung mit Umweltbericht" zu ersetzen.<br />
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg <strong>vom</strong><br />
21.02.2007<br />
l. Wasserversorgung:<br />
Das Industriegebiet „Aspenwurzel" (Gegenstand <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung) soll an<br />
die Wasserversorgung des Marktes <strong>Frammersbach</strong> angeschlossen werden. Die grundsätzlichen<br />
Probleme sind in Punkt l unseres Schreibens <strong>vom</strong> 23.08-2005 zum Flächennutzungsplan<br />
<strong>Frammersbach</strong> (9. Än<strong>der</strong>ung/ Bebauungsplan „Sauerberg") dargelegt. Im Jahr 2003 kam es zu
Versorgungsengpässen, die nur durch die Einspeisung von Wasser aus dem Brunnen <strong>der</strong><br />
Waldschlossbrauerei überbrückt werden konnten. Das zeigt deutlich, wie angespannt die<br />
Versorgungssituation ist. Das Wasserdargebot muss dringend verstärkt werden. Eine<br />
Versuchsbohrung im Aubachtal, nördlich von Habichsthal (Bremersgrund) ist zum Brunnen<br />
ausgebaut worden. Ergebnisse liegen uns noch nicht vor. Inwieweit <strong>der</strong> Vorentwurf des<br />
Ingenieurbüros Kohl zur Beileitung von Wasser aus Habichsthal und zur Lösung <strong>der</strong><br />
<strong>Frammersbach</strong>er Trinkwasserprobleme weitergeführt werden kann, ist uns noch nicht bekannt.<br />
Eine Verwirklichung des Industriegebietes wird erst möglich sein, wenn die Voraussetzungen<br />
einer ausreichend sicheren Wasserversorgung geschaffen worden sind. Die errechneten<br />
Wasserverluste in <strong>Frammersbach</strong> lagen 2004 bei 15 %, 2005 bei 24 %. Die zunehmenden<br />
Wasserverluste sind zu hoch gerade im Hinblick auf § l a Wasserhaushaltsgesetz (sparsame<br />
Verwendung des Wassers) und das „unterfränkische Wassermangelgebiet". Die Ursachen<br />
sollten erkundet und beseitigt werden.<br />
2. Abwasserableitung:<br />
Entsprechend <strong>der</strong> aufgestellten Kanalisationsplanung wurde in <strong>Frammersbach</strong> das Kanalnetz<br />
ausgebaut sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Mischwasserbehandlungsanlagen erstellt. Der<br />
Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebietes wurde bisher in <strong>der</strong> genannten Planung nicht<br />
berücksichtigt. Voraussetzung für eine Ausweisung des Gewerbegebietes ist deshalb die<br />
Erstellung einer Tekturplanung, in <strong>der</strong> die Auswirkungen des zusätzlichen Gebietes (mit einer<br />
nicht unerheblichen Fläche von ca. 26 ha) auf die weiterrührenden Abwasseranlagen (Kanäle,<br />
Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) untersucht und aufgezeigt werden. Daraus<br />
resultierende bauliche Anpassungen sind vor <strong>der</strong> Erschließung des Gebietes wasserrechtlich<br />
zu behandeln und durchzuführen. Die Entwässerung des geplanten Gewerbegebietes ist im<br />
qualifizierten Trennsystem vorgesehen. Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt und<br />
dem Zweckverbandssammler zur Kläranlage zugeleitet. Nie<strong>der</strong>schlagswasser soll auf den<br />
jeweiligen Baugrundstücken zurückgehalten und falls erfor<strong>der</strong>lich auch hier behandelt<br />
werden. Der Überlauf aus den privaten Grundstücken wird über ein Regenwassersystem den 2<br />
zentralen Regenrückhaltebecken zugeführt, bevor eine Einleitung in den Vorfluter (Lohr)<br />
erfolgt. Grundsätzlich sind bei Erstellung <strong>der</strong> Entwässerungsplanung die quantitativen und<br />
qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen und Vorgaben des ATV-Merkblattes M 153 hinsichtlich einer<br />
regelgerechten Regenwasserrückhaltung und Regenwasserklärung zu beachten. Die geplanten<br />
Einleitungen in die Lohr sind noch wasserrechtlich zu behandeln. Der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />
ist Mitglied im Abwasserzweckverband Lohrtal. Nachdem die Verbandskläranlage unterhalb<br />
von Partenstein für eine weitergehende Abwasserreinigung erweitert wurde, werden die<br />
heutigen Reinigungsanfor<strong>der</strong>ungen eingehalten. Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Abwasserzweckverband<br />
zu dem geplanten Vorhaben zu hören. Der übermäßige Fremdwasserzufluss zur Kläranlage ist<br />
in den nächsten Jahren noch durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Bei <strong>der</strong><br />
abwassermäßigen Erschließung ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quellen- und<br />
Schichtwasser sowie Nie<strong>der</strong>schlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht <strong>der</strong> Kanalisation<br />
und somit <strong>der</strong> Kläranlage zufließt. Bei hohen Grundwasserständen sind Bauweisen zu wählen,<br />
die nicht zu dauerhaften Grundwasserabsenkungen führen (zum Beispiel: wasserdichte<br />
Wannen). Gezielte Grundwasserabsenkungen sind wasserwirtschaftlich nicht vertretbar.<br />
3. Nie<strong>der</strong>schlagswasser:<br />
Das Baugebiet liegt in einem hängigen Bereich. Ob ein Schutz vor Oberflächenabfluss bei<br />
Starknie<strong>der</strong>schlägen notwendig ist, sollte geprüft werden. Der Landkreis Main-Spessart<br />
umfasst grundwassersensible Karstgebiete und Gebiete mit klüftigem Untergrund. In solchen<br />
Bereichen ist die wasserdurchlässige Gestaltung (zur unmittelbaren Versickerung des<br />
Nie<strong>der</strong>schlags) von Wegen und Plätzen mit Kfz-Verkehr (z. B. Stellplätze o<strong>der</strong><br />
Garageneinfahrten) grundsätzlich nicht zulässig. Ob und in welcher Form im Einzelfall<br />
Ausnahmen vertretbar sind, ist jeweils geson<strong>der</strong>t in Absprache mit
dem Wasserwirtschaftsamt zu prüfen. Von <strong>der</strong> genannten Ausnahme abgesehen, wird aus<br />
wasserwirtschaftlicher Sicht die Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser ausdrücklich begrüßt.<br />
Wie unter 2. schon angesprochen, sind bei <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> entsprechenden Anlagen die<br />
quantitativen und qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen und Vorgaben des ATV- DVWK Merkblattes<br />
M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" zu beachten. Die in dem<br />
Merkblatt enthaltenen Nachweise sind zu führen.<br />
4. Altablagerungen: Altablagerungen im Planbereich sind uns nicht bekannt. Sollten<br />
Altablagerungen angetroffen werden, sind sie in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt<br />
Würzburg entsprechend zu erkunden und zu beseitigen.<br />
5. Erdaushubdeponie:<br />
Die geplante Erdaushubdeponie ist nach § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu<br />
behandeln.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Würzburg <strong>vom</strong> 09.02.2007<br />
Nach dem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung von Seiten <strong>der</strong><br />
Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage<br />
tretende Bodendenkmäler <strong>der</strong> Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege<br />
(Dienststelle Würzburg) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2<br />
DSchG unterliegen. Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich <strong>der</strong><br />
Unteren Denkmalschutzbehörde o<strong>der</strong> dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur<br />
Anzeige verpflichtet sind auch <strong>der</strong> Eigentümer und <strong>der</strong> Besitzer des Grundstücks, sowie <strong>der</strong><br />
Unternehmer und <strong>der</strong> Leiter, <strong>der</strong> Arbeiten, die zu dem Fund geführt. haben- Die Anzeige eines<br />
<strong>der</strong> Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt <strong>der</strong> Fin<strong>der</strong> an den Arbeiten, die zu dem Fund<br />
geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den<br />
Unternehmer o<strong>der</strong> den Leiter <strong>der</strong> Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 DSchG: Die aufgefundenen<br />
Gegenstände und <strong>der</strong> Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach <strong>der</strong> Anzeige<br />
unverän<strong>der</strong>t zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände<br />
vorher freigibt o<strong>der</strong> die Fortsetzung <strong>der</strong> Arbeiten gestattet.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Memmelsdorf <strong>vom</strong> 13.02.2006<br />
Belange <strong>der</strong> Bau- und Kunstdenkmalpflege werden, soweit aus den Unterlagen ersichtlich,<br />
durch die o. g. Planung nicht berührt. Sofern in Zukunft innerhalb des Geltungsbereiches<br />
Maßnahmen an Baudenkmälern (in Neubaugebieten können u. U. Flurdenkmäler betroffen<br />
sein) o<strong>der</strong> in unmittelbarer Nähe davon durchgeführt werden, bittet das Bayerische Landesamt<br />
für Denkmalpflege, jeweils zum Bauantrag gehört zu werden. Die archäologische<br />
Denkmalpflege nimmt geson<strong>der</strong>t Stellung.<br />
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt <strong>vom</strong> 14.03.07<br />
Das ALEF Karlstadt bezieht zur Entwurfsbegründung <strong>der</strong> 10. Än<strong>der</strong>ung des<br />
Flächennutzungsplanes und zum Umweltbericht wie folgt Stellung:<br />
1. Entwurfsbegründung zur 10. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes:<br />
Ziffer 6. Planung: Än<strong>der</strong>ungspunkt 3:<br />
Nach wie vor bedeutet die Abzweigung von <strong>der</strong> B 276 und die geplante Zufahrt zum<br />
Gewerbegebiet einen starken Eingriff in den Hang und einen deutlichen Waldflächenverlust.<br />
Alternative hierzu wäre, eine schonen<strong>der</strong>e Zufahrt zu planen.<br />
2. Umweltbericht zur Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes:<br />
Ziffer 1.3 Grundlagen für diese Umweltprüfung:<br />
In Absatz 4 sollte bei <strong>der</strong> Aufzählung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen auch das Bayer.<br />
Waldgesetz aufgenommen werden.<br />
Ziffer 2.1.2<br />
Schutzgut Arten und Lebensräume:
Hier sollte noch folgen<strong>der</strong> Passus aufgenommen werden:<br />
Für den starken Eingriff in die vorhandenen Waldflächen sind „Ersatzmaßnahmen“ gemäß<br />
Naturschutz- und Waldgesetz zu planen und durchzuführen.<br />
Ziffer 2.1.6<br />
Schutzgut Landschaft:<br />
Eine Einsehbarkeit des Gewerbegebietes ist von den dem Tal gegenüberliegenden<br />
Höhenzügen aus gegeben.<br />
Ziffer 2.3.6<br />
Die geplante Trasse stellt einen enormen Eingriff in die Wäl<strong>der</strong> dar.<br />
Ziffer 3.3<br />
Vorschlag ist eine für das Gelände optimalere Zufahrtsstraße zu wählen.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> Landwirtschaft sind keine Einwendungen vorzubringen.<br />
Stellungnahme Energieversorgung Lohr-Karlstadt <strong>vom</strong> 07.02.2007<br />
Gegen das Vorhaben besteht seitens <strong>der</strong> Energieversorgung Lohr-Karlstadt & Umgebung<br />
GmbH & Co. KG keine Einwände. Es wird auf das Schreiben <strong>vom</strong> 31.01.2006 hingewiesen.<br />
In diesem Schreiben bat die Energieversorgung Lohr-Karlstadt darum, vor Beginn <strong>der</strong><br />
Ausschreibung bzw. <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verlegung <strong>der</strong><br />
Erdgasleitung kontaktiert zu werden.<br />
Stellungnahme Regierung von Oberfranken <strong>vom</strong>16.02.2007<br />
- Bergamt Nordbayern -<br />
Laut Bergamt überdeckt die Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes eine im rechtsgültigen<br />
Regionalplan für Würzburg (2) ausgewiesene Vorbehaltsfläche für Schwerspat. Diese soll<br />
aber in <strong>der</strong> Fortschreibung des Regionalplanes entfallen. Das Bergamt Nordbayern erhebt<br />
deshalb gegen das Vorhaben keine Einwände. Nach neueren Erkenntnissen des Bergamtes<br />
sollen in <strong>der</strong> Waldabteilung "Morschgrund" verschiedene Schürfungen auf Schwerspat<br />
durchgeführt worden sein. Nähere Unterlagen liegen dem Amt jedoch nicht vor. Beim<br />
Erdaushub für Gebäude, Gräben usw. ist daher auf Anzeichen ehemaligen Bergbaus (künstl.<br />
Hohlräume, altes Grubenholz o.a.) zu achten, um dies bei <strong>der</strong> Bauausführung berücksichtigen<br />
zu können.<br />
Stellungnahme Deutsche Telekom AG <strong>vom</strong> 28.07.2006<br />
Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im Planbereich befinden sich<br />
zahlreiche Telekommunikationsanlagen <strong>der</strong> Deutschen Telekom AG. Aus Gründen <strong>der</strong><br />
Aktualität wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die Überlassung von Bestandsplänen verzichtet. Zu<br />
gegebener Zeit wird zu den noch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden<br />
Bebauungsplänen detaillierte Stellungnahmen genommen. Das Straßen- und Wegenetz sollte<br />
so auf die Anlagen <strong>der</strong> Deutschen Telekom abgestimmt werden, dass <strong>der</strong>en Aufwendungen<br />
bei <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Planung möglichst gering gehalten werden. In den Erläuterungsbericht<br />
zum Flächennutzungsplan soll ein Hinweis aufgenommen werden, dass bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
<strong>der</strong> Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die<br />
Unterbringung <strong>der</strong> Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden.<br />
Es wird gebeten, <strong>der</strong> Deutschen Telekom nach Bekanntmachung des Planes eine Ausfertigung<br />
mit Erläuterungsbericht zu übersenden.<br />
Landkreis Main – Spessart Kreisbrandrat <strong>vom</strong> 04.03.2007<br />
Gegen die beabsichtigte 10. Än<strong>der</strong>ung des vorgelegten Flächennutzungsplanes bestehen keine<br />
Einwendungen. Die Belange des aktiven Brandschutzes werden bei den Stellungnahmen zu<br />
den Bebauungsplänen vorgetragen. Es ist jedoch noch folgendes zu beachten :
1. Die Zufahrt zu den vorgesehenen Gebäuden und die Löschwasserversorgung ist<br />
sicherzustellen.<br />
2. Je nach Art <strong>der</strong> Bebauung und nach Art und Größe des Betriebes, <strong>der</strong> evtl. angesiedelt bzw.<br />
ausgebaut werden soll, sind Plätze für die Einrichtung unterirdischer Löschwasserbehälter<br />
vorzusehen.<br />
Stellungnahme Schutzgemeinschaft Deutscher Wald <strong>vom</strong> 11.03.2007<br />
Der Än<strong>der</strong>ungsentwurf nimmt Bezug auf die Gewerbegebietsfläche „Aspenwurzel". Durch die<br />
vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen werden gegenüber dem zuletzt vorgestellten Bebauungsplan die<br />
Belange des Waldes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Erholungsraum für den<br />
Menschen und als Wirtschaftsfaktor grundsätzlich nicht verbessert. Es wird deshalb in diesem<br />
Zusammenhang auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 25.02.2006 zum Bebauungsplan für das<br />
interkommunale Industriegebiet „Aspenwurzel" im Markt <strong>Frammersbach</strong>/Partenstein<br />
verwiesen. Die darin geäußerten Bedenken werden aufrecht erhalten. Die Ausweisung von<br />
Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und zur Regelung des<br />
Wasserabflusses bzw. <strong>der</strong> Retention und des Wasserrückhalts bedarf im betroffenen Gelände<br />
einer Priorität. Gegen die vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen hierzu bestehen keine Bedenken und<br />
werden für gut gehalten.<br />
Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sind in <strong>der</strong> vorgezogenen Beteiligung nicht<br />
vorgebracht worden.<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at fasst zu den vorliegenden Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 BauGB zur<br />
10. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes nach gründlicher Abwägung folgenden Beschluss:<br />
Stellungnahme Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde –<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at stellt fest, dass im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des Bebbauungsplanes ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Nachweis über den Flächenbedarf im Markt <strong>Frammersbach</strong> erstellt wird.<br />
Dieser wird <strong>der</strong> Regierung von Unterfranken im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Aspenwurzel vorgelegt.<br />
Stellungnahme Landratsamt Main-Spessart - Planungsrecht und Städtebau<br />
Zu 1. Naturschutz<br />
Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grenze des Landschaftsschutzgebietes wird sowohl in den Plan als auch in<br />
die Texte übernommen.<br />
Zu 2. Immissionsschutz<br />
Es wird festgestellt, dass die vorliegende Ausweisung als gewerbliche Baufläche „G“<br />
vorgesehen ist, sodass eine Entwicklung sowohl als Gewerbegebiet als auch als<br />
Industriegebiet möglich ist. Die exakte Ausweisung und eine mögliche Glie<strong>der</strong>ung erfolgt im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanaufstellung<br />
Zu 3. Verfahren<br />
Die Verfahrensvermerke werden entsprechend <strong>der</strong> Empfehlung geän<strong>der</strong>t.<br />
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Servicestelle Würzburg<br />
Zu l. Wasserversorgung<br />
Der Markt <strong>Frammersbach</strong> stellt fest, dass bereits entsprechende Schritte zu einer Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung, bzw. im Hinblick auf die Reduzierung <strong>der</strong> Wasserverluste<br />
getroffen wurden. Bei <strong>der</strong> späteren Erschließung des Baugebietes wird im Rahmen <strong>der</strong><br />
Erschließungsplanung eine ausreichende Versorgung mit Trink- und Brauchwasser
nachgewiesen. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen<br />
und werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.<br />
Zu 2. Abwasserableitung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erschließungsplanung wird ein entsprechen<strong>der</strong> Tekturplan erstellt, in dem die<br />
Auswirkungen des zusätzlichen Gebietes auf die weiterführenden Abwasseranlagen untersucht<br />
und aufgezeigt werden. Die Vorgaben des ATV-Merkblattes M 153 sollen bei dieser<br />
Erschließungsplanung entsprechend Berücksichtigung finden. Ebenfalls soll im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließungsplanung eine wasserrechtliche Behandlung <strong>der</strong><br />
geplanten Einleitung des Oberflächenwassers in die Lohr erfolgen. Im übrigen wird<br />
beschlossen, dass <strong>der</strong> Abwasserzweckverband Lohrtal am weiteren Bebauungsplanverfahren<br />
beteiligt wird. Die Anmerkungen zu hohen Grundwasserständen werden zur Kenntnis<br />
genommen. Hierzu ist festzustellen, dass auf Grund <strong>der</strong> bereits bestehenden<br />
Baugrunduntersuchung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, nicht mit dem<br />
Antreffen von höheren Grundwasserständen innerhalb des Planungsbereiches zu rechnen ist.<br />
Zu 3. Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind entsprechende Gräben<br />
vorgesehen, die zusammen mit bestehenden Oberflächenwassergräben eine schadlose<br />
Ableitung von Außeneinzugsgebietswasser ermöglicht. Weiter wird festgestellt, dass eine<br />
dezentrale Versickerung aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bodensituation grundsätzlich<br />
auszuschließen ist, da dies entsprechend den Angaben des Gründungsgutachtens massive<br />
Einflüsse auf die Standsicherheit des vorliegenden Geländes haben würde. Somit wurde eine<br />
Versickerung von Oberflächenwässern aus Wegen und Plätzen mit Kfz –Verkehr innerhalb<br />
<strong>der</strong> Grundstücke grundsätzlich ausgeschlossen. Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Planung <strong>der</strong><br />
Oberflächenwasserbehandlung sollen die entsprechenden Merkblätter und<br />
Handlungsempfehlungen Berücksichtigung finden.<br />
Zu 4. Altablagerungen<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 5. Erdaushubdeponie<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Würzburg<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Auch sollen<br />
sämtliche mit <strong>der</strong> Maßnahme betrauten Personen hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Memmelsdorf<br />
Nach Wissen von Gemeinde und dem Marktgemein<strong>der</strong>at sind im Umfeld <strong>der</strong> Maßnahme<br />
keine entsprechenden Denkmäler bekannt, die durch die Maßnahme beeinträchtigt werden<br />
könnten. Im übrigen nimmt <strong>der</strong> Marktgemein<strong>der</strong>at die Stellungnahme zur Kenntnis.<br />
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt<br />
1. Entwurfsbegründung<br />
Ziffer 6. Planung: Än<strong>der</strong>ungspunkt 3:<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Vorplanung zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanentwurf wurden<br />
mehrere Alternativen zur Trassenführung, unter an<strong>der</strong>em auch die <strong>vom</strong> Amt für<br />
Landwirtschaft vorgeschlagene Trasse, geprüft. Die vorliegende Trasse stellt die Variante mit<br />
den geringsten Eingriffen in das Gelände dar. Die alternativen Trassenführungen hätten<br />
wesentlich größere Böschungsflächen sowie Verkehrsflächen und somit auch einen größeren<br />
Waldflächenverlust zur Folge.
2. Umweltbericht<br />
Ziffer 1.3 Grundlagen für diese Umweltprüfung, Ziffer 2.1.2 Schutzgut Arten und<br />
Lebensräume, Ziffer 2.1.6 Schutzgut Landschaft, Ziffer 2.3.6 und Ziffer 3.3:<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at stellt fest, dass durch den Waldbestand auf den gegenüberliegenden<br />
Höhenzügen eine Einsichtigkeit <strong>der</strong> gewerblichen Baufläche nur nach großflächigen<br />
Rodungsarbeiten besteht. Im Übrigen beschließt <strong>der</strong> Marktgemein<strong>der</strong>at die Anmerkungen<br />
entsprechend in den Umweltbericht bzw. <strong>der</strong> Entwurfsbegründung zu berücksichtigen.<br />
Stellungnahme Energieversorgung Lohr-Karlstadt<br />
Die Energieversorgung wird rechtzeitig vor Beginn <strong>der</strong> Erschließungsplanung kontaktiert.<br />
Stellungnahme Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -<br />
Dem Marktgemein<strong>der</strong>at sind keine entsprechenden Erkenntnisse bekannt.<br />
Jedoch soll ein entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in den Bebauungsplan einfließen. Auch sollen<br />
sämtliche mit dem Projekt betraute Personen hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
Stellungnahme Deutsche Telekom AG<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in die Entwurfsbegründung einfließen soll.<br />
Landkreis Main – Spessart Kreisbrandrat<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at beschließt, dass dies im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanaufstellung<br />
berücksichtigt wird<br />
Stellungnahme Schutzgemeinschaft Deutscher Wald<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und Verweist auf seine<br />
Beschlussfassung zum Bebauungsplanverfahren <strong>vom</strong> 24.07.2006, in welcher die<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Schutzgemeinschaft Deutscher Wald <strong>vom</strong> 25.02.2006 ausführlich<br />
behandelt wurde. An <strong>der</strong> damaligen Beschlussfassung wird festgehalten.<br />
Verfahren:<br />
Zum weiteren Verfahren beschließt <strong>der</strong> Marktgemein<strong>der</strong>at, die Verwaltung zu beauftragen,<br />
nach Abstimmung mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde Partenstein, dass Aufstellungsverfahren nach § 3<br />
Abs. 2 BauGB i.V.m. §§4 und 4a BauGB fortzuführen.<br />
Beschluss: 14 : 1 Stimme<br />
Informationen des Bürgermeisters<br />
Breitbandversorgung<br />
Im Rahmen des ersten Arbeitskreises zur Verbesserung <strong>der</strong> örtlichen DSL-Versorgung mit <strong>der</strong><br />
Deutschen Telekom hat die Gemeinde zur Verbesserung im Bereich des Ortsteils Schwartel<br />
einen erheblichen Fortschritt gemacht. Nach dem Besprechungsergebnis kann damit<br />
gerechnet werden, dass fast 99 Prozent des Ortes mit Geschwindigkeiten über 16 MB, bzw.<br />
25 MB versorgt werden. Die Deutsche Telekom muss nun noch intern die diversen<br />
Än<strong>der</strong>ungen absegnen.<br />
FraMaG<br />
Aus dem Unternehmerfrühstück <strong>der</strong> FraMaG in <strong>der</strong> vergangenen Woche hat er viele positive<br />
Eindrücke mitgenommen. Ihn verwun<strong>der</strong>te etwas die Presseberichterstattung, welche dieses
nicht richtig dargestellt und <strong>der</strong> kritischen Bestandsaufnahme zu viel Raum eingeräumt hat.<br />
Von 60 eingeladenen Unternehmen waren mehr als 30 vertreten. Es wurde sehr schnell<br />
deutlich, dass <strong>der</strong> Blick nach vorne gerichtet werden muss. Aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Versammlung<br />
wurde ein Arbeitskreis „Märkte“ gegründet. Zusammenfassend wurde erkannt, dass die<br />
Akzeptanz <strong>der</strong> FraMaG noch wesentlich gesteigert werden muss.<br />
Ausbau Frühlingsweg<br />
Eine Versammlung <strong>der</strong> Anlieger Frühlingsweg hat in <strong>der</strong> vergangenen Woche stattgefunden.<br />
Diese Straße muss wegen <strong>der</strong> Schäden am Kanal schnell ausgebaut werden, um die Kosten für<br />
die Anlieger in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Versammlung wurden die Leute auch über die voraussichtlichen Kosten bei verschiedenen<br />
Ausbauvarianten unterrichtet. Nach dem Bebauungsplan „Kirchberg“ müsste <strong>der</strong><br />
Frühlingsweg mit einer Straßenbreite von 6,0 m ausgebaut werden. Dies ist bei den<br />
gegebenen topografischen Verhältnissen Utopie. Die überwältigende Mehrheit <strong>der</strong><br />
Anwesenden hat sich für eine Einbahnstraße und einen damit verbundenen schmaleren<br />
Ausbau <strong>der</strong> Straße ausgesprochen. Favorisiert wurden von den Leuten eine Ausbaubreite von<br />
3,50 m. Die aus <strong>der</strong> Versammlung gewonnenen Erkenntnisse wird das Ingenieurbüro nun in<br />
die Planung einarbeiten. Eine weitere Versammlung ist dann anschließend vorgesehen.<br />
Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />
Aufgrund <strong>der</strong> immer stärker nachlassenden Parkmoral hat die Gemeinde mit <strong>der</strong> Stadt Lohr a.<br />
Main Kontakt aufgenommen. Ziel ist es das dort beschäftigte Personal im Rahmen einer<br />
Zweckvereinbarung auch zur Überwachung des parkenden Verkehrs in den zentralen<br />
Ortsbereichen einzusetzen. Nach Mitteilung <strong>der</strong> Stadt Lohr a. Main besteht an einer<br />
Kooperation mit <strong>Frammersbach</strong> grundsätzlich Interesse. Wegen diverser personeller<br />
Dispositionen kann eine Zusammenarbeit jedoch frühestens in 2013 erfolgen.<br />
Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den Freistaat Bayern im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Errichtung des BOS-Funkmast<br />
Sachverhalt:<br />
Burkhard Geiger informiert den <strong>Gemein<strong>der</strong>at</strong> über den Wortlaut <strong>der</strong> beschränkten<br />
persönlichen Dienstbarkeit zu Lasten des Grundstückes Flnr. 6261 im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Errichtungen einer Funkübertragungsstelle des Freistaates Bayern. Der zugrunde liegende<br />
Gestattungsvertrag in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 01.07.2011 wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemein<strong>der</strong>at</strong> bereits am<br />
25.07.2011 genehmigt und <strong>vom</strong> Bürgermeister unterzeichnet. Auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />
Gestattungsvertrages soll zu Lasten des gemeindlichen Grundstückes Flnr. 6261 noch die<br />
bekannt gegebene beschränkt persönliche Grunddienstbarkeit eingetragen werden.<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at fasst folgenden Beschluss:<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellung <strong>der</strong> beschränkt persönlichen Dienstbarkeit<br />
zu Lasten des Grundstückes Flnr. 6261 und zugun-sten des Freistaates Bayern notariell zu<br />
vollziehen.<br />
Der Wortlaut <strong>der</strong> beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Bürgermeister am<br />
01.12.2011 unterzeichneten Fassung wird genehmigt.<br />
Beschluss: einstimmig
Bestellung von Armin Rüppel als Datenschutzbeauftragter<br />
Sachverhalt:<br />
Der bisherige Datenschutzbeauftragte Burkhard Geiger beendet mit Ablauf des 04.04.2012<br />
seine aktive Arbeitsphase als Geschäftsleiter <strong>der</strong> Gemeinde. Für die Gemeinde <strong>Frammersbach</strong><br />
ist daher ein neuer behördlicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Bisher hat die Funktion<br />
des Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> Amtsleiter Burkhard Geiger wahrgenommen. Zu den<br />
Aufgaben gehört die Durchführung des Freigabeverfahrens nach Art. 26 BayDSG vor dem<br />
erstmaligen Einsatz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> wesentlichen Än<strong>der</strong>ung automatisierter Verfahren zur<br />
Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Datenschutzbeauftragte führt das behördliche<br />
Verfahrensverzeichnis und berät die Beschäftigten <strong>der</strong> Gemeinde in Fragen des<br />
Datenschutzes. Er soll ausreichende Sachkenntnis in Fragen des Datenschutzes und <strong>der</strong><br />
Datensicherheit besitzen.<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at beschließt die Bestellung von Burkhard Geiger mit Ablauf des<br />
04.04.2012 aufzuheben und den Amtsrat Armin Rüppel mit Wirkung ab dem 05.04.2012 als<br />
Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> Gemeinde zu bestellen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Beratung zur Erkundung und Sanierung früherer gemeindlicher Hausmülldeponien<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Erkundung und Sanierung <strong>der</strong> ehemaligen gemeindeeigenen Hausmülldeponien sind die<br />
kreisangehörigen Gemeinden bundesrechtlich als Handlungs- o<strong>der</strong> Zustandsstörerinnen bzw.<br />
als Betreiberinnen dieser Deponien auf eigene Kosten verpflichtet. Die Gesellschaft zur<br />
Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden in<br />
Bayern nach Maßgabe des Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (BayBodSchG) und<br />
<strong>der</strong> hierzu ergangenen Unterstützungsfonds-Verordnung (UStützV) finanziell und fachlich bei<br />
<strong>der</strong> Erkundung und Sanierung ihrer stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien.<br />
An<strong>der</strong>s als die Landkreise und die kreisfreien Städte haben die kreisangehörigen Gemeinden<br />
keine Möglichkeit, die Kosten für die Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen<br />
Hausmülldeponien über Gebühren o<strong>der</strong> Beiträge im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Abfallentsorgung<br />
zu refinanzieren, da ihnen seit 1973 mit In-Kraft-Treten des Bayerischen Abfallgesetzes die<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Abfallentsorgung nicht mehr obliegt. Auch erhalten die kreisangehörigen<br />
Gemeinden keine eigenen Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Um die kreisangehörigen<br />
Gemeinden bei <strong>der</strong> Erkundung und Sanierung ihrer ehemaligen Hausmülldeponien finanziell<br />
zu entlasten, wurde durch Än<strong>der</strong>ung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes und des<br />
Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes <strong>der</strong> Unterstützungsfonds nach Art. 13a BayBodSchG<br />
eingerichtet. Die Gesetzesän<strong>der</strong>ung ist bis 31.12.2015 befristet. Der Unterstützungsfonds wird<br />
durch Beiträge des Freistaates Bayern und <strong>der</strong> kreisangehörigen Gemeinden paritätisch<br />
finanziert. Der jährliche Beitrag <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde berechnet sich nach ihrer<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wobei die Umlagegrundlagen im kommunalen<br />
Finanzausgleich maßgeblich sind.<br />
Erstattet werden alle notwendigen Kosten für die Erkundung und Sanierung gemeindeeigener<br />
Hausmülldeponien, sofern sie den von <strong>der</strong> kreisangehörigen Gemeinde zu erbringenden<br />
Eigenanteil übersteigen. Der in Vorleistung zu erbringende Eigenanteil <strong>der</strong> betroffenen<br />
Gemeinde berücksichtigt angemessen <strong>der</strong>en jeweilige Leistungsfähigkeit. Für jede Deponie<br />
beträgt er 1,5 % <strong>der</strong> Umlagegrundlagen, jedoch mindestens 20.000 Euro und höchstens<br />
200.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage ist dabei <strong>der</strong> Durchschnittswert <strong>der</strong>
Umlagegrundlagen <strong>der</strong> dem Jahr <strong>der</strong> Antragsstellung vorausgehenden drei Rechnungsjahre.<br />
Die von einer Sanierung betroffene Gemeinde leistet damit einen angemessenen Eigenanteil<br />
an den erfor<strong>der</strong>lichen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Ausgabe <strong>der</strong> Fondsmittel<br />
erfolgt nach einer Prioritätenliste, die halbjährlich aktualisiert wird.<br />
Zuschussempfänger sind die kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Die Gewährung des<br />
Zuschusses ist möglich, wenn <strong>der</strong> Antragsteller nachweist, dass<br />
• die stillgelegte Hausmülldeponie im Kataster nach Art. 3 BayBodSchG<br />
(Altlastenkataster) o<strong>der</strong> einem entsprechenden Dokumentationssystem beim<br />
Landesamt für Umwelt erfasst ist,<br />
• die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme von <strong>der</strong> zuständigen Behörde gefor<strong>der</strong>t wird und<br />
• die Kostentragungspflicht des Antragstellers nach den einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften im Antrag dokumentiert ist.<br />
Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 und 8<br />
BBodSchG sowie erfor<strong>der</strong>liche Vorkehrungen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 KrW-/AbfG,<br />
ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, können nur bezuschusst werden,<br />
wenn zuvor eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 Abs. 2 BBodSchG durchgeführt<br />
wurde. Entsprechendes gilt für Sanierungsuntersuchungen nach § 13 BBodSchG. Der<br />
Zuschuss kann auch nur gewährt werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller nachweist, dass er seinen je<br />
Hausmülldeponie zu tragenden Eigenanteil (Art. 13a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BayBodSchG) zuvor<br />
bereits erbracht hat. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die<br />
Höhe des Zuschusses beträgt in <strong>der</strong> Regel 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten, soweit diese den<br />
Eigenanteil nach Art. 13a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BayBodSchG übersteigen. Der Antrag auf<br />
För<strong>der</strong>ung ist bei <strong>der</strong> Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)Innere<br />
Wiener Straße 11a, 81667 München zu stellen. Nach Prüfung und Zustimmung zu den<br />
Anträgen bietet die GAB mbH <strong>der</strong> Gemeinde einen Zuschussvertrag an, <strong>der</strong> den<br />
För<strong>der</strong>gegenstand, die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Vertragspartner sowie den bewilligten<br />
Kostenumfang verbindlich regelt<br />
In <strong>Frammersbach</strong> sind nach <strong>der</strong> aktuellen Aktenlage folgende ehemaligen Hausmülldeponien<br />
bekannt:<br />
Hausmülldeponie Agneshohle (im Bereich des Spielplatzes Agnesstraße),<br />
Hausmülldeponie Rückweghohle,<br />
Hausmülldeponie Bäckersberghohl,<br />
Hausmülldeponie Schwartler Tal,<br />
Hausmülldeponie Habichsthal.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Voruntersuchungen zur Erkundung und<br />
Sanierung <strong>der</strong> früheren Hausmülldeponien im Hinblick auf eine mögliche Sanierung zu<br />
veranlassen.<br />
Beschluss: einstimmig