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BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Landkreis Main Spessart<br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Begründung<br />

zum Entwurf vom 22.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong>


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Marktplatz 3<br />

97833 <strong>Frammersbach</strong><br />

aufgestellt: 22.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong><br />

_____________________________________<br />

F r a n z Bürgermeister<br />

Bearbeitung:<br />

Steigweg 24<br />

97318 Kitzingen<br />

Tel. 09321/26 800 50<br />

Fax 09321/26 809 050<br />

Gudrun Rentsch, Dipl. Ing. (FH)<br />

Landschaftsarchitektin bdla, Stadtplanerin SRL<br />

Ulrike Ebner, Dipl. Geogr.<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

GEORGREDELBACHARCHITEKTEN<br />

Albert Schweitzer Straße 1a<br />

97828 Marktheidenfeld<br />

Tel. 09391/54 78<br />

Fax 09391/88 34<br />

Planungsstand:<br />

<strong>25</strong>.<strong>06</strong>.<strong>2012</strong><br />

2 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 4<br />

2 Gestaltungs und Nutzungskonzept für das Wiedekind Areal 5<br />

3 Planungsrechtliche Voraussetzungen 7<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen 7<br />

3.2 Übergeordnete Planungsvorgaben 8<br />

3.3 Flächennutzungsplan 10<br />

3.4 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung 10<br />

4 Lage, Größe und Beschaffenheit des Plangebietes und angrenzende<br />

Nutzungen 11<br />

5 Belange von Natur, Landschaft und Umwelt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 12<br />

6 Inhalte der Planung und planungsrechtliche Festsetzungen 14<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung 14<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung 16<br />

6.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 17<br />

6.4 Verkehr, Ver und Entsorgung 18<br />

6.5 Grünordnerische Festsetzungen 19<br />

6.6 Technischer Umweltschutz, Immissionsschutz 20<br />

6.7 Altlasten 21<br />

6.8 Bauordnungsrechtliche Vorschriften 21<br />

7 Flächenbilanz 23<br />

8 Hinweise zum Aufstellungsverfahren 23<br />

9 Daten und Rechtsgrundlagen, Literaturverzeichnis 24<br />

10 Anlagen (werden den betroffenen Fachbehörden auf Verlangen zur<br />

Verfügung gestellt) <strong>25</strong><br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 3


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Anlass der Planung ist die Absicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, das innerörtliche Wiede<br />

kind Areal einer neuen Nutzung zuzuführen. Auf dem Gelände wurde in den 1950er Jah<br />

ren eine Textilfabrik errichtet. Nach deren Aufgabe in den 60er Jahren wurden die<br />

vorhandenen Gebäude durch weitere Handwerks und Gewebebetriebe genutzt (u.a. Hyd<br />

raulik Anlagenbau, Feinblechnerei). In jüngerer Vergangenheit hat sich im Wiedekind<br />

Areal eine gemischte Nutzung etabliert: neben dem gemeindlichen Bauhof und Räumlich<br />

keiten verschiedener Vereine hatten hier auch Einzelhandels und Dienstleistungsbetriebe<br />

ihren Standort. Die Gebäude der Textilfabrik wurden überwiegend erhalten und teilweise<br />

ergänzt und erweitert.<br />

Im Jahr 2005 hat die Marktgemeinde beschlossen, gemeinsam mit der Städtebauförde<br />

rung dieses zentral gelegene, ehemalige Gewerbeareal grundlegend zu sanieren und um<br />

zugestalten. Aufgrund der innerörtlichen Lage und damit der Bedeutung des Geländes für<br />

das Ortsbild und die Versorgung war es der Marktgemeinde wichtig, die Neuordnung auf<br />

Basis eines Gestaltungs und Nutzungskonzeptes durchzuführen, das breite Zustimmung in<br />

<strong>Frammersbach</strong> findet.<br />

Im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept 1 des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, in das<br />

auch die Ergebnisse des kommunalen Leitbildprozesses und der dabei durchgeführten<br />

Bürger und Gemeinderatsworkshops eigenflossen sind, wird eine Umnutzung des Wiede<br />

kind Areals unter weitmöglicher Erhaltung und Sanierung der Bausubstanz vorgeschlagen.<br />

Die vorhandenen Nutzungen können in die Planungen zur Aufwertung des Areals einbe<br />

zogen werden, soweit von ihnen keine Störwirkungen und Unverträglichkeiten mit der be<br />

nachbarten Wohn und gemischten Bebauung ausgehen. Für Teile der Nutzungen wurde<br />

eine Verlagerung in das Gewerbegebiet vorgeschlagen. Das vorhandene Angebot sollte<br />

durch weitere attraktive Betriebe und Einrichtungen ergänzt werden.<br />

Im Jahr 2007 wurde eine Machbarkeitsstudie 2 für das Wiedekind Areal beauftragt, in der<br />

die Bestandssituation der Gebäude und der Freiflächen erfasst und ein Entwicklungskon<br />

zept für das Areal erarbeitet wurde. Dieses Konzept sah ebenfalls den Erhalt bzw. die Sa<br />

nierung der Gebäude mit guter Bausubstanz und die teilweise Ergänzung um neue<br />

Baukörper vor.<br />

Im Rahmen des weiteren Planungs und Entwicklungsprozesses ergaben sich neue Anfor<br />

derungen und Ideen zur zukünftigen Nutzung des Areals. Die ursprüngliche Absicht, den<br />

vorhandenen Gebäudebestand zu erhalten und umzunutzen, erwies sich im Laufe dieses<br />

Prozesses als nicht zielführend, so dass sich die Marktgemeinde schließlich für einen Ab<br />

bruch und eine Neubebauung des Gebietes entschied. Als Basis hierfür wurde im Sommer<br />

2010 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerent<br />

wurfs fand in der Folge erneut ein intensiver Diskussionsprozess in der Marktgemeinde<br />

statt, in dem insbesondere die beabsichtigten Nutzungen auf dem Gelände überprüft wur<br />

den.<br />

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes bereitet der Markt <strong>Frammersbach</strong> nun die<br />

Umsetzung dieser abgestimmten Ziele für die Neugestaltung des Wiedekind Areals pla<br />

nungsrechtlich vor.<br />

Für Teile des Planungsgebietes bestehen bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne: Der<br />

Bebauungsplan „Sondergebiet Lohrtalstraße“ wurde im Jahr 1998 für die Ansiedlung des<br />

Lebensmittelmarktes im Nordosten des Wiedekind Areals aufgestellt. Der Bebauungsplan<br />

„Ortszentrum“, der im Jahr 2010 neu aufgestellt wurde, umfasst den gesamten Ortskern<br />

von <strong>Frammersbach</strong> im Bereich Marktplatz, Herrenwiese und Jahnstraße und erstreckt sich<br />

auch auf einen kleinen Teil des Planungsgebietes im Osten. Beide Bebauungspläne wer<br />

1 BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR DR. H. HOLL (2007): Integriertes städtebauliches Entwicklungs<br />

konzept Markt <strong>Frammersbach</strong>.<br />

2 BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR DR. H. HOLL (2008): Machbarkeitsstudie Wiedekindgelände.<br />

4 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

den im Bereich des Planungsgebietes nun durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan<br />

„Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ ersetzt, um klare<br />

Rahmenbedingungen für die weitere städtebauliche Entwicklung zu schaffen.<br />

Neben dem Wiedekind Areal selbst werden Teile des Lohrbachs und der nördlich an<br />

schließenden Hangfläche in das Planungsgebiet einbezogen. Dadurch möchte die Markt<br />

gemeinde ihre bisherigen Überlegungen zur Aufwertung des Bereiches für die<br />

Naherholung und Gestaltung als innerörtliche Freifläche, die bereits in den östlich an<br />

schließenden Bebauungsplan „Ortszentrum“ eingeflossen sind, aufgreifen und fortführen.<br />

2 Gestaltungs und Nutzungskonzept für das Wiedekind Areal<br />

Der Siegerentwurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sieht eine Neubebauung des<br />

Wiedekind Areals mit fünf Baukörpern vor, die jeweils ein flach geneigtes Satteldach auf<br />

weisen (vgl. Abb. 1). Die Gebäudehöhen bewegen sich zwischen einem und drei Vollge<br />

schossen und sind im nordwestlichen Teil am höchsten.<br />

Abbildung 1: Siegerentwurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Wiedekind Areal, unmaßstäblich<br />

Im Nordwesten ist die Errichtung eines Senioren und Pflegeheims angrenzend an die<br />

Lohrtalstraße geplant, das im rückwärtigen Bereich, in Richtung des Lohrbachs um einen<br />

kleineren Baukörper für betreutes Wohnen ergänzt wird. Südöstlich schließt sich ein Ge<br />

bäude an, in dem gesundheitsbezogene Nutzungen, wie Arztpraxen, ein Fitnessstudio<br />

oder ähnliche Dienstleistungen untergebracht werden können. Um eine Abschirmung der<br />

schutzbedürftigen Nutzung des Senioren und Pflegeheims zu den Nutzungen in der<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 5


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Ortsmitte zu schaffen, ist dieser Gebäudekomplex als länglicher, in Nordost Südwest<br />

Richtung angeordneter Baukörper mit zwei Vollgeschossen geplant. Im Nordosten des<br />

Wiedekind Areals, zurückversetzt von der Lohrtalstraße, sieht der Siegerentwurf des Ide<br />

enwettbewerbs einen großflächigen Einzelhandelsmarkt vor. Zum öffentlichen Straßen<br />

raum und dem Bereich um den Marktplatz wird dieser optisch durch ein gestuftes, zwei<br />

bzw. dreigeschossiges Gebäude abgeschirmt, in dem eine Veranstaltungshalle und Räum<br />

lichkeiten für Vereine angesiedelt werden können. Dieses befindet sich als repräsentatives,<br />

gestalterisch hochwertiges Gebäude direkt am „Eingang“ zum Wiedekind Areal an der<br />

Lohrtalstraße. Zwischen Veranstaltungshalle und Markt sind Pkw Stellplätze geplant.<br />

Wichtige Entwurfsgedanken sind zum einen die Durchlässigkeit des Geländes vom Lohr<br />

bach und den angrenzenden Grünstrukturen am Hang zur vorhandenen Bebauung süd<br />

westlich der Lohrtalstraße: die Öffnung des Wiedekind Areals zum Gebäudebestand hin<br />

und die Schaffung von Grünzügen zwischen den einzelnen Gebäudekomplexen ermöglicht<br />

ein Einfügen der vergleichsweise großen, neuen Baukörper in das eher kleinteilige städte<br />

bauliche Umfeld des Ortskerns. Zum anderen ist es Ziel des Entwurfs, ein flexibles Konzept<br />

zu entwickeln, bei dem die verschiedenen Bauvorhaben als Einzelbausteine bedarfsgerecht<br />

umgesetzt und ggf. auch angepasst werden können.<br />

Der Diskussionsprozess, der auf Basis des Siegerentwurfs des Ideenwettbewerbs in der<br />

Marktgemeinde stattfand, beschäftigte sich insbesondere mit der vorgeschlagenen Anord<br />

nung des Lebensmittelmarktes und der Veranstaltungshalle. Im Anschluss an einen Work<br />

shop am <strong>25</strong>.02.<strong>2012</strong> verständigte sich der Marktgemeinderat darauf, zwei Veränderungen<br />

im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf vorzusehen:<br />

� Nach Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs haben neuere Entwicklun<br />

gen dazu geführt, dass sich für den Standort der Veranstaltungshalle neben der ur<br />

sprünglich vorgesehenen Lage im Wiedekind Areal eine zweite Alternative ergab: Die<br />

bestehende Halle der TuS <strong>Frammersbach</strong> am Marktplatz, südöstlich des alten Rathau<br />

ses, befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und muss abgebrochen wer<br />

den. Hier wäre nun ebenfalls der Neubau einer Mehrzweck und Veranstaltungshalle<br />

möglich. Nach Abwägung der Vor und Nachteile kam der Marktgemeinderat zu dem<br />

Entschluss, diese Variante weiterzuverfolgen und vom Bau einer Mehrzweckhalle im<br />

Wiedekind Areal abzusehen.<br />

� Der Lebensmittelmarkt soll, nicht wie im Wettbewerbsentwurf vorgesehen, im rück<br />

wärtigen Bereich am Lohrbach entstehen, sondern im Südosten des Areals an der<br />

Lohrtalstraße. Gründe für die Entscheidung waren, dass an dieser prominenten Stelle<br />

im Eingangsbereich zum Wiedekind Areal zeitnah eine neue Nutzung etabliert wer<br />

den sollte, um keine längerfristige Brachfläche entstehen zu lassen. Diese Lage er<br />

leichtert außerdem den Umzug des bestehenden Marktes, ohne eine<br />

Übergangslösung schaffen zu müssen. Der exponierte Standort erfordert es allerdings,<br />

hohe gestalterische Anforderungen an die Architektur des Marktes zu stellen. Er muss<br />

in das Wiedekind Areal „einladen“ und den Bereich mit dem Marktplatz und dem Rat<br />

hausumfeld verknüpfen. Denkbar wäre auch eine kombinierte Lösung z.B. mit einem<br />

Café, um Aufenthaltsqualität an dieser Stelle zu schaffen.<br />

� Da die Veranstaltungshalle nicht wie ursprünglich vorgesehen im Wiedekind Areal re<br />

alisiert werden soll, steht nun die Fläche im Nordosten am Lohrbach für eine andere<br />

Nutzung zur Verfügung. Hier wären aus Sicht der Marktgemeinde unterschiedliche<br />

Nutzungen denkbar, wie z.B. gesundheitsbezogene Dienstleistungen, kleinere Einzel<br />

handelsbetriebe oder gastronomische Einrichtungen, welche die Versorgungssituation<br />

im Bereich der Ortsmitte aufwerten können.<br />

6 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

3 Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

3.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtsgrundlage für die Aufstellung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit inte<br />

grierter Grünordnung sind<br />

� Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 G vom 22. Juli 2011 (BauGB 2007)<br />

� Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Artikel 3<br />

des Gesetzes vom 22.April 1993<br />

� Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, zuletzt geän<br />

dert am 20. Dezember 2011<br />

� Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung vom<br />

29. Juli 2009 (BGBl. I S. <strong>25</strong>42), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom <strong>06</strong>. Februar <strong>2012</strong> (BGBl. I<br />

S. 148)<br />

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset<br />

zungen zur Umnutzung des Wiedekind Areals geschaffen, einer gewerblichen Brachfläche<br />

in der Ortsmitte von <strong>Frammersbach</strong>. Es werden somit vorrangig Ziele der Innenentwick<br />

lung nach § 13a BauGB verfolgt.<br />

Weitere Voraussetzungen zur Anwendung des Beschleunigten Verfahrens nach § 13a<br />

BauGB werden wie folgt erfüllt:<br />

� Der Schwellenwert von 20.000 m² gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird bezogen auf die zulässige<br />

Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO bei den für die Sondergebiete getroffenen Festsetzungen<br />

einer GRZ von 0,5 bzw. 0,8 mit ca. 8.190 m² deutlich unterschritten.<br />

� Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau<br />

eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer zulässigen Geschossfläche von mehr als 1.200 m²<br />

im Siedlungsbereich geschaffen. Dafür besteht gemäß Punkt 18.8 der Anlage 1 des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung die Pflicht, eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um zu prüfen, ob<br />

das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Wäre dies der Fall, wäre eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />

liegt dem Bebauungsplan in Anlage 3 bei. Der Markt <strong>Frammersbach</strong> kommt darin zu dem Ergebnis, dass<br />

durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens begründet wird, das der Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegt.<br />

� Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgü<br />

ter bestehen nicht: FFH oder Vogelschutzgebiete befinden sich nicht in räumlicher Nähe des Planungsge<br />

bietes.<br />

Der Markt <strong>Frammersbach</strong> macht von den Anwendungsmöglichkeiten des § 13a BauGB<br />

wie folgt Gebrauch:<br />

� Verkürztes Aufstellungsverfahren<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB werden die Vorschriften des Vereinfachten Verfahrens gemäß § 13<br />

BauGB angewendet, insbesondere § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge<br />

mäß § 4 Abs. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit<br />

gegeben, sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung zu äußern.<br />

� Keine Umweltprüfung<br />

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach<br />

§ 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informatio<br />

nen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen;<br />

§ 4c BauGB wird nicht angewendet.<br />

� Kein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

Da der Schwellenwert von 20.000 m² für die gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zulässige Grundfläche nicht<br />

überschritten wird, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Satz 4 BauGB die Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen Entschei<br />

dung erfolgt oder zulässig; die Ermittlung und Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist daher nicht erforder<br />

lich.<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 7


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Der Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Beschleunigten Ver<br />

fahren aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.<strong>2012</strong> gefasst.<br />

3.2 Übergeordnete Planungsvorgaben<br />

Relevante Ziele und Grundsätze für das geplante Baugebiet ergeben sich aus dem Lan<br />

desentwicklungsprogramm Bayern 20<strong>06</strong> und dem Regionalplan des Regionalen<br />

Planungsverbandes Würzburg (Region 2).<br />

Der Markt <strong>Frammersbach</strong> ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als Unterzentrum<br />

im ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll,<br />

festgelegt. Im Regionalplan der Region Würzburg ist die Gemeinde abweichend davon als<br />

Kleinzentrum festgelegt. Das Landesentwicklungsprogramm ist im Jahr 20<strong>06</strong> in Kraft ge<br />

treten, der Regionalplan der Region Würzburg bereits im Jahr 1985. Es ist deshalb davon<br />

auszugehen, dass der Festlegung im Landesentwicklungsprogramm aktuellere Erkenntnis<br />

se zugrunde liegen. Aufgrund dessen wird der Festlegung des Landesentwicklungspro<br />

gramms gefolgt, in dem <strong>Frammersbach</strong> als Unterzentrum eingestuft ist.<br />

Weitere Ziele und Grundsätze sind wie folgt vorgegeben:<br />

Strukturräumliche Entwicklung<br />

� „In Teilräumen vorhandene lagebedingte und wirtschaftsstrukturelle Probleme sowie infrastrukturelle Eng<br />

pässe sollen im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebens und Arbeitsbedingungen abgebaut wer<br />

den. Dabei soll der ländliche Raum, insbesondere die ländlichen Teilräume, deren Entwicklung in<br />

besonderem Maße gestärkt werden soll, bevorzugt entwickelt werden.“ (LEP A.I 1.1 (Z))<br />

� „Der Flächen und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden. Die Entwicklung des<br />

Landes und seiner Teilräume soll so flächen und ressourcensparend wie möglich erfolgen.“ (LEP A.I 2.4 (Z))<br />

� „Bei der zentralörtlichen Versorgung soll ein zeitgemäßer Ausstattungsstandard in zumutbarer Entfernung<br />

geschaffen und vorgehalten werden.“ (LEP A.I 4.4.1 (Z))<br />

� „Die Unterzentren sollen die Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des quali<br />

fizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs versorgen. Sofern erforderlich sollen sie<br />

auch für die Bevölkerung der Nahbereiche benachbarter Kleinzentren einzelne Funktionen wahrnehmen.“<br />

(LEP A.I 2.1.5.1 (Z))<br />

� „Die Versorgungseinrichtungen der Zentralen Orte sollen in der Regel in deren Versorgungs und Siedlungs<br />

kern realisiert werden.“ (LEP A.II 2.1.2.4 (Z))<br />

� „Die Entwicklung der Wirtschaft sowie der Siedlungs und Infrastruktur sollen ohne wesentliche Beeinträchti<br />

gung der natürlichen Lebensgrundlagen und insbesondere möglichst flächensparend erfolgen. Dabei soll die<br />

gute kulturelle und soziale Ausstattung der Region gesichert und ausgebaut werden.“ (RP A.I 4 (Z))<br />

� „Bei Planung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen soll den ländlichen Teilräumen, deren Ent<br />

wicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, Vorrang gegenüber den übrigen Teilen des ländlichen<br />

Raumes eingeräumt werden. Eine nachhaltige Raumnutzung soll dabei angestrebt werden.“ (RP A.II 2.2 (Z))<br />

Siedlungsentwicklung<br />

� „Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig die vorhandenen Potentiale<br />

(Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten<br />

genutzt und flächensparende Siedlungs und Erschließungsformen angewendet werden.“ (LEP B.VI 1.1 (Z))<br />

� „Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sind möglichst schonend in die Landschaft einzubinden.“ (LEP<br />

B.VI 1.5 (G))<br />

� „Besonders schützenswerte Landschaftsteile sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden.<br />

Dies gilt neben unter besonderem gesetzlichem Schutz stehenden Gebieten für besonders bedeutende oder<br />

weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen […].“<br />

(LEP B.VI 1.5 (Z))<br />

� „Die Belange alter Menschen und Menschen mit Behinderung sind im Städtebau und bei der Schaffung von<br />

Wohnraum zu berücksichtigen“. (LEP B.VI 2.2 (G))<br />

� „Im Bereich um das Oberzentrum Würzburg sowie in den Zentralen Orten sollen die Ausschöpfung von Flä<br />

chenreserven und eine angemessene Verdichtung in den bestehenden Siedlungsgebieten Vorrang haben vor<br />

den Ausweisungen neuer Baugebiete. Die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brachliegen<br />

den ehemals militärisch genutzten Flächen im Siedlungsbereich soll verstärkt werden.“ (RP B.II 2.3 (Z))<br />

Nachhaltige soziale und kulturelle Infrastruktur<br />

� „Dem bedarfsgerechten Ausbau teil und vollstationärer Angebote der Altenhilfe in zumutbarer Entfernung<br />

kommt unter Berücksichtigung der Altersentwicklung und der sich verändernden Sozial und Familienstruktu<br />

ren besondere Bedeutung zu.“ (LEP B.III 2.2.1.3 (G))<br />

8 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

� „Eine bedarfsgerechte, gleichmäßige und dauerhafte ambulante Versorgung der Bevölkerung durch Prakti<br />

sche Ärzte, Allgemeinärzte, sonstige Gebietsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken soll sicher<br />

gestellt werden.“ (LEP B.III 3.1.1 (Z))<br />

� „Das Angebot an Einrichtungen der offenen und stationären Altenhilfe soll erhalten und den Bedürfnissen<br />

alter Menschen entsprechend weiter ausgebaut werden.“ (RP B.VIII 2)<br />

Gewerbliche Wirtschaft, Dienstleistungen<br />

� „Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen<br />

zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, soll sichergestellt werden.“ (LEP B.II<br />

1.2.1.1 (Z))<br />

� „Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte sollen in der Regel nur in Unterzentren und Zentralen Orten höherer<br />

Stufen sowie in Siedlungsschwerpunkten (geeignete Zentrale Orte) ausgewiesen werden. […] Die Auswei<br />

sung soll in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden Anbin<br />

dung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen […].“ (LEP B.II 1.2.1.2 (Z))<br />

� „Im Mittelbereich Lohr a. Main soll […] im Dienstleistungsbereich […] auf eine deutliche Erhöhung des Ar<br />

beitsplatzangebots hingewirkt werden.“ (RP B.IV 1.1.2)<br />

� „Im Rahmen der Bauleitplanung, insbesondere im Zusammenhang mit der Sanierung von Ortskernen, sollen<br />

die Belange und Funktionen des ansässigen Handels berücksichtigt und geeignete Standorte für Handelsbe<br />

triebe gesichert werden.“ (RP B.IV 2.4.2)<br />

� „Weitere Flächen zur Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten, die städtebaulich und verkehrsmäßig inte<br />

griert sein und in angemessenem Verhältnis zur Größe des jeweiligen Verflechtungsbereichs stehen sollen,<br />

sollen in der Region in der Regel nur in Unterzentren und zentralen Orten höherer Stufen ausgewiesen wer<br />

den.“ (RP B.IV 2.4.3)<br />

Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, Hochwasserschutz<br />

� „Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Vielfalt der Naturausstattung und die lebensraumtypischen<br />

Standortverhältnisse gesichert, gepflegt und entwickelt werden. Dabei ist die langfristige Erhaltung der für<br />

Pflanzen und Tiere lebensraumtypischen Standortverhältnisse und des charakteristischen Erscheinungsbildes<br />

anzustreben.“ (LEP B.I 2.2.2 (G))<br />

� „Es ist von besonderer Bedeutung, die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser zu erhalten oder<br />

wiederherzustellen.“ (LEP B.I 3.1.1.2 (G))<br />

� „Für oberirdische Gewässer soll insbesondere der gute ökologische und chemische Zustand und für künstli<br />

che oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das gute ökologische Potential und der gute chemische<br />

Zustand erhalten oder erreicht werden.“ (LEP B.I 3.1.2.1 (Z))<br />

� Der Zugang zur Lohr „soll gewährleistet und ihre Nutzung für die Erholung ermöglicht werden. Nach Mög<br />

lichkeit sollen die Uferbereiche in einem naturnahen Zustand erhalten oder entsprechend regeneriert wer<br />

den.“ (RP B.I 3.1.3)<br />

� „Innerhalb der bebauten Ortslagen entlang des Mains und seiner größeren Nebenflüsse sollen die Uferbe<br />

reiche verstärkt für die Erholungsnutzung zugängig gemacht werden.“ (RP B.VII 1.7)<br />

Durch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiedernutzung der in<br />

nerörtlichen Gewerbebrache des Wiedekind Areals verhindert der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

eine weitere Zersiedelung der Landschaft am Ortsrand und trägt dem landesplanerischen<br />

Ziel der Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden Rechnung.<br />

Die Ausweisung eines Standortes für großflächigen Einzelhandel erfolgt im Ortszentrum<br />

von <strong>Frammersbach</strong> und liegt damit in räumlicher Nähe zu verschiedenen Wohnstandorten<br />

in der Marktgemeinde. Der bereits bestehende Lebensmittelmarkt im Wiedekind Areal soll<br />

verlegt und geringfügig vergrößert werden. Durch die gute Erreichbarkeit und die Kopp<br />

lungsmöglichkeiten mit weiteren Versorgungseinrichtungen in der Ortsmitte wird durch die<br />

Planung dauerhaft die Nahversorgung der Bewohner mit Lebensmitteln und sonstigen Wa<br />

ren des kurzfristigen täglichen Bedarfs gewährleistet. Der Standort erfüllt damit die Krite<br />

rien einer integrierten Lage und der verbraucher und wohnortnahen Versorgung in<br />

günstiger fußläufiger Erreichbarkeit in einer Kommune mit zentralörtlichen Funktionen.<br />

Die Anbindung an den ÖPNV ist durch die direkt südöstlich gelegene, zentrale Bushalte<br />

stelle sehr gut.<br />

Durch die Ergänzung um weitere Dienstleistungs , Einzelhandels und Versorgungseinrich<br />

tungen im Planungsgebiet wird das Ziel der Sicherung und Verbesserung der Versorgung<br />

der Bevölkerung von <strong>Frammersbach</strong> unterstützt.<br />

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Die Belange älterer Menschen und deren Versorgung mit Wohnraum und Einrichtungen<br />

der Altenhilfe werden durch die Ausweisung eines Baugebietes für die Errichtung von Ein<br />

richtungen für Senioren und Pflege berücksichtigt. Durch die zentrale Lage in der Ortsmit<br />

te sind die günstige Erreichbarkeit und die Einbindung in das öffentliche Leben gewährleis<br />

gewährleistet.<br />

Durch die Einbeziehung des Lohrbachs in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird<br />

das regionalplanerische Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des<br />

Gewässers für die Naherholung berücksichtigt. Gleichzeitig wird durch die Festsetzung von<br />

Grünflächen im nördlichen Anschluss dieser weithin einsehbare Hangbereich des Lohrtals<br />

von Bebauung freigehalten.<br />

Insgesamt entspricht die Planung somit den Zielen der Landes und Regionalplanung.<br />

3.3 Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes <strong>Frammersbach</strong> (11. Änderung, Stand<br />

2008) ist das Wiedekind Areal überwiegend als Sondergebiet dargestellt. Dieses hat im<br />

nordöstlichen Teil die Bezeichnung „Kultur, Sport, Freizeit“, im südwestlichen Teil die Be<br />

zeichnung „Einzelhandel“. Im äußersten Nordwesten ist außerdem ein Mischgebiet darge<br />

stellt. Die Herrenwiese, die sich zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes befindet, ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und<br />

als Verkehrsfläche (Parkplatz) dargestellt. Der Hangbereich nördlich des Lohrbachs ist im<br />

rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 2000) als Fläche für die Landwirtschaft ausge<br />

wiesen.<br />

Im Bebauungsplan sind drei unterschiedliche Sondergebiete sowie Grünflächen festge<br />

setzt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht mit den Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist im Bereich des Planungsgebietes eine Än<br />

derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im Wege der Berichtigung<br />

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.<br />

Abbildung 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplans des Marktes <strong>Frammersbach</strong> aus dem Jahr 2000 (links) und der dessen 11.<br />

Änderung aus dem Jahr 2008 (rechts), unmaßstäblich<br />

3.4 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung<br />

Das gesamte Gemeindegebiet von <strong>Frammersbach</strong> liegt innerhalb des Naturparks Spessart.<br />

Die Grenzen von Landschafts oder Naturschutzgebieten innerhalb des Naturparkes ver<br />

laufen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Im nördlichen Teil<br />

des Planungsgebietes, nördlich des Lohrbachs im Hangbereich befinden sich Teile des kar<br />

tierten Biotopes „Mageres Grünland und Gehölze am Bäckers und Mützelsberg östlich<br />

<strong>Frammersbach</strong>“ (Nrn. 5922 0039 009 und 5922 0039 007).<br />

10 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Weitere Schutzgebiete gemäß § 20 BNatSchG und kartierte bzw. gesetzlich geschützte Bio<br />

tope sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung ergeben sich aus dem integrierten städ<br />

tebaulichen Entwicklungskonzept des Marktes <strong>Frammersbach</strong>: Hierin wird die gute Aus<br />

stattung der Marktgemeinde mit innerörtlichen Grünflächen hervorgehoben, die sich<br />

durch den Lohrbach und den Lauberbach mit den begleitenden Freiflächen und Gehölzen<br />

und die südöstlich an das Planungsgebiet anschließende Herrenwiese ergibt. Durch die<br />

topographische Lage im Tal der Bäche ergeben sich zudem regelmäßig Blickbeziehungen,<br />

welche die landschaftliche Qualität erlebbar machen und in den Ort einbinden. Als eine<br />

Zielsetzung nennt das ISEK, diese gute Ausstattung mit Grün und Freiflächen zu erhalten,<br />

und für die Naherholung und die Ortsentwicklung stärker nutzbar zu machen. Für den<br />

Lohrbach, der das Planungsgebiet kreuzt, wird die Anlage eines bachbegleitenden Fußwe<br />

ges in Verbindung mit der Aufwertung der Uferbereiche angeregt. Gleichzeitig sollten das<br />

Bachtal und dessen Freiflächen stärker mit dem Ort verknüpft werden.<br />

4 Lage, Größe und Beschaffenheit des Plangebietes und angrenzende Nutzungen<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Senio<br />

renzentrum Ortsmitte“ mit einer Größe von ca. 2,05 ha liegt im Norden der Ortsmitte von<br />

<strong>Frammersbach</strong>.<br />

Südöstlich des Planungsgebietes befindet sich der Marktplatz mit dem alten und neuen<br />

Rathaus (ehemaliges Schulhaus), der Veranstaltungshalle der TuS <strong>Frammersbach</strong> und ver<br />

schiedenen Einzelhandels , Gastronomie und Handwerksbetrieben. Nördlich an den<br />

Marktplatz schließt die Herrenwiese an, die ursprünglich als Sportplatz genutzt war. Heute<br />

dient diese innerörtliche Freifläche u.a. als Festplatz. Außerdem befinden sich hier Pkw<br />

Stellplätze für die verschiedenen Nutzungen im Ortszentrum.<br />

Im Südwesten und Nordwesten grenzt das Planungsgebiet an die bestehende Wohn und<br />

gemischte Bebauung entlang der Lohrtalstraße an.<br />

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch<br />

� Wohnbebauung sowie Freibereiche im Nordwesten (Flurnummern 6957, 7082, 7076 und 7603)<br />

� Die Lohrtalstraße im Südwesten (Flurnummer 6980/1)<br />

� öffentliche Stellplätze hinter dem Rathaus, die als Festplatz genutzte Herrenwiese und Freibereiche jenseits<br />

des Lohrbachs im Südosten (Flurnummern 6981, 7<strong>06</strong>2 und 7617)<br />

� einen Flurweg im Nordosten (Flurnummer 7711/2)<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern<br />

6980, 6980/3, 7<strong>06</strong>3, 7<strong>06</strong>4, 7<strong>06</strong>5, 7<strong>06</strong>6, 7<strong>06</strong>7, 7<strong>06</strong>8, 7<strong>06</strong>9, 7070, 7071, 7072, 7074,<br />

76<strong>06</strong>, 7607, 7608, 7609, 7610, 7611, 7612, 7613, 7614 und 7615 sowie Teile der<br />

Grundstücke mit den Flurnummern 6980/1 (Lohrtalstraße), 6981, 7<strong>06</strong>2, 7356/2 (Lohr<br />

bach), 7530/2 (Mühlgraben) und 7616.<br />

Das Planungsgebiet selbst ist in zwei Bereiche gegliedert:<br />

Das Wiedekind Areal ist als ehemals gewerblich genutztes Gelände nahezu vollständig<br />

bebaut und versiegelt. Aufgrund der geplanten Neugestaltung des gesamten Bereichs<br />

wurden die bisher in den Gebäuden angesiedelten Nutzungen überwiegend an andere<br />

Standorte in <strong>Frammersbach</strong> verlagert. Bis auf einen Lebensmittemarkt im Nordosten des<br />

Gebietes stehen die Gebäude der ehemaligen Textilfabrik heute leer. Südöstlich der Zu<br />

fahrtsstraße erstreckt sich das Planungsgebiet außerdem auf einen Teil der Herrenwiese,<br />

die als Parkplatz und Festplatz genutzt wird. Im rückwärtigen Bereich am Lohrbach befin<br />

det sich das örtliche Jugendzentrum. Vegetationsstrukturen existieren in diesem Teil des<br />

Planungsgebietes kaum. Der Bereich ist nahezu vollständig versiegelt (Gebäude, asphal<br />

tierte Freiflächen), lediglich entlang der Zufahrtsstraße zum Areal und dem Parkplatz im<br />

Südosten sowie entlang der Lohrtalstraße bestehen insgesamt elf Einzelbäume (Linden).<br />

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Der gesamte Bereich ist nahezu eben und befindet sich auf einer Höhe zwischen 223,5<br />

und 224,0 m ü. NN.<br />

Der Hangbereich nördlich des Lohrbachs ist unbebaut. Das Gelände steigt vom Lohrbach<br />

aus (223 m ü. NN) steil Richtung Nordosten hin auf rund 240 m ü. NN an. Die Uferberei<br />

che des Baches sind beidseitig durch Gebüschstrukturen gesäumt, die sich überwiegend<br />

aus Weiden zusammensetzen. Dazwischen befinden sich an verschiedenen Stellen erhal<br />

tenswerte Einzelbäume (u.a. Ahorn, Hainbuche, Weide, Linde). Im nördlich an den Bach<br />

anschließenden Hangbereich haben sich Baumhecken und Gebüschvegetation entwickelt,<br />

die aufgrund der topographisch bedingten, schweren Zugänglichkeit des Gebietes zuneh<br />

mend verwildern. Offene, extensiv genutzte Wiesenflächen finden sich nur noch in gerin<br />

gem Maße. Der ursprünglich das Planungsgebiet querende Mühlgraben ist inzwischen<br />

aufgelassen und nicht mehr wasserführend.<br />

Das Wiedekind Areal, die Herrenwiese mit Rathausparkplatz sowie die Zufahrt zum Gebiet<br />

befinden sich im Eigentum des Marktes <strong>Frammersbach</strong>. Der Lohrbach als Gewässer II.<br />

Ordnung gehört dem Freistaat Bayern. Die Garten und Freiflächen nördlich des Lohr<br />

bachs im Hangbereich befinden sich überwiegend in Privatbesitz.<br />

Das Planungsgebiet ist über die Lohrtalstraße an das örtliche Straßennetz angebunden.<br />

Die vorhandene Stichstraße zum Wiedekind Areal und dem Parkplatz hinter dem Rathaus<br />

wird im Rahmen der Planung geringfügig um ca. 18 m Richtung Südosten verlegt. Über<br />

den Marktplatz im Süden und den Seeweg im Norden besteht eine Verbindung zur Bun<br />

desstraße 276 (Orber Straße/Lohrer Straße).<br />

5 Belange von Natur, Landschaft und Umwelt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)<br />

Der Ort <strong>Frammersbach</strong> ist dem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes „Lohr und Aub<br />

bachtal mit Rodungsinseln“ innerhalb des Naturraums „Sandsteinspessart“ (141 A) zuzu<br />

ordnen. Er bildet eine Rodungsinsel im überwiegend bewaldeten Sandsteinspessart, einem<br />

der größten Waldgebiete Deutschlands, die am Zusammenfluss des Lohrbachs und des<br />

Lauberbachs geschaffen wurde. Die Auebereiche der Bäche innerhalb des Schwerpunkt<br />

gebietes sind überwiegend von bewirtschaftetem oder brachgefallenem Grünland domi<br />

niert. Die Hanglagen der Rodungsinseln im Spessart sind, wie auch im Bereich des<br />

Planungsgebietes, v.a. durch extensiv genutzte Strukturen und Biotoptypen geprägt, die<br />

häufig durch Verbrachung und Verbuschung gefährdet sind 3 .<br />

Klimatisch ist der Naturraum „Sandsteinspessart“ durch ein kühl feuchtes Klima mit Jah<br />

resdurchschnittstemperaturen von rund 7° C gekennzeichnet 4 .<br />

Die geologische Situation im Planungsgebiet wird im Bereich des Wiedekind Areals durch<br />

die Lage im Talauebereich des Lohrbachs bestimmt. Die hier anzutreffenden quartären<br />

Talfüllungen setzen sich aus Kiesen, Sanden und Auelehmen zusammen. Darunter steht<br />

eine ca. 50 m mächtige, dickbankige Schicht Heigenbrücker Sandstein an. Der natürliche<br />

Boden wird im Bereich der Gewerbebrache durch grobkiesige bis mittelsandige Auffüllun<br />

gen und Versiegelungen in unterschiedlicher Mächtigkeit überdeckt. Durch die intensive<br />

Nutzung des gesamten Areals und dessen Umfeld ist das Schutzgut Boden in diesem Be<br />

reich somit stark vorbelastet 5 .<br />

An den Hangflächen nördlich des Lohrbachs bilden ebenfalls Schichten des Unteren Bunt<br />

sandsteins (Dickbank Sandstein) das anstehende Gestein. Die Bodenverhältnisse werden<br />

hier durch Lehme und lehmige Sande bestimmt, die eine überwiegend geringe, teilweise<br />

auch mittlere Ertragsfähigkeit aufweisen.<br />

3 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) (1996): Ar<br />

ten und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Main Spessart.<br />

4 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) (1996): Ar<br />

ten und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Main Spessart.<br />

5 ROOS GEO CONSULT (2011): Gutachten zur Historischen Recherche und Orientierenden Erkundung Altstand<br />

ort „<strong>Frammersbach</strong> – ehemaliges Wiedekind Gelände“<br />

12 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Das Planungsgebiet wird vom Lohrbach gequert, ein Gewässer II. Ordnung, das ca. 11 km<br />

südöstlich von <strong>Frammersbach</strong> in der Stadt Lohr in den Main mündet. Gemäß der Wasser<br />

spiegelberechnung des Büros Auktor Ingenieur GmbH vom 05.12.2005 befindet sich die<br />

Linie des hundertjährigen Hochwasserereignisses (HQ100) auf einer Höhe zwischen<br />

223,<strong>06</strong> und 223,63 m ü. NN (vgl. Eintragung in der Planzeichnung). Außerhalb des als<br />

Pufferzone zum Lohrbach festgesetzten Bereichs, der von Bebauung freizuhalten ist, sind<br />

die Baugebiete somit bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis nicht überschwemmt.<br />

Um darüber hinaus Schäden bei größeren Hochwassereignissen als einem HQ 100 zu<br />

vermeiden ist im Bebauungsplan vorsorglich ein Hinweis enthalten, dass an Gebäudeöff<br />

nungen, die dem Lohrbach zugewandt sind, ein Freibord von 30 cm über dem natürlichen<br />

Gelände empfohlen wird.<br />

Das Grundwasser stand gemäß dem Gutachten zur historischen Recherche und orientie<br />

renden Erkundung des Büros Roos Geo Consult vom 08.12.2011 bei den durchgeführten<br />

Rammkernsondierungen in einer Tiefe zwischen 1,35 und 1,80 m unter Gelände an.<br />

Eine hohe Bedeutung weisen der Lohrbach und der nördlich anschließende Hangbereich<br />

für das Orts und Landschaftsbild auf. Durch die Lage im Lohr und Lauberbachtal erge<br />

ben sich aus dem Ort heraus immer wieder Blickbeziehungen auf die überwiegend unbe<br />

bauten Talhänge. Potentiale bieten die Bereiche im Hinblick auf die landschaftsbezogene<br />

Erholung. Bisher ist der Lohrbach im Bereich des Planungsgebietes nur wenig zugänglich<br />

und erlebbar. Das Wiedekind Areal hat aufgrund der intensiven Nutzung und Bebauung<br />

bisher eine geringe Bedeutung für das Orts und Landschaftsbild.<br />

Um den rechtlichen Anforderungen an das Planungsvorhaben gerecht zu werden und auf<br />

grund nicht generell auszuschließender Vorkommen europarechtlich geschützter Arten<br />

wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das Planungsvorhaben durch<br />

geführt (vgl. Anlage 2). Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:<br />

Nachweise von gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten sind in der Artenschutzkartierung<br />

Bayern für das Plangebiet nicht verzeichnet. Die derzeit bebauten Grundstücke werden<br />

möglicherweise von überwiegend siedlungsgebundenen Fledermausarten als Jagdlebens<br />

raum genutzt. Potenzielle Vorkommen einzelner siedlungsgebundener Vogelarten können<br />

dort nicht generell ausgeschlossen werden. Brutnachweise liegen jedoch nicht vor und sind<br />

unwahrscheinlich. Mit dem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten ist<br />

nicht zu rechnen.<br />

Erhebliche Störwirkungen auf (potentielle) Artvorkommen durch die geplanten Baugebiets<br />

ausweisungen sind aufgrund<br />

� des Fehlens von Fledermausquartieren im Planungsgebiet<br />

� der nur geringen Bedeutung des Planungsgebietes als Nahrungsrevier für Vögel, die<br />

in den umliegenden Grundstücken brüten<br />

� der Neubebauung eines bereits heute bebauten und versiegelten Areals<br />

� des Erhalts vermutlich bevorzugter Lebensräume (strukturreiche Lebensräume der<br />

nördlich angrenzenden Hangbereiche und des angrenzenden Talraums in der freien<br />

Landschaft)<br />

nicht zu erwarten.<br />

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind im Bebauungsplan folgen<br />

de Festsetzungen getroffen:<br />

� Ggf. erforderliche Gehölzrodungen sind gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. Art. 16<br />

Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG möglichst außerhalb der Brutzeit von Vögeln, in der Zeit<br />

von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen.<br />

� Es sind insektenfreundliche Leuchtmittel (Stand der Technik) in nach unten strahlen<br />

den Gehäusen zu verwenden.<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 13


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

� Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen sind im Bereich der Flächen, die von Be<br />

bauung freizuhalten sind (Pufferzone zum Lohrbach) nicht zulässig.<br />

Bei Beachtung dieser konfliktvermeidenden Maßnahmen ergeben sich für die gemäß FFH<br />

und Vogelschutz Richtlinie gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten durch die mit der Be<br />

bauungsplanaufstellung „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Orts<br />

mitte“ verbundenen Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG.<br />

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der<br />

Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, im Beschleunigten Verfahren als im<br />

Sinne des § 1a BauGB als bereits erfolgt und zulässig. Sie sind folglich nicht zu kompensie<br />

ren.<br />

6 Inhalte der Planung und planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie von Erhaltungs und<br />

Pflanzgeboten trägt die städtebauliche Planung dazu bei, die zukünftigen Nutzungen ver<br />

träglich in die Umgebung einzubinden.<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Als Art der baulichen Nutzung werden im Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs ,<br />

Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ drei unterschiedliche Sondergebiete gemäß § 11<br />

BauNVO festgesetzt. Diese Festsetzung ist erforderlich, da sich die von der Marktgemeinde<br />

beabsichtigte Art der Nutzung wesentlich von den in §§ 2 bis 10 BauNVO definierten Bau<br />

gebieten unterscheidet. Somit kann nur auf diese Weise eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung für dieses zentral in der Ortsmitte gelegene Areal gewährleistet werden.<br />

Sondergebiet „Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

Im Südosten des Planungsgebietes ist ein Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt. Inner<br />

halb des Planungsgebietes befindet sich bereits heute ein großflächiger Einzelhandelsbe<br />

trieb. Durch die Festsetzung des Sondergebietes „Einzelhandel“ werden die Voraussetzung<br />

für dessen Erhalt und Verlagerung sowie eine geringfügige Erweiterung geschaffen.<br />

Zulässig sind Gebäude für den Einzelhandel mit Nahrungs und Genussmitteln, Gegen<br />

ständen des täglichen Bedarfs und ergänzenden Randsortimenten anderer Warenbran<br />

chen, sowie die dazugehörigen baulichen Anlagen und Nebenanlagen. Die zulässige<br />

Verkaufsfläche ist auf maximal 1.500 m² begrenzt.<br />

Aus Sicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong> ist es von großer Bedeutung für die Belebung der<br />

Ortsmitte und die Versorgungssituation im Gesamtort, weiterhin einen Vollsortimenter in<br />

zentraler Lage zu erhalten.<br />

Die Marktgemeinde folgt damit auch den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der<br />

CIMA Beratung + Management GmbH vom Juli 2009:<br />

� Das gesamte Wiedekind Areal befindet sich im zentralen Versorgungsbereich von<br />

<strong>Frammersbach</strong>. Neue Handelsansiedlungen sind in diesem Bereich zu konzentrieren.<br />

� Die durch den vorhandenen Lebensmittel Vollsortimenter gute Nahversorgung der<br />

Bewohner von <strong>Frammersbach</strong> mit Gütern v.a. des täglichen Bedarfs sollte unbedingt<br />

erhalten werden.<br />

� Gleichzeitig hat ein innerörtlicher Lebensmittel Vollsortimenter eine Magnetfunktion<br />

für den gesamten zentralen Versorgungsbereich und trägt zu einer attraktiven Orts<br />

mitte bei.<br />

� In der Branche „Lebensmittel“ besteht in <strong>Frammersbach</strong> ein Bedarf nach einer Ange<br />

botsausweitung im Frischesektor. Empfohlen wird hierfür eine Umsiedlung und Erwei<br />

terung des bestehenden Lebensmittelmarktes im Wiedekind Areal.<br />

14 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Ausnahmsweise werden im Sondergebiet „Einzelhandel“ außerdem Schank und Speise<br />

wirtschaften zugelassen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass diese auf den Lebensmittel<br />

markt abgestimmt und ihm in der Größe untergeordnet sind. Vorstellbar wäre es aus Sicht<br />

der Marktgemeinde, an diesem für das Ortsbild wichtigen Standort am „Eingang“ des<br />

Wiedekind Areals ein Café oder ein Bistro anzusiedeln. Hierdurch ergäben sich Kopp<br />

lungsmöglichkeiten für die Besucher mit dem geplanten Lebensmittelmarkt. Gleichzeitig<br />

würde eine solche Nutzung, z.B. in Verbindung mit einer Außenbewirtschaftung, eine Be<br />

lebung des Platzes tagsüber und auch am Wochenende bewirken und damit zu einer Stei<br />

gerung der Aufenthaltsqualität beitragen.<br />

Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ gemäß § 11 BauNVO<br />

Das Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ ist im Nordosten und im zentralen Bereich<br />

des Wiedekind Areals festgesetzt. Zielrichtung dieses Baugebietes ist vorwiegend die Un<br />

terbringung von Dienstleistungs und sonstigen Einrichtungen aus den Bereichen Soziales,<br />

Gesundheit und Sport. Zulässig sind hier Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, wie z.B.<br />

ein Fitnesscenter, Wellnessangebote, Arzt oder Physiotherapie Praxen. Weiterhin werden<br />

Büro und Verwaltungsgebäude und Gebäude und Räume für freie Berufe allgemein zuge<br />

lassen.<br />

Um die bisherige Nutzung der Gebäude im Wiedekind Areal durch Vereine, z.B. als Pro<br />

ben oder Gruppenraum, weiter zu ermöglichen, werden außerdem Gebäude und Räume<br />

für Vereine zugelassen.<br />

Zulässig ist in diesem Baugebiet außerdem die Ansiedlung von kleineren Läden mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von 800 m² sowie von nicht störenden Handwerksbetrieben.<br />

Auch in der Vergangenheit hatten verschiedene kleinere Einzelhandels und Dienstleis<br />

tungsbetriebe in den ehemaligen Werksgebäuden ihren Standort. Das gesamte Wiede<br />

kind Areal liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches von <strong>Frammersbach</strong>.<br />

Innenstadtrelevante Sortimente sind hier zu konzentrieren. Die Schaffung der planungs<br />

rechtlichen Voraussetzungen für Einzelhandelsnutzungen im Wiedekind Areal bietet sich<br />

daher an. Vorstellbar wären aus Sicht der Marktgemeinde z.B. Einzelhandelsangebote aus<br />

dem Bereich Sport/Sportbekleidung. Gemäß dem Einzelhandelskonzept der CIMA Bera<br />

tung + Management GmbH bestehen außerdem Ansiedlungspotentiale oder Potentiale für<br />

Betriebsverlagerungen und vergrößerungen in den Branchen Drogerie/Parfümerie, Be<br />

kleidung/Schuhe und Schnittblumen. Denkbar wären auch Betriebe/Läden aus dem Be<br />

reich Orthopädietechnik oder ein Fahrradgeschäft.<br />

Wie im Sondergebiet „Einzelhandel“ sind außerdem Schank und Speiswirtschaften im<br />

Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ zulässig.<br />

Insgesamt möchte die Marktgemeinde durch die Ausweisung des Sondergebietes „Ge<br />

sundheit und Soziales“ zu einer Belebung der Ortsmitte und einer Verbesserung des Ver<br />

sorgungsangebotes beitragen. Im Einzelhandelskonzept wird empfohlen, im Bereich des<br />

Marktplatzes ein Zentrum zu etablieren, das eine hohe Aufenthaltsqualität bietet, und<br />

gleichzeitig frequenzbringende Nutzungen hier zu anzusiedeln. Das Wiedekind Areal be<br />

findet sich in räumlicher Nähe und kann dieses Zentrum sinnvoll ergänzen. Für die Besu<br />

cher der geplanten Einrichtungen ergeben sich zum einen Kopplungsmöglichkeiten mit<br />

dem geplanten Lebensmittelmarkt im Südosten des Gebietes. Zum anderen entstehen Sy<br />

nergieeffekte mit dem im Norden des Gebietes geplanten Senioren und Pflegeeinrich<br />

tung. Die Bewohner können die angebotenen Dienstleistungen mit nutzen (z.B.<br />

Arztpraxen, Physiotherapie).<br />

Durch den Schwerpunkt auf die Bereiche Gesundheit und Soziales möchte die Marktge<br />

meinde gezielt Ansiedlungen aus diesem Bereich fördern, da sie hierfür einen Bedarf für<br />

den Ort sieht. Neben der Nutzung durch die Bewohner von <strong>Frammersbach</strong> können Ange<br />

bote z.B. aus dem Bereich Fitness/Wellness außerdem die Attraktivität als Tourismusort<br />

steigern. Die weitere Stärkung von Tourismus und Naherholung sieht die Marktgemeinde<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 15


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

als wichtiges Ziel im Zuge der weiteren Ortsentwicklung. Im integrierten städtebaulichen<br />

Entwicklungskonzept werden als Maßnahmen hierfür z.B. die Ansiedlung eines Fitnesscen<br />

ters oder von gastronomischen Einrichtungen vorgeschlagen.<br />

Im Rahmen der Planung wurde von der Marktgemeinde geprüft, ob als Alternative zum<br />

Sondergebiet die Ausweisung des Bereiches als Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO möglich<br />

wäre. Dies würde jedoch der geplanten Zielrichtung des Baugebietes nicht entsprechen.<br />

Zentrale Einrichtungen der Verwaltung sollen hier nicht angesiedelt werden. Diese sollen<br />

in dem als Kerngebiet festgesetzten Marktplatzumfeld konzentriert werden. Auch zentrale<br />

Einrichtungen der Kultur sind im Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ nicht zulässig.<br />

Mit der Entscheidung für den Bau der Veranstaltungs und Mehrzweckhalle südöstlich des<br />

alten Rathauses hat der Marktgemeinderat deutlich gemacht, dass auch solche Nutzungen<br />

im Bereich des Marktplatzes zu konzentrieren sind. Ausgeschlossen sind im Gebiet außer<br />

dem Wohnnutzungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten.<br />

Sondergebiet „Senioren und Pflege“ gemäß § 11 BauNVO<br />

Im Nordwesten des Wiedekind Areals ist ein Sondergebiet „Senioren und Pflege“ ausge<br />

wiesen. Durch den demographischen Wandel und die damit verbundene Alterung der Ge<br />

sellschaft entsteht zunehmend Bedarf nach altengerechten Wohn , Pflege und<br />

Betreuungsangeboten. Solche Angebote sind in <strong>Frammersbach</strong> bisher nicht vorhanden.<br />

Die Marktgemeinde möchte deshalb eine Senioren und Pflegeeinrichtung in Verbindung<br />

mit einer Einrichtung für betreutes Wohnen ansiedeln.<br />

Der Standort im Nordwesten des Wiedekind Areals bietet sich hierfür an. Die Ortsmitte ist<br />

in fußläufiger Entfernung erreichbar. Gleichzeitig sind im Areal selbst weitere Einrichtun<br />

gen aus den Bereichen Dienstleistung, Einzelhandel und Gastronomie geplant. Auch we<br />

niger mobile Bewohner können sich deshalb im unmittelbaren Umfeld versorgen und sind<br />

in das Gemeindeleben eingebunden.<br />

Zulässig sind innerhalb des Baugebietes die für den Betrieb von Pflegeheimen und Einrich<br />

tungen für betreutes Wohnen erforderlichen Gebäude und Nutzungen. Dies sind zum ei<br />

nen die durch die Bewohner genutzten Bereiche (Wohn und Schlafräume,<br />

Therapieräume, Gemeinschaftsräume etc.), zum anderen die Einrichtungen der Verwal<br />

tung, Bewirtschaftung und Versorgung (Küche, Lager, Wäscherei etc.).<br />

Darüber hinaus können auch kleinere Läden oder Schank und Speisewirtschaften in das<br />

Gebiet integriert werden, sofern sie dessen Zweckbestimmung dienen. Vorstellbar wäre<br />

beispielsweise ein kleiner Laden oder Kiosk in Verbindung mit einem Café, die der Senio<br />

reneinrichtung angeschlossen sind.<br />

Ergänzend sind außerdem Wohnungen für Aufsichts und Bereitschaftspersonen sowie für<br />

Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig, sofern sie der Einrichtung zugeordnet und in<br />

der Größe untergeordnet sind.<br />

In allen drei Sondergebieten sind außerdem Gebäude und Anlagen für eine zentrale<br />

Energieversorgung zulässig. Die Marktgemeinde hat vor, eine solche zentrale Energiever<br />

sorgung im Wiedekind Areal zu etablieren, die neben den geplanten Einrichtungen im<br />

Planungsgebiet selbst weitere öffentliche Gebäude in der Ortsmitte mit Energie versorgen<br />

kann. Ein geeigneter Standort hierfür kann zu jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht be<br />

nannt werden, sondern wird erst im Zuge der weiteren Planungen festgelegt.<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet „Einzelhandel“ mit einer Grundflä<br />

chenzahl von 0,8 entsprechend des Höchstwertes des § 17 BauNVO festgesetzt.<br />

16 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist hier außerdem eine geringfügige Überschreitung<br />

der zulässigen Grundflächenzahl bis maximal 0,9 zulässig. Die Festsetzung einer Über<br />

schreitung der zulässigen Grundflächenzahl ist zwingend erforderlich, um eine sinnvolle<br />

und wirtschaftliche Realisierung eines Lebensmittelmarktes der vorgesehenen Art zu er<br />

möglichen. Sie ist nach Ansicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong> im vorliegenden Fall vertret<br />

bar, da es sich bei dem Planungsgebiet um ein innerörtliches Grundstück in einem<br />

vielfältig und stark genutzten Umfeld handelt. Eine intensive Nutzung dieser bereits sied<br />

lungsstrukturell geprägten Fläche ist sinnvoll, zumal sich im Vergleich zur jetzigen Situati<br />

on eine Verbesserung ergibt: Das Wiedekind Areal ist heute nahezu vollständig versiegelt.<br />

Gleichzeitig wird die Nutzungsintensität in den Bereichen begrenzt, in denen der Wohn<br />

und Lebensqualität und der Erholung innerhalb des Siedlungsraumes eine höhere Bedeu<br />

tung zukommt: In den Sondergebieten „Gesundheit und Soziales“ und „Senioren und<br />

Pflege“ wird die Grundflächenzahl deshalb auf maximal 0,5 festgesetzt. Dies trägt deren<br />

Lage am Lohrbach und der beabsichtigten Anlage von Grünzügen zwischen Bach und<br />

Lohrtalstraße Rechnung.<br />

Insgesamt wird so eine Staffelung der Nutzungsintensität mit hohem Versiegelungsgrad im<br />

Bereich des Lebensmittelmarktes im Südosten, nahe dem Marktplatz, und geringerer Ver<br />

siegelung zum Lohrbach und zur angrenzenden Wohnbebauung hin erreicht.<br />

Aufgrund der nicht an Einzelgeschosse gebundenen Nutzung im Bereich des Sondergebie<br />

tes wird auf die Festsetzung einer Geschossfläche und der maximal zulässigen Zahl der<br />

Vollgeschosse verzichtet.<br />

Die Höheneinstellung der Bebauung wird über die Festsetzung der maximal zulässigen<br />

Gebäudehöhe und der maximal zulässigen Wandhöhe geregelt. Die Höhen beziehen sich<br />

jeweils auf die maximale Geländehöhe der Erschließungsstraße im Bereich des Baugrund<br />

stücks. Durch diese Vorgabe wird zum einen eine Einbindung in die umgebende Wohn<br />

und gemischte Bebauung gewährleistet. Gleichzeitig bietet die Regelung eine hohe Flexi<br />

bilität bei der Umsetzung unterschiedlicher Dachformen und –neigungen, ohne städtebau<br />

liche Fehlentwicklungen zu bewirken. Die festgesetzten Höhen orientieren sich am<br />

Siegerentwurf des städtebaulichen Ideenwettbewerbs. Sie sind in Ost West Richtung ge<br />

staffelt mit den niedrigsten zulässigen Gebäudehöhen im Südosten. Die Gesamthöhe von<br />

Gebäuden mit Pultdach ist im Vergleich zu Gebäuden mit Satteldach etwas niedriger fest<br />

gesetzt, um hohe Wandflächen zu vermeiden, die aus städtebaulicher Sicht und Gründen<br />

der Belichtung ungünstig sind.<br />

Um eine ausreichende Flexibilität bei der Umsetzung der Planung zu ermöglichen wird er<br />

gänzend festgesetzt, dass die zulässige Gesamthöhe durch untergeordnete Bauteile und<br />

Dachaufbauten für technische Einrichtungen überschritten werden darf.<br />

6.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />

Im Bebauungsplan wird abweichend von § 22 Abs. 1 BauGB eine offene Bauweise mit ei<br />

ner zulässigen Baukörperlänge von maximal 60 m festgesetzt (§ 22 Abs. 4 BauNVO). Die<br />

se Vorgabe bietet ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für die im Planungsgebiet<br />

vorgesehenen Nutzungen, die teilweise größere Baukörper erfordern (z.B. Pflegeheim, Le<br />

bensmittel Vollsortimenter). Außerdem wird durch diese Festsetzung die Umsetzung des<br />

Siegerentwurfs des städtebaulichen Ideenwettbewerbs ermöglicht, der zentral im Gebiet<br />

einen längeren Baukörper zur Abschirmung der Senioren und Pflegeeinrichtung von den<br />

intensiver genutzten Bereichen im Osten vorsieht.<br />

Eine Riegelwirkung wird durch die Festsetzung von Baugrenzen vermieden. Innerhalb des<br />

Planungsgebietes sollen Grünzüge und Blickachsen zwischen Lohrtalstraße und Lohrbach<br />

geschaffen werden, die eine Verbindung zwischen den begrünten Hangbereichen nördlich<br />

des Bachs und der bestehenden Bebauung herstellen. Die überbaubare Grundstücksfläche<br />

ist deshalb zentral im Gebiet unterbrochen. Im Nordwesten ermöglicht die festgesetzte<br />

Baugrenze ebenfalls die Anlage einer Grünachse. Genauso wird eine Gliederung des Ge<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 17


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

bietes im Südosten mit Blick von der Herrenwiese gewährleistet: Auch in diesem Bereich ist<br />

die festgesetzte Baugrenze unterbrochen.<br />

Stellplätze, Nebengebäude und Lagerflächen sind unter Berücksichtigung der zulässigen<br />

GRZ auch außerhalb der Baugrenze zulässig.<br />

Vorgaben zur Stellung der baulichen Anlagen werden mit dem Ziel, die örtlichen Grund<br />

stücksverhältnisse (Zuschnitt, Flächenverfügbarkeit) für die beabsichtigte Nutzung best<br />

möglich auszuschöpfen, nicht getroffen.<br />

6.4 Verkehr, Ver und Entsorgung<br />

Die Anbindung des Planungsgebietes an das gemeindliche Straßennetz wird zum einen<br />

durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Südosten des Planungsgebietes<br />

gewährleistet. Die bereits bestehende Straße, die das Wiedekind Areal und den Parkplatz<br />

hinter dem Rathaus heute erschließt, wird um ca. 18 m nach Südosten verschoben, um<br />

ausreichend Platz zur Umsetzung der geplanten Nutzungen zu schaffen. Darüber hinaus<br />

können die Grundstücke im Nordwesten des Planungsgebietes über eine direkte Zufahrt<br />

zur Lohrtalstraße erschlossen werden. Der bestehende Gehsteig entlang der Lohrtalstraße<br />

wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche planungsrechtlich gesichert.<br />

Die heute schon vorhandenen öffentlichen Stellplätze entlang der Lohrtalstraße sollen wei<br />

terhin erhalten werden. Sie werden an die im Siegerentwurf des städtebaulichen Ideen<br />

wettbewerbs geplante Neugestaltung des Wiedekind Areals angepasst. Durch die<br />

Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung Park<br />

platz werden insgesamt 30 Stellplätze ausgewiesen. Sie stehen tagsüber für Anwohner,<br />

sowie Besucher der Ortsmitte und des Wiedekind Areals zur Verfügung. Nach 20.00 Uhr<br />

sollen diese Stellplätze ausschließlich für Anwohner nutzbar sein. Die Marktgemeinde be<br />

absichtigt, eine entsprechende verkehrsrechtliche Regelung zum Anwohnerparken zu tref<br />

fen.<br />

Nördlich des Lohrbachs ist eine öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbe<br />

stimmung als Fußweg festgesetzt. Die Marktgemeinde hat sich das Ziel gesetzt, die Zu<br />

gänglichkeit des Lohrbaches für Erholungssuchende zu verbessern, den gesamten Bereich<br />

gestalterisch aufzuwerten und besser in den Ort einzubinden. In einem ersten Schritt wur<br />

de bereits im südöstlich angrenzenden Bebauungsplan „Ortszentrum“ ein öffentlicher<br />

Fußweg nördlich des Lohrbachs mit Anbindung an die freie Landschaft ausgewiesen. Die<br />

ser wird nun innerhalb des Planungsgebietes Richtung Nordwesten weitergeführt. Darüber<br />

hinaus beabsichtigt die Marktgemeinde, zentral innerhalb des Planungsgebietes eine Fuß<br />

wegeverbindung zwischen Lohrbach und Lohrtalstraße zu schaffen. Eine genaue Festle<br />

gung des Wegeverlaufs soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, um eine<br />

ausreichende Flexibilität für die Aufteilung der späteren Grundstücke zu erhalten. Eine<br />

Fußwegeverbindung in einer Breite von mindestens 3 m soll deshalb später über eine<br />

Grunddienstbarkeit gesichert werden. Für dessen Anbindung an den Fußweg nördlich des<br />

Lohrbachs ist ein Brückenbauwerk erforderlich, das einer gesonderten wasserrechtlichen<br />

Genehmigung bedarf. Die Bereiche für den geplanten Fußweg und die Brücke sind als<br />

Hinweis im Bebauungsplan enthalten.<br />

Durch die bereits intensive Nutzung des Wiedekind Areals in der Vergangenheit und die<br />

innerörtliche Lage sind die erforderlichen Versorgungsleitungen bereits vorhanden und<br />

auch ausreichend dimensioniert. Teilweise verlaufen diese auch innerhalb der Baugebiete<br />

(v.a. unter der Erschließungsstraße und im Innenhof des Fabrikgeländes), so dass voraus<br />

sichtlich eine Verlegung von Leitungen notwendig wird. Die erforderlichen Leitungen sind,<br />

soweit diese außerhalb des jeweiligen Baugrundstücks liegen, durch Leitungsrechte zu si<br />

chern.<br />

Oberirdische Niederspannungsleitungen werden im Bebauungsplan ausgeschlossen.<br />

Dadurch wird die städtebauliche und gestalterische Einbindung in die Umgebung unter<br />

stützt.<br />

18 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Die Entwässerung des Planungsgebietes erfolgt im Mischsystem. Das Schmutzwasser wird<br />

in den gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Die Verbandskläranlage der des Ab<br />

wasserzweckverbandes Lohrtal unterhalb von Partenstein ist ausreichend dimensioniert.<br />

Das Oberflächenwasser ist gemäß der Entwässerungssatzung und der allgemein aner<br />

kannten Regeln der Technik zu versickern oder anderweitig zu beseitigen, sofern dies ord<br />

nungsgemäß möglich ist. Eine direkte Versickerung des Niederschlagswassers von Wegen<br />

und Plätzen mit Kfz Verkehr ist im Landkreis Main Spessart grundsätzlich nicht zulässig, da<br />

hier grundwassersensible Karstgebiete und Gebiete mit klüftigem Untergrund vorherr<br />

schen. Ob und in welcher Form hier Ausnahmen vertretbar sind, ist mit dem Wasserwirt<br />

schaftsamt Aschaffenburg abzustimmen. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone<br />

wird innerhalb des Planungsgebietes durch das oberflächennah anstehende Grundwasser<br />

erschwert. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge ist deshalb nicht im Bebauungs<br />

plan vorgeschrieben. Der Umgang mit Niederschlagswasser, das innerhalb der Baugebiete<br />

anfällt, ist im Rahmen der Genehmigungsplanung zu konzipieren.<br />

Die Marktgemeinde plant, eine zentrale Energieversorgung im Wiedekind Areal zu etab<br />

lieren. Ein geeigneter Standort hierfür kann zu jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht be<br />

nannt werden, sondern wird erst im Zuge der weiteren Planungen festgelegt. Die<br />

erforderlichen Gebäude und Anlagen sind in allen Baugebieten zulässig.<br />

6.5 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Zur Gestaltung der privaten Freiflächen und der Stellplätze innerhalb der Baugebiete wer<br />

den verpflichtende Vorgaben zur Bepflanzung mit Laubbaumhochstämmen hinsichtlich Ar<br />

tenverwendung und Pflanzqualitäten getroffen; als Anhaltspunkt für die<br />

Pflanzenverwendung im Bereich der Baugebiete und im öffentlichen Straßenraum befindet<br />

sich im Anhang außerdem eine Artenliste, in der Empfehlungen für die verschiedenen<br />

Pflanzmaßnahmen formuliert sind.<br />

Die Bepflanzung gewährleistet eine anspruchsvolle Durchgrünung und Gliederung sowie<br />

randliche Eingrünung der Baugebiete. Die Maßnahmen tragen außerdem zur Vermeidung<br />

der Überwärmung versiegelter oder teilversiegelter Flächen und zur Verbesserung des<br />

Kleinklimas bei. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Erhaltung und Ergänzung der<br />

Baumreihe entlang der Lohrtalstraße, die einen Beitrag zu einer hohen Aufenthaltsqualität<br />

im öffentlichen Straßenraum leistet.<br />

Innerhalb der Stellplatzbereiche sind Pflanzgebote festgesetzt: Je acht angefangene Stell<br />

platzeinheiten ist mindestens ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaum zu pflan<br />

zen.<br />

Wesentliche grünordnerische Zielsetzung bei der Neugestaltung des Wiedekind Areals ist<br />

die Verknüpfung des Lohrbachtals und des begleitenden Grünzuges im Hangbereich mit<br />

der bestehenden Wohn und gemischten Bebauung. Statt der bisher vorhandenen, ge<br />

schlossenen Bebauung der ehemaligen Textilfabrik entlang der Lohrtalstraße und des<br />

Lohrbachs sollen mehrere Einzelbaukörper entstehen. Im Bebauungsplan wird dies durch<br />

eine Unterbrechung der Baugrenze zentral im Gebiet und die Festsetzung von Pflanzungen<br />

in diesem Bereich umgesetzt. Außerdem wird die Marktgemeinde hier zukünftig vertraglich<br />

ein Wegerecht sichern, das eine fußläufige Verbindung zwischen Lohrtalstraße und Lohr<br />

bach ermöglicht. Eine weitere optische Verbindung wird im Nordwesten des Geltungsbe<br />

reichs durch die Festsetzung von Pflanzungen geschaffen.<br />

Für den Lohrbach und den nördlich anschließenden Grünzug werden die Zielsetzungen<br />

der Marktgemeinde zur Aufwertung des gesamten Talraums aufgegriffen und planungs<br />

rechtlich vorbereitet, die im ISEK formuliert, und im Kapitel „Zielvorgaben für die land<br />

schaftliche Entwicklung“ des Bebauungsplans beschrieben sind: Die bereits im südöstlich<br />

anschließenden Bebauungsplan „Ortszentrum“ angelegte Konzeption zur Aufwertung des<br />

Bachtals und der angrenzenden Freibereiche wird im Geltungsbereich des Bebauungs<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 19


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

plans „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ fortgeführt.<br />

Der Bereich nördlich des Lohrbachs wird als öffentliche Grünfläche mit einem bachbeglei<br />

tenden Fußweg festgesetzt. Südlich des Bachs ist in den Sondergebieten eine Fläche, die<br />

von Bebauung freizuhalten ist, als Pufferstreifen festgesetzt. Dadurch wird die Zugänglich<br />

keit und Erlebbarkeit des gesamten Bereiches für die Bewohner und Gäste von Frammers<br />

bach wesentlich verbessert und gleichzeitig eine naturnahe Entwicklung des Gewässers<br />

ermöglicht. Die nördlich anschließenden Hangbereiche, die zum Teil als Biotop kartiert<br />

sind, werden durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert und von Bebauung<br />

freigehalten. Durch die Festsetzung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Natur und Landschaft wird das Ziel verfolgt, den im Hangbereich<br />

vorhandenen Gehölzbestand naturnah als aufgelockerten Gehölbestand mit standorttypi<br />

schen Einzelbäumen, Büschen, und offenen Wiesenflächen zu pflegen und zu erhalten.<br />

Die Festsetzung eines Erhaltungsgebotes für wertvolle Einzelbäume entlang des Lohrbachs<br />

und der Lohrtalstraße leistet einen weiteren Beitrag zu einer guten Ein und Durchgrünung<br />

des Planungsgebietes.<br />

Eine zeitnahe Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen mit der Bebauung des Areals<br />

sowie der Ersatz ausfallender Bäume durch Nachpflanzungen sind vorgeschrieben; die<br />

Festsetzung von Mindestpflanzqualitäten unterstützt eine zügige Begrünung.<br />

Die Einhaltung der grünordnerischen Vorgaben ist in einem Freiflächengestaltungsplan<br />

zum Bauantrag prüfbar nachzuweisen. Ein entsprechender Hinweis ist im Bebauungsplan<br />

enthalten.<br />

6.6 Technischer Umweltschutz, Immissionsschutz<br />

Das Planungsgebiet grenzt im Südwesten an ein Misch , bzw. Kerngebiet an. Nordwestlich<br />

befindet sich ein allgemeines Wohngebiet. Um die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Sie<br />

gerentwurfs des städtebaulichen Ideenwettbewerbs und der darin vorgesehenen Nutzun<br />

gen im Hinblick auf den Schallimmissionsschutz der benachbarten Bebauung und im<br />

Gebiet selbst zu überprüfen, wurde das Büro Wölfel Beratende Ingenieure mit der Durch<br />

führung einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt (vgl. Anlage 4). Die Ergebnisse der<br />

Untersuchung vom 03.11.2011 fließen in die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Han<br />

dels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ ein:<br />

Gemäß der Untersuchung ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Südosten des<br />

Geltungsbereiches mit der angrenzenden Wohn und gemischten Bebauung verträglich.<br />

Eine Anlieferung vor 6.00 Uhr sollte jedoch nicht erfolgen, um eine Beeinträchtigung an<br />

den nächstgelegenen Immissionsorten zu vermeiden. Die Stellplätze des Lebensmittel<br />

marktes sollten in Richtung des Lohrbachs, also abgewandt von der bestehenden Bebau<br />

ung angeordnet werden. Dies wird durch die Festsetzung der Baugrenzen in Verbindung<br />

mit der Art der baulichen Nutzung verbindlich vorgeschrieben, welche die Errichtung des<br />

Marktes nur angrenzend an die Lohrtalstraße zulassen.<br />

Zum Schutz des im Nordwesten des Wiedekind Areals geplanten Seniorenzentrums vor<br />

den emissionsintensiveren Nutzungen im übrigen Bereich wird die Ausführung des geplan<br />

ten Ärztehauses mit Fitnesszentrum im zentralen Bereich des Gebietes in der im Wettbe<br />

werbsentwurf vorgeschlagenen Weise empfohlen: Ein in Südwest Nordost Richtung<br />

angelegter, länglicher Baukörper mit mindestens zwei, besser drei Vollgeschossen bewirkt<br />

eine schalltechnische Abschirmung des Seniorenzentrums. Eine Integration von Proben<br />

räumen, z.B. des Musikvereins, in das Gebäude wäre möglich, sollte aber in Richtung<br />

Südosten ausgerichtet werden. Die empfohlene Gebäudeanordnung und Gestaltung wird<br />

durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ermöglicht.<br />

Im Bereich des Seniorenzentrums selbst sollten die Pflegebereiche im nördlichen und west<br />

lichen Teil des Gebäudes, und damit in Richtung des angrenzenden allgemeinen Wohnge<br />

bietes und des Lohrbachs angeordnet werden. Diese Nutzungen haben den höchsten<br />

20 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

Schutzanspruch innerhalb des Gebietes. Die für die Einrichtung erforderlichen Stellplätze<br />

sollten dagegen im südlichen und östlichen Teil des Grundstückes vorgesehen werden.<br />

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung die Verträglichkeit der<br />

öffentlichen Stellplätze entlang der Lohrtalstraße mit der südwestlich angrenzenden Wohn<br />

und gemischten Bebauung überprüft. Die Nutzung der öffentlichen Stellplätze zwischen<br />

6.00 Uhr und 20.00 Uhr ist mit der vorhandenen, schutzbedürftigen Bebauung vereinbar<br />

und kann weiterhin erfolgen. Nach 20.00 Uhr sollte eine öffentliche Nutzung der Stellplät<br />

ze nicht mehr stattfinden, und stattdessen nur die Nutzung nur durch Anwohner zugelas<br />

sen werden. Die Marktgemeinde beabsichtigt, eine entsprechende verkehrsrechtliche<br />

Regelung zum Anwohnerparken zu treffen.<br />

6.7 Altlasten<br />

Aufgrund der verschiedenen gewerblichen Nutzungen des Wiedekind Areals in der Ver<br />

gangenheit bestand der Verdacht eine Kontamination des Bodens. Deshalb wurde das Bü<br />

ro Roos Geo Consult mit einer historischen Recherche und einer orientierenden Erkundung<br />

beauftragt 6 . Im Rahmen der historischen Recherche wurden zunächst 15 Kontaminations<br />

verdachtsflächen innerhalb des Planungsgebietes benannt, für die sich ein weiterer Erkun<br />

dungsbedarf ergab.<br />

Im Zuge der anschließend durchgeführten orientierenden Erkundung wurden diese mittels<br />

Rammkernsondierungen näher untersucht und bewertet. Die Analyse der entnommenen<br />

Boden und Bodenluftproben ergab, dass an sieben der untersuchten Standorte keine wei<br />

teren Maßnahmen erforderlich werden, da hier keine Belastungen im Untergrund nach<br />

gewiesen wurden.<br />

Für fünf Standorte ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf, da das gesamte Wiedekind<br />

Gelände vollständig versiegelt ist. Sollte diese Bodenversiegelung jedoch entfernt werden,<br />

so wie es im Zuge dieser Planung vorgesehen ist, ist unabhängig von der geplanten Nut<br />

zung eine Neubewertung der Situation erforderlich. Die hiervon betroffenen Flächen sind<br />

in der Planzeichnung des Bebauungsplanes gekennzeichnet („Neubewertung bei Entsiege<br />

lung“).<br />

Für drei weitere untersuchte Standorte ist bereits im derzeitigen Zustand ein weiterer Un<br />

tersuchungsbedarf gegeben, sofern nicht in absehbarer Zeit ein Rückbau der Bereiche<br />

stattfinden sollte. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Öl und Koaleszenzabschei<br />

der mit Schlammfang und Probenahmeschacht, der zentral im Gebiet in Verbindung mit<br />

einem Waschplatz für Fahrzeuge errichtet wurde, zwei Heizölunterflurtanks im nördlichen<br />

Hofbereich des Areals und einen ehemaligen Halbunterflurtank für Heizöl im Nordwesten<br />

des Geländes, der heute nicht mehr vorhanden ist. Diese drei Bereiche sind ebenfalls in<br />

der Planzeichnung dargestellt („Detailuntersuchung oder Rückbau“).<br />

Der Markt <strong>Frammersbach</strong> beabsichtigt, vor einer möglichen Veräußerung der Grundstücke<br />

im Planungsgebiet die bestehenden Gebäude und Versiegelungen im Wiedekind Areal<br />

abzubrechen bzw. zu beseitigen. Um eine ordnungsgemäße Behandlung der möglichen<br />

Bodenkontaminationen zu gewährleisten, soll im Rahmen dessen auch eine Detailuntersu<br />

chung der Kontaminationsverdachtsflächen und einen gegebenenfalls erforderliche Sanie<br />

rung durchgeführt werden. Ein Fachplanungsbüro wurde bereits mit der Erarbeitung eines<br />

Sanierungskonzeptes beauftragt.<br />

6.8 Bauordnungsrechtliche Vorschriften<br />

Das Wiedekind Areal befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssat<br />

zung für das Sanierungsgebiet „Altort“. Da im Zuge der Neugestaltung des Gebietes eine<br />

Gebäude und Nutzungsstruktur angestrebt wird, die sich von der umgebenden Bebauung<br />

6 ROOS GEO CONSULT (2011): Gutachten zur Historischen Recherche und Orientierenden Erkundung Altstand<br />

ort „<strong>Frammersbach</strong> – ehemaliges Wiedekind Gelände“<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 21


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

unterscheidet, werden die Inhalte der Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungspla<br />

nes durch neue, auf die geplante Entwicklung des Gebiets zugeschnittene bauordnungs<br />

rechtliche Vorschriften ersetzt.<br />

Als Dachform sind im Planungsgebiet das Satteldach mit einer Neigung zwischen 5 und<br />

50° und das Pultdach mit einer Neigung zwischen 5 und 15° zulässig. Dies ermöglicht zum<br />

einen die Umsetzung von Gebäuden mit flachgeneigter Dächern, wie sie im Siegerentwurf<br />

des städtebaulichen Ideenwettbewerbs vorgesehen sind, zum anderen aber auch die typi<br />

sche fränkische Bauweise mit steilen Satteldächern. Städtebauliche Fehlentwicklungen<br />

werden durch die Begrenzung der Wand und der Gesamthöhe der Gebäude vermieden.<br />

Dächer sind mit Ziegeleindeckung oder nicht reflektierenden Materialien in den Farben rot<br />

bis rotbraun oder in Grau oder Anthrazittönen auszuführen. Diese Festsetzung orientiert<br />

sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld und entspricht den landschaftstypischen<br />

Vorgaben.<br />

Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung dienen ebenfalls der Einbindung in die umge<br />

bende Bebauung und berücksichtigen gleichzeitig die Erfordernisse für die Umsetzung der<br />

geplanten Nutzungen. Sie gewährleisten eine dezente Gestaltung der Baukörper, ermögli<br />

chen jedoch gleichzeitig die Realisierung von Werbeanlagen am Gebäude.<br />

Um eine möglichst hohe Durchgängigkeit des Geländes zwischen Lohrtalstraße und Lohr<br />

bach und in Richtung der Herrenwiese zu schaffen, sollte auf Einfriedungen möglichst ver<br />

zichtet werden. Diese sind deshalb nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie für eine<br />

ordnungsgemäße Nutzung der späteren Einrichtungen erforderlich sind.<br />

Die bauordnungsrechtliche Vorschrift zu Werbeanlagen ist notwendig, um Beeinträchti<br />

gungen der umgebenden Wohngrundstücke und der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden<br />

und einen verträglichen Übergang in die freie Landschaft zu schaffen. Eine ruhige, konti<br />

nuierliche Gestaltung ist dazu genauso erforderlich wie eine Begrenzung der Zahl und der<br />

Größe der Werbeanlagen.<br />

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sind voraussichtlich Veränderungen des beste<br />

henden Geländes erforderlich. Durch die Regelung des maximalen Auf und Abtrages wird<br />

diese auf ein landschaftsverträgliches Maß begrenzt. Im Bereich der festgesetzten Puffer<br />

zone des Lohrbachs sind Auffüllungen nicht zulässig.<br />

Die Abstandsflächen, die vor den Außenwänden von Gebäuden einzuhalten sind, werden<br />

abweichend von der Regelung in Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO verkürzt. Innerhalb des Gel<br />

tungsbereiches beträgt die erforderliche Tiefe der Abstandsflächen nur die Hälfte des ge<br />

mäß der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Werts und orientiert sich damit an den<br />

erforderlichen Abstandsflächen in Kerngebieten (0,50 H). Diese Regelung unterstützt die<br />

Absicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, das Wiedekind Areal als eine Fortsetzung und Ergän<br />

zung der Ortsmitte zu entwickeln. Das Gebiet soll einen innerörtlichen Charakter erhalten,<br />

der neben hochwertigen Aufenthaltsbereichen und Nutzungen mit Publikumsverkehr (Ein<br />

zelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie) auch über eine gewisse bauliche Dichte ent<br />

steht.<br />

22 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

7 Flächenbilanz<br />

Die Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellen sich wie folgt dar:<br />

Geplante Nutzungen im Geltungsbereich Fläche in ha / Anteil in %<br />

Sondergebiet „Senioren und Pflege“ 0,53 <strong>25</strong>,85<br />

Sondergebiet „Gesundheit und Soziales“ 0,47 22,93<br />

Sondergebiet „Einzelhandel“ 0,40 19,51<br />

Öffentliche Verkehrsflächen 0,08 3,90<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 0,07 3,41<br />

Öffentliche Grünflächen 0,13 6,34<br />

Private Grünflächen 0,31 15,13<br />

Wasserflächen 0,<strong>06</strong> 2,93<br />

Gesamtfläche 2,05 100<br />

8 Hinweise zum Aufstellungsverfahren<br />

Der Marktgemeinderat des Marktes <strong>Frammersbach</strong> hat am … beschlossen, den<br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im be<br />

schleunigten Verfahren aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB am … ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom … wurden die folgenden Be<br />

hörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom … bis …<br />

beteiligt:<br />

…<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom … wurde mit der Begründung ge<br />

mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom … bis … öffentlich ausgelegt.<br />

Der Markt <strong>Frammersbach</strong> hat mit Beschluss des Marktgemeinderats vom … den Bebau<br />

ungsplan in der Fassung vom … gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.<br />

arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen 23


Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

9 Daten und Rechtsgrundlagen, Literaturverzeichnis<br />

ARC.GRÜN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (<strong>2012</strong>): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.<br />

AUKTOR INGENIEUR GMBHH (2005): Wasserspiegelberechnung zum Lohrbach.<br />

05.12.2005. Würzburg.<br />

BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I<br />

S. 1509).<br />

BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993<br />

(BGBl. I S. 466).<br />

BAYERISCHE BAUORDNUNG (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Au<br />

gust 2007, zuletzt geändert am 20. Dezember 2011.<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN<br />

(HRSG.) (1996): Arten und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Main Spessart. Sep<br />

tember 1996. München.<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN<br />

(Hrsg.) (20<strong>06</strong>): Landesentwicklungsprogramm Bayern 20<strong>06</strong>. München.<br />

BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR DR. H. HOLL (2007): Integriertes städtebauli<br />

ches Entwicklungskonzept Markt <strong>Frammersbach</strong>. Programm „Stadtumbau West“. März<br />

2007. Würzburg.<br />

BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR DR. H. HOLL (2008): Machbarkeitsstudie Wie<br />

dekindgelände. Dezember 2008. Würzburg.<br />

CIMA BERATUNG + MANAGEMENT GMBH (2009): Einzelhandelskonzept für den Markt<br />

<strong>Frammersbach</strong>. Juli 2009. München.<br />

GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ DER NATUR, DIE PFLEGE DER LANDSCHAFT UND DIE<br />

ERHOLUNG IN DER FREIEN NATUR (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011.<br />

GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz<br />

BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. <strong>25</strong>42), zuletzt geändert durch Art.<br />

5 des Gesetzes vom <strong>06</strong>. Februar <strong>2012</strong> (BGBl. I S. 148).<br />

MARKT FRAMMERSBACH (2008): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, Fassung vom 28.07.2008 (11. Änderung).<br />

MARKT FRAMMERSBACH (2010): Auslobung zum städtebaulichen Ideenwettbewerb als<br />

Einladungswettbewerb „Wiedekind Areal <strong>Frammersbach</strong>“.<br />

OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2010/11):<br />

P10/11 Planungshilfen für die Bauleitplanung in der Reihe Arbeitsblätter für die Bauleit<br />

planung: Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung von Flächennutzungsplänen und<br />

Bebauungsplänen.<br />

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WÜRZBURG (1985): Regionalplan der Region Würz<br />

burg 2, 1.12.1985, zuletzt geändert durch die 6. VO vom 18. Dezember 2009.<br />

ROOS GEO CONSULT (2011): Gutachten zur historischen Recherche und orientierenden<br />

Erkundung Altstandort „<strong>Frammersbach</strong> – ehemaliges Wiedekind Gelände“. 08.12.2011.<br />

Würzburg.<br />

WÖLFEL BERATENDE INGENIEURE (2011): Machbarkeitsuntersuchung zum Schallimmissi<br />

onsschutz zum Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum<br />

Ortsmitte“ – Markt <strong>Frammersbach</strong>, ehemaliges Wiedekind Areal. 03.11.2011. Höchberg.<br />

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ Begründung<br />

10 Anlagen (werden den betroffenen Fachbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt)<br />

Anlage 1: Hinweise zur Pflanzenverwendung<br />

Anlage 2: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Anlage 3: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG<br />

Anlage 4: Machbarkeitsuntersuchung zum Schallimmissionsschutz zum Bebauungsplan „Han<br />

dels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ – Markt Fram<br />

mersbach, ehemaliges Wiedekind Areal des Büros Wölfel beratende Ingenieure vom<br />

03.11.2011.<br />

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Anlage 1: Hinweise zur Pflanzenverwendung<br />

Geeignete Laubbaumhochstämme<br />

zur Verwendung im Bereich der Baugebiete und im öffentlichen Straßenraum, z.B.<br />

Acer campestre in Sorten Feldahorn<br />

Acer monspessulanum Französischer Ahorn<br />

Acer platanoides in Sorten Spitzahorn<br />

Acer rubrum i. Sorten Rotahorn<br />

Carpinus betulus “Frans Fontaine” Säulen Hainbuche<br />

Crataegus “Carrierei” Apfeldorn<br />

Fraxinus ornus Blumen Esche<br />

Gingko biloba Gingko<br />

Prunus cerasifera in Sorten Zierkirschen<br />

Prunus x schmittii Zierkirschen<br />

Pyrus calleryana in Sorten Chinesische Wildbirne<br />

Pyrus communis in Sorten Gemeine Birne<br />

Sophora japonica ‘Regent’ Perlschnurbaum<br />

Tilia cordata in Sorten Winterlinde<br />

Tilia tomentosa ‘Brabant’ Silber Linde<br />

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