22.01.2013 Aufrufe

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

unterscheidet, werden die Inhalte der Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungspla<br />

nes durch neue, auf die geplante Entwicklung des Gebiets zugeschnittene bauordnungs<br />

rechtliche Vorschriften ersetzt.<br />

Als Dachform sind im Planungsgebiet das Satteldach mit einer Neigung zwischen 5 und<br />

50° und das Pultdach mit einer Neigung zwischen 5 und 15° zulässig. Dies ermöglicht zum<br />

einen die Umsetzung von Gebäuden mit flachgeneigter Dächern, wie sie im Siegerentwurf<br />

des städtebaulichen Ideenwettbewerbs vorgesehen sind, zum anderen aber auch die typi<br />

sche fränkische Bauweise mit steilen Satteldächern. Städtebauliche Fehlentwicklungen<br />

werden durch die Begrenzung der Wand und der Gesamthöhe der Gebäude vermieden.<br />

Dächer sind mit Ziegeleindeckung oder nicht reflektierenden Materialien in den Farben rot<br />

bis rotbraun oder in Grau oder Anthrazittönen auszuführen. Diese Festsetzung orientiert<br />

sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld und entspricht den landschaftstypischen<br />

Vorgaben.<br />

Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung dienen ebenfalls der Einbindung in die umge<br />

bende Bebauung und berücksichtigen gleichzeitig die Erfordernisse für die Umsetzung der<br />

geplanten Nutzungen. Sie gewährleisten eine dezente Gestaltung der Baukörper, ermögli<br />

chen jedoch gleichzeitig die Realisierung von Werbeanlagen am Gebäude.<br />

Um eine möglichst hohe Durchgängigkeit des Geländes zwischen Lohrtalstraße und Lohr<br />

bach und in Richtung der Herrenwiese zu schaffen, sollte auf Einfriedungen möglichst ver<br />

zichtet werden. Diese sind deshalb nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie für eine<br />

ordnungsgemäße Nutzung der späteren Einrichtungen erforderlich sind.<br />

Die bauordnungsrechtliche Vorschrift zu Werbeanlagen ist notwendig, um Beeinträchti<br />

gungen der umgebenden Wohngrundstücke und der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden<br />

und einen verträglichen Übergang in die freie Landschaft zu schaffen. Eine ruhige, konti<br />

nuierliche Gestaltung ist dazu genauso erforderlich wie eine Begrenzung der Zahl und der<br />

Größe der Werbeanlagen.<br />

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sind voraussichtlich Veränderungen des beste<br />

henden Geländes erforderlich. Durch die Regelung des maximalen Auf und Abtrages wird<br />

diese auf ein landschaftsverträgliches Maß begrenzt. Im Bereich der festgesetzten Puffer<br />

zone des Lohrbachs sind Auffüllungen nicht zulässig.<br />

Die Abstandsflächen, die vor den Außenwänden von Gebäuden einzuhalten sind, werden<br />

abweichend von der Regelung in Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO verkürzt. Innerhalb des Gel<br />

tungsbereiches beträgt die erforderliche Tiefe der Abstandsflächen nur die Hälfte des ge<br />

mäß der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Werts und orientiert sich damit an den<br />

erforderlichen Abstandsflächen in Kerngebieten (0,50 H). Diese Regelung unterstützt die<br />

Absicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, das Wiedekind Areal als eine Fortsetzung und Ergän<br />

zung der Ortsmitte zu entwickeln. Das Gebiet soll einen innerörtlichen Charakter erhalten,<br />

der neben hochwertigen Aufenthaltsbereichen und Nutzungen mit Publikumsverkehr (Ein<br />

zelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie) auch über eine gewisse bauliche Dichte ent<br />

steht.<br />

22 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!