BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach
BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach
BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Markt <strong>Frammersbach</strong><br />
Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />
unterscheidet, werden die Inhalte der Gestaltungssatzung im Bereich des Bebauungspla<br />
nes durch neue, auf die geplante Entwicklung des Gebiets zugeschnittene bauordnungs<br />
rechtliche Vorschriften ersetzt.<br />
Als Dachform sind im Planungsgebiet das Satteldach mit einer Neigung zwischen 5 und<br />
50° und das Pultdach mit einer Neigung zwischen 5 und 15° zulässig. Dies ermöglicht zum<br />
einen die Umsetzung von Gebäuden mit flachgeneigter Dächern, wie sie im Siegerentwurf<br />
des städtebaulichen Ideenwettbewerbs vorgesehen sind, zum anderen aber auch die typi<br />
sche fränkische Bauweise mit steilen Satteldächern. Städtebauliche Fehlentwicklungen<br />
werden durch die Begrenzung der Wand und der Gesamthöhe der Gebäude vermieden.<br />
Dächer sind mit Ziegeleindeckung oder nicht reflektierenden Materialien in den Farben rot<br />
bis rotbraun oder in Grau oder Anthrazittönen auszuführen. Diese Festsetzung orientiert<br />
sich an der bestehenden Bebauung im Umfeld und entspricht den landschaftstypischen<br />
Vorgaben.<br />
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltung dienen ebenfalls der Einbindung in die umge<br />
bende Bebauung und berücksichtigen gleichzeitig die Erfordernisse für die Umsetzung der<br />
geplanten Nutzungen. Sie gewährleisten eine dezente Gestaltung der Baukörper, ermögli<br />
chen jedoch gleichzeitig die Realisierung von Werbeanlagen am Gebäude.<br />
Um eine möglichst hohe Durchgängigkeit des Geländes zwischen Lohrtalstraße und Lohr<br />
bach und in Richtung der Herrenwiese zu schaffen, sollte auf Einfriedungen möglichst ver<br />
zichtet werden. Diese sind deshalb nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie für eine<br />
ordnungsgemäße Nutzung der späteren Einrichtungen erforderlich sind.<br />
Die bauordnungsrechtliche Vorschrift zu Werbeanlagen ist notwendig, um Beeinträchti<br />
gungen der umgebenden Wohngrundstücke und der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden<br />
und einen verträglichen Übergang in die freie Landschaft zu schaffen. Eine ruhige, konti<br />
nuierliche Gestaltung ist dazu genauso erforderlich wie eine Begrenzung der Zahl und der<br />
Größe der Werbeanlagen.<br />
Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sind voraussichtlich Veränderungen des beste<br />
henden Geländes erforderlich. Durch die Regelung des maximalen Auf und Abtrages wird<br />
diese auf ein landschaftsverträgliches Maß begrenzt. Im Bereich der festgesetzten Puffer<br />
zone des Lohrbachs sind Auffüllungen nicht zulässig.<br />
Die Abstandsflächen, die vor den Außenwänden von Gebäuden einzuhalten sind, werden<br />
abweichend von der Regelung in Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO verkürzt. Innerhalb des Gel<br />
tungsbereiches beträgt die erforderliche Tiefe der Abstandsflächen nur die Hälfte des ge<br />
mäß der Bayerischen Bauordnung vorgesehenen Werts und orientiert sich damit an den<br />
erforderlichen Abstandsflächen in Kerngebieten (0,50 H). Diese Regelung unterstützt die<br />
Absicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong>, das Wiedekind Areal als eine Fortsetzung und Ergän<br />
zung der Ortsmitte zu entwickeln. Das Gebiet soll einen innerörtlichen Charakter erhalten,<br />
der neben hochwertigen Aufenthaltsbereichen und Nutzungen mit Publikumsverkehr (Ein<br />
zelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie) auch über eine gewisse bauliche Dichte ent<br />
steht.<br />
22 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen