22.01.2013 Aufrufe

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

� Baustelleneinrichtungen und Lagerflächen sind im Bereich der Flächen, die von Be<br />

bauung freizuhalten sind (Pufferzone zum Lohrbach) nicht zulässig.<br />

Bei Beachtung dieser konfliktvermeidenden Maßnahmen ergeben sich für die gemäß FFH<br />

und Vogelschutz Richtlinie gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten durch die mit der Be<br />

bauungsplanaufstellung „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Orts<br />

mitte“ verbundenen Maßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des<br />

§ 44 Abs. 1 i.V. m. Abs. 5 BNatSchG.<br />

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der<br />

Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, im Beschleunigten Verfahren als im<br />

Sinne des § 1a BauGB als bereits erfolgt und zulässig. Sie sind folglich nicht zu kompensie<br />

ren.<br />

6 Inhalte der Planung und planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie von Erhaltungs und<br />

Pflanzgeboten trägt die städtebauliche Planung dazu bei, die zukünftigen Nutzungen ver<br />

träglich in die Umgebung einzubinden.<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Als Art der baulichen Nutzung werden im Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs ,<br />

Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“ drei unterschiedliche Sondergebiete gemäß § 11<br />

BauNVO festgesetzt. Diese Festsetzung ist erforderlich, da sich die von der Marktgemeinde<br />

beabsichtigte Art der Nutzung wesentlich von den in §§ 2 bis 10 BauNVO definierten Bau<br />

gebieten unterscheidet. Somit kann nur auf diese Weise eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung für dieses zentral in der Ortsmitte gelegene Areal gewährleistet werden.<br />

Sondergebiet „Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO<br />

Im Südosten des Planungsgebietes ist ein Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt. Inner<br />

halb des Planungsgebietes befindet sich bereits heute ein großflächiger Einzelhandelsbe<br />

trieb. Durch die Festsetzung des Sondergebietes „Einzelhandel“ werden die Voraussetzung<br />

für dessen Erhalt und Verlagerung sowie eine geringfügige Erweiterung geschaffen.<br />

Zulässig sind Gebäude für den Einzelhandel mit Nahrungs und Genussmitteln, Gegen<br />

ständen des täglichen Bedarfs und ergänzenden Randsortimenten anderer Warenbran<br />

chen, sowie die dazugehörigen baulichen Anlagen und Nebenanlagen. Die zulässige<br />

Verkaufsfläche ist auf maximal 1.500 m² begrenzt.<br />

Aus Sicht des Marktes <strong>Frammersbach</strong> ist es von großer Bedeutung für die Belebung der<br />

Ortsmitte und die Versorgungssituation im Gesamtort, weiterhin einen Vollsortimenter in<br />

zentraler Lage zu erhalten.<br />

Die Marktgemeinde folgt damit auch den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der<br />

CIMA Beratung + Management GmbH vom Juli 2009:<br />

� Das gesamte Wiedekind Areal befindet sich im zentralen Versorgungsbereich von<br />

<strong>Frammersbach</strong>. Neue Handelsansiedlungen sind in diesem Bereich zu konzentrieren.<br />

� Die durch den vorhandenen Lebensmittel Vollsortimenter gute Nahversorgung der<br />

Bewohner von <strong>Frammersbach</strong> mit Gütern v.a. des täglichen Bedarfs sollte unbedingt<br />

erhalten werden.<br />

� Gleichzeitig hat ein innerörtlicher Lebensmittel Vollsortimenter eine Magnetfunktion<br />

für den gesamten zentralen Versorgungsbereich und trägt zu einer attraktiven Orts<br />

mitte bei.<br />

� In der Branche „Lebensmittel“ besteht in <strong>Frammersbach</strong> ein Bedarf nach einer Ange<br />

botsausweitung im Frischesektor. Empfohlen wird hierfür eine Umsiedlung und Erwei<br />

terung des bestehenden Lebensmittelmarktes im Wiedekind Areal.<br />

14 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!